11.04.2023 BerlinerInnen haben Überwachungsstaat gewählt

Warum wählen die Schafe ihren Schlachter?

Die Berliner Wählerinnen und Wähler müssen zumindest zu 28% Fans des Hollywood Films "Minority Report" gewesen sein. Nach dem jetzt zwischen SPD und CDU ausgehandelten Koalitionsvertrag soll "der Polizei der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt werden."

Aber der ist doch bereits "erlaubt"

Wir werden aber trotzdem weiter gegen dieses Überwachungsgesetz kämpfen, welches alle Menschen einem Generalverdacht aussetzt!

Warum schreiben die "alte Kamellen" in ihren Regierungsplan?

Netzpolitik.org hat nachgefragt und vom Innensenat erfahren: Die Polizei darf zwar heute schon hacken, um Straftaten aufzuklären. Sie soll aber auch hacken dürfen, um "zukünftige Straftaten" zu verhindern.

Netzpolitik.org hat auch recherchiert, wie oft die Berliner Polizei bereits "gehackt" hat: Im Jahr 2020 hat das Land Berlin dreimal die so genannte Online-Durchsuchung angeordnet und einmal tatsächlich durchgeführt. Dabei ging es um das Betäubungsmittelgesetz. Die Berliner Polizei hackt also bereits heute, um wegen Drogen zu ermitteln.

Das bestehende Gesetz bezieht sich auf "schwere Straftaten" und künftig sollen auch im Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) Passagen eingefügt werden, so dass dort die Quellen-TKÜ oder eine Online-Durchsuchung möglich ist. Es geht im ASOG um Ordnungswidrigkeiten u.ä.

Fazit: Jede/r kann zu jedem Zeitpunkt aus welchen (vorgeschobenen) Gründen auch immer überwacht werden - denn er oder sie könnte ja vielleicht zum Straftäter oder auch nur zum Störenfried werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/berlin-grosse-koalition-will-staatstrojaner-schon-vor-straftaten/
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