#zwangsdigitalisierung

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17.12.2024 Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz

Recht auf analoge Alternative

Ein Verbot von Digitalzwang gehört ins Grundgesetz. Das stellt ein juristisches Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise fest, welches der Verein Digitalcourage initiierte. Digitalcourage sieht damit seine Kampagne gegen Digitalzwang deutlich gestärkt.

Das Gutachten der beiden Experten Thilo Weichert und Karin Schuler klärt in einem ersten Schritt unter welchen Voraussetzungen eine analoge Alternative zum digitalen Angebot verpflichtend sein muss. Das sind mindestens die folgenden Fälle:

  • das Bezahlen mit Bargeld,
  • Diskriminierungsverbot, wenn der Mensch wegen körperlicher oder psychischen Beeinträchtigungen kein digitales Gerät bedienen kann,
  • wenn der Anspruch auf Daseinsvorsorge ansonsten auf digitale Wege beschränkt wird (Bahntickets nur mit E-Mail Adresse, Postpakete nur mit App abzuholen, Speisekarten in Restaurants nur per App abrufbar sind ...),
  • der Datenschutz durch das digitale Angebot eingeschränkt wird,
  • ...

So hatten 2022 6% der Menschen zwischen 16 und 74 noch nie das Internet genutzt. Auch diesen ist die Teilhabe am Leben nach dem Grundgesetz zu gewährleisten. Folgende Einschränkungen hätte es nach dem oben genannten Gutachten nicht geben dürfen:

  • Zur Beantragung der Energiepreispauschale mussten sich 2023 Studenten bei der BundID registrieren.
  • Die bayerische Künstlerförderung ist nur digital beantragbar.
  • Viele Banken nehmen keine Papierüberweisungen mehr an.
  • Viele Anbieter von Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation wollen mit ihren Kunden ausschließlich digital kommunizieren.

"Digitalisierung darf nicht zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft führen", sagt Karin Schuler und dem stimmen wir zu.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitalzwang-es-gibt-ein-recht-auf-eine-analoge-alternative/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/77
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/9000-20241217-verbot-von-digitalzwang-ins-grundgesetz.html
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Tags: #analogeTeilhabe #Grundrecht #Zwangsdigitalisierung #Banken #Bahn #DHL #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Anonymisierung
Erstellt: 2024-12-17 09:15:20

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23.10.2024 SimpleX - neuer verschlüsselter Messenger

Dezentral, verschlüsselt, sicher, Open Source

In vielen Beiträgen haben wir bereits über sicher verschlüsselte Open Source Messenger berichtet (Sichere Messenger , Privatsphäre schützen - was tun? ). Unsere letzten Empfehlungen waren Session, Signal, Briar, ...

Nun kommt ein neues Programm dazu: Der Open-Source-Messenger SimpleX. Das Programm gab es Anfang des Jahres für Desktopumgebungen und nun steht es bei Android und für das iPhone in den App Stores zum Download für Smartphones/Handy. Für Android Nutzer, die vorsichtshalber auf den Google Play Store verzichten wollen, gibt es auch die APK Datei direkt als Download.

Im Gegensatz zu Signal und genau wie bei Session braucht man für den eigenen Acount keine Telefonnummer und es gibt keinen zentralen Server über den die Nachrichten laufen. Die (dezentralen) Server kann man bei Bedarf auch selbst betreiben.

Zur Kontaktaufnahme ist lediglich der Austausch von QR-Codes notwendig. In der nächsten Version sollen auch verschlüsselte Audio- und Videoanrufe via WebRTC zur Verfügung stehen.

Ausprobieren und verschlüsselt kommunizieren! Nicht vergessen, vorgestern war Global Encryption Day.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Dezentral-anonym-verschluesselt-SimpleX-Messenger-jetzt-auch-fuers-Smartphone-6544488.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dr
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Tags: #SimpleX #sichereMessenger #OpenSource #Passworte #Verschlüsselung #Bitmessage #Briar #Session #Signal #Wire #PGP #Zwangsdigitalisierung #Vortrag #Workshop #Datensicherheit #Überwachung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Cyberwar #Hacking

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03.08.2024 Zwangs-ePA steht vor der Tür

Wer sich jetzt nicht wehrt, lebt ... künftig mit ePA

In vielen Artikeln hatten wir bereits über die Risiken einer zentralen Lagerung unser aller Gesundheitsdaten geschrieben. Zuletzt wurde uns zum Jahresbeginn angekündigt, dass ab 1.1.25 für Jede/n eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt wird, wenn man nicht vorher widerspricht. Einige Menschen haben uns daraufhin geschrieben. dass sie u.a. mit dem Musterschreiben bei ihrer Krankenkasse vorstellig geworden seien. Diese hat ihnen dann mitgeteilt, dass der Widerspruch z.Zt. "nicht verarbeitet und gespeichert werden kann, weil die Systeme das noch nicht erlauben".

Nun berichtet der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., dass die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen hat, ihre Versicherten schriftlich über die Einführung der ePA zu informieren. Dann gehen wir davon aus, dass nun Widersprüche "verarbeitet" werden können, wie im Gesetz versprochen.

Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

So lautet das Urteil des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. zum Brief der TK an ihre Versicherten (s. Link unten).

  • manipulativ: Erst unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  • unzureichend und damit rechtswidrig: Die ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangt von den Krankenkassen, dass „bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte ... zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben) ...“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen.
  • nicht barrierefrei: § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird mit dem Brief nicht erfüllt.
  • ungenügend: Es werden nur Links zu weiterführender Info angeboten. Damit werden Menschen von wesentlichen Informationen ausgeschlossen, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen.

Herr Lauterbach, übernehmen Sie!

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/informationsschreiben-der-techniker-krankenkasse-zur-elektronischen-patientenakte-ungenuegend-manipulativ-rechtswidrig-nicht-barrierefrei/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3C2
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #TK #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

aktionfsa@diasp.eu

Wechsel im BfDI

Es gibt viel zu tun ...

