#dsa

bliter@diaspora-fr.org

« On va sauter dans les 24 mois qui viennent » – #CharlesGave - #EpochTimes #France

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https://www.youtube.com/watch?v=IiZ0jB_LiWs

Financier, essayiste et fondateur de L’Institut des Libertés, Charles Gave vient de publier « La Vérité vous rendra libre » (éditions Pierre de Taillac).

Dans cet essai, Charles Gave dénonce l’entreprise de destruction des nations menée par « les hommes de Davos ». Un projet technocratique qui vise à transférer les souverainetés locales vers des organisations supranationales et à promouvoir une société de contrôle.
Pour le fondateur de l’Institut des Libertés, les hommes de Davos « ont avalé la notion de globalisation » et considèrent que les enjeux auxquels l’humanité fait face ne peuvent être résolus que dans le cadre d’une gouvernance mondiale, la souveraineté de chaque nation constituant une entrave à la résolution des problèmes qui nous menacent.
D’après Charles Gave, ces hommes de Davos estiment faire partie d’une élite éclairée et « se sentent absolument appelés par une puissance divine [...] à nous gouverner et à faire ce qui est bon pour nous, même si nous ne sommes pas tout à fait d'accord. »
« Ils vivent dans une espèce de monde complètement éthéré, artificiel, ils sont convaincus qu’ils sont les plus malins, les plus brillants, et que grâce à eux le monde va enfin connaître une période de paix et de prospérité remarquable. »
Selon Charles Gave, pour asseoir leur emprise sur les individus et la société, les hommes de Davos s’appuient sur le contrôle du logos. Un contrôle qui passe par la mise en place d’une novlangue « où les mots signifient le contraire de ce qu’ils voulaient dire précédemment », afin d’identifier « les déviants » qui n’adhèrent pas à la doxa.
« Ils ont remplacé le totalitarisme “dur” par un totalitarisme “mou”, aussi efficace que son ancêtre. [...] Le nettoyage des mal-pensants ne se fait plus par la violence, mais par la dérision et l’exclusion. »
Alors que la dette publique française s’élève à plus de 3000 milliards d’euros, que le déficit public s’établit à 5,5% du PIB et que la croissance est atone, Charles Gave pointe aussi la responsabilité des gouvernements qui se sont succédé depuis 30 ans dans la destruction de l’économie.
« Il faut des années pour ruiner un pays comme la France, mais quand vous êtes vraiment ruiné, la chute est d'une rapidité… Il va y avoir une baisse du niveau de vie effroyable. Et qui va prendre le plus dans la gueule ? Les petites gens. Ce sont les agriculteurs, ce sont les Gilets Jaunes. Ce sont toujours eux qui dégustent le plus, je trouve ça absolument odieux. »
L’auteur de « La Vérité vous rendra libre » se veut pourtant optimiste, considérant que l’effondrement qui se profile sonnera le glas des technocrates qui ont selon lui amené la France au bord de l’abîme.
« Il vaut mieux une fin dans l'horreur qu'une horreur sans fin. Nous arrivons à une fin dans l'horreur. Nous allons en prendre plein les tronches, mais nous serons libres. »

📝 Retrouvez les analyses de Charles Gave sur le site de l’Institut des Libertés (IDL) : https://institutdeslibertes.org

🎙️ Journaliste : Henri-Michel Thalamy

00:00 Intro
01:34 Qui sont les hommes de Davos ?
06:14 Les dirigeants français partagent-ils les idées des hommes de Davos ?
09:22 En quoi le contrôle du logos est-il indispensable aux classes dirigeantes ?
13:11 En quoi la Révolution française est-elle la matrice de tous les totalitarismes ?
18:17 Quels sont les points de convergence entre l’extrême gauche et les hommes de Davos ?
24:49 Quels sont les enjeux du règlement numérique européen (DSA) ?
30:20 La police est-elle instrumentalisée par le pouvoir politique ?
33:45 Quels sont les enjeux de l'euro numérique ?
37:36 En quoi assistons-nous à un retour de la morale collective ?
41:16 En quoi la destruction de l’économie française est-elle volontaire ?
43:09 Quel bilan pour Emmanuel Macron et Bruno Le Maire ?
47:18 Comment expliquer le faible niveau d’efficacité de la dépense publique en France ?
50:04 Les ambitions françaises en matière de réindustrialisation sont-elles à la hauteur ?
53:40 En quoi la destruction d’EDF est-elle volontaire ?
57:05 En quoi l’État bafoue-t-il le droit de propriété ?
01:00:14 Un système qui se protège ?
01:02:26 En quoi les critiques envers le libéralisme sont-elles injustifiées ?
01:06:04 En quoi l’euro a-t-il contribué à la destruction de l’économie française ?
01:09:47 La défaite des hommes de Davos est-elle inéluctable ?
01:12:02 En quoi la vérité et la liberté sont-elles liées ?

