#rasterfahndung

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05.05.2024 Dreißig Jahre Videoüberwachung

Jetzt beobachten mit automatischer Gesichtserkennung

Die sächsische Polizei tut es und auch die Berliner sollen PerlS, das Gesichtserkennungssystem mit Echtzeit-Funktion, bereits genutzt haben. Manchmal tun sie es so offensichtlich, wie auf dem Bild in dem verlinkten Artikel, dass man vermuten könnte, demnächst müssten auch Fußgänger Mautgebühren zahlen und in anderen Fällen sind die Kameras nicht so schnell zu erkennen.

  • Ergebnis 1: Jede/r soll wissen, dass die Erkennung technisch funktioniert und dass sie angewendet wird. Das erzeugt Angst und Unterordnung.

  • Ergebnis 2: Niemand soll sicher sein, dass man im aktuellen Augenblick nicht auch gerade beobachtet und anschließend zur Rechenschaft gezogen wird. Das ist 1984.

Funktionsweise unterliegt der Geheimhaltung

Man kann es nicht glauben oder man kann nicht mehr an den transparentem demokratischen Rechtsstaat glauben. Ein Polizeisprecher sagt auf Nachfrage des nd: Details zur Funktionsweise unterliegen in Sachsen gemäß einer Polizeidienstvorschrift der Geheimhaltung.

Und was sagt die Justiz? Die, das ist hier die Berliner Staatsanwaltschaft, stellt in einer ersten "Meinung" fest, dass die rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung der Paragraf 98a der Strafprozessordnung ist. Er erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Methoden "erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich schwerer durchführbar" wären.

So können nach diesem Paragrafen alle von der Technik erfassten Personen "mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden". 30 Jahre nach den ersten Einsätzen von Kameras auf öffentlichen Plätzen geht es längst nicht mehr um das "ob", sondern im Effektivität. Vor 30 Jahren war das auch Sachsen, denn wie netzpolitik.org schreibt: Leipzig war die erste deutsche Stadt, in der seit dem Jahr 1996 ein öffentlicher Platz am Bahnhof rund um die Uhr mit Kameras beobachtet wird.

Etwas Licht ins Dunkel des Systems konnte nun durch den Einsatz in Berlin von dem innenpolitischen Sprecher der Linken, Niklas Schrader erreicht werden. Netzpolitik.org schreibt: Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können. ... Bei den Observationen mit Videokameras geraten sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht darin "keine flächendeckende Überwachung".

Eine richterliche Überprüfung solcher Behauptungen ist dringend angesagt ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/
und bei uns https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.html
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Tags: #Sachsen #Berlin #PerlS #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Privatsphäre #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #hochauflösendeKameras

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13.04.2024 Grüne Kameras sind auch nicht besser

Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!

Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:

"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“

Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung

Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt

Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen

  • Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
  • wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
  • ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
  • 2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018) ...

Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
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Tags: #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Südkreuz #Lauschangriff #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Biometrie #Verhaltensvorhersage

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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
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Tags: #BVerfG # #BLKA #Palantir #Analysesystem #Bayern #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Datenskandale

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31.01.2024 Gemeinsamkeiten bei Fingerabdrücken

KI widerlegt Ansichten der Forensik

Die Forensik war sich sicher: Fingerabdrücke sind stets verschieden und es gibt keine Gemeinsamkeiten bei Verwandtschaftsverhältnissen, nicht einmal beim Fingerabdruck einer Person z.B. bei Mittel- und Zeigefinger. Dies hat nun eine Forschungsgruppe der Columbia University in New York mit KI-Unterstützung widerlegt. Der Artikel konnte erst nach vielen Ablehnungen in einer Fachzeitschrift erscheinen, weil die Redaktionen das Ergebnis nicht glaubten.

Die KI wurde mit 60.000 Fingerabdrücke trainiert. Dabei wurden Paare von Abdrücken derselben Person sowie von verschiedenen Menschen genutzt. Nach einigem Training konnte die KI mit einer Erfolgsrate von 77 Prozent auch bei unbekannten Paaren angeben, ob die Fingerabdrücke zu einer Person gehörten. Damit könnten zukünftig Kriminalfälle aufgeklärt oder der Aufklärung näher gebracht werden, bei denen Teile von Fingerabdrücken oder anderen Fingern als in der Datenbank gefunden wurden.

Als ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projekts wird angenommen, dass die Erkenntnis nicht auf dem Vergleich der Minuzien, das sind die Endungen und Verzweigungen der Rillen, sondern auf dem Vergleich von Winkeln und Krümmungen der Wirbel und Schleifen in der Mitte eines Fingerabdrucks. Das Ergebnis zeigt die Möglichkeiten von KI, wenn man nur die Fragestellung entsprechend variiert.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-KI-ermittelt-Mehrere-Fingerabdruecke-einer-Person-haben-doch-Gemeinsamkeiten-9594962.html
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30.12.2023 Data Mining auf US Telefondaten

Wozu können Telefondaten genutzt werden?

Nach 15 Jahren in unserem Verein - wir feiern am 18.1.24 den 15 Gründungsgeburtstag - ist das eine unnötige Frage. Jahrelang haben wir bis zum Verbot durch BVerfG und EuGH gegen die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) gekämpft. Die Speicherung allein von Metadaten - wer hat wann, wie oft, wie lange mit wem telefoniert - macht uns alle gläsern. Aus solchen Daten können auch leicht falsche Schlüsse gezogen werden und wir müssen dann als sogenannte False Positives "beweisen". dass wir etwas nicht getan haben. Das führt zu einer Umkehr der Unschuldvermutung, die eigentlich ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats sein sollte.

Nun berichtet Heise.de, dass ein geheimes Programm US-Strafverfolgungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ermöglicht auf die Telefondaten Millionen Unverdächtiger zuzugreifen.

  • Erstens: Wie kann es für normale Polizeibehörden überhaupt ein geheimes Programm geben?
  • Zweitens: Warum bringen die Telefonprovider solche Programme nicht sofort an die Öffentlichkeit, wenn sie dazu angefragt werden?

Denn heraus kam das Vorgehen nur durch die Analyse von durchgesickerten Polizeidokumenten durch das US-Magazin Wired. Man hatte mit der Hilfe des Telekommunikationsunternehmens AT&T eine Analyse von Anrufdetails durchgeführt. Solche Kettenanalysen sollten helfen, Kontaktnetzwerke aufzudecken, die über direkte Verbindungen zu Verdächtigen hinausgehen. Das ist weit mehr als nur die Speicherung von VDS-Daten, das ist Data Mining also die bei uns weitgehend verbotene Rasterfahnung.

