#pm

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17.03.2024 Keine Sonderschulen für Geflüchtete

Kinder gehören zusammen!

Falsche Entscheidungen gerade in Bezug auf die Erziehung unserer Kinder wirken sich noch über Jahre, im schlimmsten Fall über ihr ganzes Leben aus. Das haben wir bereits bei den Schulschließungen in der Corona-Zeit angeprangert - inzwischen werden unsere Befürchtungen nun auch vom Gesundheitsminister bestätigt.

Nun ist der Berliner Senat auf einem ähnlichen Holzweg. Für die Kinder von Geflüchteten sollen Sonderschulen eingerichtet werden, womit ihnen das Ankommen in unserer Gesellschaft noch schwerer gemacht wird. Als Mitglied im Berliner Flüchtlingsrat verweisen wir deshalb auf die heutige Pressemitteilung:

Der Flüchtlingsrat Berlin lehnt Lagerschulen für geflüchtete Kinder kategorisch ab

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant eine flächendeckende Sonderbeschulung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Berlin. Sie sollen nun nicht mehr wie bisher in Willkommensklassen an Regelschulen unterrichtet werden, sondern in speziellen Lagerschulen, also Räumlichkeiten in ihrer Unterkunft oder neu errichteten Containern auf dem Gelände der Unterkunft.

„Lagerschulen führen zu Segregation und Ausgrenzung und stellen somit ein massives Integrationshemmnis für geflüchtete Kinder dar,“ kritisiert Sina Stach. „Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort der Begegnung und des Miteinanders. Gerade für geflüchtete Kinder geht es darum, dem tristen und nicht kindgerechten Alltag in ihren Unterkünften zu entkommen und den Kontakt zu Gleichaltrigen außerhalb der Unterkunft aufzubauen. Diese Möglichkeit wird ihnen durch eine Lagerschule genommen,“ so Stach weiter.

Dabei gibt es Alternativen zu dieser diskriminierenden Sonderbeschulung. So zeigen sich etwa Schulleitungen für eine Schichtbeschulung offen, also Unterricht am Nachmittag. Auch gibt es immer noch viele Grundschulen in Berlin, an denen jede Klasse einen Hort- und einen Schulraum hat. Ein Raum steht somit die Hälfte des Tages leer. Auch das Aufstellen von Containern auf dem Schulgelände wäre denkbar. Mittelfristig muss der Schulneubau beschleunigt und Bestandsschulen erweitert werden. Es fehlen in Berlin 27.000 Schulplätze. Auch wenn man geflüchtete Kinder in Lagerschulen isoliert, wird das Hauptproblem dadurch nicht gelöst.

„Es kann nicht sein, dass in Berlin Abschottung und Mangelbeschulung zum neuen einzigen Weg erkoren werden. Darunter leiden nicht nur die Kinder, sondern auch ganze Familiensysteme, für die aufgrund des Berliner Wohnungsmarktes das Leben in einer Unterkunft zum Dauerzustand wird. Wenn der Bewegungsradius von geflüchteten Menschen immer mehr auf ihr Lager reduziert wird, ist kaum Austausch mit der Stadtgesellschaft möglich,“ empört sich Emily Barnickel.

Wir fordern den Berliner Senat dazu auf, endlich alle Kinder gleich zu behandeln, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Dem schon seit Jahren existierenden Schulplatzmangel muss mit diskriminierungsfreien Lösungen begegnet werden.

Darüber hinaus appellieren wir an die SPD, dem Druck ihres Koalitionspartners CDU nicht wieder trotz besseren Wissens nachzugeben.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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Tags: #Beschulung #Geflüchteter #Berlin #Sonderschulen #Segregation #Ausgrenzung #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #PM

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13.03.2024 Brand in Berliner Massenunterkunft

Nichts läuft gut auf dem alten Flughafengelände

Die politisch Verantwortlichen loben die Feuerwehr und sagen, dass der Tag heute beweisen würde, dass alles richtig laufe auf dem alten Flughafengelände in Tegel. Nach dem kompletten Brand einer Halle können wir das nicht so sehen. Mindestens 308 Menschen waren gestern in Lebensgefahr und haben ihr letztes Hab und Gut verloren, nachdem sie monatelang in einer beengten Leichtbauhalle leben mussten, nachdem sie eigentlich zu uns geflohen waren, um hier Schutz zu finden.