#EpochTimesFrance #Epoch #CharlesGave #IDL #Interview #Entretien #Vérité #Liberté #Logos #France #Économie #Dette #Déficit #Euro #Croissance #Europe #Souveraineté #Énergie #Monnaie #Libéralisme #Socialisme #État #Effondrement #Politique #Société #Censure #Doxa #Novlangue #Exclusion #Davos #EDF #Macron #LeMaire #DSA #Totalitarisme #Idéologie #Numérique #Morale #Réindustrialisation #Destruction #Violence #Trump #Musk #Élite #Puissance #Monde #Projet #Gave #Nations #Gouvernance #Contrôle #Chute #Agriculteurs #GiletsJaunes

aktionfsa@diasp.eu

21.03.2024 Private Adresse öffentlich im Web?

Wie weiter mit der Impressumspflicht?

Für jeden Webauftritt muss es in Deutschland ein Impressum geben mit der Angabe der (privaten) Anschrift desjenigen, der die Inhalte ins Netz stellt. Der Staat ist auch sehr daran interessiert, die Daten derjenigen zu bekommen, die in sozialen Netzwerken ihre Meinung posten. Dazu gab es viele und auch einige gescheiterte Versuche, wie die Vorratsdatenspeicherung (VDS) und auch die Chatkontrolle kommt glücklicherweise nicht voran.

Wegen dieses Interesses war es auch logisch, dass alle Versuche die Impressumspflicht zu entschärfen und wenigstens von der privaten Anschrift zu entkoppeln, bisher auf taube Ohren gestoßen sind. In den letzten Jahren ist allerdings die Gefahr gewachsen, durch Angabe einer Privatadresse oder Telefonnummer zum Opfer von Stalkern oder rechten Gewalttätern zu werden.

Netzpolitik.org berichtet deshalb von dem Bemühen der Linksfraktion im Bundestag die Impressumspflicht zu verändern und zitiert Anke Domscheit-Berg von den Linken im Bundestag: "Seit Jahren haben wir als Linke im Bundestag dafür gekämpft, dass es eine Reform zur Impressumspflicht gibt, im Digitalausschuss alte und neue Digitalminister dazu befragt, Anträge bei Großer Koalition und Ampel gestellt und immer sind wir gegen eine Wand gerannt."

Das "immer wieder" hat scheinbar gewirkt, denn die Ampel hat einen Antrag im Digitalausschuss vorgelegt: Die Impressumspflicht werde "insbesondere von Journalistinnen und Journalisten, aber auch von vulnerablen Gruppen mit Blick auf digitale Gewalt dahingehend kritisiert, dass Betroffene ihre Privatadresse angeben müssen." Eine Neuregelung müsse jedoch ein ausreichendes Maß an Transparenz und die Erreichbarkeit des Urhebers sicherstellen.

Das Thema hätte gut ins Digitale-Dienste-Gesetzes (Digital Services Act) gepasst. Dazu ist es nun nach dessen Verabschiedung in den letzten Wochen zu spät, angedacht ist nun das geplante Gesetzes gegen digitale Gewalt. Bis dahin muss noch einiges Gehirnschmalz in das Problem gesteckt werden. Es muss andere Lösungen geben, als den eigenen Notar des Vertrauens. So wird über die Hinterlegung von Adresse und Kontaktdaten mit einer Chiffrenummer bei einer öffentlichen Stelle nachgedacht, die bei berechtigten Anliegen den Kontakt oder die Zustellung von Gerichtspost sicherstellt.

So ein Dienst sollte nach Ansicht von Domscheit-Berg die Kosten für eine Briefzustellung nicht überschreiten, "denn Sicherheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen."

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundestag-impressumspflicht-soll-auf-den-pruefstand/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zC
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8720-20240321-private-adresse-oeffentlich-im-web.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8720-20240321-private-adresse-oeffentlich-im-web.html
Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Impressumspflicht #Erreichbarkeit #DSA #DigitalServiceAct #Stalker #Gewaltandrohung #GesetzgegendigitaleGewalt #Notar #Chiffre

berternste2@diasp.nl

De nieuwe DSA is een feit, en zo maak je er meteen gebruik van!

Public Spaces

Wat betekent de nieuwe Digital Services Act (DSA) voor de Europese burger en hoe maak je er gebruik van? Bits of Freedom legt het uit op jouwplatformrechten.nl; een door PublicSpaces gesteund initiatief. (...)

(Tekst loopt door onder de foto.)

Foto met gezicht en slogan: Blijf luid
.

Door de nieuwe DSA wordt jouw privacy bijvoorbeeld beter beschermd, worden platformen transparanter en wordt er beter gemodereerd.

Ook je eigen controle over het platform neemt toe. Een mooi voorbeeld is het feit dat je zelf als gebruiker uit verschillende aanbevelingsalgoritmen je eigen voorkeursoptie kunt kiezen. (...)

Dit is goed nieuws, maar het lost nog niet alle problemen van big tech zomaar op. Gelukkig bestaan er tal van platformen die de DSA-punten al helemaal (en grondiger) onder de knie hebben, zoals Mastodon en PeerTube. Deze platformen hebben de nieuwe DSA-wetten in hun wortels. (...)

