#urteil

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06.05.2024 Frontex hält zu Unrecht Beweise zurück!

Geheim. Geheimer. Frontex.

Auch wenn FRONTEX inzwischen mehr als 20 Jahre existiert, weiterhin bewegt sich die sogenannte Grenz"schutz"organisation der EU jenseits menschenrechtlicher Standards. Das hat nun auch ein Gericht entschieden, wie uns SeaWatch berichtet.

Gericht der Europäischen Union entschied: Frontex hält zu Unrecht Beweise zurück!

Mittwoch vor einer Woche fiel das Urteil in unserem Verfahren gegen Frontex: Die Grenzschutzagentur hat zu Unrecht über 100 Fotos eines illegalen Pullbacks vom Juli 2021 geheim gehalten. Dieses Bildmaterial könnte ein entscheidender Beweis für die Beteiligung von Frontex an einer Menschenrechtsverletzung sein.

Gemeinsam mit FragDenStaat fordern wir seit April 2022 die Freigabe von 73 Dokumenten, die Frontex von diesem 30. Juli zurückhält. Videos, Bilder und Berichte, die notwendig wären, um echte Transparenz zu schaffen. Informationen, die unabdingbar sind, um die europäische Agentur, die mitverantwortlich für Pullbacks im Mittelmeer ist, zur Rechenschaft zu ziehen.

Was zeigen diese Fotos?

Am 30. Juli 2021 führte die sogenannte libysche Küstenwache einen illegalen Pullback in internationalen Gewässern durch. Eine Frontex-Drohne umkreiste die Stelle im Mittelmeer mehrmals. Obwohl die Sea-Watch 3 als auch unser Seabird Flugzeug vor Ort waren, wurden uns keine Koordinaten des Seenotfalls mitgeteilt. Wir konnten keine Rettung einleiten. Ermittlungen von Human Rights Watch und Border Forensics kommen später zu dem Schluss, dass Frontex höchstwahrscheinlich die sogenannte libysche Küstenwache informiert hat – und nicht uns. Am Ende wurde das Boot mit 20 Menschen illegal nach Libyen zurück verschleppt.

Unsere Forderung der Freigabe der Dokumente wurde durch das Urteil weitgehend abgelehnt. Lediglich bei etwa 100 Fotos merkte das Gericht an, dass die Geheimhaltung dieser Fotografien nicht gerechtfertigt sei. Ansonsten übernahm das Gericht die fadenscheinige Argumentation von Frontex – und stärkt ihnen damit ultimativ den Rücken. Doch noch haben wir selbst diese Fotos nicht erhalten. Warum?

Das Urteil hat einmal mehr gezeigt, dass Frontex in einem nahezu rechtsfreiem Raum operiert. Unsere Klage berief sich auf 1 Tag im Mittelmeer, allein das Verfahren bis jetzt dauerte 2 (!) Jahre. Für die andauernden Menschenrechtsverletzungen im Mittelmeer werden Frontex, die sogenannte libysche Küstenwache und die dahinter stehenden verantwortlichen EU Institutionen somit nicht zur Rechenschaft gezogen. Nicht in diesem Fall, nicht in weiteren Fällen. Wir halten Frontex für nicht reformierbar und fordern die Auflösung der Agentur!

Zivile Seenotrettung statt maritime Aufrüstung!

Das europäische Gericht setzt den Trend fort: Frontex wird für seine Machenschaften an den europäischen Außengrenzen nicht zur Rechenschaft gezogen. Sie müssen sich nicht transparent verhalten. Sie sind weiterhin mitverantwortlich für Pullbacks mit der sogenannten libyschen Küstenwache als Handlanger. Und werden weiterhin durch EU-Gelder finanziert. Bis 2027 lässt sich die EU die Arbeit von Frontex 5,6 Milliarden Euro kosten. Ein flächendeckendes, ziviles Seenotrettungsprogramm würde nur einen Bruchteil davon kosten.

