#asylbewerberleistungsgesetz

aktionfsa@diasp.eu

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete!

So steht es im Grundgesetz und dort steht nichts davon, dass dies nur für "deutsche" Menschen gilt. Trotzdem hat die Ampel Koalition nach einem Trommelfeuer von rechts - und entsprechender Hetze von fast allen Medien - einen "Asylkompromiss" beschlossen, der Geflüchteten ihre Rechte und ihre Würde nimmt.

Dagegen haben über 160 Organisationen in Deutschland, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, einen Appell veröffentlicht. Der Appel wendet sich gegen

  • eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll,
  • eine generelle Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten,
  • die Ausssage, dass Geflüchtete die zentrale Ursache für die zweifellos vorhandenen gesellschaftlichen Missstände wie fehlender Wohnraum oder fehlende Schul- und Kitaplätze seien.

Grundsätzlich gilt: Wer Scheinlösungen präsentiert, verspielt Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit. Außerdem haben bereits höchste deutsche Gerichte dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage erteilt: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine zehnprozentige Kürzung der Grundleistungen für alleinstehende Geflüchtete, die in „Gemeinschaftsunterkünften“ leben müssen, bereits 2022 als verfassungswidrig erklärt. Wie kann die Politik in 2 so grundsätzlichen Fragen die höchstrichterlichen Entscheidungen ignorieren?

Die Behauptung, von den geringen Asylbewerberleistungen würden relevante Geldbeträge in Herkunftsländer überwiesen oder im Nachhinein an Schlepper ausgehändigt, ist zynisch und realitätsfern. Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum - für alle Menschen. Wer unterschiedliche Gruppen gegeneinander ausspielt und die Menschenwürde, Artikel 1 unserer Verfassung, offen in Frage stellt, wendet sich gegen zentrale Errungenschaften unserer Demokratie und des Sozialstaates - und spielt den Verfassungsfeinden von rechts in die Hände.

Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/appell-die-menschenwuerde-gilt-fuer-alle
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yazumo@despora.de

Asylbewerberleistungsgesetz


AUFRUF bundesweite AKTIONSTAGE – AsylbLG abschaffen!


Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen


Aktionstage vom 28. Oktober bis 1. November 2023
Soziale Rechte für ALLE! Jegliche Ausgrenzung beenden!

AUFRUF | Auf die rassistischen Übergriffe gegen Geflüchtete Anfang der 90er Jahre antwortete eine breite Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien mit Hetze und Ausgrenzung: Das Grundrecht auf Asyl wurde ausgehöhlt und mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein diskriminierendes Sondergesetz beschlossen. Erstmals wurde eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt und intensive sozialpolitische Eingriffe in Grund- und Menschenrechte gesetzlich legitimiert. Betroffene wurden letztlich zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Selbst der Kontakt mit Bargeld wurde durch das Sachleistungsprinzip verboten. 19 Jahre wurden die minimal gewährten (Sach-)Leistungen nicht angehoben.

Am 1. November jährt sich das Inkrafttreten des ausgrenzenden Gesetzes zum 30. mal. Dies nehmen wir zum Anlass, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen.

Unterzeichnet den AUFRUF und nehmt Teil an der Aktionswoche vom 28.10. – 01.11.2023

Meldet eure Aktionen und Unterschrift an info@asylblg-abschaffen.de

Zur bundesweiten Aktionswoche rufen auf: Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes | Flüchtlingsrat NRW e. V. | Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V | Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. | Thomas Kurig, (Koordinator Freundeskreis Flüchtlinge Reutlingen-Ohmenhausen) | Bayerische Flüchtlingsrat | Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. | Kölner Flüchtlingsrat e. V. | Flüchtlingsrat Berlin e. V. |


Den Artikel "AUFRUF bundesweite AKTIONSTAGE – AsylbLG abschaffen!" ist mir zuerst bei Mastodon, vom Account "Antira Baden-Württemberg / @antira_bw@troet.cafe" in die Timeline gespühlt worden. Den Text und das Bild ist dann von der Aktionsseite https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de geklaut und hier wieder eingestellt, da mir das einfache Verlinken in diesem Fall nicht zusagt/ausreicht. Mehr dazu auf der Seite!