Hele artikel

Tags: #nederlands #big_tech #dsa #digital_services_act #eu #europese_unie #privacy #internet #profilering #algoritme #sociale_media #mastodon #peertube #tracking #cookies #platforms

anonymiss@despora.de

#EU: Commission opens formal proceedings against #X under the #DigitalServicesAct

source: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_23_6709

The compliance with the #DSA obligations related to countering the dissemination of illegal content in the EU, notably in relation to the #risk assessment and mitigation measures adopted by X to counter the dissemination of illegal content in the EU, as well as the functioning of the notice and action mechanism for illegal content in the EU mandated by the DSA, including in light of X's content moderation resources.

#Twitter #Europe #Internet #online #ElonMusk #Musk #problem #news

aktionfsa@diasp.eu

15.12.2023 Volksbewegung schafft neue Grundrechte

40 Jahre Volkzählungsurteil

Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.

Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.

  • "Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
  • "Meine Daten gehören mir"

Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]

Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."

Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:

"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."

Und was wurde aus der Volkszählung?

  • Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
  • Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
  • 2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
  • Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.

Fazit

Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte

... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.

Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion

... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.

Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xS
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8619-20231215-volksbewegung-schafft-neue-grundrechte.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8619-20231215-volksbewegung-schafft-neue-grundrechte.html
Tags: #Protest #Demos #Urteil #BVerfG #Volkzählungsurteil #40Jahre #Grundrechte #Berufsverbote #Zensus #Privatsphäre #BDSG #DSGVO #DSA #AIAct #Datenkapitalismus

aktionfsa@diasp.eu

08.10.2023 Datenkapitalismus by Default

Was ist beim Daten-Teilen zu beachten?

Hinter der Überschrift der zweitägigen Konferenz des Forum Privatheit "Datenkapitalismus by Default" am 5. und 6. Oktober in Berlin stand natürlich kein Ausrufezeichen, aber es war auf der anderen Seite auch nicht notwendig ein Fragezeichen dahinter zu setzen. Es ist leider eine Tatsache, dass mit unseren Daten die besten Geschäfte gemacht werden - wir leben im Datenkapitalismus. Dies wurde in allen Vorträgen deutlich.
Überblick

Die Vorträge und Ergebnisse der 9. Jahreskonferenz, an der Aktion Freiheit statt Angst e.V. seit mehr als 6 Jahren teilnimmt, werden demnächst dort im Web sichtbar sein. Wir beschränken uns auf eine Zusammenfassung und danach darauf, was wir gelernt haben. Für das Forum am wichtigsten ist die Tatsache, dass das Forum zu einer Plattform wird. Am Forum waren bisher acht Institutionen beteiligt. Jetzt kommen weitere hinzu und die Förderung durch das Ministerium für Forschung und Bildung wird verstärkt weitergehen.

Der Auftritt in sozialen Netzwerken wird demnächst vollständig auf Mastodon umgestellt. Der Auftritt in Twitter oder X wird dagegen aufgegeben auch wegen des Gebaren seines neuen Besitzers. Am 15. Dezember 2023 wird in Frankfurt am Main das 40-jährige Jubiläum des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Volkszählung gebührend gefeiert werden.

Hervorzuheben sind die drei Keynotes

  • Praktische Konkordanz und Kohärenz von Inividualrechten und öffentlichem Interesse im EU Recht der persönlichen Daten von Paul Nemitz (Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz)
  • Europäische Suche? Vom Datenkapitalismus zur Suchmaschinen-Diversität von Astrid Mager (Österreichische Akademie der Wissenschaften)
  • The winner takes it all? - Selbstbestimmung und Fairness beim Teilen von Daten von Ulrich Kelber (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit)

In allen 3 Vorträgen war es keine Frage ob die Übermacht der Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM), uns wirtschaftlich und bei der Bewahrung unserer Privatsphäre bedroht, sondern welche Möglichkeiten wir haben, dem zu entkommen und welche Maßnahmen dafür auf den jeweiligen Ebenen notwendig sind.

Was gab es Neues?

Für die Inhalte der Vorträge verweisen wir auf die verlinkte Seite. Es gab auch wieder viele Zusammenfassungen der Forschungsergebnisse dieses interdisziplinären Forums, die ebenfalls online zur Verfügung stehen. Die "dickeren" Veröffentlichungen lagen zumindest zur Ansicht vor (s. Fotos).

Neue EU Initiativen

Folgende neue Verordnungen/Richtlinien sind im Entstehen oder gerade verabschiedet worden.

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion, Abstimmung frühstens 2024

DSA: wichtig: die Big Five sollen sich nicht selbst präferieren dürfen. Unsere Erkenntnisse bisher siehe Der Digital Services Act ist nun Gesetz und andererseits DSA birgt Gefahr von Netzsperren .

DA: Daten sind für alle da. Daten teilen kann ein Vorteil sein, muss aber geregelt passieren. Daten sind kein Eigentum der Firmen, die sie (zufälligerweise) haben.

DGA: legt fest, dass öffentliche Daten anonym sein müssen. Es kann Daten-Mittler geben, Eine altruistische Datenspende wird eingeführt. Sie beruht auf DGA Art. 2 (16) Voluntary Sharing

AIA: Im bisherigen Text fehlen die Klagerechte des Einzelnen. Alle anderen bisher festgelegten Vorschriften sind eigentlich sowieso selbstverständlich und beruhen auf unserer Ethik.

Aus der Tatsache, dass der KI Act keine Individualrechte enthält folgt, dass die Datenschutzbeauftragten dringend aktiv werden müssen. Auch die Zivilgesellschaft muss klagen können und die Technik muss das unterstützen können. Das gilt allgemein auch für die anderen Richtlinien. Ein erster Einstieg wäre, dass auch SAP Module vom Unternehmen bereitstellt werden, die der Betriebsrat oder der Datenschutzbeauftragte nutzen können, um die Datenverarbeitung im Unternehmen überhaupt durchblicken zu können.

Merksätze

Die Big Five machen uns eine kostenlose Kultur vor, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Deren Machtkonzentration ist negativ für Innovation und natürlich auch für die Individualrechte des Einzelnen.

Bürger sind Grundrechtsträger und nicht Wirtschaftsgut.

Die Überwachungsgesamtrechnung steigt auch in den letzten Jahren ständig weiter an.

Google ist gelebte Ideologie des Kapitalismus, eine Realisierung von Profit.

Wichtig ist das Primat der Politik über die jeweiligen Geschäftsmodelle, zum Beispiel das der Big5.

Bei den Big5 liegen ungefähr 500-1000 Daten pro Person. Damit ist mehr möglich als eine Vorhersage des Verhalten des Einzelnen. Es ist ein Einstieg zu optimaler Manipulation der Menschen. Damit wird eine freie Gesellschaft ad absurdum geführt. Der EuGH hat bereits einen solchen Chilling Effect festgestellt, der im Ergebnis die Menschen daran hindert für ihre Rechte einzustehen.
Daten-Treuhänder und Datengenossenschaften

Der DGA reguliert Daten-Vermittlungsdienste. Menschen oder Unternehmen einigen sich per Vertrag darauf ihre Daten dem Dienst für bestimmte Zwecke zur Verfügung zu stellen. Können dadurch künftig auch andere für mich in eine Datenverarbeitung/-nutzung einwilligen?

Eine Einwilligung kann nach DSGVO jederzeit widerrufen werden, Verträge jedoch nicht. Was ergibt sich daraus?

Ein Projekt berichtete über Daten-Treuhänder im Journalismus. Für einen solchen "Fair"-dienst ist das Vertrauen der Nutzer das wichtigste. Wahre und falsche Nachrichten müssen unterschieden werden können. Das Teilen von Daten ist nicht nur ein Problem für den Datenschutz. Weitere Probleme können durch Diskriminierung, Verzerrung, oder Copyright Ansprüche entstehen. Hier sind die großen Verlage, z.B. Elsvier oder Springer maßgebende Hindernisse.

Aufgrund der DSGVO wurden in der EU bisher Strafen in Höhe von 2,8 Milliarden € verhängt. Es stellt sich die Frage, ob mit diesen Strafen gemeinnützige Daten-Vermittlungsdienste finanziert werden können. Eine solche Finanzierung wäre zu unzuverlässig, da gegen die Strafen oft über Jahre geklagt wird.

Gefahren bei Gesundheitsdaten

Die Anonymisierung von Gesundheitsdaten im geplanten EU-Gesundheitsdatenraum und der Richtlinie 2016/679 soll mit "vertretbarem Aufwand" erfolgen. Dies kann im Einzelfall unzuverlässig oder nicht ausreichend sein. Der DGA verpflichtet zum Teilen von Daten sofern daraus ein sozialer Mehrwert entsteht. Art. 40 DSA behandelt Forschungsdaten. Trotzdem ist das Opt-Out Modell, welches für die ePA geplant ist, falsch. Das für die ePA geplante Opt-Out aus einer Zwangs-ePA ist nicht rechtskonform und wird sicher im weiteren Klageverfahren als unzulässig gekippt.
Interoperabilität und Portabilität

Nach Art. 20 DSGVO besteht das Recht die eigenen Daten aus einem sozialen Netzwerk in ein anderes zu portieren. Die Vorschrift legt als mögliche Formate dafür fest: CSV, XML, JSON. Die Firmen müssen die Daten eines anfragenden Nutzers innerhalb eines Monats liefern. Nur 26 % der Menschen kennen dieses Recht, nur 7 % haben es bisher genutzt, aber 63 % der Menschen haben in ihrem Leben bereits zu einem anderen sozialen Netzwerk gewechselt.

Diejenigen, die ihre Daten angefragt haben, waren erstaunt über die Menge der gelieferten Daten. Allerdings fehlen für den Import in fast allen Fällen die Tools um die Daten in das neue Netzwerk zu importieren. Hier muss nachgearbeitet werden. Der Druck dazu kann nur über mehr nachfragende Nutzer entstehen.

Digitale Nachweise in der öffentlichen Verwaltung

Es gibt bereits folgende Möglichkeiten, um sich im Netz für Dienste zu identifizieren:

  • Die EU Digital Wallet
  • Der ePerso
  • Die Bund-ID
  • Die Möglichkeiten von Facebook, Apple oder Google, die am meisten genutzt werden, die aber eigentlich niemand nutzen sollte.

