#klage

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Strompreisbremse: Bundesverfassungsgericht weist Klage dagegen ab

Strompreisbremse - Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Gewinnumverteilung ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Stromerzeugern abgelehnt. Sie hatten geklagt, weil 2022 ihre Gewinne für die Strompreisbremse umverteilt wurden.#Strompreisbremse #Umverteilung #Stromerzeuger #Klage #Bundesverfassungsgericht #Urteil #Energieerzeuger #Energiekrise
Strompreisbremse: Bundesverfassungsgericht weist Klage dagegen ab

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21.09.2024 Wer Klimaschutz blockiert, verliert!
Klimastreik in Berlin und 100 anderen Städten

Zehntausende meist junge BerlinerInnen zeigte am 20.9. wieder ihren Willen etwas für den Klimaschutz zu tun. Auf vielen kleinen Transparenten machten sie auf dem großen Platz zwischen Kanzleramt und Bundestag auch deutlich, dass ihnen bewusst ist, dass uns allen mit der derzeitigen Politik der Aufrüstung und des Sozialabbaus von der sogenannten "Fortschrittskoalition" die Zukunftschancen verbaut werden.

Im Aufruf zur Demo hieß es u.a.:

Mit unseren Freitagsstreiks bauen wir politischen Druck auf und kämpfen gegen Ungerechtigkeiten. Denn schon jetzt spüren viele Menschen die Klimakrise am eigenen Leibe, nicht "nur" durch ein paar Wochen Hitzesommer, sondern auch durch sich verstärkende Naturkastastrophen wie Überschwemmungen, Stürme und Dürren sowie zunehmende soziale Ungerechtigkeiten. Schon jetzt verlieren Menschen aufgrund der Klimakrise ihr Zuhause und müssen fliehen. ...

Damit zeigt Fridays for Future (FfF) auch auf, dass die zur Zeit durch die Medien geisternde "Flüchtlingskrise" ihre Ursachen ebenfalls auch im Klimawandel hat. Aktion Freiheit statt Angst hat dazu ein aktuelles Video "Flüchtlingskonvention einhalten!" ins Netz gestellt, in dem die wirklichen Fluchtursachen eine zentrale Rolle haben.

Aktion Freiheit statt Angst hat die Demo von FfF mit unserer Teilnahme und dem Verteilen von vielen Flyern, insbesondere zur Flüchtlingsfrage, unterstützt. In vielen Reden spielte das Thema "Globaler Süden" eine zentrale Rolle. So wies ein Aktivist aus dem Kongo auf den Abbau von Coltan für unsere Smartphones in seinem Land hin. Nicht nur die Umweltverschmutzung durch die Minen waren sein Problem. Marodierende Banden - teilweise im Auftrag der Minenkonzerne, teilweise einfach Vertriebene ehemalige Bewohner dieser Gebiete - drangsalieren und töten die Anwohner. Seit Jahren toben lokale Kriege in seinem Land, von denen die Medien bei uns überhaupt nicht berichten.

Außerdem wurde in den Reden auch über die Verfassungsklage - die Zukunftsklage - von über 54.000 Menschen beim BVerfG berichtet. Das Gericht soll die Bundesregierung verurteilen, dass sie im Frühjahr entgegen den Gesetzen aus den Vorjahren den bereits mangelhaften Klimaschutz durch eine Aufweichung der Sektorziele weiter einschränkt hat.

Hier einige weitere Bilder von der Demo

Mehr dazu bei https://fridaysforfuture.berlin/

Der Wille zu Abrüstung und mehr Geld für den Klimaschutz wurde deutlich geäußert.
Klimaziele müssen für alle Wirtschaftszweige gelten - auch für den Verkehr!
AKWs sind keine Lösung, sondern das Problem für viele Generationen
Kein Mensch ist illegal !
Die Demo setzt sich in Bewegung ...
Soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz jetzt !

Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3CU
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Tags: #FfF #FridaysforFuture #Demo #Klimastreik #BVerfG #Greenpeace #Klage #Verfassungsbeschwerde #Klimapolitik #Zukunft #Natur #Wachstumsideologie #Energiewende #Umwelt #Verkehr #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

aktionfsa@diasp.eu

15.09.2024 Zukunftsklage wird morgen eingereicht

BVerfG muss zum mangelhaften Klimaschutz urteilen

Einige Aktive in unserem Verein haben sich persönlich beteiligt bei der Zukunftsklage, die morgen am 16.9.24 von Greenpeace unterstützt für unser aller Recht auf ausreichenden und gerechten Klimaschutz vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht wird.

Am 19. September wird die Anwältin der KlägerInnen, Frau Dr. Roda Verheyen, in einem Webinar offene Fragen rund um die Klage beantworten. Leider ist die Teilnehmer:innenzahl in dem Meeting begrenzt. Sollte die maximale Zahl erreicht sein, werden weitere Interessenten zu einem Live-Stream auf Youtube weitergeleitet.

Im Webinar gibt es die Möglichkeit, live Fragen zu stellen. Diese Funktion steht über den Youtube-Stream leider nicht zur Verfügung. Wer aber vorab schon Fragen einreichen möchte, kann das vorher per Formular machen.

Verfassungsbeschwerde gegen Klimapolitik der Bundesregierung

Die KlägerInnen begründen ihre Klage so: Alle Menschen haben ein Recht auf Klimaschutz! Das hat 2021 das Bundesverfassungsgericht und jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar entschieden. Das neue Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen die vom Bundesverfassungsgericht bereits anerkannten Freiheitsrechte junger Menschen. Während die politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise stagnieren, steigen die Pegel der Hochwasser hierzulande, im globalen Süden sind Menschen erbarmungslosen Hitzewellen ausgeliefert. Die Kosten zur Bewältigung der Klimakrise eskalieren und werden auf die kommenden Jahre abgewälzt.

Das BVerfG wird nun zu 3 Argumenten entscheiden müssen:

  • Die deutschen Klimaschutzziele sind nicht ehrgeizig genug.
  • Das neue Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig, gemessen am Klimabeschluss von 2021.
  • Es braucht mehr Maßnahmen im Verkehrssektor – nur Gesetze und Maßnahmen des Bundestages können die Klimaziele sichern.

Wir drücken den KlägerInnen und uns allen die Daumen ...

Mehr dazu bei https://zukunftsklage.greenpeace.de/
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aktionfsa@diasp.eu

20.07.2024 Milliarden Schäden durch Microsoft Update

Aus Schaden wird man klug?

Nicht so die EU Kommission - im Gegenteil: Obwohl der EU-Datenschutzbeauftragte (EDSB) der EU-Kommission mehrmals vorwarf Microsoft-Produkte rechtswidrig zu nutzen, ist nichts passiert.

Wieder im Gegenteil: Die EU Kommission will Microsoft 365 weiter nutzen und verklagt den Datenschutzbeauftragten. Sie will erreichen, dass der Gerichtshof der EU den Untersuchungsbericht des EDSB zur Nutzung von Microsoft 365 für nichtig erklärt.

Auch wir haben in den letzten beiden Monaten mehrfach auf die Gefährlichkeit für die Privatsphäre hingewiesen, die dadurch entsteht, dass unser aller Daten nicht lokal, sondern zentral auf Microsoft Servern in den USA gespeichert werden.

Selbst Firmenkunden will Microsoft zu den gefährlichen Clouddiensten zwingen. Nun sitzt nicht nur die EU Kommission, sondern Millionen Nutzer von Microsoft Produkten vor einem Scherbenhaufen. Der "lang erwartete Blackout" war offenbar gravierender als gedacht und er entstand nicht aus dem angeblichen Strommangel.

Der "Blue Screen of Death"

Telepolis schreibt: Flugzeuge konnten nicht starten, Sender mussten ihr Programm einstellen, nachdem es zu einem halb-weltweiten IT-Ausfall durch Störungen bei Microsofts Cloud-Diensten gekommen ist. Nach dem Rollout eines fehlerhaften Updates liefen die Störungen durch Rechnersysteme von Firmen in der ganzen westlichen Welt bis zum privaten Nutzer dessen Outlook oder MS Teams Probleme meldeten.

