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17.12.2024 Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz

Recht auf analoge Alternative

Ein Verbot von Digitalzwang gehört ins Grundgesetz. Das stellt ein juristisches Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise fest, welches der Verein Digitalcourage initiierte. Digitalcourage sieht damit seine Kampagne gegen Digitalzwang deutlich gestärkt.

Das Gutachten der beiden Experten Thilo Weichert und Karin Schuler klärt in einem ersten Schritt unter welchen Voraussetzungen eine analoge Alternative zum digitalen Angebot verpflichtend sein muss. Das sind mindestens die folgenden Fälle:

  • das Bezahlen mit Bargeld,
  • Diskriminierungsverbot, wenn der Mensch wegen körperlicher oder psychischen Beeinträchtigungen kein digitales Gerät bedienen kann,
  • wenn der Anspruch auf Daseinsvorsorge ansonsten auf digitale Wege beschränkt wird (Bahntickets nur mit E-Mail Adresse, Postpakete nur mit App abzuholen, Speisekarten in Restaurants nur per App abrufbar sind ...),
  • der Datenschutz durch das digitale Angebot eingeschränkt wird,
  • ...

So hatten 2022 6% der Menschen zwischen 16 und 74 noch nie das Internet genutzt. Auch diesen ist die Teilhabe am Leben nach dem Grundgesetz zu gewährleisten. Folgende Einschränkungen hätte es nach dem oben genannten Gutachten nicht geben dürfen:

  • Zur Beantragung der Energiepreispauschale mussten sich 2023 Studenten bei der BundID registrieren.
  • Die bayerische Künstlerförderung ist nur digital beantragbar.
  • Viele Banken nehmen keine Papierüberweisungen mehr an.
  • Viele Anbieter von Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation wollen mit ihren Kunden ausschließlich digital kommunizieren.

"Digitalisierung darf nicht zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft führen", sagt Karin Schuler und dem stimmen wir zu.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitalzwang-es-gibt-ein-recht-auf-eine-analoge-alternative/
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Erstellt: 2024-12-17 09:15:20

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22.10.2024 Meta, Lobbyist Nr. 1 bei der EU

Macht der großen Internetkonzerne brechen

Erst vor wenigen Tagen hatten wir über die Probleme mit Meta, Facebook, Whats App, Instagram und natürlich auch den anderen GAFAM-Konzernen geschrieben. Diese Konzerne verfügen über Geldmengen, die mit denen europäischer Staaten vergleichbar sind. Sie sitzen Klagen gegen ihre Geschäftspraktiken einfach aus. Selbst wenn sie nach 10 Jahren erfolgreich verurteilt werden, nützt das nur wenig.

Selbstverständlich lieben diese Konzerne nicht verurteilt zu werden und versuchen deshalb alles, um die Gesetzgebung in ihrem Interesse zu beeinflussen. Dazu schreibt uns LobbyControl.de:

Aktuelle Zahlen zeigen: Meta (ehemals Facebook) ist die Nummer eins im Brüsseler Lobbyregister. Mit 9 Millionen Euro pro Jahr steckt Meta mehr Geld in Lobbyarbeit als jeder andere Konzern in der EU. Das
ist ein sprunghafter Anstieg: Vor 10 Jahren gab Meta nur 450.000 Euro für Lobbyarbeit in Brüssel aus. Und Meta ist nicht der einzige Tech-Konzern, der so viel Geld für Lobbyarbeit ausgibt: Unter den sechs größten Konzernlobbys in Brüssel sind fünf Tech-Unternehmen.

Die Macht der Digitalkonzerne wächst rasant, doch wir bleiben nicht tatenlos! In Rekordzeit haben wir ein starkes Netzwerk in Deutschland und Europa mit aufgebaut, um die Konzerne in die Schranken zu weisen. ... Die Tech-Konzerne nutzen viele verschiedene Lobby-Methoden: Mitarbeitende wechseln von der Politik in die Privatwirtschaft und umgekehrt, sie schalten teure Kampagnen in den Sozialen Medien und der Presse, und sie treffen wichtige Politikerinnen und Politiker, um ihre
Standpunkte näherzubringen. Außerdem verfügen die Tech-Konzerne gerade in Europa über ein breites Lobby-Netzwerk aus Verbänden, Lobby-Agenturen, Denkfabriken und Anwaltskanzleien, die sich für die Interessen von Google, Amazon & Co einsetzen.

Eines ist immer gleich: Sie verfolgen nur ihre eigenen Gewinninteressen – die Belange der Bürgerinnen und Bürger spielen keine Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass sich dem jemand entgegenstellt. Das tun wir – und wollen Sie ebenfalls dafür gewinnen, an unserer Seite zu stehen!

Die EU will die Macht der großen Tech-Konzerne einschränken. Doch der starke Widerstand der Branche macht es für die Politik schwierig. Deshalb braucht es Unterstützung. Wir alle werden uns mit dieser gewaltigen Lobbypower auseinandersetzen müssen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die bereits guten Regeln für Lobbyismus in Brüssel nachgeschärft und dann auch konsequent durchgesetzt werden.

Mehr dazu bei https://www.lobbycontrol.de
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20.10.2024 Jahreskonferenz der Plattform Privatheit

Freiheit in digitalen Infrastrukturen

... war der Titel der diesjährigen Jahreskonferenz der Plattform Privatheit am letzten Donnerstag und Freitag in der Berliner Villa Elisabeth. Aktion Freiheit statt Angst e.V. war mit mehreren Aktiven dabei. Für das viele Forschungsgebiete umfassende Programmheft verweisen wir dorthin.

Ziel der Plattform ist es ja gerade, die aus der Digitalisierung entstehende Probleme auf die verschiedenen Gebiete Jura, Soziologie, Politik, Psychologie herunterzubrechen und die Experten von dort mit einzubinden.

Im Folgenden wollen wir keine Inhaltsangabe versuchen, sondern beschränken uns auf einige Highlights, die uns ins Auge gesprungen sind.

Keynote: Pay or Okay

In seinem Vortrag berichtet der österreichische Datenschützer Max Schrems (NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte) über die Probleme, wenn man vor die Wahl gestellt wird, einem Web Auftritt mit Werbung oder als Abo zuzustimmen. Die Frage nach der Datenschutzgrundverordnung ist dann nämlich, ist das noch eine freiwillige Zustimmung?