Alternative Suchmaschinen

Die Suchmaschine ist der Zugang zu Wissen. Im Durchschnitt nutzen in Deutschland 94 % Google als Suchmaschine. Selbst im Kreis der Teilnehmer dieser Konferenz sind es noch 52 %.

  • Ecosia nutzt als Suchmaschine Bing von Microsoft.
  • Startpage nutzt als Suchmaschine Google.
  • Yacy ist eine dezentrale Suchmaschine
  • Open Web Index (EU Projekt)

Open Web Web Index der EU

Der Fokus liegt in der Katalogisierung des Wissens in der Forschung. Für die Entwicklung des EU-Index müssen täglich etwa 1000 Entscheidungen getroffen werden. Deshalb geht die Entwicklung nur langsam voran.

Daten als Währung

Beim Bezahlen eines Dienstes durch meine persönlichen Daten - wie es tagtäglich im Netz geschieht - entsteht ein Widerspruch zwischen der digitalen Inhalte-Richtlinie aus dem Jahr 2022, die im BGB §312 und §327 in deutsches Recht gegossen wurde, gegenüber der DSGVO. Diese verlangt jederzeit

  • die Möglichkeit der Einwilligung und des Widerrufs,
  • eine strikte Zweckbindung,
  • die Datenminimierung,
  • ein Kopplungsverbot.

Also sprechen 4 Tatbestände aus einem Grundrecht (Informationelle Selbstbestimmung) gegen jede Erwägung, das das Bezahlen mit persönlichen Daten überhaupt angedacht wird. Schon allein die Voraussetzung der Informiertheit bei einer Einwilligung würde verlangen, dass der Einzelne den Preis seiner Daten kennt. Die Unmöglichkeit eines Widerrufs wäre das zweite Hindernis, welches nicht beseitigt werden kann.

Sprachassistenten

In diesem Projekt wurden Menschen mit Sprachassistenten nach ihren Vorkehrungen zum Datenschutz gefragt. Die (falschen) Antworten waren wie üblich

  • Ich habe nichts zu verbergen.
  • Meine Daten sind sowieso irrelevant.

Es entstehen dann in den Entschuldigungen die kleinen Fluchten:

  • wenn ich allein sein will, ziehe ich den Stecker,
  • vertrauliche Gespräche führe ich nur noch im Freien.

Vergessen wird dabei stets das Handy in der Tasche, welches die gleiche Funktion wie Alexa haben kann. Das Negativ-Super Beispiel war der Nutzer, der über Alexa sein Passwort für seine Smart Home Einstellungen setzt. Vergessen wir nicht, auch wenn, um ein Passwort mit 14 Zeichen zu knacken im Jahr 2020 noch 2 Millionen Jahre notwendig waren, so sind es 2023 lediglich noch 3000 Jahre. Alle Passworte unter 12 Zeichen kann man vergessen, sie sind mit Brute Force (Ausprobieren) innerhalb von Minuten zu knacken.

Fazit

Allen vorgestellten Projekten war gemeinsam der Versuch einen fairen Datenhandel als Gegenmodell zu den Big5 zu entwickeln. Die meisten Initiativen haben jedoch keine Durchsetzungskraft. Der Grund dafür ist, dass der Staat entweder abwartend bleibt oder die Absprachen innerhalb der EU nicht zeitnah getroffen werden.
... und die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam, so dass selbst die offensichtlichsten Verstöße gegen unsere Grundrechte erst nach Jahren geahndet werden. (Vorratsdatenseicherung, BKA Novelle, Schrems gegen Facebook, ...)

Mehr dazu bei https://www.forum-privatheit.de/jahreskonferenz-2023/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wD
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aktionfsa@diasp.eu

29.09.2023 DSA birgt Gefahr von Netzsperren

Netzsperren sind sowas von "out"

Es gibt einflussreiche Politiker in der EU, die sehen im Digital Service Act (DSA) die Möglichkeit bei "Gefahr" soziale Netzwerke einfach abschalten zu lassen. Netzpolitik.org schreibt:

Der EU-Kommissar Thierry Breton sorgte mit der Drohung für Furore, bei gesellschaftlichen Unruhen soziale Netze zu sperren. ... Nach teils gewalttätigen Protesten gegen Polizeigewalt in Frankreich stellte er in Aussicht, soziale Netzwerke notfalls abzuklemmen.

Dabei beruft er sich auf den DSA. Auf Nachfrage im EU Parlament antwortete er schon etwas gemäßigter und meinte, dass der DSA als „umfassendes Regulierungsinstrumentarium für eine wirksame Beaufsichtigung von Online-Plattformen in der EU“ eine Rolle zu spielen habe. Trotzdem er hält sich die Option von zeitweiligen Sperren für komplette soziale Netze offen: „Als letztes Mittel für den Fall, dass die Plattformen nicht die erforderlichen wirksamen Maßnahmen ergreifen.“

Overblocking

Wieder haben wir das Problem, dass bereits die Androhung von Netzsperren dafür sorgen wird, dass die Kontrolleure - oder sollte man sie Zensoren nennen? - vorauseilend Meinungen löschen, bevor es das ganze Netzwerk erwischen könnte. Damit ist jede freie Meinungsäußerung in Gefahr.

