#bankdaten

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11.04.2024 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Wie schützt man die eigenen Daten vor der Bahn

Vor einem halben Jahr mussten wir darauf aufmerksam machen, dass nun auch bei der Deutschen Bahn die Zwangsdigitalisierung zuschlägt, in dem sie Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail verkaufen will. Dieser Trend weitet sich immer weiter aus. Für den Kauf muss man seinen Namen angeben, der im Zug auch per amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert werden kann. Als sogenannte digitale Tickets sollen sie außerdem vorrangig an eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilnummer versendet werden. Daher ist auch die Angabe einer dieser beiden Daten notwendig, um günstig Bahn fahren zu können, schreibt Mike Kuketz in seinem Blog.

Inzwischen haben er und der Datenschutzverein Digitalcourage.de Klage gegen dieses Vorgehen erhoben, weil die Bahn an allen Onlinekaufstellen (also in ihrer Website und ihrer App) Analyse- und Werbetracking einsetzt und damit nach Auffassung vieler Experten gegen verschiedene Gesetze verstößt. Es muss möglich sein Fahrkarten ohne solches Werbetracking zu erwerben.
Tracking- und analysefreie Kaufmethoden

Mike Kuketz hat für die Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung schon mal ein paar Vorschläge, wie man sich trotz dieses Privatsphäre-zerstörendes Vorgehens der Bahn einen Rest an Anonymität bewahren kann:

  • Online-Kauf der Fahrkarten ohne namentliche Anmeldung,
  • bei Nutzung einer Kreditkarte bekommt nicht die Bahn meine Daten sondern "nur" der Zahlungsdienstleister,
  • Kauf als Gast mit pseudonymem Paypal-Account - mühsam, aber ohne Profilbildung,
  • eine Einmal-E-Mail zur Buchung nutzen, die aber für den Empfang der Ticket-PDF echt sein muss,
  • den eigenen Namen mit zufälligen Daten ergänzen - Kunst trifft Datenschutz
  • Ticket gleich bis ins Ausland verlängert kaufen - oft billiger als ein nationales Ticket und noch(!) anonym möglich
  • der Trick für Reiche: Ticket am Automaten kaufen - zum teilweise zehnfachen Preis

Die einzelnen (legalen) Tricks sind in seinem Blog ausführlich beschrieben ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/deutsche-bahn-und-das-ende-des-anonymen-spartickets-diese-optionen-bleiben/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A1
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14.03.2024 Bargeld oder Kartenzahlung?

Hamburger Busse verkaufen keine Fahrscheine mehr

Wieder müssen wir uns mit dem Thema des zwangsweisen bargeldlosen Bezahlens beschäftigen. Dieses Problem hat uns unter der Überschrift "Zwangsdigitalisierung" schon oft betroffen. In der ver.di Information lesen wir:

Indirekt geht es auch hier um Geld, allerdings nicht um das wie viel, sondern um das wie, genauer:

Das bargeldlose Bezahlen

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat mit Beginn des Jahres die Barzahlung in den Bussen abgeschafft und begründet dies im Wesentlichen mit hygienischen Gründen, verkürzten Standzeiten an den Haltestellen und einer erhöhten Sicherheit für das fahrende Personal. Weiter argumentiert der HVV, dass in der jüngsten Vergangenheit ohnehin nur noch sechs Prozent der Fahrgäste bar gezahlt hätten.

Wie gesagt, das Projekt begann am 1. Januar und wie viele zukunftsweisende Projekte im deutschen Verkehrsbereich schien auch dieses von bösen Geistern verfolgt: Schon kurz nach dem Start waren die Prepaidkarten vergriffen und zeitweise nicht verfügbar. Wieder einmal wurde hier zu kurz gedacht, denn leidtragend sind die, die ganz bewusst auf eine digitale Zahlung verzichten oder es sogar müssen, z.B. weil sie sich kein Smartphone leisten können oder dessen Bedienung schlichtweg nicht beherrschen. Hier wird wieder einmal die Lösung für ein organisatorisch-strukturelles Problem auf dem Rücken der Senior*innen oder Menschen mit Beeinträchtigungen gesucht.

Der BSV fordert schon seit langem das Recht auf analog ein und hat dazu im vergangenen Jahr auf dem ver.di-Bundeskongress auch erfolgreich den Antrag D 007 durchbringen können. Das Recht auf analog bedeutet aber nicht nur, dass es möglich sein muss einen Antrag auf Papier auszufüllen, sondern eben auch, dass die Fahrkarte mit Bargeld bezahlt werden kann.

Dazu gibt es viele Möglichkeiten. Wenn man sich umschaut, findet man pfiffige Transportdienstleister und Verkehrsverbünde die andere Lösungen gefunden haben, ohne dabei Senior*innen vor den Kopf zu stoßen, Menschen mit Beeinträchtigungen zu verprellen oder Mitbürgerinnen, die bewusst auf ein digitales Leben verzichten, auszugrenzen:

Die Deutsche Bahn versucht es mit Automaten auf den Bahnhöfen. In Potsdam oder Magdeburg, aber auch anderswo kann man seine Karte in den Fahrzeugen an einem Automaten erwerben. Auch so könnten die Anforderungen der HVV gelöst werden: Sicherheit und Hygiene für das Personal und Verkürzung der Haltestellenstehzeiten. Und die Fahrgäste brauchten keine App oder Prepaidkarte um einsteigen zu können. Wenn man will, geht eben vieles.

Dem ist nichts hinzuzufügen, denn, wie man sieht, geht es nicht um eine Problemlösung, sondern darum ohne Verstand mit aller Macht digitale Lösungen durchzudrücken. Und wieder werden damit Menschen diskriminiert, die sich die "digitalen Lösungen" nicht leisten können, sie physisch nicht bedienen können oder dies einfach nicht tun wollen.