... meint Netzpolitik.org mit Blick auf die anstehenden Aufgaben der neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider. Im Gegensatz zum vorvorgien Datenschutzbeauftragten Peter Schaar war der ausscheidende Ulrich Kelber mehr "von Pragmatismus" geprägt. Nun kann man hoffen mit Frau Louisa Specht-Riemenschneider als ausgewiesene Professorin für Datenschutz wieder mehr Aktivität in diesem Amt zu erleben.

"Bleiben Sie entschlossen", mit diesen Worten gratulierte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt der Juristin zur Wahl, schreibt Netzpolitik.org. Hoffen wir auch darauf. Als Großbaustellen stehen ihr mindestens folgende Aufgaben bevor:

[Gesundheitsdigitalisierung](https://netzpolitik.org/tag/gesundheitsdigitalisierung/) und alles was damit zusammen hängt, wie die Zwangs-ePA ab 1.1.25,
die Kontrolle von Bundesbehörden, was ihre originäre Hauptaufgabe ist,
die Vorgaben des[ Europäischen Gerichtshofes zur Speicherung von Fluggastdaten](https://netzpolitik.org/2022/fluggastdatenspeicherung-weitere-urteile-in-deutschland-stehen-an/) sind bislang nicht umgesetzt,
der Streit zwischen Justiz- und Innenministerium um die [Vorratsdatenspeicherung](https://netzpolitik.org/2024/vorratsdatenspeicherung-wenn-die-abwehrfront-broeckelt/) muss "irgendwann" mal beigelegt werden,
laut Koalitionsvertrag soll eine [Überwachungsgesamtrechnung](https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungsgesamtrechnung-jetzt-gehts-los/) durchgeführt werden und dazu wird eine Freiheitskommission eingesetzt. Da hätte sie sicher mehr als ein Wörtchen mitzureden.
Für ihr 2. Aufgabengebiet wäre entscheidend, dass wir ein Transparenzgesetz erhalten, das diesen Namen endlich verdient.

Na dann mal los!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/datenschutz-und-informationsfreiheit-drei-grossbaustellen-fuer-die-neue-bundesbeauftragte/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3B3
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Tags: #Specht-Riemenschneider #BfDI #Kelber #Schaar #Aufgaben #Zwangsdigitalisierung #ePA #eGK #VDS #PNR #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Stromzaehler #Transparenzgesetz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Datenweitergabe

amina@sysad.org

Recht auf Leben ohne Digitalzwang

Eine Petition an den deutschen Bundestag von digitalcourage.de. Finde ich wichtig! Amina

Der Rest ist Zitat, Quelle: https://civi.digitalcourage.de/recht-auf-leben-ohne-digitalzwang

Recht-auf-Leben-ohne-Digitalzwang.jpg

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen.

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz:
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

#digitalzwang #bundestag #politik #deutschlandf #petition #digitalisierung #zwangsdigitalisierung #smartphone #app #datenschutz #überwachng #grundrecht #gesetz

aktionfsa@diasp.eu

14.05.2024 Der "Europäische Gesundheitsdatenraum"

Kniefall vor Big Tech und Big Pharma

... schreibt Patrick Breyer, Abgeordneter der Piraten im Europäischen Parlament, zu den Plänen der EU einen EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu schaffen. In diesem EHDS sollen zu allen Patienten Informationen über jede medizinische Behandlung einschließlich Impfstatus, Medikamente und Schwangerschaften, Labor- und Entlassungsberichte digital gespeichert und europaweit abrufbar gemacht werden. Das schließt die in Deutschland bisher nicht von der elektronischen Patientenakte (ePA) erfassten Privatpatienten mit ein.

Das in Deutschland von der Bundesregierung versprochene Widerspruchsrecht gegen Datenzugriffe aus dem Ausland ist im EU Entwurf nicht vorgesehen. Mit 445 zu 142 Stimmen bei 39 Enthaltungen wurde der Entwurf vom EU Parlament angenommen. Patrick Breyer erklärte zu seiner Ablehnung des Entwurfs:

"Wir Piraten unterstützen die Idee eines EU-Gesundheitsdatenraums, aber nicht um den Preis der Aufgabe des Selbstbestimmungsrechts der Patienten und des Arztgeheimnisses zugunsten von Gesundheitsdatenabgriffen durch Regierungen, Big Pharma und Big Tech. Es gibt nichts intimeres als Informationen über unsere körperliche und geistige Gesundheit, einschließlich unserer Suchtkrankheiten, psychischer Störungen, Schwangerschaftsabbrüche bis hin zu Geschlechtskrankheiten und Reproduktionsstörungen. ...
Diese Verordnung verrät im Profitinteresse der Industrie die Interessen und den Willen der Patienten, um mit ihren identifizierbaren Daten Produkte entwickeln und KI-Algorithmen trainieren zu können. Einer solchen Entmündigung der Patienten erteilen wir Piraten eine klare Absage!"

Nur durch die Initiative von Breyer und anderen Abgeordneten konnte immerhin ein europaweiter Zwang zur elektronischen Patientenakte verhindert werden. Laut Artikel 8h und Erwägungsgrund 13a der Verordnung ist das deutsche und österreichische Widerspruchsrecht gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte gerettet. Im Fall eines Widerspruchs werden die Pflichtinformationen nur beim behandelnden Arzt gespeichert.

Wer der elektronischen Patientenakte oder ihrer Auswertung nicht insgesamt widerspricht, ermöglicht damit zwangsweise auch einen grenzüberschreitenden Zugriff darauf durch ausländische Behandler, Forscher und Regierungen. Das von der Bundesregierung geplante Recht speziell grenzüberschreitenden Datenzugriffen widersprechen zu können, ist in der Verordnung nicht rechtssicher vorgesehen.

Über die Gründe, die gegen eine ePA sprechen haben wir bereits mehrfach berichtet, deshalb lohnt es sich, auch seine Argumente genau zu lesen.