Österreichische Gerichte hatten entschieden, dass von einer Freiwilligkeit auszugehen ist, wenn dies günstiger ist als ein Print Abo. Fragt man jedoch die Menschen nach der Freiwilligkeit, so ergibt sich, dass

  • 3-10 % mit der Werbung einverstanden wären,
  • aber 50-70 % darauf hereinfallen,
  • und im Endergebnis 99 % bei den umständlichen Fragen zum Abschluss eines Abonnements (Name Adresse Bankverbindung, weitere Zustimmungen und Einwilligungen) aufgeben.

Die Preise für Abonnements variieren in verschiedenen europäischen Staaten, so wären es für eine Familie in Österreich 35 € im Monat, in Deutschland nur 12,50 €. Allein ein Abo für die 100 Top Webseiten (Zeitungen/Zeitschriften) würde eine deutsche Familie mit 150 € im Monat belasten. Sozial schwache Menschen können sich dies nicht leisten – ist das noch freiwillig? Gleichheit verlangt auch gleiche Teilhabe.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist seine Feststellstellung, dass die wichtigen Print Verlage durch das Verfahren durchschnittlich nur 0,8 % mehr an Einnahmen generieren. Für die Verlage ist dies eigentlich unwesentlich, aber sie wollen mit einem Abo „den Fuß in die Tür des Kunden bekommen“.

Wir müssen nun das Urteil des EuGH zum Fall "Zustimmen oder Abo" abwarten. Eine weitere Erkenntnisse die bei seinen Untersuchungen heraus kam war, dass entweder die Einwilligung bei einige Webseiten DSGVO-widrig nicht abgefragt wird oder sogar trotz eines „nein“ getrackt wurde.

Panel „Freiheit mit allen Mitteln?“

In dem Panel „Freiheit mit allen Mitteln?“ ging es ebenfalls um GAFAM, die 5 großen Internetkonzerne, deren Umsatzgröße die Haushalte vieler europäische Staaten übertrifft. Ein wichtige Frage war beim Thema Smart Home wer in einer Familie den Admin spielt, beziehungsweise die Entscheidungen über die Überwachung der restlichen Familienmitglieder trifft.

Zur Unterscheidung zwischen analog und digital wird festgestellt, dass man in der analogen Welt circa fünf Verträge pro Jahr abschließt, während es in der digitalen Welt einige 100 pro Jahr sein können. Damit sind die Menschen völlig überfordert und lesen nicht in was sie einwilligen (AGB).

Entgegen getreten wird auch der Auffassung "meine Daten gehören mir". Das ist falsch, da Daten nie normales Eigentum sind. Daten dürfen keine Handelsware sein, denn auch nach dem Verkauf sagen Sie weiter etwas über mich aus - sie bleiben „meine Daten“ (Alexander Roßnagel). Nur physische Dinge können Eigentum sein, die Kommunikationsordnung ist keine Eigentumsordnung, auch wenn der Data Act dies eventuell anders sieht.

Zu den erfolgreiche Klagen gegen große Internetkonzerne und die verhängten Bußgelder wird angemerkt: Zehn Jahre wurde gegen META geklagt, am Ende war der Prozess gewonnen. Doch es nützt nichts, denn META behauptet, dass inzwischen bei ihnen alles anders geregelt wäre. So bleibt uns nur übrig, erneut zu klagen.

Keynote: Digitale Infrastrukturen und Geopolitik

Frau Ingrid Schneider von der Uni Hamburg untersuchte in ihrem Projekt die Globalisierung des Internets. So hat sie in verschiedenen Ländern vor allem des Südens die dortige Datenschutzgrundlagen untersucht. Dabei hat sie teilweise erschreckende Erkenntnisse über die Lebensrealität und das Gebaren der großen Internetgiganten gewonnen.

Positiv ist zu vermerken, dass die Länder der BRICS Staaten ebenfalls das Ziel haben, wie die EU, gegen GAFAM vorzugehen. Allerdings ist ihre Durchsetzungskraft noch geringer als die der EU.

Negativ ist zum Beispiel die Erkenntnis, dass in Südafrika viele Menschen bis zu 9 Stunden pro Tag online sind, 4-5 Stunden täglich sind dort normal. Erklärlich ist dies dadurch, dass das Handy der einzige Internetzugang ist und fast sämtliche Bezahlvorgänge damit geschehen.

In Südafrika gibt es seit 2021 den POPI Act als Grundrecht für den Datenschutz. Die Bußgelder sind für GAFAM allerdings viel zu niedrig. Fazit: Der Datenschutz ist schwach aber vorhanden.

In Brasilien haben viele Menschen einen zeitlich, bzw. datenmäßig limitierten Zugang zum Internet, so dass bereits Mitte des Monats bei Vielen ihr Datenvolumen erschöpft ist. Meta hat bei den brasilianischen Telekommunikationsunternehmen durchgesetzt, dass der Zugang zu Meta in diesem Limit nicht berechnet wird. Die Folge ist, dass für viele Brasilianer das Internet praktisch nur aus den Diensten von Meta (Facebook, WhatsApp, Instagram) besteht.

In Indien gibt es seit 2017 ein Grundrecht auf Privatheit. Allerdings gehen indische Gerichte bei Klagen regelmäßig von einer „angenommenen Zustimmung“ aus.

China: So wie wir gegen GAFAM kämpfen, so geht der chinesische Staat gegen BAT vor (Baidoo, Alibaba, Tencent), um die Macht der eigenen Internetkonzerne gegenüber der Staatsführung in Grenzen zu halten.

Die EU ist unberechtigter Weise stolz auf den so genannten Brüssel-Effekt. Danach werden die Regeln in der EU von den großen Internet Konzernen in Teilen bei ihren Implementationen übernommen, da die EU versucht hat die EU-Datenschutzregeln auch in internationale Handelsverträge einzubringen. Allerdings haben die Internetkonzerne ihre Software inzwischen modularisiert, so dass sie je nach lokalen Datenschutzregeln diese entweder ein- oder ausschalten können.

Fazit von Frau Schneiders Vortrag: 82 % der Staaten auf der Welt haben Regeln zum Datenschutz, Lediglich die USA und Iran haben überhaupt keine. In den USA gilt seit den neunziger Jahren die Section 206, die die Anbieter von Internetdiensten von jeglicher Haftung frei stellt.

Aufbau eines EU-weiten Offenen Web Index

Das Projekts über den Aufbau eines EU-weiten Offenen Web Index (PRIDI) wird unterstützt von der Open Search Foundation und ist sehr wichtig, um die fast 100%-ige Dominanz von Google zu brechen. Die Aufgaben des Web Index umfassen das Crawling, die Speicherung, die Analyse und die Aufbereitung der Information. Das ist ein sehr umfangreiches Unterfangen. Auch die geplante Nutzung des Web Index geht von der Suchanfrage über den Abgleich mit dem Index, dem Setzen einer Rangfolge und der Anzeige der Ergebnisse einen weiten Weg.

Da Google für den Aufbau seiner Suchmaschine viele Milliarden investiert hat und mehr als zehn Jahre gebraucht hat, wäre der Offene Web Index zwar sehr wünschenswert, wird aber bei den begrenzten Mitteln der EU dafür (einige 10 Millionen Euro) kaum durchsetzbar sein.

Privatheit versus individuelles Nutzerverhalten

1,8 Milliarden Bilder werden pro Tag auf Instagram hochgeladen. Es sind meist idealisierte Körper und damit Fake Bilder des Menschen. Hinzu kommen nun KI generierte Bilder, die ebenfalls nicht das reale Menschenbild wiedergeben.
Es bleibt der Kampf zwischen „Freedom versus Liberty“ (Freiheit gegen Unternehmensfreiheit).
Fazit: Der Staat muss Standards definieren.

Natürlich gab es viele weitere Erkenntnisse aus den beiden Tage zu gewinnen. Die Vorträge und Diskussionen werden als Text und auch als Videos auf den Webseite der Plattform Privatheit sichtbar bleiben.

Mehr dazu bei https://plattform-privatheit.de/p-prv/jahreskonferenzen/jahreskonferenz-2024.php
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06.10.2024 Daten speichern für die Ewigkeit?

Max Schrems gegen Meta erneut erfolgreich

NEIN ! Das hat der EuGH in einem Verfahren gegen Meta festgestellt. Personenbezogene Daten dürfen auch, wenn ihrer Speicherung zugestimmt wurde, nicht auf Dauer genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das Verfahren geht wieder auf den Östereicher Max Schrems zurück, der in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen Meta (Facebook) erfolgreich war. ( Ab 25.5.18 gilt die DSGVO: Datenhändler auf dem Prüfstand , Kampf gegen Facebook geht weiter )

Im Prozess ging es um die Frage: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Der EuGH bestätigte Schrems Auffassung, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Diese grundsätzliche Entscheidung wird für die Werbeindustrie noch einigen Ärger bringen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-plattformen-duerfen-daten-nicht-ewig-fuer-werbung-verwenden/
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05.10.2024 Frank geht ran

Der freundliche Abweiser

Unter dieser Überschrift bietet Digitalcourage bereits seit 2007 einen Telefondienst an. Unter den Nummern 0163 1737743 und im Festnetz 0521 16391643 weist Frank jeden noch so unbequemen Anrufer ab.

Wenn man also von Menschen nach der Telefonnummer gefragt wird mit denen man eigentlich nichts zu tun haben will, dann hilft Frank. "Frank weist jeden Anrufer freundlich auf diesen Umstand hin und beendet anschließend das Gespräch", stellt Digitalcourage zufrieden fest.

Für die Anrufenden entstehen nur die üblichen Kosten ins Festnetz oder in ein deutsches Mobilfunknetz. Es ist also keinesfalls ein der üblichen Kostenfallen. Es werden wie es für einen Datenschutzverein normal sein sollte, keine Anrufdaten oder eingehende SMS protokolliert oder gespeichert.

Allerdings haben einige wenige Webseiten-Formulare die Absicht hinter Frank erkannt und akzeptieren seine Rufnummer nicht mehr. Was Frank nicht kann, können andere: Auch die Bundesnetzagentur hat Telefonnummern im Mobilfunk- und Festnetz veröffentlicht, die dauerhaft abgeschaltet sind, z.B. 030 23125000 , 0221 4710999 , 089 99998123 ,069 90009456 , 040 66969876 , 0172 9973185 , 0152 54599371 , 0171 3920045 ...

Solche Nummern sind z.B. in Videos zu sehen gewesen, wo echt wirkende Telefonnummer erscheinen sollten. Mehr Infos dazu gibt es unter www.bnetza.de.

Mehr zu Frank bei https://digitalcourage.de/frank-geht-ran
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Bezahlkarte mit Sicherheitslöchern und Trackern

Upps, Digitalisierung ging mal wieder daneben

Das war mal wieder nichts - erst das große Geschrei "wir müssen den Missbrauch unseres Sozialssystems stoppen" und dann kommt eine Bezahlkarte, die man besser "Datenklaukarte" nennen sollte. Nächster Punkt: "bundeseinheitlich" ging mal wieder nicht, wie unser Schulsystem, also muss man sich jetzt jede einzelne Bezahlkarte vornehmen und diese auf Schwachstellen untersuchen.

Das haben die Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers und Niklas Klee jetzt bei 3 Versionen der Karte und der zugehörigen Apps zum Blick auf das Konto detailliert gemacht. Neben Datenschutzverstößen fanden Sie teils erhebliche Sicherheitslücken und Tracker.

  • Die Bezahlkarte der Anbieter "PayCenter GmbH" und "petaFuel GmbH" mit derzeitigem Einsatzgebiet Bayern erlaubt über eine sogenannte "XSS-Lücke" Hackern den Login von anderen Nutzern,
  • möglich wäre Kontostände und sensible Daten einzusehen, Geld abzubuchen, Online-Käufe vorzunehmen (damit könnten Asylleistungen zwar nicht zu Familienangehörigen im Ausland aber auf die Konten Krimineller abfließen),
  • in der "SecuPay-App", der Online-Banking-App der Bezahlkarte "SocialCard", fanden Sie unter anderem elf Tracker (Verstoß gegen die DSGVO).

Julia Witte vom Verein "Digitalcourage e.V." mit Sitz in Bielefeld beurteilt die Karten und ihre Schachstellen ebenfalls als höchst problematisch. Die Unternehmen der Hersteller weisen alle Vorwürfe zurück und verweisen bezüglich der Datenweitergabe an US Unternehmen auf das bei vielen Apps übliche Verhalten.

Mehr dazu bei https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/sicherheitsluecke-bezahlkarte-gefluechtete-100.html
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23.05.2024 Grundrechte bewahren

75. Jahrestag des Grundgesetzes

Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte und Mitherausgeber des "Grundrechte-Reports" berichtet anlässlich des 75. Jahrestag des Grundgesetzes über den gestern im Haus der Demokratie in Berlin vorgestellten Grundrechte-Re­port 2024 "Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland".