Mehr dazu in InformatiV, Informationen für ver.di Senior*innen des Bundesseniorenvorstands (BSV)
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27.01.2024 EU beschließt Bargeldobergrenze
"De-Cashing" ist kein Selbstläufer

Gegen die deutsche Mentalität mit dem Sparstrumpf unter dem Kopfkissen kommt die Idee der Abschaffung des Bargelds schwer an. Im Gegensatz zu unseren nordischen Nachbarn zahlen die Deutschen immer noch gern mit Bargeld. Trotzdem ist der Internationale Währungsfonds (IWF) nach einem Papier von 2017, „The Macroeconomics of De-Cashing“, in dem aufgeschrieben wurde, wie Regierungen das Bargeld beseitigen könnten, der Meinung:

„Die Behörden vieler Länder haben bereits erste Schritte unternommen, um Bargeldtransaktionen zu begrenzen. (...) Auch der Privatsektor scheint Bargeld am liebsten loswerden zu wollen.“

Bis es zur freiwilligen Selbstaufgabe kommt, empfiehlt das Papier

  • die schrittweisen Abschaffung großer Banknotenstückelungen,
  • die Festlegung von Obergrenzen für Bargeldtransaktionen und
  • die Meldung von Bargeldbewegungen über die Grenzen hinweg. (durch umfassende Kontrollen? auch im Schengenraum?)

Zur Begründung für die Maßnahmen werden die (hohen) Kosten für Bargeld angegeben, ohne diese Kosten (ca. 0,3% in DE) mit den Kosten digitaler Transaktionen zu vergleichen. Real ist das wieder einmal eine Verschiebung der Kosten auf den Endkunden für seine Kreditkarte, für seinen Internetanschluss, ... Die Obergrenze für Barzahlungen in der EU ist auf jeden Fall erst einmal auf 10.000€ beschränkt.

Weitere Probleme, die digitale Zahlungen erzeugen können beschreibt unser Ehrenmitglied Edward Snowden in "Der Kampf um das Bargeld" und "Bargeldverbot oder Helikoptergeld?". So nach seiner Erkenntnis "... Eine digitale Zentralbankwährung ist auch keine Übernahme des Konzepts der Kryptowährung auf staatlicher Ebene [...] Stattdessen ist eine digitale Zentralbankwährung eher eine Perversion der Kryptowährung [...] – eine kryptofaschistische Währung, [...] die [...] ausdrücklich dazu bestimmt ist, ihren Nutzern das grundlegende Eigentum an ihrem Geld zu verweigern und den Staat als Vermittler jeder Transaktion einzusetzen.“

In verschiedenen EU Staaten gab es in letzter Zeit sogar Maßnahmen, um den Abschaffungstendenzen entgegen zu wirken. In Italien wurde die Barzahlungsobergrenze auf 2.000 Euro verdoppelt und verschiedene andere Anti-Bargeld-Maßnahmen wurden beendet. Die Slowakei hat ein (allerdings schwaches) Recht auf Barzahlung in der Verfassung verankert, Norwegen hat die Annahme von Bargeld verpflichtend gemacht.

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eu-bbargeldobergrenze-iwf/
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07.01.2024 Der fast gläserne Paypal Kunde

With Whom we share Personal Information

Diesen Bericht kann man kurz gestalten. Paypal, der weltweite Zahlungsdienstleister, sagt selbst - wie es rechtlich auch sein sollte - welche Daten seiner Kunden das Unternehmen mit welcher anderen Firma oder Behörde teilt. Übersichtlich ist noch die Liste der Staaten in den die Empfänger der Daten sitzen: France, Germany, Ireland, Spain, Netherlands, Bulgaria, Italy, Poland, Cyprus, Sweden, Austria, the United Kingdom, Tunisia, Egypt, El Salvador, the Philippines and the United States.

Die Liste der Unternehmen, die als Empfänger der Daten auftreten hat leider keine Nummerierung. Importiert in ein Open Office Dokument ist sie 87 Seiten lang. Vielleicht hat Paypal angenommen, dass bei dieser Menge sowieso niemand mehr genauer hinschauen wird. Unterteilt wird sie in 587 Zeilen, was aber wenig aussagt, da fast jede Zeile mehrere Unternehmen auflistet.

Der "beliebteste" Grund zum Weitergeben der Daten ist: To verify identity and carry out checks for the prevention and detection of crime including fraud and/or money laundering

also: Überprüfung der Identität und Durchführung von Kontrollen zur Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten einschließlich Betrug und/oder Geldwäsche

Das wäre ja ein Grund, den man in einigen Fälle sogar verstehen könnte. Schwerer verständlich sind dann solche Gründe: To enable secure data transfer, also um eine sichere Datenübertragung zu ermöglichen. Die Datenübertragung wird sicher nicht sicherer, wenn ich mehr Institutionen mit Daten versorge ...

Welche Daten die aufgelisteten Unternehmen erhalten, ändert sich je nach Zweck, enthält aber meist: Email, names, accounting information. Die Menge kann sich aber auch erhöhen bis zu: Name, email, IP address, phone number, business banem business ID, business owner, IP address, user name, gender, date of Birth, Country Location, Place of Birth and Nationalitydevice identification, iZettle customers with personal accounts containing full name, details of account liabilities, debts and amounts owed to us, credit history information, repayment history, Merchant information and account history, VAT number, card/payment information, Organization_uuids, transactions, transaction value, details of user funding instruments, and government identification, customer’s spoken words, customer keyboard and cursor behaviour when using PayPal website or App, Social media login’s or identity tokens ...

Nach den "spoken words" - Jede/r von uns hat die Ansage "dieser Anruf wird zur Qualitätssicherung aufgezeichnet" schon einmal gehört - und den Tastaturanschlägen ist uns dann die Lust am Sammeln vergangen und wir überlassen die Liste den Kunden von Paypal, die sie wahrscheinlich zu 99% nie anschaut haben. Nichts davon hat jetzt schockiert aber unsere Vorbehalte gegen Internet Banking sind damit nicht kleiner geworden.