Darüber hinaus möchten wir mit dem Bild oben auf einen realen Fall aus dem Jahr 2011 hinweisen (Ägypten vom Netz abgeschnitten). Innerhalb kürzester Zeit hatte das diktatorische Regime mit einer Sperrung aller SMS und Internetverbindungen die Protestbewegung nicht nur mundtot gemacht, sondern ihr auch alle Möglichkeiten zu Verabredungen gemeinsamer Aktionen genommen.

Einschränkungen des Online-Zugangs führen immer zu groben Verletzungen unserer Grundrechte. Wir hoffen, dass der DSA nicht dafür gedacht war und erwarten entsprechende Klarstellungen von EU Parlament und Kommission.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/digital-services-act-eu-kommissar-haelt-an-lizenz-zum-abklemmen-sozialer-netze-fest/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wt
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aktionfsa@diasp.eu

04.09.2023 Störerhaftung aus der Mottenkiste

Betreiber offener WLANs wieder bedroht

Mehr als 40-mal haben wir in Artikeln gegen die Störerhaftung argumentiert. Die "Störerhaftung" hat über Jahre die Entwicklung und den Betrieb von offenen WLANs in Deutschland behindert, weil die Gefahr bestand, dass Abmahnungen für ungesetzliches Verhalten einzelner Nutzer dieser WLANs auf den Betreiber des Netzes übertragen wurden.

Heise.de schreibt: Nach vielem hin und her beschloss der Bundestag 2017 eine Novelle des Telemediengesetzes (TMG), um die heftig umstrittene Störerhaftung außer Kraft zu setzen, die bis dahin Anbieter öffentlicher WLANs mit Haftung bedrohte. Inhaber von Urheberrechten dürfen demnach von Hotspot-Betreibern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen, wenn sie feststellen, dass über ein solches Funknetz unerlaubt geschützte Werke etwa per Filesharing verbreitet werden.

Nun erscheint dieses Problem erneut, denn aus unerfindlichen Gründen fehlt die entsprechende Klausel in Paragraf 8 TMG im Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ein Gesetz für digitale Dienste. Damit soll Volker Wissing (FDP) den Digital Services Act (DSA) der EU in nationales Recht gießen und Online-Plattformen schärfer regulieren.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Handelsverband HDE sind besorgt, dass durch die neuen Gesetzesformulierungen längst behobene Probleme erneut aufbrechen. Die Störerhaftung bedroht nicht nur private Betreiber von WLANs sondern vor allem kleine Gewerbetreibende, die in ihren Geschäften oder Restaurants ihren Kunden freies WLAN anbieten wollen.

Das Vorgehen ist ein Schlag gegen offene Software (Open Source) aber auch gegen eine Digitalisierung "von unten". Der DSA soll die großen Internetunternehmen - in der EU Verordnung spricht man von Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Kunden - strenger regulieren. Statt dessen werden mit dem geplanten Schritt die "kleinen Pflänzchen der Netzgemeinde" ausgetreten.

Im zitierten Artikel von Heise.de wird berichtet, dass das Ministerium auf Nachfragen, welche DSA Formulierungen solche Änderungen im TMG erfordern, "aus technischen Gründen" keine Antwort erbringen konnte. Das ist Digitalisierung in Deutschland ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Offenes-WLAN-Die-Angst-vor-einem-Comeback-der-Stoererhaftung-geht-um-9293044.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3w3
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Tags: #DigitalServicesAct #DSA #Überwachung #TMG #Telemediengesetz #Störerhaftung #Freifunk #WLAN #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Netzneutralität #OpenSource #Verschlüsselung #Abmahnanwälte #Tauschbörsen

aktionfsa@diasp.eu

27.08.2023 Der Digital Services Act ist nun Gesetz

Unsere Privatsphäre nun gesichert?

Gestern haben wir uns noch aufgeregt, dass Datenhändler fast alles über uns wissen, dabei gilt seit einigen Tagen der Digital Sercives Act (DSA). Und manche bezeichnen den DSA auch schon als das "Grundgesetz des Internets".

Was steht da drin?