Die Microsoft Aktie stürzt um 3% ab

Schön, aber das reicht nicht, der angerichtete Schaden geht in die Milliarden. Außerdem ist es in diesem Jahr bereits das 2. Mal, denn im Januar kam es zu weltweiten Störungen in den Programmen Outlook und Teams.

Glücklicherweise sind die Menschen durch die "Digitalisierung" noch nicht soweit verdummt, dass man an den Flughafen Check-Ins recht bald wieder damit begann, Bordkarten handschriftlich auszufüllen. Werden die betroffenen Firmen zukünftig vorsichtiger sein, bevor sie ihre Daten einem Internetkonzern in Übersee anvertrauen anstatt sie selbst zu verwalten?

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Globaler-IT-Ausfall-Microsoft-Cloud-wiederhergestellt-Probleme-dauern-an-9807087.html
und https://www.heise.de/news/Streit-ueber-Microsoft-365-EU-Kommission-verklagt-EU-Datenschutzbeauftragten-9791143.html
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aktionfsa@diasp.eu

19.07.2024 AfD bedroht auch kleine Vereine

Gemeinnützigkeitsrecht muss endlich angepasst werden

Seit Jahren weisen wir und viele andere Vereine darauf hin, dass das Gemeinnützigkeitsrecht endlich an die Realität angepasst werden muss. Es ist inzwischen 100 Jahre alt und wurde wohl mehr für Kaninchenzüchtervereine u.ä. entworfen.

Seit einigen Jahren nutzt nun die Politik die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit entscheidende Abgabenordnung (AO) dazu mißliebiege Vereine finanziell in die Knie zu zwingen. Das betraf bisher u.a.

Nun schreibt uns Campact, dass inzwischen in Gemeinden mit einem hohen AfD Anteil in den Gemeindevertretungen auch Vereine/Verbände die Fußball mit Jugendlichen spielen, gemeinsam gärtnern oder alte Menschen pflegen, das finanzielle Aus droht, wenn diese sich auch nur an Aktionen zum Schutz der Demokratie gegen die AfD beteiligen.

Die Rechtsextremen nutzen nämlich eine Schwachstelle im Gesetz. Sie zeigen Vereine, die sich für Demokratie und gegen die AfD engagieren, beim Finanzamt an. Der Vorwurf: fehlende politische Neutralität. Schon ein Demo-Aufruf kann den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeuten. Gerade für kleine Vereine ist das fatal. Denn dann bekommen sie oft kein Geld mehr von Staat oder Stiftungen; es droht die Pleite. Weil das so gut funktioniert, gibt es auf rechtsextremen Webseiten mittlerweile eine detaillierte Anleitung für die Anzeige beim Finanzamt.

Die Bundesregierung könnte das ändern – wenn sie wollte. Sie sitzt zwar an einem Gesetzentwurf, der die Gemeinnützigkeit neu regeln soll. Ich muss aber leider sagen: Wie es momentan aussieht, verbessert sich dadurch fast nichts. Vereine müssten immer noch um ihre Existenz fürchten, wenn sie sich gegen die AfD engagieren. Das macht mich richtig wütend. Was für eine vertane Chance.

Im Herbst wird der Vorschlag voraussichtlich im Bundestag diskutiert. Bis dahin wollen wir auf den Entwurf einwirken und die Lage für engagierte Vereine verbessern. Dafür müssen wir die Abgeordneten überzeugen, sich für eine echte Reform stark zu machen. Wir bringen das Thema in die Öffentlichkeit, indem wir uns mit betroffenen Vereinen zusammentun und uns gemeinsam an die Presse wenden, offene Briefe schreiben und Aktionen starten. Zum anderen treten wir mit konkreten Verbesserungsvorschlägen direkt an die Politiker*innen heran.

Campact ruft dazu zu Spenden auf, denn der Verein gehört zu denen, die davon bereits betroffen sind. Dazu schreibt Campact: Wir setzen uns für die Ziele ein, die wir für richtig halten – und nicht das Finanzamt. Das gilt vor allem für unser Engagement gegen die AfD. Darum wollen wir die Gemeinnützigkeit nicht zurück; uns ist die politische Unabhängigkeit wichtiger. Aber wir wollen dafür sorgen, dass auch andere sich ohne Angst für das einsetzen können, was richtig ist.