So hat auch US-Senator Ron Wyden in einem von Wired veröffentlichten Brief an das Justizministerium "ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit", schreibt Heise.de. Dabei ist das DAS genannte Programm (Data Analytical Services) nicht neu, sondern wurde bereits erstmals von der New York Times im Jahr 2013 öffentlich gemacht. In diesem Programm werden täglich vier Milliarden Einträge gespeichert. Skandalös ist, dass dieses Programm seit Jahren verdeckt finanziert wird und auch Präsident Joe Biden dafür erneut eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 6 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt hat.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/US-Polizei-hatte-Zugriff-auf-Telefondaten-Millionen-Unverdaechtiger-9539654.html
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Tags: #DataMining #Rasterfahndung #Telefondaten #VDS #USA #AT&T #FalsePositives #Unschuldvermutung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Datenverluste #Wired #Biden #NYT #FBI #Polizei #Rechtsstaats #geheim #Cyberwar #Hacking #Transparenz #Informationsfreiheit

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12.12.2023 Kontrolle um jeden Preis

Für einen ungestörten Tanz um das goldene Kalb - das Auto

Das Grundrechtekomitee hat vor wenigen Tagen einen Bericht über die Demonstrationsbeobachtung zur IAA in München vorgelegt. Darin spiegelt sich die Realität eines restriktiven Polizeigesetzes wider. Aktion Freiheit statt Angst war 2018-19 bei den Auseinandersetzungen zu einem Brandenburger Polizeigesetz beteiligt. (Anhörung zum Brandenburger Polizeigesetz , Demo gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz )

Obwohl die von der Klimabewegung angekündigten Aktionen fast alle im Rahmen des Versammlungsgesetzes blieben, hatten bayerische Landesregierung und Polizeiführung wohl mehr auf die Orakel der Medien über bevorstehende Krawalle gehört und unverhältnismäßig eingegriffen.

Der Bericht des Grundrechtekomitees nennt

  • Protestierende werden durch Kontrollen schikaniert,
  • ihnen wird mit Knüppeln begegnet,
  • einige von ihnen werden über Tage eingesperrt,
  • Teilnehmende eines angemeldeten Protestcamps werden flächendeckend aufgehalten und Personalienfeststellungen unterzogen,
  • Personen, die als links-alternativ wahrgenommen werden, werden systematisch auf Ausstellungsflächen von Autokonzernen durch Polizei pauschal überwacht und kontrolliert,
  • protestierende Gruppen werden gestoppt bis Polizist*innen vor Ort die Meldedaten einer versammlungsleitenden Person überprüft haben,
  • nicht angemeldete Versammlungen werden durch sich in den Weg stellenden Polizeiketten gestoppt, obwhl es im Ermessensspielraum der Polizei gewesen wäre, auch unangekündigte Versammlungen zunächst weiterlaufen zu lassen und erst dann regulierend einzugreifen, wenn durch sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung zu erwarten gewesen wäre,
  • bei fast jedem Auftreten der Polizei läuft die Videoüberwachung mit,
  • dagegen werden selbst Journalist*innen, parlamentarische Beobachter*innen und einige unserer Beobachter*innen teils mehrfach aufgehalten und kontrolliert. Dies wurde bereits in einem Fall später gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.

Der ganze Vorgang war eine Huldigung des Fetisch Auto und ein Testlauf der "Möglichkeiten" des neuen bayerischen Polizeigesetzes.

Als Fazit schreibt das Grundrechtekomitee: Als Zivilgesellschaft sollten wir uns der Gefahr klar werden, die von einer immer weitergehenden Entgrenzung polizeilicher Befugnisse ausgeht zugunsten privater Unternehmen und einer rückwärtsgewandten Mobilitäts- und Klimapolitik und gegen die Überlebensinteressen der globalen Bevölkerung.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/kontrolle-um-jeden-preis
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Tags: #IAA #Auto #Kfz #Klima #Umwelt #letzteGeneration #Demos #München #Polizeigesetze #Überwachung #Vorbeugegewahrsam #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Versammlungsanmeldung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Pressefreiheit #Medien

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###09.12.2023 Rahmen für KI-Act steht
Grundzüge können noch aufgeweicht werden

Nach 38 Stunden haben sich die Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten nun auf Grundzüge des "AI Act" geeinigt. Würde es in diesem Tempo weitergehen, dann hätte die EU als erste auf der Welt eine Regelung zur künstlichen Intelligenz vorgelegt. Die ebenfalls laufende Diskussion in den USA steckt noch in den Anfängen und ist - wie üblich - viel offener gegenüber den Wünschen der entsprechenden Lobby.

Positiv und negativ

Den vorliegenden Rahmen zu bewerten ist noch nicht endgültig möglich, weil in den weiteren Verhandlungen noch viele erreichte Punkte durch Formulierungen aufgeweicht werden können. Relativ fest stehen bislang folgende Punkte

  • Die Entwickler müssen die Qualität der für die Entwicklung der Algorithmen verwendeten Daten gewährleisten und sicherstellen.
  • Die KI-Entwicklung darf keine Urheberrechte verletzen.
  • Durch Künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne müssen entsprechend markiert werden.
  • Die Regeln für biometrische Gesichtserkennung durch KI, die eigentlich völlig verboten werden sollte, kann zu Zwecken der nationalen Sicherheit eingesetzt werden. Auch wenn sich dies auf "konkrete Bedrohungen" beschränkt wissen, wir, dass solche Regelungen künftig verallgemeintert werden können.
  • Für "risikoreiche" Anwendungen, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und öffentlicher Personalverwaltung sollen "verschärfte Regelungen" gelten.

Vor 3 Wochen berichteten wir über die Vorbehalte von Deutschland und Frankreich gegen die Vorschläge zum KI-Act. Beide Länder hatten zuvor gefordert, dass nur konkrete Anwendungen von KI reguliert werden sollten, nicht aber die Basis-Technologie an sich. In den sogenannten Basismodelle, wie z.B. Chat-GPT, steckt die Wissensbasis und diese möchten die beiden Länder nicht aus Europa vertreiben. Auch Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing appelliert, wie tagesschau.de schreibt, an die EU, international abgestimmt vorzugehen und "keinen Alleingang" zu wagen. So gibt es Befürchtungen, Start-Up-Unternehmen wie Aleph Alpha aus Deutschland und Mistral AI in Frankreich könnten in ihrer Entwicklung behindert werden.

Bei diesen Randgefechten verschwinden oft die für die Privatsphäre des Einzelnen wichtigen Punkte, wie die nun doch erlaubte Nutzung biometrischer Gesichtserkennung oder die Verwendung von KI bei Ermittlungen in Sicherheitsbehörden. Wir werden die Diskussion weiter beobachten ...

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ai-act-eu-erzielt-einigung-auf-regeln-fuer-kuenstliche-intelligenz-a-54d0ff03-d275-4c3a-b1b9-c491a0a258cd
und https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kuenstliche-intelligenz-regulierung-100.html
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Tags: #KIAct #EURat #Trilog #Algorithmen #künstlicheIntelligenz #KI #AI #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #FalsePositives #Seiteneffekte #Nebenwirkungen #Diskiminierung #Überwachung #DataMining #Rasterfahndung

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18.11.2023 KI-Act droht zu scheitern

Frankreich und Deutschland gegen strikte Regulierung

Eigentlich war man sich einig, dass die Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) durch eine EU Verordnung (KI-Act) noch vor den Europawahlen im nächsten Jahr verabschiedet werden sollte. Nun stecken die Vorgespräche, die sogeannten Trilog Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Komission in einer Sackgasse.

Heise.de schreibt: Hauptstreitpunkt ist die Regulierung von "General Purpose AI Models" – also großen Sprachmodellen wie Llama 2 oder GPT-4, weil sich Frankreich und Deutschland dagegen ausprechen. Das ursprüngliche Ziel war

  • hochgefährliche Anwendungen, wie zum Beispiel Echtzeit-Biometrie, werden komplett verboten,
  • Hochrisiko-Anwendungen, wo die KI in medizinische Bereiche, in die Justiz oder Strafverfolgung eingreifen, werden streng reguliert,
  • andere nur ab und an kontrolliert.