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/eu-gesundheitsdatenraum-kniefall-vor-big-tech-und-big-pharma/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Az
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Tags: #EHDS #EuropäischerGesundheitsdatenraum #opt-out #eGK #ePA #PKV #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

aktionfsa@diasp.eu

15.04.2024 Digitalisierung löst keine Probleme im Gesundheitsbereich

"Den kommenden Mangel kann man sich noch nicht vorstellen"

... sagt Gesundheitsminister Lauterbach mit Blick auf den in den kommenden Jahren erwarteten Ärztemangel in Deutschland. Er rechnet zukünftig mit mindestens 50.000 fehlenden Medizinern. Statt dieses Problem seit Jahr(zehnt)en durch eine Reform der Ausbildung und zusätzliche Mittel anzugehen, beschäftigen sich die Gesundheitsminister zuerst mit Milliardeninvestitionen mit der angeblich "allesspeichernden" elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und nun seit 5 Jahren mit der "perfekten" zentralen elektronischen Patientenakte (ePA). Versenkt wurden für die eGK mehr als 6 Milliarden Euro und die Ausgaben für die ePA werden diese Summe demnächst ebenfalls erreichen und die Risiken einer zentralen Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Menschen können wir uns gut vorstellen.

In vielen Beiträgen haben wir auf die Risiken und Pannen dieser beiden Projekte hingewiesen. Einige aktuelle Probleme thematisiert auch der aktuelle Newsletter des Patientenrechte und Datenschutz e.V.

European Health Data Space - EHDS

EU-Parlament und Rat haben sich Mitte März auf einen Verordnungsentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt. Versicherte sollen demnach der Weitergabe ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen können. Die weitere Vorschriften sind so kritisch, dass die Patient:innenrechte zur Makulatur zu geraten drohen. Eine erste (vorläufige) Bewertung ist nachzulesen auf Netzpolitik.org und bei Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Widerspruch gegen eine ePA

Vor einem Jahr wurde die ePA zur Zwangs-ePA, d.h. gesetzlich wurde geregelt, dass Jede/r grundsätzlich eine ePA bekommt und erst dann mit einem Widerspruch diese ablehnen kann. Zu den drei gesetzlich möglichen opt-out Verfahren, die ohne die ePA-App möglich sind, schreibt Patientenrechte und Datenschutz e.V.:

  • ePA opt-out - grundsätzliche Ablehnung einer persönlichen ePA,
  • Widerspruch gegen die Integration der Abrechnungsdaten in die ePA, falls man eine ePA hat,
  • Widerspruch gegen gesundheitliche Empfehlungen der Krankenkasse, die diese durch Auswertung der Abrechnungsdaten erzeugen kann.

Unter der Überschrift Wohin mit dem Widerspruch? hatten wir vor einem Jahr über die Ablehnung eines ePA-Widerspruchs durch eine Krankenkasse berichtet. Die Begründung lautete: Wir können den Widerspruch gegen eine ePA erst funktionssicher verbuchen, wenn dafür ein (digitales) System zur Verfügung steht. Obwohl das Recht zum Widerspruch in Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und Digitalgesetz (DigiG) vorgesehen sind, ist ihre Durchführung praktisch unmöglich. Ein weiterer "Einzelfall" ist hier beschrieben: "Erfahrungen und Erkenntnisse".

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. bespricht sich bei monatlichen Aktiventreffs per Videokonferenz. Bei Interesse an einer Teilnahme kann man sich per E-Mail anmelden unter kontakt@patientenrechte-datenschutz.de.

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A5
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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11.04.2024 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Wie schützt man die eigenen Daten vor der Bahn

Vor einem halben Jahr mussten wir darauf aufmerksam machen, dass nun auch bei der Deutschen Bahn die Zwangsdigitalisierung zuschlägt, in dem sie Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail verkaufen will. Dieser Trend weitet sich immer weiter aus. Für den Kauf muss man seinen Namen angeben, der im Zug auch per amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert werden kann. Als sogenannte digitale Tickets sollen sie außerdem vorrangig an eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilnummer versendet werden. Daher ist auch die Angabe einer dieser beiden Daten notwendig, um günstig Bahn fahren zu können, schreibt Mike Kuketz in seinem Blog.

Inzwischen haben er und der Datenschutzverein Digitalcourage.de Klage gegen dieses Vorgehen erhoben, weil die Bahn an allen Onlinekaufstellen (also in ihrer Website und ihrer App) Analyse- und Werbetracking einsetzt und damit nach Auffassung vieler Experten gegen verschiedene Gesetze verstößt. Es muss möglich sein Fahrkarten ohne solches Werbetracking zu erwerben.
Tracking- und analysefreie Kaufmethoden

Mike Kuketz hat für die Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung schon mal ein paar Vorschläge, wie man sich trotz dieses Privatsphäre-zerstörendes Vorgehens der Bahn einen Rest an Anonymität bewahren kann:

  • Online-Kauf der Fahrkarten ohne namentliche Anmeldung,
  • bei Nutzung einer Kreditkarte bekommt nicht die Bahn meine Daten sondern "nur" der Zahlungsdienstleister,
  • Kauf als Gast mit pseudonymem Paypal-Account - mühsam, aber ohne Profilbildung,
  • eine Einmal-E-Mail zur Buchung nutzen, die aber für den Empfang der Ticket-PDF echt sein muss,
  • den eigenen Namen mit zufälligen Daten ergänzen - Kunst trifft Datenschutz
  • Ticket gleich bis ins Ausland verlängert kaufen - oft billiger als ein nationales Ticket und noch(!) anonym möglich
  • der Trick für Reiche: Ticket am Automaten kaufen - zum teilweise zehnfachen Preis

Die einzelnen (legalen) Tricks sind in seinem Blog ausführlich beschrieben ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/deutsche-bahn-und-das-ende-des-anonymen-spartickets-diese-optionen-bleiben/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A1
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Bahn #Spartickets #Verbraucherdatenschutz #Klage #Kuketz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #persönlicheDaten #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Tricks #Anonymisierung

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14.03.2024 Bargeld oder Kartenzahlung?

