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"Emma"-Redakteurin Chantal Louis lobt Urteile im Pelicot-Prozess

Vergewaltigungsprozess - "Emma"-Redakteurin Chantal Louis lobt Urteile im Pelicot-Verfahren

Die Urteile im Vergewaltigungsverfahren um Gisèle Pelicot haben eine große Symbolik, sagt Chantal Louis, Redakteurin der Zeitschrift "Emma" lobend.#DominiquePelicot #Frankreich #Vergewaltigung #Urteil
"Emma"-Redakteurin Chantal Louis lobt Urteile im Pelicot-Prozess

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10.12.2024 Tag der Menschenrechte

Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen

Die Populisten von AfD über BILD bis zur CDU/CSU fordern jetzt die Abschiebung von syrischen Geflüchteten aus Deutschland. Dabei weß kein Mensch welche islamistische Gruppierung dort die Macht übernehmen wird und auf welche demokratischen Standards sich die Menschen verlassen können.

Vor dem Hintergrund der veränderten Lage in Syrien und der Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan setzt sich der Flüchtlingsrat Berlin in diesen Tagen besonders für die Verlängerung der Aufnahmeregel für Familienangehörige aus Syrien, Afghanistan und Irak ein und schreibt in der aktuellen Pressemitteilung:

Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen – unabhängig von der Herkunft!

Der Flüchtlingsrat Berlin plädiert zum Tag der Menschenrechte am 10.12.24 für den Erhalt von Berlins Aufnahmeregel für Verwandte von afghanischen, syrischen und irakischen Berlinerinnen

Ende des Jahres 2024 ist die Wahrung der Menschenrechte in Frage gestellt – auch in Berlin. Verbale Angriffe auf die Rechte Geflüchteter stellen inzwischen gängige politische Praxis dar. Die so aufgeheizte Stimmung erlaubt immer restriktivere Abschiebe- und Aufnahmestoppforderungen, welche die Rechtslage zunehmend ignorieren.

Vor diesem Hintergrund fordert der Flüchtlingsrat Berlin, zu einer menschenrechtsbasierten Politik zurückzukehren. Dazu gehört die dringend notwendige Verlängerung der Aufnahmeregel für Verwandte von syrischen, afghanischen und irakischen Berlinerinnen, die für ihre Familienmitglieder bürgen.

Seit etwas über einer Woche ist bekannt, dass die Bundesregierung das groß angekündigte Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan vorzeitig beendet. Statt der geplanten bis zu 36.000 besonders schutzbedürftigen Afghaninnen ist mit der Ankündigung der Regierung insgesamt nur mit wenigen Tausend Einreisen bis zur Beendigung zu rechnen. Alle anderen, auch bereits kontaktierte Personen, werden ihrem Schicksal überlassen werden.

In Syrien und den syrischen Exil-Communties herrscht zwar große Euphorie bezüglich der Entmachtung der Assad-Familie, die Lage vor Ort bleibt aber völlig ungewiss. Wieder musste eine Vielzahl an Menschen innerhalb des Landes fliehen, die Infrastruktur ist stark beschädigt, die Türkei und Israel sind bereits Angriffe geflogen und es gibt keine funktionierende Verwaltung. Unter diesen Umständen verurteilt der Flüchtlingsrat Berlin jegliche Forderungen nach Abschiebungen oder Aufnahmestopps in Bezug auf die beiden Länder.

Umso erschreckender ist es, dass die Senatsverwaltung für Finanzen die Aufnahmeregel für Menschen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak, deren Verwandte in Berlin für sie bürgen können, noch immer nicht freigegeben hat – und das, obwohl die Senatsverwaltungen für Inneres und für Soziales bereits zugestimmt haben.

„Insbesondere angesichts der unverantwortlichen Beendigung des Bundesaufnahmeprogrammes und der radikal veränderten Situation in Syrien, wo innerhalb weniger Tage große Gebiete von zum Teil schwer einzuschätzenden islamistischen Milizen eingenommen wurden, ist diese von den Familien finanzierte Möglichkeit der legalen Einreise dringend weiter notwendig“, so Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin.

Vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen und einem zunehmend von rechten Tendenzen getriebenen gesellschaftlichen und medialen Narrativ, der die Rechte Geflüchteter immer mehr in Frage stellt, betont der Flüchtlingsrat Berlin am Tag der Menschenrechte die Universalität dieser Rechte, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

„Angefangen bei der Einführung des sogenannten Sicherheitspakets, das anstatt Sicherheit zu schaffen, Geflüchtete gesellschaftlich marginalisiert, über die Abschiebungen nach Afghanistan, welche die Werte unserer Gesellschaft offen zur Diskussion stellt, bis hin zu kriminalisierenden Äußerungen über Unterstützungsstrukturen für geflüchtete Menschen und signifikanten Kürzungen von Beratungsstellen, tragen die Entwicklungen der letzten Monate zu einer zunehmenden Abschaffung der universellen Menschenrechte von Geflüchteten bei“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Berlin.

Berlin ist ein sicherer Hafen und das muss auch so bleiben!

Mehr dazu bei https://fluechtlingsrat-berlin.de
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ej
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07.12.2024 Hilf mit, Leben zu retten

So lange wegschauen, bis es zu spät ist?

Über 2.000 Menschen sind allein im Jahr 2024 auf der Flucht über das Mittelmeer ertrunken. Mehr als 30.000 Menschen seit 2014. Das sind Warnzeichen, die uns auf Gefahren hinweisen. Wir sehen sie, wenn Leichen an die Strände unserer Urlaubsorte gespült werden. Doch was passiert, wenn wir sie ignorieren? Wenn wir so lange wegschauen, bis es zu spät ist?

Das fragt die Seenotrettungsorganisation Sea-Watch.org und ruft dazu auf heute, Sa. den 7.12.24 von 11-20 Uhr zum Brandenburger Tor zu kommen.

Um mehr Menschen zum Hinschauen – und Handeln – zu bewegen, haben wir gemeinsam mit der Agentur Mother die Kampagne „Die Warnzeichen sind klar!“ ins Leben gerufen. Die Kampagne „Die Warnzeichen sind klar“ macht sichtbar, was viele lieber verdrängen: Eine Politik des Sterbenlassens, die wir nicht länger hinnehmen dürfen. Heute, am 7. Dezember, starten wir die Kampagne mit einer Installation am Pariser Platz, direkt vor dem Brandenburger Tor in Berlin. Eine Wand aus Warnschildern fordert dazu auf, endlich hinzuschauen:

Die Botschaften sind unbequem, weil sie uns direkt betreffen. Es liegt in unserer Verantwortung, die Ignoranz und Gleichgültigkeit zu durchbrechen und für sichere Fluchtwege einzustehen.

Werde Teil der Kampagne! Komm zur Auftaktveranstaltung am Pariser Platz in Berlin!

Heute, am 7. Dezember von 11 bis 20 Uhr, laden wir Dich ein, die Installation vor dem Brandenburger Tor hautnah mitzuerleben. Du kannst Dich auf inspirierende Redebeiträge und Musik freuen, u.a. von Seasoul, Marlo Grosshardt und Rahel Meiller, sowie Enno Bunger.

Wir freuen uns, wenn Du Dich uns anschließt, und unsere Kampagne aktiv unterstützt. Die europäische Ignoranz mag politisch gewollt sein – doch wir sind viele, die sie nicht akzeptieren! Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Warnzeichen nicht länger ignoriert werden können.

Sea-Watch e.V.
12435 Berlin Deutschland

Mehr dazu bei https://sea-watch.org/warning-signs/
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Strompreisbremse: Bundesverfassungsgericht weist Klage dagegen ab

Strompreisbremse - Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Gewinnumverteilung ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Stromerzeugern abgelehnt. Sie hatten geklagt, weil 2022 ihre Gewinne für die Strompreisbremse umverteilt wurden.#Strompreisbremse #Umverteilung #Stromerzeuger #Klage #Bundesverfassungsgericht #Urteil #Energieerzeuger #Energiekrise
Strompreisbremse: Bundesverfassungsgericht weist Klage dagegen ab

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24.11.2024 Geflüchtete haben Menschenrechte

Gegen 5-Punkte-Plan zur "besseren Umsetzung von Abschiebungen aus Berlin"

Während Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ihren 5-Punkte-Plan zur "besseren Umsetzung von Abschiebungen aus Berlin" zu realisieren versucht, hat der Flüchtlingsrat Berlin einen 5-Punkte-Plan unter dem Titel "Familieneinheit wahren, Solidarität aufrechterhalten" dagegen gesetzt.