Der 28. Grundrechte-Report hat die Gefährdung von Grundrechten durch den Aufstieg der radikalen Rechten und die Angriffe auf Rechte von geflüchteten Menschen und anderen marginalisierten Gruppen infolge des gesellschaftlichen Rechtsrucks zum Schwerpunkt. Dis­kutiert werden Einschränkungen bei liberalen Kernthemen wie der Versammlungs- und Mei­nungsfreiheit sowie Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Betont werden aber auch die sozialen Grundrechte, etwa beim Thema Kindergrundsicherung, dem Recht auf Wohnen oder der Überwachung am Arbeitsplatz.

Seit Jahren versteht sich der Report, der von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben wird, als "alternativer Verfassungsschutzbericht" und bespricht auch Ent­schei­dungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunter­nehmen.

Dr. Gerhart Baum, ehemaliger Bundesminister des Inneren, präsentierte den Grund­rechte-Report. Er betonte die Bedeutung der Verteidigung von Grund­rechten: "Wir kritisieren heftig die Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt. Aber nur dann sind wir dabei glaubwürdig, wenn wir solche Verletzungen auch in unserer Demokratie benennen und bekämpfen. Das tut der Grundrechte-Report in jedem Jahr."

Zu den einzelnen Themen sprachen u.a.:

  • Stefanie Tiepelmann-Halm ist bei schrankenlos e.V. im Thüringischen Nordhausen aktiv und betreibt ein interkulturelles Café. Sie beschrieb ihre Situation vor Ort: "Die Bedrohung von rechts greift lokal ganz subtil um sich, z.B. in Gesprächen, Blicken auf der Straße. Der Hass gegen Minderheiten ist alltagstauglich geworden. In Kommunalparlamenten wird die Arbeit von Vereinen bereits erschwert, sogar offene Drohungen werden ausgesprochen. Dagegen müssen wir uns stellen."
  • Hedi Tounsi, Vertrauensmann von ver.di und Betriebsratsmitglied bei Amazon, berichtete von der Dauerüberwachung im Logistik-Unternehmen und resümierte: "Amazon interes­siert der Schutz der Kolleg*innen nicht wirklich, für das Unternehmen zählt nur: Wie viele Pakete schaffst du in der Stunde? In dieser Situation müssen wir jeden Tag für bessere Arbeitsbe­dingungen kämpfen."

Der Grundrechte-Report 2024 ist ein gemeinsames Projekt von: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte

Mehr dazu im Grundrechte-Report 2024 zu bestellen ab 29.5. unter http://www.grundrechte-report.de/quermenue/bestellen/
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Tags: #Grundrechte #Grundrechtereport #Menschenrechte #Geburtstag #Gleichberechtigung #Gender #Mei­nungsfreiheit #Diskriminierung #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Meinungsfreiheit #Mitwirkung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Liga #Asyl #Arbeitsbedingungen #Nazis #Kindergrundrechte

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26.04.2024 Bericht der Brandenburger Datenschutzbeauftragten

Auch Behinderte haben Recht auf Datenschutz

Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um unbehellligt leben zu können und zu wissen, dass die eigene Privatsphäre gewahrt wird. Manche Behörden gehen bei ihrer "Arbeit" damit sehr locker um.

So musste die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in ihrem Bericht zur Lage des Datenschutzes im Land einiges kritisieren.

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen seien nicht ausreichend dokumentiert,
  • Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung seien nicht geklärt,
  • in Krankenhäusern schnüffelten Beschäftigte im Krankheitsverlauf von Kolleginnen,
  • Ausweitung der Bewegungsverfolgung durch Fußfesseln auf Verdachtsfälle, statt bisher auf Verurteilte,
  • Potsdam diskriminiere Schwerbehinderte.

Insbesondere den letzten Punkt kann man als schwere Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sehen. Die Behörden in Potsdam hätten in etwa 120 Fällen die Daten aus Anträgen auf Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen genutzt, um gleichzeitig auch deren Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Wieder enmal wurde gegen die Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung verstoßen, in dem Daten für den einen Vorgang für einen völlig anderen Vorgang genutzt wurden.

Neben der Kritik an den Landesbehörden gab es auch Fälle in der Privatwirtschaft. So musste der Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäftes ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen, der über vier Wochen im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen und teilweise -gründen der Beschäftigten aushängen ließ.

Trotz der Aufdeckung dieser Taten ist die Datenschützerin nicht zufrieden, da sich auch für ihre Behörde die Arbeitsbedingungen durch die Anzahl und Komplexität der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen massiv verschlechtert haben. Datenschutzbehörden sind fast überall seit Jahren chronisch unterbesetzt.

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/brandenburg-bericht-datenschutbeauftragte-hartge-potsdam.html
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25.04.2024 Angriff auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Von Großbritannien lernen ... ?

Eigentlich sollte das für jeden EU-Staat ein Tabu sein, nachdem man dort gerade die Menschenrechte und insbesondere die UN Flüchtlingskonvention mit Füßen tritt. Auch bei den Wünschen von der dortigen rechtskonservativen Regierung die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu verbieten - denn knacken geht bis heute nicht - werden Grundrechte abgeschafft.

Trotzdem gibt es auch in der EU-Kommission VertreterInnen, die im Rahmen des Vorhabens "Chat-Kontrolle" die Ende-zu-Ende Verschlüsselung bedrohen. Nun haben sie mit Europol einen Bündnispartner gefunden, denn in einer gemeinsamen Erklärung schreiben die Führungskräfte der europäischen Polizeibehörden, dass sie "anerkennen, dass Strafverfolger und Technik-Branche eine geteilte Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hätten, insbesondere der Kinder".

Und dann folgt der Satz "Wir sind sehr in Sorge, dass durch das Ausrollen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung diese Fähigkeiten unterlaufen werden." Anlass ist, dass Meta angefangen hat, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf der Messenger-Plattform des Unternehmens in Betrieb zu nehmen. Die angeblich verschlüsselten Nachrichten bei WhatApp haben die Sicherheitsbehörden wohl nicht so beunruhigt. Nehmen wir mal an, da die Schlüssel durch das Unternehmen vorgegeben wurden, war man sich sicher, doch hinter die Verschlüsselung schauen zu können ...

Bei einer echten asymmetrischen Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit Erzeugung des Schlüsselpaars durch den Nutzer und der sicheren Verwahrung des privaten Schlüssels durch diesen, hätte niemand außer ihm Zugang zu den verschlüsselten Inhalten. An dieser Stelle schrillen bei den "interessierten Stellen" die Alarmglocken.

