#transparenzgesetz

aktionfsa@diasp.eu

28.06.2023 Wohnungskonzerne enteignen ist möglich!

Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

  • Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
  • sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
  • eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
  • genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
  • eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
  • Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
  • ...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/abschlussbericht-berliner-expertenkommission-vergesellschaftung-wohnungen-medienbericht.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uP
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8442-20230628-wohnungskonzerne-enteignen-ist-moeglich.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8442-20230628-wohnungskonzerne-enteignen-ist-moeglich.html
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Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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Tags: #Expertenkommission #Immobilienkonzerne #Berlin #Volksentscheid #enteignen #Transparenzgesetz #Öffentlichkeit #geheim #Transparenz #Informationsfreiheit #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Angst #Armut #schwarz-rot #BVerfG

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17.06.2022 Was macht die "Enteignungs-Arbeitsgruppe"?

Immobilienkonzerne hinter verschlossenen Türen enteignen?

Enteignen? - So weit sind wir noch lange nicht. Nach dem Volksentscheid zur Berliner Wahl im letzten September, in dem sich 59% der WählerInnen für die Enteignung großer immobilienkonzerne ausgesprochen hat - wurde erst einmal eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das für und wider und die rechtlichen Bedingungen untersuchen soll.

So weit, so schlecht

Wenn über das Vorgehen zum Ziel der Enteignung diskutiert wird, dann hat das öffentlich zu geschehen, weil

  • es alle BerlinerInnen interessiert
  • es wichtig ist, zu sehen, wer in dieser Arbeitsgruppe welche Interessen vertritt.

Fußtritt für das Berliner Transparenzgesetz

Aktion Freiheit statt Angst hatte vor einigen Jahren in der Initiative für ein Berliner Transparenzgesetz mitgearbeitet und Unterschriften für einen entsprechenden Volksentscheid gesammelt. Daraufhin war der rot-rot-grüne Senat darauf eingegangen für Berlin ein Transparenzgesetz nach dem Hamburger Modell einzuführen. Daran wiill die neue rot-grün-rote Koaltion in Berlin festhalten - zumindest nach dem Wortlaut des Koaltionsvertrags.

Warum kann man sich dann nicht schon bei der Arbeit im Berliner Senat an die kommenden Vorschriften gewöhnen? Ausgerechnet bei dem sensiblen Thema der steigenden Mieten, die fast alle Menschen in der Stadt betreffen, wird wieder gemauert. Mehr Demokratie e.V. stellt dazu fest:

"Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen." So steht es im Koalitionsvertrag von Rot-Grün-Rot aus dem letzten Jahr. Passiert ist bisher: Nichts.

Bestes Beispiel warum es gerade jetzt Transparenz in der Politik braucht, ist aber die Expertenkommission zum erfolgreichen Volksentscheid großer Immobilienunternehmen in Berlin. Es herrscht große Frustration über den Umgang mit dem Volksentscheid und den Auftakt der eingesetzten Expertenkommission!

So soll diese eigentlich laut Senatsbeschluss transparent und öffentlich arbeiten - das Gegenteil ist der Fall. Es gibt noch nicht einmal eine Internetseite, die über die Arbeit der Kommission informiert. Das ist leider kein respektvoller Umgang mit dem Votum der Berlinerinnen und Berliner.

Miit solcher Regierungsarbeit wird es weder etwas mit dem Transparenzgesetz noch mit dem Versuch die Profite der Immobilienkonzerne zu begrenzen.

Mehr dazu bei https://www.dwenteignen.de/
und in unseren Artikeln zu "Deutsche Wohnen und Co enteignen!" https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=enteign&sel=meta
Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3o6
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8052-20220617-was-macht-die-enteignungs-arbeitsgruppe.htm
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12.09.2021 Volksentscheid Transparenz ist zulässig

Berlin: Volksbegehren war zulässig

Warum ist die Verwaltung so langsam? Weil die Politik es so wollte? 20 Monate prüfte der Berliner Senat, ob das von vielen Berliner NGOs 2019 gestartete Volksbegehren für ein Berliner Transparenzgesetz zulässig sei. Dazu hatte die Initiative, in der auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. mitgearbeitet hat, 32.827 Unterschriften gesammelt und diese im Dezember 2019 übergeben.

Arne Semsrott, Vertrauensperson der Initiative, stellt dazu fest: “Nach fast zwei Jahren hat der Senat jetzt endlich festgestellt, was von Anfang an klar war: Unser Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist verfassungskonform ... Die Hinhaltetaktik der Innenverwaltung hat leider dazu geführt, dass wir unseren Gesetzentwurf nicht mehr, wie ursprünglich geplant, parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September zum Volksentscheid stellen können.”

Zulässigkeitsprüfungen von Anträgen auf Volksbegehren dauern gewöhnlich einige Monate, teilweise auch ein Jahr. Durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Abstimmungsgesetzes muss der Senat künftig die Zulässigkeit von Volksinitiativen innerhalb von fünf Monaten prüfen. Leider galt das noch nicht für unsere Initiative.

Der Berliner Senat war aber in den fast 2 Jahren nicht untätig - er hat einen schlechten Konkurrenzentwurf formuliert, der die Informationsfreiheit gegenüber heute eher einschränken würde. Nun muss der in 3 Wochen zu wählende Senat innerhalb von 4 Monate den Gesetzentwurf der Initiative beraten.

Das wäre auch schon 2020 möglich gewesen, denn dass der Gesetzentwurf durchaus nicht nur "zulässig" sondern auch praktikabel ist, hat Hamburg in den letzten Jahren bewiesen. Dort hatte die Initiative ihre Texte "abgeschrieben", da wir finanziell kaum in der Lage gewesen wären, die rechtliche Prüfung in Eigenregie hinzubekommen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2021/08/17/volksentscheid-transparenz-ist-zulassig-initiative-kritisiert-die-20-monatige-zulassigkeitsprufung-ihres-gesetzesentwurfs/

und alle unsere Artikel zum Berliner Transparenzgesetz https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Transparenzgesetz&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7766-20210912-volksentscheid-transparenz-ist-zulaessig.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7766-20210912-volksentscheid-transparenz-ist-zulaessig.htm
Tags: #Volksentscheid #Volksbegehren #Zensur #Transparenzgesetz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Berlin #Zulässigkeitsprüfung #verfassungskonform #Hamburg