#datenweitergabe

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07.01.2024 Der fast gläserne Paypal Kunde

With Whom we share Personal Information

Diesen Bericht kann man kurz gestalten. Paypal, der weltweite Zahlungsdienstleister, sagt selbst - wie es rechtlich auch sein sollte - welche Daten seiner Kunden das Unternehmen mit welcher anderen Firma oder Behörde teilt. Übersichtlich ist noch die Liste der Staaten in den die Empfänger der Daten sitzen: France, Germany, Ireland, Spain, Netherlands, Bulgaria, Italy, Poland, Cyprus, Sweden, Austria, the United Kingdom, Tunisia, Egypt, El Salvador, the Philippines and the United States.

Die Liste der Unternehmen, die als Empfänger der Daten auftreten hat leider keine Nummerierung. Importiert in ein Open Office Dokument ist sie 87 Seiten lang. Vielleicht hat Paypal angenommen, dass bei dieser Menge sowieso niemand mehr genauer hinschauen wird. Unterteilt wird sie in 587 Zeilen, was aber wenig aussagt, da fast jede Zeile mehrere Unternehmen auflistet.

Der "beliebteste" Grund zum Weitergeben der Daten ist: To verify identity and carry out checks for the prevention and detection of crime including fraud and/or money laundering

also: Überprüfung der Identität und Durchführung von Kontrollen zur Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten einschließlich Betrug und/oder Geldwäsche

Das wäre ja ein Grund, den man in einigen Fälle sogar verstehen könnte. Schwerer verständlich sind dann solche Gründe: To enable secure data transfer, also um eine sichere Datenübertragung zu ermöglichen. Die Datenübertragung wird sicher nicht sicherer, wenn ich mehr Institutionen mit Daten versorge ...

Welche Daten die aufgelisteten Unternehmen erhalten, ändert sich je nach Zweck, enthält aber meist: Email, names, accounting information. Die Menge kann sich aber auch erhöhen bis zu: Name, email, IP address, phone number, business banem business ID, business owner, IP address, user name, gender, date of Birth, Country Location, Place of Birth and Nationalitydevice identification, iZettle customers with personal accounts containing full name, details of account liabilities, debts and amounts owed to us, credit history information, repayment history, Merchant information and account history, VAT number, card/payment information, Organization_uuids, transactions, transaction value, details of user funding instruments, and government identification, customer’s spoken words, customer keyboard and cursor behaviour when using PayPal website or App, Social media login’s or identity tokens ...

Nach den "spoken words" - Jede/r von uns hat die Ansage "dieser Anruf wird zur Qualitätssicherung aufgezeichnet" schon einmal gehört - und den Tastaturanschlägen ist uns dann die Lust am Sammeln vergangen und wir überlassen die Liste den Kunden von Paypal, die sie wahrscheinlich zu 99% nie anschaut haben. Nichts davon hat jetzt schockiert aber unsere Vorbehalte gegen Internet Banking sind damit nicht kleiner geworden.

Mehr dazu bei https://www.paypal.com/ie/webapps/mpp/ua/third-parties-list
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Tags: #Paypal #InternetBanking #Bankdaten #Verhaltensänderung #Datenweitergabe #Liste #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Tastaturanschläge #CreditCard

aktionfsa@diasp.eu

08.09.2023 Kein Datenschutz im Auto

25 Autohersteller durchgefallen

So viele hat Mozillas Shopping-Leitfaden "*Datenschutz nicht inbegriffen" geprüft und festgestellt, dass sie es mit dem Datenschutz in ihren Fahrzeugen nicht so genau nehmen. Na ja, stimmt nicht ganz, denn Toyota überrascht ihre Kunden mit ganzen 12 Datenschutzerklärungen denen sie zustimmen müssen. Das macht es in der Praxis dann auch nicht besser!

Das Highlight

Den Negativpreis würde Nissan gewinnen. Heise.de berichtet: In seiner Datenschutzerklärung gibt der Hersteller offen zu, Daten zur Gesundheit, Genetik und sexuellen Aktivität zu sammeln. Weiterhin speichert das Unternehmen "Präferenzen, Eigenschaften, psychologische Trends, Neigungen, Verhaltensweisen, Einstellungen, Intelligenz, Fähigkeiten und Eignungen.
Diese Daten würde Nissan auch ausdrücklich "weitergeben oder verkaufen".