Mehr dazu bei https://campact.de
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03.07.2024 Un-Rechtsstaat Deutschland

Auslieferung auf die Schnelle

Im Zusammenhang mit unseren Artikeln, die sich für die Freiheit von Julian Assange einsetzen, ergab sich auf Diaspora eine Diskussion über Rechtsstaatlichkeit in den westlichen Ländern. Die einen meinten, dass "formal alles rechtsstaatlich abläuft", während andere meinten, dass sich die Staaten nur solange an ihre Gesetze halten, solange sie ausreichend durch eine freie Presse und Bürgerrechtsgruppen kontrolliert werden. Sobald diese "Vierte Gewalt" schläft oder korrumpiert wird, wie wir es in südlichen Ländern oft beobachten, sind Gesetze und Vorschriften für die Staatsgewalt nur noch hinderlicher Ballast.

Dann kommen nicht nur Journalisten, sondern auch mal Baum- oder andere Naturschützer einfach ums Leben, siehe z.B. hier

Da sagen dann die "einen": da hat der Assange doch Glück gehabt, der ist nun frei. Warum aber ein doch angeblich von den USA unabhängiger Staat wie Großbritannien Millionen Pfund aufwendet, um ihm 10 Jahre den Weg aus der Londoner Botschaft zu versperren und ihn wegen eines Auslieferungsverfahren bei dem üblicherweise eine Fußfessel Verwendung findet, gleich 4 Jahre in einen Hochsicherheitsknast steckt, erscheint doch merkwürdig und hat mit Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun.

Zurück nach Deutschland

Als Teil der oben genannten "Vierten Gewalt" möchten wir - genau um die Rechtsstaatlichkeit zu bewahren - auf einen unerhörten Fall aus der letzten Woche hinweisen. LTO beschreibt den Vorgang so:

Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin hat eine non-binäre Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in der Nacht nach Ungarn überstellt. Noch in der selben Nacht hatte der Berliner Anwalt Sven Richwin die Staatsanwaltschaft informiert, dass er Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Auslieferung beantragt. Die Behörde hielt dies nicht von einem schnellen Vorgehen ab. Das BVerfG hat die Auslieferung am Freitagmorgen um 11 Uhr untersagt.

Am 27.6. um 17.26 Uhr hatte das Kammergericht Berlin der Auslieferung nach Ungarn zugestimmt. Noch in der Nacht zum 28. 6. um 6.50 Uhr wird die Person den österreichischen Behörden zur "Durchlieferung" nach Ungarn übergeben. Um 3 Uhr nachts wurde die Behörde über einen Eilantrag gegen die Auslieferung beim BVerfG informiert und schon um 10.50 Uhr untersagte die Erste Kammer des Zweiten Senats des BVerfG eine Überstellung nach Ungarn.

Die GStA verwies gegenüber dem BVerfG, dass die Person bereits um 10 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Wie die vom BVerfG angeordnete "Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland" zu bewerkstelligen sei, steht in den Sternen.

Die Eile bei der Überstellung innerhalb von Stunden nach einem halben Jahr Untersuchungshaft kann nur politische Hintergründe haben. Derzeit haben ihre deutschen Anwälte keinen Zugang zu der Gefangenen in Ungarn. LTO zitiert zu dem Vorgang Angela Furmaniak aus dem Vorstand des Republikanischen Anwälteverein (RAV):

"Wir sind schockiert, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet und noch während des laufenden Verfahrens Maja T. nach Ungarn gebracht hat. Damit hat sie wahrgemacht, wovor es jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen graut: eine queere Person in ein offen queerfeindliches System wie Ungarn zu schicken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention."