Mehr dazu bei https://sea-watch.org/
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ar
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Paragraf 218: Urteil im Memminger Abtreibungsprozess im Mai 1989

Paragraf 218 - Der Memminger „Hexenprozess“

Beobachter sprachen vom „Hexenprozess“: Ein Frauenarzt musste sich in den 1980er-Jahren in Bayern wegen vorgenommener Abtreibungen vor Gericht verantworten.#Paragraf218 #Abtreibung #Memmingen #PROZESS #1989 #URTEIL
Paragraf 218: Urteil im Memminger Abtreibungsprozess im Mai 1989

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14.04.2024 Datenschutzbeauftragter unterliegt gegen Verwaltung

Verfahren ohne wirkliche Prozessbeteiligte

FragDenStaat stellt seit Jahren für betroffene Anfragen an Behörden und veröffentlicht die Antworten damit alle die Information nutzen können. Das könnte den Behörden Arbeit ersparen, so dass nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten bearbeitet werden müssen.

Nun ist es mit diesem Fortschritt in der Informationsfreiheit vorbei und FragDenStaat schreibt uns: Am 21. März entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren zwischen dem Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit und dem Bundesinnenministerium, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag Name und Postadresse von Antragsteller*innen verlangen. Und sie können dann ihre Antworten vornehmlich per Post senden, auch wenn man ausdrücklich um digitalen Schriftverkehr bittet.

FragDenStaat wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht die Axt ans IFG – und an FragDenStaat! Dieses Urteil hat entscheidende Folgen für FragDenStaat:

Es schreckt Menschen ab, ihr Informationsrecht wahrzunehmen: 13 Jahre lang war es möglich, über FragDenStaat anonym Anfragen an Behörden zu stellen. Jede*r konnte grundsätzlich die E-Mail-Kommunikation über unsere Plattform erledigen, ohne dass der angegebene Name überprüft werden musste. Wenn nun eine Postadresse verlangt wird, werden wohl viele ihre Anträge zurückziehen – vor allem marginalisierte Gruppen.

Es führt zu weniger Informationen für die Allgemeinheit: FragDenStaat.de ist als Wissensarchiv für alle Menschen an den Start gegangen. Antworten auf Anfragen sollen veröffentlicht werden, damit alle die Information nutzen können. Den Behörden spart das Arbeit, wenn nicht mehrfach Anfragen zu den gleichen Dokumenten eintrudeln. Wenn Antworten zukünftig nur noch per Post verschickt werden, können sie nicht mehr einfach mit einem Klick für alle zugänglich gemacht werden. Die Idee von FragDenStaat wird mit Füßen getreten.

Letztlich stritten sich die beiden Behörden also wesentlich um den Umgang mit Anfragen über FragDenStaat – aber ohne unsere Beteiligung. Das Innenministerium bekämpft seit vielen Jahren unsere Plattform und weigert sich, darüber zu antworten. Der Bundesbeauftragte wollte währenddessen durchsetzen, dass Behörden weniger Daten von Antragsteller*innen erheben. Unsere Bemühungen, an dem Verfahren beteiligt zu werden, damit die Funktionsweise der Plattform richtig dargestellt wird, wurden auf perfide Art abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren das IFG immer weiter geschwächt – etwa durch Urteile, mit denen horrende Gebühren zugelassen wurden oder mit der Entscheidung, dass digitale Informationen wie SMS nicht herausgegeben werden müssen. Es wird Zeit, dass dieses geschwächte IFG durch ein starkes Transparenzgesetz ersetzt wird. Seit Jahren verspricht die Ampel-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf, dieses Jahr soll er wohl endlich kommen. Mit unserem Bündnis fordern wir: Anträge auf Informationen müssen auch ohne Postadresse möglich sein!

Zugleich arbeiten wir aktuell mit Hochdruck daran, es unseren Nutzer*innen einfacher zu machen, Post von Behörden bei ihren Anfragen hochzuladen. Denn Antworten sollten weiterhin digital für alle zugänglich sein – auch wenn das bedeutet, dass wir alle gemeinsam diese Aufgabe erst einmal übernehmen müssen.