Hamburger Busse verkaufen keine Fahrscheine mehr

Wieder müssen wir uns mit dem Thema des zwangsweisen bargeldlosen Bezahlens beschäftigen. Dieses Problem hat uns unter der Überschrift "Zwangsdigitalisierung" schon oft betroffen. In der ver.di Information lesen wir:

Indirekt geht es auch hier um Geld, allerdings nicht um das wie viel, sondern um das wie, genauer:

Das bargeldlose Bezahlen

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat mit Beginn des Jahres die Barzahlung in den Bussen abgeschafft und begründet dies im Wesentlichen mit hygienischen Gründen, verkürzten Standzeiten an den Haltestellen und einer erhöhten Sicherheit für das fahrende Personal. Weiter argumentiert der HVV, dass in der jüngsten Vergangenheit ohnehin nur noch sechs Prozent der Fahrgäste bar gezahlt hätten.

Wie gesagt, das Projekt begann am 1. Januar und wie viele zukunftsweisende Projekte im deutschen Verkehrsbereich schien auch dieses von bösen Geistern verfolgt: Schon kurz nach dem Start waren die Prepaidkarten vergriffen und zeitweise nicht verfügbar. Wieder einmal wurde hier zu kurz gedacht, denn leidtragend sind die, die ganz bewusst auf eine digitale Zahlung verzichten oder es sogar müssen, z.B. weil sie sich kein Smartphone leisten können oder dessen Bedienung schlichtweg nicht beherrschen. Hier wird wieder einmal die Lösung für ein organisatorisch-strukturelles Problem auf dem Rücken der Senior*innen oder Menschen mit Beeinträchtigungen gesucht.

Der BSV fordert schon seit langem das Recht auf analog ein und hat dazu im vergangenen Jahr auf dem ver.di-Bundeskongress auch erfolgreich den Antrag D 007 durchbringen können. Das Recht auf analog bedeutet aber nicht nur, dass es möglich sein muss einen Antrag auf Papier auszufüllen, sondern eben auch, dass die Fahrkarte mit Bargeld bezahlt werden kann.

Dazu gibt es viele Möglichkeiten. Wenn man sich umschaut, findet man pfiffige Transportdienstleister und Verkehrsverbünde die andere Lösungen gefunden haben, ohne dabei Senior*innen vor den Kopf zu stoßen, Menschen mit Beeinträchtigungen zu verprellen oder Mitbürgerinnen, die bewusst auf ein digitales Leben verzichten, auszugrenzen:

Die Deutsche Bahn versucht es mit Automaten auf den Bahnhöfen. In Potsdam oder Magdeburg, aber auch anderswo kann man seine Karte in den Fahrzeugen an einem Automaten erwerben. Auch so könnten die Anforderungen der HVV gelöst werden: Sicherheit und Hygiene für das Personal und Verkürzung der Haltestellenstehzeiten. Und die Fahrgäste brauchten keine App oder Prepaidkarte um einsteigen zu können. Wenn man will, geht eben vieles.

Dem ist nichts hinzuzufügen, denn, wie man sieht, geht es nicht um eine Problemlösung, sondern darum ohne Verstand mit aller Macht digitale Lösungen durchzudrücken. Und wieder werden damit Menschen diskriminiert, die sich die "digitalen Lösungen" nicht leisten können, sie physisch nicht bedienen können oder dies einfach nicht tun wollen.

Mehr dazu in InformatiV, Informationen für ver.di Senior*innen des Bundesseniorenvorstands (BSV)
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26.02.2024 Testballon "Bezahlkarte"

Wer darf wo und wann und was einkaufen?

Seit Wochen wird in den Medien eine neue "Sau durchs Dorf getrieben", die Bezahlkarte für Geflüchtete. Als erstes sei ein für alle Mal festgestellt, dass Flüchtlinge Menschen sind, denen die gleichen Grundrechte zustehen, wie allen Menschen.

Bargeldabschaffung stückchenweise

Wir sehen in diesem Testballon, der in einigen Städten bereits über das Teststadium hinaus ist, auch einen Versuch Bevölkerungsgruppen von der Verwendung von Bargeld auszuschließen. Ähnliche Maßnahmen lassen sich, wenn die Infrastruktur dafür steht und der Unwillen der Betreiber der Geschäfte überwunden ist, auf weitere Gruppen, z.B. Empfänger von Sozialhilfe, erweitern.

Was die Karte in jedem Fall bringt, ist Diskriminierung. Diese beginnt, damit, dass man beim Vorzeigen als zu dieser Gruppe zugehörig erkannt wird. Im weiteren können Einschränkungen beim Kauf bestimmter Waren, wie Alkohol oder Tabakwaren einprogrammiert werden. Ein Umtausch in Bargeld ist sicher verboten.

Die Diskriminierung wird noch verstärkt, durch die deutsche Gründlichkeit, die auch nach Ansicht des Migrationsforschers Jochen Oltmer von der Uni Osnabrück nicht dazu führt, dass es landesweit einheitliche Regeln geben wird: "Ganz ohne Zweifel bleibt es ein Flickenteppich, denn die Bundesländer können jeweils entscheiden auf welche Art und Weise sie die Karte nutzen. Und es wird auch so sein, dass in den Bundesländern die Kommunen noch eigene Regelungen schaffen."

Über den "Erfolg" damit Flüchtlingsströme zu verringern, wollen wir gar nicht spekulieren. Wir wollen die Aufmerksamkeit lieber auf einen Mastodon Kommentar zum Thema lenken:

Glaubt eigentlich irgend jemand, dass die Typen, die gerade non stop von angeblich faulen Bürgergeldempfängern schwadronieren, diese jetzt an Geflüchteten ausprobierten Bezahlkarten, mit denen man nur genehme Dinge in genehmigten Regionen bezahlen kann, später nicht auch auf euch anwenden, wenn ihr mal arbeitslos, altersarm oder sonst wie auf sogenannte staatliche Hilfe angewiesen seid?

