#zwangsdigitalisierung

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15.04.2024 Digitalisierung löst keine Probleme im Gesundheitsbereich

"Den kommenden Mangel kann man sich noch nicht vorstellen"

... sagt Gesundheitsminister Lauterbach mit Blick auf den in den kommenden Jahren erwarteten Ärztemangel in Deutschland. Er rechnet zukünftig mit mindestens 50.000 fehlenden Medizinern. Statt dieses Problem seit Jahr(zehnt)en durch eine Reform der Ausbildung und zusätzliche Mittel anzugehen, beschäftigen sich die Gesundheitsminister zuerst mit Milliardeninvestitionen mit der angeblich "allesspeichernden" elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und nun seit 5 Jahren mit der "perfekten" zentralen elektronischen Patientenakte (ePA). Versenkt wurden für die eGK mehr als 6 Milliarden Euro und die Ausgaben für die ePA werden diese Summe demnächst ebenfalls erreichen und die Risiken einer zentralen Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Menschen können wir uns gut vorstellen.

In vielen Beiträgen haben wir auf die Risiken und Pannen dieser beiden Projekte hingewiesen. Einige aktuelle Probleme thematisiert auch der aktuelle Newsletter des Patientenrechte und Datenschutz e.V.

European Health Data Space - EHDS

EU-Parlament und Rat haben sich Mitte März auf einen Verordnungsentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt. Versicherte sollen demnach der Weitergabe ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen können. Die weitere Vorschriften sind so kritisch, dass die Patient:innenrechte zur Makulatur zu geraten drohen. Eine erste (vorläufige) Bewertung ist nachzulesen auf Netzpolitik.org und bei Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Widerspruch gegen eine ePA

Vor einem Jahr wurde die ePA zur Zwangs-ePA, d.h. gesetzlich wurde geregelt, dass Jede/r grundsätzlich eine ePA bekommt und erst dann mit einem Widerspruch diese ablehnen kann. Zu den drei gesetzlich möglichen opt-out Verfahren, die ohne die ePA-App möglich sind, schreibt Patientenrechte und Datenschutz e.V.:

  • ePA opt-out - grundsätzliche Ablehnung einer persönlichen ePA,
  • Widerspruch gegen die Integration der Abrechnungsdaten in die ePA, falls man eine ePA hat,
  • Widerspruch gegen gesundheitliche Empfehlungen der Krankenkasse, die diese durch Auswertung der Abrechnungsdaten erzeugen kann.

Unter der Überschrift Wohin mit dem Widerspruch? hatten wir vor einem Jahr über die Ablehnung eines ePA-Widerspruchs durch eine Krankenkasse berichtet. Die Begründung lautete: Wir können den Widerspruch gegen eine ePA erst funktionssicher verbuchen, wenn dafür ein (digitales) System zur Verfügung steht. Obwohl das Recht zum Widerspruch in Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und Digitalgesetz (DigiG) vorgesehen sind, ist ihre Durchführung praktisch unmöglich. Ein weiterer "Einzelfall" ist hier beschrieben: "Erfahrungen und Erkenntnisse".

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. bespricht sich bei monatlichen Aktiventreffs per Videokonferenz. Bei Interesse an einer Teilnahme kann man sich per E-Mail anmelden unter kontakt@patientenrechte-datenschutz.de.

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8746-20240415-digitalisierung-loest-keine-probleme-im-gesundheitsbereich.html
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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11.04.2024 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Wie schützt man die eigenen Daten vor der Bahn

Vor einem halben Jahr mussten wir darauf aufmerksam machen, dass nun auch bei der Deutschen Bahn die Zwangsdigitalisierung zuschlägt, in dem sie Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail verkaufen will. Dieser Trend weitet sich immer weiter aus. Für den Kauf muss man seinen Namen angeben, der im Zug auch per amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert werden kann. Als sogenannte digitale Tickets sollen sie außerdem vorrangig an eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilnummer versendet werden. Daher ist auch die Angabe einer dieser beiden Daten notwendig, um günstig Bahn fahren zu können, schreibt Mike Kuketz in seinem Blog.

Inzwischen haben er und der Datenschutzverein Digitalcourage.de Klage gegen dieses Vorgehen erhoben, weil die Bahn an allen Onlinekaufstellen (also in ihrer Website und ihrer App) Analyse- und Werbetracking einsetzt und damit nach Auffassung vieler Experten gegen verschiedene Gesetze verstößt. Es muss möglich sein Fahrkarten ohne solches Werbetracking zu erwerben.
Tracking- und analysefreie Kaufmethoden

Mike Kuketz hat für die Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung schon mal ein paar Vorschläge, wie man sich trotz dieses Privatsphäre-zerstörendes Vorgehens der Bahn einen Rest an Anonymität bewahren kann:

  • Online-Kauf der Fahrkarten ohne namentliche Anmeldung,
  • bei Nutzung einer Kreditkarte bekommt nicht die Bahn meine Daten sondern "nur" der Zahlungsdienstleister,
  • Kauf als Gast mit pseudonymem Paypal-Account - mühsam, aber ohne Profilbildung,
  • eine Einmal-E-Mail zur Buchung nutzen, die aber für den Empfang der Ticket-PDF echt sein muss,
  • den eigenen Namen mit zufälligen Daten ergänzen - Kunst trifft Datenschutz
  • Ticket gleich bis ins Ausland verlängert kaufen - oft billiger als ein nationales Ticket und noch(!) anonym möglich
  • der Trick für Reiche: Ticket am Automaten kaufen - zum teilweise zehnfachen Preis

Die einzelnen (legalen) Tricks sind in seinem Blog ausführlich beschrieben ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/deutsche-bahn-und-das-ende-des-anonymen-spartickets-diese-optionen-bleiben/
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Bahn #Spartickets #Verbraucherdatenschutz #Klage #Kuketz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #persönlicheDaten #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Tricks #Anonymisierung

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14.03.2024 Bargeld oder Kartenzahlung?

Hamburger Busse verkaufen keine Fahrscheine mehr

Wieder müssen wir uns mit dem Thema des zwangsweisen bargeldlosen Bezahlens beschäftigen. Dieses Problem hat uns unter der Überschrift "Zwangsdigitalisierung" schon oft betroffen. In der ver.di Information lesen wir:

Indirekt geht es auch hier um Geld, allerdings nicht um das wie viel, sondern um das wie, genauer:

Das bargeldlose Bezahlen

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat mit Beginn des Jahres die Barzahlung in den Bussen abgeschafft und begründet dies im Wesentlichen mit hygienischen Gründen, verkürzten Standzeiten an den Haltestellen und einer erhöhten Sicherheit für das fahrende Personal. Weiter argumentiert der HVV, dass in der jüngsten Vergangenheit ohnehin nur noch sechs Prozent der Fahrgäste bar gezahlt hätten.

Wie gesagt, das Projekt begann am 1. Januar und wie viele zukunftsweisende Projekte im deutschen Verkehrsbereich schien auch dieses von bösen Geistern verfolgt: Schon kurz nach dem Start waren die Prepaidkarten vergriffen und zeitweise nicht verfügbar. Wieder einmal wurde hier zu kurz gedacht, denn leidtragend sind die, die ganz bewusst auf eine digitale Zahlung verzichten oder es sogar müssen, z.B. weil sie sich kein Smartphone leisten können oder dessen Bedienung schlichtweg nicht beherrschen. Hier wird wieder einmal die Lösung für ein organisatorisch-strukturelles Problem auf dem Rücken der Senior*innen oder Menschen mit Beeinträchtigungen gesucht.