PM von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Berlin

Seit Jahren kritisieren PRO ASYL, der Flüchtlingsrat Berlin und andere Organisationen die Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern. Im Jahr 2020 brannte dort die Massenunterkunft Moria. Nun scheint sich der Horror in Berlin zu wiederholen.

“Immer wieder haben wir in der Vergangenheit gewarnt, dass das Zusammenpferchen so vieler Menschen in prekären Unterkünften höchst gefährlich ist”, so Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, der sich vor Ort in Tegel ein Bild von der Lage macht. “In Griechenland haben wir bereits gesehen, dass diese Art der Massenunterbringung tödlich enden kann, und trotzdem entscheiden sich Politik und Behörden auch in Deutschland immer wieder aufs Neue dafür. Wir können von Glück sprechen, wenn es in Tegel keine Toten gibt”, so Alaows weiter.

Mittlerweile brennen drei Leichtbauhallen auf dem Gelände des alten Flughafen Tegel, auf dem derzeit etwa 4.200 Geflüchtete auf engstem Raum zusammenleben. Es soll bereits Verletzte geben, hinzu kommen die drohenden Re-traumatisierungen, denn fast alle der geflüchteten Menschen hier kommen aus Kriegsgebieten und haben bedrohliche Brände erlebt.

"Sehr häufig haben wir den Berliner Senat gemahnt, dass Tegel kein Ort für geflüchtete Menschen ist. Außerdem fordern wir, dass der Senat endlich den Zugang zu privatem Wohnen erleichtern und den sozialen Wohnungsbau viel stärker fördern soll, statt immer weiter auf Massenunterbringung zu setzen”, so Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin. “Schon oft haben wir über die katastrophalen Bedingungen in Tegel berichtet und den Berliner Senat aufgefordert, keine Geflüchteten mehr dort unterzubringen.

Unsere Befürchtungen bewahrheiten sich nun in ihrer schlimmsten Form”, ergänzt Barnickel. Ob Moria, Lampedusa oder Berlin, die Massenunterbringung bleibt eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben geflüchteter Menschen. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fordern eine politische Abkehr vom Prinzip der Massenunterbringung. Stattdessen müssen Konzepte für die Förderung des privaten Wohnens für Geflüchtete von Anfang an entwickelt werden, damit sich solche Katastrophen nicht mehr wiederholen.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/
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Tags: #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Tegel #Feuer #Brand #PM #Massenunterkunft

fa@venera.social

Mudanças na #PM paulista lembram preparativo de #Golpe -

https://jornalggn.com.br/destaque-capa/mudancas-na-pm-paulista-lembram-preparativo-de-golpe-por-luis-nassif/ -
RT @luisnassif -
Guilherme #Derrite afastou 34 coronéis, legalistas, e colocou capitães ligados à Rota...sob o governador Tarcísi0 de #Fre1tas (#Republicanos RJ)...Com essa reforma, antes de 08/01/2023, o #Golpe teria acontecido -

Mudanças na #PM paulista lembram preparativo de golpe -

https://jornalggn.com.br/destaque-capa/mudancas-na-pm-paulista-lembram-preparativo-de-golpe-por-luis-nassif/ -
RT @luisnassif -
A medida de Guilherme #Derrite, de afastar 34 coronéis da PM, legalistas, e colocar capitães ligados à Rota...alinha a PM paulista com futuras manobras do bolsonarismo. Por trás da fala mansa, o governador Tarcísi0 de #Fre1tas (#Republicanos RJ) é a maior ameaça potencial à democracia brasileira. Se essa reforma tivesse sido feita antes de 08/01/2023, o #Golpe teria acontecido -

wurstaufbrot@pod.geraspora.de

A quick #warning:

There is a new #spammer or #scammer @katie444@diaspora-fr.org

Never had any interactions with her/him, nonetheless she/he followed me, (which wouldn't be bad in itself...), but tonight when I got home, (finally off work 🤩), I had the following #PM from her/him:

My name is Katie Claypoole from the USA. I have something important I want to talk to you about. Contact me through my private email katie.claypoole@yahoo.com for more details.

So you know, just wanted to warn you.

I will of course #block her and #report her.

