#lauschangriff

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05.05.2024 Dreißig Jahre Videoüberwachung

Jetzt beobachten mit automatischer Gesichtserkennung

Die sächsische Polizei tut es und auch die Berliner sollen PerlS, das Gesichtserkennungssystem mit Echtzeit-Funktion, bereits genutzt haben. Manchmal tun sie es so offensichtlich, wie auf dem Bild in dem verlinkten Artikel, dass man vermuten könnte, demnächst müssten auch Fußgänger Mautgebühren zahlen und in anderen Fällen sind die Kameras nicht so schnell zu erkennen.

  • Ergebnis 1: Jede/r soll wissen, dass die Erkennung technisch funktioniert und dass sie angewendet wird. Das erzeugt Angst und Unterordnung.

  • Ergebnis 2: Niemand soll sicher sein, dass man im aktuellen Augenblick nicht auch gerade beobachtet und anschließend zur Rechenschaft gezogen wird. Das ist 1984.

Funktionsweise unterliegt der Geheimhaltung

Man kann es nicht glauben oder man kann nicht mehr an den transparentem demokratischen Rechtsstaat glauben. Ein Polizeisprecher sagt auf Nachfrage des nd: Details zur Funktionsweise unterliegen in Sachsen gemäß einer Polizeidienstvorschrift der Geheimhaltung.

Und was sagt die Justiz? Die, das ist hier die Berliner Staatsanwaltschaft, stellt in einer ersten "Meinung" fest, dass die rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung der Paragraf 98a der Strafprozessordnung ist. Er erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Methoden "erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich schwerer durchführbar" wären.

So können nach diesem Paragrafen alle von der Technik erfassten Personen "mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden". 30 Jahre nach den ersten Einsätzen von Kameras auf öffentlichen Plätzen geht es längst nicht mehr um das "ob", sondern im Effektivität. Vor 30 Jahren war das auch Sachsen, denn wie netzpolitik.org schreibt: Leipzig war die erste deutsche Stadt, in der seit dem Jahr 1996 ein öffentlicher Platz am Bahnhof rund um die Uhr mit Kameras beobachtet wird.

Etwas Licht ins Dunkel des Systems konnte nun durch den Einsatz in Berlin von dem innenpolitischen Sprecher der Linken, Niklas Schrader erreicht werden. Netzpolitik.org schreibt: Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können. ... Bei den Observationen mit Videokameras geraten sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht darin "keine flächendeckende Überwachung".

Eine richterliche Überprüfung solcher Behauptungen ist dringend angesagt ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/
und bei uns https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.html
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Tags: #Sachsen #Berlin #PerlS #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Privatsphäre #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #hochauflösendeKameras

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02.05.2024 Aktiv auf dem MyFest

Zehntausende feiern friedlichen 1. Mai

Obwohl es bereits zum letzten 1. Mai auf berlin.de hieß, das traditionelle MyFest in Berlin-Kreuzberg fällt aus, waren wir mit vielen anderen BerlinerInnen anderer Meinung als der damals neugewählte CDU-SPD Senat und waren am 1. Mai 2023 auf dem Mariannenplatz.

Auch 2024 hat wenig geändert, auch aktuell heißt es auf berlin.de, kein MyFest in Berlin-Kreuzberg stattfindet. Auch diesmal waren Zehntausende gekommen, um den Senat eines besseren zu belehren.

Auch in diesem Jahr mussten die Linke als Partei die Organisation übernehmen und gegen die Beharrungskräfte des Grünflächenamts ankämpfen, um die Genehmigung für das Fest zu bekommen. Danke dafür! Auch "Die Partei" von Martin Sonneborn nutzte den freien Platz für ihren Wahlkampf zur EU-Wahl.

Aktion Freiheit statt Angst war mit einem Infostand dabei und wir konnten viele Flyer verteilen und interessante Gespräche führen. Auch an unserem Nachbarstand konnte "berlin4assange" - Streetaction wurden viele Menschen über die Behandlung des mutigen Journalisten und Whistleblowers Julian Assange aufgeklärt, der seit mehr als 14 Jahren seiner Freiheit beraubt ist, nur weil er Kriegsverbrechen der USA aufgedeckt hat.

Hier einige weitere Bilder vom Tage:
Unser Infostand
Die Linksjugend solid
VVN-BdA
Auch die Linke hat die EU-Wahl im Blick
187:2 Länder der Welt haben in der UNO für die Aufhebung der Sanktionen gegen Cuba gestimmt
"Deutsche Wohnen enteignen" ist bei steigenden Mieten weiter ein Thema.

Mehr zu den Maifesten der letzten Jahre bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Maifest&sel=meta
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Tags: #Myfest #Berlin #Kreuzberg #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verschlüsselung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Cuba

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01.05.2024 Digitale Wanze im Wohnzimmer

SPD-CDU beim Überwachungsduett

Mit der neuen CDU-SPD-Koalition in Hessen kann nun bald die Wanze im Wohnzimmer angezapft werden. Im Koalitionsvertrag hat man sich auf ein umfassendes Überwachungspaket verständigt. Sicherheitsbehörden der Polizei und der Geheimdienste sollen "in engen Grenzen und mit richterlicher Anordnung" den "Zugang zu bestehenden privaten audiovisuellen Systemen" bekommen.

Wer sich also freiwillig Amazon Alexa, Google Home oder Apple Siri in die Wohnung holt, macht es den Behörden einfach. Auch "intelligente" Fernseher, Kühlschränke oder Türklingeln dürfen angezapft werden.

Wer allerdings auf Verschlüsselung setzt, wie die "vielfach kryptierte Kommunikation von Verfassungsfeinden", der macht es nötig, und "zwingend erforderlich, moderne technische Maßnahmen", wie eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), wie bei der nachrichtendienstlichen Arbeit einzusetzen. Im Klartext heißt das, dass man dann mit einem Trojaner auf seinem Handy oder PC rechnen muss.

Bei so viel Aufwand müssen die Behörden auch entlastet werden. Dafür ist geplant, dass sie ihre gesammelten Daten künftig in einer zentralen "Polizei-Cloud" speichern können. Das macht auch Hackern die Arbeit leichter und unsere Daten flüchtiger ...

Als Fazit können wir nur noch daran erinnern, dass die hessische CDU das alles bereits seit Jahren wollte, nur die Grünen spielten nicht mit. Warum die SPD nun den Steigbügelhalter für diese Überwachungsphantasien gibt, könnte auf ähnliche Bündnisse, wie z.B. in Berlin abfärben. Wir erinnern uns noch gut an den klar verfassungswidrigen Berliner Volksentscheid der CDU für "mehr Videoüberwachung", inkl. Tonaufzeichung.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Polizeibefugnis-CDU-und-SPD-in-Hessen-wollen-digitale-Wanzen-im-Wohnzimmer-9577621.html
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Tags: #Wanze #Wohnzimmer #Alexa #Siri #Palantir #Staatstrojaner #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Hessen #SPD #CDU #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Grundrechte #Hacker #Cloud #Cyberwar

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17.04.2024 NSA is just DAYS from taking over the internet

"Unverantwortliche Ausweitung" der Befugnisse der NSA

... nennt die republikanische Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna die Neufassung des Abschnitts 702, des auch aus den Snowden Enthüllungen bekannten Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Frau Luna stimmte im Repräsentantenhaus gegen den Gesetzentwurf, der aber am 13.4. mit Mehrheit der "demokratischen" Abgeordneten angenommen wurde.

Statt, wie seit Jahren in Diskussion, die Überwachung durch die NSA einzuschränken, wird sie mit der Neufassung enorm ausgeweitet. Unser Ehrenmitglied Edward Snowden warnte gestern in einem Tweet:

"The NSA is just DAYS from taking over the internet, and it's not on the front page of any newspaper."

