Weitere Ermittlungen gegen Klimaaktivisten
Nun geht es um "verbotenen Mitteilungen über die Gerichtsverhandlungen"
Im Mai hatten wir über völlig überzogene Polizeiaktionen in Augsburg berichtet. Wegen Sprühkreide Parolen kam es zu Hausdurchsuchungen und eine 15-jährige Schülerin wurde dabei in einem Polizeifahrzeug festgehalten.
Nun gibt es eine Fortsetzung in diesem "Fall". Einer der damals betroffenen Klimaaktivisten wird nun beschuldigt, Prozessakten veröffentlicht zu haben. Der Betroffene wehrt sich in einer Pressemitteilung mit den Worten: "Der Staatsschutz merkt selbst, dass er nichts gegen mich in der Hand hat".
Netzpoltik.org stellt fest: Die Klimabewegung hat sich damit ein zweites polizeiliches Verfahren eingefangen. Die Augsburger Kriminalpolizei ermittelt nun wegen verbotenen Mitteilungen über die Gerichtsverhandlungen.
Der Betroffene ist sich sicher, dass die von ihm veröffentlichten Dokumente ordentlich geschwärzt waren und keine fremden personenbeziehbaren Daten veröffentlicht wurden. Er hat allerdings Bedenken, dass die Verfahren zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen könnten und seinen beruflichen Lebensweg negativ beeinflussen können.
Die Polizei hält ihre Hausduchsuchungen weiter für gerechtfertigt, weil sie nachweisen wollte, dass der Beschuldigte der Verfasser des Kommentars im Web gewesen war. Dazu hätte allerdings auch ein Screenshot gereicht, da er diesen Kommentar mit seinem Klarnamen unterzeichnet hatte. Und ob der Kommentar überhaupt eine Beleidigung darstellt, ist bis heute sehr fragwürdig.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/pimmelgate-sued-augsburger-polizei-ueberzieht-klimaaktivisten-mit-weiterem-verfahren/
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