**Have a nice #evening!

cool censure devil

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02.11.2023 Kriminalisierung von Klimaprotesten

Von der Aufklärung in die Kriminalität?

Das Referat für Ökologie und Infrastruktur des AStA der Uni Köln betrachtet in seiner Pressemitteilung die Kriminalisierung von Studenten und Lehrpersonal, wenn diese sich an Klimaprotesten beteiligen. Die Folgen für die Betroffenen sind schwerwiegend. Diese kommen oft gerade aus den Fachgebieten, die schon seit Jahrzehnten vor den Folgen des Klimawandels warnen und die es als ihre Aufgabe ansehen die Menschen - auch mal drastisch - auf diese Folgen hinzuweisen.

Die sich verschärfende Klimakrise und die damit einhergehenden Waldbrände, Dürren und Überschwemmungen überraschen die Wissenschaft nicht. Aus den Forschungen lassen sich seit jeher die Folgen unseres wirtschaftspolitischen Handelns gut abschätzen. Die Universität zu Köln schreibt in ihrem Plädoyer für Klimaschutz und Nachhaltigkeit:

"In ihrer Grundordnung bekennt sich die Universität dazu, über ihre Aufgaben in Forschung und Lehre einen Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt zu leisten. Sie wird daher das Thema Klimawandel und die diesbezüglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch stärker in die Öffentlichkeit tragen - beispielsweise über Vorträge, Vorlesungsreihen, in der Kölner Junior-Uni, den Medien und der gesellschaftlichen Debatte."

Aus der Verzweiflung nicht gehört zu werden, klebte sich jedoch ein Dozent der Universität zu Köln zusammen mit einer weiteren Person auf eine Straße nahe der Uni. Nun wird er deshalb angeklagt und als erster Prozess dieser Art in Nordrhein-Westfalen, könnte dies als Präzedenzfall gelten. Ein weiterer Dozent der Uni beschmierte, so der Kölner Stadtanzeiger, die RWE-Zentrale in Essen mit Farbe. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Haft, verurteilt wurde er schließlich zu 9000€ Strafe.

Nun gibt es politisch motivierte Bemühungen, Klimaaktivismus zu kriminalisieren, während jener Aktivismus sich auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse bezieht. Bestraft werden momentan die Protestierenden und nicht Konzerne, welche Dörfer abbaggern und somit Lebensgrundlagen zerstören.

Wenn Dozent*innen also durch die Universität unzureichend Reichweite haben, um Ihre Forschungsergebnisse zu präsentieren, ist es kein Wunder, dass sie die Wissenschaftskommunikation aus Verzweiflung in die eigene Hand nehmen. In diesem Sinne lehnen wir auch die Kriminalisierung von Klimaaktivismus ab, denn Aufklärung darf nicht unterdrückt werden. Stattdessen braucht es gerade jetzt mehr Bemühungen, die Katastrophe zu überwinden, von allen Seiten!

Referat für Ökologie und Infrastruktur
AStA der Uni Köln

Stattdessen erleben wir einen Staat, der die Warner kriminalisiert und dabei die Kosten der Klimakatastrophe der Allgemeinheit aufbürdet. Allein die Schäden der Ahrtal-Katastophe kosten jeden Steuerzahler 360 Euro. Diese und viele weitere Milliarden nehmen wir einfach im Kauf - noch "können wir es uns leisten". Unsere Kinder werden es da viel scherer haben, wollen wir das?

Mehr dazu bei http://asta.uni-koeln.de/
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Tags: #Klimawandel #Aufklärung #Kriminalität #Polizei #AStA #UniKöln #Ökologie #Infrastruktur #Transparenz #Informationsfreiheit #PM #Klimaproteste #Strafen #Kriminalisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #gewaltfreieAktionen #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Ungleichbehandlung

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Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete!

So steht es im Grundgesetz und dort steht nichts davon, dass dies nur für "deutsche" Menschen gilt. Trotzdem hat die Ampel Koalition nach einem Trommelfeuer von rechts - und entsprechender Hetze von fast allen Medien - einen "Asylkompromiss" beschlossen, der Geflüchteten ihre Rechte und ihre Würde nimmt.