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer noch einmal das Augenmerk auf die die Menschenwürde (Art. 1 GG) verletzende Tatsache zu richten: Es wird mit dieser weiteren Zwangsdigitalisierung bestimmt, was die Betreffenden einkaufen dürfen und wo und evtl. wann sie es tun dürfen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/streit-bezahlkarte-asylsuchende-100.html
und https://mstdn.social/@NaMi/111908604297723851
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zb
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8694-20240226-testballon-bezahlkarte.html
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Tags: #Bezahlkarte #Asyl #Flucht #Abschiebung #Migration #Frontex #Armut #Art.1GG #Menschenwürde #Soziales #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Bürgergeld #Rentenempfänger #Zwangsdigitalisierung

aktionfsa@diasp.eu

02.02.2024 KI kann mehr als Gesichter erkennen

Amazons Gesichtserkennung weiter im Dienst der Polizei

Vor Jahren hatte Amazon nach Kritik aus der Zivilgesellschaft versprochen zukünftig keine biometrische Gesichtserkennung für Polizeibehörden anzubieten. Wir hatten 2018 darüber berichtet Amazons Gesichtserkennung im Überwachungseinsatz .

Eine Liste des US-Justizministeriums beweist allerdings das Gegenteil. Die Liste zeigt den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) in untergeordneten Behörden. Netzpoltik.org zitiert das Online-Medium Fedscoop, der zur Relativierung meint, dies gelte bloß für den Einsatz von Gesichtserkennung, zum anderen greife es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen. Allerdings sei Rekognition ein Dienst für Bild- und Videoanalyse, das weit mehr Funktionen biete als nur Gesichtserkennung.

Welche Funktionen das FBI von der Software genau nutzt, ist nicht bekannt. Auf Anfragen geht das FBI nicht ein. Amazon hat allerdings angekündigt für die Polizei nach der Entdeckung der erneuten Zusammenarbeit nicht mehr tätig sein zu wollen.

Das Vorhaben sollte nicht ohne genaue Untersuchung der Spezifika in der Versenkung verschwinden, denn KI-Techniken können weit mehr als Gesichter erkennen. Siehe z.B. den Artikel von vor 2 Wochen: Skelettbasierte Gangart-Erkennung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8651-20240115-skelettbasierte-gangart-erkennung.html

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrie-amazon-arbeitet-weiterhin-us-polizeien-zu/
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Tags: #Gesichtserkennung #Amazon #Polizei #Videoüberwachung #Biometrie #skelettbasierteGangart-Erkennung #Rewe #Gewegung #Gewicht #TrigoVision #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Einkauf #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung

aktionfsa@diasp.eu

15.01.2024 Skelettbasierte Gangart-Erkennung

Biometrisch erkannt einkaufen?

Wollen wir so etwas tun? Die Firma Rewe sagt ja und sie behauptet auch, das keine biometrische Erkennung vorliegt. Es wird kein Fingerabdruck und auch kein Gesicht gescannt, dafür aber dein Skelett, also deine Statur und deine Art zu gehen. Auch das ist für jeden Menschen typisch.

Rewe weist aber auch das zurück. Auch wenn Forschende über sogenannte „skelettbasierte Gangart-Erkennung“ Paper veröffentlicht haben und damit Menschen identifizieren können, soll dies bei Rewe nicht geschehen.

Wer beim Einkauf das System „Easy Out“ mit Deckenkameras (hunderte Kameras pro Laden) und Gewichtssensoren, die in allen Regalböden verbaut sind, nutzen möchte, kann sich die Waren also einfach aus dem Regal nehmen und den Laden ohne Gang durch eine Kasse wieder verlassen und der Einkauf wird danach vom Konto abgebucht.
Welche Daten werden gespeichert?

Netzpolitik.org listet auf

  • Videoaufzeichnung im Markt: schematische Darstellung deines Knochenbaus, in Ausnahmefällen Farbe deiner Kleidung oder auffällige Accessoires inkl. Zeitstempel und deines Einkaufswegs durch den Markt
  • Daten, die du generierst, wenn du Ware nimmst oder zurücklegst (z. B. Warenart, Warenmenge)
  • Daten, die du bei deinem Einkauf an der Kasse generierst (z. B. Zeitpunkt des Einkaufs, -Warenart, Warenmenge)

Dazu kommt noch, dass Rewe nicht zusichern kann, dass diese Daten innerhalb der EU verbleiben. Genauso unschön ist, dass die "Daten zu Optimierungszwecken" bis zum Vertragsende durch den Dienstleister gespeichert bleiben. Rewe pusht diese Art des Einkaufens durch Investitionen in die Technik und Zusammenarbeit mit der Firma Trigo Vision Ltd , während andere Supermärkte wie Supermärkte wie Tesco, Auchan und Aldi auch Interesse bekunden und erst einmal mit Tests in bestimmten Märkten beginnen wollen.

Wir halten eine "schematische Darstellung deines Knochenbaus" schon für ein biometrisches Merkmal ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/panoptischer-rewe-supermarkt-einkauf-mit-skelettkontrolle/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yq
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Tags: #Biometrie #skelettbasierteGangart-Erkennung #Rewe #Gewegung #Gewicht #TrigoVision #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Einkauf #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung #EU #DSGVO

aktionfsa@diasp.eu

01.01.2024 Gesundheitsdaten in Gefahr

Sensible Daten müssen geschützt werden

Vor allem müssen sie möglichst nicht zentral gesammelt werden - am besten ist es natürlich, sie werden gar nicht erst erfasst. Immer wieder lesen wir Kommentare auf unsere Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA), dass es doch gut wäre, wenn man Doppeluntersuchungen vermeiden könnte und jederzeit auf alle für den Patienten erhobenen Daten zugreifen könnte.