Im letzten Absatz des verlinkten Artikels sind eine Reihe von Links aufgelistet zu den aktuellen Angriffen auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Europa. Dagegen muss sich die Zivilgesellschaft wenden, wenn sie unsere Privatsphäre vor anlassloser Überwachung retten will.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Europol-warnt-Industrie-und-Regierungen-vor-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-9692849.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ae
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8756-20240425-angriff-auf-die-ende-zu-ende-verschluesselung.html
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11.04.2024 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Wie schützt man die eigenen Daten vor der Bahn

Vor einem halben Jahr mussten wir darauf aufmerksam machen, dass nun auch bei der Deutschen Bahn die Zwangsdigitalisierung zuschlägt, in dem sie Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail verkaufen will. Dieser Trend weitet sich immer weiter aus. Für den Kauf muss man seinen Namen angeben, der im Zug auch per amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert werden kann. Als sogenannte digitale Tickets sollen sie außerdem vorrangig an eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilnummer versendet werden. Daher ist auch die Angabe einer dieser beiden Daten notwendig, um günstig Bahn fahren zu können, schreibt Mike Kuketz in seinem Blog.

Inzwischen haben er und der Datenschutzverein Digitalcourage.de Klage gegen dieses Vorgehen erhoben, weil die Bahn an allen Onlinekaufstellen (also in ihrer Website und ihrer App) Analyse- und Werbetracking einsetzt und damit nach Auffassung vieler Experten gegen verschiedene Gesetze verstößt. Es muss möglich sein Fahrkarten ohne solches Werbetracking zu erwerben.
Tracking- und analysefreie Kaufmethoden

Mike Kuketz hat für die Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung schon mal ein paar Vorschläge, wie man sich trotz dieses Privatsphäre-zerstörendes Vorgehens der Bahn einen Rest an Anonymität bewahren kann:

  • Online-Kauf der Fahrkarten ohne namentliche Anmeldung,
  • bei Nutzung einer Kreditkarte bekommt nicht die Bahn meine Daten sondern "nur" der Zahlungsdienstleister,
  • Kauf als Gast mit pseudonymem Paypal-Account - mühsam, aber ohne Profilbildung,
  • eine Einmal-E-Mail zur Buchung nutzen, die aber für den Empfang der Ticket-PDF echt sein muss,
  • den eigenen Namen mit zufälligen Daten ergänzen - Kunst trifft Datenschutz
  • Ticket gleich bis ins Ausland verlängert kaufen - oft billiger als ein nationales Ticket und noch(!) anonym möglich
  • der Trick für Reiche: Ticket am Automaten kaufen - zum teilweise zehnfachen Preis

Die einzelnen (legalen) Tricks sind in seinem Blog ausführlich beschrieben ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/deutsche-bahn-und-das-ende-des-anonymen-spartickets-diese-optionen-bleiben/
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Bahn #Spartickets #Verbraucherdatenschutz #Klage #Kuketz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #persönlicheDaten #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Tricks #Anonymisierung

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06.04.2024 Droht Ende des Briefgeheimnisses?

Gefährlicher Stand bei Verhandlungen zur EU Chatkontrolle

In vielen Berichten haben wir über das Hin und Her bei der EU Chatkontrolle geschrieben. Ein abgemilderter Entwurf vor Weihnachten wurde von den Überwachungsbefürwortern als wirkungslos abgelehnt. "Wirkungslos" heißt bei denen, dass sie nicht in verschlüsselte Kommunikation schauen dürfen. Dabei sollte sichere und unbeobachtete Verschlüsselung nicht nur für jede/n Einzelne/n wichtig sein, sondern auch für den Geschäftsverkehr von Unternehmen und Banken.

Nun ist ein aktueller Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle durchgesickert, der das Ende für verschlüsseltes Chatten bedeuten würde. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten, schrieb dazu am Dienstag auf seinem Blog:

"Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis. Trotz Lippenbekenntnissen zu Verschlüsselung soll mit Client-Side-Scanning bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren – das zerstört sichere Verschlüsselung." ...

"Die [geplante] Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste‘ ist bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger."

Der geplante Entwurf wäre ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in der EU, die sich gegen anlasslose Überwachung wenden. Um gleich zwei Fragezeichen auszuräumem: Natürlich hat die generelle Überwachung unser aller Kommunikation nichts mehr mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch zu tun und außerdem sind die oben aufgeführten "Unternehmen und Banken" fein raus, da der Gesetzentwurf nur sogenannte "Hochrisikodienste" überwachen will, die beliebig benannt werden können.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2024/04/05/aktuelle-eu-plaene-zur-massenueberwachung-durchgesickert/
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Tags: #Chatkontrolle #EU #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verschlüsselung #Unschuldsvermutung #Grundrechte

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30.03.2024 Schwerbewaffnete Soldaten in der New Yorker Subway

Soziale Angebote wären wirksamer

Mussten wir gestern berichten, dass die Mitarbeiter der Deutschen Bahn mit Bodycams ausgerüstet werden, so übertrifft die heutige Meldung das bei weitem. Die New Yorker Gouverneurin Kathy Hochul will mit dieser und weiteren Maßnahmen Verbrechen verhindern, die statistisch gesehen gar nicht zugenommen haben, schreibt die NZZ.ch. Über ihre Parteizugehörigkeit sagt der Artikel nichts, es ist aber anzunehmen, dass im Bundesstaat New York keine Republikanerin Gouverneurin wird.

Neben der Stadtpolizei sind 1000 weitere Einsatzkräfte im Dienst, das sind Polizisten des Bundesstaats New York sowie 750 Nationalgardisten. Alle zusammen dürfen sie stichprobenartig Taschen der Reisenden kontrollieren und sollen einen martialischen Eindruck hinterlassen.

Auch diese Aufrüstung wird nicht zu mehr Frieden und Sicherheit - in diesem Falle in der New Yorker U-Bahn führen ...

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/wegen-gewalt-und-unsicherheit-die-nationalgarde-patrouilliert-in-der-new-yorker-subway-ld.1824160
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29.03.2024 Bodycams auch in der Bahn?

Übergriffe auf Bahnmitarbeiter haben zugenommen

Netzpolitik.org berichtet aktuell darüber, dass die Deutsche Bahn ihre Zugbegleiter im Regionalverkehr mit Bodycams ausstatten will. Der Grund ist, dass es im letzten Jahr laut Deutscher Bahn rund 3.150 Mal zu Übergriffen auf Mitarbeitende des Unternehmens kam. Davon fanden zwei Drittel der Angriffe im Regionalverkehr statt.