Der BSV fordert schon seit langem das Recht auf analog ein und hat dazu im vergangenen Jahr auf dem ver.di-Bundeskongress auch erfolgreich den Antrag D 007 durchbringen können. Das Recht auf analog bedeutet aber nicht nur, dass es möglich sein muss einen Antrag auf Papier auszufüllen, sondern eben auch, dass die Fahrkarte mit Bargeld bezahlt werden kann.

Dazu gibt es viele Möglichkeiten. Wenn man sich umschaut, findet man pfiffige Transportdienstleister und Verkehrsverbünde die andere Lösungen gefunden haben, ohne dabei Senior*innen vor den Kopf zu stoßen, Menschen mit Beeinträchtigungen zu verprellen oder Mitbürgerinnen, die bewusst auf ein digitales Leben verzichten, auszugrenzen:

Die Deutsche Bahn versucht es mit Automaten auf den Bahnhöfen. In Potsdam oder Magdeburg, aber auch anderswo kann man seine Karte in den Fahrzeugen an einem Automaten erwerben. Auch so könnten die Anforderungen der HVV gelöst werden: Sicherheit und Hygiene für das Personal und Verkürzung der Haltestellenstehzeiten. Und die Fahrgäste brauchten keine App oder Prepaidkarte um einsteigen zu können. Wenn man will, geht eben vieles.

Dem ist nichts hinzuzufügen, denn, wie man sieht, geht es nicht um eine Problemlösung, sondern darum ohne Verstand mit aller Macht digitale Lösungen durchzudrücken. Und wieder werden damit Menschen diskriminiert, die sich die "digitalen Lösungen" nicht leisten können, sie physisch nicht bedienen können oder dies einfach nicht tun wollen.

Mehr dazu in InformatiV, Informationen für ver.di Senior*innen des Bundesseniorenvorstands (BSV)
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Busse #hamburg #Prepaidkarten #Verfügbarkeit #Pannen #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #persönlicheDaten #Bankdaten #Verhaltensänderung

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26.02.2024 Testballon "Bezahlkarte"

Wer darf wo und wann und was einkaufen?

Seit Wochen wird in den Medien eine neue "Sau durchs Dorf getrieben", die Bezahlkarte für Geflüchtete. Als erstes sei ein für alle Mal festgestellt, dass Flüchtlinge Menschen sind, denen die gleichen Grundrechte zustehen, wie allen Menschen.

Bargeldabschaffung stückchenweise

Wir sehen in diesem Testballon, der in einigen Städten bereits über das Teststadium hinaus ist, auch einen Versuch Bevölkerungsgruppen von der Verwendung von Bargeld auszuschließen. Ähnliche Maßnahmen lassen sich, wenn die Infrastruktur dafür steht und der Unwillen der Betreiber der Geschäfte überwunden ist, auf weitere Gruppen, z.B. Empfänger von Sozialhilfe, erweitern.

Was die Karte in jedem Fall bringt, ist Diskriminierung. Diese beginnt, damit, dass man beim Vorzeigen als zu dieser Gruppe zugehörig erkannt wird. Im weiteren können Einschränkungen beim Kauf bestimmter Waren, wie Alkohol oder Tabakwaren einprogrammiert werden. Ein Umtausch in Bargeld ist sicher verboten.

Die Diskriminierung wird noch verstärkt, durch die deutsche Gründlichkeit, die auch nach Ansicht des Migrationsforschers Jochen Oltmer von der Uni Osnabrück nicht dazu führt, dass es landesweit einheitliche Regeln geben wird: "Ganz ohne Zweifel bleibt es ein Flickenteppich, denn die Bundesländer können jeweils entscheiden auf welche Art und Weise sie die Karte nutzen. Und es wird auch so sein, dass in den Bundesländern die Kommunen noch eigene Regelungen schaffen."

Über den "Erfolg" damit Flüchtlingsströme zu verringern, wollen wir gar nicht spekulieren. Wir wollen die Aufmerksamkeit lieber auf einen Mastodon Kommentar zum Thema lenken:

Glaubt eigentlich irgend jemand, dass die Typen, die gerade non stop von angeblich faulen Bürgergeldempfängern schwadronieren, diese jetzt an Geflüchteten ausprobierten Bezahlkarten, mit denen man nur genehme Dinge in genehmigten Regionen bezahlen kann, später nicht auch auf euch anwenden, wenn ihr mal arbeitslos, altersarm oder sonst wie auf sogenannte staatliche Hilfe angewiesen seid?

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer noch einmal das Augenmerk auf die die Menschenwürde (Art. 1 GG) verletzende Tatsache zu richten: Es wird mit dieser weiteren Zwangsdigitalisierung bestimmt, was die Betreffenden einkaufen dürfen und wo und evtl. wann sie es tun dürfen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/streit-bezahlkarte-asylsuchende-100.html
und https://mstdn.social/@NaMi/111908604297723851
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Tags: #Bezahlkarte #Asyl #Flucht #Abschiebung #Migration #Frontex #Armut #Art.1GG #Menschenwürde #Soziales #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Bürgergeld #Rentenempfänger #Zwangsdigitalisierung

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02.02.2024 KI kann mehr als Gesichter erkennen

Amazons Gesichtserkennung weiter im Dienst der Polizei

Vor Jahren hatte Amazon nach Kritik aus der Zivilgesellschaft versprochen zukünftig keine biometrische Gesichtserkennung für Polizeibehörden anzubieten. Wir hatten 2018 darüber berichtet Amazons Gesichtserkennung im Überwachungseinsatz .

Eine Liste des US-Justizministeriums beweist allerdings das Gegenteil. Die Liste zeigt den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) in untergeordneten Behörden. Netzpoltik.org zitiert das Online-Medium Fedscoop, der zur Relativierung meint, dies gelte bloß für den Einsatz von Gesichtserkennung, zum anderen greife es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen. Allerdings sei Rekognition ein Dienst für Bild- und Videoanalyse, das weit mehr Funktionen biete als nur Gesichtserkennung.

Welche Funktionen das FBI von der Software genau nutzt, ist nicht bekannt. Auf Anfragen geht das FBI nicht ein. Amazon hat allerdings angekündigt für die Polizei nach der Entdeckung der erneuten Zusammenarbeit nicht mehr tätig sein zu wollen.

Das Vorhaben sollte nicht ohne genaue Untersuchung der Spezifika in der Versenkung verschwinden, denn KI-Techniken können weit mehr als Gesichter erkennen. Siehe z.B. den Artikel von vor 2 Wochen: Skelettbasierte Gangart-Erkennung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8651-20240115-skelettbasierte-gangart-erkennung.html

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrie-amazon-arbeitet-weiterhin-us-polizeien-zu/
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Tags: #Gesichtserkennung #Amazon #Polizei #Videoüberwachung #Biometrie #skelettbasierteGangart-Erkennung #Rewe #Gewegung #Gewicht #TrigoVision #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Einkauf #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung

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15.01.2024 Skelettbasierte Gangart-Erkennung

Biometrisch erkannt einkaufen?

Wollen wir so etwas tun? Die Firma Rewe sagt ja und sie behauptet auch, das keine biometrische Erkennung vorliegt. Es wird kein Fingerabdruck und auch kein Gesicht gescannt, dafür aber dein Skelett, also deine Statur und deine Art zu gehen. Auch das ist für jeden Menschen typisch.

Rewe weist aber auch das zurück. Auch wenn Forschende über sogenannte „skelettbasierte Gangart-Erkennung“ Paper veröffentlicht haben und damit Menschen identifizieren können, soll dies bei Rewe nicht geschehen.