Dagegen haben über 160 Organisationen in Deutschland, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, einen Appell veröffentlicht. Der Appel wendet sich gegen

  • eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll,
  • eine generelle Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten,
  • die Ausssage, dass Geflüchtete die zentrale Ursache für die zweifellos vorhandenen gesellschaftlichen Missstände wie fehlender Wohnraum oder fehlende Schul- und Kitaplätze seien.

Grundsätzlich gilt: Wer Scheinlösungen präsentiert, verspielt Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit. Außerdem haben bereits höchste deutsche Gerichte dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage erteilt: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine zehnprozentige Kürzung der Grundleistungen für alleinstehende Geflüchtete, die in „Gemeinschaftsunterkünften“ leben müssen, bereits 2022 als verfassungswidrig erklärt. Wie kann die Politik in 2 so grundsätzlichen Fragen die höchstrichterlichen Entscheidungen ignorieren?

Die Behauptung, von den geringen Asylbewerberleistungen würden relevante Geldbeträge in Herkunftsländer überwiesen oder im Nachhinein an Schlepper ausgehändigt, ist zynisch und realitätsfern. Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum - für alle Menschen. Wer unterschiedliche Gruppen gegeneinander ausspielt und die Menschenwürde, Artikel 1 unserer Verfassung, offen in Frage stellt, wendet sich gegen zentrale Errungenschaften unserer Demokratie und des Sozialstaates - und spielt den Verfassungsfeinden von rechts in die Hände.

Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/appell-die-menschenwuerde-gilt-fuer-alle
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Mexican policewoman barges suspects off speeding motorbike | AJ #shorts

Video shows a Mexican policewoman barging into a speeding motorbike to stop suspects getting away after a robbery. The officer was taken to hospital with inj...#AlJazeera #AlJazeeraEnglish #alJazeera #aljazeeraEnglish #aljazeeralive #aljazeeravideo #aljazeeraEnglish #aljazeeralatest #aljazeeralive #aljazeeralivenews #cia #criminal #feminism #feminist #guardiacivil #latestnews #mexico #militar #newsheadlines #pm #policia #policiamilitar #usa
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07.06.2023 GLOBAL BAN ON WEAPONIZED DRONES

KAMPAGNE FÜR EIN GLOBALES VERBOT VON BEWAFFNETEN DROHNEN

Als langjähriger Unterstützer in der Drohnen-Kampagne ruft auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. dazu auf, die Kampagne für ein globales Verbot von bewaffneten Drohnen zu unterstützen.

AUFRUF ZUR INTERNATIONALEN UNTERSTÜTZUNG

In der folgenden Erklärung wird von nationalen und internationalen Organisationen die Forderung erhoben, dass die Vereinten Nationen einen Vertrag über das Verbot bewaffneter Drohnen verabschieden. Diese Forderung ist inspiriert durch das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (1972), das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (1997), das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2010), den UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (2017) und ist solidarisch mit der Kampagne für einen UN-Vertrag zum Verbot von Killerrobotern. Die Forderung nach einem Verbot von bewaffneten Drohnen bezieht sich auf Grundwerte wie Menschenrechte, Internationalismus, Repräsentation des globalen Südens und seinen Schutz vor neokolonialer Ausbeutung und Stellvertreterkriegen und beachtet die Stimmen von Graswurzelbewegungen und von Frauen, jüngeren Menschen und Marginalisierten weltweit. Wir sind uns der drohenden Gefahr bewusst, dass bewaffnete Drohnen autonom werden können, was das Potenzial für Tod und Zerstörung weiter erhöht.

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen (UAV - "unmanned aerial vehicles") in den letzten 21 Jahren zur Tötung, Verletzung, Terrorisierung und/oder Vertreibung von Millionen Menschen in Afghanistan, Irak, Pakistan, Palästina, Syrien, Libanon, Iran, Jemen, Somalia, Libyen, Mali, Niger, Äthiopien, Sudan, Südsudan, der armenischen Region in Aserbaidschan, Westsahara, kurdischen Regionen in der Türkei, Ukraine, Russland und anderen Orten geführt hat;

In Anbetracht dessen, dass zahlreiche detaillierte Studien und Berichte über Opfer durch den Einsatz von bewaffneten Drohnen darauf hinweisen, dass es sich bei der Mehrzahl der getöteten, verletzten, vertriebenen oder anderweitig geschädigten Menschen um Nichtkombattant*innen, darunter Frauen und Kinder, handelte;