Interessant ist, dass einige der 25 Hersteller die Consumer Privacy-Protection-Principles unterzeichnet haben. Das sollte eigentlich eine freiwillige Selbstverpflichtung sein, an die sich aber scheinbar niemand hält. Warum das so ist, haben Analysten herausgefunden. Mit den in Fahrzeugen erhobenen Daten lassen sich bis 2030 rund 750 Milliarden US-Dollar Einnahmen auf Kosten der Verbraucher verdienen.

Also wird weiter gesammelt und verkauft

... Daten zu

Ethnie,
Einwanderungsstatus,
Gewicht,
Genetik,
sexuellen Aktivität,
psychologische Trends,
Neigungen,
Verhaltensweisen,
Einstellungen,
Intelligenz,
Fähigkeiten
...

In der Liste fehlen solche "Selbstverständlichkeiten" wie Unfallhäufigkeit, Fehler im Fahrzeug, ...
Nicht nur im Internet lauern die Gefahren des Datenklaus, sondern auch auf der Straße.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mozilla-Autos-sammeln-Daten-zum-Einwanderungsstatus-und-zur-sexuellen-Aktivitaet-9295153.html
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aktionfsa@diasp.eu

07.09.2023 Von der eigenen Uhr belauscht

Noyb geht gegen Fitbit vor

Die Firma Fitbit - die natürlich inzwischen seit 2021 zu Google gehört - verkauft "intelligente" Uhren. Diese können die Aktivität der Nutzer*innen aufzeichnen, auch Körperfunktionen wie Herzfrequenz oder Schlafzyklen, das eigene Gewicht oder den Zyklus.

Soweit so gut, wenn ich der Einzige bin, der diese Daten erhält. Im Gegenteil, bei Inbetriebnahme muss ich zustimmen "der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an Länder außerhalb der EU ". Eine einmal erteilte Zustimmung kann man nicht widerrufen.

Beide Tatsachen widersprechen der europäischen DSGVO, denn eine solche erzwungene Einwilligung sei „weder frei, informiert noch spezifisch“. Deswegen hat die Datenschutz-Organisation „None of Your Business“ (noyb) wegen angeblicher Verstöße gegen die Europäischen Datenschutzregeln gleich bei der österreichischen, der niederländischen und der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen Fitbit eingereicht.

Warum Daten nach außerhalb der EU?

Man hätte ja noch (ein ganz geringes) Verständnis gehabt, wenn Fitbit versuchen würde, meine sensiblen persönlichen Gesundheitsdaten für die Optimierung ihres Produkts sich selbst zuschicken würde. Aber nein, es muss gleich die ganze Welt - vor allem außerhalb der EU - sein, denn dort gilt die DSGVO nicht. Das beweist wieder einmal, dass die DSGVO trotz aller Unzulänglichkeiten nicht so schlecht sein kann.

Es geht natürlich um das ganz große Geld, welches die großen Internetkonzerne mit persönlich identifizierbaren Menschen und ihren Gesundheitsdaten machen möchten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/dsgvo-fitbit-soll-illegal-daten-verarbeiten/
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Tags: #Noyb #Fitbit #Google #Big5 #GAFAM #Gesundheitstracker #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Lauschangriff #Überwachung #Datenweitergabe #EU #DSGVO #Smartphone #Handy #Transparenz

aktionfsa@diasp.eu

17.05.2023 CDU nimmt Datenschutz auf die leichte Schulter
CDU kann gesammelte Daten "fairheizen"

Im Rahmen ihrer Desinformationskampagne "fairheizen" gegen die Energiewendepläne der Ampel-Regierung hat die CDU an der DSGVO vorbei Daten von Interessierten gesammelt und muss diese wohl nun selbst verheizen. In einem internen Schreiben hatte die CDU ihren Landesverbänden angekündigt:

Verbreiten Sie die Webseite auf allen Wegen. Das Besondere: Da wir die PLZ erheben, können wir allen Landesverbänden die Daten von allen Unterstützern aus ihrem jeweiligen Bundesland zur Verfügung stellen.

Eine solche Weitergabe der persönlichen Daten (Name, E-Mail, PLZ, evtl. Postanschrift) widerspricht der eigenen Datenschutzerklärung und ist damit illegal. Netzpolitik.org stellt dazu fest: In den ursprünglich auf der Webseite verlinkten Datenschutzbestimmungen war nicht zu lesen, dass die Daten der Kampagne an die Landesverbände der Partei weitergegeben werden können.

