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25.04.2024 Angriff auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Von Großbritannien lernen ... ?

Eigentlich sollte das für jeden EU-Staat ein Tabu sein, nachdem man dort gerade die Menschenrechte und insbesondere die UN Flüchtlingskonvention mit Füßen tritt. Auch bei den Wünschen von der dortigen rechtskonservativen Regierung die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu verbieten - denn knacken geht bis heute nicht - werden Grundrechte abgeschafft.

Trotzdem gibt es auch in der EU-Kommission VertreterInnen, die im Rahmen des Vorhabens "Chat-Kontrolle" die Ende-zu-Ende Verschlüsselung bedrohen. Nun haben sie mit Europol einen Bündnispartner gefunden, denn in einer gemeinsamen Erklärung schreiben die Führungskräfte der europäischen Polizeibehörden, dass sie "anerkennen, dass Strafverfolger und Technik-Branche eine geteilte Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hätten, insbesondere der Kinder".

Und dann folgt der Satz "Wir sind sehr in Sorge, dass durch das Ausrollen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung diese Fähigkeiten unterlaufen werden." Anlass ist, dass Meta angefangen hat, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf der Messenger-Plattform des Unternehmens in Betrieb zu nehmen. Die angeblich verschlüsselten Nachrichten bei WhatApp haben die Sicherheitsbehörden wohl nicht so beunruhigt. Nehmen wir mal an, da die Schlüssel durch das Unternehmen vorgegeben wurden, war man sich sicher, doch hinter die Verschlüsselung schauen zu können ...

Bei einer echten asymmetrischen Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit Erzeugung des Schlüsselpaars durch den Nutzer und der sicheren Verwahrung des privaten Schlüssels durch diesen, hätte niemand außer ihm Zugang zu den verschlüsselten Inhalten. An dieser Stelle schrillen bei den "interessierten Stellen" die Alarmglocken.

Im letzten Absatz des verlinkten Artikels sind eine Reihe von Links aufgelistet zu den aktuellen Angriffen auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Europa. Dagegen muss sich die Zivilgesellschaft wenden, wenn sie unsere Privatsphäre vor anlassloser Überwachung retten will.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Europol-warnt-Industrie-und-Regierungen-vor-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-9692849.html
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24.04.2024 Frankreich gegen CETA
Das Non des französischen Senats freut uns

... schreibt Mehr Demokratie e.V. in seinem aktuellen Newsletter und erinnert damit an einen fast vergessenen Dinosaurier. Vor mehr als 10 Jahren gingen mehr als 250.000 Menschen in Berlin gegen die sogenannten "Freihandelsabkommen" ACTA und TTIP auf die Straße. Beide Abkommen konnten verhindert werden. Nach umfangreichen internationalen Protesten lehnte das Europäische Parlament ACTA am 4. Juli 2012 mit großer Mehrheit (478 dagegen, 39 dafür, 165 Enthaltungen) ab. Nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 8. November 2016 sollten die TTIP-Verhandlungen pausieren. Trump hatte in seinem Wahlkampf Freihandelsabkommen scharf kritisiert. Die Verhandlungen kamen zum Erliegen.

Auch gegen den Nachfolger CETA gab es großen Widerstand, doch durch die EU wurde das Abkommen unterschrieben und dann erst anschließend den nationalen Regierungen vorgelegt und durch die nationalen Parlamente gepeitscht.

Lange hegte man in Deutschland noch die Hoffnung, dass sogar Parlamente der Bundesländer wie Bayern und Baden-Würtemberg CETA kippen könnten. Dann verschwand das Thema - auch weil der Globalisierungshype angesichts von Protektionismus, Sanktionspolitik und Kriegen verschwunden ist. Nun hören wir von Mehr Demokratie erfreuliche Nachrichten aus Frankreich.
CETA steht vor dem Aus

Der französische Senat stimmte unlängst mit Vier-Fünftel-Mehrheit gegen CETA. Und auch in der Nationalversammlung, die dem Abkommen vor einigen Jahren noch zustimmte, haben die Freihandels-kritischen Parteien jetzt eine Mehrheit.