Dazu müssen wir leider immer wieder feststellen:

  • Keine zentrale Datensammlung ist sicher. Das haben auch Hacker insbesondere für Gesundheitsdaten auf dem 37. CCC Kongress wieder unter Beweis gestellt (Gesundheitsdaten nur bedingt sicher ).
  • Mammut-IT-Projekte kosten Unsummen, bringen nur marginale Ergebnisse und erhöhen die Gefahr für unsere Daten (s. alle Berichte über die mehr als 6 Milliarden Euro für die eGK - eine Plastikkarte mit Foto).
    • Die für uns maximal zulässige Instanz für eine zentrale Sammlung wäre die eigene Krankenkasse. Hier könnte uns die Politik sogar entgegenkommen, wenn sie statt Hunderter Krankenkassen eine-für-alle schaffen würde, einschließlich der Privatversicherten.
  • Die Relevanz unserer Gesundheitsdaten für die Forschung nutzt vor allem den Pharmariesen.
  • Die Pseudonymisierung unserer Daten ist keine Anonymisierung und damit langfristig gefährlich.
  • Unsere Gesundheitsdaten sind überhaupt nicht relevant, da sie nur von den gesetzlich Versicherten stammen würden. Die Privatversicherten werden wieder einmal privilegiert behandelt.
  • Das ab heute zwingend gültige eRezept wird sicher nicht ab heute Standard, weil auch die Ärzte es nicht wollen.
    • Wir lehnen weiterhin jede Zwangsdigitalisierung ab, weil sie für viele das Leben schwerer anstatt leichter macht.

Wir verweisen auf einen offenen Brief, den ein Bündnis aus vierzehn zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sicherheitsforscher, darunter CCC ebenso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, unter der Überschrift "Vertrauen lässt sich nicht verordnen" an die Verantwortlichen für unsere Gesundheitspoltik verschickt haben. Sie fordern darin, wie Heise.de berichtet, Korrekturen an den Plänen zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Mensch sollte dabei im Zentrum stehen.

Kritisiert wird auch, dass künftig bei der Ausgestaltung des "Gesundheitsdatenraums" das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit lediglich "ins Benehmen gesetzt werden" sollen und kein echtes Mitspracherecht haben sollen. Auch die Patienten selbst sollen weitgehend außen vor bleiben. So ist bisher nirgends geplant, ihnen eine Nutzen, z.B. durch individuelle Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, zukommen zu lassen, wenn die angeblich so wichtige Forschung mit ihren Gesundheitsdaten (lebens-) wichtige Ergebnisse bringen sollte.

Selbst eine Gemeinwohlorientierung der Forschungsergebnisse aus unseren Gesundheitsdaten ist nirgends festgeschrieben. Auch hier wird stattdessen nur Politik zur Gewinnmaximierung für die Pharmariesen gemacht.

Bei aller Kapitalismuskritik vergessen wir nicht die vielen Datenschutzmängel:
Alle unsere Artikel zu ePA+Datenverlusten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+verlust&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Zivligesellschaft-und-Sicherheitsforscher-warnen-9572354.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yb
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Tags: #eGK #ePA #seconduse #Profit #Forschung #Lücke #Widerspruch #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

aktionfsa@diasp.eu

DigiG und GDNG beschlossen

Widerspruch zur ePA ... nun bald möglich

"Ein Widerspruch gegen ein Noch-Nicht-Gesetz ist nicht möglich." Das war die Aussage der BKK auf einen Widerspruch zur Zwangs-ePA im Frühsommer. Nun ist das Gesetz da und der Weg zum Widerspruch muss möglich sein. Lieber wäre es uns gewesen, wenn der Gesetzgeber im letzten halben Jahr dazu gelernt hätte und auf die Zwangs-ePA verzichtet hätte.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) rät nun:

"Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf des DigiG sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen, sofern die Versicherten nicht nach vorheriger Information innerhalb einer Frist von sechs Wochen gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen. Beide Gesetze sind noch nicht in Kraft getreten."

Danach kann es weiter vorkommen, dass Krankenkassen wie in dem oben beschriebenen Fall den Widerspruch nicht annehmen, eben weil die Gesetze noch nicht in Kraft sind. Spätestens nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann sich aber keine Kasse mehr rausreden. Wichtig ist der späteste Termin des Widerspruchs 6 Wochen nach einer Information über die Einrichtung der ePA durch die Krankenkasse.

Welche Gründe es gibt, gegen die Einrichtung einer ePA zu sein, haben wir in vielen Artikeln und auch in zwei Diskussionssendungen bei Alex TV im Offenen Kanal Berlin thematisiert.

Weiterhin ist ein zentraler Kritikpunkt der ungehinderte Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten durch (beliebige) "Forschungseinrichtungen", denn das bedeutet im Endergebnis, dass wir zu Versuchskaninchen der Pharmaindustrie werden. Aber auch die fehlende Segmentierung des Zugriffs z.B. auf psychologische Daten und der möglich Missbrauch durch nichtautorisiertes Krankenhauspersonal sind weiterhin zu kritisieren.

Außerdem sehen wir in dieser Zwangsdigitalisierung eine Diskriminierung der Menschen, die durch die Nicht-Inanspruchnahme von Smartphones und Laptops bereits in vielen Bereichen des Lebens von der Teilhabe ausgeschlossen werden.

Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html
und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+eGK&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xT
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Tags: #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #Arbeitnehmerdatenschutz #Lücke #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

aktionfsa@diasp.eu

08.11.2023 Zwangsdigitalisierung im Restaurant

Aussies protest at "problematic" restaurant trend

Die Aussies sind keine Österreicher sondern Australier, aber leider ist der "problematische" Trend nicht auf die Ferne beschränkt. Auch in den Niederlanden macht er sich breit: Die Restaurant-Speisekarte ist nur noch per QR-Code und Handy-App bedienbar.

