#meinungsmonopol

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25.04.2024 Angriff auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Von Großbritannien lernen ... ?

Eigentlich sollte das für jeden EU-Staat ein Tabu sein, nachdem man dort gerade die Menschenrechte und insbesondere die UN Flüchtlingskonvention mit Füßen tritt. Auch bei den Wünschen von der dortigen rechtskonservativen Regierung die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu verbieten - denn knacken geht bis heute nicht - werden Grundrechte abgeschafft.

Trotzdem gibt es auch in der EU-Kommission VertreterInnen, die im Rahmen des Vorhabens "Chat-Kontrolle" die Ende-zu-Ende Verschlüsselung bedrohen. Nun haben sie mit Europol einen Bündnispartner gefunden, denn in einer gemeinsamen Erklärung schreiben die Führungskräfte der europäischen Polizeibehörden, dass sie "anerkennen, dass Strafverfolger und Technik-Branche eine geteilte Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hätten, insbesondere der Kinder".

Und dann folgt der Satz "Wir sind sehr in Sorge, dass durch das Ausrollen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung diese Fähigkeiten unterlaufen werden." Anlass ist, dass Meta angefangen hat, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf der Messenger-Plattform des Unternehmens in Betrieb zu nehmen. Die angeblich verschlüsselten Nachrichten bei WhatApp haben die Sicherheitsbehörden wohl nicht so beunruhigt. Nehmen wir mal an, da die Schlüssel durch das Unternehmen vorgegeben wurden, war man sich sicher, doch hinter die Verschlüsselung schauen zu können ...

Bei einer echten asymmetrischen Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit Erzeugung des Schlüsselpaars durch den Nutzer und der sicheren Verwahrung des privaten Schlüssels durch diesen, hätte niemand außer ihm Zugang zu den verschlüsselten Inhalten. An dieser Stelle schrillen bei den "interessierten Stellen" die Alarmglocken.

Im letzten Absatz des verlinkten Artikels sind eine Reihe von Links aufgelistet zu den aktuellen Angriffen auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Europa. Dagegen muss sich die Zivilgesellschaft wenden, wenn sie unsere Privatsphäre vor anlassloser Überwachung retten will.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Europol-warnt-Industrie-und-Regierungen-vor-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-9692849.html
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16.04.2024 Die Stimmen der Frauen

Mehr als doppelt so viele Bürgermeisterinnen

Ende Oktober konnten wir vom Erfolg der Frauen in Polen bei den dortigen Wahlen berichten, nun schreibt der Spiegel über eine ähnliche Entwicklung in der Türkei. Die Stimmen der Frauen haben dazu geführt, dass in elf Rathäusern künftig Bürgermeisterinnen regieren werden. So viele Bürgermeisterinnen gab es im Land noch nie - vorher waren es nur 4 - das ist ein Anfang. Einige von ihnen haben sich sogar in konservativen Hochburgen durchgesetzt.

Am beeindruckendsten ist der Erfolg von Gülistan Sönük. Sie erhielt in der Stadt Batman 64,52 Prozent der Stimmen. Das ist mehr als irgendein männlicher Kandidat. Dieses Ergebnis errang sie für die prokurdische Dem-Partei und gegen den ehemaligen Bürgermeister der Hisbollah.

Für die türkischen Frauen ist das ein Erfolg nachdem die Rechte von Frauen in der Türkei zunehmend beschnitten wurden. Präsident Erdoğan war im letzten Jahr aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt ausgestiegen. 2023 kam es nahezu jeden Tag zu einem Femizid. Gerade deshalb ist die Frauenbewegung in der Türkei stark und es sind oft Frauen, die die Proteste organisieren.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/ausland/gute-nachrichten-erfolgreiche-frauen-in-der-tuerkei-einfach-mathe-lernen-gute-laune-aus-japan-a-5f9be2c7-521f-42a1-afa5-28019956e557
und die Porträts der neuen Bürgermeisterinnen https://www.spiegel.de/ausland/frauen-bei-den-kommunalwahlen-in-der-tuerkei-so-viele-buergermeisterinnen-wie-nie-a-52d27023-f61d-4331-8275-bfd9fa7b34fb (€)
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14.04.2024 Datenschutzbeauftragter unterliegt gegen Verwaltung

Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte

FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen.

Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.

FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat:

Es schreckt Menschen ab, ihr Informationsrecht wahrzunehmen: 13 Jahre lang war es möglich, über FragDenStaat anonym Anfragen an Behörden zu stellen. Jede*r konnte grundsätzlich die E-Mail-Kommunikation über unsere Plattform erledigen, ohne dass der angegebene Name überprüft werden musste. Wenn nun eine Postadresse verlangt wird, werden wohl viele ihre Anträge zurückziehen – vor allem marginalisierte Gruppen.

Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten.

Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein!

Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen.

FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran!

Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/
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12.04.2024 Offener Brief zur Reform des §129 StGB

Klimaproteste als "kriminelle Vereinigung"?

Amnesty International fordert dazu auf, einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann zu unterschreiben und zu fordern, dass FRIEDLICHER PROTEST NICHT KRIMINALISIERT WERDEN DARF! Veränderung braucht Protest! Sei es bei Pride-Demos fur LGBTI-Rechte, Demos für Antirassismus oder Klimagerechtigkeit. Doch gerade "störender" oder "unbequemer" Protest wird in Deutschland als kriminell abgestempelt.

Amnesty schreibt: In Deutschland wird der Paragraf 129 aus dem Strafgesetzbuch auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" benutzt, um unliebsame Proteste zu verfolgen. Davon sind aktuell auch Klimaaktivist*innen der Letzten Generation betroffen. Wir fordern zum Schutz der Versammlungsfreiheit eine Reform des §129 StGB!

Warum ist der §129 StGB aus Sicht der Menschenrechte so problematisch

Schon ein anfänglicher Verdacht erlaubt es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind außerdem nicht auf die konkreten Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das hat nicht nur extreme Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Wir fordern:

  • Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
  • Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
  • Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.

Der Offene Brief an Minister Buschmann kann hier gelesen und unterschrieben werden.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest
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06.04.2024 Droht Ende des Briefgeheimnisses?

Gefährlicher Stand bei Verhandlungen zur EU Chatkontrolle

In vielen Berichten haben wir über das Hin und Her bei der EU Chatkontrolle geschrieben. Ein abgemilderter Entwurf vor Weihnachten wurde von den Überwachungsbefürwortern als wirkungslos abgelehnt. "Wirkungslos" heißt bei denen, dass sie nicht in verschlüsselte Kommunikation schauen dürfen. Dabei sollte sichere und unbeobachtete Verschlüsselung nicht nur für jede/n Einzelne/n wichtig sein, sondern auch für den Geschäftsverkehr von Unternehmen und Banken.