Nach den Bestimmungen der DSGVO hat eine Änderung der Datenschutzregelungen keine Auswirkungen auf Daten, die bereits zuvor erfasst wurden. Deshalb bestreitet die CDU inzwischen die Aufforderung zur Weitergabe der Daten gegeben zu haben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/fairheizen-cdu-verbrennt-sich-die-finger-bei-datensammel-aktion/
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #E-MailAdressen #CDU #fairheizen #Propagandaaktion #Datenweitergabe #Ergonomie #Datenpannen #Privatsphäre #Geodaten #PLZ

m-j-revenge@diaspora.psyco.fr

#Mike-Kuketz hat sich zwei Apps für das #49EuroTicket mal genauer angesehen.

#Deutschlandticket-Apps: #49€ plus #Datenweitergabe an #Google und Co. – Deutschlandticket Teil1
1. One-Ticket-To-Rule-Them-All

Das Deutschlandticket (49,- €) ist am 1. Mai 2023 gestartet. Erhältlich ist das Ticket laut der FAQ (Bundesregierung):

"Kundinnen und Kunden können das Deutschlandticket bei allen Verkehrsunternehmen und -verbünden erwerben."

Das Ticket wird digital angeboten – also per App oder auf einer #Chipkarte. Übergangsweise wohl auch als #Papierticket mit #QR-Code – aber nur bis maximal zum 31. Dezember 2023.
https://www.kuketz-blog.de/deutschlandticket-apps-49e-plus-datenweitergabe-an-google-und-co-deutschlandticket-teil1/

#Kuketz #Kuketz-Blog #DB #Deutschlandticket #App #IT-Sicherheit #Datenschutz

aktionfsa@diasp.eu

22.07.2022 Überwachung von "Ausländervereinen" unrechtmäßig

Fast 30 Jahre Unrecht

... und keiner hat es gemerkt? Doch, die Betroffenen, die in Vereinen aktiven "Ausländer" in Deutschland haben nur zu oft bemerkt, dass ihre Daten über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an BKA und Verfassungsschutz zu anlassloser Speicherung weitergegeben wurden.

Die "Rechtsgrundlage" für diese Überwachung war angeblich ein Erlass des damaligen Innenministers Manfred Kanther (CDU) aus dem Jahr 1994. Der Anlass war das ein Jahr zuvor in Deutschland in Kraft getretene Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).

Über diesen Erlass schreibt netzpolitik.org:

_Vereine, deren Mitglieder oder Vorstand sämtlich oder überwiegend keine Bürger:innen von EU-Mitgliedstaaten sind, gelten in Deutschland als „Ausländervereine“. Nach § 19 des deutschen Vereinsgesetzes müssen sie persönliche Daten aller Vorstände oder entsprechend berechtigter Personen innerhalb von zwei Wochen bei den zuständigen Landesvereinsbehörden melden. ...

Sofern die Vereine als „politisch“ gelten, müssen sie auf Verlangen der Behörden zudem Namen und Anschriften aller Mitglieder herausgeben. Dann besteht auch eine Pflicht zur Auskunft über die Tätigkeit des Vereins sowie die Herkunft und Verwendung ihrer finanziellen Mittel. Für dieses Auskunftsverlangen muss keine konkrete Gefahr erkennbar sein, es genügt dafür das Ermessen der Vereinsbehörde._

Seit April 1994 füllte sich dieses Ausländervereinsregister mit 14690 Vereinsgründungen. Nun hat die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag zu diesen Vorgängen angefordert. Und dieses Gutachten stellt fest, dass es für die oben beschriebene dreißigjährige Praxis keine Rechtsgrundlage gab, denn

  • die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten ist ein Grundrechtseingriff, für den es eine gesetzliche Ermächtigung geben muss,
  • der Erlass ist nicht mehr rechtlich überprüfbar, denn beim Bundesinnenministerium ist das Dokument verschwunden.