Dabei verweist er auf einen von Elizabeth Goitein, Co-Direktorin des Programms für Freiheit und nationale Sicherheit am Brennan Center for Justice, veröffentlichten Thread hin. Darin analysiert Goitein die Neufassung des 702 und weist auf die grundlegende Erweiterung der Überwachungsbefugnisse durch scheinbar harmlose Änderungen in den Definitionen.

Während der bisherige 702 der NSA nur erlaubte Internetanbieter wie Google und Verizon zur Zusammenarbeit zu zwingen, werden künftig eine riesige Zahl von Unternehmen in den USA zu "Anbieter elektronischer Kommunikationsüberwachung". Das sind alle Unternehmen oder auch Privatpersonen, die ihren Kunden oder Anderen WLAN zur Verfügung stellen und damit Zugang zu Geräten haben, über die Kommunikation läuft, z.B. Friseursalons, Waschsalons, Fitnessstudios, Baumärkte, Zahnarztpraxen, ...

Damit kann die NSA künftig praktisch jedes Unternehmen und jede Einzelperson, die internetbezogene Dienste anbieten, zwingen die Überwachung durch die NSA zu unterstützen. Mit dem Zwang zur Herausgabe der Daten ist es jedoch nicht getan, denn mit hohen Strafen, die der Gesetzesentwurf vorsieht, werden die Betroffenen gezwungen nicht über die bereitgestellten Informationen zu sprechen.

Goitein befürchtet, dass die Geheimdienste sich möglicherweise sogar die Umwege über die Unternehmen sparen werden und gleich auf Dienstleister wie Reinigungskräfte, Klempner und IT-Dienstleister, die Zugang zu Laptops und Routern in den Wohnungen der Bürger haben, zugehen werden, um diese als "Ersatzspione" zu nutzen.

Jede/r US-Bürger/in mit Kenntniss zu irgendeinem Passwort würde damit zum möglichen IM.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/ed-snowden-warnt-die-nsa-steht-kurz-vor-der-uebernahme-des-internets/
und https://www.zerohedge.com/political/nsa-just-days-away-taking-over-internet-warns-ed-snowden
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Tags: #ElizabethGoitein #EdwardSnowden #NSA #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #Cyberwar #Hacking #Verschlüsselung #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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13.04.2024 Grüne Kameras sind auch nicht besser

Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!

Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:

"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“

Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung

Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt

Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen

  • Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
  • wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
  • ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
  • 2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018) ...

Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
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Tags: #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Südkreuz #Lauschangriff #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Biometrie #Verhaltensvorhersage

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08.04.2024 Theo Tenzer im Interview

"Ein 'wenig verschlüsselt' gibt es nicht"

In einem Interview zum Thema Verschlüsselung stellt der Autor des kürzlich erschienenen Sonderbandes "Schutz vor Überwachung", Theo Tenzer, fest, dass es „ein bisschen verschlüsselt“ nicht gibt. Entweder es ist „zu“ oder „auf“ – wenn die Verschlüsselung sicher ist und sein soll! Auch das ist Chance und Risiko zugleich, je nach Betrachtung.

Dabei betont er die Verantwortung des Einzelnen für die eigene Privatsphäre aber - und das wird leider oft übersehen - auch für die Privatsphäre der Freunde und Kommunikationspartner. Wer z.B. WhatsApp oder gmail, also Google Mail nutzt, der verrät die Daten aller seiner Freunde an diese Internetgiganten.

Ein solches Verhalten ist leider weit verbreitet aber es gibt zahlreiche Alternativen, die Theo Tenzer in dieser Sonderausgabe noch einmal im Überblick vorstellt. Zu ihrem Verständnis ist kein Mathestudium notwendig und zu ihrer Nutzung erst recht nicht. Aus den über 30 Open Source Programmen kann man sich je nach eigenen Bedürfnissen "die Richtigen" heraussuchen.

"Die Richtigen" müssen miteinander können

Man wird nicht vermeiden können für ganz verschiedene Anwendungen auch verschiedene Programme zu installieren, aber es soll nicht zu einem Irrgarten der Anwendungen ausarten. Grundlegend für jede sichere Kommunikation ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, aber das kann durchaus über ein Zusammenspiel verschiedener Anwendungen geschehen.

Auch nach den Vorstellungen und Vorgaben des DSA, des Data Services Act der EU, sollen die jeweiligen Dienste eine Interoperabilität anbieten müssen. Bis dahin ist noch ein langer Weg, weil die bekannten Internetgiganten (GAFAM) das nach Kräften zu verhindern versuchen. Unsere "guten" und sicheren Open Source Anwendungen sollten jedoch für eine sinnvolle Zusammenarbeit vorbereitet und in der Lage sein.

Theo Tenzer beschreibt das im Interview so: Die Evaluierung der Interoperabilität von verschlüsselnden Chat-Klienten sowie die Vernetzbarkeit von Chat-Servern ist ein ebenso aktueller Schwerpunkt im kryptographischen Wandel. Es wird daran gearbeitet, sichere Kommunikation zwischen verschiedenen Anwendungen zu ermöglichen und die Nutzung von verschlüsselten Chat-Diensten zu erleichtern.

Ein weiterer Wert seines Buchs liegt deshalb auch in den Darstellungen der neuen Möglichkeiten, die durch die Kombination verschiedener Anwendungen entstehen. Als Beispiel sei das Steam-Protokoll genannt, das mit seinem Ende-zu-Ende verschlüsseltem Filesharing ein „Swarming“, also das Downloaden von mehreren Quellen mit einer Verschlüsselung erlaubt, während das bekannte Filesharing mit RetroShare dies immer nur Punkt-zu-Punkt kann. Damit wird aus "Peer-to-Peer-Sharing ein Friend-to-Friend-Sharing".

Das Interview gibt in seiner Länge (21min Lesezeit) nicht nur einen guten Überblick über Theo Tenzers Intention mit dieser Sonderausgabe, sondern auch einen Einblick in die im Buch behandelten Open Source Programme - also selbst lesen!

Mehr dazu bei https://tarnkappe.info/artikel/interviews/theo-tenzer-im-interview-zum-thema-verschluesselung-291425.html
und über die Bücher von Theo Tenzer https://www.eurobuch.de/buch/isbn/9783757853150.html
und zu Möglichkeiten von Open Source und Verschlüsselung bei uns unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4185-privatsphaere-schuetzen-was-kann-ich-tun.html
und Gründe für eine Verschlüsselung unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3885-20131001-was-ist-neu-an-prism-tempora.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
und einen weiteren Artikel über die Inhalte des Buchs gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8722-20240323-schutz-vor-ueberwachung.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zX
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Tags: #OpenSource #Verschlüsselung #TheoTenzer #BoD #BooksonDemand #Interview #Tarnkappe.info #SuperSecreto #Kryptographie #quelloffen #Software #Überwachung #Freiheit #Datenpannen #Datenskandale #Messenger #Big5 #GAFAM #McElice #Lauschangriff #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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23.03.2024 Schutz vor Überwachung

McEliece und DHT Routing

Schon vor einem Monat hatten wir auf die Neuerscheinung des Buchs von Theo Tenzer "Open Source Verschlüsselung - Quell-offene Software zur Demokratisierung von Kryptographie" verwiesen. In dieser Sonderausgabe werden über 30 Möglichkeiten beschrieben, wie man durch effektive Verschlüsselung der eigenen Daten seine Privatsphäre schützen kann.

Soll ich jetzt diese 30 Programme installieren?

Nein, um sich sicher zu fühlen und mit einem guten Gefühl mit Freunden zu kommunizieren, reichen 2-3 der empfohlenen Möglichkeiten aus. Welche das sind, muss man nach seinen eigenen Gewohnheiten entscheiden und vielleicht zusätzlich die Tipps beherzigen, die Theo Tenzer zu den Eigenheiten der jeweiligen Programme nennt.

  • Welche App ist vielleicht in die Jahre gekommen und wird nicht mehr weiter gepflegt?
  • Welchen Angriffsmöglichkeiten unterliegt das Programm?
  • Wie zukunftssicher ist die verwendete Verschlüsselung im Hinblick auf leistungsfähige Quanten-Computer?

