11.07.2023 USA liefern geächtete Streubomben
"Nur die anderen brechen das Völkerrecht"
Nach diesem Motto rechtfertigt der Artikel von Dr. Patrick Heinemann bei lto.de die Lieferung von Streubomben durch die USA an die Ukraine. Richtig ist, dass die USA und auch die Ukraine den völkerrechtlichen Vertrag zur Ächtung dieser Massenvernichtungswaffen nicht unterzeichnet haben. Auch Russland hat das bisher nicht getan. Allerdings ist dieses Abkommen inzwischen von 111 Staaten ratifiziert worden, darunter auch von Deutschland und einigen weiteren NATO und EU-Staaten.
Was ist das verbrecherische an Streumunition?
Eine Streubombe löst sich nach ihrem Abschuss in viele kleine Sprengkürper, die damit gleichzeitig ein größeres Gebiet treffen können. Allerdings explodieren nicht alle Teile beim Auftreffen auf den Boden. Diese Blindgänger gefährden danach über Jahre vor allem Zivilisten. Perfide "Rechtswissenschaftler" sind nun auf die Idee gekommen zwischen "schlechter Streumunition" aus Russland mit 5-40% Blindgängern und "guter Streumuntion" aus US Beständen mit 2-4% Blindgängern zu unterscheiden.
Einer solchen Argumentation folgen nur wenige. Linken Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartsch auf Twitter: "Streubomben sind perfide Mordwerkzeuge des 21. Jahrhunderts, die den Geist des finstersten Mittelalters atmen" und für die Linken Außenpolitikerin Sevim Dağdelen ist der Einsatz von Streumunition durch die Ukraine "völkerrechtswidrig, verbrecherisch und Terror gegenüber der Bevölkerung".
Warum geht man auf so einem schmalen Grat an der Kante des Völkerrechts?
Technisch: Die Produktion gewöhnlicher Artilleriemunition läuft gerade erst schleppend an.
Politisch: Die Ukraine möchte nach den westlichen Kampfpanzern nun auch F-16-Kampfjets und bisher bremsen die USA ihre voreilige Zusage selbst aus und die Lieferung von Streumunition soll die Ukrainer beruhigen. Wie das, wenn das Zeug dann anschließend in ihrem Land rumliegt?
Es bleibt die Frage, warum man diesen Weg gegen eine Vereinbarung einer Mehrheit der Staaten auf der Erde durchsetzt. Unabhängig von der rechtlichen Lücke birgt der Einsatz Gefahren für die Zivilbevölkerung und ist unabhängig von der völkerrechtlichen Zulässigkeit grundsätzlich ethisch verwerflich.
Na ja, letzteres gilt natürlich auch für Urangeschosse, wie im Kosovo und Irak erlebt, und sollte auch für ferngesteuerte automatisch tötende Drohnen - und eigentlich am besten für alle Waffen gelten!
Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/voelkerrecht-bruch-usa-streubomben/
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