Die genauen Inhalte des "Abschiebeplans" sind noch immer unbekannt, jedoch kann man nach der Innenausschuss-Sitzung vom 04.11.2024 von folgenden Absichten ausgehen:

  1. Die technische Abschaltung von Informationen über Charterflüge
  2. Die Streichung von Geldern für Projekte/ Beratungsstellen, die Ausreisepflichtige vor Abschiebungen warnen
  3. Die Wiedereinführung der Abschiebehaft
  4. Eine tägliche Meldepflicht für Ausreisepflichtige und/oder deren Wohnheime
  5. Familientrennungen sollen einfacher möglich werden

Der 5-Punkte Plan des Flüchtlingsrats setzt dagegen völlig andere Prioritäten:

  • Entkriminalisierung der Debatte um die Tätigkeit von Beratungsstellen, die Asylverfahrens-, Härtefall- und sonstige Rechtsberatung anbieten. Beratungsstellen beraten nach den bestehenden Rechtsvorgaben und anwaltschaftlich für die Ratsuchenden. Sie setzen damit ein zentrales rechtsstaatliches wie gesellschaftliches Interesse um und stärken auf diese Weise den gleichberechtigen Zugang zu Recht und das demokratische System an sich.
  • Dezentrale Unterbringung wird in Berlin aktuell an vielen Stellen durch die aufgehobene Wohnverpflichtung ermöglicht. Dass diese die für alle Seiten vorteilhafteste und günstigste Unterbringungsform ist, ist unbestritten.
  • Familieneinheitenmüssen in jedem Fall gewahrt werden. Trennungen von Familien sind nach dem Grundgesetz rechtswidrig: Der Staat schützt Ehe und Familie, die Familieneinheit muss in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt gewahrt werden. Auch hat jedes Kind nach der Kinderrechtskonvention ein Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde. Dies muss Vorrang in der Prüfung von Legalisierung von Bleiberechten und Duldungsgründen haben.
  • Rechtsicherheitmuss weiterhin und mit aller Kraft gewahrt werden. Dazu gehören die Rechte, allen voran die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte, jedes Einzelnen, auch der von Straftäterinnen oder Menschen ohne formalem Bleiberecht in Deutschland, sowie der Zugang zu diesen Rechten. Ebenfalls muss europäische Rechtsprechungkonsequent umgesetzt werden. Dazu gehören das EuGH-Urteil zu afghanischen Frauen sowie das zu der (fälschlichen) Anerkennung Moldaus als sicheres Herkunftsland, ebenso wie die Prüfung des Status eines sicheren Herkunftslandes im Fall von Senegal und Georgien.
  • Abschiebehafthat Berlin zu Recht abgeschafft und sie muss weiter abgelehnt werden. Menschen mit Freiheitsentzug zu bestrafen, weil sie der Ausreisepflicht nicht nachkommen, ist menschenunwürdig und dazu auch noch teuer. Vor allem für Minderjährige und vulnerable Menschen stellt die Inhaftierung eine unzumutbare Belastung dar.

Migrationsrat und Flüchtlingsrat Berlin

Mehr dazu bei https://fluechtlingsrat-berlin.de
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simona@pod.geraspora.de

Richter dürfen grundsätzlich auch juristisch falsch entscheiden, ohne persönliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Siehe: https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-rechtsbeugung-bgh-100.html

Wozu dann das Studium der Rechtswissenschaften, wenn am Ende auch gewürfelt werden kann? Unter diesem Problem müssen wir letztendlich alle leiden beim Richtervirbehalt. Sei es wegen Überarbeitung, Burn-Out oder auch nur weil es ihnen scheißegal ist, deutsche Richter unterschreiben alles was ihnen vorgelegt wird. Konsequenzen müssen sie nicht fürchten und eine Prüfung kostet nur Zeit.

#justiz #Rechtsstaat #verantwortung #Richter #Problem #ethik #Gerechtigkeit #politik #Urteil

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18.11.2024 Online-Medien sind Presse

Längst überfälliges Urteil des Bundesverwaltungsgericht

Diese Feststellung sollte im "digitalen Zeitalter" selbstverständlich sein. Auch die Macher von Onlinemedien müssen recherchieren können und einen Anspruch auf Auskunft haben. FragdenStaat hat sogar extra eine Zeitung gedruckt, um dieser Diskriminierung zu entgehen.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht im Zuge einer Klage von FragdenStaat geklärt: Presse ist Presse, egal ob digital oder gedruckt. Das ist ein großer Erfolg!