FragDenStaat fordert: Bleibt mit uns dran!

Sobald das ausführliche Gerichtsurteil öffentlich ist, werden wir unsere nächsten Schritte angehen. Fest steht: Wir möchten sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo nötig, klagen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/
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lester_bangs@pod.mttv.it

#Kommentar von Christine #Dankbar
#Urteil : #Klimaschutz ist ein #Menschenrecht

In der #Schweiz haben gestern die Sektkorken geknallt. Zumindest bei einer Gruppe von Schweizer Seniorinnen, die sich acht Jahre lang durch alle Instanzen geklagt haben – bis sie vor dem #Gerichtshof für #Menschenrechte in #Straßburg Recht bekommen haben. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung in Sachen Klimaschutz. Die Schweizer Seniorinnen hatten geklagt, dass die Rechte älterer Frauen besonders verletzt würden, weil sie am meisten von der extremen #Hitze betroffen seien, die aufgrund der globalen #Erwärmung immer häufiger auftrete. Dazu ein Kommentar von Christine Dankbar, Politikchefin bei der Frankfurter #Rundschau #fr #radioeins

https://www.radioeins.de/programm/sendungen/der_schoene_morgen/kommentar/christine-dankbar-klimaschutz-ist-menschenrecht.html

simona@pod.geraspora.de

#Ethik vs #Rechtsstaat

Ein grundlegendes Problem in unserem Rechtsstaat ist, dass Juristen in ihrer ganz eigenen speziellen Filterblase leben, die mit der Realität nichts zu tun haben. Ein Richter ist bestens uberversorgt und nicht von Armut, Bürgergeld, Betonbürokratie oder Abschiebung bedroht. Trotzdem muss er ohne ethisches und philosophisches Grundwissen urteilen.

Am deutlichsten wird dies am ersten Satz des Grundgesetzes:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

In der Realität wird die Würde des Menschen tausendfach gebrochen jeden Tag und die Juristen müssen entscheiden in wie weit die Würde gebeugt werden darf damit es unserem Rechtsstaat noch genügt. Was bringt es also sich auf die Menschenwürde zu berufen, wenn sie von der Willkür des Rechtsstaates abhängig ist?


#justiz #gericht #urteil #recht #Unrecht #moral #ethik #problem #philosophie #Rechtswissenschaft #Rechtsstaat #würde

aktionfsa@diasp.eu

03.03.2024 Fast-Freispruch nach tödlicher Polizeigewalt

"Verteidigung hätte das Urteil auch gleich diktieren können"

So sagt es Michèle Winkler, Prozessbeobachterin vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, nach dem Urteil gegen 2 Polizisten, die vor dem Mannheimer Landgericht wegen tödlicher Polizeigewalt gegen Ante P. standen. Der Hauptangeklagte Polizist L.J. war angeklagt wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nun soll er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro zahlen. Sein Kollege B.Z., dem fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden war, weil er seinen Kollegen nicht zurückgehalten und den sich nicht mehr bewegenden Ante P. knapp sechs Minuten gefesselt in Bauchlage hatte liegen lassen, wurde freigesprochen.

Die Videoaufnahmen von "rund 70 Zeug*innen", die im Gerichtssaal gezeigt wurden, konnten eindeutig nachweisen, dass Hinweise aus der Menschenmenge, dass Ante P. nicht mehr atme, die neben ihm knienden Polizisten nicht zum Handeln bewegt hatten. Das Gericht blieb bei seiner Ansicht, dass dieses Nichthandeln strafrechtlich nicht beanstandbar sei, "weil Ante P. möglicherweise trotz Hilfeleistung verstorben wäre".

Das Gericht übernahm die Argumentation der Verteidigung und machte aus Ante P. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Er sei in einem wahnhaften Zustand gewesen. Ein beauftragter Gutachter ging soweit zu behaupten, Schizophrene seien mit Vorsicht zu genießen und bekannt für Tötungsdelikte und Suizide. Wieder erwies sich, dass nach aktueller Forschung psychisch erkrankte Personen einem deutlich erhöhten Gewaltrisiko durch die Polizei ausgesetzt sind.

