28.10.2023 Für ein Recht auf Reparatur

Wir brauchen ein "Open Source Hardware" Konzept

Nur rund 43 Prozent der Altgeräte werden von Geschäften wieder zurückgenommen und umweltverträglich entsorgt. Alle anderen landen im Müll oder liegen weiter in irgendwelchen Schubladen zu Hause. Schätzungen zufolge liegen in deutschen Haushalten allein rund 210 Millionen Alt-Handys nutzlos rum. Nach dem § 10 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sollten eigentlich 65 Prozent recycelt werden.

Nun hat der der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) mit 38 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen den Parlamentsentwurf für ein „Recht auf Reparatur“ unterstützt. Darin sind im Vergleich zum Ratsentwurf einige Verbesserungen enthalten. Nicht nur qualifizierte Reparateure, sondern alle Bürger:innen sollen einen umfassenden Zugang zu Geräte-Informationen und Ersatzteilen erhalten. Das wird den Herstellern sicher nicht gefallen.

Nach der Reparatur soll es eine einjährige Haftung geben. Kritisch ist weiterhin, dass die Regelungen nur für bestimmte Produktgruppen (Waschmaschinen, Trockner, Staubsauger, Spülmaschinen, Kühlgeräte und elektronische Displays) gelten sollen über deren Umfang noch gestritten werden kann.

Ein Erfolg wäre es schon, wenn der Verbraucher wieder das Recht auf einen Austausch von Akkus oder eines Displays zurückerlangen würde. Aber auch viele andere Teile würden sich über 3D-Drucker im Bedarfsfall mit einem „Open Source Hardware“ Konzept herstellen lassen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/recht-auf-reparatur-warum-wir-endlich-eine-kreislaufgesellschaft-brauchen/
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