Wer beim Einkauf das System „Easy Out“ mit Deckenkameras (hunderte Kameras pro Laden) und Gewichtssensoren, die in allen Regalböden verbaut sind, nutzen möchte, kann sich die Waren also einfach aus dem Regal nehmen und den Laden ohne Gang durch eine Kasse wieder verlassen und der Einkauf wird danach vom Konto abgebucht.
Welche Daten werden gespeichert?

Netzpolitik.org listet auf

  • Videoaufzeichnung im Markt: schematische Darstellung deines Knochenbaus, in Ausnahmefällen Farbe deiner Kleidung oder auffällige Accessoires inkl. Zeitstempel und deines Einkaufswegs durch den Markt
  • Daten, die du generierst, wenn du Ware nimmst oder zurücklegst (z. B. Warenart, Warenmenge)
  • Daten, die du bei deinem Einkauf an der Kasse generierst (z. B. Zeitpunkt des Einkaufs, -Warenart, Warenmenge)

Dazu kommt noch, dass Rewe nicht zusichern kann, dass diese Daten innerhalb der EU verbleiben. Genauso unschön ist, dass die "Daten zu Optimierungszwecken" bis zum Vertragsende durch den Dienstleister gespeichert bleiben. Rewe pusht diese Art des Einkaufens durch Investitionen in die Technik und Zusammenarbeit mit der Firma Trigo Vision Ltd , während andere Supermärkte wie Supermärkte wie Tesco, Auchan und Aldi auch Interesse bekunden und erst einmal mit Tests in bestimmten Märkten beginnen wollen.

Wir halten eine "schematische Darstellung deines Knochenbaus" schon für ein biometrisches Merkmal ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/panoptischer-rewe-supermarkt-einkauf-mit-skelettkontrolle/
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Tags: #Biometrie #skelettbasierteGangart-Erkennung #Rewe #Gewegung #Gewicht #TrigoVision #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Einkauf #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung #EU #DSGVO

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01.01.2024 Gesundheitsdaten in Gefahr

Sensible Daten müssen geschützt werden

Vor allem müssen sie möglichst nicht zentral gesammelt werden - am besten ist es natürlich, sie werden gar nicht erst erfasst. Immer wieder lesen wir Kommentare auf unsere Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA), dass es doch gut wäre, wenn man Doppeluntersuchungen vermeiden könnte und jederzeit auf alle für den Patienten erhobenen Daten zugreifen könnte.

Dazu müssen wir leider immer wieder feststellen:

  • Keine zentrale Datensammlung ist sicher. Das haben auch Hacker insbesondere für Gesundheitsdaten auf dem 37. CCC Kongress wieder unter Beweis gestellt (Gesundheitsdaten nur bedingt sicher ).
  • Mammut-IT-Projekte kosten Unsummen, bringen nur marginale Ergebnisse und erhöhen die Gefahr für unsere Daten (s. alle Berichte über die mehr als 6 Milliarden Euro für die eGK - eine Plastikkarte mit Foto).
    • Die für uns maximal zulässige Instanz für eine zentrale Sammlung wäre die eigene Krankenkasse. Hier könnte uns die Politik sogar entgegenkommen, wenn sie statt Hunderter Krankenkassen eine-für-alle schaffen würde, einschließlich der Privatversicherten.
  • Die Relevanz unserer Gesundheitsdaten für die Forschung nutzt vor allem den Pharmariesen.
  • Die Pseudonymisierung unserer Daten ist keine Anonymisierung und damit langfristig gefährlich.
  • Unsere Gesundheitsdaten sind überhaupt nicht relevant, da sie nur von den gesetzlich Versicherten stammen würden. Die Privatversicherten werden wieder einmal privilegiert behandelt.
  • Das ab heute zwingend gültige eRezept wird sicher nicht ab heute Standard, weil auch die Ärzte es nicht wollen.
    • Wir lehnen weiterhin jede Zwangsdigitalisierung ab, weil sie für viele das Leben schwerer anstatt leichter macht.

Wir verweisen auf einen offenen Brief, den ein Bündnis aus vierzehn zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sicherheitsforscher, darunter CCC ebenso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, unter der Überschrift "Vertrauen lässt sich nicht verordnen" an die Verantwortlichen für unsere Gesundheitspoltik verschickt haben. Sie fordern darin, wie Heise.de berichtet, Korrekturen an den Plänen zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Mensch sollte dabei im Zentrum stehen.

Kritisiert wird auch, dass künftig bei der Ausgestaltung des "Gesundheitsdatenraums" das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit lediglich "ins Benehmen gesetzt werden" sollen und kein echtes Mitspracherecht haben sollen. Auch die Patienten selbst sollen weitgehend außen vor bleiben. So ist bisher nirgends geplant, ihnen eine Nutzen, z.B. durch individuelle Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, zukommen zu lassen, wenn die angeblich so wichtige Forschung mit ihren Gesundheitsdaten (lebens-) wichtige Ergebnisse bringen sollte.

Selbst eine Gemeinwohlorientierung der Forschungsergebnisse aus unseren Gesundheitsdaten ist nirgends festgeschrieben. Auch hier wird stattdessen nur Politik zur Gewinnmaximierung für die Pharmariesen gemacht.

Bei aller Kapitalismuskritik vergessen wir nicht die vielen Datenschutzmängel:
Alle unsere Artikel zu ePA+Datenverlusten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+verlust&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Zivligesellschaft-und-Sicherheitsforscher-warnen-9572354.html
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8637-20240101-gesundheitsdaten-in-gefahr.html
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Tags: #eGK #ePA #seconduse #Profit #Forschung #Lücke #Widerspruch #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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DigiG und GDNG beschlossen

Widerspruch zur ePA ... nun bald möglich

"Ein Widerspruch gegen ein Noch-Nicht-Gesetz ist nicht möglich." Das war die Aussage der BKK auf einen Widerspruch zur Zwangs-ePA im Frühsommer. Nun ist das Gesetz da und der Weg zum Widerspruch muss möglich sein. Lieber wäre es uns gewesen, wenn der Gesetzgeber im letzten halben Jahr dazu gelernt hätte und auf die Zwangs-ePA verzichtet hätte.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) rät nun:

"Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf des DigiG sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen, sofern die Versicherten nicht nach vorheriger Information innerhalb einer Frist von sechs Wochen gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen. Beide Gesetze sind noch nicht in Kraft getreten."

Danach kann es weiter vorkommen, dass Krankenkassen wie in dem oben beschriebenen Fall den Widerspruch nicht annehmen, eben weil die Gesetze noch nicht in Kraft sind. Spätestens nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann sich aber keine Kasse mehr rausreden. Wichtig ist der späteste Termin des Widerspruchs 6 Wochen nach einer Information über die Einrichtung der ePA durch die Krankenkasse.

Welche Gründe es gibt, gegen die Einrichtung einer ePA zu sein, haben wir in vielen Artikeln und auch in zwei Diskussionssendungen bei Alex TV im Offenen Kanal Berlin thematisiert.

Weiterhin ist ein zentraler Kritikpunkt der ungehinderte Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten durch (beliebige) "Forschungseinrichtungen", denn das bedeutet im Endergebnis, dass wir zu Versuchskaninchen der Pharmaindustrie werden. Aber auch die fehlende Segmentierung des Zugriffs z.B. auf psychologische Daten und der möglich Missbrauch durch nichtautorisiertes Krankenhauspersonal sind weiterhin zu kritisieren.

Außerdem sehen wir in dieser Zwangsdigitalisierung eine Diskriminierung der Menschen, die durch die Nicht-Inanspruchnahme von Smartphones und Laptops bereits in vielen Bereichen des Lebens von der Teilhabe ausgeschlossen werden.

Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html
und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+eGK&sel=meta
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Tags: #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #Arbeitnehmerdatenschutz #Lücke #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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08.11.2023 Zwangsdigitalisierung im Restaurant

Aussies protest at "problematic" restaurant trend

Die Aussies sind keine Österreicher sondern Australier, aber leider ist der "problematische" Trend nicht auf die Ferne beschränkt. Auch in den Niederlanden macht er sich breit: Die Restaurant-Speisekarte ist nur noch per QR-Code und Handy-App bedienbar.

Wir haben also ein neues Thema für die Zwangsdigitalisierung. Anmerkung: Kürzlich meinte ein Leser "Zwangsdigitalisierung" müsste eine Anweisung des Staates sein, wie z.B. das biometrische Passfoto oder der Zwang zum Fingerabdruck. Wir meinen, dass auch der Zwang durch private (Monopol-) Unternehmen dazu gehören, wie die Post, die Bahn oder Google, Facebook, die einen erheblichen gesellschaftlichen Druck erzeugen können, dem man sich nur unter großem Verzicht entziehen kann.

Speisekarte nur mit App

Man kann in vielen Restaurants in Australien also erleben, dass man die Speisekarte nur Online einsehen kann. Dazu gehört "natürlich" (NEIN!) zuerst die Installation eine App, die nur den Zweck verfolgt deine Daten zu bekommen und weiter verkaufen zu können. Ein Browserfenster würde den eigentlichen Zweck auch erfüllen, wenn das Restaurant wirklich aus ökologischen Gründen auf Papier verzichten will.

Aber es kommt noch besser, wie news.com schreibt: "Es ist diese verdammte Web-App namens Meandu, die 6,5 Prozent Aufschlag für den Ort und 2 Prozent Gebühr für die Zahlungsabwicklung verlangte und dann auch noch die Dreistigkeit besaß, ein Trinkgeld (10, 15, 25 Prozent) als Sahnehäubchen zu verlangen", schrieb ein Gast in einem Beitrag in den sozialen Medien.

Natürlich will die App auch noch die persönlichen Daten haben, denn das steigert den Firmenwert. Auch in China ist das absolut Standard, wobei dort dann die Bezahlung über Wechat erfolgt. Es gibt auch sogar schon China-Restaurants in Deutschland bei denen das üblich ist - wenigstens bleibt es noch bei der Möglichkeit einer Barzahlung. In den Niederlanden ist diese Unsitte auch schon sehr verbreitet über einen QR-Code im Restaurant zu bestellen und zu bezahlen.

Mehr dazu bei https://www.news.com.au/finance/business/aussies-fume-over-being-asked-to-use-qr-codes-at-restaurants/news-story/6f5c0be6b75584c1aceb2041433538aa
und http://blog.fefe.de/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8580-20231108-zwangsdigitalisierung-im-restaurant.htm
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19.09.2023 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Zwangsdigitalisierung nun auch bei der Bahn

Nachdem wir kürzlich berichten mussten, dass die Post durch die Veränderung an den Paketstationen die Menschen zur Nutzung einer App zwingt, kommt nun auch die Bahn mit einem unsinnigen Plan. Ab Oktober will die Bahn ihre Spartickets im Fernverkehr nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkaufen.

Als Begündung wird das eigene Versagen - die ständigen Verspätungen und Zugausfälle - genannt. Auf diesem Weg hofft die Bahn die Kunden "rechtzeitig" warnen und auf Alternativen hinweisen zu können. Bei normalen Tickets scheint diese "Notwendigeit" nicht zu bestehen. Bei allen Online Fahrkartenkäufen hat die Bahn bereits die Daten ihrer Kunden gespeichert.

Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu gegenüber dem rbb gesagt: "Der Digitalisierungszwang beim Verkauf von Fahrkarten am Schalter macht aus unserer Sicht keinen Sinn. ... Die Deutsche Bahn sollte Digitalisierung zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher machen. Doch mit dieser neuen Regelung schafft die Bahn eine Barriere für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, darunter ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Die neue Regel ist definitiv unsozial."

Menschen ohne Telefon und ohne Internet werden damit praktisch vom Bahn fahren ausgeschlossen.

Auch die Preiskalkulation auf den Webseiten der Bahn wird kritisiert. Bei der Online-Suche nach Reisemöglichkeiten werden oft falsche oder unvollständige Preise zur Buchung angezeigt oder die einzelne Buchung von Hin- und Rückfahrt ist günstiger als die gemeinsame Buchung. Darüber hinaus treten 2 Fehler auf, die sich mit etwas Text oder farblicher Kennzeichnung leicht korrgieren ließen

  • Es wird ein "Teilstreckenpreis" angezeigt aber nicht deutlich gemacht, welches Verkehrsmittel auf der gefundenen Strecke nicht im Preis enthalten ist. Dies führt dann auf der Reise bei Kontrollen zu Nachforderungen.
  • Es wird ein Preis für die gesamte Strecke als eine Fahrkarte ausgewiesen, obwohl der Kauf von mehreren Fahrkarten wesentlich billiger wäre. Dies tritt oft auf, wenn die Reise durch Verkehrsverbünde führt (z.B. Nutzung eines Quer-durchs-Land-Tickets plus ein Ticket für die S-Bahn).

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/verbraucherzentrale-kritik-spartickets-deutsche-bahn-digitalisierung.html
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15.06.2023 Zwangsdigitalisierung an der Packstation

Pakete nur für Menschen mit Smartphone

Die Aufteilung der Menschheit in Besitzer von Smartphones und solche ohne diesen Ballast schreitet voran. Seit April werden die Packstationen von DHL umgerüstet, bzw. bei Neuaufstellung gleich so gestaltet, dass sie nur noch mit der DHL App funktionieren. DHL möchte damit die teureren Scanner und Bildschirme an den alten Pakstationen einsparen.

Alles soll einfacher werden

Angeblich soll man diese App sogar ohne Registrierung - also ohne Angabe persönlicher Daten - nutzen können. Das gilt aber nur beim Abholen einer nach Hause adressierten Sendung. Die Anleitung der DHL beginnt weiter mit dem Satz:

Anmelden: Registrieren Sie sich für die DHL Packstation und installieren Sie die Post & DHL App (für Android und iOS).

Es gibt also entgegen den Aussagen von DHL keinen privatsphäre-schützenden Vorteil der App entgegen dem bisherigen Verfahren.

Zwangsdigitalisierung

mdr.de stellt dazu fest: "Das Herunterladen der App kostet nichts. In den Einstellungen kann man verschiedene Sicherheitsstufen aktivieren, beispielsweise der App erlauben, auf den eigenen Standort zuzugreifen oder eben nicht. Wer allerdings kein Smartphone hat, kann sich die Waren nicht mehr an Packstationen liefern lassen. Das Unternehmen sieht darin allerdings keine Benachteiligung." Wir schon!

Der Ausblick in die Zukunft ist noch schrecklicher, denn DHL sieht in ihrer App bereits den Ersatz für die ganze Postfiliale - und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

  • Alle Pakettransaktionen sind künftig mit der App möglich.
  • Es können damit sogar digital Briefmarken gekauft werden.
  • Das Porto für die Päckchen und Pakete wird damit bezahlt.
  • Der integrierte Portoberater gibt Auskunft über die Tarife.

Dabei wird ohne Zögern vorausgesetzt, dass ich meinem Smartphone das Bezahlen erlaube und ihm Zugriff auf meine Konten gestatte. Wo bleibt mein Recht auf das Bezahlen mit Bargeld?