Die Prozessbeobachterin erklärt in der Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie: "Offensichtlich sind die die Handlungsentscheidungen der Polizisten am Tattag von stigmatisierenden Einstellungen geleitet gewesen. Das zeigte die Einlassung des Hauptangeklagten, wie auch in der Wahl der Verteidigungsstrategie, insbesondere die Plädoyers der Verteidigung. Skandalös ist, dass auch die Kammer diese ableistischen Einstellungen wiederholt und somit die Gewalteskalation gegen Ante P. als gerechtfertigt bewertet. Diese justizielle Rechtfertigung tödlicher Gewalt gegen eine vulnerable Person kann dazu führen, dass die Mannheimer Polizei Personen zukünftig psychischen Ausnahmesituationen noch häufiger mit Gewalt begegnet. Dem müssen wir uns als Menschenrechtsorganisation ebenso wie als Teil der Zivilgesellschaft entgegenstellen."

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-die-verteidigung-haette-das-urteil-auch-gleich-diktieren-koennen-katastrophales-urteil-gegen-polizisten-in-mannheim-unverhohlener-ableismus-und-institutionelle-naehe-von-strafjustiz-und-polizei
und die PM der Initiative 2. Mai Mannheim https://initiative-2mai.de/data/Initiative%202.%20Mai%20(01.03.24)%20Eine%20Zwischenbilanz.pdf.pdf
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zi
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Tags: #Polizeigewalt #Mannheim #psychischkrank #Urteil #Transparenz #Informationsfreiheit #Meinungsmonopol #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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16.02.2024 EMGR-Urteil: Grundrecht auf Privatsphäre

Hintertüren in Messengern verstoßen gegen Menschenrechte

So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall einer Klage eines russischen Bürgers gegen seinen Staat. Das Gericht stellte ganz generell fest, dass das massenhafte und anlasslose Abfangen von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation das Grundrecht auf Privatsphäre verletzt. Der Kläger wehrte sich mit seiner Klage gegen ein umfassendes Überwachungsgesetz, das vom russischen Parlament 2016 beschlossen wurde.

Netzpolitik.org berichtet: "In seinem Urteil betont das Gericht, wie wichtig verschlüsselte Online-Kommunikation für die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit ist. Zudem helfe Verschlüsselung gegen Daten- oder Identitätsdiebstahl. Eine wie von Russland geforderte Hintertür, etwa mittels eines hinterlegten Schlüssels, würde notwendigerweise die Privatsphäre aller Nutzer:innen des Dienstes verletzen."

Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung EU

Dieses grundlegende Urteil muss für einige Regierungen in der EU wie ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirken und wird hoffentlich die unselige Diskussion zu einer EU-Chatkontrolle dämpfen. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden entsprechende Maßnahmen, meist ohne eine gesetzliche Regelung, wie in Russland aufgedeckt. Wir haben über diese Skandale um die Verwendung der Überwachungsprogramme Pegasus und Predator in vielen Artikeln berichtet. Ihr illegaler Einsatz gegen Journalisten, Politiker und einfach Andersdenkende wurde in Griechenland, Spanien, Polen, Ungarn, ... aufgedeckt.

Verbotene Überwachung in Polen und Ungarn kommt ans Licht

Mehr als "Einzelfälle" sind inzwischen aus Polen und Ungarn bekannt, denn auch dort bröckelt die Mauer des Schweigens. So wurde in Polen eine Überwachungsliste der PiS Partei bekannt, auf der unter anderem ein ehemaliger Landwirtschaftsminister, ein Ex-Parlamentspräsident und sogar Ex-Premier Mateusz Morawiecki stehen soll. Die Enthüllung dieser Liste könnte das Ende für Jarosław Kaczyński bedeuten. Krzysztof Brejza, dessen Überwachung bereits letztes Jahr öffentlich wurde, sagt dazu: "Alles deutet darauf hin, dass Pegasus innerhalb der Partei verwendet wurde, um ‚Kompromat‘ zu sammeln, Fraktionsspiele zu betreiben und eine para-mafiöse Gruppe aufzubauen."