In Anbetracht dessen, dass ganze Gemeinschaften und große Bevölkerungsgruppen durch den ständigen Flug bewaffneter Drohnen am Himmel über ihren Köpfen terrorisiert, eingeschüchtert und psychologisch geschädigt werden, auch wenn sie selbst nicht durch die Waffen getroffen werden;

In Anbetracht dessen, dass die Vereinigten Staaten, China, die Türkei, Pakistan, Indien, Iran, Israel, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kasachstan, Russland und die Ukraine bewaffnete Drohnen produzieren und/oder entwickeln, während eine wachsende Zahl von Ländern kleinere, kostengünstige „herumlungernde“ Einwegmunition ("loitering munition") und/oder Einwegdrohnen, die sogenannten "Selbstmord"- oder "Kamikaze"-Drohnen, produziert;In Anbetracht dessen, dass einige dieser Länder, darunter die Vereinigten Staaten, Israel, China, die Türkei und der Iran, waffenfähige Drohnen in immer mehr Länder exportieren, während Hersteller in weiteren Ländern Teile für die Produktion bewaffneter Drohnen exportieren; In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen zu zahlreichen Verstößen gegen internationale Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht durch Staaten und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen auf der ganzen Welt geführt hat, darunter Verstöße gegen internationale Grenzen, nationale Souveränitätsrechte und UN-Abkommen;

In Anbetracht dessen, dass die Materialien, die für den Bau und die Bewaffnung rudimentärer Drohnen erforderlich sind, weder technologisch fortgeschritten noch teuer sind, so dass ihr Einsatz bei Milizen, Söldnern, Aufständischen und Einzelpersonen in alarmierendem Tempo zunimmt; In Anbetracht dessen, dass eine wachsende Zahl nichtstaatlicher Akteure Angriffe und Attentate mit bewaffneten Drohnen verübt hat, unter anderem: Constellis Group (ehemals Blackwater), Wagner Group, Al-Shabab, die Taliban, der Islamische Staat, Al-Qaida, libysche Rebellen, Hisbollah, Hamas, die Houthis, Boko Haram, mexikanische Drogenkartelle sowie Milizen und Söldner in Venezuela, Kolumbien, Sudan, Mali, Myanmar und anderen Ländern des globalen Südens;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen häufig in unerklärten und illegalen Kriegen eingesetzt werden;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen die Hemmschwelle zum bewaffneten Konflikt senken und Kriege ausweiten und verlängern können, da sie Angriffe ohne physisches Risiko für das Boden- und Luftwaffenpersonal der Anwendenden der bewaffneten Drohnen ermöglichen; In Anbetracht dessen, dass, abgesehen vom russisch-ukrainischen Krieg, die meisten Angriffe bewaffneter Drohnen bisher gegen nicht-weiße, nicht-christliche Menschen im globalen Süden gerichtet waren oder sind;

In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache Drohnen mit Raketen oder Bomben ausgerüstet werden können, die chemische Waffen oder abgereichertes Uran enthalten;

In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache bewaffnete Drohnen eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit und den Planeten darstellen, da sie für Angriffe auf Atomkraftwerke eingesetzt werden können, von denen es Hunderte in 32 Ländern, vor allem im globalen Norden, gibt;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen aus den oben genannten Gründen ein Instrument zur Verletzung des nationalen und internationalen Rechts darstellen, wodurch sich Feindseligkeiten ausweiten und die Wahrscheinlichkeit von innerstaatlichen Konflikten, Stellvertreterkriegen, größeren Kriegen und der Eskalation bis hin zu nuklearen Bedrohungen steigt;

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen die grundlegenden Menschenrechte verletzt, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1976) garantiert sind, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Leben, Privatsphäre und ein faires Verfahren, sowie gegen die Genfer Konventionen und ihre Protokolle (1949, 1977), insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor unterschiedslosen oder unverhältnismäßigen Angriffen;

... stellen wir folgende Forderungen:

Wir fordern die UN-Generalversammlung, den UN-Menschenrechtsrat und die zuständigen Ausschüsse der Vereinten Nationen auf, unverzüglich die Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, die Drohnenangriffe aus der Luft verübt haben oder verüben, zu untersuchen.

