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27.02.2023 Schufa muss Daten schneller löschen

Löschfristen gelten für alle

Schon 20-mal haben wir uns mit dem Verhalten der Schufa beschäftigt. Immer wieder erfahren Menschen, dass ihnen die Datensammelei der Schufa die Lebensplanung zerstört. Nach unbekannten Algorithmen berechnet das Unternehmen einen Score, der dann von Versicherungen, Vermietern oder Banken genutzt wird, um Vertragsbedingungen "anzupassen".

So kann es sich schon schlecht auf den Schufa-Score auswirken, wenn man

  • mehr als ein Kredit,
  • häufiges Überziehen des Kontos,
  • mehr als ein Konto,
  • mehr als eine Kreditkarte besitzt.

Ein Score von 90% gilt als gut, besser sind 95% und unbesorgt kann man erst ab 97% sein. Theoretisch und auch praktisch hat man das Recht, diesen bei der Schufa abzfragen - sogar kostenlos, wenn man ein paar Monate Zeit hat, gegen 30€ etwas schneller. Was man nicht erfährt ist der Weg, wie die Schufa zu dem Wert gekommen ist und an wen diese Daten weitergegeben werden. Dazu mehr in den anderen Artikeln zum Thema: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Schufa&sel=meta

Ein kleiner Erfolg - eigentlich eine Selbstverständlichkeit

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder jedenfalls dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist.

Wir setzen mal voraus, dass auch die Schufa als in der EU tätiges Unternehmen sich an die DSGVO und andere Gesetze zu halten hat. Wenn die DSGVO eine Löschung von nicht mehr gültigen Daten nach 3 Monaten verlangt, dann hat auch die Schufa dies einzuhalten - so hat nun auch der BGH entschieden. Warum vorher die unteren Gerichte da unsicher waren erschließt sich uns nicht.

Für den Kläger bedeutete das Verhalten der Schufa nach den Worten des Gerichts:

Eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben sei ihm nicht möglich. Er könne aufgrund des Eintrags kein Darlehen aufnehmen, keinen Mietkauf tätigen und keine Wohnung anmieten. Derzeit könne er nicht einmal ein Bankkonto eröffnen. Die Schufa wies die Ansprüche des Klägers zurück und verwies darauf, dass sie die Daten entsprechend den Verhaltensregeln des Verbandes "Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." erst drei Jahre nach Speicherung lösche.

Damit ist nun Schluss - die Unschuldsvermutung muss für alle gelten ...

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/schufa---so-funktioniert-der-schufa-score
und https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023026.html

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sF
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8318-20230227-schufa-muss-daten-schneller-loeschen.htm
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Tags: #Schufa #Selbstauskunft #BGH #Urteil #Speicherdauer #DSGVO #Kreditwuerdigkeit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Scoring #Bankdaten #Kontozugriff #Kreditwürdigkeit #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere

aktionfsa@diasp.eu

22.06.2022 Nutzername muss nicht realer Name sein

Zumindest ein kleines Recht auf Anonymität

Wir interpretieren das A jetzt einfach mal für unser Recht auf Anonymität. Dieses Recht stand vor Jahren noch im Telemediengesetz und wurde in letzter Zeit immer mehr geschliffen.

Nun hat der Bundesgerichtshof wenigstens einen kleinen Rest davon gerettet. Im Urteil vom 27. Januar 2022 - III ZR 3/21 und III ZR 4/21 hat sich der zuständige III. Zivilsenat mit der Pflicht eines Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen.

Natürlich muss man sich anmelden, wenn man einen Dienst nutzen will, aber welche Daten sind dafür notwendig? Sicher ein Nutzername aber muss das der wirkliche Name sein? Ist die Wohnanschrift notwendig oder reicht eine E-Mail-Adresse?

Der BGH stellt in seinem Urteil fest:

  • Der beklagte Dienstanbieter wurde verurteilt, es zu dulden, dass der Kläger seinen Profilnamen in ein Pseudonym ändert, und dem Kläger unter Verwendung des gewählten Profilnamens Zugriff auf die Funktionen seines Nutzerkontos zu gewähren.
  • Es ist nicht zumutbar, dass während eines Vertragsverhältnisses die AGB so geändert werden, dass registrierte Nutzer ihre Nutzungsrechte verlieren.
  • Die in den neuen AGB definierte Klarnamenpflicht verstößt gegen den § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung.
  • Dieser Paragraf folgt dem Grundgedanken, dass der Diensteanbieter die Nutzung der Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

Schön, dass auch mal ein höheres Gericht eine untere Instanz in datenschutzrechtlich positiver Weise belehrt.