Nun ist ein aktueller Gesetzesentwurf zur Chatkontrolle durchgesickert, der das Ende für verschlüsseltes Chatten bedeuten würde. Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten, schrieb dazu am Dienstag auf seinem Blog:

"Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoß an der Natur der Aufdeckungsanordnungen zur Chatkontrolle nichts. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis. Trotz Lippenbekenntnissen zu Verschlüsselung soll mit Client-Side-Scanning bisher sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung allgemein ausgehebelt werden, um unsere Smartphones zu Spionen umzufunktionieren – das zerstört sichere Verschlüsselung." ...

"Die [geplante] Beschränkung der Chatkontrolle auf ‚Hochrisikodienste‘ ist bedeutungslos, weil jeder Kommunikationsdienst immer auch zum Versenden illegaler Darstellungen missbraucht wird und insofern ein hohes Missbrauchsrisiko aufweist. Für die Einstufung der großen Dienste wäre Irland zuständig – mit der stärkste Befürworter der Chatkontrolle. Ohnehin ist der genutzte Dienst keine Rechtfertigung durch die Durchleuchtung völlig unbescholtener Bürger."

Der geplante Entwurf wäre ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in der EU, die sich gegen anlasslose Überwachung wenden. Um gleich zwei Fragezeichen auszuräumem: Natürlich hat die generelle Überwachung unser aller Kommunikation nichts mehr mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch zu tun und außerdem sind die oben aufgeführten "Unternehmen und Banken" fein raus, da der Gesetzentwurf nur sogenannte "Hochrisikodienste" überwachen will, die beliebig benannt werden können.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2024/04/05/aktuelle-eu-plaene-zur-massenueberwachung-durchgesickert/
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Tags: #Chatkontrolle #EU #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verschlüsselung #Unschuldsvermutung #Grundrechte

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26.03.2024 Kein rechtstaatliches Verfahren

Gericht weiter auf Verzögerungstaktik

Obwohl auf den Bundespressekonferenzen wiederholt gesagt wurde, dass man keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit beim Verfahren zur Auslieferung von Julian Assange an die USA hätte, ist inzwischen selbst Olaf Scholz der Meinung, das er besser nicht ausgeliefert werden sollte.

Über Zweifel an dem Verfahren berichtete der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko uns am 21.2. bei der Mahnwache am Brandenburger Tor. Auch Lisa Kretschmer von Reporter ohne Grenzen, verfolgte das Auslieferungsverfahren in London. In einem Interview bei Netzpolitik.org bestätigte sie die Aussagen von Andrej Hunko.

Dabei bemängelte sie auch die schlechte technische Ausrüstung am britischen High Court, wo praktisch außer den Richtern niemand verständlich war oder teilweise der Ton auch ganz ausfiel. Auch mit den schikanösen Sicherheitsbestimmungen hatte sie zu kämpfen.

Zentral an ihrer Kritik ist jedoch die seit Jahren bekannte Tatsache, dass eine Auslieferung an einen Staat wie die USA, deren Repräsentanten versucht haben ihn aus der equadorianischen Botschaft zu entführen und zu ermorden, gegen jede Rechtsstaatlichkeit verstoßen würde.

Deshalb ist bereits das 4 Jahre andauernde Verfahren eine Ungeheuerlichkeit. Die Verzögerung einer Entscheidung nach der 2-tägigen Verhandlung setzt diese Verletzung grundlegender Menschenrechte fort.

Deshalb protestieren wir auch weiterhin an jedem 1.+3. Donnerstag von 18-20h mit einer Mahnwache vor der US Botschaft am Brandenburger Tor in Berlin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/assanges-auslieferung-er-fiele-genau-den-leuten-in-die-haende-die-ein-attentat-auf-ihn-geplant-haben/
und die Rede von Andrej Hunko am 21.2. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8702-20240221-andrej-hunko-auf-der-mahnwache-fuer-julian-assange.html
und https://freeassange.eu
und alle unsere Artikel zu Julian Assange https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Assange&sel=meta
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Tags: #Gerichtsverhandlung #RoG #Interview #Mahnwache #Belmarsh #Whistleblowing #JulianAssange #Wikileaks #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Cyberwar #Hacking #Großbritannien #USA #Auslieferung #Todesstrafe #Grundrecht #GB #Folter

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05.03.2024 Gewerkschaften gegen Aufrüstung und Krieg!

Friedensfähigkeit statt Kriegstüchtigkeit!

Demonstrationen, Kundgebungen, Initiativen, Petitionen und viele andere Aktionen bringen zur Zeit die Menschen zusammen, um gegen die Gefahr einer Krieges in Europa aufzutreten. Trotzdem hat sich an der engstirnigen Kriegspolitik nichts verändert. Im Gegenteil, aus der Verteidigungsbereitschaft des Kalten Kriegs wurde eine Kriegstüchtigkeit und diese "Tüchtigkeit" soll sich nun auch als "mentale Kriegstüchtigkeit" auf die (ver-) öffentlichte Meinung und unser Denken erweitern.

Dagegen haben Menschen aus den verschiedensten Gewerkschaften einen Aufruf gestartet und fordern:

Gewerkschaften gegen Aufrüstung und Krieg! Friedensfähigkeit statt Kriegstüchtigkeit!

Die Welt wird von immer neuen Kriegen erschüttert, Menschen werden getötet, Länder verwüstet. Das Risiko eines großen Krieges zwischen den Atommächten wächst und bedroht die Menschheit weltweit. Gigantische Finanzmittel und Ressourcen werden für Krieg und Militär verpulvert. Statt damit die großen Probleme von Armut und Unterentwicklung, maroder Infrastruktur und katastrophalen Mängeln in Bildung und Pflege, Klimawandel und Naturzerstörung zu bekämpfen.

Die deutsche Regierung und Parlamentsmehrheiten beteiligen sich an dieser verheerenden Politik. Sie reden über „Kriegstüchtigkeit“ und sogar über „eigene“ Atombewaffnung, statt sich mit aller Kraft für ein Ende der Kriege, für Frieden und gemeinsame Problemlösungen einzusetzen. Die Ausgaben für Militär sollen 2024 auf zwei Prozent der Wirtschaftsleistung, über 85 Milliarden Euro, erhöht werden und in den kommenden Jahren weiter steigen. Während in den sozialen Bereichen, bei Bildung und Infrastruktur gravierend gekürzt wird und die Lasten der Klimapolitik auf die Masse der Bevölkerung abgewälzt werden.

Die Gewerkschaften müssen sich unüberhörbar für Friedensfähigkeit statt „Kriegstüchtigkeit“ einsetzen, für Abrüstung und Rüstungskontrolle, Verhandlungen und friedliche Konfliktlösungen. Für Geld für Soziales und Bildung statt für Waffen. Das ergibt sich aus ihrer Tradition und ihren Beschlüssen. Auch und besonders in den aktuellen Auseinandersetzungen um die internationale Politik und um die Haushaltspolitik!

Wir fordern unsere Gewerkschaften und ihre Vorstände auf, den Beschlüssen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden! Die Gewerkschaften müssen sich laut und entschieden zu Wort melden und ihre Kraft wirksam machen: gegen Kriege und gegen Aufrüstung!