Wir fordern den Internationalen Strafgerichtshof auf, die schwerwiegendsten Fälle von Drohnenangriffen auf zivile Ziele als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen, darunter Angriffe auf Rettungs- und Hilfskräfte, Hochzeiten, Beerdigungen und alle Drohnenangriffe, bei denen keine Kriegserklärung vorliegt zwischen dem angreifenden Land und dem Land, in dem die Angriffe stattgefunden haben.

Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, die tatsächlichen Opferzahlen durch Drohnenangriffe sowie deren Umstände zu untersuchen und Entschädigungen für die Opfer unter Nichtkombattant*innen zu fordern.

Wir fordern die Regierungen aller Länder der Welt auf, die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export und den Einsatz bewaffneter Drohnen zu verbieten.

UND: Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen nachdrücklich dazu auf, einen Vertrag auszuarbeiten und zu verabschieden, der die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export, den Einsatz und die Verbreitung bewaffneter Drohnen weltweit verbietet.

Initiiert: 1. Mai 2023 Initiierende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge): Ban Killer Drones (USA) Bund für Soziale Verteidigung (Germany) CODEPINK: Women for Peace Drohnen-Kampagne (German Drone Campaign) Drone Wars UK International Fellowship of Reconciliation (IFOR) International Peace Bureau (IPB) Veterans for Peace Women for Peace in Upstate New York World BEYOND War

Weitere Organisationen haben den Aufruf schon unterstützt. Am 8. Juni 2023 wird eine erweiterte Liste der Organisationen aus verschiedenen Ländern veröffentlicht, die bis dahin diesen Aufruf unterstützt haben. Auch danach wird die Möglichkeit bestehen, als Organisation den Aufruf zu unterzeichnen, was ebenfalls veröffentlicht wird.

Um den Aufruf als Organisation im deutschsprachigen Raum zu unterzeichnen, bitte eine Email an die Mitgründerin der deutschen Drohnen-Kampagne, Elsa Rassbach, schicken: elsarassbach@gmail.com Betreff: "Kampagne"

Bitte beachten: Internationaler Friedenskongress 10/11 Juni WienWir möchten euch noch einmal auf den Friedenskongress in Wien am 10./11. Juni hinweisen, wo ein Verbot bewaffneter Drohnen auch ein Thema sein wird. Ihr könnt an diesem auch virtuell teilnehmen. Meldet euch an unter: https://forms.gle/cFCeY62wgmXyUVaH7, dann bekommt ihr den link zur Einwahl zugeschickt.

Mehr dazu bei https://drohnen-kampagne.de/
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Tags: #Drohnenkampagne #Verbot #bewaffneteDrohnen #Aufruf #Kampagne #SchuleohneMilitär #Atomwaffen #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln #PM #Pressemitteilung

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26.05.2023 Auf die Straße für die Menschenwürde!

30 Jahre Abschaffung des Asylrechts

Heute jährt sich die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl in Deutschland zum 30. Mal und die damit einher gehende Einführung des Asylbewerberleistungsgesetz. Zusammen mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und vielen anderen NGOs erinnern wir an diesen schwarzen Tag für die Menschenrechte und fordern zusammen mit über 200 Organisationen eine Abschaffung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes.

Bereits gestern hatten wir eine Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin weitergeleitet, welche fordert

"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

Es muss endlich Schluss sein, mit der Einteilung in Menschen 1. und 2. Klasse. An drei Beispielen hatte der Flüchtlingsrat diese Diskriminierung deutlich gemacht:

  • Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“
  • Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine
  • Wohnungen statt Lager

Bereits gestern hatten wir auf die Demonstration heute in Berlin hingewiesen: 26. Mai 2023 - Berlin trifft sich unter dem Motto: Keine Abschaffung des Rechts auf Asyl! Kein Asylkompromiss 2.0! Die Demo startet um 17:30 Uhr am Willy-Brandt-Haus (Parteizentrale der SPD) und endet an der Bundesgeschäftsstelle der Grünen. Den Aufruf findet ihr auf unserer Webseite. Mitaufrufende sind unter anderen Pro Asyl, Seebrücke, Abolish Frontex, Alarm Phone, mehrere Flüchtlingsräte, der RAV und viele mehr. https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20