Brisant ist dieses "doppelte Versagen der deutschen Bürokratie" nicht nur, weil sich deutschen Behörden scheinbar um die Rechtsgrundlagen ihres Handels nicht wirklich kümmern, sondern zusätzlich, weil befürchtet werden muss, dass die unrechtmäßig erhobenen Daten ihren Weg zu den türkischen Geheimdiensten gefunden haben und damit das Leben der in der Türkei lebenden Angehörigen der Betroffenen gefährdet wurde.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/bka-und-verfassungsschutz-anlasslose-uebermittlung-kurdischer-vereinsdaten-ist-rechtswidrig/

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Tags: #Bundesverwaltungsamt #BVA #BKA #Verfassungsschutz #BfV #Ausländervereine #Datenweitergabe #Unrecht #Erlass #Kanther #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Menschenrechte
Erstellt: 2022-07-22 07:05:58

aktionfsa@diasp.eu

08.07.2022 Viele Kita Apps sind Datenschleudern

Einziger Zweck: Daten in Geld verwandeln

Die Zensurkontrolleure bei den Internetprovidern müssen neuerdings täglich Millionen Fotos untersuchen, ob sich vielleicht darauf ein Kind befindet und dies dann bei den Polizeibehörden zum weiteren "Vorgehen" melden. Das läuft unter dem Begriff des Kampfes gegen Kindesmissbrauch (Stasi 2.0 ist da).

Ganz anders die (Nicht-) Reaktion der Behörden bei den Apps. Niemand kontrolliert wer, wozu welche App programmiert und in Umlauf bringt. Gut, beim letzten Punkt haben wir übertrieben, denn Apple kontrolliert sehr genau, welche Apps sie in ihrem Apple Store zur Verfügung stellen. So wurde eine App, die die (fast täglichen) tödlichen Einschläge von US Drohnen auf der Welt auf einer Karte dokumentiert nicht zugelassen.

ForscherInnen der Ruhr-Universität Bochum (RUB), der Westfälischen Hochschule und des Bochumer Max-Planck-Instituts für Sicherheit und Privatsphäre haben gemeinsam mit einem Industriepartner 42 Kita-Apps aus Europa und den USA auf Sicherheit und Datenschutz untersucht. Die Ergebnisse waren durchaus nicht erfreulich:

  • Bei einigen Apps konnte man auf private Fotos der Kinder zugreifen,
  • Apps griffen ohne Einverständnis auf persönliche Daten von Nutzern zu,
  • einige Apps teilten diese Daten mit Drittanbietern.

Alles dies waren Verstöße nach dem US-amerikanischen Children’s Online Privacy Protection Act und der EU DSGVO.

Was ist eine Kita-App?

... und wozu braucht man sowas überhaupt? Diese Frage haben sich die ForscherInnen nicht gestellt. Nach ihrer Definition dient eine Kita-App dazu die Eltern und das Kita-Personal zu vernetzen und bietet dazu eine Messenger-Funktion, über die das Kita-Personal mit den Eltern kommunizieren kann. Außerdem soll die App das Kita-Management unterstützen bei Rechnungsstellung, dem Erstellen von Zeitplänen oder der Gruppenorganisation.

Wozu braucht man für jedes kleine Problem eine eigene App? Einen Messenger hat fast Jede/r und man muss sich nur auf einen möglichst datenschützenden einigen. Kalender- und Kontakt-Apps gibt es wie Sand am Meer und die Rechnungserstellung einer Kita sollte man der Büro-Software des Betreibers überlassen.

Und schon bleibt nichts mehr für die Kita-App zu tun, woraus folgt, dass diese nur zusammengestellt werden, um an die Daten ihrer Nutzer zu kommen. Und genau das zeigt auch das Ergebnis der Untersuchungen:

  • 40 Apps beobachten die Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher
  • 8 Apps hatten "gravierende Datenschutzprobleme" - also noch schlimmer als die "Beobachter-Apps"?
  • sammeln Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Nutzer und verfolgen ihr Verhalten,
  • z.B. wann auf welchen Button geklickt wurde,
  • z. B. die durchschnittliche Anzahl der Windelwechsel pro Tag

Solche Daten wurden häufig für gezielte Werbekampagnen weitergegeben an Amazon, Facebook, Google oder Microsoft.
Und schon sind wir wieder bei unserem Lieblingsthema: Persönliche Daten sollen Privatangelegenheit bleiben

Mehr dazu bei https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2022-07-07-it-sicherheit-wie-kita-apps-eltern-und-kinder-ausspionieren-koennen
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ot
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Tags: #Kita #Kinderschutz #Apps #EU #Studie #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Verhaltensänderung #Datenskandale #Missbrauch #GAFAM #Big5 #Datenweitergabe #DSGVO

ehtron@despora.de

Durch Zufall sah ich, dass #Whatsapp im #Google #Playstore #Play,
ohne #Altersbeschränkung angegeben ist.
Wie bekannt, darf Whatsapp aufgrund des der #Datenweitergabe an #Facebook und #Jugendschutz erst ab
16jahren genutzt werden.
Somit fragte ich einfach mal per Chat bei google an.. War übrigens schon ein Akt das zu finden.

