Grundsatzurteile OVG NRW: Klimaschutz vor Denkmalschutz
Die Eigentümer eines Wohnhauses in Düsseldorf und eines Baudenkmals in Siegen haben Anspruch darauf, Solaranlagen auf ihre Gebäude setzen zu dürfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden. Der 10. Senat des OVG stellte in den beiden Grundsatzurteilen zum NRW-Denkmalrecht klar, dass das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien zum Klimaschutz die Belange des Denkmalschutzes überwiegt (Urt. v. 27.11.2024, Az. 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23).
Endlich mal gute Nachrichten
#Denkmalschutz
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