Diesem Aufruf können wir uns nur anschließen und hoffen, dass diese Forderungen am 1. Mai bei den Demonstrationen der Gewerkschaften auch sichtbar werden. Unterschreibt die Petition!

Mehr dazu bei https://gewerkschaften-gegen-aufruestung.de/
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03.03.2024 Fast-Freispruch nach tödlicher Polizeigewalt

"Verteidigung hätte das Urteil auch gleich diktieren können"

So sagt es Michèle Winkler, Prozessbeobachterin vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, nach dem Urteil gegen 2 Polizisten, die vor dem Mannheimer Landgericht wegen tödlicher Polizeigewalt gegen Ante P. standen. Der Hauptangeklagte Polizist L.J. war angeklagt wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nun soll er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro zahlen. Sein Kollege B.Z., dem fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden war, weil er seinen Kollegen nicht zurückgehalten und den sich nicht mehr bewegenden Ante P. knapp sechs Minuten gefesselt in Bauchlage hatte liegen lassen, wurde freigesprochen.

Die Videoaufnahmen von "rund 70 Zeug*innen", die im Gerichtssaal gezeigt wurden, konnten eindeutig nachweisen, dass Hinweise aus der Menschenmenge, dass Ante P. nicht mehr atme, die neben ihm knienden Polizisten nicht zum Handeln bewegt hatten. Das Gericht blieb bei seiner Ansicht, dass dieses Nichthandeln strafrechtlich nicht beanstandbar sei, "weil Ante P. möglicherweise trotz Hilfeleistung verstorben wäre".

Das Gericht übernahm die Argumentation der Verteidigung und machte aus Ante P. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Er sei in einem wahnhaften Zustand gewesen. Ein beauftragter Gutachter ging soweit zu behaupten, Schizophrene seien mit Vorsicht zu genießen und bekannt für Tötungsdelikte und Suizide. Wieder erwies sich, dass nach aktueller Forschung psychisch erkrankte Personen einem deutlich erhöhten Gewaltrisiko durch die Polizei ausgesetzt sind.

Die Prozessbeobachterin erklärt in der Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie: "Offensichtlich sind die die Handlungsentscheidungen der Polizisten am Tattag von stigmatisierenden Einstellungen geleitet gewesen. Das zeigte die Einlassung des Hauptangeklagten, wie auch in der Wahl der Verteidigungsstrategie, insbesondere die Plädoyers der Verteidigung. Skandalös ist, dass auch die Kammer diese ableistischen Einstellungen wiederholt und somit die Gewalteskalation gegen Ante P. als gerechtfertigt bewertet. Diese justizielle Rechtfertigung tödlicher Gewalt gegen eine vulnerable Person kann dazu führen, dass die Mannheimer Polizei Personen zukünftig psychischen Ausnahmesituationen noch häufiger mit Gewalt begegnet. Dem müssen wir uns als Menschenrechtsorganisation ebenso wie als Teil der Zivilgesellschaft entgegenstellen."

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-die-verteidigung-haette-das-urteil-auch-gleich-diktieren-koennen-katastrophales-urteil-gegen-polizisten-in-mannheim-unverhohlener-ableismus-und-institutionelle-naehe-von-strafjustiz-und-polizei
und die PM der Initiative 2. Mai Mannheim https://initiative-2mai.de/data/Initiative%202.%20Mai%20(01.03.24)%20Eine%20Zwischenbilanz.pdf.pdf
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23.02.2024 Gerichtsentscheidungen sollen nicht geheim bleiben

Journalist wegen Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen angeklagt

Arne Semsrott von FragdenStaat.de hat bewusst 4 Gerichtsentscheidungen im Zuge der Ermittlungen gegen die Letzte Generation und den unabhängigen Sender Radio Dreyeckland veröffentlicht. Na und? Transparenz und Informationsfreiheit vertreten wir auch!

Allerdings ist das Veröffentlichen von Gerichtsbeschlüssen auch aus einem breit öffentlich diskutierten Strafverfahren im Wortlaut in Deutschland durch § 353d Nr. 3 StGB ohne Ausnahme verboten. Nach Semsrotts - und auch unserer - Meinung behindert so ein Gesetz die Berichterstattung über Strafverfahren und schränkt damit die Pressefreiheit unverhältnismäßig ein.

"Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber noch immer nicht die Norm gestrichen hat oder wenigstens eine Ausnahme zugunsten der Pressefreiheit eingeführt hat", sagt Semsrott gegenüber Netzpolitik.org. Wie auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) betont, haben sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) in ihrer Rechtsprechung festgestellt, dass eine Abwägung mit der Pressefreiheit stets erforderlich sei und die Strafbarkeit kein Automatismus sein dürfe.

In dem vorliegenden Fall ist das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien enorm und trotzdem wird mit dem §353.3 StGB diese Abwägung generell unterbunden. Arne Semsrott wird nun von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen der verbotenen Veröffentlichungen mit einer Anklage beim Landgericht Berlin bedroht. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung auch diesen antiquierten Paragrafen aus dem Gesetzbuch streicht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/pressefreiheit-arne-semsrott-von-fragdenstaat-angeklagt-wegen-veroeffentlichung-von-gerichtsdokumenten/
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13.02.2024 Entscheidende Gerichtsverhandlung für Julian Assange

Verhandlung am 20./21. Februar

Der britische High Court hat bestätigt, dass am 20. und 21. Februar 2024 eine öffentliche Anhörung stattfinden wird, die die letzte Chance für Julian Assange sein könnte, seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten zu verhindern. Im Falle einer Auslieferung droht Assange eine Strafe von 175 Jahren wegen der Aufdeckung von Kriegsverbrechen, die von den Vereinigten Staaten im Afghanistan- und Irakkrieg begangen wurden.

Die öffentliche Anhörung wird vor einem Gremium von zwei Richtern stattfinden, die eine frühere Entscheidung des High Court überprüfen werden, die von einem Einzelrichter am 6. Juni 2023 getroffen wurde, der Julian Assange die Genehmigung zur Berufung verweigerte.

Diese entscheidende Phase im Berufungsverfahren von Julian Assange wird über eines von zwei Ergebnissen entscheiden: ob Julian Assange weitere Möglichkeiten haben wird, seinen Fall vor den britischen Gerichten zu vertreten, oder ob er alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, ohne die Möglichkeit, im Vereinigten Königreich weitere Rechtsmittel einzulegen, und somit in das Auslieferungsverfahren eintreten wird. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bliebe dann eine letzte Möglichkeit.

Die USA versuchen, Julian Assange auf der Grundlage ihres Spionagegesetzes von 1917 zu verurteilen. Wenn dies so erfolgt, kann Journalismus jederzeit als Spionage definiert werden. Jeder Journalist, jeder Verleger, weltweit wird dadurch eingeschüchtert. Das wäre das Ende der Pressefreiheit.
Schicksalstage für Julian Assange - JETZT oder NIE!