Gerichte und Behörden haben bisher Onlinemedien immer wieder die Auskunft auf Presseanfragen verweigert oder einfach gar nicht reagiert. Damit muss nun Schluss sein! FragdenStaat schreibt uns dazu:

"Arne, unser Chefredakteur, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt, weil dieser ihm die Beantwortung von Presseanfragen zur Nutzung der Spionagesoftware „Pegasus“ verweigerte.

Die Software kann unbemerkt Smartphones ausspionieren sowie Anrufe und verschlüsselte Kommunikation auslesen. Bekannt ist „Pegasus“, weil es von autoritären Regimen gegen die Opposition und Journalist*innen eingesetzt wird. Auch deutsche Behörden sollen im Besitz der Software sein."

Natürlich hat auch das aktuelle Urteil seinen bitteren Wermutstropfen: "Leider muss der Bundesnachrichtendienst auch zukünftig keine Fragen dazu beantworten. Mit dem Urteil hat zwar das antiquierte Presseverständnis von vielen Behörden und Gerichten endlich ein Ende. Der Bundesnachrichtendienst kann sich dennoch aus der Affäre ziehen und weiter dazu schweigen, ob er die umstrittene Pegasus-Software einsetzt. Das ist der enttäuschende Part des Urteils."

Freuen wir uns erst einmal über den Sieg, jetzt können Onlinemedien ihre neu gewonnenen Rechte einsetzen - sehen wir mal was man mit dem positiven Teil des Urteils anfangen kann ...

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2024/11/bverwg-pressefreiheit-onlinemedien/
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17.11.2024 Milliarden für Anti-Migrationsforschung

Diese 3,5 Milliarden hätten auch bei Integration helfen können

Wir erinnern uns, dass Kanzlerin Merkel bei jeder Gelegenheit versprach sich um legale Wege der Migration zu kümmern. Stattdessen wurden über 20 Jahre noch mehr Milliarden in die Flüchtlingsabwehr-Organisation FRONTEX investiert. Für die "Arbeit" von Frontex hat die EU-Kommission in den vergangenen 17 Jahren mehr als 800 migrations-bezogene Projekte zur Sicherheitsforschung gefördert.

Unter der Überschrift "Stop Orwell 2020" haben wir damals über mehrere Jahre diese Projekte verfolgt und dabei so skurrile Projekte wie den Grenzschutzstreifen-abfahrenden Roboter oder den schweiß-messenden Lügendetektor-Stuhl in den Projektbeschreibungen gefunden.

Mit ihren 800 Projekten aus dem EU-Fond für innere Sicherheit und Grenzmanagement hat die Kommission kürzlich vor den 27 EU-Staaten in der Ratsarbeitsgruppe „Grenzen“ sogar noch Reklame für ihre Arbeit gemacht. Dies wurde erst nach einer Informationsfreiheitsanfrage öffentlich. Dabei ging es um

Beim letzten Punkt fällt uns der Aufschrei der bundesdeutschen Politik und Presse ein, als es in den 80-iger Jahren hieß, dass DDR Grenzorgane Kfz bei der Ein- oder Ausreise "bestrahlen" würden. Und das erinnert uns wieder an George Orwells "Farm der Tiere" - wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Gleiche ...

Auf jeden Fall ist dem damals von uns begleiteten FP6 mit weiteren Milliarden auch "Horizon 2020", das FP7, gefolgt und nun steht das nächste Horizon-Europe-Cluster "Zivile Sicherheit und Gesellschaft" in der Abstimmung - für noch mehr Milliarden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/grenzueberwachung-und-kontrolle-eu-hat-35-milliarden-in-forschung-zur-migrationsabwehr-investiert/
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simona@pod.geraspora.de

Ich bin der Meinung, dass Richter die so einen totalen #Schwachsinn urteilen sich automatisch freiwillig melden müssen das einmal auszuprobieren, um anschließend eine rechtswissenschaftliche Arbeit darüber zu schreiben, inwieweit Ihre Meschenwürde gewart geblieben ist.