#aufruf #aktionstage #AsylbLG #asylbewerberleistungsgesetz #abschaffen

seebrueckeffm@venera.social

https://twitter.com/RDL_Aktuell/status/1662402278068723712

#Asylbewerberleistungsgesetz #Freiburg #Menschenwürde #noAsylbLG

aktionfsa@diasp.eu

26.05.2023 Auf die Straße für die Menschenwürde!

30 Jahre Abschaffung des Asylrechts

Heute jährt sich die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl in Deutschland zum 30. Mal und die damit einher gehende Einführung des Asylbewerberleistungsgesetz. Zusammen mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und vielen anderen NGOs erinnern wir an diesen schwarzen Tag für die Menschenrechte und fordern zusammen mit über 200 Organisationen eine Abschaffung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes.

Bereits gestern hatten wir eine Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin weitergeleitet, welche fordert

"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

Es muss endlich Schluss sein, mit der Einteilung in Menschen 1. und 2. Klasse. An drei Beispielen hatte der Flüchtlingsrat diese Diskriminierung deutlich gemacht:

  • Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“
  • Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine
  • Wohnungen statt Lager

Bereits gestern hatten wir auf die Demonstration heute in Berlin hingewiesen: 26. Mai 2023 - Berlin trifft sich unter dem Motto: Keine Abschaffung des Rechts auf Asyl! Kein Asylkompromiss 2.0! Die Demo startet um 17:30 Uhr am Willy-Brandt-Haus (Parteizentrale der SPD) und endet an der Bundesgeschäftsstelle der Grünen. Den Aufruf findet ihr auf unserer Webseite. Mitaufrufende sind unter anderen Pro Asyl, Seebrücke, Abolish Frontex, Alarm Phone, mehrere Flüchtlingsräte, der RAV und viele mehr. https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20

Nächste Woche: Samstag, 3. Juni 2023 - auch NRW demonstriert gegen die unmenschliche Asylpolitik von Ampel und EU: Hände weg vom Asylrecht! Keine Kompromisse mit der Festung Europa! Die Auftaktkundgebung startet um 14 Uhr in Köln, der Ort wird noch bekannt gegeben. Den Aufruf und alle weiteren Infos findet ihr sukzessive hier: http://www.keinekompromisse.info/

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20
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24.05.2023 Es gibt nur eine Menschenwürde

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Es war für Geflüchtete schon unter dem rot-grün-roten Senat schwierig in der Stadt menschenwürdig anzukommen. Mit der neuen schwarz-rötlichen Regierung wird es sicher nicht einfacher. Trotzdem appelliert der Flüchtlingsrat Berlin an diesen Senat, sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des für viele Geflüchtete geltenden Arbeitsverbots einzusetzen. Es ist ein Hohn, wenn Menschen, die arbeiten wollen, dies verweigert wird und gleichzeitig über einen Mangel an Arbeitskräften lamentiert wird.

In seiner gestrigen Pressemitteilung vom 23. Mai 2023 fordert der Flüchtlingsrat Berlin:
"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

In Berlin muss Selbstversorgung wieder Vorrang vor Vollverpflegung, der Zugang zu Wohnungen wieder Vorrang vor Sammelunterbringung haben und der Zugang neu ankommender Asylsuchender zu medizinischer Versorgung wieder hergestellt werden.

Vor 30 Jahren wurde in Deutschland als Teil des „Asylkompromisses“ das diskriminierende AsylbLG als Instrument der Abschreckung eingeführt. Asylsuchende und geduldete Geflüchtete werden dadurch bis heute aus dem regulären System der Existenzsicherungsleistungen (Hartz IV bzw. „Bürgergeld“) und der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Viele unterliegen zudem einem Arbeitsverbot und sind damit gezwungenermaßen auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen.

Das AsylbLG ist ein Sondergesetz, das Geflüchtete zu Menschen zweiter Klasse macht. Die Leistungen sind wesentlich geringer als das offizielle menschenwürdige Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe und Bürgergeld). ABER: Die Länder haben bei der Umsetzung des AsylbLG erhebliche Spielräume. Berlin muss diese Spielräume nutzen!

