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20.12.2024 IBAN raten und Einkaufen gehen

Verbraucherschützer kritisieren PayPals unsicheren Gastzahlungprozess

Der WDR berichtet von einer Warnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor unberechtigten Abbuchungen vom eigenen Konto durch PayPal. Genutzt wird dabei der sogenannte Gastzahlungsprozess bei PayPal.

WDR.de beschreibt den Vorgang so: "Diese Funktion erlaubt es Nutzern, ohne ein eigenes PayPal-Konto (und ohne die damit verbundene Verifizierung) Zahlungen auszuführen. Stattdessen geben sie lediglich eine IBAN an, und der Betrag wird per Lastschrift vom Bankkonto abgebucht."

Dabei wird weder eine TAN-Nummer wie früher üblich, noch wird die aktuell übliche Zwei-Faktor-Authentifizierung benötigt. Warum diese eigentlich mindestens notwendige Sicherheitsfeatures nicht eingesetzt werden, muss man sich ernsthaft fragen. Dies wäre umso mehr notwendig, wenn es sich um einen praktisch "anonymen Gastzugang" handelt.

Die Geschädigten merken die unberechtigten Abbuchungen nur, wenn sie ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Es ist also wichtig, dass man Überweisungsbelege mit der eigenen IBAN nicht irgendwo wegwirft, wo Fremde darauf Zugriff bekommen können. Genauso wenig sollte man die eigene IBAN nicht auf irgendwelchen Webseiten hinterlassen und nicht Pishings-Mails damit beantworten.

Verbraucherschützern machen für solche Betrugsvorgänge die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen bei PayPal verantwortlich. Was sollte man machen, wenn es passiert ist?

  • Sofort die eigenen Bank informieren und den Berag zurückbuchen lassen,
  • PayPal über den Vorgang informieren (mehr oder wenig freundlich!),
  • bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten,
  • nicht vergessen, regelmäßig die eigenen Kontoauszüge nach unberechtigten Abbuchen kontrollieren.

Abschließend bleibt natürlich die Forderung an PayPal Zahlungsvorgänge durch eine Sicherheitsprüfung (SMS, TAN, Zwei-Faktor-Authentifizierung) abzusichern.

Mehr dazu bei https://www1.wdr.de/nachrichten/paypal-betrug-gastzugang-iban-100.html
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o2 Kunden: Unbedingt Widerspruch gegen IBAN-Tracking einlegen

#o2 macht sich das DSGVO-Hintertürchen Art. 6.1.f #DSGVO (berechtigtes Interesse) zunutze und verarbeitet in Zukunft die #IBAN ihrer Kunden. Das Ziel:
"Ab dem 05.09.2022 verarbeitet die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG als Ihr Vertragspartner gem. Art 6 Abs. 1f DSGVO Ihre IBAN (pseudonymisiert¹, sofern Sie diese angegeben haben), um zu erkennen, ob Sie mit anderen o2 Kunden in einer Verbindung² stehen und Ihnen für den daraus abgeleiteten Bedarf passende o2 Produkte anzubieten."
https://www.kuketz-blog.de/o2-kunden-unbedingt-widerspruch-gegen-iban-tracking-einlegen/

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