In Ungarn wurden die Enthüllungen von Péter Magyar, Ex-Mann der ehemaligen Justizministerin Judit Varga und selbst Profiteur der Fidesz, ans Licht gebracht. Netzpolitik.org schreibt: Judit Varga hatte damals als Justizministerin die Spähangriffe auf die Smartphones der Betroffenen bewilligt. Im Visier waren nicht nur kritische Journalist:innen und Oppositionellen, sondern auch Politiker aus Orbáns eigenem Lager. So wurde etwa der ehemalige Staatspräsident János Áder über die Telefone zweier seiner Leibwächter indirekt überwacht. Der Skandal führte jetzt zum Rücktritt der Justizministerin und Spitzenpoltikerin für die kommende Europawahl.

Wir brauchen jedoch mehr als Skandale und Rücktritte - wir alle müssen begreifen, dass Versuche die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation zwischen den Menschen durch Hintertüren zu brechen, ein grundlegender Verstoß gegen die Menschenrechte und die Privatsphäre jedes einzelnen Menschen darstellt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-massenhafte-ueberwachung-in-russland-ist-illegal/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachung-mit-pegasus-in-polen-und-ungarn-broeckelt-die-mauer-des-schweigens/
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Tags: #Urteil #EMGR #Klage #Russland #Polen #Ungarn #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Predator #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #Journalisten

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Der Maßregelvollzug braucht eine Reform

Psychisch krank hinter Mauern - Der Maßregelvollzug braucht eine Reform

Psychisch kranke Straftäter landen nicht im Gefängnis, sondern im Maßregelvollzug. Kritiker fordern einen neuen Ansatz. (Wdh. vom 16.04.2023)#Maßregelvollzug #PsychischKranke #Urteil #Verbrechen
Der Maßregelvollzug braucht eine Reform

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29.01.2024 Zur Eilentscheidung des IGH

IGH-Urteil: "Zivilbevölkerung in erheblich höheren Maß zu schonen"

Die Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, der einem Antrag Südafrikas teilweise stattgegeben hat die Schutzmaßnahmen für die palästinensische Bevölkerung erheblich erhöhen, kam sehr schnell. Eine Entscheidung in der Hauptsache, ob Israel im Gaza-Streifen Völkermord begeht, wird sicher einige Jahre dauern.

Doch die Eilentscheidung war sehr deutlich. Das Vorgehen der israelischen Armee gegen islamistische Milizen - also eigentlich eine Polizeiaktion - wobei nach Angaben der Behörden in Gaza mehr als 25.000 Menschen getötet worden sind, die meisten davon Zivilisten, entspricht nicht den humanitären und völkerrechtlichen Grundätzen. Lediglich dem Antrag von Südafrika ein Ende des Militäreinsatzes im Gaza-Streifen anzuordnen, kam das Gericht nicht nach.

Auch in den UN Gremien gibt es massive Kritik am militärischen Vorgehen Israels. Nur einige westliche Staaten – allen voran die USA und Deutschland – halten an ihrer Solidarität mit dem israelischen Staat fest, ungeachtet von dessen Handlungen und der rechtsnationalen Regierung, die selbst in Israel zuletzt erheblichen Widerstand erfahren hat, schreibt Telepolis.

Telepolis verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Aussage Namibias Präsident Hage Geingob, der seine "tiefe Besorgnis" über die Entscheidung der deutschen Regierung äußerte, die Vorwürfe Südafrikas zurückzuweisen. Er bezeichnete dies als "schockierende Entscheidung" und erinnerte an den Massenmord an Mitgliedern der Volksgruppen der Herero und Nama durch Deutschland in den Jahren zwischen 1904 und 1908.