  • Dark Pattern werden verboten. Unsichtbare Cookie-Banner und das Hervorheben oder Verstecken bei Auswahlen, z.B. bei der Zustimmung zur Nutzung unserer Daten sind nicht mehr erlaubt.
  • Besser wäre gewesen gar keine Cookie-Banner zu erlauben!
  • Ausschluss von sensiblen Daten bei Tracking-Werbung: Daten wie sexuelle Orientierung, politische Anschauungen oder Religionszugehörigkeit dürfen nicht mehr für Werbezwecke verarbeitet werden.
  • Ein vollständiges Verbot des Tracking hat es nicht in die Gesetzgebung geschafft.
  • Transparenz über die Reihenfolge von Feeds: Kein Nutzer weiß, welcher Algorithmus bestimmt, was man angezeigt bekommt. Nun soll man mindestens mehr Kontrolle über den eigenen Verlauf bekommen. So soll man zum Beispiel wählen, Posts in einer chronologischen Reihenfolge, oder auf Grundlage von selbst festgelegten Interessen angezeigt zu bekommen.
  • Auf die Realisierung dieser Anforderung muss man gespannt sein, denn sie würde die Geschäftsmodelle der Big5 schwer schädigen.
  • Plattformen müssen ein klareres „Melde- und Aktions“-Verfahren vorhalten, bei dem die nutzenden Personen die Möglichkeit haben, illegale Inhalte online zu melden; Meldungen von nutzenden Personen müssen von den Plattformen zügig bearbeitet werden.
  • Wie soll man von außen prüfen, ob dieses Verfahren "diskriminierungsfrei" abläuft oder ob es nicht doch durch die geschäftlichen oder politischen Interessen der Unternehmen gesteuert ist?
  • Inter-Operabilität bei Messenger-Diensten: TikToks auf Insta schauen oder Tweets über Mastodon lesen? Es wird Jahren dauern, bis so etwas möglich wird.
  • Transparenz und Informationsfreiheit werden damit gestärkt. Ob es wirklich ein Fortschritt ist, den Unsinn von TikTok oder Instagram auf seriösen offenen Plattformen sehen zu können, bezweifeln zumindest diejenigen, die jetzt schon bewußt dort sind, weil sie der Verblödung aus dem Weg gegangen sind.
  • Nutzer digitaler Dienste werden das Recht haben, Entschädigung für Schäden oder Verluste zu verlangen, die sie aufgrund von Verstößen durch Plattformen erlitten haben.
  • Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (mit mehr als 45 Millionen Nutzern) können mit Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden.
  • Sehr große Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten und abmildern und sich jedes Jahr unabhängigen Prüfungen unterziehen.
  • _Mal sehen, wer da und wie prüft ...:
  • Wenn eine Krise eintritt, z. B. eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit, kann die Kommission von sehr großen Plattformen verlangen, dringende Bedrohungen auf ihren Plattformen zu begrenzen. Diese besonderen Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt.
  • Also, was soll das heißen und wer bestimmt was eine Bedrohung ist? Wenn z.B. das Geld für Waffenlieferungen alle ist, dann darf nicht mehr über Alternativen, wie Frieden, Kindergrundsicherung oder die Rente diskutiert werden?

Auf die Umsetzung und Durchsetzung des DSA können wir gespannt sein. Um die Vorgaben zu kontrollieren, braucht es Behörden mit entsprechenden Ressourcen, die es mit denen der Big5 aufnehmen können. So haben Bürgerrechtsorganisationen schon Kritik angemeldet.

  • Die Bürgerrechtsbewegung European Digital Rights meldete in einer Pressemeldung substanzielle Bedenken an und beurteilte den Vorschlag als Gefahr für die Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit.
  • Abgeordnete der Piratenpartei bemängelten, dass sich mit dem Gesetzesvorschlag Industrieinteressen gegenüber digitalen Bürgerrechten durchgesetzt hätten.
  • ...

Wir schließen uns dem Fazit auf Wikipedia an: Die sozialen Medien die zunächst als Demokratieverstärker gefeiert wurden, werden immer mehr als Gefahr für die Demokratie wahrgenommen. Das gilt zumindest solange diese Medien in den Händen einiger weniger Unternehmen liegen und öffentlicher Kontrolle entzogen werden.

Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/informieren/blog/privatsphaere-digital-services-act-aenderungen-fuer-nutzer-innen
und https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_digitale_Dienste
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Tags: #DigitalServicesAct #DSA #EU #Big5 #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zustimmung #Ergonomie #Datenklau #Beschwerden #Hass #Algorithmen #Cookies #Smartphone #Handy #sensibleDaten #Gesundheit #Religion #politischeAnsichten #Soziales #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

faab64@diasp.org

EU Commissioner for the Internal Market, Thierry Breton on Twitter:

" #Twitter leaves #EU voluntary Code of Practice against #disinformation.

But obligations remain. You can run but you can’t hide.

Beyond voluntary commitments, fighting disinformation will be legal obligation under #DSA as of August 25.

Our teams will be ready for enforcement."

deutschewelle@squeet.me
aktionfsa@diasp.eu

16.04.2023 Gesetz gegen digitale Gewalt

Urheberrechtsverletzungen künftig digitale Gewalt?

Wir wünschen uns das Internet als gemeinsame gleichberechtigte Diskussions- und Arbeitswelt, wie es das nebenstehende Bild symbolisiert. Die Wirklichkeit ist leider anders. Einige wenige Big Player, z.B. die Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM) können Milliarden Dollar verdienen und die Ansichten von Milliarden Menschen ausforschen und sie manipulieren.

Daneben gibt es einige bis viele, die mit ihren Kommentaren oder sogar Drohungen, Gewalt gegen Andere ausüben und Hass verbreiten. Letzteren hat die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) und nun auch Deutschland mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Kampf angesagt.

In Deutschland gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Danach müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Nun hat FDP-Justizminister Marco Buschmann eine Vorlage für eine Erweiterung vorgestellt.