Viele Organisationen rufen weltweit zu Protesten auf, an den beiden Tagen der Anhörung vor dem Gericht in London die Pressefreiheit zu schützen. In Berlin wird es auf dem Pariser Platz, vor der Botschaft der USA und dem Brandenburger Tor, zu diesen Zeiten zusammen mit der Freitagsgruppe "Streetaction4Assange" Veranstaltungen geben. Auch die Mahnwache "Freiheit für Julian Assange" aus Leipzig wird uns ebenfalls vor Ort unterstützen und die fahrbare Gefängniszelle BELMARSH LIVE wird zu sehen sein.

Dienstag, 20.02.2024 von 13:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch, 21.02.2024 von 11:30 bis 19:00 Uhr

Dabei wird am 20.2. von 14.30 - 15.00 eine Menschenkette für die Freilassung Julian Asssange zwischen der US- und der Britischen Botschaft gebildet.

Zusätzlich und zur Einstimmung auf die Aktionen der nächsten Woche findet an diesem Donnerstag, den 15.02.24 um 20.00 Uhr im TAK Berlin ein interessantes Kinoevent statt (Eintritt frei, 200 Plätze). Gezeigt wird der Film "Der Fall Julian Assange" mit anschließender Podiumsdiskussion. Die Podiumsteilnehmer sind:

  1. Clara López: Regisseurin des Films
  2. John Goetz: Ehemaliger Medienpartner, Zeuge und Kläger gegen die CIA und UC Global
  3. Beate Streicher: von Amnesty International
  4. Ilja Braun: von Reporter ohne Grenzen
  5. Sören Schomburg: Deutscher Anwalt von Julian Assange

Wegen dieser Veranstaltung und der großen Manifestationen in der nächsten Woche wird die regelmäßige Mahnwache, jeden 1.+3. Donnerstag eines Monats am 15.2. ausfallen.
Weltweiter Ruf für die Pressefreiheit

Die Kampagne für die Freiheit von Julian Assange wird von Amnesty International, der National Union of Journalists, Reporter ohne Grenzen und praktisch allen Bürgerrechts-, Pressefreiheits- und Journalistengewerkschaften der Welt unterstützt. Mehr als 70 australische Bundespolitiker haben die USA aufgefordert, die Strafverfolgung einzustellen und auch in den USA wächst die Zahl der Kongressabgeordneten, die die Einstellung des Verfahrens fordern, stetig.

Stella Assange, Julian Assange's Ehefrau, sagt: "Die letzten viereinhalb Jahre haben Julian und seine Familie, einschließlich unserer beiden kleinen Söhne, schwer belastet. Sein psychischer und physischer Zustand hat sich erheblich verschlechtert. Angesichts der unzähligen Beweise, wie etwa die Verletzung des Anwaltsgeheimnisses und Berichte, dass hochrangige US-Beamte an Attentatsplänen gegen meinen Mann beteiligt waren, lässt sich nicht leugnen, dass ein fairer Prozess im Falle seiner Auslieferung unmöglich ist. Die Verfolgung dieses unschuldigen Journalisten und Verlegers muss ein Ende haben.“

Kristinn Hrafnsson, Chefredakteur von WikiLeaks, sagt: "Es gibt keine Presse ohne den Schutz, frei zu arbeiten. Der Fall von Julian ist ein Meilenstein; das Vereinigte Königreich muss entscheiden, ob es ein Hort der Pressefreiheit sein will oder ob es sich am Abbau eines Grundwertes unserer Demokratie mitschuldig machen will. Dies ist die letzte Chance für die Richter im Vereinigten Königreich, diese ungerechte Auslieferung eines Unschuldigen zu stoppen.“

Mehr dazu bei https://freeassange.eu
und alle unsere Artikel zu Julian Assange https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Assange&sel=meta

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21.12.2023 Freiheit für Julian Assange!

Seit 4 Jahren, 8 Monaten, 1 Woche und 4 Tage im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh

Heute und morgen finden die letzten Mahnwachen für Julian Assange in diesem Jahr statt. 2024 geht es dann weiter an jedem 1.+3. Donnerstag im Monat und auch an Freitagen gibt es Mahnwachen von etwa 14 bis 20 Uhr, je nach Beteiligung.

Also heute ab 18 Uhr und morgen

Der Pariser Platz am Brandenburger Tor vor der US Botschaft soll möglichst oft Zeugnis dafür ablegen, dass sich die Menschen nicht damit abfinden, dass Journalisten, die Kriegsverbrechen aufdecken ins Gefängnis gesteckt werden, während die Kriegsverbrecher unbehelligt ihre Pensionen einstreichen.

Julian Assange wird am 21.12. 23, dem Datum unserer Mahnwache, 1716 Tage oder 4 Jahre, 8 Monate, 1 Woche und 4 Tage im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh eingesperrt sein. Wir laden euch herzlich ein gegen die mögliche Auslieferung von Julian Assange aus Großbritannien in die USA zu protestieren, und zwar wie gewohnt vor der US Botschaft auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor, am Donnerstag, von 18.00 bis 20.00 Uhr.
Wir demonstrieren später auch in Sichtweite der Britischen Botschaft Unter den Linden/ Ecke Wilhelmstraße.

Im Gegensatz zu den hier gezeigten Bildern ist es inzwischen bei unseren Mahnwachen dunkel. Deshhalb wollen wir morgen, am 22.12. von 16-18h mit Laternen sichtbar sein.

Neue Infos zu seinem Fall

Aktive von Aktion Freiheit statt Angst sind sind nach Möglichkeit dabei, soweit es zeitlich hinzubekommen ist.

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20.12.2023 Was droht uns 2024?

Rechtsextreme Ansichten werden unheimlich schnell "normal"

Rieke Wiemann berichtet für die taz aus Sonneberg, dem ersten Ort in Deutschland, wo am 26. Juni der AfD-Politiker Robert Sesselmann Landrat wurde. Auch wenn der Ort noch so beschaulich aussieht wie vorher, so registriert sie doch Veränderungen.

Die Normalisierung rechtsextremer Ansichten sei nach der Wahl „unheimlich schnell“ gegangen, sagt Philipp Müller, Linken-Abgeordneter im Sonneberger Kreistag. Kneipen mit Stickern mit der Aufschrift „Kein Bier für Linke“ oder wo sich die Stammgäste und der Betreiber mit „Heil“ begrüßen.

Linke und Sozialdemokraten versuchen gegen die Stimmung anzukämpfen. Das wichtigste für die ist, die Wahlbeteiligung wieder zu erhöhen, denn sie lag bei der entscheidenden Stichwahl gerade mal bei 59,6 Prozent. "Von der CDU waren wir enttäuscht, die AfD kam nicht infrage" ist die Aussage vieler nicht gerade fortschrittlicher Nichtwähler.

