#heizkosten

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SERVICE: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Tipps – Unterstützung bei hohen Heizkosten: Anspruch auf Sozialleistungen bei regelmäßigem Einkommen

Die infolge der Energiekrise eingeführten Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme haben in diesem Jahr für finanzielle Entlastung bei Verbraucher:innen gesorgt. Allerdings laufen die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 aus.#Dortmund #Heizkosten #Jobcenter #Nebenkosten #Sozialamt #Sozialleistungen #Verbraucherzentrale
Unterstützung bei hohen Heizkosten: Anspruch auf Sozialleistungen bei regelmäßigem Einkommen - Nordstadtblogger

brainwavelost@nerdpol.ch

#Putin ist an allem Schuld.

Das konnte ich so nicht annehmen und schrieb:

Alle Schuld auf einen Punkt zu schieben, vereinfacht die Geschichte enorm.

Daraufhin wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass der russische #Angriffskrieg ziemlich eindeutig der zentrale Faktor bei den aktuellen #Heizkosten und eindeutig ursächlich für die kalten Heizungen aktuell in der #Ukraine ist, und dass das nichts mit „Simplifizierung“ zu tun hat. Auch wurde festgestellt, dass mein Denken esoterisch verseucht ist und ich daher die Komplexitätsreduktion gar nicht verstehen kann, da ich, lieber gegen das schlechte Karma meditiere und damit meine Blödheit demonstriere und meine Blödheit, mit dem ewigen Mantra, „die USA sind schuld“ bekräftige.

Das gab mir zu denken und ich werde noch einmal nachlesen, welche Ursachen für den Konflikt in der #Ukraine bestehen.

Mir wurde auch gesagt, dass einige meiner Posts den Argumentationen der #AFD&Co. gleichkommen und in Richtung der Querfrontesoterik gehen.

Deutliche Worte, die ich mir zu Herzen nehme. Ich werde versuchen, mein Denken mehr Streamgerecht auszurichten, auf dass ich weiterhin in diesem Klub als Mitglied bleiben darf und nicht blockiert werde.

andre_henze@pod.geraspora.de

#Hartz4 #Heizkosten
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Zum Thema Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen für Leistungsbeziehende und nicht Leistungsbeziehende / Aufklärung und Handeln erforderlich


Dann möchte ich auch auf das Thema zu erwartende horrende Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen für Leistungsbeziehende und nicht Leistungsbeziehende hinweisen.
Grundsätzlich besteht für Leistungsbeziehende nach dem SGB II und SGB XII ein Übernahmeanspruch der Unterkunfts- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe (so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 67 Abs. 3 SGB II/§ 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII iVm § 141 Abs. 3 S. 1 SGB XII). Dieser Übernahmeanspruch ist aber bereits eingeschränkt, wenn die Leistungsbeziehenden zuvor wirksam zur Kostensenkung aufgefordert wurden (§ 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII). In dem Fall einer horrenden Abrechnung wird gewiss ein Übernahmeanspruch im Rahmen der Wohnraumsicherung nach § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II/bzw. § 36 Abs. 1 S. 21 SGB XII) bestehen. Im SGB XII kann der Übernahmeanspruch auch noch wegen restriktivster Anwendung der Begrenzung wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II bestehen. (Hier wäre aber eine Übernahme im Rahmen der Wohnraumsicherung gerechtfertigt).

Um diesen Anspruch realisieren zu können, müssen SGB XII – Beziehende und Analogleistungsbeziehende Geflüchtete im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB XII im Monat der Fälligkeit beim Sozialamt einen Antrag stellen. Wird dieser Antrag nicht rechtzeitig gestellt, entfällt der Anspruch auf Übernahme auf Zuschussbasis. Darüber müssen die Menschen dringend aufgeklärt werden!
Der Übernahmeanspruch besteht auch für nichtleistungsbeziehende Menschen, wenn sie im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen SGB II/SGB XII – Antrag stellen. Das BSG sagt dazu, dass Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen immer Bedarf im Monat der Fälligkeit (BSG 22.3.2010 – B 4 AS 62/09 R) sind und es dabei unerheblich ist, ob die Nachforderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist (BSG 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).

In dem Fall wäre der „normale sozialrechtliche Bedarf“ (Regelleistungen, Mehrbedarfe, Unterkunfts- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe) zu berücksichtigen und dann der jeweilige fällige Nachzahlungsbetrag in tatsächlicher Höhe. Ist dieser Bedarf nicht durch eigenes Einkommen gedeckt, besteht hier für einen Monat ein SGB II/SGB XII – Leistungsanspruch in Höhe des ungedeckten Bedarfes. Das ist vielen Verdienenden nicht bekannt und muss dringend bekannt gemacht werden. Hier sind Medien, Leistungsträger, Sozialberatungsstellen gefragt. Auch könnte und sollte eine solche Information durch Flugblätter in entsprechenden Vierteln bekannt gemacht werden.«

via Thomé Newsletter

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#Wohngeld #Heizkosten #Mieterverein #Dortmund #PoweredByRSS


Nordstadt-Blogger (inoffiziell) - 2022-01-20 14:00:44 GMT

Mieterverein Dortmund rät dazu, Ansprüche zeitnah zu prüfen – Wohngelderhöhung und einmaliger Heizkostenzuschlag von mindestens 135 Euro

2022 wird das Wohngeld erneut erhöht, im Schnitt um 13 Euro pro Monat. Zusätzlich plant die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschlag zusätzlich zum Wohngeld. Dies ist bereits die dritte Erhöhung seit 2019. Grund hierfür sind die …

#Wohngeld