Mehr dazu bei https://www.mdr.de/ratgeber/digitales/packstation-dhl-app-kundenkarten-100.html
und https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/packstation/packstation-kompakt.html
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05.06.2023 ePA: Wohin mit dem Widerspruch?

Widersprechen schwer gemacht

Vor 3 Monaten überraschte Gesundheitsminister Lauterbach die Menschen mit der Ankündigung, dass die elektronische Patientenakte, die ePA, künftig für Jede/n angelegt wird, der nicht dagegen widerspricht. Jahrelang hieß es, dass die ePA freiwillig sei und nur auf Wunsch eines gesetzlich Versicherten erzeugt wird.

Logischerweise muss man bei so einer Ankündigung damit rechnen, dass auch Menschen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. So weit denken scheinbar weder der Gesundheitsminister noch die Krankenkassen

Hier Auszüge aus einer Antwort der BKK auf einen Widerspruch zur ePA

Ihre elektronische Patientenakte (ePA): Vorsorglicher Widerspruch

Guten Tag Frau ...
danke, dass Sie Ihren vorsorglichen Widerspruch gegen das opt-out-Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) zu uns gesandt haben.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugt. Aktuell wurde die gematik (Gesellschaft für Tetematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) vom BMG mit der Prüfung der Machbarkeit des sogenannten „opt-out-ePA" beauftragt. Dabei geht es um die Bereitstellung und den Zugriff auf die ePA sowie um die Speicherung von Gesundheitsdaten und deren Weitergabe zu Forschungszwecken als pseudonymisierte Datenspende.

Nachdem die gematik diesen Prüfauftrag abgeschlossen hat, können wir mit einem Gesetzesverfahren rechnen. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode - also bis 2024 - auf den Weg zu bringen. Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Juristisch existiert weder das Gesetz noch die Umsetzung. Der juristischen Logik zufolge können wir einen vorsorglichen Wklerspruch nicht bearbeiten.

Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen heute keine anderen Informationen geben können. Wir halten Sie über den Stand der Dinge in unserem Kundenmagazin proFIT und auf den Social-Media-Plattformen auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen? Ich bin gern für Sie da. ...

Wir haben Fragen!

  • Bewegt sich der Gesundheitsminister außerhalb der Legalität? Wie kann er "eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugen", wenn dies überhaupt nicht dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen entspricht?
  • Vielleicht hätte den Mund halten sollen, bis "die Prüfung der Machbarkeit des sogenannten opt-out-ePA" abgeschlossen ist.
  • Wann soll denn nun die Zwangs-ePA kommen - zum 1.1. 24 oder erst zum 1.1.25?
  • "Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen."Nein! Ich will widersprechen bevor sie für mich eingerichtet ist!
  • Warum sind die Krankenkassen nicht in der Lage, sich die Wünsche ihrer Kunden zu merken, um sie dann gegebenfalls umzusetzen?

Mit der letzten Frage kommt man auch zum Hauptproblem: Die Krankenkassen haben eine umfangreiche IT-Struktur zur Speicherung, zur Kontrolle und zur Abrechnung ihrer Leistungen. Sie sollten aus finanziellen Gründen auch das größte Interesse an der Vermeidung von Doppeluntersuchungen haben. Sie könnten ohne den Milliardenaufwand, den der Staat über Jahrzehnte in die (mißlungene) eGK (elektronische Gesundheitskarte) und die ePA gesteckt haben, eine abgespeckte datenschutzkonforme ePA realisieren. Das Problem diverser verschiedener IT-Systeme bei den verschiedenen Krankenkassen wäre sicher ein Hindernis, aber es wäre von "Staats-wegen" lösbar, wenn man es wagen würde in deren Kleinstaaterei einzugreifen.

Ob die Wünsche der Pharmaindustrie nach "pseudonymisierten Forschungsdaten" dann zusätzlich realisiert werden sollten - wie es die jetztige ePA-Planung vorsieht, muss erstens die Politik und dann für den konkreten Fall der einzelne Patient selbst und freiwillig entscheiden.

Mehr dazu in unseren bisherigen Artikeln zur ePA bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
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28.05.2023 Aneignung von allem durch Wenige

Menschliche Erfahrung wird als herrenloser Rohstoff privatisiert

Mit der Vorstellung von einem demokratischen und für alle nützlichen Internet sind wir Ende der 80-iger Jahre gestartet und sind nun bei einem von (mindestens) 5 großen Konzernen beherrschten Netz angelangt. Diese Big5 oder auch GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) Genannten ziehen von Milliarden Menschen die Daten ab und nutzen sie für ihre privaten geschäftlichen Zwecke - und geben sie außerdem auch bereitwillig zur Kontrolle und Unterdrückung an staatliche Stellen weiter.

Der freiheitliche, demokratische Ausgangspunkt für das Internet waren 1994  eigentlich die "Magna Charta for the Knowledge Age" und die "Declaration of the Independence of Cyberspace", die John Perry Barlow, einer der Gründer der Electronic Frontier Foundation, 1996 vorstellte:

"Regierungen der Industriellen Welt, ihr müden Riesen aus Fleisch und Stahl, ich komme aus dem Cyberspace, dem neuen Zuhause des Geistes. Als Vertreter der Zukunft bitte ich euch aus der Vergangenheit, uns in Ruhe zu lassen. Ihr seid nicht willkommen unter uns. Ihr habt keine Souveränität, wo wir uns versammeln. (…) Wir erschaffen eine Welt, die alle betreten können ohne Bevorzugung oder Vorurteil bezüglich Rasse, Wohlstand, militärischer Macht und Herkunft. (…) Wir erschaffen eine Welt, in der jeder Einzelne an jedem Ort seine oder ihre Überzeugungen ausdrücken darf, wie individuell sie auch sind, ohne Angst davor, im Schweigen der Konformität aufgehen zu müssen."

Die leider erfolgreiche Gegenbewegung hat von diesen Vorstellungen und Forderungen fast nichts übrig gelassen. Auch wenn es weiterhin erlaubt und in Grenzen sogar gewünscht ist, dass wir uns "im Netz" äußern, so kommen diese und alle anderen Daten nur Wenigen zum Nutzen. Die Sammlung, Auswertung und die Zusammenführung unserer Daten sind sogar unmittelbar mit der Gründung der neuen digitalen Kommunikationsunternehmen, den Big5, verbunden. Der Artikel von Andrea Komlosy beschäftigt sich mit dem Buch "Zeitenwende: Corona, Big Data und die kybernetische Zeitenwende" und beschreibt.

  • Alles sind Daten: Dienstleistung durch Behörden, Versicherungen, Bestellungen, Banktransaktionen, Gesundheitseinrichtungen, Gerichts- und Notariatsangelegenheiten, aber auch jede (digital begleitete) Freizeitbeschäftigung (Surfen, Mailen, Spiele, Wandern, Treffen).
  • Zwangsdigitalisierung: Zum Zwang wird die Datenablieferung dann, wenn alternative Formen einer Transaktion nicht mehr erlaubt sind. (ePerso, Bankgeschäfte, Patientenakte, Car Sharing, ...)
  • Wachstumzwang: Das Geschäftsfeld Kommunikation und Information erfordert immer mehr User, immer mehr Daten, immer mehr Transaktionen, immer größere Aufgabenstellungen (3G, 4G, 5G, Planung von 6G). Verhaltensdaten: sind in Daten kondensierte Erfahrung der Menschheit
  • +Sozialkreditsysteme*: Belohnung und Bestrafung an Stelle der bisher üblichen totalitären Systeme des Überwachungskapitalismus

Dies ist nicht einfach so passiert

Diese 180°-Wendung von der "Magna Charta for the Knowledge Age" oder der "Declaration of the Independence of Cyberspace" zu unserer heutigen Welt ist nicht einfach so aus einem Mißgeschickt heraus passiert. Es war eine Folge des Wirtschaftssystems - auch Kapitalismus genannt - denn nicht "jeder Einzelne an jedem Ort" hatte die gleiche Macht, sich die Daten anzeignen oder seine Daten zu verbreiten. Das machen die von Google selbst aufgestellten (sechs) Deklarationen sehr deutlich. Die beiden ersten lauten in der Formulierung von Shoshana Zuboff (2018)

  1. Wir beanspruchen menschliche Erfahrung als herrenlosen Rohstoff. Auf Basis dieses Anspruchs können wir Rechte, Interessen, Kenntnisnahmen und Verständnis der Betroffenen ignorieren.
  2. Auf der Basis unseres Anspruchs bestehen wir auf das Recht, die Erfahrung des Einzelnen in Verhaltensdaten umzuwandeln.

Solche Formulierungen erinnern statt an die schöne Theorie des Kapitalismus als konkurrierende Marktwirtschaft eher an die "Gesetze" oder die Gesetzlosigkeit von Freibeutern und Piraten.

Mehr dazu bei https://www.manova.news/artikel/der-neue-mensch-3
und siehe auch „Schöne neue Welt 2030“ https://www.manova.news/artikel/der-neue-mensch-2
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17.03.2023 Wenige Vorteile, viele Nachteile bei der ePA

Die digitale Gesellschaft mit der Brechstange erzeugen

Warum müssen wir uns jetzt innerhalb eines Monats zum 3. Mal mit der ePA, der elektronischen Patientenakte, beschäftigen? Eigentlich dachten wir, das Thema vor 2 Jahren mit 2 ausführlichen Analysen und dem Hinweis auf Zwangsdigitalisierung grundlegend geklärt zu haben.

Ja, und diese Warnungen waren scheinbar nicht nur durch uns so erfolgreich, dass nach 2 Jahren ePA genau 0,7% der gesetzlich Versicherten sich eine ePA haben anlegen lassen. Genau deshalb kommt nun die Zwangs-ePA mit dem Opt-Out, einem aktiven Widerspruchsverfahren für jede/n Einzelne/n. Dachten wir bis zu seinem Amtsantritt, wir hätten (endlich mal) einen Gesundheitsminister vom Fach, so ist sein Geschwafel zur ePA nur zum Lachen:

"Der Sachverständigenrat hat sich Lösungen angeschaut in Ländern, die das sehr gut machen … Estland z.B. … wo es eine sogenannte Blockchaintechnologie gibt … wo man gut prüfen kann, wer sich in ein System einlinkt und das dann sanktionieren kann."

Wie bitte? Mit der ePA kann man Hacker schneller verhaften, oder was soll das heißen?

Gemeinwohl oder private Profitinteressen

Bei dieser Frage sind die Möglichkeiten von Hackern nicht unwichtig, jedoch erhöht der Minister deren Chancen mit jeder zusätzlichen (zentralen) Speicherung unserer sensiblen Gesundheitsdaten. Simone Hörrlein fasst auf Rubikon die ganze Misere der ePA so zusammen:

  • Der Wechsel vom Opt-In zum Opt-out-Verfahren soll die Vorgaben der EU umzusetzen, die immer vehementer eine Europäische Gesundheitsunion fordert.
  • (Gesundheits-) Daten können nach der DSGVO nur verarbeitet werden, wenn dazu ein Zweck oder ein Gesetz das erfordert. Damit wird eine Änderung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) die rechtliche Basis für die Zwangs-ePA. Bisher garantieren § 343 Abs.1 Ziffer 3 und 4 SGB die Freiwilligkeit duch das Opt-In.
  • Die ganze für die (auch schon größtenteils private) Gesundheitsversorgung aufgebaute (Telematik-) Infrastruktur ist ein PPP Unternehmen. Nominell hat das Gesundheitsministerium an der Gematik 51% Anteil, aber die anteren "Partner" verdienen dabei das Geld.
  • "Und weil das so ist, haben wohl eher die PPP-Kritiker recht, die meinen, dass öffentlich-private Partnerschaften die Grenzen zwischen legitimen öffentlichen Zwecken und privaten, gewinnorientierten Aktivitäten verwischen, sodass die Öffentlichkeit aufgrund von Eigeninteressen und Profitgier oft den Kürzeren zieht".*
  • Zu den privaten Firmen, allen voran in der Gematik die Bertelsmann Stiftung, kommen noch die Lobbyvertreter von BZÄK, DAV, DKG, GKV-SV, KBV, KZBV und PKV hinzu, die jeweils ihre Eigeninteressen durchsetzen wollen. Bei der ePA war es interessant, dass sich die PKV bei den ersten Tests mit all seinen Problemen dezent zurückgehalten hat und die Pflicht für eine ePA für Privatversicherte hinten anstellte - Kosten wollte man sich nicht aufhalsen.
  • Nun rückt bei einer Zwangs-ePA auch das Interesse der "Forschung" in den Vordergrund. Die Daten sollen anonymisiert - real nur pseudonymisiert - der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das wäre diskutabel, wenn es die staatliche Hochschulforschung beträfe, aber hier stehen die Pharmakonzerne bereits in den Startlöchern.
  • Alles deutet in Richtung einer lohnenderen Verwertung unserer Gesundheitsdaten, von einer dadurch beseren Gesundheitsversorgung bleiben nur die Allgemeinplätze in den Werbebroschüren der oben genannten Verbände.
  • Im Gegenteil: Die Stiftungen Münch und Bertelsmann, die in ihrem Rechtsgutachten zu dem Schluss kamen, dass die Umstellung der ePA auf das Opt-out-Verfahren datenschutzrechtlich problemlos sei, haben auch mit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung den Abriss von 700 Krankenhäusern initiiert und festgestellt, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte bis 2030 auf 14 Millionen pro Jahr gesenkt werden kann.

*) zur PPP Kritik: "In der sehr lesenswerten Broschüre „History RePPPeated — Warum öffentlich-private Partnerschaften kein Erfolgsmodell sind“, hat die Heinrich-Böll-Stiftung detailliert die Probleme solcher Projekte untersucht. Alle 10 Projekte waren mit hohen Kosten für die öffentliche Hand und übermäßigen Risiken für den öffentlichen Sektor verbunden und wurden damit zu einer schweren Belastung für die Bevölkerung."

Wie soll dabei die Versorgung der Menschen besser werden? Das Zauberwort dazu heißt KAS+. Es soll dass bundesweit erste forschungsunterstützende klinische Arbeitsplatzsystem werden, mit dem Krankenversorgung und medizinische Forschung fest miteinander verbunden werden. In diese Entwicklung wird z.Zt. das Geld der Steuerzahler und der gesetzlich Versicherten versenkt, nachdem diese zuvor über Jahrzehnte erst die eGK, die Gesundheitskarte und nun die ePA finanziert haben.

Der European Health Data Space

Das Ziel ist dann bis 2030 - real wohl eher 2040, wenn man an eGk und ePA denkt - der "European Health Data Space" mit dem Aufbau einer eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) sein. Simone Hörrlein stellt dazu fest: Im Mai 2021 startete die EU-Kommission das EHDS-Gesetzgebungsverfahren, ein Jahr später wurde der erste Kommissionsentwurf "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten" vorgelegt.