Nun sprechen sich Frankreich und Deutschland dagegen aus die besonders "mächtigen" Sprachmodelle mit Audits durch eine noch zu schaffende EU-Behörde zu überwachen und zu regulieren. Die Befürchtung ist, dass solche Regulierungen innovative Start-ups abwürgen könnten. Dabei ging es bisher eher um die "Großen" - und bei den Großen ist eher zu befürchten, dass die "zu schaffende neue Behörde" von der Macht dieser Großen einfach eingewickelt und die Kontrolle zu einem bloßen Schaulaufen wird.

Wenn es nun bis zur Europawahl nichts wird, sollte man die Zeit nutzen, um die Risiken genauer zu spezifizieren. Dazu gehören neben Datenschutz, rechtlichen, Haftungs- und Copyright Fragen auch die unerträglichen Arbeitsbedingungen der Menschen die die KI trainieren, der immense Stromverbrauch der KI. Fragen der Diskriminierung von Frauen und Menschen, die nicht weiß sind, sind bekannt aber noch längst ist nicht klar, wie sie gelöst werden können.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/AI-Act-KI-Gesetz-der-EU-droht-zu-kippen-9531914.html
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Strafverschärfung Paragraf 184b StGB ging voll daneben

Vorwärts, rückwärts, seitwärts ...

Das EU-Überwachungsprojekt Chatkontrolle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst vor 2 Tagen mussten wir berichten, dass Europol bei noch mehr möglichen Straftaten die Überwachung der Inhalte unserer Kommunikation will.

Diesmal nun 2 Gegenstimmen:

  • So hat der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christopher Vajda ein Gutachten zur Chatkontrolle-Verordnung erstellt. In dem 38-seitigen Gutachten (PDF), das der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Webseite veröffentlicht hat, kommt Vajda, wie netzpolitik.org berichtet, zu folgender Einschätzung:
  • Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die in der Verordnung vorgesehene Anordnung zur Detektion von Daten wahrscheinlich gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („die Charta“) verstößt.
  • Die zweite Gegenstimme kommt von Justizminister Buschmann, der die Strafrechtsverschärfung für die „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (§184b StGB) rückgängig machen möchte. Jurist:innen hatten die Verschärfung bereits bei der Reform von 2021 im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisiert.

In der Folge dieser Gesetzesverschärfung sind unzählige Verfahren gegen Minderjährige (etwa 40% der Fälle) entstanden, die sich einvernehmlich gegenseitig Bilder von sich zugeschickt haben. Im Falle von Chatgruppen können sogar alle Mitglieder der Gruppe belangt werden, was den Ermittlungsbehörden einen riesigen Arbeitsaufwand beschert. Die Staatsanwaltschaft muss nach dem Gesetz sogar eine Lehrerin anklagen, die bei einer 13-jährigen Schülerin ein Video vorfand und dies zur Information an die Mutter der Schülerin schickte. Netzpolitik.org nennt weitere ähnliche Beispiele.

JuristInnen, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßen die geplante Reform der Reform.

Wir fragen uns, warum kommen fachlich inkompetente MinisterInnen immer wieder - meist nur weil sie bereitwillig Stammtischparolen und der Hetze in den Medien folgen - mit Gesetzen durch, die von den Gutachtern bereits im Gesetzgebungsprozess als untauglich und schädlich angesehen werden?

Beispiele bei denen es sich lohnt auf unseren Seiten danach zu suchen wären Zensursula und die Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung, die BKA Novelle zum Lauschangriff auf Wohnungen, die Speicherung von Flugreisedaten, stationäre Grenzkontrollen statt Freizügigkeit im Schengenraum, die geplante Chatkontrolle, ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/rechtsgutachten-chatkontrolle-unvereinbar-mit-grundrechte-charta/
und https://netzpolitik.org/2023/reform-der-reform-buschmann-will-strafverschaerfung-bei-kinderpornografie-rueckgaengig-machen/
und unsere Artikel zur EU Chatkontrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chat&sel=meta
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8588-20231116-strafverschaerfung-paragraf184b-stgb-ging-voll-daneben.html
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Paragraf184bStGB #Missbrauch #Buschmann #ReformderReform #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Minderjährige #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

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14.11.2023 Europol will mehr Chatkontrolle

Wenn schon, denn schon ...

Das Wort Salamitaktik kennen wir ja schon von vielen Gesetzgebungsvorgängen. Wenn wir schon die Möglichkeit für dieses oder jenes haben, dann können wir doch auch ...

Nun erleben wir das auch bei der noch nicht endgültig beschlossenen EU Chatkontrolle: Die Chatkontrolle soll Internetdienste verpflichten, die Inhalte privater digitaler Kommunikation aller Menschen im Auftrag von Regierungen zu durchleuchten, um Kindesmissbrauch besser aufklären zu können. Merke: Verhindert wird dadurch kein Missbrauch, denn um im Internet übertragen zu werden, hat er bereits stattgefunden.

Wie bei den vor Jahren geplanten Netzsperren wird nun der Katalog der mit der EU Chatkontrolle zu verfolgenden Starftaten ausgeweitet. So fordert Europol eine Ausweitung auf "andere Kriminalitätsbereiche", wie Pornografie, Migration und Drogen und eine Kommissions-Beamte "signalisierte Verständnis für den geäußerten zusätzlichen Wunsch". Auch diese Liste wird sicher nicht abschließend sein.

Damit wird das Überwachungs-Monster Chatkontrolle bereits vor der Entscheidung darüber noch gefährlicher. Die rechtlichen Grenzen sind ja selbst für den Tatbestand Kindesmissbrauch noch nicht klar definiert, da die verschiedenen Rechtssysteme in der EU strafbare Kinderpornografie unterschiedlich definieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ueberwachung-politiker-fordern-ausweitung-der-chatkontrolle-auf-andere-inhalte/
und alle unsere Artikel zur Chatktrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Chatkrontrolle&sel=meta
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25.10.2023 EU KI-Verordnung noch mangelhaft

Was sollte noch in die KI Verordnung?

Welche Gefahren durch einen leichtsinigen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) geschehen können, haben wir bereits mehrfach beschrieben. Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen finden sich z.B.in diesem Artikel. Mit einem davon beginnt auch der verlinkte Artikel von netzpolitik.org:

Weil die niederländische Steuerbehörde einen fehlerbehafteten Algorithmus eingesetzt hatte, verlangte sie von mehr als 20.000 Familien zu Unrecht hohe Summen an Kindergeld zurück. Der Fehler stürzte unzählige Familien in Armut, mehr als 1.000 Kinder landeten in Pflegestellen.

Damit so etwas o.ä. nicht passiert wird seit einiger Zeit bei der EU über eine KI Verordnung diskutiert. Nun ist diese Verordnung fast fertig, aber wichtige Stellschrauben fehlen noch immer. Die Forderung von Datenschützern und Netzgemeinde sind u.a.:

  • Gesichtserkennung und andere inakzeptable Technologien verbieten,
  • Predictive Policing, Emotionserkennungs-KI und Systeme zur biometrischen Kategorisierung dürfen nicht gegen Menschen eingesetzt werden,
  • Transparenz: ein KI-Einsatz durch Behörden darf kein Geheimnis sein,
  • kein Blankoschein für Missbrauch unter dem Deckmantel „Nationale Sicherheit”,
  • keine Schlupflöcher in der Definition von „Hochrisiko“-KI,
  • regelmäßige Überprüfung im Betrieb: Systeme zeigen mitunter ihre Risiken erst, wenn sie sich in der konkreten Anwendung befinden.