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/
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02.07.2024 Zukunftsklage vor dem Bundesverfassungsgericht

Mitmachen bei Verfassungsbeschwerde gegen Klimapolitik der Bundesregierung

Wenn schon eine grün-sozial-liberale Ampelregierung nichts für den Klimaschutz tut, was wäre erst nach der nächsten Bundestagswahl zu erwarten? Wegen solcher Befürchtungen will Greenpeace Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Klimapolitik der Bundesregierung einlegen.

Greenpeace begründet diese Absicht so: Alle Menschen haben ein Recht auf Klimaschutz! Das hat 2021 das Bundesverfassungsgericht und jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar entschieden. Damit die Politik auch hierzulande endlich effektiven Klimaschutz für alle umsetzt, klagen Menschen mit unserer Unterstützung vor dem Bundesverfassungsgericht – machen Sie mit!

Das neue Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen die vom Bundesverfassungsgericht bereits anerkannten Freiheitsrechte junger Menschen. Während die politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise stagnieren, steigen die Pegel der Hochwasser hierzulande, im globalen Süden sind Menschen erbarmungslosen Hitzewellen ausgeliefert. Die Kosten zur Bewältigung der Klimakrise eskalieren und werden auf die kommenden Jahre abgewälzt.

Wir meinen: Wenn alle bedroht sind, sollen auch alle für ihr Recht einstehen können. Schließen Sie sich der Zukunftsklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Unterstützt werden Sie dabei von Greenpeace und Germanwatch. Es genügt ein Wohnsitz in Deutschland und eine Unterschrift. Es entstehen keine Kosten und eine persönliche Begründung ist nicht erforderlich.

Gründe für die Verfassungsbeschwerde

Die Klage beruht auf dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 "Menschenrecht auf Klimaschutz" und besteht aus diesen drei Argumenten

  • Die deutschen Klimaschutzziele sind nicht ehrgeizig genug.
  • Das neue Klimaschutzgesetz ist verfassungswidrig, gemessen am Klimabeschluss von 2021.
  • Es braucht mehr Maßnahmen im Verkehrssektor – nur Gesetze und Maßnahmen des Bundestages können die Klimaziele sichern.

Bereits vor drei Jahren haben wir eine Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. Im März 2021 urteilte das höchste deutsche Gericht im Klimabeschluss, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele nachbessern muss. Gemeinsam mit Greenpeace hatten junge Menschen und Familien geklagt, die nicht nur bereits jetzt unter den Auswirkungen der Klimakrise leiden, sondern auch in Zukunft in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden, wenn wir das CO2 Budget ernst nehmen.

Diesmal klagen wir alle auf Umsetzung des Klimabeschlusses von 2021 und konkret dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor anordnet! Wir wollen nicht hinnehmen, dass unsere Zukunft unter die Räder gerät! Deshalb gehen wir jetzt mit der Zukunftsklage den juristischen Schritt vor das Bundesverfassungsgericht.

Jetzt Zukunftskläger:in werden!

Mehr dazu bei https://zukunftsklage.greenpeace.de/
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aktionfsa@diasp.eu

01.07.2024 Junge Welt klagt gegen Verfassungsschutz

Grundrechte verteidigen!

Bereits in 6 Artikeln haben wir uns mit der höchstgerichtlich festgestellten 40-jährigen verfassungswidrigen Beobachtung des Juristen und Publizisten Rolf Gössner beschäftigen müssen. Nun schreibt uns Rolf Gössner über einen ebenso skandalösen Vorgang. Die Tageszeitung Junge Welt wird ebenfalls vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" beobachtet. Dagegen wehrt sich die Zeitung vor Gericht.

Pressefreiheit unter Beschuss

In einem Interview mit der Jungen Welt stellt Rolf Gössner aufgrund seiner eigenen Erfahrung als erstes fest:

Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind staatlicherseits immer wieder in Gefahr. Das ist keine leere Floskel, sondern die Lehre aus der 75-jährigen bundesdeutschen Verfassungsrealität, die sich allzu häufig in Widerspruch zum Grundgesetz entwickelt.

Denken wir nur an zensurierende Auswirkungen

  • der exzessiven Kommunistenverfolgung der 1950/60er Jahre,
  • der einschüchternden Berufsverbotspolitik der 70er/80er Jahre,
  • des nicht erklärten Ausnahmezustands im "Deutschen Herbst" oder
  • der teils ausufernden Sicherheits- und Antiterrorpolitik.