Dabei soll der freie Handel stets einhergehen mit einer Einschränkung der Demokratie. Aber können wir mit befreundeten Ländern wirklich nur dann Waren austauschen, wenn wir irgendwelchen "Ausschüssen" und "Schiedsgerichten" eine maximale Menge Macht übertragen? Genau das würde mit CETA geschehen.
Später Sieg der europäischen Bürgerinitiative

Schon 2014 sammelten wir zusammen mit 500 Organisationen über drei Millionen Unterschriften in ganz Europa. Das war die größte europäische Bürgerinitiative (EBI). Es entstand eine europaweite Bewegung gegen die Handelsverträge und für einen fairen Handel. Jetzt kommt der Erfolg. Es lohnt sich also dranzubleiben. ...

Zusätzlich haben wir zwei Verfassungsbeschwerden gegen CETA angestrengt. Die Zweite ist noch offen. Sie richtet sich gegen die Ratifizierung: Bundestag und Bundesrat hätten CETA nie zustimmen dürfen.

Vielleicht wird jetzt schon CETA vor dem Ausgang dieser Klage beerdigt. Denn in der EU gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Alle Mitgliedsländer müssen CETA absegnen, sonst tritt es nicht endgültig in Kraft. Selbst das freihandelsfreundliche Handelsblatt befürchtet jetzt eine Kettenreaktion: "Ein 'Non' aus Paris könnte eine Dynamik auslösen, die den sicher geglaubten Deal mit Kanada ins Wanken bringt."

Mehr dazu bei https://www.mehr-demokratie.de/
und alle unsere Artikel zu TTIP, ACTA, CETA, Mercosur, ... https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ceta&sel=meta
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Angriff auf Italiens Pressefreiheit

Italien - Vorwurf der staatlichen Zensur bei der RAI

Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni bringt den öffentlich-rechtlichen Sender Rai immer mehr unter ihre Kontrolle.#Medien #Journalismus #Pressefreiheit #RAI #ITALIEN
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20.04.2024 Europa-Wahlkämpfer an Einreise gehindert

Repressives Vorgehen gegen Meinungsfreiheit

Der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis wollte in der vergangenen Woche Wahlkampf in Hamburg für die von ihm geführte linke Partei MERA 25 für die EU-Wahlen machen - und auf dem dann plötzlich verbotenen Palästina Kongress in Berlin sprechen. Wegen seines geplanten Auftritts in Berlin wurde gegen ihn eine "Fahndungsausschreibung zur nationalen Einreiseverweigerung" verhängt. Wie die Junge Welt schreibt, erklärte die deutsche Sektion von MERA 25 in einer Mitteilung vom Donnerstag, dass man vom Bundesinnenministerium "volle Rechenschaft" fordere. Vielleicht machen sich deutsche Behörden damit auf den Weg, Gründe für eine Wiederholung der EU Wahl zu produzieren ...

Als Grund wurde der von ihm vorab im Internet veröffentlichte Text seiner geplanten Rede in Berlin genannt. Wegen des verbotenen Kongresses sprach Varoufakis von einer "systematischen Unterdrückung und Verfolgung" derjenigen, die "gegen den Völkermord in Gaza und die Mitschuld Deutschlands an Israels Verbrechen kämpfen".

Kontensperrung und Verfolgung

Im Zuge des Vorgehens gegen den in Berlin am vergangenen Wochenende geplanten Palästina Kongress wurde nicht nur dem Veranstalter von der Berliner Sparkasse das Vereinskonto gesperrt, sondern auch einem Spender (auf dieses Konto) ohne Angabe von Gründen zum Juni sein privates Girokonto gekündigt und seine Karten gesperrt. Er sieht als Grund seine als dafür gekennzeichnete Spende an den Verein "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" an.

Die Verhinderung des Kongress in Berlin wird sicher ein gerichtliches Nachspiel haben, denn eine Diskussionsveranstaltung nur deshalb zu verbieten, weil gegen einen online zugeschalteten (geplanten) Teilnehmer ein Einreiseverbot vorliegen würde, kann nicht rechtssicher sein. Über das Vorgehen der Behörden berichtet die Rechtsanwältin Nadija Samour: Verhandlungen mit den Behörden über den Palästina Kongress in Berlin am 12. April 2024.

