Landessozialgericht NRW, Urteil vom 14.09.2017:
ALG2 / "Hartz IV": Auch per E-Mail kann ein wirksamer Antrag gestellt werden
Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach § 37 SGB II ist grundsätzlich an keine Form gebunden. (..) Der Antrag kann daher auch mündlich, fernmündlich und auch per E-Mail gestellt werden, eine eigenhändige Unterschrift (..) ist nicht erforderlich. (..) Der Kläger trägt die Beweislast für den Zugang des Antrags.(..) - (Mehr…)
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