Neue Verschlüsselungsverfahren

Wir wollen heute diese letzte Frage etwas näher untersuchen und werden in den nächsten Wochen in loser Folge auch auf die anderen Fragen näher eingehen.

Viele unserer Artikel handeln vom Katz' und Maus Spiel zwischen (kriminellen und staatlichen) Hackern und den Entwicklern von Algorithmen zur Verschlüsselung. Meist waren die gesetzgebende Instanzen dabei auf der Verliererseite (Fremde biometrische Daten leicht zu nutzen , Fingerabdrücke von CIA und NSA Agenten im Angebot ,CCC überlistet Samsungs Iris-Scanner ). Ganz sicher verloren hat aber stets die-/derjenige, wer die eigenen Daten nicht durch eine zeitgemäße Verschlüsselung schützt.

Der kryptographische Wandel

Die in den 1980-iger Jahren von Phil Zimmermann entwickelte Verschlüsselung Pretty Good Privacy (PGP, heute GPG) mit einem Schlüsselpaar aus (geheimem) privaten und öffentlichen Schlüssel ist auch heute noch zeitgemäß. Voraussetzung ist dabei, dass die Schlüssellängen an die Leistungsfähigkeit der heutigen Computer angepasst werden. Allerdings muss man sich bei den verwendeten mathematischen Verfahren vorsehen. So warnt die amerikanische Normungsbehörde NIST vor der als "nicht mehr sicher“ angesehenen RSA-Verschlüsselung zum einen bei geringer Schlüsselgröße und im Hinblick auf die Möglichkeiten von Quanten-Computern.

Die Entwickler von Verschlüsselungsalgorithmen haben aber schon vor ca. 10 Jahren auf diese Gefahren reagiert und neue Werkzeuge entwickelt. Inzwischen ist das McEliece-Messaging mit dem gegen Quanten-Computer sicheren McEliece-Algorithmus erstmals quelloffen z.B. in dem Messenger Smoke Crypto Chat implementiert. Theo Tenzer stellt in seinem Buch 2 Programme vor, die ohne großen Aufwand für den Nutzer die sichere Möglichkeit der Verschlüsselung mit McEliece anstatt der bisher üblichen Algorithmen erlauben.

IP-Adressen verbergen

Für die eigene Sicherheit kann es außerdem wichtig sein, dass die Datenpakete - auch wenn sie gut verschlüsselt sind - nicht die eigene IP Adresse und die des Kommunikationspartners tragen. Einspruch: Datenpakete tragen immer eine IP-Adresse von Sender und Empfänger! Richtig, doch ich kann meine Daten, wenn sie sicher verschlüsselt sind, auch einfach in die Welt hinausposaunen, so wie es bei der Bitcoin-Blockchain oder der Anwendung BitMessage gemacht wird. Nur der richtige Empfänger kann den Inhalt entschlüsseln. Damit wird verhindert, dass von außen jemand von einer (Kommunikations-) Beziehung zwischen den Beteiligten erfahren kann.

Theo Tenzer beschreibt die Neuerung so: Das Echo-Protokoll ist ein kryptographische Protokoll, dass ohne Routing-Informationen in den Datenpaketen auskommt. Es ist daher nicht nur „Beyond“ - also nachfolgend - des Paradigmas des „Routings“, sondern es ist „Beyond Cryptographic Routing“. Denn die IP-Adresse wird nicht durch einen Text-String ersetzt, wie z.B. einen Hash String wie es bei der Bitcoin-Blockchain oder einer damaligen bekannten Anwendung BitMessage der Fall war. Stattdessen enthält das Echo-Protokoll eben keine Absender-oder Zieladresse, ... Das ist nicht nur kryptographisch interessant, sondern stellt die zielführenden Protokolle wie TCP oder UDP auf den Kopf und ergänzt diese um eine neue Daseinsform, die insbesondere auch von der Überwachung mit Metadaten befreien kann.

Über das "Übel" der Metadaten haben wir im Rahmen des Kampfes gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) schon oft berichten müssen. Zur Forderung nach Privatheit gehört nicht nur, dass niemand die Inhalte unserer Kommunikation lesen kann, sondern auch, dass von "außen" nicht sichtbar ist, wer mit wem kommuniziert.

Das Buch von Theo Tenzer enthält noch weitere wichtige Erkenntnisse auf die wir in weiteren Artikeln eingehen werden ...

Mehr über die Bücher von Theo Tenzer https://buchshop.bod.de/catalogsearch/result/?q=Theo+Tenzer
und zu Möglichkeiten von Open Source und Verschlüsselung bei uns unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4185-privatsphaere-schuetzen-was-kann-ich-tun.html
und Gründe für eine Verschlüsselung unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3885-20131001-was-ist-neu-an-prism-tempora.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zE
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8722-20240323-schutz-vor-ueberwachung.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8722-20240323-schutz-vor-ueberwachung.html
Tags: #McEliece #DHTRouting #OpenSource #Verschlüsselung #TheoTenzer #BoD #BooksonDemand #Selbstkostenpreis #SuperSecreto #Kryptographie #quelloffen #Software #Überwachung #Freiheit #Datenpannen #Datenskandale #Messenger #Big5 #GAFAM #Lauschangriff #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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29.02.2024 Open-Source-Verschlüsselung

Schutz vor Überwachung

Seit heute ist bei BoD (Books on Demand) die Sonderausgabe des Buchs von Theo Tenzer "Open Source Verschlüsselung - Quell-offene Software zur Demokratisierung von Kryptographie" erhältlich. Ab der nächsten Woche wird es auch über die Buchkataloge erhältlich sein. Aktion Freiheit statt Angst e.V. hat für diese neu erschienene Sonderausgabe ein Vorwort geschrieben, um auf die Wichtigkeit der Verschlüsselung für die Privatsphäre der Menschen hinzuweisen. Essentiell ist dabei, dass die dafür benötigten Programme eine unabhängige "Qualitätskontrolle" durchlaufen haben, wie sie nur Open Source Programme durch tausende Freiwillige auf der Welt täglich erfahren.

Verschlüsselung ist zentral

In dem Vorwort heißt es u.a.: Verschlüsselung ist zentral, um Bürgerinnen und Bürgern einen Schutz vor Überwachung sowie eine Perspektive zur Absicherung des Briefgeheimnisses und ihrer Privatheit zu ermöglichen.

Das Buch "Super Secreto - Die dritte Epoche der Kryptographie" von Theo Tenzer enthält im dritten Teil, so wie es auch in der drei Bände-Ausgabe vorgelegt wurde, eine Übersicht an quelloffenen Software-Programmen und Projekten zur Verschlüsselung.

In Kooperation mit ihm und dem Verlag legen wir eine Sonderausgabe dieses dritten Bandes als kostengünstige, quasi zum Selbstkostenpreis verlegte Taschenbuchausgabe vor, die wir Interessierten bei unseren Aktionen empfehlen möchten. Wir danken Theo Tenzer für diese Zusammenarbeit und die Möglichkeit des Re-Print des Bandes als Sonderausgabe.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und Informieren über die modernen Techniken der Verschlüsselung, um gegenüber einer Angst durch Überwachung auch ein Stück Freiheit wieder zu gewinnen.

Geht's nicht auch ohne?

Oft wird uns die Frage gestellt, ob "dieser Aufwand" der Verschlüsselung in einem demokratischen Rechtsstaat überhaupt nötig ist und gipfelt oft in der unbedachten Äußerung "Ich habe doch nichts zu verbergen". Diese falsche Einschätzung wird durch die inzwischen vielen Hunderte von Datenpannen und -skandale, über die wir in den letzten Jahren berichten mussten, widerlegt. Im Vorwort heißt es dazu:

Überall in der Welt werden seit Jahren Massen-Überwachung und zentralisierte Massen-Datenspeicherung durch den Staat ausgebaut und verstärkt. Die Überwachungsmaßnahmen umfassen die präventive und anlasslose Speicherung von Kommunikation, Bewegungsprofilen, Steuer- und Finanztransaktionen, persönlichen Beziehungen und individuellem Verhalten, Krankheitsdaten und mehr. Begründet werden diese Maßnahmen in der Regel mit dem "Kampf gegen den Terrorismus" und der „Bekämpfung der Kriminalität“. Daten werden jedoch nicht mehr gezielt über Verdächtige gesammelt, sondern pauschal von jedem Menschen – ohne irgendeinen begründeten Verdacht.

Durch die anlasslose Speicherung von Daten aus allen Lebensbereichen werden alle Menschen unter einen Generalverdacht gestellt. Der Ausbau der Sicherheitsarchitektur mittels Massenüberwachung bedeutet also eine faktische Abschaffung des Unschuldsprinzips, welches ein wesentlicher Grundpfeiler des demokratischen Rechtssystems ist. Wir wollen keine Gesellschaft der Angst, wir wollen keine Gesellschaft des Misstrauens. Wir wollen eine friedliche und freie Gesellschaft, die allen Menschen gleiche Chancen einräumt, in der niemand ausgegrenzt wird, in der niemand den allwissenden Staat fürchten muss, und Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten bleibt, Mitverantwortung zu übernehmen.

Die gleiche Gefahr gilt auch durch die Verfahren der Bespitzelung durch die großen Internetkonzerne (Big5/GAFAM), die unsere Handlungen im Internet durchleuchten und diese Erkenntnisse für ihre Profitinteressen nutzen. Deshalb ist die Nutzung von verschlüsselter Kommunikation ein zentraler und einfach zu realisierender Baustein, um diese Gefahren ohne großen Aufwand zu minimieren. Und natürlich müssen die zu nutzenden Programme "Open Source" sein, um sicherzustellen, dass keine Angreifer über Hintertüren von Staat oder Wirtschaft in unsere Privatsphäre eindringen können.

Das nun vorliegende Buch von Theo Tenzer gibt einen Überblick über 30 verschiedene Programme und stellt auch solche vor, die es erlauben neue Verschlüsselungsmethoden, wie den McElice Algorithmus zu nutzen, der auch gegenüber den kommenden Fähigkeiten von Quantencomputern bestehen kann.

Mehr über die Bücher von Theo Tenzer https://buchshop.bod.de/catalogsearch/result/?q=Theo+Tenzer
und zu Möglichkeiten von Open Source und Verschlüsselung bei uns unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4185-privatsphaere-schuetzen-was-kann-ich-tun.html
und Gründe für eine Verschlüsselung unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3885-20131001-was-ist-neu-an-prism-tempora.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
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28.02.2024 Der persönliche "Beschützer" kommt

Auf 10cm hochauflösende Satelliten geplant

Niemand soll mehr auf der Erde verloren gehen - selbst Rentner-Terroristen werden zukünftig schneller gefunden ... Wir hatten uns schon öfter über Elon Musks 30.000 Telefon-Unterstützungs-Satelliten von Starlink aufgeregt, die beliebig viel Weltraumschrott erzeugen werden (Erdnahe Umlaufbahnen sind überfüllt). Nun hat die Firma Albedo Space angekündigt, dass sie bis zum Jahr 2025 eine neue Generation von Satelliten in den Weltraum schießen will. Diese sollen Objekte von einer Größe von nur 10 Zentimetern abbilden können.

Wegen der Überfüllung in den normalen Satellitenbahnen über 400km Höhe sollen die Neuen im sogenannten Very Low Earth Orbit (VLEO) zwischen 250 und 400 Kilometer Höhe die Erde umkreisen. Das müsste ihre Lebensdauer begrenzen. Albedo behauptet allerdings solche Probleme (abbremsende Restluftmoleküle, Schwankungen der Erdanziehung durch Gebirge, Landmasse und Ozeane) gelöst zu haben.

Wie dem auch sei, alle Menschen, denen die eigene Privatsphäre etwas gilt und auch Unternehmen und erst recht Militärs müssten sich Gedanken machen, wenn Jede/r der seinen Gebühren an Albedo gezahlt hat, einem Anderen auf den Balkon schauen kann. Aber keine Angst, die Finanziers des Projekts werden schon dafür sorgen, dass nicht Jede/r durch die Kameras schauen darf.

Nicht umsonst haben Bill Gates Unternehmen Breakthrough Energy Ventures sowie das auf Verteidigungstechnologie spezialisierte Shield Capital investiert, wie TechCrunch berichtet. Auch der Militärkonzern Booz Allen Ventures, das Investmentunternehmen Cubit Capital und der US-amerikanische Hedge-Fonds-Manager Bill Perkins wollen sich an dem Projekt beteiligen und an der Spitze von Albedo sitzen ehemalige Direktoren von CIA und National Geospatial Agency (NGA).

Natürlich gibt es seit langer Zeit Kritik an solchen hochauflösenden Spionagesatelliten, insbesondere in so hoher Anzahl. Netzpolitik.org berichtet, wie Jennifer Lynch von der Electronic Frontier Foundation (EFF) die Pläne kritisiert. "Das ist eine riesige Kamera am Himmel, die jede Regierung jederzeit ohne unser Wissen nutzen kann", so Lynch. "Wir sollten definitiv besorgt sein." Die EFF hatte schon im Jahr 2019 US-Regulierungsbehörden auf die Auswirkungen von hochauflösenden Satelliten auf die Privatsphäre hingewiesen und eine stärkere Kontrolle gefordert. Die Trump-Regierung hatte dagegen die Vorschriften für zivile Satelliten gelockert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/albedo-space-jetzt-kommen-die-ueberwachungssatelliten-die-einzelne-personen-beobachten-koennen/
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18.02.2024 Verlaufsprotokolle des Polizeikessels jetzt öffentlich

"... nicht unkontrolliert ablaufen lassen"

Eine Demonstration für Versammlungsfreiheit am 3. Juni 2023 zum sogenannten „Tag X” in Leipzig führte dazu, dass mehr als 1300 Menschen im Juni 2023 auf einer Wiese im Süden Leipzigs in einem Polizeikessel elf Stunden ausharren mussten. Die Betroffenen wissen nun wie es um die Versammlungsfreiheit in Sachsen bestellt ist.

"Frag den Staat" hat nun den detaillierten Verlaufsbericht des Einsatzes sowie mehrere im Nachgang erstellte Protokolle durch eine Anfrage nach dem neuen Sächsischen Transparenzgesetz aus dem geheimen Dokumentenknast "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) befreit.

Aus diesen Dokumenten ergibt sich, dass bereits mehr als eine halbe Stunde vor Beginn des Polizeikessels der zuständige Polizeiführer erstmals anordnete, dass die Teilnehmer der Veranstaltung „nicht unkontrolliert ablaufen dürfen“. Zu diesem Zeitpunkt gab es einzelne vermummte Personen, jedoch keine gewalttätige Aktionen oder deren Vorbereitung, wie etwa Steine sammeln.

Kurz darauf wird von der Polizeiführung präzisiert bei jeder Person eine Identitätsfeststellung durchzuführen und "jeden unkontrollierten Abgang" von der Demo zu verhindern. Im Einsatzprotokoll geht die Polizei von 500 Personen aus, die sie festgesetzt hat, andere Protokolle notieren die Zahl 300 bis 400. In dem Polizeikessel befinden sich 1323 Menschen – darunter mehr als hundert Jugendliche und zwei Kinder.

Pauschal allen Eingekesselten die Beteiligung an Straftaten zu unterstellen und gegen sie zu ermitteln, hält der Polizeirechtler Clemens Arzt schon an den folgenden Tagen gegenüber dem MDR für rechtlich unzulässig: "Eine solche Maßnahme gegen Hunderte von Menschen für eine so lange Dauer, die scheint mir rechtlich nicht zulässig gewesen zu sein." Er forderte die Betroffenen dazu auf dagegen vorzugehen. Dies insbesondere, weil alle Eingeschlossenen im Polizeikessel nach Rücksprache mit einem Staatsanwalt als Tatverdächtige von Straftaten geführt und erkennungsdienstlich behandelt werden sollten.