Mehr dazu bei https://www.paypal.com/ie/webapps/mpp/ua/third-parties-list
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19.09.2023 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Zwangsdigitalisierung nun auch bei der Bahn

Nachdem wir kürzlich berichten mussten, dass die Post durch die Veränderung an den Paketstationen die Menschen zur Nutzung einer App zwingt, kommt nun auch die Bahn mit einem unsinnigen Plan. Ab Oktober will die Bahn ihre Spartickets im Fernverkehr nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkaufen.

Als Begündung wird das eigene Versagen - die ständigen Verspätungen und Zugausfälle - genannt. Auf diesem Weg hofft die Bahn die Kunden "rechtzeitig" warnen und auf Alternativen hinweisen zu können. Bei normalen Tickets scheint diese "Notwendigeit" nicht zu bestehen. Bei allen Online Fahrkartenkäufen hat die Bahn bereits die Daten ihrer Kunden gespeichert.

Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu gegenüber dem rbb gesagt: "Der Digitalisierungszwang beim Verkauf von Fahrkarten am Schalter macht aus unserer Sicht keinen Sinn. ... Die Deutsche Bahn sollte Digitalisierung zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher machen. Doch mit dieser neuen Regelung schafft die Bahn eine Barriere für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, darunter ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Die neue Regel ist definitiv unsozial."

Menschen ohne Telefon und ohne Internet werden damit praktisch vom Bahn fahren ausgeschlossen.

Auch die Preiskalkulation auf den Webseiten der Bahn wird kritisiert. Bei der Online-Suche nach Reisemöglichkeiten werden oft falsche oder unvollständige Preise zur Buchung angezeigt oder die einzelne Buchung von Hin- und Rückfahrt ist günstiger als die gemeinsame Buchung. Darüber hinaus treten 2 Fehler auf, die sich mit etwas Text oder farblicher Kennzeichnung leicht korrgieren ließen

  • Es wird ein "Teilstreckenpreis" angezeigt aber nicht deutlich gemacht, welches Verkehrsmittel auf der gefundenen Strecke nicht im Preis enthalten ist. Dies führt dann auf der Reise bei Kontrollen zu Nachforderungen.
  • Es wird ein Preis für die gesamte Strecke als eine Fahrkarte ausgewiesen, obwohl der Kauf von mehreren Fahrkarten wesentlich billiger wäre. Dies tritt oft auf, wenn die Reise durch Verkehrsverbünde führt (z.B. Nutzung eines Quer-durchs-Land-Tickets plus ein Ticket für die S-Bahn).

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/verbraucherzentrale-kritik-spartickets-deutsche-bahn-digitalisierung.html
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19.08.2023 Nette KI oder nur ein Bug?

Kunden ohne Geld heben bis zu 1.000 € ab

Wie der Independant berichtet, war es vor ein paar Tagen leicht bei einer irischen Bank Geld abzuheben, auch wenn das eigene Konto eigentlich leer ist. Es gab Andrang vor den Geldautomaten.

Die Bank of Ireland warnt allerdings, dass Geld, das während dieser "IT-Panne" abgehoben wurde, nach der Wiederherstellung der Online-Dienste vom Konto abgebucht wird. Ein "massiver technologischer Ausfall" hatte es Kunden ermöglicht Geld abzheben, auch wenn sie kein Geld auf ihren Konten hatten.

Es waren Abhebungen bis zu 1000€ möglich. Die Bank teilte nun mit, dass die mobile App und 365online jetzt wieder ordnungsgemäß funktionieren würden.

Wie Kunden behandelt werden, die die Möglichkeit genutzt haben, muss noch geklärt werden. Bei Belastungen mit den üblichen hohen Überziehungzinsen würden viele Menschen in Verschuldung geraten.

Nun gut, es war wahrscheinlich nur ein Bug in der Software, aber nehmen wir mal an, das wären Hacker oder eine eigenwillige KI, die der Ansicht sind, das kapitalistische Wirtschaftssystem gehört zerstört oder zumindest gestört - das wäre ein ganz schönes Chaos ...

Mehr dazu bei https://www.independent.ie/business/personal-finance/bank-of-ireland-warns-money-withdrawn-during-it-blunder-will-be-debited-as-online-services-restored/a510070628.html
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23.07.2023 Schufa verspielt weiter Vertrauen

Bonify/Schufa App gibt persönliche Daten weiter

Entgegen der seit Jahren geltenden DSGVO geben Unternehmen immer noch persönliche Daten ohne Einwilligung der Betroffenen weiter. Mike Kuketz zeigt dafür ein weiteres Beispiel, die App Bonify der Forteil GmbH/SCHUFA Holding AG. Die Schufa ist uns mit ihrem datenhungrigen Verhalten schon 20-mal unangenehm aufgefallen.

Die krassesten Fälle waren

An das 2. Beispiel erinnert nun auch dieser Fall. Mike Kuketz stellt in der Analyse der oben genannten Bonify App fest:

  • Bevor der Nutzer seine ausdrückliche, informierte, freiwillige und aktive Einwilligung entsprechend der in der EU gültigen DSGVO gegeben hat, öffnet die App eine Verbindung zu Google Firebase in den USA. Diese Übermittlung von Gerätedaten ist nach § 25 Abs. 1 TTDSG unzulässig.
  • Dann werden einige Verbindungen zu Facebook (USA) geöffnet. Dabei wird das Gerätemodell und auch die Google Advertising-ID übertragen. Damit kann auch Facebook nun eine Verbindung zwischen dem Facebook-Nutzer und den übermittelten Daten herstellen. Nach DSGVO handelt es sich bei der Google-Advertising-ID um ein personenbeziehbares Datum, welches hier ohne Abfrage einer Einwilligung weitergegeben wird.
  • Weiter fließen dann noch Daten an Blueshift (San Francisco, USA), einem Unternehmen für Marketing, das bspw. misst, auf welchem Weg Kunden effektiv angesprochen werden können.
  • Weitere Verbindungen bestehen zur Adjust GmbH (Hauptfirmensitz San Francisco, USA), einem Unternehmen, das sich auf das Tracking und die Analyse von Nutzern innerhalb von Apps spezialisiert hat.
  • Weiter fließen dann noch Daten an Twilio/Segment (San Francisco, USA), einem Unternehmen für Marketing.

