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04.10.2022 Rechtsanspruch auf Open Data umsetzen

Private Daten schützen - öffentliche Daten nützen

Dieses Motto verfolgen und verteidigen wir seit langer Zeit. Während der erste Teil, der Datenschutz zumindest allen bekannt ist, tappen viele beim zweiten Teil noch im Dunklen. Gemeint ist damit, dass die Menschen ein Recht darauf haben müssen, dass sie das Handeln der öffentlichen Verwaltung mitverfolgen können sollen.

Informationsfreiheit und Transparenz

Über den Einblick in Dokumente hinaus, sollten alle Menschen auch die Möglichkeit haben, das Handeln der Verantwortlichen zu verstehen und nachzuvollziehen. Davon sind wir noch weit entfernt, denn bei den Informationsfreiheitsgsetzen geht es zur Zeit noch meist darum, welches Dokument darf die Öffentlichkeit sehen und die Behörden verstecken sich oft hinter dem Argument "was kostet dieser Aufwand".

Stefan Kaufmann verlangt auf netzpolitik.org noch weit mehr: Damit die Verwaltungsdaten fließen können, müssen sie einklagbar sein.
Er vergleicht die öffentlichen Daten mit der Wasserversorgung. Auch diese wurde in den 90-iger Jahren privatisiert und inzwischen haben sich die Bürger an vielen Orten diese Daseinsvorsorge wieder in kommunale Verantwortung zurückgeholt.

Öffentliches Geld - öffentliches Gut!

Genauso sollte es mit den öffentlichen Daten sein und dazu gehören auch die technischen Möglichkeiten, die gebraucht werden, um darauf zuzugreifen. Alle (Software-) Projekte, die mit öffentlichen Mitteln gefördert und entstanden sind, sollen auch kostenlos von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Diese Forderung geht über die Nutzung von Open Source - also freier Software - hinaus. Auch Investitionen, die die öffentliche Hand bei privaten Betrieben tätigt, müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Sind Investitionen aus den Händen dieser Betriebe mit eingeflossen, so kann über die "kostenlose Nutzung" gestritten werden. Aber diese Vereinbarungen sind vor der Investition gerichtsfest zu machen und nachher auch gegenüber dem Betrieb durchzusetzen.

Erste Schritte

Sind die letzten Forderungen auch Zukunftsmusik - fast am Ende des Kapitalismus - so sind die ersten Schritte dringend notwendig. Verwaltungsinformationen müssen als Open Data automatisch bereitgestellt werden. Streitereien über CSV- oder PDF-Formate bei der Herausgabe von öffentlichen Dokumenten dürfen überhaupt nicht erst entstehen. In der EU gilt der Open Document Standard als Grundvoraussetzung und jeder Behörde, die mit Microsoft Office Formaten oder irgendwelchen SAP Datenbankinhalten daherkommt, müssen diese um die Ohren gehauen werden.

Stefan Kaufmann begründet das auch im eigenen Interesse der Verwaltung: Denn offene Daten sind nicht nur die Grundlage für datengestützte Projekte in der Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Auch für die Verwaltung selbst bergen sie ein gewaltiges Nutzungspotenzial. Viel zu oft wurden offene Daten jedoch als aufwändige und bisweilen lästige Zusatzaufgabe neben der „eigentlichen“ Verwaltungsarbeit gesehen.

Er beklagt, dass der Verwaltung oft das Verständnis für die Nutzungsmöglichkeiten offener Daten fehlt und das Verstecken dieser noch ihr tägliches Tun ist. Deshalb sollten sie sich Tim Berners-Lees Idee eines dezentralen Webs der Daten als gemeinsame Zielvision zu Gemüte ziehen. Alle sollten von allen lernen können und nicht Jede/r seinen eigenen Datenberg anhäufen.

Deshalb sollte die Politik entsprechend ihres Anspruchs im Koalitionspapier und auch darüber hinausgehend einen Rechtsanspruch auf Open Data umfassend und ohne Bereichsausnahmen schnell umsetzen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/oeffentliches-geld-oeffentliches-gut-es-fehlt-ein-rechtsanspruch-auf-offene-daten/
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