#richtervorbehalt

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26.08.2024 Staatsanwaltschaft "überrascht" mit Gesichtserkennung

KI Act wollte Gesichtserkennung eigentlich verbieten

Eigentlich, ja eigentlich sollte die Technologie der Gesichtserkennung Im Rahmen der KI-Verordnung der Europäischen Union sogar verboten werden. Übrig blieb eine windelweiche Formulierung, die immer noch alles irgendwie erlauben kann.

Trotzdem war die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sehr erstaunt als sie vom Einsatz eines Systems zur Gesichtserkennung durch die Staatsanwaltschaft Berlin erfuhr und prüft nun ob dessen Einsatz rechtmäßig war. In mindestens sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft Berlin in durch sie geführten Ermittlungsverfahren diese Software eingesetzt.

Netzpolitik.org zitiert die Berliner Datenschutzbeauftragte:

Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten. Die Erhebung biometrischer Gesichtsdaten zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und birgt die Gefahr einer unverhältnismäßigen Anwendung.

Albtraum für unsere Grundrechte

Dem ist nicht viel hinzuzufügen - außer, dass unsere Innenministerin "schon viel weiter" denkt: Sie möchte künftig, dass Polizeibehörden Bilder von Verdächtigen mit dem Internet abgleichen, um sie zu finden. Das "mit dem Internet" ist viel mehr als nur die Videokameras im öffentlichen Raum. Das betrifft praktisch unser ganzes vergangenes Leben. Von den Problemen, die diejenigen bekommen, die fälschlicherweise erkannt (False Positives) wurden, ganz abgesehen. Für sie ist es mit der Unschuldsvermutung vorbei, sie müssen diese dann selbst beweisen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/grundrechte-in-gefahr-datenschutz-behoerde-prueft-gesichtserkennung-durch-berliner-staatsanwaltschaft/
und https://netzpolitik.org/2024/nancy-faeser-was-das-innenministerium-zur-gesichtserkennung-plant/
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aktionfsa@diasp.eu

08.08.2024 Anlasslose Gesichtserkennung durch Polizei

"Rechtliche Bedenken werden laut"

... dagegen, dass nach Sachsen nun auch die Brandenburger Polizei Gesichtserkennung anlasslos gegen Jede/n einsetzt. Die Behörde weist das anlasslos bisher zurück, denn es wurde in einem "Fall von Eigentumskriminalität" ermittelt. Außerdem wurde ein richterlicher Beschluss erwirkt und die Daten werden nicht auf Vorrat gespeichert.

Die Grünen im Brandenburger Landtag kritisieren jedoch weiterhin, dass ständig Unbeteiligte von dem System erfasst werden. Eine Sprecherin der Polizei betonte laut maz dagegen, dass ohne solche Technologien die Aufklärung schwerwiegender Straftaten wie Raub, Drogenkriminalität und Betrug erheblich erschwert wäre.

Da fragen wir uns, wie man das früher gemacht hat?
Und z.B. welcher Betrug lässt sich durch Gesichtserkennung verfolgen? Schwarzfahrer?
Es sei denn, man geht davon aus, dass die Bewegungen jedes Menschen in der Öffentlichkeit künftig verfolgt werden und auch der Betrüger mal einkaufen gehen muss ...

Mehr dazu bei https://www.maz-online.de/mediabox/brandenburg/polizei-brandenburg-nutzt-gesichtserkennungssystem-kritik-und-rechtliche-bedenken-werden-laut-OQLUJ6JGPZDRNIUYADWN3RLQXU.html
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aktionfsa@diasp.eu

17.12.2023 European Media Freedom Act (EMFA)

"Überwachen nur noch, wenn nötig"

JournalistInnen sollen in der EU künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung überwacht werden dürfen - "mit ganz wenigen Ausnahmen". Obwohl diese "Ausnahmen" - natürlich wieder mal dabei die "nationale Sicherheit" - schon schlimm genug sind, ist die Erleichterung bei den EU-Parlamentariern groß, überhaupt eine Einigung erreicht zu haben.

Insbesondere Frankreich hatte sich gegen feste Regeln gesträubt und bis zuletzt eine generelle Ausnahme für den Fall der nationalen Sicherheit gefordert. Nun soll es nur noch die "ganz wenigen Ausnahmen" geben, Ob die Einhaltung der Bedingungen dafür rechtstaatlich überprüfbar sein werden, ist fraglich.

Aber zumindest der Ist-Zustand, dass Journalist:innen mit Staatstrojanern wie Pegasus und Predator auch in Europa gehackt werden, wird es so nicht weiter geben. Mindestens in Griechenland und Ungarn haben staatliche Stellen solche Staatstrojaner gegen Journalist:innen eingesetzt, wie netzpolitik.org schreibt und worüber auch wir berichtet haben. (Spionagesoftware gegen EU Politiker eingesetzt und Predator Files)

Problem: Unabhängigkeit der Presse weiter gefährdet

Für Journalist:innen bleibt es auch künftig ein Problem, wie sie ihren Informanten Anonymität garantieren sollen, wenn gleichzeitig Polizistinnen oder Geheimdienstler mitlesen? Dieses Spagat war den Verhandlern klar und herausgekommen ist eine Formulierung folgender Art: Der Staatstrojaner-Einsatz gegen Journalist:innen sollte nur dann erlaubt sein, wenn er nicht im Zugang zu journalistischen Quellen resultiere oder im Zusammenhang mit der journalistischen Arbeit stünde. Zudem müsse es eine richterliche Bestätigung geben.

Allerdings will man das nicht so deutlich in den EMFA schreiben, sondern nur einen allgemeinen Hinweis auf die EU-Verträge aufnehmen, dass der EMFA den Artikel 4(2) des EU-Vertrags respektiert. Und der 4(2) wiederum lautet, dass „grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere […] die nationale Sicherheit“ geachtet werden.

Theoretisch müsste es durch die richterliche Genehmigung möglich sein, im Nachhinein nachzuprüfen, dass die Gründe für die Spionage nicht in der jounalistischen Arbeit gelegen haben. Wir sind auf die ersten Fälle - und ihre Begründungen - und die Meinung des EuGH dazu, gespannt.

Netzpolitik.org erinnert daran, dass über 80 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Chaos Computer Club und auch einige Abgeordnete von S&D, Grünen und Linken, ein komplettes Verbot der Überwachung von Journalist:innen gefordert hatten. Dagegen zitiert netzpolitik.org die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen für eine Überwachung (-smöglichkeit) mit den Worten: "Wir können nicht jedem Individuum, was journalistische Arbeit macht, einen Blankoscheck in allen Lebenslagen und Situationen bezüglich Rechtsstaatlichkeit ausfüllen." Und wir dachten immer unsere PolitikerInnen machten Gesetze zum Erhalt der Rechtsstaatlichkeit ...

Leider ist die (Fast-nicht-) Überwachung von Journalist:innen nicht der ganze Inhalt des EMFA. Weitere Teile beschäftigen sich mit der Kontrolle von (a)sozialen Netzwerken und schaffen dafür eine neue europäische Medienaufsichtsbehörde, die die bisherige Koordinationsgruppe der nationalen Medienaufsichten (ERGA) ersetzen soll. Diese Medienaufsichtsstellen sollen aber nicht unabhängig und staatsfern organisiert werden, sondern werden von der Kommission eingesetzt. Und das geschieht sicher wieder nach Parteiproporz ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-media-freedom-act-eu-einigt-sich-beim-hacken-von-journalistinnen/
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