#persönlichkeitsrecht

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26.04.2024 Bericht der Brandenburger Datenschutzbeauftragten

Auch Behinderte haben Recht auf Datenschutz

Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um unbehellligt leben zu können und zu wissen, dass die eigene Privatsphäre gewahrt wird. Manche Behörden gehen bei ihrer "Arbeit" damit sehr locker um.

So musste die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in ihrem Bericht zur Lage des Datenschutzes im Land einiges kritisieren.

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen seien nicht ausreichend dokumentiert,
  • Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung seien nicht geklärt,
  • in Krankenhäusern schnüffelten Beschäftigte im Krankheitsverlauf von Kolleginnen,
  • Ausweitung der Bewegungsverfolgung durch Fußfesseln auf Verdachtsfälle, statt bisher auf Verurteilte,
  • Potsdam diskriminiere Schwerbehinderte.

Insbesondere den letzten Punkt kann man als schwere Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sehen. Die Behörden in Potsdam hätten in etwa 120 Fällen die Daten aus Anträgen auf Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen genutzt, um gleichzeitig auch deren Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Wieder enmal wurde gegen die Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung verstoßen, in dem Daten für den einen Vorgang für einen völlig anderen Vorgang genutzt wurden.

Neben der Kritik an den Landesbehörden gab es auch Fälle in der Privatwirtschaft. So musste der Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäftes ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen, der über vier Wochen im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen und teilweise -gründen der Beschäftigten aushängen ließ.

Trotz der Aufdeckung dieser Taten ist die Datenschützerin nicht zufrieden, da sich auch für ihre Behörde die Arbeitsbedingungen durch die Anzahl und Komplexität der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen massiv verschlechtert haben. Datenschutzbehörden sind fast überall seit Jahren chronisch unterbesetzt.

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/brandenburg-bericht-datenschutbeauftragte-hartge-potsdam.html
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25.04.2024 Angriff auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Von Großbritannien lernen ... ?

Eigentlich sollte das für jeden EU-Staat ein Tabu sein, nachdem man dort gerade die Menschenrechte und insbesondere die UN Flüchtlingskonvention mit Füßen tritt. Auch bei den Wünschen von der dortigen rechtskonservativen Regierung die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu verbieten - denn knacken geht bis heute nicht - werden Grundrechte abgeschafft.

Trotzdem gibt es auch in der EU-Kommission VertreterInnen, die im Rahmen des Vorhabens "Chat-Kontrolle" die Ende-zu-Ende Verschlüsselung bedrohen. Nun haben sie mit Europol einen Bündnispartner gefunden, denn in einer gemeinsamen Erklärung schreiben die Führungskräfte der europäischen Polizeibehörden, dass sie "anerkennen, dass Strafverfolger und Technik-Branche eine geteilte Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hätten, insbesondere der Kinder".

Und dann folgt der Satz "Wir sind sehr in Sorge, dass durch das Ausrollen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung diese Fähigkeiten unterlaufen werden." Anlass ist, dass Meta angefangen hat, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf der Messenger-Plattform des Unternehmens in Betrieb zu nehmen. Die angeblich verschlüsselten Nachrichten bei WhatApp haben die Sicherheitsbehörden wohl nicht so beunruhigt. Nehmen wir mal an, da die Schlüssel durch das Unternehmen vorgegeben wurden, war man sich sicher, doch hinter die Verschlüsselung schauen zu können ...

Bei einer echten asymmetrischen Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit Erzeugung des Schlüsselpaars durch den Nutzer und der sicheren Verwahrung des privaten Schlüssels durch diesen, hätte niemand außer ihm Zugang zu den verschlüsselten Inhalten. An dieser Stelle schrillen bei den "interessierten Stellen" die Alarmglocken.

Im letzten Absatz des verlinkten Artikels sind eine Reihe von Links aufgelistet zu den aktuellen Angriffen auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Europa. Dagegen muss sich die Zivilgesellschaft wenden, wenn sie unsere Privatsphäre vor anlassloser Überwachung retten will.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Europol-warnt-Industrie-und-Regierungen-vor-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-9692849.html
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Tags: #EU #GB #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ende-zu-Ende #Verschlüsselung #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Hacking #Trojaner #Polizei #Geheimdienste #Verschlüsselung

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11.04.2024 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Wie schützt man die eigenen Daten vor der Bahn

Vor einem halben Jahr mussten wir darauf aufmerksam machen, dass nun auch bei der Deutschen Bahn die Zwangsdigitalisierung zuschlägt, in dem sie Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail verkaufen will. Dieser Trend weitet sich immer weiter aus. Für den Kauf muss man seinen Namen angeben, der im Zug auch per amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert werden kann. Als sogenannte digitale Tickets sollen sie außerdem vorrangig an eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilnummer versendet werden. Daher ist auch die Angabe einer dieser beiden Daten notwendig, um günstig Bahn fahren zu können, schreibt Mike Kuketz in seinem Blog.