In einigen anderen Städten oder Landkreisen ging es noch mal knapp gut:

In diesen Orten wurde vorher mobilisiert, z.B. mit dem Motto "Kein brauner Landrat – für ein buntes LDS". In Sonneberg gab es zwar Wahlkampf aber auf den Straßen blieb es leider ruhig. Auch das halbe Jahr Amtszeit hat Sesselmann bisher geräuschlos gemeistert. Im September kam kurz sein wahres AfD-Gesicht durch, als er versuchte, Gelder durch eine "freiwilligen Haushaltskonsolidierung" für Sonneberger Demokratieprojekte zu streichen. Erst der Aufstand eines Sonderkreistags brachte ihn dazu den Förde­rantrag zu unterschreiben.

In der letzten Woche kam nun auch noch die Bürgermeisterwahl in Pirna, die von dem "parteilosen" Kanidaten der AfD gewonnen wurde.

Wie soll das weitergehen?
Was können wir tun?

Mehr dazu bei https://taz.de/Fuenf-Monate-AfD-Landrat-in-Thueringen/!5978732/
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17.12.2023 European Media Freedom Act (EMFA)

"Überwachen nur noch, wenn nötig"

JournalistInnen sollen in der EU künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung überwacht werden dürfen - "mit ganz wenigen Ausnahmen". Obwohl diese "Ausnahmen" - natürlich wieder mal dabei die "nationale Sicherheit" - schon schlimm genug sind, ist die Erleichterung bei den EU-Parlamentariern groß, überhaupt eine Einigung erreicht zu haben.

Insbesondere Frankreich hatte sich gegen feste Regeln gesträubt und bis zuletzt eine generelle Ausnahme für den Fall der nationalen Sicherheit gefordert. Nun soll es nur noch die "ganz wenigen Ausnahmen" geben, Ob die Einhaltung der Bedingungen dafür rechtstaatlich überprüfbar sein werden, ist fraglich.

Aber zumindest der Ist-Zustand, dass Journalist:innen mit Staatstrojanern wie Pegasus und Predator auch in Europa gehackt werden, wird es so nicht weiter geben. Mindestens in Griechenland und Ungarn haben staatliche Stellen solche Staatstrojaner gegen Journalist:innen eingesetzt, wie netzpolitik.org schreibt und worüber auch wir berichtet haben. (Spionagesoftware gegen EU Politiker eingesetzt und Predator Files)

Problem: Unabhängigkeit der Presse weiter gefährdet

Für Journalist:innen bleibt es auch künftig ein Problem, wie sie ihren Informanten Anonymität garantieren sollen, wenn gleichzeitig Polizistinnen oder Geheimdienstler mitlesen? Dieses Spagat war den Verhandlern klar und herausgekommen ist eine Formulierung folgender Art: Der Staatstrojaner-Einsatz gegen Journalist:innen sollte nur dann erlaubt sein, wenn er nicht im Zugang zu journalistischen Quellen resultiere oder im Zusammenhang mit der journalistischen Arbeit stünde. Zudem müsse es eine richterliche Bestätigung geben.

Allerdings will man das nicht so deutlich in den EMFA schreiben, sondern nur einen allgemeinen Hinweis auf die EU-Verträge aufnehmen, dass der EMFA den Artikel 4(2) des EU-Vertrags respektiert. Und der 4(2) wiederum lautet, dass „grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere […] die nationale Sicherheit“ geachtet werden.

Theoretisch müsste es durch die richterliche Genehmigung möglich sein, im Nachhinein nachzuprüfen, dass die Gründe für die Spionage nicht in der jounalistischen Arbeit gelegen haben. Wir sind auf die ersten Fälle - und ihre Begründungen - und die Meinung des EuGH dazu, gespannt.

Netzpolitik.org erinnert daran, dass über 80 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Chaos Computer Club und auch einige Abgeordnete von S&D, Grünen und Linken, ein komplettes Verbot der Überwachung von Journalist:innen gefordert hatten. Dagegen zitiert netzpolitik.org die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen für eine Überwachung (-smöglichkeit) mit den Worten: "Wir können nicht jedem Individuum, was journalistische Arbeit macht, einen Blankoscheck in allen Lebenslagen und Situationen bezüglich Rechtsstaatlichkeit ausfüllen." Und wir dachten immer unsere PolitikerInnen machten Gesetze zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit ...

Leider ist die (Fast-nicht-) Überwachung von Journalist:innen nicht der ganze Inhalt des EMFA. Weitere Teile beschäftigen sich mit der Kontrolle von (a)sozialen Netzwerken und schaffen dafür eine neue europäische Medienaufsichtsbehörde, die die bisherige Koordinationsgruppe der nationalen Medienaufsichten (ERGA) ersetzen soll. Diese Medienaufsichtsstellen sollen aber nicht unabhängig und staatsfern organisiert werden, sondern werden von der Kommission eingesetzt. Und das geschieht sicher wieder nach Parteiproporz ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-media-freedom-act-eu-einigt-sich-beim-hacken-von-journalistinnen/
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Meta führt Abogebühren ein

Geld oder Daten!

"Umsonst" war gestern. Der Meta-Konzern von Marc Zuckerberg macht ernst: Entweder schließen die Nutzer ein Abo ab, oder sie können die Plattformen nur mit personalisierter Werbung nutzen.

Fortschritt oder totale Abhänigkeit?

Für das persönliche Bewußtsein der Nutzer könnte es ein helles Lichtlein zur Weihnachtszeit sein, denn nun müssen sie kapieren, das es dort nichts umsonst gibt. Mit einem Abo von z.Zt, geplanten 9,99 bis 12,99 Euro im Monat wird einem gewaltig das Geld aus der Tasche gezogen - und viele werden nach einem Probeabo hoffentlich das rechtzeitige kündigen nicht vergessen ...

Ab dem 1. März 2024 werden für jedes Zusatzkonto dann weitere sechs beziehungsweise acht Euro fällig, schreibt tagesschau.de. Diese neue Regelung gilt bisher nur in der EU und in vier weiteren Ländern.

Warum trifft es die EU?

Falsche Frage, es trifft nicht die EU, sondern die EU hat Zuckerberg hart getroffen und zwar mit den Schrems Urteilen des EuGH (Kampf gegen Facebook geht weiter). Wieder zitieren wir tagesschau.de: Danach verstößt Meta mit seinen Plattformen Instagram und Facebook bereits seit fünf Jahren gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Laut dieser müssem Nutzerinnen und Nutzer aktiv und informiert und freiwillig einwilligen bevor personenbezogenen Daten von ihnen gesammelt und verarbeitet werden dürfen.

Fünf Jahre hat Meta diese Urteile einfach ausgessen und argumentiert, sie hätten die Einwillung all ihrer Nutzer bereits bei deren Anmeldung erhalten. Nachdem nun die zuständige irische Datenschutzbehörde Meta im Januar mit einem Bußgeld von 390 Millionen Euro belegte, steuert man dort um.

