#gesundheitsdaten

aktionfsa@diasp.eu

26.04.2024 Bericht der Brandenburger Datenschutzbeauftragten

Auch Behinderte haben Recht auf Datenschutz

Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um unbehellligt leben zu können und zu wissen, dass die eigene Privatsphäre gewahrt wird. Manche Behörden gehen bei ihrer "Arbeit" damit sehr locker um.

So musste die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in ihrem Bericht zur Lage des Datenschutzes im Land einiges kritisieren.

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen seien nicht ausreichend dokumentiert,
  • Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung seien nicht geklärt,
  • in Krankenhäusern schnüffelten Beschäftigte im Krankheitsverlauf von Kolleginnen,
  • Ausweitung der Bewegungsverfolgung durch Fußfesseln auf Verdachtsfälle, statt bisher auf Verurteilte,
  • Potsdam diskriminiere Schwerbehinderte.

Insbesondere den letzten Punkt kann man als schwere Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sehen. Die Behörden in Potsdam hätten in etwa 120 Fällen die Daten aus Anträgen auf Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen genutzt, um gleichzeitig auch deren Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Wieder enmal wurde gegen die Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung verstoßen, in dem Daten für den einen Vorgang für einen völlig anderen Vorgang genutzt wurden.

Neben der Kritik an den Landesbehörden gab es auch Fälle in der Privatwirtschaft. So musste der Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäftes ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen, der über vier Wochen im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen und teilweise -gründen der Beschäftigten aushängen ließ.

Trotz der Aufdeckung dieser Taten ist die Datenschützerin nicht zufrieden, da sich auch für ihre Behörde die Arbeitsbedingungen durch die Anzahl und Komplexität der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen massiv verschlechtert haben. Datenschutzbehörden sind fast überall seit Jahren chronisch unterbesetzt.

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/brandenburg-bericht-datenschutbeauftragte-hartge-potsdam.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Af
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8757-20240426-bericht-der-brandenburger-datenschutzbeauftragten.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8757-20240426-bericht-der-brandenburger-datenschutzbeauftragten.html
Tags: #BrandenburgerDatenschutzbeauftragte #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Behinderte #Zweckbestimmung #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Zuständigkeiten #Gesundheitsdaten #Bußgelder #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

aktionfsa@diasp.eu

02.01.2024 Zwei Beispiele von Hacks

"Create2"-Funktion von Ethereum missbraucht

Nicht nur das Gesundheitssystem weist in seiner Software Lücken und Fehler auf, auch Banksoftware ist nicht perfekt. Das gilt erst recht für diejenige von Kryptowährungen. Böswillige Akteure haben die "Create2"-Funktion von Ethereum missbraucht, um Sicherheitswarnungen für Wallets zu umgehen und Kryptowährungsadressen zu verändern. Die Folge davon war, der Diebstahl von Kryptowährungen im Wert von 60.000.000 US-Dollar von 99.000 Personen in den letzten 6 Monaten.

Create2 ist ein Code in Ethereum, der das Erstellen von Smart Contracts auf der Blockchain ermöglicht. Eigentlich handelt es sich um ein leistungsstarkes Tool für Ethereum-Entwickler, das fortschrittliche und flexible Vertragsinteraktionen, eine parameterbasierte Vorabberechnung der Vertragsadresse, Flexibilität bei der Bereitstellung sowie die Eignung für Off-Chain-Transaktionen ermöglicht.

Gelingt es Angreifern jedoch die Sicherheitswarnungen der Wallet zu unterdrücken, bzw. zu umgehen, so kann ein Opfer eine böswillige Transaktion unterzeichnen. Dann setzt der Angreifer einen Vertrag an der vorberechneten Adresse ein und überträgt die Vermögenswerte des Opfers dorthin. Shit happens!

Royal ransomware asked 350 victims to pay $275 million

Auch die zweite verlinkte Meldung zeigt ein Beispiel, wo durch unsichere Netzwerke Angreifer Zugriff auf wertvolle Daten bekommen. In diesem Fall handelt es sich sogar um Gesundheitsdaten, allerdings Institutionen des Department of Health and Human Services (HHS) in den USA. FBI und die CISA haben in einer gemeinsamen Mitteilung bekannt gegeben, dass die Royal Ransomware-Bande seit September 2022 in die Netzwerke von mindestens 350 Organisationen weltweit eingedrungen ist.