Noch viel mehr zu den Lobbyverbänden und privaten Interessen, aber auch zu den Absichten der EU und der WHO finden sich in dem verlinkten Artikel auf Rubikon.

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=9af77861
und https://www.rubikon.news/artikel/legalisierter-datenklau
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15.03.2023 Der europäische Gesundheitsdatenraum

So wird das nichts!

Der "European Health Data Space" - ein digitaler Raum, in dem ich europaweit mein eRezept einlösen kann und der Arzt am anderen Ende der EU zur Behandlung einfach meine ePA, meine elektronische Patientenakte aufschlägt und mich sofort angemessen behandeln kann. Das wird wohl eine unerfüllbare Wunschvorstellung bleiben und in den nächsten Jahren nur die Profite der beteiligten Unternehmen in den Himmel wachsen lassen.

In der Präambel des ersten Vorschlags der Europäischen Kommission zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten heißt es vollmundig:

"... die COVID‑19-Pandemie [hat] noch stärker gezeigt, wie wichtig elektronische Gesundheitsdaten für die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Gesundheitskrisen sind."

Wenn wir dabei an die Corona-Warn-App und das gleich parate Konkurrenzprodukt, die Luca App denken, können wir über diesen Satz nur lachen. Aber auch wir sind neugierig, wie eine europäisch einheitliche Gesundheitsversorgung geschaffen werden könnte und wir haben auch nichts gegen ein europaweites eRezept.

Was ist geplant?

Es wird im "European Health Data Space" mit Schlagworten um sich geworfen und auf gelungene Digitalvorhaben anderer Länder, wie die Patientenakte in Estland oder Finnland verwiesen. Warum werden da nicht Österreich und die Schweiz referenziert, die auch schon erfolgreicher sind als wir?

Allerdings müssen wir stutzig werden, wenn nach den Schlagworten sofort über den sogenannten „primary use“ und noch einen „secondary use“ – also eine Verwendung von Gesundheitsdaten über den eigentlich Primärzweck der Behandlung und Versorgung hinaus, geschrieben wird. Dabei kann es um die Nutzung unserer sensiblen Gesundheitsdaten für die Forschung gehen, aber auch ganz profane kommerzielle Zwecke.

Wenn man über solche (Profit-) Möglichkeiten nachdenkt, dann gehört es sich mindestens den Menschen eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Weder ein Opt-Out oder Opt-In Verfahren sind bisher vorgesehen, aber es wird darüber "diskutiert". Aber auch dieses (noch nicht vorhandene) Widerspruchsrecht wird an anderer Stelle wieder eingefangen, in dem "Data Holders", das sind eventuell Ärzte und in jedem Fall Krankenhäuser, Gesundheitsdaten für den „secondary use“ bereitstellen müssen.

Anonym - pseudonym

Unsere Gesundheitsdaten sollen für den „secondary use“ pseudonymisiert werden und dadurch "weitgehend anonym" sein. Wie weitgehend das ist, hängt von einer eventuell seltenen Krankheit und einer bestimmten Blutgruppe und ... weiteren spezifischen Merkmalen ab. Je mehr Daten gesammelt werden, umso leichter ist jemand identifizierbar. Und es ist schon erstaunlich, was nach dem Vorschlag alles zu den Gesundheitsdaten gehören soll. Umgekehrt ist die Definition der Verarbeitungszwecke sehr unscharf. So kann man sich unter "Training, Erprobung und Bewertung von Algorithmen, auch in Medizinprodukten, KI-Systemen und digitalen Gesundheitsanwendungen, die zur öffentlichen Gesundheit oder sozialen Sicherheit beitragen" alles mögliche vorstellen.

Immerhin sollen die damit trainierten KI-System keine "Entscheidungen zum Schaden einer natürlichen Person" treffen dürfen. Und wenn sie es doch tun?

Bis zur Ausformulierung und dem Inkrafttreten des "European Health Data Space" im Jahr 2025 wird noch einiges klarzustellen sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-health-data-space-ein-datenraum-voller-ungereimtheiten/
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05.03.2023 Die "Zwangs-ePA" ist da

Elektronische Patientenakten für alle?

So, wie wir es schon vor zweieinhalb Jahren mehrfach vorhergesagt haben, soll nun die "Zwangs-ePA" eingeführt werden. Nachdem nach 2 Jahren elektronischer Patientenakte (ePA) nur 1% der gesetzlich Versicherten sich von ihrem Arzt eine ePA haben anlegen lassen, will Gesundheitsminister Lauterbach unter dem Jubel der Bertelsmann-Stiftung eine "Widerspruchslösung" einführen. Der Arzt kann für den Patienten eine ePA anlegen, solange dieser nicht widerspricht.

Wie man bei 1% Beteiligung nach mehrmaliger Werbung per Brief in jeden betroffenen Haushalt von "breiter Zustimmung" sprechen kann, bleibt sicher das Geheimnis von Bertelsmann. Es soll an dieser Stelle aber kein Geheimnis bleiben, dass "Arvato [ist] als einer von insgesamt acht Geschäftsbereichen des Bertelsmannkonzerns ein weltweit tätiges Dienstleistungsunternehmen mit Hauptsitz in Gütersloh" ist. (https://de.wikipedia.org/wiki/Arvato)

Arvato betreibt für die Gematik das "Gesundheitsnetz" und hat für dieses, vom Internet durch "Connectoren" abgetrennte Netz, in allen Arztpraxen und Krankenhäusern viel Technik installieren dürfen. Diese Technik wurde nach vielen Pannen mehrfach aufgerüstet. Alle diese Kosten durften die Krankenversicherungen und das Gesundheitsministerium, damals angeführt von Minister Spahn, tragen. (s. z.B. Bundesrechnungshof will GEMATIK prüfen , Google hantiert mit Millionen Patientendaten , Herr Spahn will die Verantwortlichkeiten verwischen , Elektronische Patientenakte - Top oder Flop? , Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten , Sicherheitslücke(n) in der ePA , ...)

Im Endergebnis zahlt der Steuerzahler und die gesetzlich Versicherten für ein Monster, dessen Sinn und Zweck - die Vermeidung von Doppeluntersuchungen - auch durch die Krankenkassen zu kontrollieren wäre. All dies läuft unter dem Motto "mehr Digitalisierung" ohne realistische Betrachtung des wirklichen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Und dann sind da noch die Gefahren, die die Zwangsdigitalisierung mit sich bringt, wie z.B. Sicherheitslücke(n) in der ePA und Das Video-Ident Verfahren ist kaputt und Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten.

Die letzte geplante Millionen-teure Renovierung aller "Connectoren" ist auch noch total überflüssig, wie der CCC nachgewiesen hat, wie in ct-Heft 23 ab S. 15 zu lesen ist: "Der Austausch von 130.000 Hardware-Konnektoren bis Ende 2024, den die gesetzlichen Krankenkassen mit mindestens 300 Millionen Euro finanzieren sollen, ist technisch unnötig. Dies müssen die für die Telematische Infrastruktur zuständige Gematik sowie die drei Hersteller CGM, Secunet und RISE ebenfalls gewusst haben."

Wieder einmal wird das für eine vernüftige Gesundheitsversorgung nötige Geld für Hardware vergeudet. Die ct schreibt weiter: "Und nun liefert ein kleines Hacker-Team in seiner Freizeit innerhalb von nicht mal zwei Wochen eine Referenzimplementierung, mit der man die Laufzeit der Konnektoren einfach dadurch verlängern könnte, dass Software-Patches ausgespielt werden. Dies lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die zu 51 Prozent vom Bund kontrollierte Gematik die wirtschaftlichen Interessen eines Hersteller-Oligopols offenbar schwerer gewichtet als die finanzielle Entlastung der Versicherten. Eine kostengünstige Softwarelösung wurde offensichtlich mit Absicht jahrelang zurückgehalten. Den Schaden tragen die Ärzte und Patienten."