Erfreulich ist, dass nach einer nichtrepräsentativen Umfrage unter NutzerInnen das Abo als viel zu teuer angesehen wird. Es ist also zu hoffen, dass Viele von diesen Diensten Abstand nehmen werden.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/instagram-werbung-zahlungspflichtig-daten-100.html
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13.11.2023 Der Tarifflucht Einhalt gebieten

Verhindern, dass sich Chefs zurücklehnen

    _Solidarität ist die Zärtlichkeit der Völker.
    Ernesto Che Guevara_

Immer mehr Beschäftigte (nicht nur) in Deutschland glauben, dass sie am besten in ihrem Arbeitsleben zurechtkommen, wenn sie als Einzelne mit ihren Vorgesetzten ihre Arbeitsbedingungen "besprechen". Weit gefehlt! Kommt diese Einstellung durch die jahrelange Indoktrination unserer Medien zustande?

Auf gewerkschaftsforum.de lesen wir: Immer weniger Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten den Tariflohn. Selbst die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Yasmin Fahimi muss unter Verweis auf eine Berechnung des DGB mit Daten des Statistischen Bundesamtes feststellen, dass durch die Tarifflucht der Unternehmen dem Staat ein Schaden von rund 130 Milliarden Euro entsteht.

Konkret gingen durch niedrigere Löhne den Sozialversicherungen jährlich rund 43 Milliarden Euro an Beiträgen verloren und Bund, Länder und Kommunen würden 27 Milliarden Euro weniger Einkommensteuer einnehmen. Die Kosten der Tarifflucht summierten sich im Osten auf mehr als 31 Milliarden und im Westen auf 99 Milliarden Euro. Auch werde die Kaufkraft der Bevölkerung erheblich geschmälert. Gäbe es eine flächendeckende Tarifbindung, hätten die Leute insgesamt rund 60 Milliarden Euro mehr pro Jahr in der Tasche.

Tarifverträge waren verbindlich und meist einheitlich für ganze Branchen

Tarifbindung bedeutet Sicherheit und ein Tarifvertrag garantiert Mindestbedingungen, die nicht unterschritten werden dürfen bei

  • der Höhe der Arbeitsvergütung
  • Regelungen zur Urlaubslänge
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis von einem Tarifvertrag flankiert wird, sind durchgängig bessergestellt. Obwohl das Jede/r wissen könnte, ist die Tarifbindung der Beschäftigten in den 20 Jahren zwischen 1998 und 2018 in den westlichen Bundesländern von 76 auf 46 Prozent gesunken, in den östlichen von 63 auf 35 Prozent gefallen. Für rund 46 Prozent der Beschäftigten in Deutschland war das Beschäftigungsverhältnis 2018 durch einen Tarifvertrag geregelt. Für 8 Prozent der Beschäftigten galten Firmentarifverträge.

In den neuen Län­dern war die Tarifvertragsbindung deutlich niedriger und das obwohl vor der Wende eigentlich alle Beschäftigten Mitglied des FDGB gewesen waren. Hier gelten für 35 Prozent der Be­schäf­tig­ten Bran­chen­tarif­ver­träge. 11 Prozent arbeiteten in Unternehmen mit Fir­men­ta­rif­ver­trä­gen. Für 44 Prozent der Be­schäf­tig­ten im Westen und 55 Prozent im Osten gibt es keinen Tarifvertrag.

Nun 4 Jahre später ist es noch schlimmer geworden: Im Jahr 2022 war das Beschäftigungsverhältnis für rund 41 Prozent der Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geregelt. Hochgerechnet arbeiteten rund 43 Prozent der westdeutschen und etwa 33 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in einem Betrieb, der einem Branchentarifvertrag unterlag. Firmentarifverträge galten für 9 Prozent der westdeutschen und 12 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten.

Eigennutz - Gemeinnutz

Selbst wenn man (fälschlicherweise) annimmt, dass den Einzelnen die von Frau Fahimi genannten 130 Milliarden Euro fehlenden Staatseinnahmen pro Jahr egal sein können, so sollte man doch voraussetzen, dass Beschäftigte nicht freiwillig auf den ihnen (eigentlich nach Tarifvertrag) zustehenden Lohn verzichten wollen. Allerdings würden große Anteile von diesen 130 Milliarden Euro an sie durch eine bessere Ausstattung der öffentlichen Haushalte wieder zufließen in Form von Leistungen der Kommunen oder spätestens bei ihrer Rentenzahlung.

Aber auch direkt in jeder Geldbörse fehlt es durch die mangelnde Tarifbindung direkt bei der Kaufkraft der Beschäftigten. Gäbe es eine flächendeckende Tarifbindung, hätten die Beschäftigten insgesamt rund 60 Milliarden Euro mehr pro Jahr in der Tasche.

Was muss sich ändern?

Die oben beschriebene Entwicklung ist nicht vom Himmel gefallen, sondern war politisch in den 90-iger Jahren von der Regierung Kohl aber auch danach von der Regierung Schröder gewollt. Neben der neoliberalen Dauerberieselung durch die Medien gab es massive Gesetzesänderungen (HartzIV, Werkverträge, Subunternehmer, Scheinselbständige) und Privatisierungen im Gesundheitsbereich, Telekommunikation, Post, Öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Luftfahrt, Energieversorgung, und Ver- und Entsorgung, die bis dahin zu 100 Prozent tarifgebunden waren.

Gewerkschaftsforum.de nennt in seinem Bericht eine Reihe von wichtigen Maßnahmen, um die Entwicklung aufzuhalten oder umzukehren. In der derzeitigen Ampel-Koalition ist allerdings nicht zu erwarten, dass eine der Maßnahmen gegen den Willen der FDP durchgesetzt wird. Ob die Gewerkschaften den Druck entfalten können, um daran etwas zu ändern, hängt also im Endeffekt wieder davon ab, bei wie viele Menschen sich das Bewußtsein durchsetzt, dass sich nur etwas ändert, wenn man solidarisch zusammensteht.

Mehr dazu bei https://gewerkschaftsforum.de/tarifflucht-und-die-krokodilstraenen-der-dgb-vorsitzenden/#more-18158
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09.11.2023 Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Netzdienstleister wird zum Täter

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Internetdienstleister Cloudflare allein für die Bereitstellung eines Content Delivery Networks als Täter zur Haftung verurteilt worden. Mehrmals hatten wir über die in Deutschland vor Jahren mal eingeführte Störerhaftung für Anbieter von offenen Freifunk-Routern berichten müssen. Nach vielem hin und her war diese im Telemediengesetz (TMG) eigentlich abgeschafft worden. Danach konnten Freifunk Anbieter als "Störer" für Copyright Verletzungen durch den Download geschützer Musik oder Videos haftbar gemacht werden.

Netzpolitik.org berichtet aber nun, dass das Oberlandesgericht Köln laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) entschieden hat, dass der Dienstleister Cloudflare nicht Störer, sondern sogar Täter ist, wenn über sein Content-Delivery-Network (CDN) Downloads zu einem urheberrechtlich geschützten Album angeboten werden. Das Urteil zwingt Cloudflare dazu den Zugang zu einem Musikalbum über die Domain ddl-music.to - mit dem die Firma nichts zu tun hat - zu sperren.

Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Nach diesem Urteil muss befürchtet werden, dass die im EU-Recht vorgesehenen Haftungsprivilegien für Zugangsprovider, in Deutschland z.B. im Telemediengesetz (TMG) festgeschrieben, nicht mehr gelten, sondern sie dafür haften, was ihre Nutzer im Netz anstellen. Cloudfare wurde dabei zum Verhängnis, dass wegen des immens angestiegenen Verkehrs im Netz die Dienstleister dazu übergehen, Verkehr auf eigenen Netzknoten, sogenannten Proxies, zwischenzuspeichern. Damit geraten ihre IP Adressen fälschlicherweise in die Fänge der Abmahnanwälte der Musikindustrie.

Das oben genannte Urteil ist leider nur eines von mehreren: Sony Music hatte gegen den DNS-Resolver Quad9 mit einer Klage Erfolg vor Gericht. Dabei übersetzt Quad 9 lediglich Domainnamen in IP-Adressen, ist also eine Art technischer Wegweiser, damit das Internet funktioniert, schreibt netzpolitik.org. Die Musiklabels Sony Music, Universal Music und Warner Music waren gegen den Hoster Uberspace vorgegangen, der lediglich die Website eines Open-Source-Projekts gehostet hatte, mit der sich Youtube-Videos herunterladen lassen. Die beanstandete Software selbst war überhaupt nicht auf den Servern von Uberspace.

Die Folgen solcher Urteile sind in jedem Fall, dass wie bei der geplanten EU Chatkontrolle, auch bei den Netz- und Dienstanbietern Angst geschürt wird, so dass sie präventiv mehr kontrollieren und mehr sperren, um nicht in die Haftung genommen zu werden. Wenn sich dies jetzt über den lokalen Content auch auf Wege im Internet erweitert, dann ist die Idee des freien Internets für Jede/n Vergangenheit.

Verdeutlichen wir uns noch einmal die Entwicklung von der "Idee des freien Internets" über die Vorratsdatenspeicherung "nur der Metadaten", weiter zu PRISM und Tempora - der Möglichkeit der Überwachung von allen - bis zur Chatkontrolle, die Inhalte der Kommunikation zensiert und am Ende einem Netz mit beliebigen Sperren aus beliebigen Gründen oder Vorwänden.
Glücklicherweise gibt es noch(!) das Tor Netzwerk, um unbeobachtet im Netz unterwegs zu sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/urheberrecht-musikindustrie-gewinnt-gegen-cloudflare/
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05.11.2023 Bürgergeld nach nur 4 Jahren abgeschafft

AfD Wähler: Schaut nach Italien

Die italienische Regierung unter der Führung der profaschistischen Giorgia Meloni hat, wie im Wahlkampf versprochen, das Bürgergeld faktisch abgeschafft. Die Folgen für die Betroffenen sind krass. Sie hat alle Menschen unter 60 und ohne minderjährige Kinder als "arbeitsfähig" eingestuft. Diese bekommen jetzt bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit keine Unterstützung mehr.

Das Bürgergeld (italienisch "reddito di cittadinanza") hatte die Fünf-Sterne-Bewegung 2019 eingeführt, um der Armut in Italien entgegenzuwirken. Die Arbeitslosenquote im Süden des Landes lag 2022 mit 14,6 Prozent fast dreimal so hoch wie im Norden des Landes (5,1 Prozent), berichtet zdf.de.

Was hat das mit der AfD zu tun?

Vor 7 Jahren hatten wir das Wahlprogramm der AfD untersucht ("Bürger" wählen eigenen Totengräber) und festgestellt, dass eigentlich nur Reiche und "idealistische Rechte" freiwillig die AfD wählen dürften, denn wirtschaftlich ist das AfD-Programm von der FDP abgeschrieben.

  • Staatliche Kindergärten lehnt die AfD eigentlich ab, sie will die Erziehung durch die Mütter fördern.
  • Kinder sollen früher ins Gefängnis, Strafmündigkeit soll auf zwölf Jahre gesenkt werden.
  • Staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft stören.
  • Erbschaftssteuer streichen - also die Ungerechtigkeit zwischen Arm und Reich noch weiter vergrößern.
  • Private Krankenversicherungen statt staatlicher Gleichmacherei.
  • ...

Und natürlich ist auch die "Freie Fahrt für freie Bürger" - der alte Slogan gegen Tempolimits des ADAC im AfD Wahlprogramm, der aber nur für mehr Autowracks und mehr CO2 sorgt.

Für die weniger begüterten Italiener wäre ein Blick ins Wahlprogramm hilfreich gewesen - und eigentlich noch sehr naheliegend, wenn das Bürgergeld erst 2019 eingeführt wurde - trotzdem haben sie aufgrund populistischer rechter Hetze ihre "Totengräber" gewählt. Wir sind sehr gespannt und leider wenig optimistisch, dass die WählerInnen in Deutschland weiter denken können.

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/italien-meloni-buergergeld-abschaffung-100.html
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02.11.2023 Kriminalisierung von Klimaprotesten

Von der Aufklärung in die Kriminalität?

Das Referat für Ökologie und Infrastruktur des AStA der Uni Köln betrachtet in seiner Pressemitteilung die Kriminalisierung von Studenten und Lehrpersonal, wenn diese sich an Klimaprotesten beteiligen. Die Folgen für die Betroffenen sind schwerwiegend. Diese kommen oft gerade aus den Fachgebieten, die schon seit Jahrzehnten vor den Folgen des Klimawandels warnen und die es als ihre Aufgabe ansehen die Menschen - auch mal drastisch - auf diese Folgen hinzuweisen.

Die sich verschärfende Klimakrise und die damit einhergehenden Waldbrände, Dürren und Überschwemmungen überraschen die Wissenschaft nicht. Aus den Forschungen lassen sich seit jeher die Folgen unseres wirtschaftspolitischen Handelns gut abschätzen. Die Universität zu Köln schreibt in ihrem Plädoyer für Klimaschutz und Nachhaltigkeit:

"In ihrer Grundordnung bekennt sich die Universität dazu, über ihre Aufgaben in Forschung und Lehre einen Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt zu leisten. Sie wird daher das Thema Klimawandel und die diesbezüglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch stärker in die Öffentlichkeit tragen - beispielsweise über Vorträge, Vorlesungsreihen, in der Kölner Junior-Uni, den Medien und der gesellschaftlichen Debatte."

Aus der Verzweiflung nicht gehört zu werden, klebte sich jedoch ein Dozent der Universität zu Köln zusammen mit einer weiteren Person auf eine Straße nahe der Uni. Nun wird er deshalb angeklagt und als erster Prozess dieser Art in Nordrhein-Westfalen, könnte dies als Präzedenzfall gelten. Ein weiterer Dozent der Uni beschmierte, so der Kölner Stadtanzeiger, die RWE-Zentrale in Essen mit Farbe. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Haft, verurteilt wurde er schließlich zu 9000€ Strafe.

Nun gibt es politisch motivierte Bemühungen, Klimaaktivismus zu kriminalisieren, während jener Aktivismus sich auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse bezieht. Bestraft werden momentan die Protestierenden und nicht Konzerne, welche Dörfer abbaggern und somit Lebensgrundlagen zerstören.