Mit Stand heute will der Rat der EU ausgerechnet Sicherheits- und Migrationsbehörden von einer Transparenzpflicht befreien und für die „Nationale Sicherheit” wird ein Dechmantel über die geplanten Anwendungen gelegt. Das darf nicht passieren. Deshalb muss das EU Parlament noch einige Arbeit in den bis jetzt vorliegenden Entwurf der KI Verordnung investieren und den Ratsentwurf nicht einfach durchwinken.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ki-verordnung-auf-der-zielgeraden-welche-schlupfloecher-die-eu-jetzt-noch-schliessen-muss/
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21.10.2023 Chatkontrolle ist kein "nationales" Thema

USA, Kanada, Großbritannen und nun auch die EU

Nicht nur in der EU geht das Gespenst der Chatkontrolle um, in Großbritannien ist das entsprechende Gesetz durch und auch in Kanada ist das Thema aktuell. Interessant ist, dass die Diskussionen zu diesem "weitreichenden Versuche westlicher Demokratien, die Online-Sprache zu regulieren" bereits seit fünf Jahren durch die Politik geistert. Damit zeigt sich, dass der Wunsch nach Online-Zensur nicht erst als Reaktion auf COVID entstanden ist.

Seit dem 19. September 2023 gilt das Gesetz zur Zensur von Online-Inhalten im Vereinigten Königreich. Am 29. September 2023, also nur 10 Tage später kündigte die kanadische Radio-, Fernseh- und Telekommunikationskommission (CRTC) an, dass alle Online-Streaming-Dienste, die Podcasts anbieten, sich registrieren lassen und den gesetzlichen Kontrollen unterwerfen müssen. Und in der EU gilt der Digital Services Act (DSA), der Online-Unternehmen verpflichtet, ihre Plattformen aktiv zu überwachen.

Outsourcing der Zensur

Wie die New York Times berichtet, zwingt der Gesetzentwurf Online-Plattformen dazu, "proaktiv nach anstößigem Material zu suchen und zu beurteilen, ob es illegal ist", anstatt sie zu zwingen, erst zu handeln, nachdem sie auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht wurden.

In den USA ist man bereits einen Schritt weiter. Dort haben sich Menschen (und NGOs) gegen solche Maßnahmen gewehrt. Die US-Regierung hat mit der Kennzeichnung von Material, das entfernt werden soll, die verfassungsmäßigen Rechte auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt und dagegen gab es juristische Schritte. Am 8. September 2023 bestätigte das Fifth Circuit Court of Appeals einen Teil der einstweiligen Verfügung der Vorinstanz und verbot dem Weißen Haus, dem Surgeon General, den Centers for Disease Control and Prevention und dem FBI, Social-Media-Unternehmen zu beeinflussen, um „Desinformationen“ zu entfernen. Leider hob das Berufungsgericht wieder Teile der ursprünglichen Verfügung auf.

So ist es Beamten der Agentur für Cybersicherheit und Infrastruktursicherheit (CISA) weiterhin erlaubt den Unternnehmen Anweisungen zur Zensur zu geben und die CISA wird weiter eine zentrale Rolle bei der Zensur der Amerikaner durch die Regierung spielen.
Welche "Desinformationen" sind gemeint?

Das bleibt im einzelnen Auslegungssache, eindeutig festgelegt sind nur wenige Begriffe

  • Pornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Informationen, die Selbstmord, Selbstbeschädigung oder Essstörungen fördern
  • "Fehlinformationen über Impfstoffe" und andere "gesundheitsschädliche Inhalte"

Bei den "gesundheitsschädlichen Inhalten" können Veganer, Vegetarier und Fleischesser sicher sehr verschiedene Ansichten haben. Die Verantwortung für das Sperren der Informationen obliegt aber nach allen Gesetzen (egal ob in Nordamerika, GB oder EU) stets den privaten Anbietern. Da denen empfindliche Strafen in der Höhe von 4-10% ihres Umsatzes drohen, werden sie sicher vorsichtshalber proaktiv handeln und ihre Zensurbefugnisse mit übermäßiger Härte einsetzen.

Das globale Internet wird fraktioniert

In der EU wurde uns versichert, dass es nur gegen die Großen, z.B. die Big5, ginge, da der DSA von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10 Millionen und mehr spricht. Kanada und Großbritannien zeigen, dass es auch die Kleinen treffen wird. Im verlinkten Artikel lesen wir:

Die staatliche Regulierungsbehörde, die Canadian Radio-Television and Telecommunications Commission (CRTC), kündigte an, dass sie unabhängige Produzenten von Inhalten, darunter Online-Nachrichtenunternehmen und "Einzelpersonen, die Podcasts auf ihren eigenen Websites hosten, zur Registrierung verpflichten werde". Die Registrierung ist der erste Schritt zur Regulierung. ...

Kanadas neues Online-Nachrichtengesetz verpflichtet "marktbeherrschende Plattformen" dazu , "Nachrichtenunternehmen zu entschädigen, wenn deren Inhalte auf ihren Diensten verfügbar gemacht werden" - was an das fehlgeschlagene deutsche Leistungschutzrecht (LSR) erinnert. Darauf erklärte Facebook am 1. Juni 2023: "Um dem Online News Act zu entsprechen, haben wir damit begonnen, die Verfügbarkeit von Nachrichten in Kanada zu beenden ... Nachrichtenlinks und -inhalte, die von Nachrichtenverlagen und Sendern in Kanada gepostet werden, können von Menschen in Kanada nicht mehr eingesehen werden".

Egal ob uns Nachrichten wegen des Geld Verdienens vorenthalten werden oder es um politische Zensur geht - wir setzen uns weiter für Informationsfreiheit und Transparenz ein. Allein das Wissen, dass alle unsere Nachrichten künftig mitgelesen und "überprüft" werden, ist ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/information-compliance-gesetzentwurf-zur-abschaffung-der-freien-meinungsaeusserung-verabschiedet/
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08.10.2023 Datenkapitalismus by Default

Was ist beim Daten-Teilen zu beachten?

Hinter der Überschrift der zweitägigen Konferenz des Forum Privatheit "Datenkapitalismus by Default" am 5. und 6. Oktober in Berlin stand natürlich kein Ausrufezeichen, aber es war auf der anderen Seite auch nicht notwendig ein Fragezeichen dahinter zu setzen. Es ist leider eine Tatsache, dass mit unseren Daten die besten Geschäfte gemacht werden - wir leben im Datenkapitalismus. Dies wurde in allen Vorträgen deutlich.
Überblick

Die Vorträge und Ergebnisse der 9. Jahreskonferenz, an der Aktion Freiheit statt Angst e.V. seit mehr als 6 Jahren teilnimmt, werden demnächst dort im Web sichtbar sein. Wir beschränken uns auf eine Zusammenfassung und danach darauf, was wir gelernt haben. Für das Forum am wichtigsten ist die Tatsache, dass das Forum zu einer Plattform wird. Am Forum waren bisher acht Institutionen beteiligt. Jetzt kommen weitere hinzu und die Förderung durch das Ministerium für Forschung und Bildung wird verstärkt weitergehen.