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen außer - Schluss mit der Zwangsdigitalisierung!

Mehr dazu bei https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/februar/elektronische-patientenakte-geplante-widerspruchsloesung-trifft-auf-breite-zustimmung
und https://www.heise.de/news/Gematik-Datenschuetzer-streiten-ueber-kuenftigen-Schutz-von-Gesundheitsdaten-7520433.html
und c't 2022, Heft 23, S.15 ff
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06.12.2022 Zwangsdigitalisierung ohne Ende

Erben ohne Handy geht nicht - nicht erben wollen auch nicht

Zum x-ten Mal (x größer 5) sind wir gestern über einen Fall von Zwangsdigitalisierung gestolpert. Einem Menschen wird es unmöglich gemacht, ohne "Internet" einen Termin bei einem Berliner Amtsgericht zu erhalten. Damit wird die Erfahrung aus Corona-Zeiten, wo es schon schwierig aber immerhin noch möglich war, einen Impftermin über Doctorlib ohne Internet über Telefon zu buchen.

Die Geschichte, kurz erzählt, geht so:

  • Das Sozialamt macht einem Behinderten Druck einen Erbschein oder einen Nachweis über die Ablehnung eines Erbes vorzuweisen, sonst würden sie seine Leistung kürzen/einstellen.
  • Bei seinem Anruf beim Amtsgericht wird ihm gesagt, dass er einen Termin dort nur über das Internet buchen könne.
  • Seine Beteuerung und die Bestätigung durch eine Sozialarbeiterin, dass er weder über ein Handy/Smartphone noch über Internet verfüge, helfen nichts.
  • Die Sozialarbeiterin versucht für ihn die Buchung vorzunehmen, es scheitert, weil er (natürlich) auch keine Mailadresse besitzt.
  • Erst mit der Eingabe einer fremden E-Mail-Adresse ist der Abschluss der Terminbuchung möglich.
  • Dieser Vorgang ist aber noch lange keine Terminbestätigung. Heute folgte die elektronische Antwort, die dazu auffordert, den angehängten "Vordruck zur Terminvorbereitung - Ausschlußerklärung" auszufüllen und einzusenden. Erst danach würde ihm elektronisch ein Terminvorschlag unterbreitet.

Datenschutzmäßig ist der ganze Vorgang bereits eine Katastrophe für seine Privatsphäre. Selbst wenn seine Sozialarbeiterin ihm den "Vordruck" nun in Papierform übergibt und er seine Daten dann selbst eingibt und in den Briefkasten des Amtsgerichts steckt, bleibt es fraglich, ob die nächste Mail vom Amtsgericht - hoffentlich mit dem dringend benötgten Termin - nicht schützenswerte persönliche Daten enthält, die dann mangels eigener Mailadresse wieder in fremde Hände gelangen.

Die Geschichte wird sicher spannend weitergehen ...

Warum ist es für angeblich "digitalisierte Verwaltungen" so schwer, in wenigen Fällen Ausnahmen zu machen, wenn Menschen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nur Post und Telefon nutzen können oder wollen. So viel Freiheit in der Gestaltung seines Lebens solte Allen zustehen.

Auch bei der eigentlich bis Oktober diesen Jahres befristeten Grundsteuererklärung bestand der Zwang zur Nutzung des Internets über Elster. Das Ergebnis war, dass nur knapp 30% eine Erklärung abgegeben haben und nun "in Ausnahmefällen" auch die Papierform wieder möglich ist und die Frist verlängert werden musste.

Mehr in unseren anderen Artikeln über Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
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30.09.2022 Kontoauflösung (nicht) leicht gemacht

Postbank kann eigene Zusicherung nicht einhalten

Schon vor zwei Monaten hatten wir in dem Artikel Ausgeliefert dem "digital" vorbestimmten Ablauf über Probleme bei der Digitalisierung von Dienstleistungen berichtet. Damals ging es um Probleme bei der Online-Erstellung von Bordkarten für einen Flug und die Buchung eines Mietwagens mit Kreditkarten, die entweder gar nicht oder nicht als wirkliche Kreditkarte anerkannt wurden.

Das heutige Problem ist dagegen eigentlich lächerlich, aber es zeigt erneut, dass die "Zwangs"-Digitalisierung unserer Infrastruktur an vielen Ecken nicht funktioniert. Alles begann mit einem Brief von der Postbank, die ankündigte, dass ab 1. Januar nächsten Jahres eine neue Kontonummer beziehungsweise IBAN für ein Postsparbuch nötig wäre. Man sollte diesem Wechsel der Kontonummer zustimmen.

Da ich das entsprechende Postsparbuch bereits seit mehr als 20 Jahren nicht mehr nutze, wollte ich dieses Anschreiben nutzen, es bei dieser Gelegenheit zu kündigen. Dazu sagt das Schreiben der Postbank, dass dies auch ohne Probleme am Schalter in der Postfiliale "jederzeit möglich" ist. Also flugs in die Warteschlange gestellt und gewartet.

  • Als erstes muss die Postbeamtin die 20 Jahre alte Kontonummer durch zwei weitere Ziffern ergänzen, die ihr der Computer ausspuckt.
  • Im nächsten Schritt werden die in der vergangenen Zeit erworbenen Zinsen berechnet auf das Guthaben von 1,17 DM.
  • Es stellt sich heraus, dass inzwischen so viele Zinsen angefallen sind, dass das Guthaben nun 1,07 € beträgt. Wir haben also mit 30 Jahren Inflation einen 1:1 Wechselkurs zur DM erreicht - das entspricht auch dem Gefühl beim Einkaufen ...
  • Nun geht es weiter zur Kündigung der Postsparkontos.
  • Nachdem alle Daten vom Personalausweis geprüft und in den Computer eingegeben wurden, stellt sich heraus, dass eine Kündigung nur nach nochmaliger Aktualisierung der Kontonummer möglich ist, obwohl diese ja schon von 8-stellig auf heute üblich 10-stellig erweitert wurde.
  • Dazu muss die Postbeamten eine interne Nummer anrufen.
  • Wärend sie in der Warteschlange auf eine Verbindung warten muss, wird die Warteschlange hinter uns immer länger.
  • Nachdem sie endlich mit einem Menschen verbunden ist, muss sie ein Passwort nennen, um sich zu identifizieren. Hoffentlich hat das niemand mitgeschnitten.
  • Danach wird ihr erklärt, dass eine Aktualisierung auf diesem Wege doch nicht möglich ist. Die Digitalisierung ist gescheitert, wieder einmal.

Sie rät mir ein formloses Schreiben an die Postbank zu schicken und darin die Kündigung zu erklären. Das hätte ich auch gleich machen können - warten wir mal ab, was die Postbank mir zurückschreibt oder ob mir das Guthaben wirklich "einfach so" überwiesen wird.

"Kleiner" unschöner Nebeneffekt: Für diesen Weg der Kontoauflösung muss ich der Postbank ein anderes Bankkonto angeben, auf welches das Guthaben überwiesen werden kann. Damit sind wieder persönliche Daten zur Postbank gelangt, die sie eigentlich nichts angehen ... und die nach ca. 10 Jahren (steuerrelevante Finanzdaten) vielleicht gelöscht werden (müssten).

Rainer für Aktion-FsA

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8097-20220731-ausgeliefert-dem-digital-vorbestimmten-ablauf.htm
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