#Bundestag stellt #Leugnung von #Völkermord unter #Strafe
Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes verabschiedet, wonach die #Billigung, Leugnung und #Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Eine entsprechende Ergänzung wird im Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) vorgenommen. Nach dem neuen Absatz 5 sollen diese Taten mit einer #Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder #Geldstrafe belegt werden können.
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