Rechtsanwalt Alexander Gorski, der den Politiker Yanis Varoufakis wegen seiner Einreiseverweigerung vertritt, kritisierte das Vorgehen der Bundespolizei und sprach von einer "unfassbar repressiven" und "eindeutig politisch motivierten" Maßnahme, die seinem Mandanten die Möglichkeit genommen habe, seine "Meinungsfreiheit in der EU umfassend in Anspruch zu nehmen".

Wir kritisieren das Kongress-Verbot und die damit (eigentlich nicht) zusammenhängenden Maßnahmen nicht nur wegen der Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Einsatzes für eine friedliche Konfliktlösung, sondern auch weil versucht wird, mit der "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" einen jüdischen Verein in Deutschland mundtot zu machen, der sich der rechtsgerichteten Politik der israelischen Regierung entgegen stellt.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/473646.pal%C3%A4stina-kongress-fahndung-und-kontosperre.html
und https://www.jungewelt.de/artikel/473907.pal%C3%A4stina-kongress-2024-spitze-des-autorit%C3%A4ren-eisbergs.html
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Kroatien-Wahl: Balkan-Experte erwartet autoritärem Kurs

Kroatien - Balkan-Experte erwartet autoritären Kurs nach der Parlamentswahl

Nach der Wahl in Kroatien rechnet Balkan-Experte Vedran Dzihic mit einem autoritären Kurs: Dazu neige Premier Plenkovic ebenso wie Herausforderer Milanovic.#Kroatien #Wahl #Parlamentswahl #Milanovic #Plenkovic #Europa #EU #EuropäischeUnion #Medienpolitik #Populismus #Pressefreiheit
Kroatien-Wahl: Balkan-Experte erwartet autoritärem Kurs

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17.04.2024 NSA is just DAYS from taking over the internet

"Unverantwortliche Ausweitung" der Befugnisse der NSA

... nennt die republikanische Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna die Neufassung des Abschnitts 702, des auch aus den Snowden Enthüllungen bekannten Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Frau Luna stimmte im Repräsentantenhaus gegen den Gesetzentwurf, der aber am 13.4. mit Mehrheit der "demokratischen" Abgeordneten angenommen wurde.

Statt, wie seit Jahren in Diskussion, die Überwachung durch die NSA einzuschränken, wird sie mit der Neufassung enorm ausgeweitet. Unser Ehrenmitglied Edward Snowden warnte gestern in einem Tweet:

"The NSA is just DAYS from taking over the internet, and it's not on the front page of any newspaper."

Dabei verweist er auf einen von Elizabeth Goitein, Co-Direktorin des Programms für Freiheit und nationale Sicherheit am Brennan Center for Justice, veröffentlichten Thread hin. Darin analysiert Goitein die Neufassung des 702 und weist auf die grundlegende Erweiterung der Überwachungsbefugnisse durch scheinbar harmlose Änderungen in den Definitionen.

Während der bisherige 702 der NSA nur erlaubte Internetanbieter wie Google und Verizon zur Zusammenarbeit zu zwingen, werden künftig eine riesige Zahl von Unternehmen in den USA zu "Anbieter elektronischer Kommunikationsüberwachung". Das sind alle Unternehmen oder auch Privatpersonen, die ihren Kunden oder Anderen WLAN zur Verfügung stellen und damit Zugang zu Geräten haben, über die Kommunikation läuft, z.B. Friseursalons, Waschsalons, Fitnessstudios, Baumärkte, Zahnarztpraxen, ...

Damit kann die NSA künftig praktisch jedes Unternehmen und jede Einzelperson, die internetbezogene Dienste anbieten, zwingen die Überwachung durch die NSA zu unterstützen. Mit dem Zwang zur Herausgabe der Daten ist es jedoch nicht getan, denn mit hohen Strafen, die der Gesetzesentwurf vorsieht, werden die Betroffenen gezwungen nicht über die bereitgestellten Informationen zu sprechen.

