#skelettbasiertegangart-erkennung

aktionfsa@diasp.eu

02.02.2024 KI kann mehr als Gesichter erkennen

Amazons Gesichtserkennung weiter im Dienst der Polizei

Vor Jahren hatte Amazon nach Kritik aus der Zivilgesellschaft versprochen zukünftig keine biometrische Gesichtserkennung für Polizeibehörden anzubieten. Wir hatten 2018 darüber berichtet Amazons Gesichtserkennung im Überwachungseinsatz .

Eine Liste des US-Justizministeriums beweist allerdings das Gegenteil. Die Liste zeigt den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) in untergeordneten Behörden. Netzpoltik.org zitiert das Online-Medium Fedscoop, der zur Relativierung meint, dies gelte bloß für den Einsatz von Gesichtserkennung, zum anderen greife es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen. Allerdings sei Rekognition ein Dienst für Bild- und Videoanalyse, das weit mehr Funktionen biete als nur Gesichtserkennung.

Welche Funktionen das FBI von der Software genau nutzt, ist nicht bekannt. Auf Anfragen geht das FBI nicht ein. Amazon hat allerdings angekündigt für die Polizei nach der Entdeckung der erneuten Zusammenarbeit nicht mehr tätig sein zu wollen.

Das Vorhaben sollte nicht ohne genaue Untersuchung der Spezifika in der Versenkung verschwinden, denn KI-Techniken können weit mehr als Gesichter erkennen. Siehe z.B. den Artikel von vor 2 Wochen: Skelettbasierte Gangart-Erkennung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8651-20240115-skelettbasierte-gangart-erkennung.html

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrie-amazon-arbeitet-weiterhin-us-polizeien-zu/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yL
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Tags: #Gesichtserkennung #Amazon #Polizei #Videoüberwachung #Biometrie #skelettbasierteGangart-Erkennung #Rewe #Gewegung #Gewicht #TrigoVision #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Einkauf #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung

aktionfsa@diasp.eu

15.01.2024 Skelettbasierte Gangart-Erkennung

Biometrisch erkannt einkaufen?

Wollen wir so etwas tun? Die Firma Rewe sagt ja und sie behauptet auch, das keine biometrische Erkennung vorliegt. Es wird kein Fingerabdruck und auch kein Gesicht gescannt, dafür aber dein Skelett, also deine Statur und deine Art zu gehen. Auch das ist für jeden Menschen typisch.

Rewe weist aber auch das zurück. Auch wenn Forschende über sogenannte „skelettbasierte Gangart-Erkennung“ Paper veröffentlicht haben und damit Menschen identifizieren können, soll dies bei Rewe nicht geschehen.

Wer beim Einkauf das System „Easy Out“ mit Deckenkameras (hunderte Kameras pro Laden) und Gewichtssensoren, die in allen Regalböden verbaut sind, nutzen möchte, kann sich die Waren also einfach aus dem Regal nehmen und den Laden ohne Gang durch eine Kasse wieder verlassen und der Einkauf wird danach vom Konto abgebucht.
Welche Daten werden gespeichert?

Netzpolitik.org listet auf

  • Videoaufzeichnung im Markt: schematische Darstellung deines Knochenbaus, in Ausnahmefällen Farbe deiner Kleidung oder auffällige Accessoires inkl. Zeitstempel und deines Einkaufswegs durch den Markt
  • Daten, die du generierst, wenn du Ware nimmst oder zurücklegst (z. B. Warenart, Warenmenge)
  • Daten, die du bei deinem Einkauf an der Kasse generierst (z. B. Zeitpunkt des Einkaufs, -Warenart, Warenmenge)

Dazu kommt noch, dass Rewe nicht zusichern kann, dass diese Daten innerhalb der EU verbleiben. Genauso unschön ist, dass die "Daten zu Optimierungszwecken" bis zum Vertragsende durch den Dienstleister gespeichert bleiben. Rewe pusht diese Art des Einkaufens durch Investitionen in die Technik und Zusammenarbeit mit der Firma Trigo Vision Ltd , während andere Supermärkte wie Supermärkte wie Tesco, Auchan und Aldi auch Interesse bekunden und erst einmal mit Tests in bestimmten Märkten beginnen wollen.

Wir halten eine "schematische Darstellung deines Knochenbaus" schon für ein biometrisches Merkmal ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/panoptischer-rewe-supermarkt-einkauf-mit-skelettkontrolle/
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Tags: #Biometrie #skelettbasierteGangart-Erkennung #Rewe #Gewegung #Gewicht #TrigoVision #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Einkauf #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung #EU #DSGVO