Hier der Verlauf.

Google-Support
Kiril
8:08 PM
Vielen Dank, dass Sie sich mit Google in Verbindung gesetzt haben. Mein Name ist Kiril.
Fa.
8:08 PM
Hi Kiril
Kiril
8:08 PM
Hallo guten Abend, wie kann ich Ihnen ansprechen?
Fa.
8:09 PM
xxxxxx
Kiril
8:09 PM
Hallo xxxx, ich sehe, dass Sie eine Frage zu Whats-App haben. Ist das richtig?
Fa.
8:10 PM
ja... freigabe im store sollte erst ab 16jahren sein
Fa.
8:11 PM
Whatsapp ist in Europa erst ab 16 Jahren erlaubt.. stichwort jugendschutz, aufgrund der Datenweitergabe an Facebook
Kiril
8:11 PM
Was genau möchten Sie wissen?
Fa.
8:12 PM
warum es ab 0 Jahren im store freigegeben ist.
Kiril
8:13 PM
Ich bin nicht mit allen Details bestimmter Apps vertraut.
Kiril
8:13 PM
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen die Kontaktdaten des Entwicklers geben, wo Sie diese Fragen bezüglich der unterschiedlichen Richtlinien stellen können.
Kiril
8:13 PM
Was ich Ihnen geben kann, ist unsere Richtlinie hinsichtlich Altersbeschränkungen für den Play Store.
Kiril
8:14 PM
Hier sind die Kontaktdaten der Entwickler von WhatsApp: android@support.whatsapp.com
Kiril
8:14 PM
Hier finden Sie die Datenschutzbestimmungen der Whats-App, wie sie auf ihrer Webseite angezeigt werden
Kiril
8:14 PM
https://www.whatsapp.com/legal/?lang=de
Fa.
8:14 PM
google sollte das dringend anpassen... die richtline kann nur die gesetzgebung in europa sein... und whatsapp selbst erlaubt die nutzung ab 16
Fa.
8:15 PM
google verbreitet Whatsapp auf seiner plattfporm und ist damit zuständig was dort steht.
Kiril
8:16 PM
Ich bin kein Jurist. Ich unterstütze die Fehlerbehebung für den Play Store. Apps haben je nach Land und Ort unterschiedliche Richtlinien. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Kiril
8:16 PM
https://support.google.com/googleplay/answer/6209544?p=appgame_ratings&visit_id=636863730433606916-3321857539&rd=1&hl=de
Fa.
8:18 PM
geben sie das anliegen mal bitte weiter
Kiril
8:20 PM
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, kann ich dies nicht für Sie tun, aber ich kann Ihnen ein Online-Formular geben.
Fa.
8:21 PM
ich werde das in den entsprchenden datenschutz foren zur sprache biringen... danke ihnen.
Kiril
8:22 PM
Wenn Sie sich die Zeit nehmen, um die Ressourcen zu lesen, die ich Ihnen gesendet habe, bin ich sicher, dass Sie eine Antwort auf diese spezifische Frage finden werden.
Fa.
8:22 PM
tja... in D erst ab 16 erlaubt und im store ab 0... da gibt es sicher keine passende antwort
Kiril
8:23 PM
Wir haben unsere eigenen Richtlinien als Plattform, und für die Apps selbst gelten auch eigene Richtlinien. Ich persönlich würde vorschlagen, dass Sie sich direkt an Whats-App wenden.
Fa.
8:23 PM
sie können sich doch nicht über landesgetze erheben...
Kiril
8:25 PM
Ich respektiere, dass Sie eine Frage zu den Richtlinien haben, aber es gibt über eine Million Apps in unserem Play Store. Ich persönlich kenne die einzelnen Richtlinien nicht im Detail.
Kiril
8:25 PM
Ich sende Ihnen also die besten Informationen, um eine Antwort zu finden.
Fa.
8:25 PM
darum bat ich, das gespräch weiterzugeben...
Fa.
8:26 PM
danke ihnen ... noch einen schönen abend.

Ist interessant zu sehen wie so ein Konzern sich über Landesgesetze stellt.
Ich vermute, wenn man das weitergehend analysiert, werden noch viele weite Apps dort falsch freigegeben.