Der Auftritt in sozialen Netzwerken wird demnächst vollständig auf Mastodon umgestellt. Der Auftritt in Twitter oder X wird dagegen aufgegeben auch wegen des Gebaren seines neuen Besitzers. Am 15. Dezember 2023 wird in Frankfurt am Main das 40-jährige Jubiläum des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Volkszählung gebührend gefeiert werden.

Hervorzuheben sind die drei Keynotes

  • Praktische Konkordanz und Kohärenz von Inividualrechten und öffentlichem Interesse im EU Recht der persönlichen Daten von Paul Nemitz (Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz)
  • Europäische Suche? Vom Datenkapitalismus zur Suchmaschinen-Diversität von Astrid Mager (Österreichische Akademie der Wissenschaften)
  • The winner takes it all? - Selbstbestimmung und Fairness beim Teilen von Daten von Ulrich Kelber (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit)

In allen 3 Vorträgen war es keine Frage ob die Übermacht der Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM), uns wirtschaftlich und bei der Bewahrung unserer Privatsphäre bedroht, sondern welche Möglichkeiten wir haben, dem zu entkommen und welche Maßnahmen dafür auf den jeweiligen Ebenen notwendig sind.

Was gab es Neues?

Für die Inhalte der Vorträge verweisen wir auf die verlinkte Seite. Es gab auch wieder viele Zusammenfassungen der Forschungsergebnisse dieses interdisziplinären Forums, die ebenfalls online zur Verfügung stehen. Die "dickeren" Veröffentlichungen lagen zumindest zur Ansicht vor (s. Fotos).

Neue EU Initiativen

Folgende neue Verordnungen/Richtlinien sind im Entstehen oder gerade verabschiedet worden.

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion, Abstimmung frühstens 2024

DSA: wichtig: die Big Five sollen sich nicht selbst präferieren dürfen. Unsere Erkenntnisse bisher siehe Der Digital Services Act ist nun Gesetz und andererseits DSA birgt Gefahr von Netzsperren .

DA: Daten sind für alle da. Daten teilen kann ein Vorteil sein, muss aber geregelt passieren. Daten sind kein Eigentum der Firmen, die sie (zufälligerweise) haben.

DGA: legt fest, dass öffentliche Daten anonym sein müssen. Es kann Daten-Mittler geben, Eine altruistische Datenspende wird eingeführt. Sie beruht auf DGA Art. 2 (16) Voluntary Sharing

AIA: Im bisherigen Text fehlen die Klagerechte des Einzelnen. Alle anderen bisher festgelegten Vorschriften sind eigentlich sowieso selbstverständlich und beruhen auf unserer Ethik.

Aus der Tatsache, dass der KI Act keine Individualrechte enthält folgt, dass die Datenschutzbeauftragten dringend aktiv werden müssen. Auch die Zivilgesellschaft muss klagen können und die Technik muss das unterstützen können. Das gilt allgemein auch für die anderen Richtlinien. Ein erster Einstieg wäre, dass auch SAP Module vom Unternehmen bereitstellt werden, die der Betriebsrat oder der Datenschutzbeauftragte nutzen können, um die Datenverarbeitung im Unternehmen überhaupt durchblicken zu können.

Merksätze

Die Big Five machen uns eine kostenlose Kultur vor, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Deren Machtkonzentration ist negativ für Innovation und natürlich auch für die Individualrechte des Einzelnen.

Bürger sind Grundrechtsträger und nicht Wirtschaftsgut.

Die Überwachungsgesamtrechnung steigt auch in den letzten Jahren ständig weiter an.

Google ist gelebte Ideologie des Kapitalismus, eine Realisierung von Profit.

Wichtig ist das Primat der Politik über die jeweiligen Geschäftsmodelle, zum Beispiel das der Big5.

Bei den Big5 liegen ungefähr 500-1000 Daten pro Person. Damit ist mehr möglich als eine Vorhersage des Verhalten des Einzelnen. Es ist ein Einstieg zu optimaler Manipulation der Menschen. Damit wird eine freie Gesellschaft ad absurdum geführt. Der EuGH hat bereits einen solchen Chilling Effect festgestellt, der im Ergebnis die Menschen daran hindert für ihre Rechte einzustehen.
Daten-Treuhänder und Datengenossenschaften

Der DGA reguliert Daten-Vermittlungsdienste. Menschen oder Unternehmen einigen sich per Vertrag darauf ihre Daten dem Dienst für bestimmte Zwecke zur Verfügung zu stellen. Können dadurch künftig auch andere für mich in eine Datenverarbeitung/-nutzung einwilligen?

Eine Einwilligung kann nach DSGVO jederzeit widerrufen werden, Verträge jedoch nicht. Was ergibt sich daraus?

Ein Projekt berichtete über Daten-Treuhänder im Journalismus. Für einen solchen "Fair"-dienst ist das Vertrauen der Nutzer das wichtigste. Wahre und falsche Nachrichten müssen unterschieden werden können. Das Teilen von Daten ist nicht nur ein Problem für den Datenschutz. Weitere Probleme können durch Diskriminierung, Verzerrung, oder Copyright Ansprüche entstehen. Hier sind die großen Verlage, z.B. Elsvier oder Springer maßgebende Hindernisse.

Aufgrund der DSGVO wurden in der EU bisher Strafen in Höhe von 2,8 Milliarden € verhängt. Es stellt sich die Frage, ob mit diesen Strafen gemeinnützige Daten-Vermittlungsdienste finanziert werden können. Eine solche Finanzierung wäre zu unzuverlässig, da gegen die Strafen oft über Jahre geklagt wird.

Gefahren bei Gesundheitsdaten

Die Anonymisierung von Gesundheitsdaten im geplanten EU-Gesundheitsdatenraum und der Richtlinie 2016/679 soll mit "vertretbarem Aufwand" erfolgen. Dies kann im Einzelfall unzuverlässig oder nicht ausreichend sein. Der DGA verpflichtet zum Teilen von Daten sofern daraus ein sozialer Mehrwert entsteht. Art. 40 DSA behandelt Forschungsdaten. Trotzdem ist das Opt-Out Modell, welches für die ePA geplant ist, falsch. Das für die ePA geplante Opt-Out aus einer Zwangs-ePA ist nicht rechtskonform und wird sicher im weiteren Klageverfahren als unzulässig gekippt.
Interoperabilität und Portabilität

Nach Art. 20 DSGVO besteht das Recht die eigenen Daten aus einem sozialen Netzwerk in ein anderes zu portieren. Die Vorschrift legt als mögliche Formate dafür fest: CSV, XML, JSON. Die Firmen müssen die Daten eines anfragenden Nutzers innerhalb eines Monats liefern. Nur 26 % der Menschen kennen dieses Recht, nur 7 % haben es bisher genutzt, aber 63 % der Menschen haben in ihrem Leben bereits zu einem anderen sozialen Netzwerk gewechselt.

Diejenigen, die ihre Daten angefragt haben, waren erstaunt über die Menge der gelieferten Daten. Allerdings fehlen für den Import in fast allen Fällen die Tools um die Daten in das neue Netzwerk zu importieren. Hier muss nachgearbeitet werden. Der Druck dazu kann nur über mehr nachfragende Nutzer entstehen.

Digitale Nachweise in der öffentlichen Verwaltung

Es gibt bereits folgende Möglichkeiten, um sich im Netz für Dienste zu identifizieren:

  • Die EU Digital Wallet
  • Der ePerso
  • Die Bund-ID
  • Die Möglichkeiten von Facebook, Apple oder Google, die am meisten genutzt werden, die aber eigentlich niemand nutzen sollte.