Auch die Drohung westlicher Staaten die finanzielle Unterstützung von Hilfslieferungen durch die UNRWA - völlig entgegen der IGH Entscheidung zur Ausweitung - einzustellen, ist unverständlich. Weil 10 UN-Mitarbeiter von 12.000 UN-Beschäftigten im Gaza Streifen vermutlich auf Seiten der Hamas tätig gewesen sein sollen - also weniger als 1 Promille - die humanitäre Unterstützung für 1,7 Millionen Menschen einzustellen, ist mindestens Sippenhaft. Genau ein solches Verhalten kritisiert Südafrika auch in seiner Anklage.

Auch auf der Petitions- und Spendenplattform Avaaz wird gefordert, an Präsident Biden und andere wichtige Regierungen zu appellieren, damit sie Israel dazu bringen, der Anordnung des Gerichtes zu folgen. Journalistinnen, Journalisten und Menschenrechtsgruppen in Gaza brauchen dringend finanzielle Unterstützung, um weiterhin Beweise für Kriegsverbrechen sammeln zu können. Wir könnten sie mit Kameras, Computern und Schutzausrüstung versorgen und so dazu beitragen, dass die Anklage gegen Israel hieb- und stichfest wird.

Das höchste Gericht der Welt ist sich einig, dass die Warnsignale für einen Völkermord allgegenwärtig sind. Israel blockiert die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten. Unschuldige Zivilistinnen und Zivilisten werden kaltblütig erschossen und 85 % der Bevölkerung Gazas sind ohne Obdach. Nun hat das Gericht Sofortmaßnahmen angeordnet, um genozidale Handlungen gegen das Volk der Palästinenserinnen und Palästinenser zu verhindern.

Die Menschen in Israel müssen sich auch bewusst sein, auch wenn es ihre rechtsgerichtete Regierung aus ideologischen Gründen nicht ist, dass das Elend im Gaza Streifen nur weitere Menschen in die Arme der Islamisten treiben wird. Auch wenn inzwischen fast alle Krankenhäuser in Gaza zerstört wurden, sind dort allein in den letzten 110 Tagen rund 20.000 Kinder geboren worden. Verhindern wir, dass sie zu potentiellen Hamas-Kämpfer werden ...

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Internationaler-Gerichtshof-Israel-muss-Zivilbevoelkerung-in-Gaza-besser-schuetzen-9610550.html
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simona@pod.geraspora.de

Wie dubiose Geschäftemacher gerichtlich Kritik au #Youtube löschen lassen.

In diesem Fall wurde eine Expertin aus einer Doku des ÖRs im YouTube-Video zitiert. Dazu hätte aber laut Gericht dem Kritisieten eine Stellungnahme eingeräumt werden müssen obwohl es keine neuen Vorwürfe sind. Fragt man dann aufgrund des Urteils nach einer Stellungnahme will er sich nicht äußern. Einen klareren Fall von Rechtsmissbrauch gibt es wohl kaum :(

Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=6bPWu4LA6Eg

#justiz #gericht #urteil #presse #Journalismus #problem #Zensur #frechheit #Pressefreiheit

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16.01.2024 Auch Forschungsdaten sind schützenswert

Wichtiges Signal aus Karlsruhe

Von einem Psychologen erhobene Forschungsdaten dürfen nicht von der Polizei beschlagnahmt werden. Das hat das BVerfG in seiner Entscheidung (l BvR 2219/20) zum Schutz von vertraulich erhobenen Forschungsdaten festgestellt. Das Urteil wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in ihrer Zeitschrift begrüßt. Wir zitieren:

DFG begrüßt Stärkung der Forschungsfreiheit durch Bundesverfassungsgericht
Aktuelle Entscheidung setzt Maßstäbe für Schutz vertraulich erhobener Forschungsdaten

Die DFG hat mit Nachdruck einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Ende September begrüßt, der aus ihrer Sicht die hohe Bedeutung der Forschungsfreiheit unterstreicht.

Dem Urteil zugrunde lag die Verfassungsbeschwerde eines Psychologieprofessors gegen die Beschlagnahme von Tonbandaufnahmen und Interviewprotokollen durch die Staatsanwaltschaft München aus einem DFG-geförderten Projekt zur Erforschung von islamistischer Radikalisierung im Justizvollzug. Den Strafgefangenen war bei ihren Befragungen Vertraulichkeit zugesichert worden, wie dies bei entsprechenden Projekten üblich und unerlässlich ist.

