#130

ditje@diasp.org

#ditje_climate #tempolimit #130

Kritiker der ersten Dampfmaschine waren der Meinung, dass der Körper von Frauen nicht für eine beschleunigte Geschwindigkeit ausgelegt sei. Sie spekulierten, dass ihre Gebärmutter bei einer Reise mit 50 Meilen pro Stunde aus ihrem Körper herausfliegen würde.

Ich bin der Meinung, dass der Körper von Männern nicht für eine beschleunigte Geschwindigkeit ausgelegt ist. Ich spekuliere, dass ihr Gehirn ab Tempo 130 aus dem Körper herausfliegt.

Schlussfolgerung nach 10 Minuten A2 ohne Tempolimit...

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #deutschland #russland #ukraine #geschichtsrevisionismus #ns-mythen #nationalismus #130 #zensur #repression

Am Mittwoch wird im deutschen Bundestag Nazi-Propaganda zur geschichtlichen Wahrheit erklärt. Dies kann zur Folge haben, dass die Infragestellung dessen Ausgang für juristische Strafverfolgung wird. Baerbocks Opa würde dies wohl freuen.

Berlin und der „ukrainische Holocaust”

Bundestag will die Hungersnot in der Ukraine 1932/33 zum Genozid erklären und übernimmt damit politisch motivierte Positionen aus dem Milieu der ukrainischen Ex-NS-Kollaboration.

BERLIN/KIEW (Eigener Bericht) – Der Deutsche Bundestag will die Hungersnot in der Ukraine während der Jahre 1932 und 1933 zum Genozid erklären und übernimmt damit eine politisch motivierte Einstufung aus dem Milieu der ukrainischen Ex-NS-Kollaboration. Dies geht aus Untersuchungen von Historikern hervor. Demnach ist die Behauptung, bei der Hungersnot handle es sich um einen willentlich herbeigeführten „ukrainischen Holocaust“, im ukrainischen Exil in Kanada entstanden, in dem einstige NS-Kollaborateure den Ton angaben. Ende der 1980er Jahre wurde die Behauptung in dem neu geschaffenen Wort „Holodomor“ gebündelt. Historiker weisen sie in der überwiegenden Mehrheit zurück, nicht zuletzt, weil die Hungersnot die Bevölkerung in agrarischen Regionen in der gesamten Sowjetunion traf. Der Bundestag will seine Resolution zum „Holodomor“ schon an diesem Mittwoch verabschieden. Dies droht auch gravierende innenpolitische Folgen hervorzurufen: Am Freitag hat der Bundesrat die jüngste Verschärfung des §130 StGB abgenickt, nach der „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen“ von Kriegsverbrechen sowie darüber hinaus von Völkermord unter Strafe gestellt wird.
- weiter im Artikel: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9096

Zitate:

...Zudem wirft die Übernahme von Positionen des einstigen ukrainischen Exils in Kanada ein Schlaglicht auf die Haltung Berlins zu einer UN-Resolution, die seit Jahren regelmäßig bei den Vereinten Nationen eingebracht wird und die insbesondere die „Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus“ und „des Neonazismus“ zum Ziel hat. Bereits seit Jahren enthält sich die Bundesrepublik in der Abstimmung darüber, anstatt klar gegen NS-Verherrlichung Position zu beziehen.[8] Am 4. November dieses Jahres hat Deutschland sogar explizit mit Nein gestimmt. Der Grund: Der Resolutionsentwurf war, wie üblich, von Russland eingebracht worden, das dabei auch die Verherrlichung der NS-Kollaborateure im Sinne hat, wie sie in den baltischen Staaten und der Ukraine bis heute an der Tagesordnung ist.[9] Vor die Wahl gestellt, entweder NS-Verherrlichung inklusive der Ehrung von NS-Kollaborateuren zu verurteilen oder durch die Ablehnung des Entwurfs Russland zu brüskieren, hat sich Berlin für Letzteres entschieden: Der heutige Machtkampf des Westens gegen Moskau hat Vorrang vor dem Bekenntnis zum Kampf gegen den Nazismus.

Angriff auf die Meinungsfreiheit

Womöglich weit reichende Fragen wirft der Resolutionsentwurf schließlich in Verbindung mit der im Oktober erfolgten Verschärfung von §130 StGB auf, wonach jetzt „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe“ stehen. Die Verschärfung ist als Angriff auf die Freiheit der Meinungsäußerung scharf kritisiert worden. In Zukunft könnte sie, gestützt auf die für Mittwoch angekündigte Bundestagsresolution, auch auf Äußerungen über die Hungersnot der Jahre 1932/33 in der Ukraine angewandt werden. Das träfe die Mehrheit der Geschichtswissenschaft außerhalb der Ukraine, die die Hungersnot für eine furchtbare Katastrophe hält – mit durchaus divergierender Einschätzung der Verantwortung Moskaus –, aber eben nicht für einen Genozid.

Mehr dazu: https://pod.geraspora.de/posts/15757031