Siehe: https://www.tagesschau.de/investigativ/abschiebungen-gerichtsentscheid-wehrpflichtige-russland-100.html

Natürlich rächt es sich wenn Fachidoten ohne jegliches Grundwissen von Menschenrechten, Ethik und Philosophie über Menschenwürde urteilen wollen. Diese Richter sind nicht mal in der Lage zu erkennen, dass die Menschenwürde in diesem angeblichen Rechtsstaat jeden Tag tausendfach verletzt wird, wo sich arme Rentner keine Pflege leisten können. Sie urteilen nur aus einer Position der Uberversorgung und Sicherheit heraus in wie weit man die Menschenwürde anderer Menschen beugen darf. So kommen dann Urteile heraus wo man das ohnehin zu niedrig und Existenzminimum noch kürzen darf. In wie weit man damit noch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann ist doch dem Richter schnurz :(

#justiz #moral #ethik #Grundgesetz #Grundrechte #Menschenwürde #Problem #Verarschung #Rechtsstaat #Urteil #Abschiebung #Asyl #Sicherheit

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01.11.2024 Europaweiter Rechtsruck

Integration von Geflüchteten wird erschwert

In den letzten Monaten konnte man keine Zeitung, keine Radio- oder Fernseh-Nachrichtensendung mehr "genießen" ohne von dem Wort Migration verfolgt zu werden. Dieser Gleichklang erscheint verdächtig, wenn man sich dieses "Problem" verglichen mit dem wirtschaftlichen Niedergang oder der Freigiebigkeit Europas bei der Waffenproduktion ansieht.

Hier 100 Milliarden für die Bundeswehr, eine fast Verdopplung der jährlichen Zahlungen an die Bundeswehr im Vergleich zu vor 10 Jahren und alle paar Monate 10-35 Milliarden für den Kriegshaushalt der Ukraine. Für die Kindergrundsicherung gab es nicht mehr als 2,5 Milliarden und die Einschränkungen bei Bildung, Gesundheit und Renten schreien ebenfalls zum Himmel.

Auch Geflüchteten wird das Ankommen in unserer Gesellschaft durch das Aufheizen der Stimmung gegen sie immer mehr erschwert oder sogar durch fragwürdige Abschiebungen unmöglich gemacht. Pro Asyl schreibt uns dazu:

Obwohl die Abschiebezahlen steigen, überbieten sich die Rufe nach mehr Abschiebungen und weiteren Aufenthaltsverschärfungen. Wir dokumentieren die Fälle von Tamika & Lila, Aysu und Divine und Wisdom.

Was die ständigen Rufe nach "konsequenten Abschiebungen" in der Realität bedeuten, erlebt unser Beratungsteam in den letzten Wochen und Monaten. Es mehren sich die Fälle, die nicht nur uns, sondern auch Freund*innen, Ausbildungsstätten oder Lehrkräfte fassungslos zurücklassen. Zum Beispiel bei Tamika und Lila. Die beiden Kita-Kinder wurden nachts von der Polizei abgeholt und mit ihrer Familie nach Uganda abgeschoben, während die erblindete Mutter die Situation gar nicht einordnen konnte. Oder bei Aysu, die eine Pflegeausbildung beginnen wollte. Stattdessen sitzt die 18-jährige nun alleine in Aserbaidschan.

Das ist nicht die einzige Auswirkung des zunehmenden Rechtsrucks: Im Zuge des EU-Asylpaktes plant die Bundesregierung weitere Asylrechtsverschärfungen. Die Umsetzung der Bezahlkarte hat massive negative Folgen für Geflüchtete. Und auch in Europa geht es weiter nach Rechts: Italien will Asylverfahren nun außerhalb der EU in Albanien stattfinden lassen. Ein Gericht in Rom hat das zunächst gestoppt.

Es wird bei vielen Plänen offenbar bewusst in Kauf genommen, dass sie nicht im Einklang mit Menschen- und Grundrechten stehen. Das werden wir den Verantwortlichen nicht durchgehen lassen: Wir werden weiter mit Betroffenen vor Gerichte ziehen! Dabei erzielen wir auch immer wieder Erfolge. So wurden vom EGMR diesen Monat die Zurückweisungen aus dem "Seehofer-Deal" für rechtswidrig festgestellt. Frauen aus Afghanistan sollen grundsätzlich Flüchtlingsschutz erhalten. Daran muss sich nun auch Deutschland halten.

Mehr dazu - und Protestmail an die Bundesregierung schicken - bei https://www.proasyl.de/
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Es ist was mächtig faul im Staate Deutschland und es stinkt gewaltig 😱💩

Siehe: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-verfassungsgericht-100.html

Es gibt also kein #Grundrecht auf #BAföG, das sich unmittelbar aus dem #Grundgesetz ableitet. Weder aus der #Menschenwürde noch aus dem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am staatlichen Studienangebot und auch nicht aus dem Sozialstaatsprinzip folge ein finanzieller #Leistungsanspruch gegen den Staat.