Inzwischen haben er und der Datenschutzverein Digitalcourage.de Klage gegen dieses Vorgehen erhoben, weil die Bahn an allen Onlinekaufstellen (also in ihrer Website und ihrer App) Analyse- und Werbetracking einsetzt und damit nach Auffassung vieler Experten gegen verschiedene Gesetze verstößt. Es muss möglich sein Fahrkarten ohne solches Werbetracking zu erwerben.
Tracking- und analysefreie Kaufmethoden

Mike Kuketz hat für die Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung schon mal ein paar Vorschläge, wie man sich trotz dieses Privatsphäre-zerstörendes Vorgehens der Bahn einen Rest an Anonymität bewahren kann:

  • Online-Kauf der Fahrkarten ohne namentliche Anmeldung,
  • bei Nutzung einer Kreditkarte bekommt nicht die Bahn meine Daten sondern "nur" der Zahlungsdienstleister,
  • Kauf als Gast mit pseudonymem Paypal-Account - mühsam, aber ohne Profilbildung,
  • eine Einmal-E-Mail zur Buchung nutzen, die aber für den Empfang der Ticket-PDF echt sein muss,
  • den eigenen Namen mit zufälligen Daten ergänzen - Kunst trifft Datenschutz
  • Ticket gleich bis ins Ausland verlängert kaufen - oft billiger als ein nationales Ticket und noch(!) anonym möglich
  • der Trick für Reiche: Ticket am Automaten kaufen - zum teilweise zehnfachen Preis

Die einzelnen (legalen) Tricks sind in seinem Blog ausführlich beschrieben ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/deutsche-bahn-und-das-ende-des-anonymen-spartickets-diese-optionen-bleiben/
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Bahn #Spartickets #Verbraucherdatenschutz #Klage #Kuketz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #persönlicheDaten #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Tricks #Anonymisierung

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06.04.2024 Droht Ende des Briefgeheimnisses?

Gefährlicher Stand bei Verhandlungen zur EU Chatkontrolle

In vielen Berichten haben wir über das Hin und Her bei der EU Chatkontrolle geschrieben. Ein abgemilderter Entwurf vor Weihnachten wurde von den Überwachungsbefürwortern als wirkungslos abgelehnt. "Wirkungslos" heißt bei denen, dass sie nicht in verschlüsselte Kommunikation schauen dürfen. Dabei sollte sichere und unbeobachtete Verschlüsselung nicht nur für jede/n Einzelne/n wichtig sein, sondern auch für den Geschäftsverkehr von Unternehmen und Banken.

Nun ist ein aktueller Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle durchgesickert, der das Ende für verschlüsseltes Chatten bedeuten würde. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten, schrieb dazu am Dienstag auf seinem Blog:

"Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis. Trotz Lippenbekenntnissen zu Verschlüsselung soll mit Client-Side-Scanning bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren – das zerstört sichere Verschlüsselung." ...

"Die [geplante] Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste‘ ist bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger."

Der geplante Entwurf wäre ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in der EU, die sich gegen anlasslose Überwachung wenden. Um gleich zwei Fragezeichen auszuräumem: Natürlich hat die generelle Überwachung unser aller Kommunikation nichts mehr mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch zu tun und außerdem sind die oben aufgeführten "Unternehmen und Banken" fein raus, da der Gesetzentwurf nur sogenannte "Hochrisikodienste" überwachen will, die beliebig benannt werden können.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2024/04/05/aktuelle-eu-plaene-zur-massenueberwachung-durchgesickert/
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Tags: #Chatkontrolle #EU #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verschlüsselung #Unschuldsvermutung #Grundrechte

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30.03.2024 Schwerbewaffnete Soldaten in der New Yorker Subway

Soziale Angebote wären wirksamer

Mussten wir gestern berichten, dass die Mitarbeiter der Deutschen Bahn mit Bodycams ausgerüstet werden, so übertrifft die heutige Meldung das bei weitem. Die New Yorker Gouverneurin Kathy Hochul will mit dieser und weiteren Maßnahmen Verbrechen verhindern, die statistisch gesehen gar nicht zugenommen haben, schreibt die NZZ.ch. Über ihre Parteizugehörigkeit sagt der Artikel nichts, es ist aber anzunehmen, dass im Bundesstaat New York keine Republikanerin Gouverneurin wird.

Neben der Stadtpolizei sind 1000 weitere Einsatzkräfte im Dienst, das sind Polizisten des Bundesstaats New York sowie 750 Nationalgardisten. Alle zusammen dürfen sie stichprobenartig Taschen der Reisenden kontrollieren und sollen einen martialischen Eindruck hinterlassen.

Auch diese Aufrüstung wird nicht zu mehr Frieden und Sicherheit - in diesem Falle in der New Yorker U-Bahn führen ...

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/wegen-gewalt-und-unsicherheit-die-nationalgarde-patrouilliert-in-der-new-yorker-subway-ld.1824160
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Tags: #Soldaten #Nationalgarde #U-Bahn #Subway #NewYork #Verhaltensänderung #Deeskalation #Taschenkontrolle #Bewaffnung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

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29.03.2024 Bodycams auch in der Bahn?

Übergriffe auf Bahnmitarbeiter haben zugenommen

Netzpolitik.org berichtet aktuell darüber, dass die Deutsche Bahn ihre Zugbegleiter im Regionalverkehr mit Bodycams ausstatten will. Der Grund ist, dass es im letzten Jahr laut Deutscher Bahn rund 3.150 Mal zu Übergriffen auf Mitarbeitende des Unternehmens kam. Davon fanden zwei Drittel der Angriffe im Regionalverkehr statt.

Es wird angenommen, dass die Kameraaufnahme deeskalierend wirken wird. Tonaufnahmen sind nicht geplant. Ob die Aufnahmen gerichtsverwertbar sein könnten ist strittig. Dagegen liefern die von der Bahn im Regional- und S-Bahn-Verkehr inzwischen mehr als 50.000 eingesetzten Videokameras, "eindeutiges Beweismaterial".

Die Bodycam Aufnahmen werden verschlüsselt auf zentralen Servern gespeichert und nach 72 Stunden automatisch gelöscht.

Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen ein ähnliches Projekt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/deutsche-bahn-bodycam-als-zugbegleiter/
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14.03.2024 Bargeld oder Kartenzahlung?

