Gleich zwei Artikel in der taz ...

... die es bejubeln, dass wir in den nächsten Jahren noch mehr und insbesondere auch noch schlechtere benutzungspflichtige Radwege bekommen werden.

Worum geht es? Um ein besseres Regelwerk, welches die Qualität von neu gebauten und insbesondere auch von solchen sicherstellen soll, welche in der Vergangenheit schon mängelbehaftet gebaut und benutzungspflichtig gemacht wurden - und von da ab verrotteten? Um bessere Möglichkeiten, wenigstens eine Mindestqualität von Radwegen auf dem Gerichtswege erstreiten oder besser noch, bereits im Planungsverfahren durchsetzen zu können? Mitnichten.

Tatsächlich geht es im Gegenteil darum, eine der wenigen Möglichkeiten zu eliminieren, die das Verkehrsrecht (Straßenverkehrsgesetz und StVO) Radfahrern lässt, gegen die Benutzungspflicht von Radwegen auf dem Rechtswege vorzugehen, wenn sie die Gefahrenlage gegenüber der Fahrbahnnutzung nicht verbessern oder sogar deutlich und belegbar verschlechtern. Tatsächlich geht es darum, eines der wenigen Schlupflöcher zu stopfen, welches bisher noch erlaubt, sich als betroffener Radfahrer gegen grottenschlechte Radwege zu wehren. Es ist eine Politik, welche entgegen der in §2 StVO noch enthaltenen Grundregel ein Exklusivrecht der Fahrbahnbenutzung durch Autofahrer etablieren und zementieren soll.

Nicht unerwartet aus dem Hause Wissing, kann man sagen.

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