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17.12.2023 European Media Freedom Act (EMFA)

"Überwachen nur noch, wenn nötig"

JournalistInnen sollen in der EU künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung überwacht werden dürfen - "mit ganz wenigen Ausnahmen". Obwohl diese "Ausnahmen" - natürlich wieder mal dabei die "nationale Sicherheit" - schon schlimm genug sind, ist die Erleichterung bei den EU-Parlamentariern groß, überhaupt eine Einigung erreicht zu haben.

Insbesondere Frankreich hatte sich gegen feste Regeln gesträubt und bis zuletzt eine generelle Ausnahme für den Fall der nationalen Sicherheit gefordert. Nun soll es nur noch die "ganz wenigen Ausnahmen" geben, Ob die Einhaltung der Bedingungen dafür rechtstaatlich überprüfbar sein werden, ist fraglich.

Aber zumindest der Ist-Zustand, dass Journalist:innen mit Staatstrojanern wie Pegasus und Predator auch in Europa gehackt werden, wird es so nicht weiter geben. Mindestens in Griechenland und Ungarn haben staatliche Stellen solche Staatstrojaner gegen Journalist:innen eingesetzt, wie netzpolitik.org schreibt und worüber auch wir berichtet haben. (Spionagesoftware gegen EU Politiker eingesetzt und Predator Files)

Problem: Unabhängigkeit der Presse weiter gefährdet

Für Journalist:innen bleibt es auch künftig ein Problem, wie sie ihren Informanten Anonymität garantieren sollen, wenn gleichzeitig Polizistinnen oder Geheimdienstler mitlesen? Dieses Spagat war den Verhandlern klar und herausgekommen ist eine Formulierung folgender Art: Der Staatstrojaner-Einsatz gegen Journalist:innen sollte nur dann erlaubt sein, wenn er nicht im Zugang zu journalistischen Quellen resultiere oder im Zusammenhang mit der journalistischen Arbeit stünde. Zudem müsse es eine richterliche Bestätigung geben.

Allerdings will man das nicht so deutlich in den EMFA schreiben, sondern nur einen allgemeinen Hinweis auf die EU-Verträge aufnehmen, dass der EMFA den Artikel 4(2) des EU-Vertrags respektiert. Und der 4(2) wiederum lautet, dass „grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere […] die nationale Sicherheit“ geachtet werden.

Theoretisch müsste es durch die richterliche Genehmigung möglich sein, im Nachhinein nachzuprüfen, dass die Gründe für die Spionage nicht in der jounalistischen Arbeit gelegen haben. Wir sind auf die ersten Fälle - und ihre Begründungen - und die Meinung des EuGH dazu, gespannt.

Netzpolitik.org erinnert daran, dass über 80 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Chaos Computer Club und auch einige Abgeordnete von S&D, Grünen und Linken, ein komplettes Verbot der Überwachung von Journalist:innen gefordert hatten. Dagegen zitiert netzpolitik.org die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen für eine Überwachung (-smöglichkeit) mit den Worten: "Wir können nicht jedem Individuum, was journalistische Arbeit macht, einen Blankoscheck in allen Lebenslagen und Situationen bezüglich Rechtsstaatlichkeit ausfüllen." Und wir dachten immer unsere PolitikerInnen machten Gesetze zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit ...

Leider ist die (Fast-nicht-) Überwachung von Journalist:innen nicht der ganze Inhalt des EMFA. Weitere Teile beschäftigen sich mit der Kontrolle von (a)sozialen Netzwerken und schaffen dafür eine neue europäische Medienaufsichtsbehörde, die die bisherige Koordinationsgruppe der nationalen Medienaufsichten (ERGA) ersetzen soll. Diese Medienaufsichtsstellen sollen aber nicht unabhängig und staatsfern organisiert werden, sondern werden von der Kommission eingesetzt. Und das geschieht sicher wieder nach Parteiproporz ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-media-freedom-act-eu-einigt-sich-beim-hacken-von-journalistinnen/
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