Danach haben sie mit Ransomware-Operationen, also der Verschlüsselung oder Entführung von Datenbeständen Lösegeldforderungen in Höhe von mehr als 275 Millionen US-Dollar erhoben. Die Forderungen reichen im Eizelfall von 250.000 Dollar bis zu mehreren Millionen Dollar.

Den Behörden in den USA ist es bisher nicht gelungen die Akteure der Angriffe zu enttarnen. Sie konnten jedoch an den Angriffsmustern erkennen, dass um den Jahreswechsel 22/23 ein "Rebranding" stattgefunden haben muss. Während sie anfangs Ransomware-Verschlüsselungsprogramme von anderen Unternehmen wie ALPHV/BlackCat verwendeten, ist die Bande inzwischen dazu übergegangen, eigene Tools einzusetzen. Neuerdings wurde die Malware aktualisiert, um auch Linux-Geräte bei Angriffen auf virtuelle VMware ESXi-Maschinen zu verschlüsseln.

Das Interesse der Hacker an Linux beweist, dass gerade in der Serverlandschaft inzwischen auch bei Unternehmen vermehrt Linux an Stelle von Windows-Servern eingesetzt wird. Das ist gut für Open Source, beweist aber auch, dass auch Linux nicht unfehlbar ist. Der Artikel verweist aber auch daruf, dass oft bei diesen Angriffen der menschliche Faktor den entscheidenden Fehler begeht, in dem Pishing Mails als Einfallstor genutzt werden.

Mehr dazu bei https://www.bleepingcomputer.com/news/security/fbi-royal-ransomware-asked-350-victims-to-pay-275-million/
und https://www.bleepingcomputer.com/news/security/ethereum-feature-abused-to-steal-60-million-from-99k-victims/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yc
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8638-20240102-zwei-beispiele-von-hacks.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8638-20240102-zwei-beispiele-von-hacks.html
Tags: #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Fatenpannen #Pishing #Ransomware #Etherum #Kryptowährung #Gesundheitsdaten #Erpressung #eHealth

deutschlandfunk@squeet.me

Elektronische Patientenakte (ePA): Zeit reif für Zentralspeicher

E-Patientenakte - Warum die Zeit reif für elektronische Gesundheitsdaten ist

Es macht Sinn, seine Gesundheitsdaten an einem Ort zusammenzuhaben, sagt Ex-IQWiG-Leiter Jürgen Windeler. Den Zugang zu regeln, ist für Patienten kompliziert.#ePA #elektronischePatientenakte #Gesundheitsdaten #Datenschutz #Forschungsdaten #Gesundheitskarte
Elektronische Patientenakte (ePA): Zeit reif für Zentralspeicher

tom_s@friendica.ambag.es

Experten über Gesundheitsdaten: Nur die größten Konzerne profitieren​

Der Umgang mit Gesundheitsdaten von Milliarden Menschen soll nicht von​ einigen wenigen Konzernen bestimmt werden. Experten sehen​ Deutschland in der Pflicht.​

#Deutschland soll weltweit eine Vorbildrolle im Umgang mit #Gesundheitsdaten einnehmen, fordern internationale Gesundheits- und Bürgerrechtsexperten anlässlich des heute in Berlin stattfindenden World Health Summit. Dazu stellen sie in einem "Policy Brief" Empfehlungen vor, die vom Global Health Hub Germany und der Initiative Healthy DEvelopments im Rahmen eines Impulsdialogs erarbeitet wurden.

https://www.heise.de/news/Experten-ueber-Gesundheitsdaten-Nur-die-groessten-Konzerne-profitieren-9335548.html

caos@anonsys.net

"Apps, mit denen sich der Menstruationszyklus tracken, mutmaßlich fruchtbare Tage oder der Eisprung bestimmen lassen, weisen häufig deutliche Defizite beim Datenschutz auf. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest. (...) Es ist nicht das erste Mal, dass Zyklus-Apps bei einer Untersuchung in Sachen #Datenschutz schlecht abschneiden. Im vergangenen Jahr untersuchte die Mozilla-Stiftung jeweils 10 Schwangerschafts- und Perioden-Apps und 5 Fitness-Tracker, die ebenfalls Zyklusdaten erheben. Das Ergebnis: Nur 7 der 25 Angebote gingen korrekt mit den erhobenen Daten um. Die anderen sammelten etwa unnötige Daten, verwendeten sie für Zwecke wie personalisierte Werbung und würden diese teilweise sogar an Dritte weitergeben. (...) Dabei war die Stiftung Warentest beim Thema Datenschutz nicht einmal in die Breite gegangen: Ob und welche Tracker von Drittfirmen die Anbieter beispielsweise in ihre Apps einbauen, war nicht Teil der Untersuchung. Dabei kommt sogar eine Datenweitergabe vor: So geriet etwa 2019 die Zyklus-App Flo in die Kritik, als das Wall Street Journal enthüllte, dass der Anbieter #Gesundheitsdaten an #Facebook weitergab." ( #taz )
Zyklus-Apps im Test: Intimer Einblick mit Mängeln