Auch heute drohen Gefahren, kommt es zu pauschalen polizeilichen Verboten sowie Auflösungen von Veranstaltungen und Protestaktionen und damit zu Eingriffen in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch zu Zensur und Selbstzensur – so etwa im Zusammenhang mit "Israel-Kritik" angesichts des Gazakriegs.

Auch Maßnahmen des Verfassungsschutzes führen zu Grundrechtseingriffen, etwa im Fall der legalen, aber angeblich "linksextremistischen" Tageszeitung "junge Welt" sowie mit der Erweiterung des Extremismusbegriffs um die "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Damit kann berechtigte Kritik am Staat stigmatisiert und als "extremistisch" ausgegrenzt werden – eine gefährliche Bedrohung freier Meinungsäußerung und Medienarbeit.
Sonderausgabe

Eine Sonderausgabe der Tageszeitung junge Welt (8 Seiten jW-Extra; www.jungewelt.de) lag am Wochenende 29./30. Juni 2024 in verschiedenen anderen Zeitungen in Deutschland bei, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. Denn wie es auch Rolf Gössner bei seiner persönlichen Verteidigung erlebte, mahlen die Mühlen der Gerichte langsam - bei ihm über mehr als 30 Jahre. Auch der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, musste schon fast drei Jahre allein auf das nun für den 18. Juli angesetzte erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin warten.

Diese lange Zeit erfordert viel Kraft und Geduld, aber auch die reale Chance, der Stigmatisierung und den staatlichen Eingriffen in Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit gerichtlich ein Ende zu bereiten. Darauf weist Rolf Gössner ebenfalls aus eigener Erfahrung hin. Denn nur, wenn man mit "gerichtlichem Segen" aufzeigen und beweisen kann, dass die Mittel des "Verfassungsschutzes", wie Telefonüberwachung, Abhörwanzen, unter Druck setzen von Mitarbeitern und Freunden, Einschleusen von "Agents Provocateurs" nie die wirkliche Realität belegen, sondern die eigentlichen Fake News erzeugen, nur dann kann man hoffen, dass diese Bespitzelungen aufhören.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/prozess/de/article/478526.pdf-download-jw-extra-grundrechte-verteidigen.html
und das Interview von Stefan Huth mit Rolf Gössner https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20240629Interview_zuVS_mit_RolfGoessner-jW.pdf
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/77
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8826-20240701-junge-welt-klagt-gegen-verfassungsschutz.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8826-20240701-junge-welt-klagt-gegen-verfassungsschutz.html
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chaospunk@pod.geraspora.de

krass....durch das system einen menschen vor der abschiebung retten....das ist teuer...

Unsere Firma wird vermutlich noch (wenn wir keinen spendentopf finden) einen aufruf zur spende posten. ich werde dann den hier weitergeben. der junge mensch darf nicht in sein ursprungsland abgeschoben werden, nach bamf, weil er da wirklich nachweislich auf das grässlichste gefoltert wurde, aber in das erstaufnahmeland. das erstaufnahmeland, das durch die behandlung das trauma vertieft hatte, durch knast und ignoranz. ich bin überzeugt, dass der junge mensch sich vorher selbst tötet. einfach, um das nicht mehr erleben zu müssen.
ich weiss, ist nicht lustig, aber ich bitte Euch deshalb auch um finanzielle hilfe. es geht um einen betrag von 1500 Euro.
#klage #eilantrag #hilfe #finanziellehilfevielleicht

taz@squeet.me

Klage gegen Klimaschutzgesetz: Déjà-vu in Karlsruhe

Thomas Heilmann zieht wegen des Klimaschutzgesetzes vors Verfassungsgericht. Der CDU-Abgeordnete will die Abstimmung am Freitag verhindern.#Bundesverfassungsgericht #Klage #Klimawandel #Ökonomie #Öko #Schwerpunkt
Klage gegen Klimaschutzgesetz: Déjà-vu in Karlsruhe