Hamburger Busse verkaufen keine Fahrscheine mehr

Wieder müssen wir uns mit dem Thema des zwangsweisen bargeldlosen Bezahlens beschäftigen. Dieses Problem hat uns unter der Überschrift "Zwangsdigitalisierung" schon oft betroffen. In der ver.di Information lesen wir:

Indirekt geht es auch hier um Geld, allerdings nicht um das wie viel, sondern um das wie, genauer:

Das bargeldlose Bezahlen

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat mit Beginn des Jahres die Barzahlung in den Bussen abgeschafft und begründet dies im Wesentlichen mit hygienischen Gründen, verkürzten Standzeiten an den Haltestellen und einer erhöhten Sicherheit für das fahrende Personal. Weiter argumentiert der HVV, dass in der jüngsten Vergangenheit ohnehin nur noch sechs Prozent der Fahrgäste bar gezahlt hätten.

Wie gesagt, das Projekt begann am 1. Januar und wie viele zukunftsweisende Projekte im deutschen Verkehrsbereich schien auch dieses von bösen Geistern verfolgt: Schon kurz nach dem Start waren die Prepaidkarten vergriffen und zeitweise nicht verfügbar. Wieder einmal wurde hier zu kurz gedacht, denn leidtragend sind die, die ganz bewusst auf eine digitale Zahlung verzichten oder es sogar müssen, z.B. weil sie sich kein Smartphone leisten können oder dessen Bedienung schlichtweg nicht beherrschen. Hier wird wieder einmal die Lösung für ein organisatorisch-strukturelles Problem auf dem Rücken der Senior*innen oder Menschen mit Beeinträchtigungen gesucht.

Der BSV fordert schon seit langem das Recht auf analog ein und hat dazu im vergangenen Jahr auf dem ver.di-Bundeskongress auch erfolgreich den Antrag D 007 durchbringen können. Das Recht auf analog bedeutet aber nicht nur, dass es möglich sein muss einen Antrag auf Papier auszufüllen, sondern eben auch, dass die Fahrkarte mit Bargeld bezahlt werden kann.

Dazu gibt es viele Möglichkeiten. Wenn man sich umschaut, findet man pfiffige Transportdienstleister und Verkehrsverbünde die andere Lösungen gefunden haben, ohne dabei Senior*innen vor den Kopf zu stoßen, Menschen mit Beeinträchtigungen zu verprellen oder Mitbürgerinnen, die bewusst auf ein digitales Leben verzichten, auszugrenzen:

Die Deutsche Bahn versucht es mit Automaten auf den Bahnhöfen. In Potsdam oder Magdeburg, aber auch anderswo kann man seine Karte in den Fahrzeugen an einem Automaten erwerben. Auch so könnten die Anforderungen der HVV gelöst werden: Sicherheit und Hygiene für das Personal und Verkürzung der Haltestellenstehzeiten. Und die Fahrgäste brauchten keine App oder Prepaidkarte um einsteigen zu können. Wenn man will, geht eben vieles.

Dem ist nichts hinzuzufügen, denn, wie man sieht, geht es nicht um eine Problemlösung, sondern darum ohne Verstand mit aller Macht digitale Lösungen durchzudrücken. Und wieder werden damit Menschen diskriminiert, die sich die "digitalen Lösungen" nicht leisten können, sie physisch nicht bedienen können oder dies einfach nicht tun wollen.

Mehr dazu in InformatiV, Informationen für ver.di Senior*innen des Bundesseniorenvorstands (BSV)
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23.02.2024 Gerichtsentscheidungen sollen nicht geheim bleiben

Journalist wegen Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen angeklagt

Arne Semsrott von FragdenStaat.de hat bewusst 4 Gerichtsentscheidungen im Zuge der Ermittlungen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland veröffentlicht. Na und? Transparenz und Informationsfreiheit vertreten wir auch!

Allerdings ist das Veröffentlichen von Gerichtsbeschlüssen auch aus einem breit öffentlich diskutierten Strafverfahren im Wortlaut in Deutschland durch § 353d Nr. 3 StGB ohne Ausnahme verboten. Nach Semsrotts - und auch unserer - Meinung behindert so ein Gesetz die Berichterstattung über Strafverfahren und schränkt damit die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein.

"Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber noch immer nicht die Norm gestrichen hat oder wenigstens eine Ausnahme zugunsten der Pressefreiheit eingeführt hat", sagt Semsrott gegenüber Netzpolitik.org. Wie auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) betont, haben sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) in ihrer Rechtsprechung festgestellt, dass eine Abwägung mit der Pressefreiheit stets erforderlich sei und die Strafbarkeit kein Automatismus sein dürfe.

In dem vorliegenden Fall ist das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien enorm und trotzdem wird mit dem §353.3 StGB diese Abwägung generell unterbunden. Arne Semsrott wird nun von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen der verbotenen Veröffentlichungen mit einer Anklage beim Landgericht Berlin bedroht. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung auch diesen antiquierten Paragrafen aus dem Gesetzbuch streicht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/pressefreiheit-arne-semsrott-von-fragdenstaat-angeklagt-wegen-veroeffentlichung-von-gerichtsdokumenten/
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14.02.2024 Big Brother in Bayern

Verhaltensvorhersagen möglich ...

... aber beliebig fehlerhaft. Die Folgen von "Predictive Policing" sollte man sich stets vor Augen halten, bevor man sie auf die Menschen los lässt. Es kommt zu beliebig vielen "False Positives", also falsch Verdächtigten, die dann unter großen Schwierigkeiten ihre Unschuld beweisen müssen. Wie schwer es ist zu beweisen, dass man irgend etwas nicht getan hat, das wissen die Betroffenen nur zu gut.

Bereits in Hessen und NRW wird eine Software eingesetzt, die nun auch die Polizei in Bayern zu nutzen plant. Es handelt sich um die Analysesoftware "Vera", die wiederum auf Palantirs "Gotham" beruht. Die Junge Welt berichtet nun, dass der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri, vom Landeskriminalamt fordert, den Testbetrieb der Software der geheimdienstnahen US-Firma Palantir einzustellen.

Data Mining = Rasterahndung

Die Software schaut sich "nur" die allgemein verfügbaren Daten der Menschen an und versucht daraus Muster zu erkennen. Wer war zum Zeitpunkt X wo, wer hat mit wem telefoniert, wer hat ähnliche Ansichten in (a-) sozialen Netzwerken geäußert wie der Verdächtige Y?

Aus der Vielzahl der analysierten Daten lassen sich Persönlichkeits- sowie Bewegungsprofile von Personen erstellen und daraus wieder Schlussfolgerung auf eigentlich private Verhaltensmuster ziehen. Schon vor mehr als 20 Jahren hatte sich das BVerfG mit der Rasterfahndung von Studenten nach den Terroranschlägen vom 11. September beschäftigt und eine Analyse von Daten Unverdächtigen/Unbeteiligten ausgeschlossen. Warum jetzt - ohne äußeren Anlass - dieser erneute Vorstoß? KI machts möglich.

Noch fehlt zumindest in Bayern eine Rechtsgrundlage für solche Software, doch im Koalitionsvertrag wird sie bereits gefordert. Frage: Warum sind die Menschen so blind, solche Parteien wie CSU und Freie Wähler zu wählen?

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/469076.big-brother-in-bayern-der-einsatz-solcher-software-ist-gef%C3%A4hrlich.html
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Tags: #DataMining #Rasterahndung #BigBrother #Bayern #PredictivePolicing #FalsePositives #fehlerhaft #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Geodaten #Palantir #Vera #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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02.02.2024 KI kann mehr als Gesichter erkennen

Amazons Gesichtserkennung weiter im Dienst der Polizei

Vor Jahren hatte Amazon nach Kritik aus der Zivilgesellschaft versprochen zukünftig keine biometrische Gesichtserkennung für Polizeibehörden anzubieten. Wir hatten 2018 darüber berichtet Amazons Gesichtserkennung im Überwachungseinsatz .

Eine Liste des US-Justizministeriums beweist allerdings das Gegenteil. Die Liste zeigt den Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) in untergeordneten Behörden. Netzpoltik.org zitiert das Online-Medium Fedscoop, der zur Relativierung meint, dies gelte bloß für den Einsatz von Gesichtserkennung, zum anderen greife es nur bei strafrechtlichen Ermittlungen. Allerdings sei Rekognition ein Dienst für Bild- und Videoanalyse, das weit mehr Funktionen biete als nur Gesichtserkennung.

Welche Funktionen das FBI von der Software genau nutzt, ist nicht bekannt. Auf Anfragen geht das FBI nicht ein. Amazon hat allerdings angekündigt für die Polizei nach der Entdeckung der erneuten Zusammenarbeit nicht mehr tätig sein zu wollen.

Das Vorhaben sollte nicht ohne genaue Untersuchung der Spezifika in der Versenkung verschwinden, denn KI-Techniken können weit mehr als Gesichter erkennen. Siehe z.B. den Artikel von vor 2 Wochen: Skelettbasierte Gangart-Erkennung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8651-20240115-skelettbasierte-gangart-erkennung.html

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrie-amazon-arbeitet-weiterhin-us-polizeien-zu/
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Tags: #Gesichtserkennung #Amazon #Polizei #Videoüberwachung #Biometrie #skelettbasierteGangart-Erkennung #Rewe #Gewegung #Gewicht #TrigoVision #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Einkauf #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung

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15.01.2024 Skelettbasierte Gangart-Erkennung

Biometrisch erkannt einkaufen?

Wollen wir so etwas tun? Die Firma Rewe sagt ja und sie behauptet auch, das keine biometrische Erkennung vorliegt. Es wird kein Fingerabdruck und auch kein Gesicht gescannt, dafür aber dein Skelett, also deine Statur und deine Art zu gehen. Auch das ist für jeden Menschen typisch.

Rewe weist aber auch das zurück. Auch wenn Forschende über sogenannte „skelettbasierte Gangart-Erkennung“ Paper veröffentlicht haben und damit Menschen identifizieren können, soll dies bei Rewe nicht geschehen.

Wer beim Einkauf das System „Easy Out“ mit Deckenkameras (hunderte Kameras pro Laden) und Gewichtssensoren, die in allen Regalböden verbaut sind, nutzen möchte, kann sich die Waren also einfach aus dem Regal nehmen und den Laden ohne Gang durch eine Kasse wieder verlassen und der Einkauf wird danach vom Konto abgebucht.
Welche Daten werden gespeichert?

Netzpolitik.org listet auf

  • Videoaufzeichnung im Markt: schematische Darstellung deines Knochenbaus, in Ausnahmefällen Farbe deiner Kleidung oder auffällige Accessoires inkl. Zeitstempel und deines Einkaufswegs durch den Markt
  • Daten, die du generierst, wenn du Ware nimmst oder zurücklegst (z. B. Warenart, Warenmenge)
  • Daten, die du bei deinem Einkauf an der Kasse generierst (z. B. Zeitpunkt des Einkaufs, -Warenart, Warenmenge)

Dazu kommt noch, dass Rewe nicht zusichern kann, dass diese Daten innerhalb der EU verbleiben. Genauso unschön ist, dass die "Daten zu Optimierungszwecken" bis zum Vertragsende durch den Dienstleister gespeichert bleiben. Rewe pusht diese Art des Einkaufens durch Investitionen in die Technik und Zusammenarbeit mit der Firma Trigo Vision Ltd , während andere Supermärkte wie Supermärkte wie Tesco, Auchan und Aldi auch Interesse bekunden und erst einmal mit Tests in bestimmten Märkten beginnen wollen.

Wir halten eine "schematische Darstellung deines Knochenbaus" schon für ein biometrisches Merkmal ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/panoptischer-rewe-supermarkt-einkauf-mit-skelettkontrolle/
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Urteil gegen unverschlüsselte Mails

Unverschlüsselte Mail verstößt gegen die DSGVO

Endlich hat mal ein Richter kapiert, dass unverschlüsselte Mails einen Eingriff in die persönliche Privatsphäre darstellen. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, nachdem er von seinem Arbeitgeber nur unverschlüsselte Mail geschickt bekam. Heise.de berichtet: "Der Arbeitnehmer brachte vor, durch die Form der Datenübermittlung, eine zusätzliche Weiterleitung seiner Informationen an den Betriebsrat und eine unvollständige Auskunft, habe er einen immateriellen Schaden sowie einen Kontrollverlust erlitten."

Dafür wollte er Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro, den ihm der Richter des Arbeitsgerichts Suhl nicht zugestand. Er bekam aber Recht, dass der Versand einer unverschlüsselten Mail gegen die DSGVO verstößt. Die Richter beriefen sich dabei auch auf die Ansicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse.

Eine Berufungsinstanz könnte den Schadensersatzanspruch eventuell noch einmal prüfen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 14. Dezember, dass schon die Sorge, dass persönliche Daten missbraucht wurden, einen Schaden darstellen kann.

Die DSGVO erwähnt im Grundsatzartikel 5 nicht direkt die Forderung nach Verschlüsselung, fordert aber bei der Nutzung eine Abwägung nach "Stand der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen".

Deshalb verweist Heise.de auf den DSB in Hessen, der sagt: Als vergleichsweise sichere Kommunikationsmittel empfiehlt aber etwa auch der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel insbesondere den Versand inhaltsverschlüsselter E-Mails (PGP oder S/MIME) oder Portallösungen, "bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Arbeitsgericht-Unverschluesselte-Mail-verstoesst-gegen-die-DSGVO-9592235.html

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23.11.2023 E-Mail Programm kommt in die Jahre

Einfach - und funktioniert seit Jahrzehnten

Das E-Mail Protokoll wurde in den 80-iger Jahren erfunden, um Nachrichten von einem Rechner zum nächsten zu schicken. Dafür wurde schon 1982 das @-Zeichen verwendet. Um irgendwelche Sicherheitsfeatures musste man sich keine Sorgen machen, denn das Internet war noch nicht erfunden. So konnten sich Mail Server über das SMTP-Protokoll, das Simple Mail Transport Protocol, mit einem einfachen HELO anrufen und ihre Daten verschicken.

Inzwischen geschieht das natürlich verschlüsselt aber immer noch mit SMTP, Mail abholen geht ebenfalls seit Jahrzehnten mit POP3 oder IMAP - auch verschlüsselt. Und es geht seit 30 Jahren sogar mit beliebigen MIME-codierten Dateianhängen (Multipurpose Internet Mail Extensions), solange diese nicht zu groß sind (vereinbart wurden max 5MB) - egal ob der Rechner Mac, Windows oder Linux spricht, ein Android oder ein Apple Smartphone ist. Das ist der Vorteil eines vereinbarten Protokoll, an das sich alle halten müssen.

Und die Nachteile?

  1. Der wohl am meisten gehasste Nachteil sind die massenhaften Spam Nachrichten, die wir sekündlich erhalten. Spam zu versenden ist mit SMTP super einfach, man braucht nur massenhaft SMTP-Sitzungen eröffnen und kann dann Nachrichten bei anderen Servern abladen. Inzwischen gibt es zwar relativ intelligente Spam Filter, aber denen kann leicht eine wichtige Nachricht zum Opfer fallen oder sie sind so eingestellt, dass immer noch Spam durchrutscht - ärgerlich. Viel gravierender ist, dass der Spamanteil an den umlaufenden Mails einen erheblichen Teil des Internetverkehrs ausmachen und dafür Energie verbraucht wird. Oft werden auch Server, die viele Mails (z.B. Newsletter) versenden fälschlicherweise als Spam-Schleuder betrachtet und von anderen blockiert. (Das passiert unserem Verein regelmäßig durch microsoft365.com und wir müssen denen dann klar machen, dass wir die Guten sind ... Auch Heise.de berichtet von ähnlichen Erlebnisse mit Googles gmail Postfächern.)

  2. Spoofing: Jeder kann sich als Jeder ausgeben, z.B. als Obama@WhiteHouse.gov. Zwar kann man so etwas auch leicht als Fake erkennen, aber dazu muss man in den Header der Mail schauen, um zu sehen woher sie wirklich kommt.

  3. ASCII-Zeichensatz: In den 80-igern gab es (in den USA) nur den American Standard for Character Information Interchange (ASCII), der einen 7-bit Zeichensatz für E-Mail definierte. Drum herum wurden Wege für andere Zeichensätze gefunden, aber der aus der Zeit gefallene ASCII Zeichensatz blieb leider als Kern erhalten.

  4. Verschlüsselung: Mail Server reden in der Regel TLS-verschlüsselt, aber das ist nicht verpflichtend.

  5. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Die Transportverschlüsselung mit TLS zwischen den Servern reicht uns aber nicht aus. Wir möchten, dass auch auf den Zwischenknoten die Inhalte unserer Mails nicht gelesen werden. Dazu ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, z.B. mit GPG notwendig, die das Mailprotokoll nicht vorsieht. Dazu sind zusätzliche Programme notwendig, die nicht alle Mailprogramme vor sich aus mitbringen. Thunderbird für alle PC-Betriebssystem kann es und auch K9-Mail für Android.

Völlig unverständlich ist, dass die für viele - leider nicht alle - verfügbare Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur zu weniger als 10% der wirklich real wichtigen Mails genutzt wird. Selbst das staatlich geförderte Projekt DE-Mail - sicher verschlüsselte Mail für Deutschland wurde für Post und Telekom ein Verlust und wurde wieder eingestampft. Auch andere "Zusätze", wie das "besondere elektronische Anwaltspostfach" für den Verkehr zwischen Anwälten und Gerichten hatten viele Anlaufprobleme. Für das Gesundheitswesen baut die Gematik an der Telematik-Infrastruktur, über deren andauernde Probleme wir schon oft berichten mussten.

Statt einer grundsätzlich neuen Struktur für den Nachrichtenaustausch haben private Firmen in den letzten 10 Jahren eigene Messenger aufgebaut, denen (absichtlich) die Interoperabilität fehlt mit anderen Messengern Nachrichten auzutauschen. Es gibt auch bei diesen Messengern einige - die natürlich nicht von den Big5 kommen, denen man vertrauen kann, wie z.B. Signal, Threema, Gajim, Session, u.v.a.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/So-kaputt-ist-die-E-Mail-und-sie-wird-trotzdem-nicht-sterben-c-t-3003-9532199.html
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19.09.2023 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Zwangsdigitalisierung nun auch bei der Bahn

Nachdem wir kürzlich berichten mussten, dass die Post durch die Veränderung an den Paketstationen die Menschen zur Nutzung einer App zwingt, kommt nun auch die Bahn mit einem unsinnigen Plan. Ab Oktober will die Bahn ihre Spartickets im Fernverkehr nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkaufen.

Als Begündung wird das eigene Versagen - die ständigen Verspätungen und Zugausfälle - genannt. Auf diesem Weg hofft die Bahn die Kunden "rechtzeitig" warnen und auf Alternativen hinweisen zu können. Bei normalen Tickets scheint diese "Notwendigeit" nicht zu bestehen. Bei allen Online Fahrkartenkäufen hat die Bahn bereits die Daten ihrer Kunden gespeichert.

Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu gegenüber dem rbb gesagt: "Der Digitalisierungszwang beim Verkauf von Fahrkarten am Schalter macht aus unserer Sicht keinen Sinn. ... Die Deutsche Bahn sollte Digitalisierung zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher machen. Doch mit dieser neuen Regelung schafft die Bahn eine Barriere für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, darunter ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Die neue Regel ist definitiv unsozial."

Menschen ohne Telefon und ohne Internet werden damit praktisch vom Bahn fahren ausgeschlossen.

Auch die Preiskalkulation auf den Webseiten der Bahn wird kritisiert. Bei der Online-Suche nach Reisemöglichkeiten werden oft falsche oder unvollständige Preise zur Buchung angezeigt oder die einzelne Buchung von Hin- und Rückfahrt ist günstiger als die gemeinsame Buchung. Darüber hinaus treten 2 Fehler auf, die sich mit etwas Text oder farblicher Kennzeichnung leicht korrgieren ließen

  • Es wird ein "Teilstreckenpreis" angezeigt aber nicht deutlich gemacht, welches Verkehrsmittel auf der gefundenen Strecke nicht im Preis enthalten ist. Dies führt dann auf der Reise bei Kontrollen zu Nachforderungen.
  • Es wird ein Preis für die gesamte Strecke als eine Fahrkarte ausgewiesen, obwohl der Kauf von mehreren Fahrkarten wesentlich billiger wäre. Dies tritt oft auf, wenn die Reise durch Verkehrsverbünde führt (z.B. Nutzung eines Quer-durchs-Land-Tickets plus ein Ticket für die S-Bahn).

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/verbraucherzentrale-kritik-spartickets-deutsche-bahn-digitalisierung.html
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03.08.2023 Bußgeld wegen Liste mit sensiblen Daten

Was darf eine Arbeitgeberin?

In unserem Wirtschaftssystem ist das eine ganze Menge: Sie hat ein Weisungsrecht, kann die Arbeit verteilen und anordnen, aber sie darf dazu keine Listen mit sensiblen Daten der Beschäftigten anlegen - besonders dann nicht, wenn diese Daten dazu genutzt werden sollen ArbeitnehmerInnen zu diskriminieren oder gar auszusortieren.

Deshalb hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp nun ein Bußgeld über 215.000 Euro gegen den Dienstleister Humboldt Forum Service GmbH in der Stiftung Humboldt Forum verhängt. Diese Firma soll eine Art schwarze Liste über Mitarbeiter in der Probezeit geführt haben.

Darin wurde für mögliche Kündigungen zum Ende der Probezeit unzulässigerweise vermerkt:

  • sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter,
  • ob gesundheitliche und außerbetriebliche Gründe einer flexiblen Schichteinteilung entgegenstehen,
  • die regelmäßige Teilnahme an einer Psychotherapie,
  • das Interesse der KollegInnen an einer Betriebsratsgründung.

Hätte in der Firma schon ein Betriebsrat bestanden, hätte dieser die Geschäftsführung auf seine illegale Handlung aufmerksam machen und diese unterbinden können. Ob der Bußgeldbescheid in dieser Höhe rechtskräftig wird, muss sich noch zeigen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Berliner Datenschutzbehörde tätig geworden ist. Auch wichtig ist, dass der Vorgang überhaupt bekannt geworden ist. Er wurde von der Stiftung Humboldt Forum an die Datenschutzbeauftragte gemeldet. Danke den Whistleblowern!

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2023/08/datenschuetzerin-verhaengt-bussgeld-wegen-liste-zu-mitarbeitern-.html
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15.06.2023 Zwangsdigitalisierung an der Packstation

Pakete nur für Menschen mit Smartphone

Die Aufteilung der Menschheit in Besitzer von Smartphones und solche ohne diesen Ballast schreitet voran. Seit April werden die Packstationen von DHL umgerüstet, bzw. bei Neuaufstellung gleich so gestaltet, dass sie nur noch mit der DHL App funktionieren. DHL möchte damit die teureren Scanner und Bildschirme an den alten Pakstationen einsparen.

Alles soll einfacher werden

Angeblich soll man diese App sogar ohne Registrierung - also ohne Angabe persönlicher Daten - nutzen können. Das gilt aber nur beim Abholen einer nach Hause adressierten Sendung. Die Anleitung der DHL beginnt weiter mit dem Satz:

Anmelden: Registrieren Sie sich für die DHL Packstation und installieren Sie die Post & DHL App (für Android und iOS).

Es gibt also entgegen den Aussagen von DHL keinen privatsphäre-schützenden Vorteil der App entgegen dem bisherigen Verfahren.

Zwangsdigitalisierung

mdr.de stellt dazu fest: "Das Herunterladen der App kostet nichts. In den Einstellungen kann man verschiedene Sicherheitsstufen aktivieren, beispielsweise der App erlauben, auf den eigenen Standort zuzugreifen oder eben nicht. Wer allerdings kein Smartphone hat, kann sich die Waren nicht mehr an Packstationen liefern lassen. Das Unternehmen sieht darin allerdings keine Benachteiligung." Wir schon!

Der Ausblick in die Zukunft ist noch schrecklicher, denn DHL sieht in ihrer App bereits den Ersatz für die ganze Postfiliale - und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

  • Alle Pakettransaktionen sind künftig mit der App möglich.
  • Es können damit sogar digital Briefmarken gekauft werden.
  • Das Porto für die Päckchen und Pakete wird damit bezahlt.
  • Der integrierte Portoberater gibt Auskunft über die Tarife.

Dabei wird ohne Zögern vorausgesetzt, dass ich meinem Smartphone das Bezahlen erlaube und ihm Zugriff auf meine Konten gestatte. Wo bleibt mein Recht auf das Bezahlen mit Bargeld?

Mehr dazu bei https://www.mdr.de/ratgeber/digitales/packstation-dhl-app-kundenkarten-100.html
und https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/packstation/packstation-kompakt.html
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16.04.2023 Gesetz gegen digitale Gewalt

Urheberrechtsverletzungen künftig digitale Gewalt?

Wir wünschen uns das Internet als gemeinsame gleichberechtigte Diskussions- und Arbeitswelt, wie es das nebenstehende Bild symbolisiert. Die Wirklichkeit ist leider anders. Einige wenige Big Player, z.B. die Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM) können Milliarden Dollar verdienen und die Ansichten von Milliarden Menschen ausforschen und sie manipulieren.

Daneben gibt es einige bis viele, die mit ihren Kommentaren oder sogar Drohungen, Gewalt gegen Andere ausüben und Hass verbreiten. Letzteren hat die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) und nun auch Deutschland mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Kampf angesagt.

In Deutschland gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Danach müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Nun hat FDP-Justizminister Marco Buschmann eine Vorlage für eine Erweiterung vorgestellt.

Das Gesetz soll sich gegen Mobbing, Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl wenden. Sehen wir mal kurz von den vorhandenen und auch im Entwurf enthaltenen Problemen mit der Beweislast und dem Vorgehen der Prüfungen über die (privatrechtlichen) Provider hinweg - der Clou kommt in den Formulierungen des Entwurfs.

Das neue Copyright Gesetz ist da

Plötzlich zielt das Gesetz gegen digitale Gewalt nicht mehr nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt, wie netzpoltik.org schreibt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.

Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt soll sich das Auskunftsverfahren auf "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken" und "das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen.

Abgesehen, dass das nichts mehr mit "digitalen Gewalttätern" zu tun hat, sondern im wesentlichen den Interessen der Hollywood Filmindustrie u.ä. Konzernen nützen wird, gibt das Bundesjustizministerium selbst ein weiteres Beispiel, welches die von uns gewünschte gleichberechtigte Plattform für den demokratischen Austausch unmöglich macht. Wir zitieren netzpoltik.org :

Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen. Auch das hat mit digitaler Gewalt nichts zu tun.

Stochern im Heuhaufen oder Nebel

Zweimal haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik an solchen Gesetzen "abgesehen", deshalb diese Kritik zum Schluss:

  • Wie das NetzDG wird auch dieses neue Gesetz nicht helfen. Wen es trifft bleibt zufällig.
  • Ein Kontrollmechanismus über (privatrechtliche) Provider "verschmiert" das Gewaltprivileg des Staats.
  • Eine klare Grenze zwischen privater Kommunikation und öffentlicher ist in sozialen Netzwerken praktisch nicht zu ziehen.
  • Verantwortungsbewußte Provider, wie z.B. Threema und Signal, wollen sich auch weigern persönliche Daten weiterzugeben, auch weil sie bisher keine oder nur wenige Nutzerdaten speichern.

Gerade die Äußerungen von Threema und Signal machen das Problem deutlich: Auch dieses Gesetz will nur, dass mehr Daten gespeichert und für die Kontrolle der Menschen genutzt werden können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
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16.03.2023 EuGH muss über Fingerabdruck im ePerso entscheiden

Klage gegen Fingerabdruck im Ausweis erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat erstmal mit einer einstweiligen Anordnung (Az.: 20 E 377/23) entschieden, dass ein Antragsteller Anspruch auf ein Ausweisdokument ohne einen gespeicherten Fingerabdruck hat. Nun muss die Frage höchstrichterlich geklärt werden, ob eine EU Richtlinie so eine Speicherpflicht für alle Mitgliedsstaaten vorschreiben darf. Deshalb erhält der Kläger zunächst nur einen Ausweis befristet für ein Jahr.

Wir halten das Urteil, was leider nur eine "Anordnung" ist, für sehr wichtig, glauben aber nicht, dass ein höchstrichterliches Urteil in einem Jahr zu erhalten ist. Bedenken wir, dass z.B. die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der BKA Novelle von 2008 insgesamt 8 Jahre gedauert hat.

Damit gibt es nach dem Verwaltungsgericht Wiesbaden von Anfang 2022 bereits ein 2. Urteil, dass ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung hatte. Auch diese Richter hatten die Klage weitergereicht, so dass demnächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden soll. Eine erste Anhörung gab es dort letzten Dienstag.

Das Wiesbadener Gericht äußerte Anfang 2022 ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung, insbesondere im Zusammenhang mit den Artikeln 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta zum Schutz der Privatsphäre. Dabei steht die mögliche Weitergabe der Fingerabdruckdaten an die Polizeien und deren Erlaubnis, die Daten 90 Tage zu nutzen in Frage. Ein Richter meinte am Dienstag zu dieser Frage, ob der Gesetzgeber durch die Speicherung und Weitergabe der Fingerabdrücke statt die Sicherheit des Dokuments zu erhöhen, nicht zusätzlich eine neue Sicherheitslücke geschaffen hätte.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Verwaltungsgericht-Buerger-hat-Anspruch-auf-Personalausweis-ohne-Fingerabdruecke-7547213.html
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27.12.2022 Ausländerbehörde will auf dein Handy schauen

Grundrechte heißen Grundrechte weil ...

sie (nur) grundsätzlich gelten. Dieses kleine "nur" schieben die Ausländerbehörden gern ein, wenn sie mehr über einen Geflüchteten wissen wollen und auf sein oder ihr Handy ohne einen richterlichen Beschluss zugreifen.

Wie so etwas vonstatten geht und was die Pressestelle der Berliner Innenverwaltung dazu sagt, berichtet Chris Köver von netzpolitik.org.

Wenn Geflüchtete keine Papiere vorweisen können, kann das BAMF die Handys von ihnen durchsuchen, um die Daten im Asylverfahren zu nutzen. Wie geht so etwas vor sich?

"Wir machen das von Hand"

... war die Antwort der Berliner Ausländerbehörde, während das BAMF dafür ein Programm nutzt, welches angeblich persönliche Daten der Betroffenen unbeachtet lässt, wenn sie zur Aufklärung der Herkunft nicht hilfreich sind. Nun kann man dem Programm misstrauen oder dem einzelnen "händisch" arbeitendem Mitarbeiter. Bei dem Programm könnte man noch vermuten, dass es von sachverständigen Datenschützern geprüft wurde.

Chis Köver: "Ich fragte mich, warum liest man darüber eigentlich nichts?"

Scheinbar ist die Beschädigung von Grundrechten nicht von öffentlichem Interesse, wenn sie nur in Einzelfällen ausgehebelt werden - und sich die Betroffenen selten beschweren, da sie ihre Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung dann in Gefahr sehen. Im Gegensatz zur massenweisen Auswertung von Geräten durch das BAMF, waren in Berlin in den vergangenen Jahren etwa 90 Personen davon betroffen.

Was kann man auf dem Handy finden?

Viel, was die persönlichen Daten betrifft, E-Mails, Fotos, Kontaktadressen - aber was sagt das aus? Ist jemand, der über x Prozent syrische Kontakte im Handy hat automatisch Syrer? Wird so eine "Vermutung" irgendeine Passbehörde eines Staates umstimmen, dieser Person einen Pass auszustellen? Hinter der Nicht-Kooperation der jeweiligen Botschaft stehen meist politische Gründe, die durch ein Berliner Ausländeramt selten verändert werden können.

Was bleibt, ist der Druck auf die Geflüchteten, eine Machtdemonstration von Amts wegen. Als Fazit für uns bleibt außerdem das Wissen, dass solche offensichtlichen Grundrechtseingriffe einfach geschehen und statt der vorgegebenen Werkzeuge dafür oft auch andere Methoden verwendet werden.

Chis Köver abschließend: Und wir wissen, dass sie dafür inzwischen besondere Hardware und Software angeschafft haben, dass sie teils mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten, mit welcher Software es gemacht wird, wie oft es passiert ist. Wir recherchieren weiter in anderen Bundesländern, von denen wir ebenfalls wissen, dass sie Geräte durchsuchen. Wir haben in Berlin auch eine neue Prüfung der Datenschutzbehörde ausgelöst mit unseren Recherchen ...

Aktion Freiheit statt Angst sagt dafür DANKE

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/we-fight-for-your-digital-rights-die-stoebern-per-hand-durch-das-ganze-privatleben/
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Erstellt: 2022-12-27 09:02:57