Wir haben also ein neues Thema für die Zwangsdigitalisierung. Anmerkung: Kürzlich meinte ein Leser "Zwangsdigitalisierung" müsste eine Anweisung des Staates sein, wie z.B. das biometrische Passfoto oder der Zwang zum Fingerabdruck. Wir meinen, dass auch der Zwang durch private (Monopol-) Unternehmen dazu gehören, wie die Post, die Bahn oder Google, Facebook, die einen erheblichen gesellschaftlichen Druck erzeugen können, dem man sich nur unter großem Verzicht entziehen kann.

Speisekarte nur mit App

Man kann in vielen Restaurants in Australien also erleben, dass man die Speisekarte nur Online einsehen kann. Dazu gehört "natürlich" (NEIN!) zuerst die Installation eine App, die nur den Zweck verfolgt deine Daten zu bekommen und weiter verkaufen zu können. Ein Browserfenster würde den eigentlichen Zweck auch erfüllen, wenn das Restaurant wirklich aus ökologischen Gründen auf Papier verzichten will.

Aber es kommt noch besser, wie news.com schreibt: "Es ist diese verdammte Web-App namens Meandu, die 6,5 Prozent Aufschlag für den Ort und 2 Prozent Gebühr für die Zahlungsabwicklung verlangte und dann auch noch die Dreistigkeit besaß, ein Trinkgeld (10, 15, 25 Prozent) als Sahnehäubchen zu verlangen", schrieb ein Gast in einem Beitrag in den sozialen Medien.

Natürlich will die App auch noch die persönlichen Daten haben, denn das steigert den Firmenwert. Auch in China ist das absolut Standard, wobei dort dann die Bezahlung über Wechat erfolgt. Es gibt auch sogar schon China-Restaurants in Deutschland bei denen das üblich ist - wenigstens bleibt es noch bei der Möglichkeit einer Barzahlung. In den Niederlanden ist diese Unsitte auch schon sehr verbreitet über einen QR-Code im Restaurant zu bestellen und zu bezahlen.

Mehr dazu bei https://www.news.com.au/finance/business/aussies-fume-over-being-asked-to-use-qr-codes-at-restaurants/news-story/6f5c0be6b75584c1aceb2041433538aa
und http://blog.fefe.de/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xc
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8580-20231108-zwangsdigitalisierung-im-restaurant.htm
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Restaurant #Australien #Niederlande #China #Staat #Wirtschaft #Monopole #QRcode #Speisekarte #Bahn #Fahrkarten #Post #DHL #Paketstationen #Apps #Smartphone #Handy #Datenskandale #Verbraucherdatenschutz

aktionfsa@diasp.eu

19.09.2023 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Zwangsdigitalisierung nun auch bei der Bahn

Nachdem wir kürzlich berichten mussten, dass die Post durch die Veränderung an den Paketstationen die Menschen zur Nutzung einer App zwingt, kommt nun auch die Bahn mit einem unsinnigen Plan. Ab Oktober will die Bahn ihre Spartickets im Fernverkehr nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkaufen.

Als Begündung wird das eigene Versagen - die ständigen Verspätungen und Zugausfälle - genannt. Auf diesem Weg hofft die Bahn die Kunden "rechtzeitig" warnen und auf Alternativen hinweisen zu können. Bei normalen Tickets scheint diese "Notwendigeit" nicht zu bestehen. Bei allen Online Fahrkartenkäufen hat die Bahn bereits die Daten ihrer Kunden gespeichert.

Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu gegenüber dem rbb gesagt: "Der Digitalisierungszwang beim Verkauf von Fahrkarten am Schalter macht aus unserer Sicht keinen Sinn. ... Die Deutsche Bahn sollte Digitalisierung zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher machen. Doch mit dieser neuen Regelung schafft die Bahn eine Barriere für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, darunter ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Die neue Regel ist definitiv unsozial."

Menschen ohne Telefon und ohne Internet werden damit praktisch vom Bahn fahren ausgeschlossen.

Auch die Preiskalkulation auf den Webseiten der Bahn wird kritisiert. Bei der Online-Suche nach Reisemöglichkeiten werden oft falsche oder unvollständige Preise zur Buchung angezeigt oder die einzelne Buchung von Hin- und Rückfahrt ist günstiger als die gemeinsame Buchung. Darüber hinaus treten 2 Fehler auf, die sich mit etwas Text oder farblicher Kennzeichnung leicht korrgieren ließen

  • Es wird ein "Teilstreckenpreis" angezeigt aber nicht deutlich gemacht, welches Verkehrsmittel auf der gefundenen Strecke nicht im Preis enthalten ist. Dies führt dann auf der Reise bei Kontrollen zu Nachforderungen.
  • Es wird ein Preis für die gesamte Strecke als eine Fahrkarte ausgewiesen, obwohl der Kauf von mehreren Fahrkarten wesentlich billiger wäre. Dies tritt oft auf, wenn die Reise durch Verkehrsverbünde führt (z.B. Nutzung eines Quer-durchs-Land-Tickets plus ein Ticket für die S-Bahn).

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/verbraucherzentrale-kritik-spartickets-deutsche-bahn-digitalisierung.html
Kategorie[34]: Zwangsdigitalisierung Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wi
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15.06.2023 Zwangsdigitalisierung an der Packstation

Pakete nur für Menschen mit Smartphone

Die Aufteilung der Menschheit in Besitzer von Smartphones und solche ohne diesen Ballast schreitet voran. Seit April werden die Packstationen von DHL umgerüstet, bzw. bei Neuaufstellung gleich so gestaltet, dass sie nur noch mit der DHL App funktionieren. DHL möchte damit die teureren Scanner und Bildschirme an den alten Pakstationen einsparen.