In ihrem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahmung zum Ausdruck gebracht. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Verfassungsbeschwerde selbst aus formalen Gründen für unzulässig erklärt wurde. In seinen dennoch formulierten inhaltlichen Ausführungen stellte das BVerfG einleitend fest, dass Forschungsdaten zwar keinem grundsätzlichen Beschlagnahmeverbot unterlägen. Jedoch sei im konkreten Fall im Rahmen der erforderlichen Abwägung die Art und Schwere des Eingriffs in die verfassungsmäßig geschützte Forschungsfreiheit verkannt worden.

Dabei stellte das Gericht zunächst klar, dass die vertrauliche Datenerhebung zur geschützten wissenschaftlichen Methode gehört und damit in den Schutzbereich der Forschungsfreiheit fällt. Wegweisend wird nach Auffassung der DFG weiter ausgeführt, dass die Folgen der Beschlagnahme nicht auf das einzelne Projekt beschränkt sind, sondern auch künftige Forschungsvorhaben erschweren beziehungsweise verunmöglichen können, da ohne wirksame Vertraulichkeitszusagen Informationen dieser Art kaum erlangt werden können.

Je stärker ein Forschungsprojekt auf solche Vertraulichkeitszusagen angewiesen sei, desto stärker müsse die Wissenschaftsfreiheit bei der Abwägung berücksichtigt werden.

  • Einerseits: "Die effektive und funktionstüchtige Strafrechtspflege ist zwar ein Zweck von Verfassungsrang."
  • Andererseits: "Eine rationale Kriminalprävention ist in hohem Maße auf Erkenntnisse über Dunkelfelder und kriminalitätsfördernde Dynamiken angewiesen. Eine effektive Verhinderung von Straftaten setzt deshalb genau jene Forschung voraus, die durch den Zugriff auf ihre Daten zum Zwecke der konkreten Strafverfolgung erheblich erschwert oder verunmöglicht wird."

... "Das Bundesverfassungsgericht setzt mit diesem Beschluss wichtige und wegweisende Maßstäbe. In der Wissenschaft wird seit Langem beklagt, dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme von Forschungsdaten unzureichend gesetzlich geregelt sind. ... Mit dem Beschluss sind nun Eckpfeiler gesetzt, die in künftigen Fällen von den Strafverfolgungsbehörden zu beachten sein werden", kommentierte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker den Beschluss und fügte hinzu: "Der Fall zeigt aber auch, dass es weiterhin gesetzlichen Regelungsbedarf gibt. Der Beschluss gibt aus Sicht der DFG hierfür wesentliche Anhaltspunkte."

Mehr dazu bei DFG Forschung Jan. 2024, S.29 und https://www.dfg.de
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Urteil gegen unverschlüsselte Mails

Unverschlüsselte Mail verstößt gegen die DSGVO

Endlich hat mal ein Richter kapiert, dass unverschlüsselte Mails einen Eingriff in die persönliche Privatsphäre darstellen. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, nachdem er von seinem Arbeitgeber nur unverschlüsselte Mail geschickt bekam. Heise.de berichtet: "Der Arbeitnehmer brachte vor, durch die Form der Datenübermittlung, eine zusätzliche Weiterleitung seiner Informationen an den Betriebsrat und eine unvollständige Auskunft, habe er einen immateriellen Schaden sowie einen Kontrollverlust erlitten."

Dafür wollte er Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro, den ihm der Richter des Arbeitsgerichts Suhl nicht zugestand. Er bekam aber Recht, dass der Versand einer unverschlüsselten Mail gegen die DSGVO verstößt. Die Richter beriefen sich dabei auch auf die Ansicht des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse.

Eine Berufungsinstanz könnte den Schadensersatzanspruch eventuell noch einmal prüfen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 14. Dezember, dass schon die Sorge, dass persönliche Daten missbraucht wurden, einen Schaden darstellen kann.

