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15.08.2024 Was Provider "freiwilig" sperren

Was geht, was geht nicht?

Das wollte ein 17-Jähriger genauer wissen und zwar untersuchte er welcher Provider in Deutschland welche Webseiten sperrt. Daraus entwickelte er eine Sperrliste, die ein von ihm entwickeltes Script alle 10 Minuten überprüft.

Die vollständige Liste hat wahrscheinlich nur die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII), die sie zusammengestellt hat, um "strukturelle Urheberrechtsverletzungen" zu unterbinden. Gesperrt werden also Webseiten, die Portale für Filme, Musik, Games oder Sportübertragungen anbieten, was die Rechteinhaber überaus unschön finden.

Normalerweise gibt es für Sperrungen natürlich den Rechtsweg über Abmahnungen und die Polizei. Die Macht der Rechteinhaber ist aber scheinbar groß genug, dass sie den direkten Weg über Sperrungen durch die Internetprovider gehen können. Und die Provider folgen der "Bitte" der Rechteinhaber, um nicht selbst in den juristischen Prozess mit Abmahnung, Richterbeschluss und eventuellen Durchsuchungen einbezogen zu werden. So erklärt es die CUII auch auf ihrer Website.

Diese "Sonderbehandlung" ist auch die Motivation für die Tätigkeit des 17-Jährigen. Er denkt dabei an das Recht auf freie Information nach Artikel fünf des Grundgesetzes und auch wir halten die Methode der CUII für verfassungsrechtlich zumindest bedenklich.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/cuii-liste-diese-websites-sperren-provider-freiwillig/
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