Wenn Dozent*innen also durch die Universität unzureichend Reichweite haben, um Ihre Forschungsergebnisse zu präsentieren, ist es kein Wunder, dass sie die Wissenschaftskommunikation aus Verzweiflung in die eigene Hand nehmen. In diesem Sinne lehnen wir auch die Kriminalisierung von Klimaaktivismus ab, denn Aufklärung darf nicht unterdrückt werden. Stattdessen braucht es gerade jetzt mehr Bemühungen, die Katastrophe zu überwinden, von allen Seiten!

Referat für Ökologie und Infrastruktur
AStA der Uni Köln

Stattdessen erleben wir einen Staat, der die Warner kriminalisiert und dabei die Kosten der Klimakatastrophe der Allgemeinheit aufbürdet. Allein die Schäden der Ahrtal-Katastophe kosten jeden Steuerzahler 360 Euro. Diese und viele weitere Milliarden nehmen wir einfach im Kauf - noch "können wir es uns leisten". Unsere Kinder werden es da viel scherer haben, wollen wir das?

Mehr dazu bei http://asta.uni-koeln.de/
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30.10.2023 Der Abstieg von Twitter

Warten auf den Exodus

So titelt Netzpolitik.org einen Artikel über den Zustand des (a)-sozialen Netzwerks Twitter, seit einem Jahr unter dem sinnentleerten Namen X bekannt. Nicht nur wegen Desinformation und Hass steht Twitter in der Kritik, viele sehen auch einen gewaltigen Verlust von Relevanz und Reichweite.

Kritische JourmalistInnen wurden von dem Dienst ausgesperrt und die externen Programmierschnittstellen wurden abgeschaltet. Auch der Versuch Twitter kostenpflichtig zu machen - neue Tests dazu laufen derzeit in Neuseeland - und das blaue Häkchen haben die Nutzer verärgert.

Ein Jahr nach der Übernahme durch Elon Musk für 44 Milliarden US-Dollar ist der Wert des Unternehmens rasant auf zuletzt nur noch acht Milliarden Dollar geschrumpft. Was hätte man mit diesem Geld an vernüftigen Dingen anstellen können ...

Wo sind die ehemaligen Nutzer geblieben?

Zulauf gab es bei dem dezentralen, nicht-kommerziellen Netzwerk Mastodon, bei Bluesky von Twitter-Gründer Jack Dorsey und außerhalb Europas auch bei Threads von Meta. Auch Aktion Freiheit statt Angst ist seit mehr als einem Jahr bei Mastodon. Für Twitter/X überlegen wir, ob wir die Tweets unserer täglichen Artikel mit einem Disclaimer versehen - bei der begrenzten Zeichenzahl ein schwieriges Unterfangen.

Die verbliebenen Nutzer stellen auf jeden Fall fest, dass "sich eigentlich nichts Relevantes mehr tut". Die Zahl der Tweets nimmt ab und die Relevanz ist, wie ein Blick in die Statistik der "Impressionen" und "Erwähnungen" total abgestürzt. Auch die Suche nach bestimmten Themen ist oft vergeblich, weil die "Qualität" nicht mehr stimmt. Eventuell interessante Tweets gehen in einer Masse von Nichtssagendem unter.

Dabei geht die Anzahl der Tweets zurück. Wie die Wirtschaftswoche schreibt, waren im November 2022 laut einem Tweet, von Elon Musk selbst, zeitweise fast 260 Millionen Nutzer pro Tag auf der Plattform aktiv. Ende September 2023 sprach X in einer Stellungnahme dann nur noch von 245 täglich aktiven Nutzern. Die 15 Millionen fehlenden Nutzer verringern auch die Werbeeinnahmen. Elon Musk twitterte im Juli 2023 in einem Tweet: "Unser Cashflow ist noch immer negativ, weil unsere Werbeumsätze um etwa 50 Prozent gesunken sind." Und das , obwohl er die Zahl der Beschäftigten nach der Übernahme vor einem Jahr mit absolut selbstherrlichen Maßnahmen und entgegen jeglicher Empathie mit den betroffenen Menschen massiv gesenkt hatte.

Na denn. mal weiter so ... in den Mülleimer der Geschichte.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/warten-auf-den-exodus-so-katastrophal-bewertet-die-medienbranche-twitter/
und https://www.wiwo.de/unternehmen/it/kurznachrichtendienst-ein-jahr-twitter-unter-elon-musk-eine-bilanz-in-fuenf-grafiken-/29468190.html

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3x2
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26.10.2023 Polens Frauen haben Regierungswechsel erreicht

PIS Absturz von 43,6% auf jetzt 35,4%

Die Stimmen der Frauen (74,7%) und eine hohe Wahlbeteiligung (74,4%) haben den Absturz der PIS Partei in Polen von 43,6% im Jahr 2019 auf jetzt 35,4% geschafft. Während dank eines ungerechten Wahlsystems damals die PIS mit ihrem Ergebnis allein die absolute Mehrheit bekommen hatte, können nun das Oppositionsbündnis Bürgerkoalition (KO), die Linke und die christdemokratische Partei Dritter Weg (TD) mit einer Koalition die Mehrheit im polnischen Parlament stellen. Rechtsextreme Parteien wären nur mit den Stimmen der Frauen nicht ins Parlament gekommen.

Für die Frauen in Polen war die Verschärfung des Abtreibungsrechts durch die PIS das Zünglein an der Waage. Selbst vielen katholischen Wählerinnen ging dies zu weit und führte zu einer großen Protestwelle. Die DW zitiert Wanda Kaczor, Redakteurin bei der katholischen Zeitschrift "Magazyn Kontakt" und seit Jahren beim progressiven Klub der Katholischen Intelligenz (KIK) tätig: "Ich bin christlich und bin trotzdem für die Entscheidungsfreiheit." Laut einer Umfrage des investigativen Internetportals OKO.Press befürworten 75 Prozent der Polen die Legalisierung der Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche.

Ob das Abtreibungsrecht mit der möglichen Koalition wieder entschärft wird, steht allerdings in den Sternen, denn der christdemokratische Dritte Weg müsste über seinen Schatten springen und es gibt dringendere Vorhaben. So hat die Freigabe der von der EU gesperrten Miliarden Corona-Hilfen und andere blockierte EU Förderung für die Wirtschaft Polens Priorität.

Nun muss die neue Koalition sehen, dass sie diesen Trend bei den kommenden Lokalwahlen und bis zu EU-Wahl aufrecht hält. Das wird schwierig, wenn sie sich den Wünschen der Frauen nicht öffnet. Dazu gehoren neben dem Abtreibungsgesetz auch diverse dringend notwendige soziale Gesetzgebungen, z.B. die Mütter bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Mehr dazu bei https://www.dw.com/de/haben-frauen-bei-der-wahl-in-polen-die-pis-gest%C3%BCrzt/a-67199148
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