Es wird angenommen, dass die Kameraaufnahme deeskalierend wirken wird. Tonaufnahmen sind nicht geplant. Ob die Aufnahmen gerichtsverwertbar sein könnten ist strittig. Dagegen liefern die von der Bahn im Regional- und S-Bahn-Verkehr inzwischen mehr als 50.000 eingesetzten Videokameras, "eindeutiges Beweismaterial".

Die Bodycam Aufnahmen werden verschlüsselt auf zentralen Servern gespeichert und nach 72 Stunden automatisch gelöscht.

Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen ein ähnliches Projekt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/deutsche-bahn-bodycam-als-zugbegleiter/
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14.03.2024 Bargeld oder Kartenzahlung?

Hamburger Busse verkaufen keine Fahrscheine mehr

Wieder müssen wir uns mit dem Thema des zwangsweisen bargeldlosen Bezahlens beschäftigen. Dieses Problem hat uns unter der Überschrift "Zwangsdigitalisierung" schon oft betroffen. In der ver.di Information lesen wir:

Indirekt geht es auch hier um Geld, allerdings nicht um das wie viel, sondern um das wie, genauer:

Das bargeldlose Bezahlen

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat mit Beginn des Jahres die Barzahlung in den Bussen abgeschafft und begründet dies im Wesentlichen mit hygienischen Gründen, verkürzten Standzeiten an den Haltestellen und einer erhöhten Sicherheit für das fahrende Personal. Weiter argumentiert der HVV, dass in der jüngsten Vergangenheit ohnehin nur noch sechs Prozent der Fahrgäste bar gezahlt hätten.

Wie gesagt, das Projekt begann am 1. Januar und wie viele zukunftsweisende Projekte im deutschen Verkehrsbereich schien auch dieses von bösen Geistern verfolgt: Schon kurz nach dem Start waren die Prepaidkarten vergriffen und zeitweise nicht verfügbar. Wieder einmal wurde hier zu kurz gedacht, denn leidtragend sind die, die ganz bewusst auf eine digitale Zahlung verzichten oder es sogar müssen, z.B. weil sie sich kein Smartphone leisten können oder dessen Bedienung schlichtweg nicht beherrschen. Hier wird wieder einmal die Lösung für ein organisatorisch-strukturelles Problem auf dem Rücken der Senior*innen oder Menschen mit Beeinträchtigungen gesucht.

Der BSV fordert schon seit langem das Recht auf analog ein und hat dazu im vergangenen Jahr auf dem ver.di-Bundeskongress auch erfolgreich den Antrag D 007 durchbringen können. Das Recht auf analog bedeutet aber nicht nur, dass es möglich sein muss einen Antrag auf Papier auszufüllen, sondern eben auch, dass die Fahrkarte mit Bargeld bezahlt werden kann.

Dazu gibt es viele Möglichkeiten. Wenn man sich umschaut, findet man pfiffige Transportdienstleister und Verkehrsverbünde die andere Lösungen gefunden haben, ohne dabei Senior*innen vor den Kopf zu stoßen, Menschen mit Beeinträchtigungen zu verprellen oder Mitbürgerinnen, die bewusst auf ein digitales Leben verzichten, auszugrenzen:

Die Deutsche Bahn versucht es mit Automaten auf den Bahnhöfen. In Potsdam oder Magdeburg, aber auch anderswo kann man seine Karte in den Fahrzeugen an einem Automaten erwerben. Auch so könnten die Anforderungen der HVV gelöst werden: Sicherheit und Hygiene für das Personal und Verkürzung der Haltestellenstehzeiten. Und die Fahrgäste brauchten keine App oder Prepaidkarte um einsteigen zu können. Wenn man will, geht eben vieles.

Dem ist nichts hinzuzufügen, denn, wie man sieht, geht es nicht um eine Problemlösung, sondern darum ohne Verstand mit aller Macht digitale Lösungen durchzudrücken. Und wieder werden damit Menschen diskriminiert, die sich die "digitalen Lösungen" nicht leisten können, sie physisch nicht bedienen können oder dies einfach nicht tun wollen.

Mehr dazu in InformatiV, Informationen für ver.di Senior*innen des Bundesseniorenvorstands (BSV)
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23.02.2024 Gerichtsentscheidungen sollen nicht geheim bleiben

Journalist wegen Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen angeklagt

Arne Semsrott von FragdenStaat.de hat bewusst 4 Gerichtsentscheidungen im Zuge der Ermittlungen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland veröffentlicht. Na und? Transparenz und Informationsfreiheit vertreten wir auch!

Allerdings ist das Veröffentlichen von Gerichtsbeschlüssen auch aus einem breit öffentlich diskutierten Strafverfahren im Wortlaut in Deutschland durch § 353d Nr. 3 StGB ohne Ausnahme verboten. Nach Semsrotts - und auch unserer - Meinung behindert so ein Gesetz die Berichterstattung über Strafverfahren und schränkt damit die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein.

"Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber noch immer nicht die Norm gestrichen hat oder wenigstens eine Ausnahme zugunsten der Pressefreiheit eingeführt hat", sagt Semsrott gegenüber Netzpolitik.org. Wie auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) betont, haben sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) in ihrer Rechtsprechung festgestellt, dass eine Abwägung mit der Pressefreiheit stets erforderlich sei und die Strafbarkeit kein Automatismus sein dürfe.

In dem vorliegenden Fall ist das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien enorm und trotzdem wird mit dem §353.3 StGB diese Abwägung generell unterbunden. Arne Semsrott wird nun von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen der verbotenen Veröffentlichungen mit einer Anklage beim Landgericht Berlin bedroht. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung auch diesen antiquierten Paragrafen aus dem Gesetzbuch streicht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/pressefreiheit-arne-semsrott-von-fragdenstaat-angeklagt-wegen-veroeffentlichung-von-gerichtsdokumenten/
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Tags: #Gerichtsentscheidungen #§353dNr.3StGB #FragdenStaat #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verhaltensänderung #Polizeiübergriffe #Durchsuchungen #Bagatellen #LetzteGeneration

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14.02.2024 Big Brother in Bayern

Verhaltensvorhersagen möglich ...

... aber beliebig fehlerhaft. Die Folgen von "Predictive Policing" sollte man sich stets vor Augen halten, bevor man sie auf die Menschen los lässt. Es kommt zu beliebig vielen "False Positives", also falsch Verdächtigten, die dann unter großen Schwierigkeiten ihre Unschuld beweisen müssen. Wie schwer es ist zu beweisen, dass man irgend etwas nicht getan hat, das wissen die Betroffenen nur zu gut.