Das Gesetz soll sich gegen Mobbing, Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl wenden. Sehen wir mal kurz von den vorhandenen und auch im Entwurf enthaltenen Problemen mit der Beweislast und dem Vorgehen der Prüfungen über die (privatrechtlichen) Provider hinweg - der Clou kommt in den Formulierungen des Entwurfs.

Das neue Copyright Gesetz ist da

Plötzlich zielt das Gesetz gegen digitale Gewalt nicht mehr nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt, wie netzpoltik.org schreibt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.

Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt soll sich das Auskunftsverfahren auf "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken" und "das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen.

Abgesehen, dass das nichts mehr mit "digitalen Gewalttätern" zu tun hat, sondern im wesentlichen den Interessen der Hollywood Filmindustrie u.ä. Konzernen nützen wird, gibt das Bundesjustizministerium selbst ein weiteres Beispiel, welches die von uns gewünschte gleichberechtigte Plattform für den demokratischen Austausch unmöglich macht. Wir zitieren netzpoltik.org :

Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen. Auch das hat mit digitaler Gewalt nichts zu tun.

Stochern im Heuhaufen oder Nebel

Zweimal haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik an solchen Gesetzen "abgesehen", deshalb diese Kritik zum Schluss:

  • Wie das NetzDG wird auch dieses neue Gesetz nicht helfen. Wen es trifft bleibt zufällig.
  • Ein Kontrollmechanismus über (privatrechtliche) Provider "verschmiert" das Gewaltprivileg des Staats.
  • Eine klare Grenze zwischen privater Kommunikation und öffentlicher ist in sozialen Netzwerken praktisch nicht zu ziehen.
  • Verantwortungsbewußte Provider, wie z.B. Threema und Signal, wollen sich auch weigern persönliche Daten weiterzugeben, auch weil sie bisher keine oder nur wenige Nutzerdaten speichern.

Gerade die Äußerungen von Threema und Signal machen das Problem deutlich: Auch dieses Gesetz will nur, dass mehr Daten gespeichert und für die Kontrolle der Menschen genutzt werden können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tz
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8370-20230416-gesetz-gegen-digitale-gewalt.htm
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Tags: #DigitaleGewalt #Copyright #Urheberrechtsverletzungen #Hass #Drohungen #EU #DigitalServiceAct #DSA #NetzDG #Mobbing #Stalking #Beweislast #FalsePositives #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren

escheche@diasp.org
caos@anonsys.net

Interview in der #taz @taz @taz mit MdEP Patrick Breyer @Patrick Breyer über #DSA#DigitalServiceAct #Überwachungskapitalismus #Tracking #Orban #Facebook #Google
https://taz.de/Die-Ursache-fuer-die-Verbreitung-von-Hass-sind-Konzernalgorithmen/!5864206/

„Das Geschäftsmodell der Werbeplattformen beruht nicht nur darauf, möglichst viel Werbung anzuzeigen, sondern auch darauf, möglichst viel Werbung zu verkaufen. Und das wird gemacht, indem man den Anzeigenkunden über die Nutzer dieser Werbeplattform unheimlich viele Informationen und Datenpunkte liefert, über die Interessengebiete, über die Vorlieben, über die Schwächen der einzelnen Nutzer, über ihre Persönlichkeit. Das geht bis hin zur Gesundheit und zu sexuellen Präferenzen. Schwangerschaften kann man zum Beispiel auch ableiten aus solchen Daten. Das Geschäftsmodell des Überwachungskapitalismus beruht darauf, dass man quasi den Nutzer total überwacht und das zu Geld macht. Daran wird sich im Kern nichts ändern.“
@caos
„die ursache für die verbreitung von hass sind konzernalgorithmen“

eccodrum@diasp.org

SEN. JOE MANCHIN MAY NOT BE KINGMAKER IN WEST VIRGINIA FOR LONG
Dozens of Democratic insurgents flipped the script on the old guard of the state party.
Daniel Boguslaw
June 30 2022, 6:00 a.m.

FOR DECADES, Sen. Joe Manchin has presided over West Virginia’s Democratic Party, crowning candidates and throwing cushy appointments to allies while the state’s jobs, wages, and environment have gradually been ground to dust. But earlier this month, a grassroots slate of over 50 Democrats took control of the West Virginia Democratic Party after winning a majority of seats on the executive committee and ousting party leadership, thus ending Manchin’s de facto control of the state party apparatus.

#intercept #WV #manchin #democrats #politics #activism #elections #DSA #Bernie

anonymiss@despora.de
deutschewelle@squeet.me

Schluss mit dem "Wilden Westen" im Internet | DW | 23.04.2022

Das Internet kann ungemütlich sein. Es gibt Hass, Propaganda und nur wenige Regeln. In der EU soll bald gelten: Was offline illegal ist, soll es auch online sein und einigt sich auf ein Gesetz über digitale Dienste.#DigitalServicesAct #DSA #EU #Internetkontrolle #Internet #Online-Plattformen
Schluss mit dem "Wilden Westen" im Internet | DW | 23.04.2022