Nächste Woche: Samstag, 3. Juni 2023 - auch NRW demonstriert gegen die unmenschliche Asylpolitik von Ampel und EU: Hände weg vom Asylrecht! Keine Kompromisse mit der Festung Europa! Die Auftaktkundgebung startet um 14 Uhr in Köln, der Ort wird noch bekannt gegeben. Den Aufruf und alle weiteren Infos findet ihr sukzessive hier: http://www.keinekompromisse.info/

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20
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Tags: #Menschenwürde #Asylbewerberleistungsgesetz #AsylbLG #PM #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Demo

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24.05.2023 Es gibt nur eine Menschenwürde

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Es war für Geflüchtete schon unter dem rot-grün-roten Senat schwierig in der Stadt menschenwürdig anzukommen. Mit der neuen schwarz-rötlichen Regierung wird es sicher nicht einfacher. Trotzdem appelliert der Flüchtlingsrat Berlin an diesen Senat, sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des für viele Geflüchtete geltenden Arbeitsverbots einzusetzen. Es ist ein Hohn, wenn Menschen, die arbeiten wollen, dies verweigert wird und gleichzeitig über einen Mangel an Arbeitskräften lamentiert wird.

In seiner gestrigen Pressemitteilung vom 23. Mai 2023 fordert der Flüchtlingsrat Berlin:
"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

In Berlin muss Selbstversorgung wieder Vorrang vor Vollverpflegung, der Zugang zu Wohnungen wieder Vorrang vor Sammelunterbringung haben und der Zugang neu ankommender Asylsuchender zu medizinischer Versorgung wieder hergestellt werden.

Vor 30 Jahren wurde in Deutschland als Teil des „Asylkompromisses“ das diskriminierende AsylbLG als Instrument der Abschreckung eingeführt. Asylsuchende und geduldete Geflüchtete werden dadurch bis heute aus dem regulären System der Existenzsicherungsleistungen (Hartz IV bzw. „Bürgergeld“) und der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Viele unterliegen zudem einem Arbeitsverbot und sind damit gezwungenermaßen auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen.

Das AsylbLG ist ein Sondergesetz, das Geflüchtete zu Menschen zweiter Klasse macht. Die Leistungen sind wesentlich geringer als das offizielle menschenwürdige Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe und Bürgergeld). ABER: Die Länder haben bei der Umsetzung des AsylbLG erhebliche Spielräume. Berlin muss diese Spielräume nutzen!

Erster Spielraum: Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“

In Berlin erhalten immer mehr Geflüchtete „Vollverpflegung“, denn in immer mehr Unterkünften fehlen Kochmöglichkeiten für die Bewohnerinnen. „Für Menschen bedeutet es einen großen Verlust ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit, wenn sie nicht selbst entscheiden können, was sie wann essen wollen. Für das Land Berlin ist diese Form der Bevormundung zudem sehr kostspielig,“ sagt Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

In vielen neuen Unterkünften wie z. B. in Tempelhof ist Selbstversorgung gar nicht erst vorgesehen. In einigen Containerunterkünften wurden die vorhandenen Herde und Kühlschränke sogar demontiert. Geflüchtete erhalten dort nur noch ein geringes Taschengeld für den „persönlichen Bedarf“.

Zweiter Spielraum: Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine

Berlin ist 2016 mit positivem Beispiel voran gegangen und hat eine Gesundheitskarte für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eingeführt. Dadurch wurde Bürokratie beim Zugang zu ärztlicher Versorgung abgebaut und Geflüchtete konnten direkt nach ihrer Ankunft medizinisch versorgt werden.

Leider funktioniert in Berlin die Ausstellung der Gesundheitskarten seit Herbst 2021 nicht mehr. Neu ankommende Asylsuchende müssen seitdem bis zu sechs Monate auf ihre Karte warten. Der Zugang zu ambulanter Versorgung, den viele neu Ankommende dringend brauchen, wird dadurch stark eingeschränkt. Im Ergebnis müssen häufig die Rettungsstellen der Krankenhäuser in Anspruch genommen werden, die jedoch weder Kapazitäten noch die Möglichkeit für eine ambulante ärztliche Versorgung haben.