Um 22:01 Uhr notiert die Polizei 100 Personen abgearbeitet zu haben, um 0 Uhr sind es 250, um 1:45 Uhr werden noch 300 Personen im Kessel vermutet. Auch nach einigen Tagen spricht die Polizei "nur" von 1031 Identitätsfeststellungen, inzwischen liegt die offizielle Zahl bei weit über 1300 Eingekesselten. Warum die Polizei mit ihren Personenschätzungen so daneben lag - wir kennen das ja auch oft von den Zählungen bei Demonstrationen - erstaunt, denn der Polizeibericht bestätigt, dass bereits um 17:06 Uhr Polizisten in Zivil inmitten der Versammlung im Einsatz waren.

Genauso unerklärlich ist, dass in den Protokollen bereits um 18 Uhr die Anfrage der Polizei nach Wasser und Toilettenmöglichkeiten für 800 Personen vermerkt wird, wo sie nach ihren Eintragungen von 300 Personen ausging. Um 22:57 Uhr wurde wegen der nächtlichen Temperaturen der Bedarf an Rettungsdecken wegen drohender Unterkühlung notiert. Diese trafen erst um fünf Uhr morgens vor Ort ein und wurden "nicht mehr benötigt“.

Frag den Staat schließt seinen Bericht mit der Feststellung: Gegen alle 1321 strafmündigen Personen, die in jener Nacht im Leipziger Kessel ausharren mussten, laufen seitdem Strafverfahren. Sie alle sind des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall beschuldigt. Lediglich die beiden Kinder, die inmitten der Gruppe von der Polizei festgehalten wurden, sind davon ausgenommen. Zudem gibt es Hinweise, wonach diese 1321 Personen zwischenzeitlich durch den Sächsischen Verfassungsschutz im gemeinsamen Informationsportal der Nachrichtendienste (NADIS) erfasst worden sein sollen – zugeordnet dem Phänomenbereich Linksextremismus.

Der VS gibt dazu natürlich keine Auskunft ...
Frag den Staat hält das nicht für "natürlich" und hat deshalb einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Sachsens Verfassungsschutz eingereicht.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2024/02/12/chaos-und-widerspruche-zum-leipziger-polizeikessel/
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16.02.2024 EMGR-Urteil: Grundrecht auf Privatsphäre

Hintertüren in Messengern verstoßen gegen Menschenrechte

So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall einer Klage eines russischen Bürgers gegen seinen Staat. Das Gericht stellte ganz generell fest, dass das massenhafte und anlasslose Abfangen von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Der Kläger wehrte sich mit seiner Klage gegen ein umfassendes Überwachungsgesetz, das vom russischen Parlament 2016 beschlossen wurde.

Netzpolitik.org berichtet: "In seinem Urteil betont das Gericht, wie wichtig verschlüsselte Online-Kommunikation für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit ist. Zudem helfe Verschlüsselung gegen Daten- oder Identitätsdiebstahl. Eine wie von Russland geforderte Hintertür, etwa mittels eines hinterlegten Schlüssels, würde notwendigerweise die Privatsphäre aller Nutzer:innen des Dienstes verletzen."

Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung EU

Dieses grundlegende Urteil muss für einige Regierungen in der EU wie ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirken und wird hoffentlich die unselige Diskussion zu einer EU-Chatkontrolle dämpfen. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden entsprechende Maßnahmen, meist ohne eine gesetzliche Regelung, wie in Russland aufgedeckt. Wir haben über diese Skandale um die Verwendung der Überwachungsprogramme Pegasus und Predator in vielen Artikeln berichtet. Ihr illegaler Einsatz gegen Journalisten, Politiker und einfach Andersdenkende wurde in Griechenland, Spanien, Polen, Ungarn, ... aufgedeckt.

Verbotene Überwachung in Polen und Ungarn kommt ans Licht

Mehr als "Einzelfälle" sind inzwischen aus Polen und Ungarn bekannt, denn auch dort bröckelt die Mauer des Schweigens. So wurde in Polen eine Überwachungsliste der PiS Partei bekannt, auf der unter anderem ein ehemaliger Landwirtschaftsminister, ein Ex-Parlamentspräsident und sogar Ex-Premier Mateusz Morawiecki stehen soll. Die Enthüllung dieser Liste könnte das Ende für Jarosław Kaczyński bedeuten. Krzysztof Brejza, dessen Überwachung bereits letztes Jahr öffentlich wurde, sagt dazu: "Alles deutet darauf hin, dass Pegasus innerhalb der Partei verwendet wurde, um ‚Kompromat‘ zu sammeln, Fraktionsspiele zu betreiben und eine para-mafiöse Gruppe aufzubauen."

In Ungarn wurden die Enthüllungen von Péter Magyar, Ex-Mann der ehemaligen Justizministerin Judit Varga und selbst Profiteur der Fidesz, ans Licht gebracht. Netzpolitik.org schreibt: Judit Varga hatte damals als Justizministerin die Spähangriffe auf die Smartphones der Betroffenen bewilligt. Im Visier waren nicht nur kritische Journalist:innen und Oppositionellen, sondern auch Politiker aus Orbáns eigenem Lager. So wurde etwa der ehemalige Staatspräsident János Áder über die Telefone zweier seiner Leibwächter indirekt überwacht. Der Skandal führte jetzt zum Rücktritt der Justizministerin und Spitzenpoltikerin für die kommende Europawahl.

Wir brauchen jedoch mehr als Skandale und Rücktritte - wir alle müssen begreifen, dass Versuche die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen den Menschen durch Hintertüren zu brechen, ein grundlegender Verstoß gegen die Menschenrechte und die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen darstellt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-massenhafte-ueberwachung-in-russland-ist-illegal/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachung-mit-pegasus-in-polen-und-ungarn-broeckelt-die-mauer-des-schweigens/
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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
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02.02.2024 KI kann mehr als Gesichter erkennen

Amazons Gesichtserkennung weiter im Dienst der Polizei

Vor Jahren hatte Amazon nach Kritik aus der Zivilgesellschaft versprochen zukünftig keine biometrische Gesichtserkennung für Polizeibehörden anzubieten. Wir hatten 2018 darüber berichtet Amazons Gesichtserkennung im Überwachungseinsatz .

Eine Liste des US-Justizministeriums beweist allerdings das Gegenteil. Die Liste zeigt den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) in untergeordneten Behörden. Netzpoltik.org zitiert das Online-Medium Fedscoop, der zur Relativierung meint, dies gelte bloß für den Einsatz von Gesichtserkennung, zum anderen greife es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen. Allerdings sei Rekognition ein Dienst für Bild- und Videoanalyse, das weit mehr Funktionen biete als nur Gesichtserkennung.

Welche Funktionen das FBI von der Software genau nutzt, ist nicht bekannt. Auf Anfragen geht das FBI nicht ein. Amazon hat allerdings angekündigt für die Polizei nach der Entdeckung der erneuten Zusammenarbeit nicht mehr tätig sein zu wollen.

Das Vorhaben sollte nicht ohne genaue Untersuchung der Spezifika in der Versenkung verschwinden, denn KI-Techniken können weit mehr als Gesichter erkennen. Siehe z.B. den Artikel von vor 2 Wochen: Skelettbasierte Gangart-Erkennung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8651-20240115-skelettbasierte-gangart-erkennung.html

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrie-amazon-arbeitet-weiterhin-us-polizeien-zu/
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31.01.2024 Gemeinsamkeiten bei Fingerabdrücken

KI widerlegt Ansichten der Forensik

Die Forensik war sich sicher: Fingerabdrücke sind stets verschieden und es gibt keine Gemeinsamkeiten bei Verwandtschaftsverhältnissen, nicht einmal beim Fingerabdruck einer Person z.B. bei Mittel- und Zeigefinger. Dies hat nun eine Forschungsgruppe der Columbia University in New York mit KI-Unterstützung widerlegt. Der Artikel konnte erst nach vielen Ablehnungen in einer Fachzeitschrift erscheinen, weil die Redaktionen das Ergebnis nicht glaubten.