Mike Kuketzt prüft dann, ob der Nutzer der App vielleicht in den Datenschutzhinweisen der App auf dieses Verhalten hingewiesen wird. Im Gegenteil versichert Bonify: "... Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). ..."

Dabei hat die App bereits viele persönliche Daten weitergegeben, bevor der Nutzer überhaupt nach eine Einwilligung gefragt wird. Die technischen Einzelheiten sind im Kuketz-Blog ausführlich dargestellt.

Weiterhin läuft seit Jahresbeginn eine Unterschriftensammlung von Campact gegen den Versuch der Schufa direkten Zugriff auf unsere Konten zu bekommen. Unterschreiben!

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/schufa-bonify-uebermittelt-ohne-einwilligung-personenbeziehbare-daten-an-facebook-und-co/
und Petition von Campact unschreiben bei https://aktion.campact.de/datenschutz/schufa-bonify/teilnehmen
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Tags: #PSD2 #Petition #Campact #Schufa #Selbstauskunft #Kreditwuerdigkeit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung # #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Scoring #Bankdaten #Kontozugriff #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #BonifyApp

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15.06.2023 Zwangsdigitalisierung an der Packstation

Pakete nur für Menschen mit Smartphone

Die Aufteilung der Menschheit in Besitzer von Smartphones und solche ohne diesen Ballast schreitet voran. Seit April werden die Packstationen von DHL umgerüstet, bzw. bei Neuaufstellung gleich so gestaltet, dass sie nur noch mit der DHL App funktionieren. DHL möchte damit die teureren Scanner und Bildschirme an den alten Pakstationen einsparen.

Alles soll einfacher werden

Angeblich soll man diese App sogar ohne Registrierung - also ohne Angabe persönlicher Daten - nutzen können. Das gilt aber nur beim Abholen einer nach Hause adressierten Sendung. Die Anleitung der DHL beginnt weiter mit dem Satz:

Anmelden: Registrieren Sie sich für die DHL Packstation und installieren Sie die Post & DHL App (für Android und iOS).

Es gibt also entgegen den Aussagen von DHL keinen privatsphäre-schützenden Vorteil der App entgegen dem bisherigen Verfahren.

Zwangsdigitalisierung

mdr.de stellt dazu fest: "Das Herunterladen der App kostet nichts. In den Einstellungen kann man verschiedene Sicherheitsstufen aktivieren, beispielsweise der App erlauben, auf den eigenen Standort zuzugreifen oder eben nicht. Wer allerdings kein Smartphone hat, kann sich die Waren nicht mehr an Packstationen liefern lassen. Das Unternehmen sieht darin allerdings keine Benachteiligung." Wir schon!

Der Ausblick in die Zukunft ist noch schrecklicher, denn DHL sieht in ihrer App bereits den Ersatz für die ganze Postfiliale - und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

  • Alle Pakettransaktionen sind künftig mit der App möglich.
  • Es können damit sogar digital Briefmarken gekauft werden.
  • Das Porto für die Päckchen und Pakete wird damit bezahlt.
  • Der integrierte Portoberater gibt Auskunft über die Tarife.

Dabei wird ohne Zögern vorausgesetzt, dass ich meinem Smartphone das Bezahlen erlaube und ihm Zugriff auf meine Konten gestatte. Wo bleibt mein Recht auf das Bezahlen mit Bargeld?

Mehr dazu bei https://www.mdr.de/ratgeber/digitales/packstation-dhl-app-kundenkarten-100.html
und https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/packstation/packstation-kompakt.html
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27.02.2023 Schufa muss Daten schneller löschen

Löschfristen gelten für alle

Schon 20-mal haben wir uns mit dem Verhalten der Schufa beschäftigt. Immer wieder erfahren Menschen, dass ihnen die Datensammelei der Schufa die Lebensplanung zerstört. Nach unbekannten Algorithmen berechnet das Unternehmen einen Score, der dann von Versicherungen, Vermietern oder Banken genutzt wird, um Vertragsbedingungen "anzupassen".

So kann es sich schon schlecht auf den Schufa-Score auswirken, wenn man

  • mehr als ein Kredit,
  • häufiges Überziehen des Kontos,
  • mehr als ein Konto,
  • mehr als eine Kreditkarte besitzt.

Ein Score von 90% gilt als gut, besser sind 95% und unbesorgt kann man erst ab 97% sein. Theoretisch und auch praktisch hat man das Recht, diesen bei der Schufa abzfragen - sogar kostenlos, wenn man ein paar Monate Zeit hat, gegen 30€ etwas schneller. Was man nicht erfährt ist der Weg, wie die Schufa zu dem Wert gekommen ist und an wen diese Daten weitergegeben werden. Dazu mehr in den anderen Artikeln zum Thema: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Schufa&sel=meta

Ein kleiner Erfolg - eigentlich eine Selbstverständlichkeit

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder jedenfalls dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist.

