Urteil wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs“: Vorsicht – eine falsche Meinung kann jetzt kriminell sein

Das Kölner Amtsgericht hat eine 48 Jahre alte Frau wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ schuldig gesprochen, wie Medien berichten. Die Richterin verurteilte die Frau am Dienstag zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Ukrainerin am 8. Mai 2022 „bei einer pro-russischen Demonstration“ in Köln den Krieg „für andere wahrnehmbar gutgeheißen und befürwortet“, wie es in der Urteilsbegründung hieß.

[...] Im Absatz 2 des Paragrafen 140 heißt es: Wer rechtswidrige Taten „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro gefordert. Die Angeklagte und ihr Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und ihr Verteidiger kündigten an, Rechtsmittel dagegen einzulegen, so Medien.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=98956

Meine Meinung dazu:
Selbst wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und auch das andere erwähnte Urteil (siehe Artikel) auf eine Neuauflage in der nächsten Instanz wartet, ist alleine die Tatsache, dass Menschen für die öffentliche Äußerung ihrer Meinung verklagt und verurteilt werden, ein Skandal. Das ist nochmal eine andere Qualität als wenn man deswegen z. B. die Arbeit verliert, obwohl auch das überhaupt nicht geht.
Man darf also jede Meinung haben, so lange das im stillen Kämmerlein bleibt bzw. nicht zu viele Leute zuhören.
Es lohnt sich im übrigen, den ganzen Artikel zu lesen oder anzuhören.

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