15.09.2024 Zukunftsklage wird morgen eingereicht

BVerfG muss zum mangelhaften Klimaschutz urteilen

Einige Aktive in unserem Verein haben sich persönlich beteiligt bei der Zukunftsklage, die morgen am 16.9.24 von Greenpeace unterstützt für unser aller Recht auf ausreichenden und gerechten Klimaschutz vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht wird.

Am 19. September wird die Anwältin der KlägerInnen, Frau Dr. Roda Verheyen, in einem Webinar offene Fragen rund um die Klage beantworten. Leider ist die Teilnehmer:innenzahl in dem Meeting begrenzt. Sollte die maximale Zahl erreicht sein, werden weitere Interessenten zu einem Live-Stream auf Youtube weitergeleitet.

Im Webinar gibt es die Möglichkeit, live Fragen zu stellen. Diese Funktion steht über den Youtube-Stream leider nicht zur Verfügung. Wer aber vorab schon Fragen einreichen möchte, kann das vorher per Formular machen.

Verfassungsbeschwerde gegen Klimapolitik der Bundesregierung

Die KlägerInnen begründen ihre Klage so: Alle Menschen haben ein Recht auf Klimaschutz! Das hat 2021 das Bundesverfassungsgericht und jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar entschieden. Das neue Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen die vom Bundesverfassungsgericht bereits anerkannten Freiheitsrechte junger Menschen. Während die politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise stagnieren, steigen die Pegel der Hochwasser hierzulande, im globalen Süden sind Menschen erbarmungslosen Hitzewellen ausgeliefert. Die Kosten zur Bewältigung der Klimakrise eskalieren und werden auf die kommenden Jahre abgewälzt.

Das BVerfG wird nun zu 3 Argumenten entscheiden müssen:

  • Die deutschen Klimaschutzziele sind nicht ehrgeizig genug.
  • Das neue Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig, gemessen am Klimabeschluss von 2021.
  • Es braucht mehr Maßnahmen im Verkehrssektor – nur Gesetze und Maßnahmen des Bundestages können die Klimaziele sichern.

Wir drücken den KlägerInnen und uns allen die Daumen ...

Mehr dazu bei https://zukunftsklage.greenpeace.de/
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