aktionfsa@diasp.eu

25.08.2023 Ab 2024 Rezepte nur noch elektronisch

0,6% nutzen e-Rezept

Nicht zu glauben, schon 0,6% aller Patienten lassen sich bei ihrem Arztbesuch ein e-Rezept austellen, auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht es nicht viel anders aus. Seit knapp zwei Jahren gibt es ein e-Rezept und im letzten Jahr Zeit standen 2,75 Millionen eingelösten E-Rezepten insgesamt 462 Millionen Rezepte auf Papier gegenüber.

Wo liegt das Problem?

Nicht ein Problem, sondern es sind viele:

  • Das e-Rezept gibt es mit einer App auf dem Handy - das will wohl niemand oder keiner hat die passende App.
  • Das e-Rezept gibt es auch auf der Gesundheitskarte - da gab es aber ein Sicherheitsloch, das erst gestopft werden musste. Nun warten wir auf die nächste Lücke ...
  • Für die Erstellung eines e-Rezepts braucht ein Arzt mindestens 30 Sekunden für Anmeldung und Zertifizierung, für eins auf Papier nur 5 Sekunden. Wir geben ihm gern noch 5 weitere Sekunden zum Nachdenken, trotzdem summieren sich die zusätzlichen 20 Sekunden x 462 Millionen Rezepte auf viele Frau- oder Mann-Jahre, die bei der angespannten Lage im deutschen Gesundheitswesen nicht zur Verfüngung stehen.

Mit anderen Worten: eigentlich will niemand das e-Rezept, welches ab 1.1.24 der Standard sein soll. Für das Abrechnungswesen der Krankenkasse ändert sich praktisch dadurch auch nichts, denn ab der Apotheke läuft alles bereits elektronisch. Apotheken hatte lange Widerstand gegen ein e-Rezept geleistet, da sie fürchteten, dass ihr Geschäft zu Online-Apotheken abwandern könnte. Diese Angst hat nachgelassen. Fraglich bleibt der Zusatzaufwand in den Arztpraxen und welcher Widerstand im nächsten Jahr von dort zu erwarten ist.

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/2023/35/elektronische-rezepte-medikamente-aerzte
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vR
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8502-20230825-ab-2024-rezepte-nur-noch-elektronisch.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8502-20230825-ab-2024-rezepte-nur-noch-elektronisch.html
Tags: #e-Rezept #Zeitaufwand #Datenklau #Hacking #eGK #ePA #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenbanken #Gendaten #Gesundheitsdaten

aktionfsa@diasp.eu

25.01.2023 EU-Gentechnikrecht vor Aufweichung?

NGT - neue Gentechnik auch nur kalter Kaffee

Seit Jahren versucht die Lebensmittelindustrie die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU zu unterlaufen. Der aktuelle Versuch lautet so:

In einen gentechnisch veränderten Organismus wurden fremde Gene eingeführt, während in der neuen Gentechnik (NGT) lediglich unerwünschte Gene ausgeschnitten werden.

Abgesehen von dem Unsinn, dass nur das Hinzufügen von Genen den Stoff verändert, während das Weglassen ein minderschwerer Eingriff sei, bewegen wir uns - wie im Kapitalismus üblich - wieder in die Richtung Besitzdenken und Patentierbarkeit. Genau darauf steuern z.B. Corteva, , ein US-amerikanischer Agrarchemie- und Saatgutkonzern und Bayer, der deutsche Chemie- und Pharmariese mit dem Tochterunternehmen Monsanto hin.

Wie orf.at vor wenigen Monaten berichteten, habe Corteva weltweit bereits 1.430 Patente und Bayer 119 Patente auf „Neue Gentechnik“-Pflanzen angemeldet, also Pflanzen, deren Eigenschaften durch bestimmte neue gentechnische Verfahren so verändert wurden, dass sie etwa gegen Unkraut und Schädlinge resistent sind. Damit kontrollieren diese Beiden bereits über 40 Prozent des globalen industriellen Saatgutmarkts. Das ist eine Katstrophe nicht nur für die Bauern des Südens.