Alles soll einfacher werden

Angeblich soll man diese App sogar ohne Registrierung - also ohne Angabe persönlicher Daten - nutzen können. Das gilt aber nur beim Abholen einer nach Hause adressierten Sendung. Die Anleitung der DHL beginnt weiter mit dem Satz:

Anmelden: Registrieren Sie sich für die DHL Packstation und installieren Sie die Post & DHL App (für Android und iOS).

Es gibt also entgegen den Aussagen von DHL keinen privatsphäre-schützenden Vorteil der App entgegen dem bisherigen Verfahren.

Zwangsdigitalisierung

mdr.de stellt dazu fest: "Das Herunterladen der App kostet nichts. In den Einstellungen kann man verschiedene Sicherheitsstufen aktivieren, beispielsweise der App erlauben, auf den eigenen Standort zuzugreifen oder eben nicht. Wer allerdings kein Smartphone hat, kann sich die Waren nicht mehr an Packstationen liefern lassen. Das Unternehmen sieht darin allerdings keine Benachteiligung." Wir schon!

Der Ausblick in die Zukunft ist noch schrecklicher, denn DHL sieht in ihrer App bereits den Ersatz für die ganze Postfiliale - und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

  • Alle Pakettransaktionen sind künftig mit der App möglich.
  • Es können damit sogar digital Briefmarken gekauft werden.
  • Das Porto für die Päckchen und Pakete wird damit bezahlt.
  • Der integrierte Portoberater gibt Auskunft über die Tarife.

Dabei wird ohne Zögern vorausgesetzt, dass ich meinem Smartphone das Bezahlen erlaube und ihm Zugriff auf meine Konten gestatte. Wo bleibt mein Recht auf das Bezahlen mit Bargeld?

Mehr dazu bei https://www.mdr.de/ratgeber/digitales/packstation-dhl-app-kundenkarten-100.html
und https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/packstation/packstation-kompakt.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uB
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aktionfsa@diasp.eu

05.06.2023 ePA: Wohin mit dem Widerspruch?

Widersprechen schwer gemacht

Vor 3 Monaten überraschte Gesundheitsminister Lauterbach die Menschen mit der Ankündigung, dass die elektronische Patientenakte, die ePA, künftig für Jede/n angelegt wird, der nicht dagegen widerspricht. Jahrelang hieß es, dass die ePA freiwillig sei und nur auf Wunsch eines gesetzlich Versicherten erzeugt wird.

Logischerweise muss man bei so einer Ankündigung damit rechnen, dass auch Menschen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. So weit denken scheinbar weder der Gesundheitsminister noch die Krankenkassen

Hier Auszüge aus einer Antwort der BKK auf einen Widerspruch zur ePA

Ihre elektronische Patientenakte (ePA): Vorsorglicher Widerspruch

Guten Tag Frau ...
danke, dass Sie Ihren vorsorglichen Widerspruch gegen das opt-out-Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) zu uns gesandt haben.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugt. Aktuell wurde die gematik (Gesellschaft für Tetematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) vom BMG mit der Prüfung der Machbarkeit des sogenannten „opt-out-ePA" beauftragt. Dabei geht es um die Bereitstellung und den Zugriff auf die ePA sowie um die Speicherung von Gesundheitsdaten und deren Weitergabe zu Forschungszwecken als pseudonymisierte Datenspende.

Nachdem die gematik diesen Prüfauftrag abgeschlossen hat, können wir mit einem Gesetzesverfahren rechnen. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode - also bis 2024 - auf den Weg zu bringen. Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Juristisch existiert weder das Gesetz noch die Umsetzung. Der juristischen Logik zufolge können wir einen vorsorglichen Wklerspruch nicht bearbeiten.

Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen heute keine anderen Informationen geben können. Wir halten Sie über den Stand der Dinge in unserem Kundenmagazin proFIT und auf den Social-Media-Plattformen auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen? Ich bin gern für Sie da. ...

Wir haben Fragen!

  • Bewegt sich der Gesundheitsminister außerhalb der Legalität? Wie kann er "eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugen", wenn dies überhaupt nicht dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen entspricht?
  • Vielleicht hätte den Mund halten sollen, bis "die Prüfung der Machbarkeit des sogenannten opt-out-ePA" abgeschlossen ist.
  • Wann soll denn nun die Zwangs-ePA kommen - zum 1.1. 24 oder erst zum 1.1.25?
  • "Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen."Nein! Ich will widersprechen bevor sie für mich eingerichtet ist!
  • Warum sind die Krankenkassen nicht in der Lage, sich die Wünsche ihrer Kunden zu merken, um sie dann gegebenfalls umzusetzen?

Mit der letzten Frage kommt man auch zum Hauptproblem: Die Krankenkassen haben eine umfangreiche IT-Struktur zur Speicherung, zur Kontrolle und zur Abrechnung ihrer Leistungen. Sie sollten aus finanziellen Gründen auch das größte Interesse an der Vermeidung von Doppeluntersuchungen haben. Sie könnten ohne den Milliardenaufwand, den der Staat über Jahrzehnte in die (mißlungene) eGK (elektronische Gesundheitskarte) und die ePA gesteckt haben, eine abgespeckte datenschutzkonforme ePA realisieren. Das Problem diverser verschiedener IT-Systeme bei den verschiedenen Krankenkassen wäre sicher ein Hindernis, aber es wäre von "Staats-wegen" lösbar, wenn man es wagen würde in deren Kleinstaaterei einzugreifen.

Ob die Wünsche der Pharmaindustrie nach "pseudonymisierten Forschungsdaten" dann zusätzlich realisiert werden sollten - wie es die jetztige ePA-Planung vorsieht, muss erstens die Politik und dann für den konkreten Fall der einzelne Patient selbst und freiwillig entscheiden.

Mehr dazu in unseren bisherigen Artikeln zur ePA bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ur
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8420-20230605-epa-wohin-mit-dem-widerspruch.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8420-20230605-epa-wohin-mit-dem-widerspruch.html
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