25.01.2023 EU-Gentechnikrecht vor Aufweichung?
NGT - neue Gentechnik auch nur kalter Kaffee
Seit Jahren versucht die Lebensmittelindustrie die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU zu unterlaufen. Der aktuelle Versuch lautet so:
In einen gentechnisch veränderten Organismus wurden fremde Gene eingeführt, während in der neuen Gentechnik (NGT) lediglich unerwünschte Gene ausgeschnitten werden.
Abgesehen von dem Unsinn, dass nur das Hinzufügen von Genen den Stoff verändert, während das Weglassen ein minderschwerer Eingriff sei, bewegen wir uns - wie im Kapitalismus üblich - wieder in die Richtung Besitzdenken und Patentierbarkeit. Genau darauf steuern z.B. Corteva, , ein US-amerikanischer Agrarchemie- und Saatgutkonzern und Bayer, der deutsche Chemie- und Pharmariese mit dem Tochterunternehmen Monsanto hin.
Wie orf.at vor wenigen Monaten berichteten, habe Corteva weltweit bereits 1.430 Patente und Bayer 119 Patente auf „Neue Gentechnik“-Pflanzen angemeldet, also Pflanzen, deren Eigenschaften durch bestimmte neue gentechnische Verfahren so verändert wurden, dass sie etwa gegen Unkraut und Schädlinge resistent sind. Damit kontrollieren diese Beiden bereits über 40 Prozent des globalen industriellen Saatgutmarkts. Das ist eine Katstrophe nicht nur für die Bauern des Südens.
Biometrische Daten - Gesundheitsdaten - Gendaten
Neben dem Profitstreben kritisieren wir als "Datenschützer" natürlich auch die Steigerung im Wert der Datenausbeute. Schon vor Jahren hatten wir auf die Forderungen des Genethischen Netzwerks verwiesen, dass Gendaten von Mensch, Tier und Pflanzen nicht Eigentum von Konzernen werden dürfen und solche Daten auch nicht zur Kontrolle und Überwachung genutzt werden sollen. Beispiele für letzteres waren z.B.
- Login nur mit den richtigen Genen - Nur wer das richtige Erbgut besitzt, darf die Community betreten.
- Einreise nach Kuwait nur nach Genprobe
- "Natürliche" genveränderte Lebensmittel
- Finger weg von meiner DNA - Das Gen-Ethische Netzwerk (GeN) und der Vertrag von Prüm
Die Genschere CRISPR
Auf keinen Fall darf das Verfahren mit der Genschere CRISPR aus der Kennzeichnungspflicht entfallen. Allein die Kennzeichnung erlaubt dem Verbraucher überhaupt, diesen Stoffen aus dem Weg zu gehen. Ob trotzdem sich solche Stoffe eventuell durch Freilandversuche unkontrolliert weiterverbreiten wird allerdings auch durch die Kennzeichnungspflicht nicht zu begrenzen sein.
Jede künstliche Veränderung der Gene ist eine zu kennzeichnende Veränderung und kann schwerwiegende Folgen für den Organismus und alle weiteren Organismen in der Nahrungskette haben. Noch immer gilt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2018, welches die Kennzeichnung ohne Ausnahme vorsieht. Wie orf.at jedoch berichtet, kündigte die EU-Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag für eine mögliche Deregulierung des EU-Gentechnikrechts für das zweite Quartal 2023 an.
Wachsamkeit ist also dringend notwendig ...
Mehr dazu bei https://orf.at/stories/3290292/
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