Die KI wurde mit 60.000 Fingerabdrücke trainiert. Dabei wurden Paare von Abdrücken derselben Person sowie von verschiedenen Menschen genutzt. Nach einigem Training konnte die KI mit einer Erfolgsrate von 77 Prozent auch bei unbekannten Paaren angeben, ob die Fingerabdrücke zu einer Person gehörten. Damit könnten zukünftig Kriminalfälle aufgeklärt oder der Aufklärung näher gebracht werden, bei denen Teile von Fingerabdrücken oder anderen Fingern als in der Datenbank gefunden wurden.

Als ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projekts wird angenommen, dass die Erkenntnis nicht auf dem Vergleich der Minuzien, das sind die Endungen und Verzweigungen der Rillen, sondern auf dem Vergleich von Winkeln und Krümmungen der Wirbel und Schleifen in der Mitte eines Fingerabdrucks. Das Ergebnis zeigt die Möglichkeiten von KI, wenn man nur die Fragestellung entsprechend variiert.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-KI-ermittelt-Mehrere-Fingerabdruecke-einer-Person-haben-doch-Gemeinsamkeiten-9594962.html
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25.01.2024 Trainiert MS ihre KI mit unseren Daten?

Wohin gehen unsere Daten?

AGBs lesen ist mühsam, entweder sie sind viele Seiten lang und man findet die wichtige Sätze nicht oder sie sind so kryptisch formuliert, dass man alles mögliche darunter verstehen kann. Die Mozilla Foundation, das ist die Stiftung, die den Firefox Browser und das Mailprogramm Thunderbird unterstützt, hat 9 ExpertInnen beauftragt, die AGBs von Microsoft daraufhin zu untersuchen, ob Microsoft die Daten seiner Nutzer zum Training von KI verwendet.

Die ExpertInnen konnten Mozilla keine klare Antwort geben. Nun hat Mozilla eine Webseite aufgemacht, wo man Microsoft direkt fragen kann. Die Annahme ist, dass Microsoft zu einer Antwort gedrängt wird, wenn genügend Menschen danach fragen. Mozilla sagt dort:
"Trainiert ihr eure KI mit unseren persönlichen Daten?

Wir haben 4 Jurist*innen, 3 Datenschutzexpert*innen und 2 Aktivist*innen beauftragt, den neuen Servicevertrag von Microsoft unter die Lupe zu nehmen. Keinem der Profis gelang es, dem Dokument zu entnehmen, ob Microsoft plant, Ihre persönlichen Daten – darunter Audio- und Videodaten, Chatprotokolle und Dateianhänge aus 130 Produkten wie Office, Skype, Teams und Xbox – zum Training seiner KI-Modelle zu nutzen.

Wenn 9 Datenschutzexpert*innen nicht verstehen, wie Microsoft Ihre Daten nutzen wird – wie sollen Normalverbraucher*innen da durchblicken? Wahrscheinlich gar nicht. Deshalb fordern wir Microsoft auf, Klartext zu reden, ob das Unternehmen persönliche Daten zu KI-Trainingszwecken einsetzt."

Auf der verlinkten Seite kann sich der Frage an Microsoft anschließen. Wir sind auf eine Antwort gespannt ...

Mehr dazu bei https://foundation.mozilla.org/de/campaigns/microsoft-ai/?utm_source=newtab&utm_campaign=23-MS-AI&utm_medium=firefox-desktop&utm_term=de&utm_content=banner_I2-C1
und alle unsere Artikel zu Microsoft und Datenverlusten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=microsoft+verlust&sel=meta
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16.01.2024 Auch Forschungsdaten sind schützenswert

Wichtiges Signal aus Karlsruhe

Von einem Psychologen erhobene Forschungsdaten dürfen nicht von der Polizei beschlagnahmt werden. Das hat das BVerfG in seiner Entscheidung (l BvR 2219/20) zum Schutz von vertraulich erhobenen Forschungsdaten festgestellt. Das Urteil wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer Zeitschrift begrüßt. Wir zitieren:

DFG begrüßt Stärkung der Forschungsfreiheit durch Bundesverfassungsgericht
Aktuelle Entscheidung setzt Maßstäbe für Schutz vertraulich erhobener Forschungsdaten

Die DFG hat mit Nachdruck einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Ende September begrüßt, der aus ihrer Sicht die hohe Bedeutung der Forschungsfreiheit unterstreicht.

Dem Urteil zugrunde lag die Verfassungsbeschwerde eines Psychologieprofessors gegen die Beschlagnahme von Tonbandaufnahmen und Interviewprotokollen durch die Staatsanwaltschaft München aus einem DFG-geförderten Projekt zur Erforschung von islamistischer Radikalisierung im Justizvollzug. Den Strafgefangenen war bei ihren Befragungen Vertraulichkeit zugesichert worden, wie dies bei entsprechenden Projekten üblich und unerlässlich ist.

In ihrem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung zum Ausdruck gebracht. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Verfassungsbeschwerde selbst aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde. In seinen dennoch formulierten inhaltlichen Ausführungen stellte das BVerfG einleitend fest, dass Forschungsdaten zwar keinem grundsätzlichen Beschlagnahmeverbot unterlägen. Jedoch sei im konkreten Fall im Rahmen der erforderlichen Abwägung die Art und Schwere des Eingriffs in die verfassungsmäßig geschützte Forschungsfreiheit verkannt worden.

Dabei stellte das Gericht zunächst klar, dass die vertrauliche Datenerhebung zur geschützten wissenschaftlichen Methode gehört und damit in den Schutzbereich der Forschungsfreiheit fällt. Wegweisend wird nach Auffassung der DFG weiter ausgeführt, dass die Folgen der Beschlagnahme nicht auf das einzelne Projekt beschränkt sind, sondern auch künftige Forschungsvorhaben erschweren beziehungsweise verunmöglichen können, da ohne wirksame Vertraulichkeitszusagen Informationen dieser Art kaum erlangt werden können.

Je stärker ein Forschungsprojekt auf solche Vertraulichkeitszusagen angewiesen sei, desto stärker müsse die Wissenschaftsfreiheit bei der Abwägung berücksichtigt werden.

  • Einerseits: "Die effektive und funktionstüchtige Strafrechtspflege ist zwar ein Zweck von Verfassungsrang."
  • Andererseits: "Eine rationale Kriminalprävention ist in hohem Maße auf Erkenntnisse über Dunkelfelder und kriminalitätsfördernde Dynamiken angewiesen. Eine effektive Verhinderung von Straftaten setzt deshalb genau jene Forschung voraus, die durch den Zugriff auf ihre Daten zum Zwecke der konkreten Strafverfolgung erheblich erschwert oder verunmöglicht wird."

... "Das Bundesverfassungsgericht setzt mit diesem Beschluss wichtige und wegweisende Maßstäbe. In der Wissenschaft wird seit Langem beklagt, dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme von Forschungsdaten unzureichend gesetzlich geregelt sind. ... Mit dem Beschluss sind nun Eckpfeiler gesetzt, die in künftigen Fällen von den Strafverfolgungsbehörden zu beachten sein werden", kommentierte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker den Beschluss und fügte hinzu: "Der Fall zeigt aber auch, dass es weiterhin gesetzlichen Regelungsbedarf gibt. Der Beschluss gibt aus Sicht der DFG hierfür wesentliche Anhaltspunkte."