Wir setzen mal voraus, dass auch die Schufa als in der EU tätiges Unternehmen sich an die DSGVO und andere Gesetze zu halten hat. Wenn die DSGVO eine Löschung von nicht mehr gültigen Daten nach 3 Monaten verlangt, dann hat auch die Schufa dies einzuhalten - so hat nun auch der BGH entschieden. Warum vorher die unteren Gerichte da unsicher waren erschließt sich uns nicht.

Für den Kläger bedeutete das Verhalten der Schufa nach den Worten des Gerichts:

Eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben sei ihm nicht möglich. Er könne aufgrund des Eintrags kein Darlehen aufnehmen, keinen Mietkauf tätigen und keine Wohnung anmieten. Derzeit könne er nicht einmal ein Bankkonto eröffnen. Die Schufa wies die Ansprüche des Klägers zurück und verwies darauf, dass sie die Daten entsprechend den Verhaltensregeln des Verbandes "Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." erst drei Jahre nach Speicherung lösche.

Damit ist nun Schluss - die Unschuldsvermutung muss für alle gelten ...

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/schufa---so-funktioniert-der-schufa-score
und https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023026.html

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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8318-20230227-schufa-muss-daten-schneller-loeschen.htm
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29.12.2022 Der digitale Weg zum Reisepass

Für "nur 130$" den Reisepass online verlängern

... das können US Bürger künftig selbst machen. Glücklicherweise sind weder die Gebühren in Deutschland so hoch, noch gibt es bei uns im Neuland eine solche Möglichkeit. Wenn man sich dazu durchringt das digitale Angebot zu nutzen, muss man einige Hürden überwinden und wird bei der Durchführung mit weiteren Problemen zu kämpfen haben.

Nehmen Sie sich Zeit.
  • Das US-Außenministerium erklärt: "Wir bieten die gleichen Bearbeitungszeiten für die Online-Verlängerung an wie für die Verlängerung per Post. Verlängern Sie nicht online, wenn Sie in weniger als sechs Wochen eine internationale Reise antreten."
  • Sie müssen bereits einen Reisepass besitzen. Das trifft nur auf 20% der US Bürger zu.
  • Dieser muss vor mehr als 9 Jahren, aber weniger als 15 Jahren ausgestellt worden sein.
  • Ihr alter Pass darf nicht verloren oder gestohlen worden sein.
  • Sie müssen sich ein MyTravelGov-Konto einrichten, welches dann vom Ministerium innerhalb von 24 Stunden registriert wird.
  • Fotografieren Sie sich oder lassen Sie sich ein Foto machen,
  • ... welches alle Kriterien für ein biometrisches Abbild erfüllt.
  • Laden Sie dieses Foto in Ihrem MyTravelGov-Konto über eine verschlüsselte Verbindung hoch.
  • Anschließend erfolgt die Zahlung über das ebenfalls verschlüsselte Pay.Gov-Portal.
  • Dann beginnt die 6-wöchige Wartezeit ...

Damit ist die Erneuerung von Reisepässen eine von 17 Bundesbehörden, die bisher auf papierbasierte Systeme und Prozesse gesetzt hatte und im vergangenen Jahr durch eine Verfügung von Präsident Biden angewiesen wurden ihre Prozesse zu rationalisieren. Das Weiße Haus spricht den Nutzern sogar eine Garantie aus:

"Die Amerikaner werden ihre Pässe sicher online erneuern können, was ihnen die Wartezeit, den Aufwand und die Kosten erspart, die mit dem Ausdrucken, dem Gang zum Postamt und der Verwendung eines Papierschecks verbunden sind. ... Dieses neue Online-Verfahren wird mit Sicherheit durchgeführt."

Falls nicht, gibt es ja noch den analogen Weg ...

Mehr dazu bei https://www.travelawaits.com/2843672/online-us-passport-renewal-2023/
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26.12.2022 Zusätzlich zur Inflation noch Börsenverluste

"Das schwierige Börsenjahr 2022"

Verfolgt man die 3-Minuten Börsensendung vor der 20 Uhr Tagesschau, so gibt es an der Börse stets ein auf und ab und Jede/r kann seines Glückes Schmied sein und dort sein Geld vermehren. Nun haben im ZDF-Magazin WISO vor 2 Wochen zwei Testerinnen darüber berichtet, dass sie je 5000€ vor einem Jahr angelegt haben und nach einem Jahr 10%, bzw 15% weniger im Portfolio hatten, je nach ihrer jeweiligen Anlagestrategie. Real 10% weniger haben dank Inflation wertmäßig auch alle, die ihr Geld unter dem Kopfkissen aufbewahrt hatten, diese 10% landeten bei den beiden Testerinnen auch noch zusätzlich in der Tonne.

Nun berichtet nzz.ch aktuell über die Situation in den USA. (Das ist das Land, in dem im nächsten Jahr 50ct von jedem Dollar ins Militär gesteckt werden soll. 860Milliarden Dollar!) Danach sind Big-Tech-Aktien, die grossen Börsengewinner des letzten Jahrzehnts, überproportional abgeschmiert. Nzz.ch schreibt:

Die grössten Verluste verbuchten die Aktien von Meta und Netflix mit 65 beziehungsweise 51%. Die Titel des Detailhandelsriesen Amazon folgen mit einem Minus von 50%, dann diejenigen von Alphabet (–39%). Etwas besser hielten sich die Titel von Microsoft und Apple mit Verlusten von 29 beziehungsweise 25%.

Deutlich ist jedoch, dass die jahrelang hochgelobten Big-Tech-Aktien viel größere Verluste erlitten und für die Aktienbesetzer erzeugt haben als der Durchschnitt der an der US Börse vertretenen Unternehmen. Deren durchschnittlichen Verluste lagen im jahr 2022 "nur" bei 15-20%.

Hoffen wir mal, dass die überdurchschnittlichen Verluste der großen Big-Tech Konzerne in gewisser Weise auch die Abwendung der Nutzer von diesen Unternehmen und ihren daten-hungrigen Apps zeigt.

