#stvo

sascha@loma.ml

Frage | Überholen von zu Fuß Fußgängern?

In §5 StVO steht bei Absatz 4 folgendes:

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Ich sehe in dem Absatz beim Überholen von Fußgängern keinen Unterschied zwischen Fußgängern auf der Straße und Fußgängern auf dem neben der Straße befindlichen Gehweg. Kann man das so interpretieren? Wenn ja verstoßen Autofahrer auch da sehr häufig gegen das Gesetz.

Für Menschen in Verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen müsste der Vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern ja generell gelten, wird aber äußerst häufig nicht eingehalten.

Tags: #Frage #Hilfe #Verkehrsrecht #StVO #Fußgänger #Überholen #Mindestabstand #Fußweg #Straße #Sascha #2024-02-03 @Verkehr

ws01@diasp.org

Wampe lebt südlich von Stuttgart auf dem Land, fährt Pickup und hat was gegen schnelle Radfahrer

Oder wie glaubt ihr, dass diesen Zwanzigminutenvortrag beim CCC beim autofahrenden Publikum ankommt? Das strotzt nur so von all den abgegriffenen Stereotypen und Floskeln (""middle-aged man in lycra", "97jähriger Opa auf dem Fahrrad", "den wird man dann umholzen"), ohne aber überhaupt auf den Punkt zu kommen. Deshalb fällt es schwer, anzunehmen, hier habe jemand nur nicht ausdrücken können, was er meint. Vielmehr wirkt es wie das übliche Gehetze vom Autofahrerstammtisch, aber weichgespült verpackt - unabhängig davon, ob es tatsächlich so gemeint war oder nicht.

Auch auf dem Land gilt die StVO. Kompromisse und gegenseitige Rücksichtnahme sind nötig, auf dem Land wie in der Stadt, egal mit welchem Fahrzeugtyp man unterwegs ist. Im Detail sind die Konflikte anders verteilt, was aber erst recht eine weniger auf diese Weise gefärbte Darstellung wünschenswert erscheinen läßt.

-> Landstraßen-, Wirtschafs- und Feldwegnutzung für Stadtmenschen kurz erklärt (camp2023)

"Menschen Fahren aus der Stadt aufs Land. Da fährt (sonntags) kein Bus, deshalb bringen sie ihr Auto mit. Dieser Talk erklärt, wie man vermeidet, dass der Ausflug ins Grüne zum Fiasko wird und wie sich auf dem Land der Strassenverkehr von Staedten unterscheidet."

#radverkehrspolitik #ccc #radfahren #autofahren #verkehr #traktor #stvo

ws01@diasp.org

Gleich zwei Artikel in der taz ...

... die es bejubeln, dass wir in den nächsten Jahren noch mehr und insbesondere auch noch schlechtere benutzungspflichtige Radwege bekommen werden.

Worum geht es? Um ein besseres Regelwerk, welches die Qualität von neu gebauten und insbesondere auch von solchen sicherstellen soll, welche in der Vergangenheit schon mängelbehaftet gebaut und benutzungspflichtig gemacht wurden - und von da ab verrotteten? Um bessere Möglichkeiten, wenigstens eine Mindestqualität von Radwegen auf dem Gerichtswege erstreiten oder besser noch, bereits im Planungsverfahren durchsetzen zu können? Mitnichten.

Tatsächlich geht es im Gegenteil darum, eine der wenigen Möglichkeiten zu eliminieren, die das Verkehrsrecht (Straßenverkehrsgesetz und StVO) Radfahrern lässt, gegen die Benutzungspflicht von Radwegen auf dem Rechtswege vorzugehen, wenn sie die Gefahrenlage gegenüber der Fahrbahnnutzung nicht verbessern oder sogar deutlich und belegbar verschlechtern. Tatsächlich geht es darum, eines der wenigen Schlupflöcher zu stopfen, welches bisher noch erlaubt, sich als betroffener Radfahrer gegen grottenschlechte Radwege zu wehren. Es ist eine Politik, welche entgegen der in §2 StVO noch enthaltenen Grundregel ein Exklusivrecht der Fahrbahnbenutzung durch Autofahrer etablieren und zementieren soll.

Nicht unerwartet aus dem Hause Wissing, kann man sagen.

#radverkehrspolitik #taz #radfahren #radweg #benutzungspflicht #verkehr #auto #Schmollack #Krüger #verkerhspolitik #stvo

cg909@diasp.org

Weil in der Kommunalpolitik öfters Missverständnisse entstehen, was eine #Tempo-30-Zone bedeutet, hier die wichtigsten Regeln aus #StVO und #VwV-StVO als Infografik. Teilen ist erlaubt und gewünscht! Klassische Radfahrstreifen und Schutzstreifen gehen nicht, aber alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Damit sind auch nur durchgezogenen Linien (Radfahrstreifen), gestrichelte Linien (Schutzstreifen) und eine Benutzungspflicht für Radwege verboten. Alles andere wie mit (halbem) Bordstein abgesetzte #Radwege oder Farbstreifen als Orientierung auf der Straße gehen. So etwas hilft ja auch die Fahrbahn optisch einzuengen, was ja in solchen Zonen gewünscht ist.

Außerdem gilt zwar grundsätzlich rechts-vor-links in der Zone, aber, anders als es einige Stadtverwaltungen glauben, sind explizit Ausnahmen für z.B. Busverkehr und an unübersichtlichen Kreuzungen möglich (VwV-StVO XI. 3b)

katzenjens@pod.tchncs.de

Hat sich an der #StvO etwas kurzfristig geändert?

Weil ich wurde heute von einem SUV beiseite geschoben, als ich auf dem Zebrastreifen eines Supermarktes ging. Man kann es vielleicht auch mutwilliges Anfahren nennen. Mir ist zum Glück nix passiert, weil ich ausweichen konnte, auch wenn das mit vollen Taschen etwas mühsam war. Kurz und gut beschimpfte mich der SUV-Fahrer noch in einer mir fremden Sprache. Das konnte ich natürlich nicht so stehenlassen und habe meinen geballten Hass gegenüber Ignoranten abgeladen. Das fand ein weiterer SUV hinter dem ersten nicht nett, auch weil ich ja noch den Zebrastreifen blockierte. Und da meinte der völlig selbstverständlich, auf einem Parkplatz wären die Zebrastreifen dafür da, den Fußgänger zu zeigen, dass er auf Autos zu achten hat, welche Vorrecht haben. Ich habe ihn dann noch durch Beleidigungen genötigt, auszusteigen, die feige Sau wollte leider nicht. Ausserdem hatte ich Maske auf. 😁 Vielleicht sollte ich demnächst im Verkehr immer eine Streitaxt mitführen, um so die Fahrzeugführer durch Sachschäden am Auto zum Aussteigen zu bewegen.

So, jetzt gehts mir wieder gut... Dieses "Draussen unter Menschen" ist so langsam nicht mehr meine Welt.