Alternative Suchmaschinen

Die Suchmaschine ist der Zugang zu Wissen. Im Durchschnitt nutzen in Deutschland 94 % Google als Suchmaschine. Selbst im Kreis der Teilnehmer dieser Konferenz sind es noch 52 %.

  • Ecosia nutzt als Suchmaschine Bing von Microsoft.
  • Startpage nutzt als Suchmaschine Google.
  • Yacy ist eine dezentrale Suchmaschine
  • Open Web Index (EU Projekt)

Open Web Web Index der EU

Der Fokus liegt in der Katalogisierung des Wissens in der Forschung. Für die Entwicklung des EU-Index müssen täglich etwa 1000 Entscheidungen getroffen werden. Deshalb geht die Entwicklung nur langsam voran.

Daten als Währung

Beim Bezahlen eines Dienstes durch meine persönlichen Daten - wie es tagtäglich im Netz geschieht - entsteht ein Widerspruch zwischen der digitalen Inhalte-Richtlinie aus dem Jahr 2022, die im BGB §312 und §327 in deutsches Recht gegossen wurde, gegenüber der DSGVO. Diese verlangt jederzeit

  • die Möglichkeit der Einwilligung und des Widerrufs,
  • eine strikte Zweckbindung,
  • die Datenminimierung,
  • ein Kopplungsverbot.

Also sprechen 4 Tatbestände aus einem Grundrecht (Informationelle Selbstbestimmung) gegen jede Erwägung, das das Bezahlen mit persönlichen Daten überhaupt angedacht wird. Schon allein die Voraussetzung der Informiertheit bei einer Einwilligung würde verlangen, dass der Einzelne den Preis seiner Daten kennt. Die Unmöglichkeit eines Widerrufs wäre das zweite Hindernis, welches nicht beseitigt werden kann.

Sprachassistenten

In diesem Projekt wurden Menschen mit Sprachassistenten nach ihren Vorkehrungen zum Datenschutz gefragt. Die (falschen) Antworten waren wie üblich

  • Ich habe nichts zu verbergen.
  • Meine Daten sind sowieso irrelevant.

Es entstehen dann in den Entschuldigungen die kleinen Fluchten:

  • wenn ich allein sein will, ziehe ich den Stecker,
  • vertrauliche Gespräche führe ich nur noch im Freien.

Vergessen wird dabei stets das Handy in der Tasche, welches die gleiche Funktion wie Alexa haben kann. Das Negativ-Super Beispiel war der Nutzer, der über Alexa sein Passwort für seine Smart Home Einstellungen setzt. Vergessen wir nicht, auch wenn, um ein Passwort mit 14 Zeichen zu knacken im Jahr 2020 noch 2 Millionen Jahre notwendig waren, so sind es 2023 lediglich noch 3000 Jahre. Alle Passworte unter 12 Zeichen kann man vergessen, sie sind mit Brute Force (Ausprobieren) innerhalb von Minuten zu knacken.

Fazit

Allen vorgestellten Projekten war gemeinsam der Versuch einen fairen Datenhandel als Gegenmodell zu den Big5 zu entwickeln. Die meisten Initiativen haben jedoch keine Durchsetzungskraft. Der Grund dafür ist, dass der Staat entweder abwartend bleibt oder die Absprachen innerhalb der EU nicht zeitnah getroffen werden.
... und die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam, so dass selbst die offensichtlichsten Verstöße gegen unsere Grundrechte erst nach Jahren geahndet werden. (Vorratsdatenseicherung, BKA Novelle, Schrems gegen Facebook, ...)

Mehr dazu bei https://www.forum-privatheit.de/jahreskonferenz-2023/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wD
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22.09.2023 EU-Rat vertagt Abstimmung zur Chatkontrolle

Veto Ankündigung durch Justizministerium

Wow, können wir endlich mal die FDP loben? Der FDP Justizminister für Digitales und Justiz zeigte schon frühzeitig rote Linien zu dem Kommissionsentwurf zur Chatkontrolle auf und hat nun in einem Brief an seine europäischen Amtskollegen ein deutsches Veto angekündigt, sollte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) das Dossier zur Chatkontrolle vorgestern besprechen wollen. So wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen.

Die roten Linien sind

  • Keine Maßnahmen, die zu einem Scannen privater verschlüsselter Kommunikation führen,
  • kein Scannen privater Kommunikation auch dann, wenn sie unverschlüsselt ist,
  • keine Altersverifikation für Messenger- und Hosting-Dienste sowie App-Stores durch die Vorlage eines Personalausweises,
  • Streichung der Artikel 7 bis 11 zu Aufdeckungsanordnungen nebst Aspekten wie Client-Side-Scanning (CSS), also dem Durchsuchen und Ausleiten privater Kommunikation direkt auf Endgeräten. Alle diese geplanten Maßnahmen haben nichts mit der angeblichen Absicht des Jugendschutzes zu tun. Nicht nur das Justizministerium wendet sich gegen das geplante Gesetz zur Chatkontrolle - einer Überwachung des Inhalts unser aller Kommunkation - sondern auch die Digitalwirtschaft läuft wegen des Aufwands aktuell Sturm gegen die Chatkontrolle. Vor einer Woche schickten die Initiative European Digital Rights (EDRi) und 81 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen einen offenen Brief an die EU-Regierungen und protestierte gegen diesen orwellschen Überwachungsplan.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Widerstand-aus-Deutschland-Abstimmung-im-EU-Rat-zur-Chatkontrolle-geplatzt-9310335.html
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21.09.2023 EuGH urteilt gegen geheime EU-Forschung

"Pseudowissenschaftlicher Sicherheits-Hokuspokus findet keine Terroristen"

Mit der Rechtssache T-158/19 hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Tagen wichtige Klarstellungen zur Transparenz der EU-finanzierten Entwicklung von Überwachungstechnologie ausgesprochen. Ausgangspunkt war die Transparenzklage des EU-Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). Ihn interessierten die Hintergründe des im Rahmen des Projekts „iBorderCtrl“ der EU erprobten Einsatzes umstrittener KI-gestützter “Video-Lügendetektor”-Technologie an Reisenden.

Video-Lügendetektoren sind illegal und unethisch

Wie bitte? Lügendetektoren bei Ermittlungen in den Staaten der EU? Man glaubt es kaum, welche verrückten Ideen in der Sicherheitsforschung der EU gefördert werden. Im Rahmen unseres Projekts "Stop Orwell 2020" hatten wir im Zeitraum 2016-18 die Sicherheitsforschung der EU genauer unter die Lupe genommen. Unsere damaligen Erkenntnisse haben wir nach Ende des Projekts Stop Orwell 2020 und dem Abschalten der Domain auf unsere Seiten übernommen.

Damals mussten wir uns mit Flüchtlings-jagenden Roboterfahrzeugen an den EU Landgrenzen, Hooligan-erkennender Videoüberwachung in Sportstadien (INDECT) und auch bereits mit Angstschweiß-registrierenden Verhörstühlen beschäftigen. Natürlich waren 90% der Projekte Schrott, aber trotzdem ging von ihnen eine große Gefahr für die Menschen in der EU aus. Jede Überwachungstechnologie produziert False Positives - zu Unrecht identifizierte Unschuldige, die dann ihre Unschuld beweisen müssen.