Mehr dazu bei https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022013.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ob
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8057-20220622-nutzername-muss-nicht-realer-name-sein.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8057-20220622-nutzername-muss-nicht-realer-name-sein.htm
Tags: #Anonymität #BGH #Urteil #Pseudonym #Klarnamen #Telemediengesetz #TMG #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Anonymisierung # #AGB #Änderung #Rückwirkung

simona@pod.geraspora.de

In Sachen #Urheberrecht, versucht der #BGH die Schrauben anzuziehen :(

Siehe: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/faq-urbeherrecht-plattformen-101.html

Die Karlsruher Richter hatten die Fälle bereits 2018 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, um die Verantwortung der Plattformen nach dem maßgeblichen EU-Recht zu klären. Der hatte im Juni vergangenen Jahres entschieden, dass Anbieter wie YouTube grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich sind, solange sie keine Kenntnis von den illegalen Inhalten haben. Etwas anderes könne aber gelten, wenn das #Geschäftsmodell der Plattform bereits darauf ausgelegt ist, rechtsverletzende Inhalte zur Verfügung zu stellen, oder wenn keine nach "üblicher Sorgfalt" geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen.

Genau auf diesen Punkt geht der BGH in seinem aktuellen Urteil ein und weist die Fälle an die Vorinstanzen zurück. Die sollen nun prüfen, ob beide Unternehmen in den konkreten Einzelfällen solche wirksamen Maßnahmen in ihren Systemen eingebaut hatten. Einfache Formulare, um Rechtsverstöße zu melden, seien nicht ausreichend, um Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Ob die Plattformen am Ende tatsächlich #Schadenersatz in den betroffenen Fällen zahlen müssen, ist damit noch offen. Insbesondere für den Anbieter von uploaded könnte es allerdings eng werden. Die Karlsruher Richter sahen dort Anhaltspunkte, dass bereits das Geschäftsmodell der Plattform darauf beruht, illegale Inhalte vorzuhalten.

#Internet #Haltbarkeit #Problem #Recht #Justiz #Medien

simona@pod.geraspora.de

#Antidemokraten klagen mit Steuergeldern gegen #Transparenz in unserer #Demokratie

Siehe: https://www.golem.de/news/glyphosat-gutachten-regierung-scheitert-endgueltig-vor-bgh-gegen-frag-den-staat-2203-164263.html

#Glyphosat - #Gutachten: #Regierung scheitert endgültig vor #BGH gegen #FragDenStaat

Skandalaufzählung:

1) Streitwert €25.000 aber Regierung investiert ca. €200.000 an Anwälte und Gerichte.
2) Warum sind solche Gutachten nicht per Default öffentlich? Alle Macht geht vom Volke aus aber das Volk weiß nicht was die Mächtigen überhaupt aushecken :(
3) Warum muss in Deutschland immer alles durch alle Instanzen geklagt werden selbst in so eindeutigen Fällen? Sind die Richter auch antidemokratisch?
4) Keinerlei Konsequenzen für die Regierung, die beim nächsten Mal einfach das selbe Spielchen abziehen kann, Zahlt ja alles der Steuerzahler.

#Skandal #Urheberrecht #Politik #Justiz #Verantwortung

taz@pod.geraspora.de

Und sie grinsen

konradlitschko: Vor 8 Jahren überfielen Neonazis brutal eine Kirmesgesellschaft in #Ballstädt . Ein erstes Urteil hob der #BGH wegen Rechtsfehlern auf, ein zweites erklärt er nun für rechtskräftig. Mit dem kommen die Angreifer indes milde davon - alle mit Bewährungsstrafen https://taz.de/Milde-Strafen-fuer-Ueberfall-in-Ballstaedt/!5784921/ https://twitter.com/BGH_Bund/status/1498235825674407938 #taz #tazgezwitscher #tageszeitung #Thüringen #Justiz #Rechtsextremismus #Rechte #Gewalt

Schwerpunkt: GNS

seebrueckeffm@venera.social

https://twitter.com/konradlitschko/status/1498241521438625794

#Ballstädt #BGH