Biometrische Daten - Gesundheitsdaten - Gendaten

Neben dem Profitstreben kritisieren wir als "Datenschützer" natürlich auch die Steigerung im Wert der Datenausbeute. Schon vor Jahren hatten wir auf die Forderungen des Genethischen Netzwerks verwiesen, dass Gendaten von Mensch, Tier und Pflanzen nicht Eigentum von Konzernen werden dürfen und solche Daten auch nicht zur Kontrolle und Überwachung genutzt werden sollen. Beispiele für letzteres waren z.B.

Die Genschere CRISPR

Auf keinen Fall darf das Verfahren mit der Genschere CRISPR aus der Kennzeichnungspflicht entfallen. Allein die Kennzeichnung erlaubt dem Verbraucher überhaupt, diesen Stoffen aus dem Weg zu gehen. Ob trotzdem sich solche Stoffe eventuell durch Freilandversuche unkontrolliert weiterverbreiten wird allerdings auch durch die Kennzeichnungspflicht nicht zu begrenzen sein.

Jede künstliche Veränderung der Gene ist eine zu kennzeichnende Veränderung und kann schwerwiegende Folgen für den Organismus und alle weiteren Organismen in der Nahrungskette haben. Noch immer gilt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2018, welches die Kennzeichnung ohne Ausnahme vorsieht. Wie orf.at jedoch berichtet, kündigte die EU-Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag für eine mögliche Deregulierung des EU-Gentechnikrechts für das zweite Quartal 2023 an.

Wachsamkeit ist also dringend notwendig ...

Mehr dazu bei https://orf.at/stories/3290292/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3s6
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8284-20230125-eu-gentechnikrecht-vor-aufweichung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8284-20230125-eu-gentechnikrecht-vor-aufweichung.htm
Tags: #NGT #Gentechnik #Gendaten #GenethischesNetzwerk #Transparenz #Informationsfreiheit #Kennzeichnungspflicht #EU #EuGH #Verhaltensänderung #Gesundheitsdaten #Biometrie

aktionfsa@diasp.eu

08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rN
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8267-20230108-bverfg-verhandelt-zu-data-mining.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8267-20230108-bverfg-verhandelt-zu-data-mining.htm
Tags: #BVerfG #DataMining #predictivepolicing #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Gesundheitsdaten #Mautdaten #Metadaten #GFF #Freiheitsrechte #Verbraucherdatenschutz #Transparenz #FalsePositives # #Datensicherheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung

felix@pod.pc-tiede.de

Eigentlich will ich nicht auf Twitter linken, aber dieses Mal mache ich eine Ausnahme.

https://twitter.com/LilithWittmann/status/1568122532355604484

Dazu fällt mir nur ein, daß ein Entwickler sich neulich bei nano quasi unwidersprochen (ich habe das nicht vollständig gesehen und werde das auch nicht) dahingehend geäußert hat, daß der deutsche #Datenschutz und die Datensicherheitsvorgaben ihm im Weg stünden. In anderen Ländern sei das anders und alles viel einfacher.

Dem Entwickler aus der Sendung sei hiermit ans Herz gelegt, sich ein anderes Betätigungsfeld zu suchen.
Oder ein anderes Land, in dem sein Job einfacher ist.

Der #gematik kann ich leider nur ins Gebetbuch schreiben, daß ich persönlich diese "Digitalisierung" unter den gegebenen Umständen keinesfalls nutzen werde.
Viel brisanter als meine #Gesundheitsdaten ist wohl nur noch meine Browserhistorie, die ich immerhin mit ToR und Systemverschlüsselung schützen kann.
Beim E-Rezept bin ich auf Gedeih und Verderb den Spezialexperten ausgeliefert.
Nein, danke.

Und an meinen lieben Krankenversicherer sei noch kurz die Bitte gerichtet, mich nicht mehr länger mit Aufforderungen zur Preisgabe meines körperlichen (Un-)Zustandes über die Nutzung von Fitness-Trackern oder gar einer an die gematik angebundenen "Äpp" samt Zugriff auf die Versichertenkarte, noch dazu auf dem inhärent unsicheren Smartphone, zu belästigen.
Das wird nicht passieren, egal, welche leeren Versprechungen zum Datenschutz, auf den ihr dank gematik gar keinen Einfluß habt, ihr mir mitgebt.

#rant

aktionfsa@diasp.eu

06.09.2022 Unscan my Face!

Was kannst du gegen Gesichtserkennung tun?