Die DSGVO erwähnt im Grundsatzartikel 5 nicht direkt die Forderung nach Verschlüsselung, fordert aber bei der Nutzung eine Abwägung nach "Stand der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen".

Deshalb verweist Heise.de auf den DSB in Hessen, der sagt: Als vergleichsweise sichere Kommunikationsmittel empfiehlt aber etwa auch der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel insbesondere den Versand inhaltsverschlüsselter E-Mails (PGP oder S/MIME) oder Portallösungen, "bei denen die Kommunikationspartner Nachrichten und Inhalte verschlüsselt abrufen und bereitstellen können".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Arbeitsgericht-Unverschluesselte-Mail-verstoesst-gegen-die-DSGVO-9592235.html

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04.01.2024 Medienschelte wegen Ignoranz der Schuldenbremse

Ist Ökonomie nur trocken und für die Massen uninteressant

Übermedien hat die Berichte und Kommentare der Medien über die Einführung der Schuldenbremse von 2009 bis heute genauer untersucht. Man kommt dabei zu der erstaunliche Feststellung, dass den meisten großen deutschen Leitmedien 2009 bei der Einführung in das deutsche Grundgesetz nicht klar zu sein schien, welche Bedeutung die Verfassungsänderung haben wird.

Lediglich einmal, am 29. Mai 2009 berichtete die „Tagesschau“ und zwar erst an dritter Stelle über die Grundgesetzänderung. Die großen Polit-Talkshows, wie „Anne Will“ oder „Maischberger“, griffen das Thema in dieser Zeit nicht einmal auf. Dagegen wurde in der Zivilgesellschaft und in den Parteien durchaus kontrovers über das Thema diskutiert.

In den sogenannten Leitmedien, wie dem „Spiegel“ kam der Beschluss nur als kleine Nachricht vor. Die „FAZ“ und die „Süddeutsche“ haben die Schuldenbremse zwar ausführlicher thematisiert, aber die Kommentare zu dem Beschluss waren grundsätzlich zustimmend. Es wurde der Vergleich mit Odysseus herangezogen, der an den Mast gebunden, nicht dem verführerischen Gesang der Sirenen (mehr Schulden zu machen) folgen könne. Dass sich dadurch eine gewählte Regierung handlungsunfähig machen könnte, wurde nicht thematisiert.

Die durchaus vorhandene Kritik von Ökonomen wurde weitgehend ignoriert. So hatte der Ökonom Sebastian Dullien, der heute das Institut für Makroökonomie und Konjunktur (IMK) in Düsseldorf leitet im Februar 2009 gesagt, es sei „erschreckend“, „wie wenig ökonomischer Sachverstand“ in der Debatte des Bundestags zu hören war. Übermedien stellt fest, dass andere Ökonomen wie der ehemalige Wirtschafsweise Peter Bofinger und der Konjunkturforscher Gustav Horn 2009 mit einer Petition vor den Folgen der Schuldenbremse warnten, die auch Dullien unterschrieb. Diese Petition schaffte es trotz der renommierten Wissenschaftler erstaunlicherweise nicht in die Medien.

Das Verhalten der Medien änderte sich erst mit der Verkündung des BVerfG Uteil im letzten Herbst. Selbst Tage vor der Urteilsverkündung hatte niemand die Folgen auf dem Schirm. In der dann folgenden Berichterstattung wurde immer noch versucht die Schuldenbremse zu verteidigen. Übermedien schreibt: In Teilen des Wirtschaftsjournalismus herrscht aber immer noch ein verkürztes Verständnis von Staatsfinanzen und öffentlichen Ausgaben. ... Im Jahr 2021 fehlten bei den Investitionen etwa 149 Milliarden Euro. Das bedeutet in der Realität, dass Schulen und Straßen verfallen.

Noch ein Zitat: „Schulden“ hören sich gemeinhin negativ an, doch sie können gleichzeitig wichtige Investitionen bedeuten - armer Odysseus ...

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