Bereits in Hessen und NRW wird eine Software eingesetzt, die nun auch die Polizei in Bayern zu nutzen plant. Es handelt sich um die Analysesoftware "Vera", die wiederum auf Palantirs "Gotham" beruht. Die Junge Welt berichtet nun, dass der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri, vom Landeskriminalamt fordert, den Testbetrieb der Software der geheimdienstnahen US-Firma Palantir einzustellen.

Data Mining = Rasterahndung

Die Software schaut sich "nur" die allgemein verfügbaren Daten der Menschen an und versucht daraus Muster zu erkennen. Wer war zum Zeitpunkt X wo, wer hat mit wem telefoniert, wer hat ähnliche Ansichten in (a-) sozialen Netzwerken geäußert wie der Verdächtige Y?

Aus der Vielzahl der analysierten Daten lassen sich Persönlichkeits- sowie Bewegungsprofile von Personen erstellen und daraus wieder Schlussfolgerung auf eigentlich private Verhaltensmuster ziehen. Schon vor mehr als 20 Jahren hatte sich das BVerfG mit der Rasterfahndung von Studenten nach den Terroranschlägen vom 11. September beschäftigt und eine Analyse von Daten Unverdächtigen/Unbeteiligten ausgeschlossen. Warum jetzt - ohne äußeren Anlass - dieser erneute Vorstoß? KI machts möglich.

Noch fehlt zumindest in Bayern eine Rechtsgrundlage für solche Software, doch im Koalitionsvertrag wird sie bereits gefordert. Frage: Warum sind die Menschen so blind, solche Parteien wie CSU und Freie Wähler zu wählen?

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/469076.big-brother-in-bayern-der-einsatz-solcher-software-ist-gef%C3%A4hrlich.html
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Tags: #DataMining #Rasterahndung #BigBrother #Bayern #PredictivePolicing #FalsePositives #fehlerhaft #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Geodaten #Palantir #Vera #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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02.02.2024 KI kann mehr als Gesichter erkennen

Amazons Gesichtserkennung weiter im Dienst der Polizei

Vor Jahren hatte Amazon nach Kritik aus der Zivilgesellschaft versprochen zukünftig keine biometrische Gesichtserkennung für Polizeibehörden anzubieten. Wir hatten 2018 darüber berichtet Amazons Gesichtserkennung im Überwachungseinsatz .

Eine Liste des US-Justizministeriums beweist allerdings das Gegenteil. Die Liste zeigt den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) in untergeordneten Behörden. Netzpoltik.org zitiert das Online-Medium Fedscoop, der zur Relativierung meint, dies gelte bloß für den Einsatz von Gesichtserkennung, zum anderen greife es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen. Allerdings sei Rekognition ein Dienst für Bild- und Videoanalyse, das weit mehr Funktionen biete als nur Gesichtserkennung.

Welche Funktionen das FBI von der Software genau nutzt, ist nicht bekannt. Auf Anfragen geht das FBI nicht ein. Amazon hat allerdings angekündigt für die Polizei nach der Entdeckung der erneuten Zusammenarbeit nicht mehr tätig sein zu wollen.

Das Vorhaben sollte nicht ohne genaue Untersuchung der Spezifika in der Versenkung verschwinden, denn KI-Techniken können weit mehr als Gesichter erkennen. Siehe z.B. den Artikel von vor 2 Wochen: Skelettbasierte Gangart-Erkennung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8651-20240115-skelettbasierte-gangart-erkennung.html

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrie-amazon-arbeitet-weiterhin-us-polizeien-zu/
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Tags: #Gesichtserkennung #Amazon #Polizei #Videoüberwachung #Biometrie #skelettbasierteGangart-Erkennung #Rewe #Gewegung #Gewicht #TrigoVision #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Einkauf #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung

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15.01.2024 Skelettbasierte Gangart-Erkennung

Biometrisch erkannt einkaufen?

Wollen wir so etwas tun? Die Firma Rewe sagt ja und sie behauptet auch, das keine biometrische Erkennung vorliegt. Es wird kein Fingerabdruck und auch kein Gesicht gescannt, dafür aber dein Skelett, also deine Statur und deine Art zu gehen. Auch das ist für jeden Menschen typisch.

Rewe weist aber auch das zurück. Auch wenn Forschende über sogenannte „skelettbasierte Gangart-Erkennung“ Paper veröffentlicht haben und damit Menschen identifizieren können, soll dies bei Rewe nicht geschehen.

Wer beim Einkauf das System „Easy Out“ mit Deckenkameras (hunderte Kameras pro Laden) und Gewichtssensoren, die in allen Regalböden verbaut sind, nutzen möchte, kann sich die Waren also einfach aus dem Regal nehmen und den Laden ohne Gang durch eine Kasse wieder verlassen und der Einkauf wird danach vom Konto abgebucht.
Welche Daten werden gespeichert?

Netzpolitik.org listet auf

  • Videoaufzeichnung im Markt: schematische Darstellung deines Knochenbaus, in Ausnahmefällen Farbe deiner Kleidung oder auffällige Accessoires inkl. Zeitstempel und deines Einkaufswegs durch den Markt
  • Daten, die du generierst, wenn du Ware nimmst oder zurücklegst (z. B. Warenart, Warenmenge)
  • Daten, die du bei deinem Einkauf an der Kasse generierst (z. B. Zeitpunkt des Einkaufs, -Warenart, Warenmenge)

Dazu kommt noch, dass Rewe nicht zusichern kann, dass diese Daten innerhalb der EU verbleiben. Genauso unschön ist, dass die "Daten zu Optimierungszwecken" bis zum Vertragsende durch den Dienstleister gespeichert bleiben. Rewe pusht diese Art des Einkaufens durch Investitionen in die Technik und Zusammenarbeit mit der Firma Trigo Vision Ltd , während andere Supermärkte wie Supermärkte wie Tesco, Auchan und Aldi auch Interesse bekunden und erst einmal mit Tests in bestimmten Märkten beginnen wollen.

Wir halten eine "schematische Darstellung deines Knochenbaus" schon für ein biometrisches Merkmal ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/panoptischer-rewe-supermarkt-einkauf-mit-skelettkontrolle/
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Urteil gegen unverschlüsselte Mails

Unverschlüsselte Mail verstößt gegen die DSGVO

Endlich hat mal ein Richter kapiert, dass unverschlüsselte Mails einen Eingriff in die persönliche Privatsphäre darstellen. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, nachdem er von seinem Arbeitgeber nur unverschlüsselte Mail geschickt bekam. Heise.de berichtet: "Der Arbeitnehmer brachte vor, durch die Form der Datenübermittlung, eine zusätzliche Weiterleitung seiner Informationen an den Betriebsrat und eine unvollständige Auskunft, habe er einen immateriellen Schaden sowie einen Kontrollverlust erlitten."

Dafür wollte er Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro, den ihm der Richter des Arbeitsgerichts Suhl nicht zugestand. Er bekam aber Recht, dass der Versand einer unverschlüsselten Mail gegen die DSGVO verstößt. Die Richter beriefen sich dabei auch auf die Ansicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse.

Eine Berufungsinstanz könnte den Schadensersatzanspruch eventuell noch einmal prüfen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 14. Dezember, dass schon die Sorge, dass persönliche Daten missbraucht wurden, einen Schaden darstellen kann.

Die DSGVO erwähnt im Grundsatzartikel 5 nicht direkt die Forderung nach Verschlüsselung, fordert aber bei der Nutzung eine Abwägung nach "Stand der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen".

Deshalb verweist Heise.de auf den DSB in Hessen, der sagt: Als vergleichsweise sichere Kommunikationsmittel empfiehlt aber etwa auch der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel insbesondere den Versand inhaltsverschlüsselter E-Mails (PGP oder S/MIME) oder Portallösungen, "bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Arbeitsgericht-Unverschluesselte-Mail-verstoesst-gegen-die-DSGVO-9592235.html

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23.11.2023 E-Mail Programm kommt in die Jahre

Einfach - und funktioniert seit Jahrzehnten

Das E-Mail Protokoll wurde in den 80-iger Jahren erfunden, um Nachrichten von einem Rechner zum nächsten zu schicken. Dafür wurde schon 1982 das @-Zeichen verwendet. Um irgendwelche Sicherheitsfeatures musste man sich keine Sorgen machen, denn das Internet war noch nicht erfunden. So konnten sich Mail Server über das SMTP-Protokoll, das Simple Mail Transport Protocol, mit einem einfachen HELO anrufen und ihre Daten verschicken.

Inzwischen geschieht das natürlich verschlüsselt aber immer noch mit SMTP, Mail abholen geht ebenfalls seit Jahrzehnten mit POP3 oder IMAP - auch verschlüsselt. Und es geht seit 30 Jahren sogar mit beliebigen MIME-codierten Dateianhängen (Multipurpose Internet Mail Extensions), solange diese nicht zu groß sind (vereinbart wurden max 5MB) - egal ob der Rechner Mac, Windows oder Linux spricht, ein Android oder ein Apple Smartphone ist. Das ist der Vorteil eines vereinbarten Protokoll, an das sich alle halten müssen.

Und die Nachteile?

  1. Der wohl am meisten gehasste Nachteil sind die massenhaften Spam Nachrichten, die wir sekündlich erhalten. Spam zu versenden ist mit SMTP super einfach, man braucht nur massenhaft SMTP-Sitzungen eröffnen und kann dann Nachrichten bei anderen Servern abladen. Inzwischen gibt es zwar relativ intelligente Spam Filter, aber denen kann leicht eine wichtige Nachricht zum Opfer fallen oder sie sind so eingestellt, dass immer noch Spam durchrutscht - ärgerlich. Viel gravierender ist, dass der Spamanteil an den umlaufenden Mails einen erheblichen Teil des Internetverkehrs ausmachen und dafür Energie verbraucht wird. Oft werden auch Server, die viele Mails (z.B. Newsletter) versenden fälschlicherweise als Spam-Schleuder betrachtet und von anderen blockiert. (Das passiert unserem Verein regelmäßig durch microsoft365.com und wir müssen denen dann klar machen, dass wir die Guten sind ... Auch Heise.de berichtet von ähnlichen Erlebnisse mit Googles gmail Postfächern.)

  2. Spoofing: Jeder kann sich als Jeder ausgeben, z.B. als Obama@WhiteHouse.gov. Zwar kann man so etwas auch leicht als Fake erkennen, aber dazu muss man in den Header der Mail schauen, um zu sehen woher sie wirklich kommt.

  3. ASCII-Zeichensatz: In den 80-igern gab es (in den USA) nur den American Standard for Character Information Interchange (ASCII), der einen 7-bit Zeichensatz für E-Mail definierte. Drum herum wurden Wege für andere Zeichensätze gefunden, aber der aus der Zeit gefallene ASCII Zeichensatz blieb leider als Kern erhalten.

  4. Verschlüsselung: Mail Server reden in der Regel TLS-verschlüsselt, aber das ist nicht verpflichtend.

  5. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Die Transportverschlüsselung mit TLS zwischen den Servern reicht uns aber nicht aus. Wir möchten, dass auch auf den Zwischenknoten die Inhalte unserer Mails nicht gelesen werden. Dazu ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, z.B. mit GPG notwendig, die das Mailprotokoll nicht vorsieht. Dazu sind zusätzliche Programme notwendig, die nicht alle Mailprogramme vor sich aus mitbringen. Thunderbird für alle PC-Betriebssystem kann es und auch K9-Mail für Android.

Völlig unverständlich ist, dass die für viele - leider nicht alle - verfügbare Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur zu weniger als 10% der wirklich real wichtigen Mails genutzt wird. Selbst das staatlich geförderte Projekt DE-Mail - sicher verschlüsselte Mail für Deutschland wurde für Post und Telekom ein Verlust und wurde wieder eingestampft. Auch andere "Zusätze", wie das "besondere elektronische Anwaltspostfach" für den Verkehr zwischen Anwälten und Gerichten hatten viele Anlaufprobleme. Für das Gesundheitswesen baut die Gematik an der Telematik-Infrastruktur, über deren andauernde Probleme wir schon oft berichten mussten.

Statt einer grundsätzlich neuen Struktur für den Nachrichtenaustausch haben private Firmen in den letzten 10 Jahren eigene Messenger aufgebaut, denen (absichtlich) die Interoperabilität fehlt mit anderen Messengern Nachrichten auzutauschen. Es gibt auch bei diesen Messengern einige - die natürlich nicht von den Big5 kommen, denen man vertrauen kann, wie z.B. Signal, Threema, Gajim, Session, u.v.a.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/So-kaputt-ist-die-E-Mail-und-sie-wird-trotzdem-nicht-sterben-c-t-3003-9532199.html
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