Dritter Spielraum: Wohnungen statt Lager

Privates Wohnen muss wieder Vorrang vor Sammelunterkünften haben. Seit 2003 ermöglicht Berlin nach dem AsylbLG die Übernahme der Miete für eine private Wohnung. Trotzdem leben immer mehr Geflüchtete in Sammelunterkünften. „Wir erkennen an, dass in Berlin Wohnungsnot herrscht. Dennoch könnte sehr viel mehr unternommen werden, um Geflüchteten die Anmietung von Wohnungen zu erleichtern – etwa durch gezielte Beratungsangebote, die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen auch für Asylbewerberinnen oder die Unterstützung privater Wohnungsgeberinnen, die ihre Wohnung für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Für das Land Berlin sind die Sammelunterkünfte auch wesentlich teurer als privates Wohnen,“ so Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

Für die Abschaffung des AsylbLG und des Arbeitsverbots

Bereits 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht zum AsylbLG: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Leider hält der Gesetzgeber dennoch bis heute am diskriminierenden AsylbLG fest.

„Die Würde geflüchteter Menschen ist unantastbar. Deutschland muss das Grundgesetz endlich ernst nehmen und darf beim menschenwürdigen Existenzminimum nicht mehr mit zweierlei Maß messen,“ sagt Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrats. „Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten. Sie erhalten normalerweise sofort Zugang zu regulären Sozialleistungen, zu Arbeit, zu Integrations- und Arbeitsförderung und zu privatem Wohnraum.“

Anlässlich der bundesweiten Aktionstage gegen das AsylbLG vom 20.05.bis 26.05.2023 ermutigen wir Berlins neue Senatorin für Soziales und Antidiskriminierung Cansel Kiziltepe, die dargestellten Spielräume auf Landesebene zu nutzen und sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und für die - auch im Koalitionsvertrag der „Ampel“ vorgesehene - vollständige Abschaffung des Arbeitsverbots für asylsuchende und geduldete Geflüchtete einzusetzen.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Hinweis zum AsylbLG: Im Mai 1993 hat der Deutsche Bundestag mit der Einführung der Regelung der sicheren Drittstaaten das Asylgrundrecht de facto abgeschafft. Zugleich wurde das AsylbLG verabschiedet, das drastische Kürzungen der Leistungen, das Prinzip der Sachleistungen, die Unterbringung in Sammelunterkünften sowie eine eingeschränkte medizinische Versorgung vorsah. Die Maßnahmen basierten auf dem "Asylkompromiss", der nach den rassistischen Pogromen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 zwischen der CDU-FPD-Regierung und der oppositionellen SPD vereinbart wurde.

Aktion Freiheit statt Angst ist seit Jahren im Flüchtlingsrat Berlin aktiv.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/asylblg_abschaffen
und Bundesweiter Appell: 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz - 200 Organisationen fordern seine Abschaffung
http://www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz
und Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL, November 2022: Verfassungsrechtliche Stellungnahme zum AsylbLG
http://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2
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Bolsonaristas achter bestorming Brazilië, wie zijn ze en wat willen ze?

NOS Nieuws

De bestorming van Braziliaanse overheidsgebouwen, gisteren in de hoofdstad Brasilia, werd gedaan door honderden aanhangers van oud-president Bolsonaro. Ze drongen het parlementsgebouw, het hooggerechtshof en het presidentieel paleis binnen. Ramen werden ingeslagen en het interieur vernield. Wie zijn ze, wat zijn hun motieven en wat willen ze bereiken? (...)

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Foto van protest

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Bestormingen in Brasilia en Washington: overeenkomsten en verschillen

NRC

Rellen Brasilia - De bestorming van het Braziliaanse regeringscentrum doet denken aan die van het Capitool in Washington van twee jaar geleden. Net als Trump talmde oud-president Bolsonaro urenlang met een reactie. Toch zijn er ook belangrijke verschillen. (...)

Ondanks alle overeenkomsten zijn er ook verschillen tussen de pogingen van Trump en Bolsonaro om een vreedzame machtsoverdracht te doorkruisen. En opmerkelijk genoeg lijken de instituties van Brazilië (dat in 1985 pas weer een democratie werd na 21 jaar militaire dictatuur) zich daarbij minstens zo kranig te weren als die van de Verenigde Staten (reeds een democratie sinds het einde van de achttiende eeuw). (...)

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Foto van protest in Brasilia
Aanhangers van de Braziliaanse oud-president Jair Bolsonaro dringen zondag het Congres in Brasilia binnen. Foto Sergio Lima / AFP.

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