Mehr dazu bei DFG Forschung Jan. 2024, S.29 und https://www.dfg.de
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15.01.2024 Skelettbasierte Gangart-Erkennung

Biometrisch erkannt einkaufen?

Wollen wir so etwas tun? Die Firma Rewe sagt ja und sie behauptet auch, das keine biometrische Erkennung vorliegt. Es wird kein Fingerabdruck und auch kein Gesicht gescannt, dafür aber dein Skelett, also deine Statur und deine Art zu gehen. Auch das ist für jeden Menschen typisch.

Rewe weist aber auch das zurück. Auch wenn Forschende über sogenannte „skelettbasierte Gangart-Erkennung“ Paper veröffentlicht haben und damit Menschen identifizieren können, soll dies bei Rewe nicht geschehen.

Wer beim Einkauf das System „Easy Out“ mit Deckenkameras (hunderte Kameras pro Laden) und Gewichtssensoren, die in allen Regalböden verbaut sind, nutzen möchte, kann sich die Waren also einfach aus dem Regal nehmen und den Laden ohne Gang durch eine Kasse wieder verlassen und der Einkauf wird danach vom Konto abgebucht.
Welche Daten werden gespeichert?

Netzpolitik.org listet auf

  • Videoaufzeichnung im Markt: schematische Darstellung deines Knochenbaus, in Ausnahmefällen Farbe deiner Kleidung oder auffällige Accessoires inkl. Zeitstempel und deines Einkaufswegs durch den Markt
  • Daten, die du generierst, wenn du Ware nimmst oder zurücklegst (z. B. Warenart, Warenmenge)
  • Daten, die du bei deinem Einkauf an der Kasse generierst (z. B. Zeitpunkt des Einkaufs, -Warenart, Warenmenge)

Dazu kommt noch, dass Rewe nicht zusichern kann, dass diese Daten innerhalb der EU verbleiben. Genauso unschön ist, dass die "Daten zu Optimierungszwecken" bis zum Vertragsende durch den Dienstleister gespeichert bleiben. Rewe pusht diese Art des Einkaufens durch Investitionen in die Technik und Zusammenarbeit mit der Firma Trigo Vision Ltd , während andere Supermärkte wie Supermärkte wie Tesco, Auchan und Aldi auch Interesse bekunden und erst einmal mit Tests in bestimmten Märkten beginnen wollen.

Wir halten eine "schematische Darstellung deines Knochenbaus" schon für ein biometrisches Merkmal ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/panoptischer-rewe-supermarkt-einkauf-mit-skelettkontrolle/
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04.12.2023 Sichere Messenger

Welcher Messenger ist der Richtige für mich?

Derzeit sind Aktive unseres Vereins in Berlin und Umgebung unterwegs, um über die Überwachung unser aller Kommunikation durch staatliche Behörden oder datenhungrige Unternehmen zu sprechen. Dabei versuchen wir aufzuzeigen, welche Möglichkeiten man hat, sicher verschlüsselt mit anderen zu kommunizieren.

Zu diesem Thema gibt es auf unseren Webseiten, auch unter der Rubrik "Publikationen", bereits einiges

  • Folgerungen aus den Enthüllungen von Edward Snowden
  • Überwachung durch "den Staat"
  • Überwachung durch Unternehmen
  • Private Daten schützen
  • Zwangsdigitalisierung

Darüber hinaus haben wir in vielen Artikeln dargelegt, welche technischen Möglichkeiten man hat, sicher und anonym zu kommunizieren

  • Privatsphäre schützen - Was kann ich tun?
  • Technische Hilfe für die Installation
  • Linux Alternativen zu Windows Programmen
  • Hilfe zu sinnvollen Linux/Unix Befehlen

Inhalt des Workshops

Der folgende Text umfasst derzeit nur die wichtigen Hinweise und Links, die die TeilnehmerInnen erhalten und muss noch in der Folge erweitert und durch Links vervollständigt werden.

Vorstellung des Vereins
Aktion Freiheit statt Angst e.V. seit 2009 am schnellsten zu finden unter dem Link https://a-fsa.de
Unsere Offenen Treffen finden monatlich im Linkstreff Wedding, Malplaquetstr. 12 statt.
In unserem Web gibt es tausende Artikel zu Datenpannen und -skandalen https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=datenpannen&sel=meta

Überwachung durch Staat+Unternehmen
Hinweis auf

  • Snowden Enthüllungen: PRISM und die 15.000 gefährlichen Worte
  • Überwachung durch Staat: VDS, BKA Novelle, Lauschangriff, RFID-Chips im Pass, Fingerabdruck im Ausweis, PNR, Chatkontrolle,
  • Überwachung durch Unternehmen: WhatsApp, Big5, GAFAM, Schufa, eGK+ePA, DB, DHL

Klagen von Bürgerrechtlern und NGOs führten zu BVerfG- und EuGH-Urteilen und Datenschutzgesetzen, die die Grundrechte der Menschen festigen

  • Volkszählungsurteil 1983,
  • Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme,
  • Nichtigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung (VDS),
  • Schrems-Urteile gegen Facebook
  • EU Verordnungen: DSGVO, DataServiceAct, ...

Messenger

... bezeichnet ein Programm mit dem Nachrichten ausgetauscht werden können.
... gibt es für die verschiedenen Betriebssysteme: PC Mac, Win, Linux, Android, iOS.

Normale E-Mail können alle, ist aber veraltet und bei 90% der Nutzer unverschlüsselt. Zur Kommunikation mit Firmen und Behörden ist sie weiter unerlässlich. Wenn man sie im Freundeskreis nutzt, dann sollte man dies verschlüsselt tun, z.B. mit dem Mailprogramm Thunderbird.
Die Auswahl, welchen Messenger man nutzen möchte, sollte man mit seinen Partnern treffen (auch um die Anzahl der Apps auf dem eigenen Gerät gering zu halten).

WhatsApp, Google, Microsoft Teams, ... sind gefährlich weil sie persönliche Daten abgreifen. Bei WhatsApp kann man sich sogar strafbar machen, denn Facebook liest das eigene Telefonbuch regelmäßig aus. Laut der Facebook AGBs hat man das Einverständnis aller Menschen in den eigenen Kontakten, dass deren Daten weitergegeben werden dürfen, was wohl auf niemanden wirklich zutrifft. (Man garantiert seinen Kommunikationspartnern die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO).

Sichere Messenger
Hier einige Alternativen, die alle Ende zu Ende verschlüsselt laufen. Einige nutzen zentrale Server, andere funktionieren Peer2Peer (P2P). Einige verschleiern die eigene IP-Adresse in dem sie den Datenverkehr über mehrere Knoten (im Tor Netzwerk) laufen lassen.

Gute Alternativen Server Tor Anmerkung
BitMessage - nur auf Desktop-Geräten, keine Anhänge
Briar - QRcode mit Partnern persönlich austauschen
Conversations + Omemo auf XMPP, veraltet
Gajim + auf XMPP, veraltet
Jitsi + nur Tel.+ Video
OnionShare - + nur Dateitransfer
Retroshare

Session - + Mess. + Tel.
Siskin - auf XMPP,
Threema + nicht kostenlos
uTox - Mess. + Video
Wire + Mess. + Tel.

Features von Session
Wir wählen hier für die Installation eines Messengers "Session". Jede/r muss das entsprechend der eigenen Bedürfnisse entscheiden.

Jede/r bekommt beim ersten Start der App eine Session ID und eine Recovery Phrase. Nur mit der Recovery Phrase lässt sich der Account (z.B. auf einem anderen Gerät) wiederherstellen.
Die Session ID ist nötig zur Kommunikation. Der Austausch der Session ID muss über "einen 2. Weg" oder bei einem persönlichen Treffen erfolgen.