Patrick Breyer hat nun mit seiner Klage die EU in erster Instanz dazu gezwungen, eine Vielzahl von Dokumenten über das Projekt ganz oder teilgeschwärzt herauszugeben, die er auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Darunter sind viele Dokumente, die zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ mit weitreichenden Schwärzungen versehen wurden. Gegen diese Schwärzungen wird er weiter vorgehen, auch wenn der EuGH dies mangels „besonderer Dringlichkeit“ vorerst abwies.

Der EuGH stellte aber 3 Grundsätze klar

  • Nicht alle Informationen über ein konkretes EU-Forschungsprojekt seien als Geschäftsgeheimnis geheimzuhalten, sondern nur die im Rahmen des Projekts entwickelten „Tools und Technologien“.
  • Die Ergebnisse eines Projekts seien nicht per se geheimzuhaltende Geschäftsgeheimnisse.
  • Der öffentliche Informationszugang sei auch bei laufenden EU-Forschungsprojekten nicht ausgeschlossen.

Dies wird kommende Verfahren erleichtern. Patrick Breyer erklärte nach dem Urteil

“Die Europäische Union finanziert im Dienste privater Profitinteressen immer wieder die Entwicklung und Erprobung von Technologie, die die Grundrechte verletzt und unethisch ist. Künftig finanziert sie sogar Waffenforschung. ... Die auf meine Klage ergangenen Urteile brechen mit Jahrzehnten der geheimen EU-finanzierten Entwicklung brandgefährlicher Technologien zur Massenüberwachung, Massenkontrolle und Personendurchleuchtung.Mit meiner Transparenzklage habe ich ganz grundsätzlich klären lassen, dass der Steuerzahler, die Wissenschaft, Medien und Parlamente ein Recht auf Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung haben, soweit nicht Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Gerade bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen wie dem ‚Video-Lügendetektor‘ ist öffentliche Kontrolle unentbehrlich.

Die herausgeklagten Dokumententeile zum iBorderCtrl-Projekt belegen, dass allen Beteiligten klar war, dass ein Einsatz des getesteten Video-Lügendetektor illegal und unethisch wäre, dass dies im Profitinteresse aber einfach ignoriert wird. Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden als Marketinginstrument missbraucht, Forschungsmittel werden für Lobbying zweckentfremdet. Die EU-Forschungsförderung muss grundlegend reformiert werden!

Ich bin davon überzeugt, dass man mit diesem pseudowissenschaftlichen Sicherheits-Hokuspokus keine Terroristen findet. Für gestresste, nervöse, auffällig angezogene oder müde Menschen kann eine solche Verdächtigungsmaschine schnell zum Alptraum werden. Lügendetektoren sind hierzulande vor Gericht gerade deshalb nicht als Beweismittel zugelassen, weil sie nicht funktionieren. Mit der EU-finanzierten Entwicklung von Technologien zur immer stärkeren Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Menschen muss Schluss sein! Dafür kämpfen wir auch in den Verhandlungen über das geplante KI-Gesetz.“

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/piraten-klage-zwingt-eu-zur-veroeffentlichung-geheimer-ki-ueberwachungsforschung/
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15.09.2023 Offener Brief gegen EU-Chatkontrolle

80 NGOs gegen EU-Chatkontrolle

Nicht nur in den Staaten der EU, sondern weltweit existiert eine Bewegung gegen die Pläne der EU das Internet mit einer "Chatkontrolle" zu regulieren. Wie netzpolitik.org berichtet, warnt ein internationales Bündnis von Nichtregierungsorganistionen vor den Überwachungsplänen der EU. Die Verordnung gefährde Freiheit und Sicherheit aller Internetnutzer*innen, sagen mehr als 80 NGOs aus Afrika, Asien, Europa, Latein- und Südamerika sowie den USA.

Unter dem Deckmantel einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll künftig die anlasslose Massenüberwachung von Millionen von Menschen in der EU - und darüber hinaus - möglich sein. Der jetzt vorliegende Entwurf könnte

  • Firmen dazu zwingen, die digitale Kommunikation von jedem zu scannen,
  • die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden,
  • zu einer verpflichtenden Ausweiskontrolle vor der Internetnutzung führen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), Mitunterzeichner des Offenen Briefs, hält das Vorhaben auch für unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU. "Sehenden Auges und wider besseres Wissen nehmen die EU-Co-Gesetzgeber in Kauf, eine Verordnung zu verabschieden, die der EuGH sofort wieder einkas­sieren müsste", sagt Rechtsanwalt Dr. David Albrecht gegenüber netzpolitik.org.

EU Kommission bleibt beratungsresistent

Seit den Auseinandersetzungen um die Chatkontrolle in der EU haben neben der Zivilgesellschaft auch renommierte Wissenschaftler:innen und auch auch IT-Wirtschaftsverbände und der juristische Dienst des Rates die EU-Staaten vor einer solchen Verordnung gewarnt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkonrolle-weltweite-warnung-vor-ueberwachungsplaenen-der-eu/i
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chatkontrolle&sel=meta
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11.09.2023 Anbieter sollen Passworte herausgeben

... die sie nicht haben - Vertrauen in Digitalisierung verspielt

Da schauen wir bei Gesetzesänderungen eigentlich aus schlechter Erfahrung etwas genauer hin und trotzdem ist die Änderung von Telemediengesetz (TMG) und des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Winter und Frühjahr 2020 durch das Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" zwar nicht völlig an uns vorbeigegangen, aber wir haben ein "Hintertürchen" übersehen was die damit verknüpften Grundrechtseingriffe noch viel größer macht.

Jetzt 3 Jahre danach kann man zwar sagen, den Dammbruch des Rechtsstaates hat es nicht gegeben, weil die Gesetze-Schreiber wie üblich weit von der technischen Realität entfernt waren. Doch der Reihe nach - was waren die Inhalte?

  • Die begehrten Bestandsdaten sollen generell neben Strafverfolgern und sämtlichen Geheimdienste auch Ämter in die Hände bekommen, die etwa Ordnungswidrigkeiten oder Schwarzarbeit ahnden.
  • Der Auskunftsanspruch soll "soweit dies zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist", also zum Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen, genutzt werden.
  • Zu den abfragbaren Daten gehören ausdrücklich auch Daten auf räumlich getrennten Speichereinrichtungen (Cloud).
  • Passwörter sollen Behörden erhalten, die "besonders schwere Straftaten" verfolgen oder für die "Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig" sind.

Passwörter?

Regen wir uns an dieser Stelle nicht schon wieder über "Ordnungswidrigkeiten" und die Gelddruckmaschine für Abmahnanwälte auf, das hatten wir damals bei der Novelle vor 3 Jahren bereits getan. Aber der Cloudzugriff und die Herausgabe von Passwörtern haben es in sich. Wir verstehen noch, dass der Serverbetreiber auf die Cloud (auf seinem Server) zugreifen kann, nehmen aber an, dass die persönlichen Daten der Nutzer verschlüsselt abgelegt werden und nach allgemeiner Rechtsauffassung der Serverbetreiber das Passwort, wie auch alle anderen Nutzerpasswörter nicht im Klartext speichert.

Denn das Gesetz verlangt von Telemedienanbieter im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den gängigen IT-Sicherheitsbestimmungen, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen. Den Serverbetreibern sind also nur irgendwelche Hashwerte bekannt, niemals jedoch die wirklichen Passworte. Also können auch Sicherheitsbehörden im Normalfall von den Betreibern auch keine erhalten.

Das zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, nicht irgendwelche Anbieter für die Aufbewahrung der eigenen Daten zu wählen - und vor allem keine, die nach US-Recht nicht an die DSGVO gebunden sind.

So gab es 3 Jahre nach der Gesetzesänderung auch kaum sensationelle Fälle von Passwortherausgaben. Trotzdem hätten wir vor 3 Jahren vor der Gefahr warnen müssen, denn ständig machen auch IT-Verantwortliche Fehler und können damit die ihnen anvertrauten Daten ihrer Kunden in Gefahr bringen.

Kritisieren müssen wir - auch nach 3 Jahren, denn ihre Begehrlichkeiten sind inzwischen nicht kleiner sondern größer geworden - die Regierenden, dass sie mit solchen Gesetzen das Vertrauen in die Datenverarbeitung untergraben und damit ihren eigenen Digitalisierungswahn selbst boykottieren.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kampf-gegen-Hass-Bundesregierung-stimmt-fuer-Pflicht-zur-Passwortherausgabe-4663947.html
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06.09.2023 Selbstbestimmungsgesetz mit Überwachungsanhängsel

Intime Neugier des Sicherheitsapparats

Über das neue Selbstbestimmungsgesetz war man sich eigentlich schon seit dem Frühjahr einig, da preschte plötzlich das Innenministerium dazwischen. Denn vom Inlandsgeheimdienst bis zum Zoll wollen alle Dienste des ausufernden Sicherheitsapparats in Deutschland wissen, wenn eine Person in Deutschland ihren Namen oder den Geschlechtseintrag ändert.

Dabei wird dieser Eintrag sowieso in allen möglichen Datenbanken durch die Änderung der Einträge im elektronischen Personalausweis (ePerso) verändert. Die Behörden wollen jedoch zusätzlich einen aktiven Vermerk, dass diese Änderung erfolgt ist. Das Argument lautet, wie netzpolitik.org berichtet: Kriminelle könnten die neuen Regelungen missbrauchen, um mit einer neuen Identität unterzutauchen.

Dieses Argument läuft ins Leere, denn an dem Personeneintrag ändern sich ja höchstens Name und/oder Gechlecht, alle über die Jahre - gegen jede Notwendigkeit und unseren Protest - eingeführten Kennziffern, wie die Steuer-ID, die Ausweisnummer, der Nachname, der Geburtstag, ... bleiben gleich.

Das reicht den Sicherheitsfanatikern nicht, obwohl selbst im Kabinettsentwurf schon steht, dass die Änderung an das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz gemeldet werden soll. Dort wäre die Änderungshistorie vermerkt, die im ePerso natürlich nicht steht. Beim alten Transsexuellengesetz (TSG) oder etwa im Waffenregister erfolgen Änderungen ohne aktive Meldung. Warum jetzt diese zusätzliche Verschärfung?

Netzpoltik.org befürchtet, wenn es zu der aktiven Meldung kommt, würde das bedeuten: Die persönlichen Daten von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, gehen automatisch an bis zu zehn verschiedene Bundesbehörden. Für Menschen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit ist darunter auch das Bundesamt für Migration.

Geschieht das nur um den Überwachungsstaat weiter auszubauen oder spielen hier auch Ängste vor Transgender und queeren Menschen mit?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/selbstbestimmungsgesetz-datenweitergabe-an-den-gesamten-sicherheitsapparat/
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aktionfsa@diasp.eu

07.08.2023 Ex-BND-Chefs fordern mehr Befugnisse

Trennungsgebot nur noch eine leere Hülle

Komisch, eigentlich erwischt man sie ständig, dass sie ihre bereits ausgedehnten Befugnisse überschreiten, in dem sie

  • Staatstrojaner einsetzen,
  • Politiker und Journalisten abhören,
  • die Luft über Deutschland nicht mehr zum Inland definieren,
  • ...

Auch Fefe macht sich lustig über Menschen, die keine Privatsphäre kennen und überall Kameraüberwachung wollen und dann noch die USA als Vorbild sehen. Wenn sie denn man bei Ungesetzlichem erwischt werden, dann macht die Politik schnell ein BND Gesetz, welches das Ungesetzliche zur Regel erklärt.

Und trotzdem berichtet tagesschau.de, dass z.B. die beiden ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning und Gerhard Schindler die deutschen Nachrichtendienste von der Politik zu stark eingeschränkt sehen. Beide forderten auch, die Zuständigkeit für den BND aus dem Kanzleramt auf das Verteidigungsministerium zu verlagern.

Wollten wir nach dem 2. Weltkrieg nicht Polizei und Geheimdienste strikt trennen? Das sollte erst recht für Militär und Geheimdienste gelten. Oder wird hier schon Stimmung für die Zeit nach der nächsten "Machtergreifung" gemacht?

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/bnd-chefs-befugnisse-100.html
und https://blog.fefe.de/?ts=9a3179ba
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26.07.2023 Edward Snowden im Gespräch mit dem Guardian

Überwachung von 2013 erscheint uns heute wie Kinderspielzeug

“If we think about what we saw in 2013 and the capabilities of governments today,” Snowden told The Guardian, “2013 seems like child’s play.”

"Wenn wir darüber nachdenken, was wir 2013 gesehen haben und welche Möglichkeiten Regierungen heute haben", sagte Snowden dem Guardian, "dann erscheint 2013 wie ein Kinderspiel."

Unsere Probleme heute sind viel gravierender als damals und wir werden wesentlich mehr Kraft benötigen, um uns heute gegen die Überwachung durch staatliche Stellen aber noch mehr gegen die durch private Unternehmen zu wehren. Edward Snowden klagt an:

  • Strafverfolgungsbehörden haben damit begonnen, Gesichtserkennungstechnologie zur Identifizierung von Verdächtigen einzusetzen.
  • Journalisten und zivilgesellschaftliche Gruppen fordern ein weltweites Moratorium für den Verkauf und die Weitergabe von Spionagesoftware wie Pegasus, mit der Dutzende von Journalisten in mindestens zehn Ländern ins Visier genommen wurden.
  • Trotz der in den letzten Jahren erhobenen Forderungen nach einer Bundesgesetzgebung zur Zügelung von Big-Tech-Unternehmen haben wir keine nennenswerten Maßnahmen zur Einschränkung der Möglichkeiten von Tech-Unternehmen, Daten zu sammeln, gesehen.

Im weiteren Gespräch zählt unser Ehrenmitglied Edward Snowden die Maßnahmen auf, die angestoßen von der US-Zivilgesellschaft dem Überwachungswahn versuchen einen Riegel vorzuschieben. Aber alle diese Maßnahmen sind entweder im Sand verlaufen oder wurden durch neue Überwachungstechniken noch überboten. So endet das Gespräch mit einer resignierenden Botschaft:

"We trusted the government not to screw us. But they did. We trusted the tech companies not to take advantage of us. But they did."
"Wir vertrauten darauf, dass die Regierung uns nicht verarschen würde. Aber das taten sie. Wir haben den Technologieunternehmen vertraut, dass sie uns nicht ausnutzen. Aber das taten sie."

... und Jede/r trägt seine Wanze heute freiwillig mit sich herum ...

Mehr dazu bei https://21stcenturywire.com/2023/07/07/snowden-todays-surveillance-technology-makes-2013-look-like-childs-play/
und https://www.theguardian.com/us-news/2023/jun/08/no-regrets-says-edward-snowden-after-10-years-in-exile
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