Da geht noch was: Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_01/_05/Petition_161923.html
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Da geht noch was: Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_01/_05/Petition_161923.html
Siehe § 188 #StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Komischer Weise gilt dies nicht für Frau Künast: https://taz.de/Renate-Kuenast-und-Internet-Beleidigungen/!5829723/
Wir normalen Menschen müssen solche Beleidigungen im Internet einfach aushalten da rührt die Staatsanwaltschaft keinen Finger. Ansonsten hätten die auch nichts anderes mehr zu tun.
#Beleidigung #Hass #Ermittlung #Strafe #Justiz #Problem #Deutschland #Rechtsstaat