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/finanzen/druck-auf-aktien-von-meta-netflix-amazon-microsoft-und-apple-ld.1718591
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21.12.2022 Der digitale Renminbi

Passt eine Digitalwährung nach China?

Danke an unsere Leserin für den Hinweis auf den unten verlinkten Artikel bei Heise.de, den hätten wir in unseren gestrigen Artikel über den digitalen Dollar einbauen können. Richtig ist auch der Hinweis, dass die USA mit ihren "Tests" ganz schön spät dran sind im Vergleich zu anderen Ländern.

Welches Verhältnis hat die KP Chinas zu digitalem Geld?

Heise.de schreibt sehr richtig: Eine undurchsichtige libertäre Krypto-Wirtschaft ist das Letzte, was die Kommunistische Partei derzeit gebrauchen kann.

Das gilt sicher nicht nur "derzeit" sondern generell, denn eine Partei- und Staatsführung, die über die Geldflüsse und -vorräte auf Schätzungen angewiesen wäre, passt überhaupt nicht ins Bild einer gesteuerten Wirtschaft.

In den letzten Jahren haben sich in China auch durch den wirklich flächendeckenden Ausbau des Internets zumindest für 98% der Bevölkerung digitale Zahlungsmethoden weitgehend durchgesetzt. In China gibt es mehr Handyverträge als Einwohner und fast alle haben die Alltags-Apps WeChat Pay und Alipay der beiden großen Digitalkonzerne Tencent und Alibaba in Gebrauch. Das Bezahlen mit dem Handy hat sich bei 87,3 Prozent der Handy-Nutzer durchgesetzt. In Deutschland liegt dieser Anteil gerade mal bei 19 Prozent.

Um diese Geldflüsse zu kontrollieren und zu steuern, ist es logisch, dass die Regierung es unterstützt, dass Chinas Zentralbank, die People's Bank of China einen digitalen Renminbi (e-CNY) einführen will. Auch ist dieser Schritt eine logische Folge nach dem recht striktem Vorgehen gegen das Schürfen von fremden Kryptowährungen. Einerseits folgt dies aus der Angst über Kontrollverlust, zum anderen hat das Mining von Kryptogeld in China derart überhand genommen, dass zeitweise achtzig Prozent aller Bitcoins weltweit in China geschürft wurden. Der hohe Energieverbrauch von mit Kohlestrom befeuerten Serverfarmen widerspricht den Klimazielen des Landes.

Eine digitale Währung, die von einer Zentralbank herausgegeben wird ist lediglich ein digitales Abbild der physischen Form von Banknoten und Münzen, deren Wert sich aber auf die reale Währung bezieht. Eine Blockchain zur Verwaltung der Transaktionen und erst recht das Mining sind bei einer zentralisierten Digitalwährung nicht notwendig. Damit steht ihr Wert allerdings im Endergebnis genauso in Frage wie alle Papierwährungen und kann nur - aber immerhin - an der Wirtschaftskraft des Landes bewertet werden.

Wie geht es weiter?

Seit 2014 experimentiert Chinas Zentralbank mit einer digitalen Version des Renminbi und inzwischen sind auch die Apps der gängigen Bezahlvorgänge von Alibaba und Tencent so weiter entwickelt worden, dass die den digitalen Renminbi integrieren können. Interessant wird es nun in wie weit diese - und eventuell andere - Apps bei Bezahlvorgängen außerhalb Chinas genutzt werden. Hier wird entscheidend sein, wie groß das Vertrauen in die chinesische Währung im Vergleich zum US Dollar weltweit ist. Einen Ausblick auf den derzeitigen Stand und die Möglichkeiten gibt Heise.de im 2. Teil des Artikels https://www.heise.de/tp/features/Waehrung-China-gegen-Krypto-fuer-den-digitalen-Renminbi-7321809.html?seite=2

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Waehrung-China-gegen-Krypto-fuer-den-digitalen-Renminbi-7321809.html
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20.12.2022 US Banken vor Test mit digitalem Dollar

Verwendung und Nutzen im Dunkeln

Nach dem digitalem Naira in Nigeria und den Ankündigungen Chinas eine Digitalwährung einzuführen, haben nun auch verschiedene US Banken einen 12-Wochen Test mit einem digitalen Dollar beschlossen. An dem Projekt beteiligt sind Citigroup, Mastercard, Wells Fargo und andere.

Zur Beruhigung der Kunden stellte der Leiter des Projekts, das Innovation Center der New Yorker Fed dazu fest: "Das Projekt, das als reguliertes Haftungsnetzwerk bezeichnet wird, wird in einer Testumgebung durchgeführt und verwendet simulierte Daten."

Was soll der Test zeigen?

Natürlich geht es wieder mal um "Beschleunigung" - als wenn der Gipfel der Beschleunigung, der Hochfrequenzhandel nicht gerade das absolute Übel der Unsicherheit im Bankenhandel ist.

TheStreet beschreibt die Ziele des Experiments so: Konkret werden diese Banken und die New York Fed versuchen, die Auswirkungen von digitalen Dollar-Token zu quantifizieren. Insbesondere, wie ihre Präsenz "in einer gemeinsamen Datenbank dazu beitragen kann, Zahlungen zu beschleunigen."

Auch Reuter stellte fest, dass die Leiterin der New Yorker Federal Reserve, Michelle Neal, eine Gelegenheit sah, "einen digitalen Dollar der Zentralbank zu nutzen, um die Abwicklungszeit auf den Währungsmärkten zu beschleunigen." Schließlich kam heute (15.12.22) die Ankündigung ohne einen Zeitplan für den Betrieb des Experiments.

Wenn auch alle von Beschleunigung der Transaktionen sprechen, geht es wohl mehr um die "Präsenz in einer gemeinsamen Datenbank" - also dem Nebeneinander von "echtem Geld" und den "digitalen Dollar-Token" und den Auswirkungen auf das so wichtige Vertrauen der Anleger.

Ob man sich vor 50 Jahren auch ähnliche Gedanken gemacht hat, als plötzlich die Goldbindung des Dollar aufgehoben wurde? Wir sind auf jeden Fall gespannt, ob es nach dem Test eine belastbare Auswertung geben wird oder nur die "Innovation" bejubelt wird ...

Mehr dazu bei https://watcher.guru/news/global-banks-partner-with-new-york-fed-for-12-week-digital-dollar-pilot

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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Das Personal Information Protection Law - PIPL

Von der DSGVO lernen, heißt siegen lernen?

Im Herbst diesen Jahres ist PIPL, das Personal Information Protection Law in der Volksrepublik China in Kraft getreten. Studiert man die Texte, so sieht man verschiedene Anleihen bei Europas Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), allerdings auch viele Regelungen, die es so in Europa (noch) nicht gibt.

So ist es Jugendlichen unter 18 Jahren weiterhin(!) verboten werktags an Online Videospielen teilzunehmen. Nur Freitag bis Sonntag ist dies für eine Stunde erlaubt. Diese Verbote wurde bereits in der Zeit der Pandemie vor in Kraft treten von PIPL verstärkt - das erinnert an Boris Johnsons Aufruf zur Verbesserung der Gesundheit in Pandemiezeiten solle Jede/r mindestens 2kg abnehmen. ;-)

Aus der DSGVO "entlehnt" wurden für PIPL dagegen die folgenden Vorschriften

  • die Anerkennung eines Rechtsschutzes für die persönlichen Daten natürlicher Personen (Artikel 2),
  • Informationspflichten zur Art der Verarbeitung und Speicherdauer,
  • gewisse Mitteilungspflichten bei Datenverlusten,
  • Ansprüche der Bürger auf Einsicht (Artikel 44, 45) und Berichtigung (Artikel 46) sowie auf Entschädigung bei Verletzung gegenüber den Datenverarbeitern (Artikel 69),
  • "sensible Datenkategorien" (Artikel 28 ff.), zu denen biometrische, Gesundheitsdaten, Daten zu religiösen Anschauungen, Gesundheits-, Finanz- und Ortsdaten sowie die Daten von Kindern gehören,
  • das Konzept der informierten Einwilligung (Artikel 13.1),

Allerdings können Daten in einer Reihe von Fällen auch ohne Einwilligung verarbeitet werden, so z.B. von Arbeitgebern, in der Berichterstattung, in Notfallsituation oder wo es gesetzlich vorgesehen ist - auch letzteres entspricht unserer Gesetzgebung, während wir den Arbeitgebern theoretisch auf die Finger klopfen könnten.

Vor-Ort-Vertreter ausländischer Agenten Firmen

Wie auch die DSGVO sieht der Artikel 53 von PIPL vor, dass wenn jemand Daten chinesischer Bürger außerhalb des Landes verarbeiten will, dann muss diese Firma einen Bevollmächtigten innerhalb des Landes als Ansprechpartner für Bürger und Behörden benennen. Wir fragen uns, warum dies vor allem bei den Internetgiganten, wie Google und Facebook, zumindest bei uns immer ins Leere läuft.

Außerdem müssen sich chinesische Bürger auch außerhalb Chinas an PIPL halten (Artikel 42).

Neben PIPL ist am 1. September auch ein Datensicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses droht, wie Heise schreibt, hohe Strafen an bei Verstoß gegen "Moral und Ethik", gegen "kommerzielle und professionelle Ethik", gegen "Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit" oder die "Beschädigung nationaler Sicherheitsinteressen".

Diese (nicht nur) für uns unklaren Begriffe haben bereits viele Firmen dazu bewegt, Gelder zurückzulegen. So hat den Alibaba Chef Mas Alibaba dazu bewegt einen "Wohlfahrts-Fonds" einzurichten. Er hat rund 13,7 Milliarden Dollar dafür versprochen Solche Reaktionen gehen auch auf Xis Forderung zurück, den Reichtum der Neumilliardäre wieder mehr unters Volk zu bringen - und soll ihre "Moral und Ethik" belegen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Chinas-neue-Datenschutzgesetze-eine-Kulturrevolution-4-0-6298616.html und ff
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7877-20211229-das-personal-information-protection-law-pipl.htm
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23.09.2021 Bitcoins sind nicht nachhaltig

Halbes Pfund Schrott für eine Transaktion

Die Wissenschaftler Alex de Vries und Christian Stol habe in ihrer Studie "Das wachsende Elektroschrott-Problem des Bitcoin" ausgerechntet, wie viel Müll allein durch die Produktion virtueller Währungen anfällt. Das sind zur Zeit jährlich bis zu 23.000 Tonnen Elektroschrott, weil die Mining-Rechner regelmäßig durch neue Hardware ersetzt werden.

Nach dieser Studie ergibt das pro Bitcoin-Transaktion in der Blockchain eine Menge von 272 Gramm Elektroschrott - in Apple Währung umgerechnet entspricht das 2 "iPhones 13 mini". Täglich wären das 500.000 solcher Geräte, die auf dem Schrott landen.

Dabei haben die Forscher nur den Aufwand zum Erzeugen der virtuellen Währung im Blick gehabt. Dazu kommen noch die Aufwände für die Lagerung der Blockchain und den Aufwand, diese mehrere Gigabyte große Datei millionenfach über das Netz zu kopieren - denn nur das garantiert die Vertrauenswürdigkeit der Währung.

Die Wissenschaftler appellieren deshalb an die Netzgemeinde sich anderen Kryptowährungen zuzuwenden, wie z.B. Ethereum, die sich an das sogenannte "Proof of Stake"-Modell halten. Dabei entfällt das weltweite Wettrechnen.

Allerdings müssen wir auf bei dieser Währung auf den Nachteil hinweisen, dass auch hier gilt: Wer mehr Kryptowährung besitzt, dessen Stimme zählt mehr - das ist wieder ein kapitalistisches Einfallstor. Genau wie bei den Bitcoins, wo sich die "Macht" bei den großen "Minern" konzentrieren kann - eine Transaktion ist vertrauenswürdig, wenn sie von der Hälfte bestätigt wurde.

Übrigens halten wir auch das "Fernsehen" übers Internet für klimapolitischen Schwachsinn. Videos gehören (z.B. über Satelliten) gebroadcasted. Den Zeitverzug von weniger als einer Sekunde wird doch wohl Jede/r verkraften können.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/bitcoin-pro-transaktion-entsteht-ein-halbes-pfund-elektroschrott-a-6906801b-9a27-4a78-9585-91a8e7231393
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16.07.2021 Problem des Bitcoins

Hat der Bitcoin eine Zukunft?

Bei einigen unserer Treffen haben wir uns mit Geldsystem, mit Kryptowährungen und dabei natürlich auch mit dem Bitcoin beschäftigt. Unser Fazit war, dass staatliche Kryptowährungen keinen Mehrwehr gegenüber dem Papiergeld der Staaten bieten können und dass eine (oder mehrere) weltweite Krptowährung von staatlichen Akteuren und natürlich auch von der Privatwirtschaft unabhängig sein muss.

Über die Probleme des Bicoins, seinen hohen Energieverbrauch und die Langsamkeit der Überweisungen durch die gewollte Redundanz der Blockchain, haben wir damals (2019) schon die Stirn gerunzelt. Diese Probleme sind gewachsen. Wie Christian Kreiß auf Telepolis vermutet, werden diese Probleme den Bitcoin langfristig abstürzen lassen.

Er stellt fest: Derzeit entspricht der Stromverbrauch etwa demjenigen der Schweiz oder der Niederlande oder dem von 30 Millionen deutschen Haushalten. ... Die Schätzungen, die auch von Bitcoin-Anhängern nicht angezweifelt werden1, gehen von einem derzeitigen Stromverbrauch zwischen knapp 70 und 135 Terawattstunden aus. ... Eine einzige Bitcoin-Transaktion, also umgangssprachlich eine Bitcoin-Überweisung, hat einen so großen CO2-Fußabdruck wie 1,88 Millionen Visa-Überweisungen.

Solche Kosten sind langfristig untragbar und können nur durch ein Schneeballsystem aufrecht erhalten werden. Es wird also Zeit, sich Gedanken zu machen, welche Alternativen es gibt. Andere Kryptowährungen habe bereits versucht, diese Energievershwendung zumindest einzudämmen. Damit schafft man sich jedoch wieder neue Probleme:

  • Verzichtet man auf die Blockchain ist die Vertrauenswürdigkeit gefährdet.
  • Verzichtet man auf die Redundanz, so landet man am Ende wieder bei einem nicht tranparenten Bankhaus.
  • Verzichtet man auf die Begrenzung der Geldmenge, hat man irgendwann ein Problem mit der Infaltion.

Alle drei Faktoren sind im Prnzip ein Alleinstellungsmerkmal des Bitcoin - aber zu welchem Preis ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Der-Bitcoin-Crash-ist-programmiert-6138995.html
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Demonstrationsrecht auch bei uns bedroht

Entsetzen über jetzt veröffentlichtes BVerfG-Urteil ist groß

Rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Einkesselung von unliebsamen Demonstrierenden?

Aktion Freiheit statt Angst ist entsetzt über die Meldung, dass das BVerfG sich nicht mit der verfassungswidrigen Einkesselung von Demonstranten bei der Demo gegen die Frankfurter Finanzwelt befassen will. Damit ist unser Demonstrationsrecht gefährdet - das ist fast so gefährlich, wie die Abschaffung des Versammlungsrechts in Polen.

Wir verweisen dazu auf einen Kommentar von Elke Steven vom Grundrechtekomitee:

Das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161102_1bvr028915.html entschied am 2. November 2016, veröffentlichtam 14. Dezember 2016, dass es die Klage eines Betroffenen, der am 1. Juni 2013 in Frankfurt mit fast 1.000 weiteren Personen eingekesselt wurde, nicht zur Entscheidung annimmt https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html .

Kurz nach Beginn der Großdemonstration gegen das europäische Krisenregime stürmte die Polizei damals in den vorderen Teil der Demonstration und separierte eine Gruppe von fast 1.000 Demonstrierenden. Die Personalien wurden festgestellt. Erst nach neun Stunden war der Kessel aufgelöst, und die restliche Demonstration konnte zumindest noch den kurzen Weg zurück zum Bahnhof gemeinsam zurücklegen. Die Demonstration durch die Stadt hatte die Polizei mit ihrer Aktion verhindert.

Allerdings – in völliger Ignoranz gegenüber dem Zusammenhalt in einer Demonstration, der von vielen Gruppen in langen Gesprächen und in schwierigen Absprachen vereinbart worden war – bot sie von vorneherein an, die „restlichen“ mehrere tausenden Demonstrierenden könnten ihre Demonstration fortsetzen.

Das Entsetzen über das jetzt veröffentlichte Urteil ist groß. Mit seiner Entscheidung der Nicht-Annahme scheint das BVerfG mit der eigenen Tradition seiner Beschlüsse zum Versammlungsrecht zu brechen. Ein Kessel wird gerechtfertigt, friedliche Demonstrierende müssen damit rechnen, eingekesselt zu werden und ihre Personalien feststellen zu lassen. Es soll möglich werden, dass die Polizei einen Teil einer Demonstration als gewalttätig definiert.

Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5854-20161224-demonstrationsrecht-auch-bei-uns-bedroht.htm

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