Die Kommunikation ist verschlüsselt und verbirgt die eigene IP-Adresse durch Nutzung des Tor-Netzwerks.
Es gibt eine Pull und Push Variante (Alarm bei jeder neuen Nachricht).
Push kann z.B. bei der Installation über den Google Play Store ausgewählt wrden: Auswahl schnelle Nachrichten über Google oder sonst langsam
Aber Vorsicht, will man das wirklich? Der Push Service nutzt Google!
Telefon und Video sind noch im Versuchsstadium (die Verbindungen sind dann P2P, also ohne Tor Netzwerk)

Quellen + Installation von Session
Verfügbar ist z.Zt. V 1.17.4 von 10.23

Apple https://apps.apple.com/de/app/session-private-messenger/id1470168868
Google https://play.google.com/store/apps/details?id=network.loki.messenger&hl=de_CH
F-Droid https://getsession.org/f-droid
APK direkt herunterladbar: https://github.com/oxen-io/session-android/releases
für PCs bei https://getsession.org/

Fragen
?

Verwandte Themen

Open Source: quelloffene nachvollziehbar geprüfte Software

Suchen im Web möglichst nicht mit Google
Alternativen: Startpage, Duckduckgo, Ecosia

Passworte schützen: KeePassX, u.a.
Mit einem Passwort lassen sich sämtliche Zugangsdaten verschlüsselt speichern.

Eigene Daten schützen: TrueCrypt, VeraCrypt
Wichtig sind das Backup der eigenen Daten und ihre sichere Verschlüsselung.
Beides garantieren diese verschlüsselten Container.
Die Daten können sogar unsichtbar außerhalb von den genutzten Partitionen angelegt werden.

Im Neuen Jahr werden die Veranstaltungen z.B. am Safer Internet Day, am Di., 13.2.24 um 19h bei unserem Offenen Treffen im Linkstreff Wedding, Malplaquetstr. 12 fortgesetzt. Wir bitten um kurze Anmeldung per Mail an kontakt@aktion-fsa.de
Wir freuen uns über Hinweise oder Ergänzungen, da wir festgestellt haben, dass jeder Abend je nach Bedürfnissen und Vorwissen der Teilnehmer anders abläuft.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
und bei den oben bereits angegeben Links
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xF
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8608-20231204-sichere-messenger.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8608-20231204-sichere-messenger.html
Tags: #Messenger #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #GAFAM #Big5 #DSGVO #BVerfG #Verschlüsselung #Smartphone #Handy #OpenSource #F-Droid #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale

aktionfsa@diasp.eu

21.11.2023 Gezielte Suche aus hunderttausenden verschiedener Kategorien

Advertising Intelligence

Hä? Der Geheimdienst macht Werbung, der Geheimdienst nutzt Werbung, der Geheimdienst bedient sich der Firmen um die Werbeindustrie herum. Gemeint ist wohl eher das letztere, aber in der U-Bahn sehen wir sogar auch den ersten Fall - der Verfassungsschutz möchte die Fahrgäste zu kleinen Agenten machen. Ist das STASI3.0?

Netzpolitik.org berichtet aber mehr über die anderen Fälle, wo Bürgerrechtsorganisationen davor warnen, dass die Möglichkeiten der Werbeindustrie von Geheimdiensten genutzt werden können, um sich zu jeder Zeit genaue Profile über Tätigkeiten, Ansichten und Wünsche bestimmter Gruppen zu verschaffen.

Die Gefahren sind demnach

  • Targeted Advertising: gezielte Suche aus hunderttausenden verschiedenen Kategorien, z.B.
  • Menschen, die bei Rüstungskonzernen arbeiten,
  • politsch interessierte Menschen,
  • homosexuelle Priester,
  • Advertising Intelligence: zu jedem Zeitpunkt können bei Real-Time-Bidding Auktionen (RTB) Daten der Nutzer:innen von hunderten Firmen abgefragt werden, wie etwa
  • Identifier, Aufenthaltsorte und Uhrzeiten,
  • die sexuelle Orientierung, Gesundheitsinformation, der ökonomische Status und sogar mögliches Suchtverhalten

Während Bürgerrechtsorganisationen sich Sorgen um alle Menschen im Lande machen, "sorgen" sich staatliche Stellen herunter bis zur Federal Trade Commission vor allem um Politiker, Juristen und Militärpersonal. Dass die Sorgen der Bürgerrechtsorganisationen berechtigt sind, ist logisch, denn nach US Gesetzen sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt auf die Daten zuzugreifen, sobald sie im Besitz eines in den USA beheimateten Unternehmen sind. Wie "interessiert" auch in der EU die Sicherheitsbehörden sind, hatten wir kürzlich erst von Europol erfahren (Europol will mehr Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8586-20231114-europol-will-mehr-chatkontrolle.html ).

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/buergerrechtsorganisation-warnt-online-werbung-als-ernstes-sicherheitsrisiko/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8593-20231121-gezielte-suche-aus-hunderttausenden-verschiedener-kategorien.html
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #AdvertisingIntelligence #TargetedAdvertising #Werbeindustrie #Profilsuche #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

aktionfsa@diasp.eu

Strafverschärfung Paragraf 184b StGB ging voll daneben

Vorwärts, rückwärts, seitwärts ...

Das EU-Überwachungsprojekt Chatkontrolle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst vor 2 Tagen mussten wir berichten, dass Europol bei noch mehr möglichen Straftaten die Überwachung der Inhalte unserer Kommunikation will.

Diesmal nun 2 Gegenstimmen:

  • So hat der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christopher Vajda ein Gutachten zur Chatkontrolle-Verordnung erstellt. In dem 38-seitigen Gutachten (PDF), das der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Webseite veröffentlicht hat, kommt Vajda, wie netzpolitik.org berichtet, zu folgender Einschätzung:
  • Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die in der Verordnung vorgesehene Anordnung zur Detektion von Daten wahrscheinlich gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („die Charta“) verstößt.
  • Die zweite Gegenstimme kommt von Justizminister Buschmann, der die Strafrechtsverschärfung für die „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (§184b StGB) rückgängig machen möchte. Jurist:innen hatten die Verschärfung bereits bei der Reform von 2021 im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisiert.

In der Folge dieser Gesetzesverschärfung sind unzählige Verfahren gegen Minderjährige (etwa 40% der Fälle) entstanden, die sich einvernehmlich gegenseitig Bilder von sich zugeschickt haben. Im Falle von Chatgruppen können sogar alle Mitglieder der Gruppe belangt werden, was den Ermittlungsbehörden einen riesigen Arbeitsaufwand beschert. Die Staatsanwaltschaft muss nach dem Gesetz sogar eine Lehrerin anklagen, die bei einer 13-jährigen Schülerin ein Video vorfand und dies zur Information an die Mutter der Schülerin schickte. Netzpolitik.org nennt weitere ähnliche Beispiele.

JuristInnen, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßen die geplante Reform der Reform.

Wir fragen uns, warum kommen fachlich inkompetente MinisterInnen immer wieder - meist nur weil sie bereitwillig Stammtischparolen und der Hetze in den Medien folgen - mit Gesetzen durch, die von den Gutachtern bereits im Gesetzgebungsprozess als untauglich und schädlich angesehen werden?

Beispiele bei denen es sich lohnt auf unseren Seiten danach zu suchen wären Zensursula und die Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung, die BKA Novelle zum Lauschangriff auf Wohnungen, die Speicherung von Flugreisedaten, stationäre Grenzkontrollen statt Freizügigkeit im Schengenraum, die geplante Chatkontrolle, ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/rechtsgutachten-chatkontrolle-unvereinbar-mit-grundrechte-charta/
und https://netzpolitik.org/2023/reform-der-reform-buschmann-will-strafverschaerfung-bei-kinderpornografie-rueckgaengig-machen/
und unsere Artikel zur EU Chatkontrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chat&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xk
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8588-20231116-strafverschaerfung-paragraf184b-stgb-ging-voll-daneben.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8588-20231116-strafverschaerfung-paragraf184b-stgb-ging-voll-daneben.html
Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Paragraf184bStGB #Missbrauch #Buschmann #ReformderReform #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Minderjährige #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz