13.04.2023 Sitzt der Antifaschismus auf der Anklagebank?
Ist der Rechtsstaat am Ende?
Zu dieser Einschätzung kann man kommen, wenn man sich das Vorgehen gegen Lina E. vor dem Dresdner Oberlandesgericht anschaut. Das Verfahren gegen Lina soll die Unfähigkeit der Ernittlungsbehörden überdecken, 8 Angriffe auf Rechtsextreme in der Zeit zwischen August 2018 und Februar 2020 aufzuklären.
Für keinen der Vorfälle gibt es einen Beweis der Tatbeteiligung von Lina, einziges Indiz sind Fotos von einem der Tatorte auf ihrer Kamera. Trotzdem wird sie seit 2,5 Jahren in Untersuchungshaft gehalten und als Rädelsführerin und "Kommandogeberin einer kriminellen Vereinigung" mit 8 Jahren Haft bedroht.
Gegen den einzigen Kronzeugen, ein ehemaliges Mitglied der Gruppe, wird der Tatvorwurf jedoch von einem Gericht eingestellt – weil die Beweislast über die kriminelle Vereinigung zu gering war. Über dessen Aussagen im Verfahren stellt Tobias Eßer auf t-online.de lediglich fest, dass er "sich als Experte für linke Gewalt gerierte, ... nichts Substanzielles zur Urteilsfindung beitragen" konnte.
Staatsanwältin Alexandra Geilhorn bemängelte, dass die Durchsuchungen im Fall Lina E. "keine Satzung, kein Kassenbuch, keinen schmissigen Namen oder einen Gruppenchat" gefunden hätten, während man bei rechtsextremen Gruppen immer alles so "schön nachlesen" könnte. Den Gedanken, dass es keine "kriminelle Vereinigung" gegeben hat, lässt sie nicht zu.
So steht das Dresdner Oberlandesgericht nun vor der Entscheidung Justizirrtum oder Haftentschädigung für die angeklagte Studentin, die seit fast 3 Jahren im Ausnahmezustand lebt.
Mehr dazu bei https://www.t-online.de/region/dresden/id_100156136/linksextreme-lina-e-das-vorgehen-der-justiz-in-dresden-ist-unwuerdig.html
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