Diese wichtige Frage muss im Mittelpunkt stehen, wenn man eine Kampagne gegen diese gefährliche Technologie beginnt. Amnesty International hat jetzt eine Kampagne gestartet

#UnscanMyFace - Behalte dein Gesicht!

Diese Kampagne unterstützen wir als Aktion Freiheit statt Angst gern, denn in den vergangenen Jahren waren wir mit vielen Bündnispartnern bei ähnlichen Aktionen dabei:

Mit der EBI hätte man der EU Kommision zeigen können, dass die Menschen in der EU keine "intelligente" Gesichtserkennung wollen, doch leider haben sich daran nicht die Millionen Menschen beteiligt, die nötig gewesen wären, um ein deutliches Zeichen zu setzen.

Jeder Mensch muss sich selbst fragen, was ihm oder ihr die eigene Privatsphäre wert ist. Das ist eine Abwägung gegen ein vages Versprechen von "mehr Sicherheit", das in Wahlkämpfen und bei jedem Terroranschlag aus der Tasche gezogen wird. #Unscan My Face wiederholt noch einmal die Gründe für ein Verbot von Gesichsterkennungstechnologien:

  • Massenüberwachung im öffentlichen Raum wird ermöglicht
  • Das Recht auf Privatsphäre und die Menschenwürde werden verletzt
  • Das Recht auf Protest und freie Meinungsäußerung sind dadurch in Gefahr
  • Diskriminierungen werden verstärkt
  • Es gibt keinen demokratischen Rückhalt für Gesichtserkennungstechnologien

Auch wenn der letzte Punkt sicher richtig ist, fehlt in der Gesellschaft die aufgeklärte Diskussion darüber. In Deutschland ist kaum bekannt, welche Probleme mit der Gesichtserkennungstechnologie verbunden sind, obwohl viele Gruppen, darunter auch wir, darüber aufklären. Es fehlt der öffentliche Aufschrei - also machen wir die Kampagne bekannt und reden darüber.

Das europäische Parlament hat eine "samtweiche" Empfehlung gegen Gesichtserkenung zustande gebracht, Dabei geholfen hat auch eine Aufklärungsrunde der FRA, der Fundamental Rights Agency, mit EU Abgeordneten. (Auch Aktion FsA arbeitet in der FRA mit; FRA diskutierte mit der EU Kommission Gesichtserkennung ) Nun wird jetzt gerade, in der EU eine wichtige Entscheidung getroffen, die auch Auswirkungen auf die Situation in Deutschland hat. In einer neuen Verordnung über Künstliche Intelligenz hat die EU die Möglichkeit, den Einsatz von Gesichtserkennung gänzlich zu verbieten. In wenigen Monaten wird diese wichtige Entscheidung gefällt, weshalb Politiker*innen jetzt erfahren müssen: wir behalten unser Gesicht!
Was kann nun Jede/r tun?

Amnesty schlägt vor: Gemeinsam gegen Gesichtserkennung – Jetzt mitmachen!

Nutze unseren Kampagnen-Hashtag #UnscanMyFace in den Sozialen Medien, damit mehr Menschen von dem Problem erfahren. Teile deine Gedanken. Warum setzt du dich für ein Verbot ein?

Teile unsere Beiträge auf Twitter, Instagram und Facebook.

Teile unsere Kampagnen-Seite, damit möglichst viele Menschen von dem Problem um Gesichtserkennung erfahren.

Hilf dabei, das Problem in die Öffentlichkeit zu tragen: Sprich mit deiner Familie, deinen Bekannten und Freund*innen. Oder nutze deine Social Media-Kanäle, um das Problem bekannter zu machen.

Gemeinsam können wir Politiker*innen in Deutschland und der EU klar machen:
Wir wollen in einer Welt leben, in der Technologie den Menschen nutzt und ihre Rechte geachtet werden.

Mehr und viele weitere Infos dazu bei https://www.amnesty.de/allgemein/kampagnen/unscan-my-face-behalte-dein-gesicht
und auf https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.htm
und in unseren Flyern (https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/209-flyer-und-folder.htm ) Videoüberwachung mit Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz,
und Biometrie und RFID-Chips und Was ist Indect ?
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3px
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8136-20220906-unscan-my-face.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8136-20220906-unscan-my-face.htm
Tags: #Gesichtserkennung #Biometrie #Videoüberwachung #AmnestyInternational #Kampagne #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Gesundheitsdaten #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Missbrauch #Diskriminierung #Ungleichbehandlung