Goitein befürchtet, dass die Geheimdienste sich möglicherweise sogar die Umwege über die Unternehmen sparen werden und gleich auf Dienstleister wie Reinigungskräfte, Klempner und IT-Dienstleister, die Zugang zu Laptops und Routern in den Wohnungen der Bürger haben, zugehen werden, um diese als "Ersatzspione" zu nutzen.

Jede/r US-Bürger/in mit Kenntniss zu irgendeinem Passwort würde damit zum möglichen IM.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/ed-snowden-warnt-die-nsa-steht-kurz-vor-der-uebernahme-des-internets/
und https://www.zerohedge.com/political/nsa-just-days-away-taking-over-internet-warns-ed-snowden
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14.04.2024 Datenschutzbeauftragter unterliegt gegen Verwaltung

Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte

FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen.

Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.

FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat:

Es schreckt Menschen ab, ihr Informationsrecht wahrzunehmen: 13 Jahre lang war es möglich, über FragDenStaat anonym Anfragen an Behörden zu stellen. Jede*r konnte grundsätzlich die E-Mail-Kommunikation über unsere Plattform erledigen, ohne dass der angegebene Name überprüft werden musste. Wenn nun eine Postadresse verlangt wird, werden wohl viele ihre Anträge zurückziehen – vor allem marginalisierte Gruppen.

Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten.

Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein!

Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen.

FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran!

Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/
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12.04.2024 Offener Brief zur Reform des §129 StGB

Klimaproteste als "kriminelle Vereinigung"?

Amnesty International fordert dazu auf, einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann zu unterschreiben und zu fordern, dass FRIEDLICHER PROTEST NICHT KRIMINALISIERT WERDEN DARF! Veränderung braucht Protest! Sei es bei Pride-Demos fur LGBTI-Rechte, Demos für Antirassismus oder Klimagerechtigkeit. Doch gerade "störender" oder "unbequemer" Protest wird in Deutschland als kriminell abgestempelt.

Amnesty schreibt: In Deutschland wird der Paragraf 129 aus dem Strafgesetzbuch auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" benutzt, um unliebsame Proteste zu verfolgen. Davon sind aktuell auch Klimaaktivist*innen der Letzten Generation betroffen. Wir fordern zum Schutz der Versammlungsfreiheit eine Reform des §129 StGB!

Warum ist der §129 StGB aus Sicht der Menschenrechte so problematisch

Schon ein anfänglicher Verdacht erlaubt es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind außerdem nicht auf die konkreten Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das hat nicht nur extreme Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Wir fordern:

  • Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
  • Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
  • Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.

Der Offene Brief an Minister Buschmann kann hier gelesen und unterschrieben werden.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest
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06.04.2024 Droht Ende des Briefgeheimnisses?

Gefährlicher Stand bei Verhandlungen zur EU Chatkontrolle

In vielen Berichten haben wir über das Hin und Her bei der EU Chatkontrolle geschrieben. Ein abgemilderter Entwurf vor Weihnachten wurde von den Überwachungsbefürwortern als wirkungslos abgelehnt. "Wirkungslos" heißt bei denen, dass sie nicht in verschlüsselte Kommunikation schauen dürfen. Dabei sollte sichere und unbeobachtete Verschlüsselung nicht nur für jede/n Einzelne/n wichtig sein, sondern auch für den Geschäftsverkehr von Unternehmen und Banken.

Nun ist ein aktueller Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle durchgesickert, der das Ende für verschlüsseltes Chatten bedeuten würde. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten, schrieb dazu am Dienstag auf seinem Blog:

"Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis. Trotz Lippenbekenntnissen zu Verschlüsselung soll mit Client-Side-Scanning bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren – das zerstört sichere Verschlüsselung." ...

"Die [geplante] Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste‘ ist bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger."

Der geplante Entwurf wäre ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in der EU, die sich gegen anlasslose Überwachung wenden. Um gleich zwei Fragezeichen auszuräumem: Natürlich hat die generelle Überwachung unser aller Kommunikation nichts mehr mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch zu tun und außerdem sind die oben aufgeführten "Unternehmen und Banken" fein raus, da der Gesetzentwurf nur sogenannte "Hochrisikodienste" überwachen will, die beliebig benannt werden können.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2024/04/05/aktuelle-eu-plaene-zur-massenueberwachung-durchgesickert/
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