Das ist ja komisch 🤔 Ich kann Chancengleichheit und Gleichberechtigung direkt aus dem Grundgesetz ableiten. Könnte ich auch für Vermögenssteuer, womit man BAföG finanzieren könnte. Warum sind studierte Rechtswissenschaftler mit Richterbefähigung dazu nicht in der Lage? Warum kann die Rechtssprechung Vermögenssteuer stoppen aber nicht dafür sorgen, dass arme Menschen nicht dumm bleiben müssen? Ein Semester Ethik sollte Pflicht sein für RICHTER und eine bessere Fehkerkultur.

#Demokratie #politik #Gerechtigkeit #Freiheit #Umverteilung #Frechheit #Kapitalismus #Verarschung #Problem #Arroganz #Sozialleistungen #ethik #moral #menschenrechte #arnut #Bildung #Urteil

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Ex-Stasi-Mitarbeiter zu zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt

DDR-Verbrechen - Ex-Stasi-Mitarbeiter zu zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt

Der Ex-Stasi-Mitarbeiter hatte einen Tötungsvorsatz, so die Begründung des Landgerichts Berlin. Der 80-Jährige wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.#Stasi #ManfredN #MORD #Urteil #Staatssicherheit #DDR #Friedrichsstraße #BERLIN #LEIPZIG
Ex-Stasi-Mitarbeiter zu zehn Jahren Haft wegen Mordes verurteilt

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06.10.2024 Daten speichern für die Ewigkeit?

Max Schrems gegen Meta erneut erfolgreich

NEIN ! Das hat der EuGH in einem Verfahren gegen Meta festgestellt. Personenbezogene Daten dürfen auch, wenn ihrer Speicherung zugestimmt wurde, nicht auf Dauer genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das Verfahren geht wieder auf den Östereicher Max Schrems zurück, der in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen Meta (Facebook) erfolgreich war. ( Ab 25.5.18 gilt die DSGVO: Datenhändler auf dem Prüfstand , Kampf gegen Facebook geht weiter )

Im Prozess ging es um die Frage: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Der EuGH bestätigte Schrems Auffassung, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Diese grundsätzliche Entscheidung wird für die Werbeindustrie noch einigen Ärger bringen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-plattformen-duerfen-daten-nicht-ewig-fuer-werbung-verwenden/
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05.09.2024 Mitgegangen - mitgefangen?

Urteile im Rondenbarg-Prozess

7 Jahre nach den G20 Protesten in Hamburg sind nun 2 Teilnehmer der Demo im sogenannten Rondenbarg-Prozess durch das Hamburger Landgericht, die selbst keine Straftaten begangen hatten, wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff auf Polizist:innen und Sachbeschädigung verurteilt worden.

Dieses Urteil darf keinen Bestand haben, denn es würde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stark einschränken. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert das Urteil. Die Richterin versuchte die "Gesinnungsnähe" der Angeklagten durch ihre in schwarzer Kleidung mit Kapuze zu begründen.

Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) argumentiert gegenüber netzpolitik.org: "Die Teilnahme an einer Demonstration in ähnlicher dunkler Kleidung kann für eine Beteiligung an Gewalttaten und Bedrohungen nicht genügen. Eine solche Auslegung beschränkt die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des Grundgesetzes unangemessen."

Weiter führt sie aus: "Die Entscheidung weitet die Strafbarkeit nach § 125 StGB deutlich aus und kann so Menschen von der Teilnahme an Protestveranstaltungen abschrecken." Nun bleibt nach 7 Jahren Prozess nur noch die Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/versammlungsfreiheit-mit-dabei-ist-halb-gefangen/
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Compact-Verbot aufgehoben - gemischte Reaktionen

Compact-Verbot aufgehoben - Journalistenverband: Sieg und Niederlage zugleich

Das rechtsextreme Compact-Magazin darf vorerst wieder erscheinen. Für Mika Beuster vom Journalistenverband ist das Gerichtsurteil Sieg und Niederlage zugleich.#Compact #Magazin #URTEIL #Bundesverwaltungsgericht
Compact-Verbot aufgehoben - gemischte Reaktionen