Erster Spielraum: Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“

In Berlin erhalten immer mehr Geflüchtete „Vollverpflegung“, denn in immer mehr Unterkünften fehlen Kochmöglichkeiten für die Bewohnerinnen. „Für Menschen bedeutet es einen großen Verlust ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit, wenn sie nicht selbst entscheiden können, was sie wann essen wollen. Für das Land Berlin ist diese Form der Bevormundung zudem sehr kostspielig,“ sagt Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

In vielen neuen Unterkünften wie z. B. in Tempelhof ist Selbstversorgung gar nicht erst vorgesehen. In einigen Containerunterkünften wurden die vorhandenen Herde und Kühlschränke sogar demontiert. Geflüchtete erhalten dort nur noch ein geringes Taschengeld für den „persönlichen Bedarf“.

Zweiter Spielraum: Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine

Berlin ist 2016 mit positivem Beispiel voran gegangen und hat eine Gesundheitskarte für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eingeführt. Dadurch wurde Bürokratie beim Zugang zu ärztlicher Versorgung abgebaut und Geflüchtete konnten direkt nach ihrer Ankunft medizinisch versorgt werden.

Leider funktioniert in Berlin die Ausstellung der Gesundheitskarten seit Herbst 2021 nicht mehr. Neu ankommende Asylsuchende müssen seitdem bis zu sechs Monate auf ihre Karte warten. Der Zugang zu ambulanter Versorgung, den viele neu Ankommende dringend brauchen, wird dadurch stark eingeschränkt. Im Ergebnis müssen häufig die Rettungsstellen der Krankenhäuser in Anspruch genommen werden, die jedoch weder Kapazitäten noch die Möglichkeit für eine ambulante ärztliche Versorgung haben.

Dritter Spielraum: Wohnungen statt Lager

Privates Wohnen muss wieder Vorrang vor Sammelunterkünften haben. Seit 2003 ermöglicht Berlin nach dem AsylbLG die Übernahme der Miete für eine private Wohnung. Trotzdem leben immer mehr Geflüchtete in Sammelunterkünften. „Wir erkennen an, dass in Berlin Wohnungsnot herrscht. Dennoch könnte sehr viel mehr unternommen werden, um Geflüchteten die Anmietung von Wohnungen zu erleichtern – etwa durch gezielte Beratungsangebote, die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen auch für Asylbewerberinnen oder die Unterstützung privater Wohnungsgeberinnen, die ihre Wohnung für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Für das Land Berlin sind die Sammelunterkünfte auch wesentlich teurer als privates Wohnen,“ so Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

Für die Abschaffung des AsylbLG und des Arbeitsverbots

Bereits 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht zum AsylbLG: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Leider hält der Gesetzgeber dennoch bis heute am diskriminierenden AsylbLG fest.

„Die Würde geflüchteter Menschen ist unantastbar. Deutschland muss das Grundgesetz endlich ernst nehmen und darf beim menschenwürdigen Existenzminimum nicht mehr mit zweierlei Maß messen,“ sagt Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrats. „Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten. Sie erhalten normalerweise sofort Zugang zu regulären Sozialleistungen, zu Arbeit, zu Integrations- und Arbeitsförderung und zu privatem Wohnraum.“

Anlässlich der bundesweiten Aktionstage gegen das AsylbLG vom 20.05.bis 26.05.2023 ermutigen wir Berlins neue Senatorin für Soziales und Antidiskriminierung Cansel Kiziltepe, die dargestellten Spielräume auf Landesebene zu nutzen und sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und für die - auch im Koalitionsvertrag der „Ampel“ vorgesehene - vollständige Abschaffung des Arbeitsverbots für asylsuchende und geduldete Geflüchtete einzusetzen.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Hinweis zum AsylbLG: Im Mai 1993 hat der Deutsche Bundestag mit der Einführung der Regelung der sicheren Drittstaaten das Asylgrundrecht de facto abgeschafft. Zugleich wurde das AsylbLG verabschiedet, das drastische Kürzungen der Leistungen, das Prinzip der Sachleistungen, die Unterbringung in Sammelunterkünften sowie eine eingeschränkte medizinische Versorgung vorsah. Die Maßnahmen basierten auf dem "Asylkompromiss", der nach den rassistischen Pogromen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 zwischen der CDU-FPD-Regierung und der oppositionellen SPD vereinbart wurde.

Aktion Freiheit statt Angst ist seit Jahren im Flüchtlingsrat Berlin aktiv.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/asylblg_abschaffen
und Bundesweiter Appell: 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz - 200 Organisationen fordern seine Abschaffung
http://www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz
und Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL, November 2022: Verfassungsrechtliche Stellungnahme zum AsylbLG
http://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2
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