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Wechsel im BfDI

Es gibt viel zu tun ...

... meint Netzpolitik.org mit Blick auf die anstehenden Aufgaben der neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider. Im Gegensatz zum vorvorgien Datenschutzbeauftragten Peter Schaar war der ausscheidende Ulrich Kelber mehr "von Pragmatismus" geprägt. Nun kann man hoffen mit Frau Louisa Specht-Riemenschneider als ausgewiesene Professorin für Datenschutz wieder mehr Aktivität in diesem Amt zu erleben.

"Bleiben Sie entschlossen", mit diesen Worten gratulierte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt der Juristin zur Wahl, schreibt Netzpolitik.org. Hoffen wir auch darauf. Als Großbaustellen stehen ihr mindestens folgende Aufgaben bevor:

[Gesundheitsdigitalisierung](https://netzpolitik.org/tag/gesundheitsdigitalisierung/) und alles was damit zusammen hängt, wie die Zwangs-ePA ab 1.1.25,
die Kontrolle von Bundesbehörden, was ihre originäre Hauptaufgabe ist,
die Vorgaben des[ Europäischen Gerichtshofes zur Speicherung von Fluggastdaten](https://netzpolitik.org/2022/fluggastdatenspeicherung-weitere-urteile-in-deutschland-stehen-an/) sind bislang nicht umgesetzt,
der Streit zwischen Justiz- und Innenministerium um die [Vorratsdatenspeicherung](https://netzpolitik.org/2024/vorratsdatenspeicherung-wenn-die-abwehrfront-broeckelt/) muss "irgendwann" mal beigelegt werden,
laut Koalitionsvertrag soll eine [Überwachungsgesamtrechnung](https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungsgesamtrechnung-jetzt-gehts-los/) durchgeführt werden und dazu wird eine Freiheitskommission eingesetzt. Da hätte sie sicher mehr als ein Wörtchen mitzureden.
Für ihr 2. Aufgabengebiet wäre entscheidend, dass wir ein Transparenzgesetz erhalten, das diesen Namen endlich verdient.

Na dann mal los!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/datenschutz-und-informationsfreiheit-drei-grossbaustellen-fuer-die-neue-bundesbeauftragte/
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Tags: #Specht-Riemenschneider #BfDI #Kelber #Schaar #Aufgaben #Zwangsdigitalisierung #ePA #eGK #VDS #PNR #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Stromzaehler #Transparenzgesetz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Datenweitergabe

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Gericht stoppt Einbaupflicht für Smart Meter

Weiterer Digitalisierungsflopp?

Eigentlich sollen bis zum Jahr 2032 nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle alten analogen Stromzähler (wie auf dem Bild) durch neue digitale Stromzähler ersetzt werden. So haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz am 12. Mai 2023 gebilligt.

Mit diesen soll es technisch möglich sein jederzeit den Stromverbrauch und auch die -erzeugung mit auszulesen. Die intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) sollen es auch gestatten eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage durchzuführen. Das heißt, es kann einem der Strom abgestellt werden oder die eigenen Einspeisung je nach Bedarf der Energiekonzerne reduziert werden.

Doch das Handwerksblatt meldet, dass das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 4. März 2021 entschieden hat, dass die Pflicht zum Einbau gestoppt werden muss, da die aktuell verfügbaren Smart Meter sind nicht rechtskonform sind.

Damit weisen die Richter die "Annahme" des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zurück, dass inzwischen auf dem Markt von verschiedenen Herstellern entwickelte intelligente Messsysteme verfügbar sind, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabilität (Funktionalität) genügen.

Das ist für Handwerker und Endkunden wichtig, denn nun können vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden. Schon eingebaute Geräte müssen aber nicht ausgetauscht werden.

Dem Gesetzgeber und den Energiekonzernen war die - wie sich nun herausstellt - voreilige Einbaupflicht vor allem wegen der Balkon-Solaranlagen wichtig. Denn bei einem alten Zähler läuft dieser bei einem Stromüberschuss in der Wohnung einfach rückwärts. Bei neuen digitalen Zähler werden Verbrauch und Erzeugung einzeln gemessen und abgerechnet: 30-45ct/kWh für den Verbrauch und nur 5-7ct/kWh für den selbst erzeugten Strom. Diese ca. 500% Profit wollen sich die Konzerne nicht entgehen lassen.

Daneben lockt sicher auch die Möglichkeit von außen auf Verbrauch und Erzeugung in den einzelnen Wohnungen einwirken zu können ...

Mehr dazu bei https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/weg-frei-fuer-smart-meter/gericht-stoppt-einbaupflicht-fuer-smart-meter
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