#kreditwuerdigkeit

aktionfsa@diasp.eu

23.07.2023 Schufa verspielt weiter Vertrauen

Bonify/Schufa App gibt persönliche Daten weiter

Entgegen der seit Jahren geltenden DSGVO geben Unternehmen immer noch persönliche Daten ohne Einwilligung der Betroffenen weiter. Mike Kuketz zeigt dafür ein weiteres Beispiel, die App Bonify der Forteil GmbH/SCHUFA Holding AG. Die Schufa ist uns mit ihrem datenhungrigen Verhalten schon 20-mal unangenehm aufgefallen.

Die krassesten Fälle waren

An das 2. Beispiel erinnert nun auch dieser Fall. Mike Kuketz stellt in der Analyse der oben genannten Bonify App fest:

  • Bevor der Nutzer seine ausdrückliche, informierte, freiwillige und aktive Einwilligung entsprechend der in der EU gültigen DSGVO gegeben hat, öffnet die App eine Verbindung zu Google Firebase in den USA. Diese Übermittlung von Gerätedaten ist nach § 25 Abs. 1 TTDSG unzulässig.
  • Dann werden einige Verbindungen zu Facebook (USA) geöffnet. Dabei wird das Gerätemodell und auch die Google Advertising-ID übertragen. Damit kann auch Facebook nun eine Verbindung zwischen dem Facebook-Nutzer und den übermittelten Daten herstellen. Nach DSGVO handelt es sich bei der Google-Advertising-ID um ein personenbeziehbares Datum, welches hier ohne Abfrage einer Einwilligung weitergegeben wird.
  • Weiter fließen dann noch Daten an Blueshift (San Francisco, USA), einem Unternehmen für Marketing, das bspw. misst, auf welchem Weg Kunden effektiv angesprochen werden können.
  • Weitere Verbindungen bestehen zur Adjust GmbH (Hauptfirmensitz San Francisco, USA), einem Unternehmen, das sich auf das Tracking und die Analyse von Nutzern innerhalb von Apps spezialisiert hat.
  • Weiter fließen dann noch Daten an Twilio/Segment (San Francisco, USA), einem Unternehmen für Marketing.

Mike Kuketzt prüft dann, ob der Nutzer der App vielleicht in den Datenschutzhinweisen der App auf dieses Verhalten hingewiesen wird. Im Gegenteil versichert Bonify: "... Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). ..."

Dabei hat die App bereits viele persönliche Daten weitergegeben, bevor der Nutzer überhaupt nach eine Einwilligung gefragt wird. Die technischen Einzelheiten sind im Kuketz-Blog ausführlich dargestellt.

Weiterhin läuft seit Jahresbeginn eine Unterschriftensammlung von Campact gegen den Versuch der Schufa direkten Zugriff auf unsere Konten zu bekommen. Unterschreiben!

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/schufa-bonify-uebermittelt-ohne-einwilligung-personenbeziehbare-daten-an-facebook-und-co/
und Petition von Campact unschreiben bei https://aktion.campact.de/datenschutz/schufa-bonify/teilnehmen
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vg
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8468-20230723-schufa-verspielt-weiter-vertrauen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8468-20230723-schufa-verspielt-weiter-vertrauen.html
Tags: #PSD2 #Petition #Campact #Schufa #Selbstauskunft #Kreditwuerdigkeit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung # #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Scoring #Bankdaten #Kontozugriff #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #BonifyApp

aktionfsa@diasp.eu

27.02.2023 Schufa muss Daten schneller löschen

Löschfristen gelten für alle

Schon 20-mal haben wir uns mit dem Verhalten der Schufa beschäftigt. Immer wieder erfahren Menschen, dass ihnen die Datensammelei der Schufa die Lebensplanung zerstört. Nach unbekannten Algorithmen berechnet das Unternehmen einen Score, der dann von Versicherungen, Vermietern oder Banken genutzt wird, um Vertragsbedingungen "anzupassen".

So kann es sich schon schlecht auf den Schufa-Score auswirken, wenn man

  • mehr als ein Kredit,
  • häufiges Überziehen des Kontos,
  • mehr als ein Konto,
  • mehr als eine Kreditkarte besitzt.

Ein Score von 90% gilt als gut, besser sind 95% und unbesorgt kann man erst ab 97% sein. Theoretisch und auch praktisch hat man das Recht, diesen bei der Schufa abzfragen - sogar kostenlos, wenn man ein paar Monate Zeit hat, gegen 30€ etwas schneller. Was man nicht erfährt ist der Weg, wie die Schufa zu dem Wert gekommen ist und an wen diese Daten weitergegeben werden. Dazu mehr in den anderen Artikeln zum Thema: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Schufa&sel=meta

Ein kleiner Erfolg - eigentlich eine Selbstverständlichkeit

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder jedenfalls dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist.

Wir setzen mal voraus, dass auch die Schufa als in der EU tätiges Unternehmen sich an die DSGVO und andere Gesetze zu halten hat. Wenn die DSGVO eine Löschung von nicht mehr gültigen Daten nach 3 Monaten verlangt, dann hat auch die Schufa dies einzuhalten - so hat nun auch der BGH entschieden. Warum vorher die unteren Gerichte da unsicher waren erschließt sich uns nicht.

Für den Kläger bedeutete das Verhalten der Schufa nach den Worten des Gerichts:

Eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben sei ihm nicht möglich. Er könne aufgrund des Eintrags kein Darlehen aufnehmen, keinen Mietkauf tätigen und keine Wohnung anmieten. Derzeit könne er nicht einmal ein Bankkonto eröffnen. Die Schufa wies die Ansprüche des Klägers zurück und verwies darauf, dass sie die Daten entsprechend den Verhaltensregeln des Verbandes "Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." erst drei Jahre nach Speicherung lösche.

Damit ist nun Schluss - die Unschuldsvermutung muss für alle gelten ...

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/schufa---so-funktioniert-der-schufa-score
und https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023026.html

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sF
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8318-20230227-schufa-muss-daten-schneller-loeschen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8318-20230227-schufa-muss-daten-schneller-loeschen.htm
Tags: #Schufa #Selbstauskunft #BGH #Urteil #Speicherdauer #DSGVO #Kreditwuerdigkeit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Scoring #Bankdaten #Kontozugriff #Kreditwürdigkeit #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere