#rasterfahndung

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11.12.2024 Schleswig-Holstein auf Abwegen

Katastrophales "Sicherheits- und Migrationspaket"

"Es ist nicht alles Gold was glänzt." Vor wenigen Tagen hatten wir die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein noch gelobt, wegen des geplanten Umstiegs der Arbeitsplätze in der Verwaltung auf das quelloffene Betriebssystem Linux.

Nun ist es an der Zeit diese Regierung wegen ihres "Sicherheits- und Migrationspakets" zu verdammen, denn es beinhaltet u.a.

  • verschiedene Arten der biometrischen Gesichtserkennung,
  • Abgleich der Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen des Internets mit den polizeilichen Fahndungsdaten,
  • dann hat die Polizei ein eigenes Clearview oder PimEyes,
  • das ist ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzregeln,
  • aber die EU-KI-Verordnung verbietet "die Verwendung von KI-Systemen für die Gesichtserkennung",
  • Einsatz von Überwachungstechnik bei Großveranstaltungen oder an Kriminalitätsschwerpunkten,
  • Einsatz von Staatstrojanern in Form der sog. „Quellen-TKÜ“.

Dieser Katalog aus dem Gruselkabinett in Kiel wiegt um einiges schwerer als die wünschenswerte mögliche Einführung von Linux.

Ist das der Vorgeschmack auf eine mögliche schwarze-grüne Koalition im Bund?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/schwarz-gruene-landesregierung-schleswig-holstein-fuehrt-gleich-mehrere-arten-von-gesichtserkennung-ein/
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Schleswig-Holstein #Sicherheitspaket #Migrationspaket #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #DataMining #KI-Act #AI #Staatstrojaner #QuellenTKÜ #Smartphone #Handy

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09.11.2024 Whistleblower aus einem US Geheimdienst

Interview mit Thomas Drake

Seit unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 die weltweite Überwachung der Menschen öffentlich machte, haben wir nur von wenigen Whistleblowern aus den US Geheimdiensten oder dem Militär gehört. Wir erinnern uns noch gut an den 2021 von der US Justiz verfolgten Drohnenpiloten Daniel Hale.

Nun hat die Junge Welt den Whistleblower Thomas Drake interviewt. Darin erzählt Drake die Geschichte der NSA, eines Geheimdienstes, der im Herbst 1952 so geheim allein durch einen Erlass des US Präsidenten gegründet wurde, dass seine Existenz eine ganze Weile lang im Verborgenen blieb.

In seinem Interview gibt er nicht nur Geschichtsunterricht, sondern weist uns auf die bevorstehenden Gefahren durch die allumfassende Überwachung hin. Künftig - und auch bereits jetzt - wird diese Überwachung durch künstliche Intelligenz (KI) - beliebig erweitert.

Seit 9/11 arbeiten die US Geheimdienste nach dem Heuhaufenprinzip - alles wird gesammelt - und dann werden die "Stecknadeln" gesucht. In der Regel weisen wir an dieser Stelle immer auf die False Positives, die fälschlicherweise Verdächtigten, hin, die dann gezwungen sind ihre Unschuld zu beweisen, wenn sie nicht wie bei den Drohnenmorden üblich einfach zu Kollatealschäden erklärt werden.

Insbesondere beunruhigt ihn Überwachungs-KI in Verbindung mit moderner Kriegführung. Zitat: KI ist keine wirkliche Intelligenz, sondern ein großes Sprachmodell. Es sind Algorithmen, die über Rückkopplungsschleifen verfügen, um die Effizienz der Zielerfassung zu erhöhen. Dann werden diese im Feld eingesetzt. Die KI wird Ziele finden. Das Tragische daran ist, dass man eine Menge Unschuldige töten wird. Genau diese Kritik haben wir auch in unserer Reihe zur KI (Teil 1) aufgenommen und werden sie in den folgenden Teilen aus ethischer Sicht betrachten.

Auch Thomas Drake weist bei dieser schrecklichen Tatsache auf den mit dem Daniel-Ellsberg-Preis ausgezeichneten Whistleblower Daniel Hale hin, der enthüllt hatte, dass 90 Prozent der Opfer früher KI-Targeting-Algorithmen völlig unschuldig waren.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/487063.whistleblower-im-us-geheimdienst-das-mantra-war-sammelt-einfach-alles.html
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Tags: #KI #AI #künstlicheIntelligenz #ThomasDrake #NSA #Geheimdienste #USA #Missbrauch #Kollateralschaden #Drohnenkrieg #Lauschangriff #Überwachung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #DataMining #Heuhaufen #Datenbanken

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10.10.2024 Recht auf Anonymität wieder herstellen

Gesichtserkennung und Vermummungsverbot nicht akzeptabel

Schon einzeln sind beide Vorgänge ein Verstoß gegen die Menschenrechte, auch gegen die bei uns geltenden Grundrechte. Die Gesichtserkennung greift in mein Persönlichkeitsrecht und das Recht auf mein Bild ein. Zusammen mit der Erkennungssoftware werden mein Bild und weitere Daten über meine Person zusammengeführt. Das haben diverse Gerichtsentscheidungen bestätigt und sehen eine anlasslose Gesichtserkennung kritisch.

Für ein Ende des pauschalen Vermummungsverbots gibt es ebenfalls gute Gründe: Filmende Neonazis und Polizist*innen zum Beispiel – und die wachsende Bedrohung durch automatisierte biometrische Identifikation. Amnesty International, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Humanistische Union fordern ein Ende des pauschalen Vermummungsverbotes, schreibt Netzpolitik.org.

Aber im Bundesversammlungsgesetz droht der entsprechende Paragraf bis zu einem Jahr Haft an, wenn man sich zum Schutz der Identität auf Freiluftversammlungen das Gesicht verhüllt. Dazu reicht schon das Tragen einer FFP2 Maske, dessen Nichtnutzung noch vor 2 Jahren auch strafbewährt war und zur jetzigen Herbstzeit auf vielen Grippe- und Corona-Impf-Plakaten wieder empfohlen wird.

Die Polizei müsste also nachweisen, dass ich die Maske zur Vermummung und nicht zum Schutz trage. Oder ist die Unschuldsvermutung auch an dieser Stelle bereits brüchig? Es wird noch unmöglicher: Allein das Mitführen von Vermummungsutensilien kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro nach sich ziehen, stellt Netzpolitik.org fest.

Unabhängig von der Staatsgewalt kann man bereits auf "Feindeslisten" von Neo-Nazis landen, wenn diese aus öffentlichen Bildern von Demos nach Bildern dieser Person im Internet suchen und dabei z.B. den Namen, die Adresse, die Arbeitsstelle oder seine Zugehörigkeit zu einem Verein finden. Auch ausländische Geheimdienste machen dies und Amnesty International sind Fälle bekannt, in denen "Menschen bei der Heimreise in den Iran festgenommen wurden, weil sie hier auf einer Demonstration waren".

Im Zeitalter von Gesichtserkennung sollte das Vermummungsverbot fallen, fordern Juristen, dazu hier 2 Zitate aus dem verlinkten Artikel. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt: „Da ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt, wenn man nicht anonym an Versammlungen teilnehmen kann. Das berührt mittelbar auch die Versammlungsfreiheit ...
Philip Dingeldey von der Humanistischen Union sagt: „Das Recht auf Anonymität von Demonstrierenden oder Versammelten wiegt höher als etwaige polizeiliche Wünsche nach einer erleichterten Strafverfolgung ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-gesichtserkennung-wie-das-vermummungsverbot-menschen-und-grundrechte-gefaehrdet/
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Tags: #Gesichtserkennung #Vermummungsverbot #Polizei #Geheimdienste #Rechtsaußen #Neo-Nazis #Feindeslisten #Faschisten #Rassismus #Datenschutz #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Videoüberwachung #Rasterfahndung

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24.09.2024 Sicherheitspaket schleift Grundrechte

Anlasslose Kontrollen und Ausgrenzung "Fremder"

Das zur Zeit in der Abstimmung befindliche sogenannte "Sicherheitspaket" von Innenministerin Faeser kratzt erheblich an verschiedenen unserer Grundrechte. Nicht nur in der Asyldebatte bestimmt inzwischen die AfD die Parolen und alle laufen hinterher. Auch bei den Aufgaben der Polizei sieht es so aus: Wenn die AfD fordert, dass ausländisch aussehende Menschen auf Volksfesten und demnächst auch in die Einkaufsviertel der Innenstädte keinen Zutritt haben dürfen, dann macht das "Sicherheitspaket" der Ampel daraus: Menschen sollen künftig ohne Verdacht einfach so von der Polizei kontrolliert und durchsucht werden, z.B. um eventuelle Messer sicherzustellen.
Wer nicht kontrolliert werden will, muss zu Hause bleiben

Die Polizei, deren Aufgabe die Strafverfolgung sein sollte, wird zum Ersatzgeheimdienst, der mit Schleierfahndung präventiv tätig werden kann. Der Polizeibrief der Alliierten von 1948 genau gegen diese Vermischung der Aufgaben, der davor zu einer Gestapo geführt hatte, sollte uns mahnen so einen Weg nicht wieder zu gehen. Kurioserweise sind es gerade wieder Sozialdemokraten, die die Gefahr für die Demokratie nicht sehen wollen.

Aus bisher "beschränkten Gebieten", wie Grenzgebiete, Teile der Verkehrsinfrastruktur, wie Bahnhöfe oder besonders kriminalitätsbelastete Orte und begründete besondere Waffenverbotszonen, soll jetzt das ganze Land zur Spielwiese für Racial Profiling, Durchsuchungen in der Öffentlichkeit und andere Schikanen werden. Bestimmte Menschengruppen werden damit stigmatisiert und ausgegrenzt - genau das ist die Absicht der AfD.

Viele NGOs, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und 20 weitere haben in Stellungnahmen ihre Ablehnung zu den beiden Gesetzespaketen artikuliert. "Jede dieser Neuerungen hätte eine eigene Anhörung verdient", sagte die Juristin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegenüber Netzpolitik.org.

Auch die Streichung von Sozialleistungen für bestimmte Flüchtlingsgruppen kann nur zur Obdachlosigkeit und Verelendung führen. Insgesamt werden durch die neuen Gesetze viele Grundrechte eingeschränkt, so dass - in einigen Jahren - das BVerfG diese Vorschriften wieder für nichtig erklären wird. Aber bis dahin werden viele Menschen Opfer, auch False Positives durch fehlerhafte Gesichtserkennung oder allein wegen ihres "ausländischen Aussehens". Alles dies spielt den neuen Nazis in die Hände ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/anhoerung-im-innenausschuss-harte-kritik-am-ueberwachungspaket/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungspaket-ampel-will-anlasslose-personenkontrollen-und-durchsuchungen-fast-ueberall/
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Tags: #Sicherheitspaket #Grundrechte #Innenministerin #Faeser #Gesichtserkennung #Biometrie #Messerverbot #Ausgrenzung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Mining #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Sozialleistungen #Verelendung #Polizeibrief1948

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18.09.2024 Hessen scheitert mit Verfassungsschutzgesetz

HVSG in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG)für nichtig erklärt und bei anderen Formulierungen schnelle Nachbesserungen verlangt. In seinem Beschluss kritisiert es im einzelnen:

  • "eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum" ohne "dafür hinreichende Eingriffsschwelle“,
  • der Einsatz von verdeckten Ermittler:innen verstößt gegen die Verfassung,
  • der Datenaustausch innerhalb der Strafverfolgungsbehörden knüpft nicht an „hinreichend gewichtige Straftaten“.

Nach den Bayern hat es damit auch die Hessen erwischt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen wollten. Bis Ende 2025 hat Hessen Zeit das Gesetz nachzubessern. Aber auch in der Zwischenzeit dürfen die beanstandeten Punkte nicht angewendet werden.

Die Verfassungsbeschwerde hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Humanistische Union (HU), die Datenschützer Rhein Main und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eingereicht und sind mit dem Urteil soweit zufrieden. Die Menge der Überwachungsmöglichkeiten ist inzwischen so gewaltig, dass das BVerfG immer öfter der Meinung ist, dass die Überwachungsgesamtrechnung für den einzelnen Bürger eine Einschränkung seiner Grundrechte darstellt. (siehe auch: Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher)

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundesverfassungsgericht-der-hessische-verfassungsschutz-darf-zu-viel/
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Tags: #Verfassungsschutzgesetz #Hessen #Bayern #verfassungswidrig #Bewegungsprofil #Eingriffsschwelle #verdeckteErmittler #V-Leute #DataMining #Rasterfahndung #Polizei #Geheimdienste #Verbraucherdatenschutz #Videoüberwachung #Lauschangriff

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14.09.2024 Zivilgesellschaft verteidigen!

Kampagne Keine Gesichtserkennung

13 Bürgerrechtsorganisationen wollen mit ihrer Kampagne die Ampelregierung an die Forderungen ihres eigenen Koalitionsvertrags erinnern. Dazu gehören Amnesty International und Chaos Computer Club, .Digitale Freiheit, EDRi (European Digital Rights), Wikimedia Deutschland, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, AlgorithmWatch u.a.

So stellt Matthias Marx, Sprecher des Chaos Computer Club (CCC). auf Heise.de zu den Ideen von Innenministerin Faeser unser aller Gesichter im Internet biometrisch zu überwachen fest: "Die Bundesregierung lässt sich von den Faschisten treiben und schwenkt in Rekordzeit von 'Anonymität wahren' zu 'alle biometrisch überwachen'. Es gibt aber keine technischen Lösungen für soziale Probleme."

Abgesehen von der Unmöglichkeit durch das Überwachen Aller die Tat von Einzeltätern vorauszusehen, werden wieder viele False Positives, also fälschlicherweise Identifizierte verdächtigt.. Diese müssen dann ihre "Unschuld" beweisen.

Außerdem führen automatische Erkennungsmethoden wieder zu Racial Profiling. Nicht "deutsch" aussehende Menschen werden zu allererst verdächtigt.

Christian Mihr, stellvertretender Generalsekretär Amnesty Internationals in Deutschland weist auf den Schlag gegen eine demokratische Zivilgesellschaft hin: "All unsere Fotos oder Tonaufnahmen im Netz soll der Staat künftig mit Technologie für Stimm- und Gesichtserkennung durchsuchen dürfen, ob es nun Fotos vom Kindergeburtstag sind, unsere Urlaubs-Schnappschüsse oder ein selbst aufgenommenes Lied. Das verletzt die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung. Auch das Recht auf Protest ist bedroht, wenn Menschen sich künftig fragen, ob Fotos von Demonstrationen mit Gesichtserkennung ausgewertet werden. Wir brauchen gerade jetzt eine aktive Zivilgesellschaft, die sich im wahrsten Sinne des Wortes traut, Gesicht zu zeigen – keine eingeschüchterte."

Dem ist nichts hinzuzufügen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/CCC-denkt-Anleitung-zu-Sabotage-von-Ueberwachung-an-9865448.html
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Tags: #Kampagne #Überwachungsexzess #Faeser #CCC #Gesichtserkennung #Lauschangriff #KI-Act #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Staatsanwaltschaft #Berlin #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #anlasslos #Hass #Hetze #AfD

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12.09.2024 Big-Data-Analysen durch Polizei

Abgleich mit Gesichtern und Stimmen im Internet

Auch wenn fast täglich ebenfalls 3 unschuldige Menschen bei Verkehrsunfällen sterben, wie bei dem verbrecherischen Messerangriff in Solingen, wird dieser von Politik und Medien weiter genutzt, um unsere Grundrechte einzuschränken. Nach einer beispiellosen Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Wochen wird das Thema nun auf die innere Sicherheit ausgedehnt.

Heise.de berichtet: "Die Bundesregierung verschärft ihre Pläne zur Netzüberwachung. Zusätzlich zur Ankündigung von Ende August, Fotos und Videos aus dem Internet polizeilicher Gesichtserkennung zu unterziehen, sollen jetzt auch Videos und Tonaufnahmen mittels Stimmerkennung gerastert werden."

Die Ampel hat ihr "Sicherheitspaket" nach der tödlichen Messerattacke in Solingen nun erweitert um einen Teil zur "Verbesserung der Terrorismusbekämpfung". Während die Polizei bisher die Aufgabe der Strafverfolgung hatte, soll sie zukünftig auch zu Zwecken der Gefahrenabwehr "biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen" mithilfe automatisierter technischer Verfahren mit Informationen etwa aus Sozialen Netzen abgleichen dürfen.

So sollen künftig Lichtbild- und Videodateien gerastert werden, "die gegen oder ohne das Einverständnis des Betroffenen von Dritten ins Internet übertragen werden oder Informationen unfreiwillig preisgeben", schreibt Heise.de. Dies wäre allerdings eine "biometrische Rundum-Überwachung" und damit ein Bruch des eigenen Koalitionsvertrags.

Es ist auch weit mehr als das Durchforsten der Videos und Sprache von Selbstdarstellungen von Terrorgruppen mit der das Vorhaben angekündigt wurde. Nun gibt es fast keine Grenze mehr für beliebige Videos oder Fotos im Netz, obwohl ein Abgleich mit Daten "aus im Internet öffentlich zugänglichen Echtzeit-Lichtbild- und Echtzeit-Videodateien ausgeschlossen" sein sollte. Diesen Widerspruch erkläre, wer es vermag ...

Auf jeden Fall sollen BKA und Bundespolizei mit Künstlicher Intelligenz (KI) in einem ersten Schritt die große Menge polizeilicher Datenbanken zusammenführen und durchforsten dürfen. Damit können sie dann ihre KI-Anwendungen für Big-Data-Analysen im Stil von Palantir & Co fit machen. Allein schon dieses "Sieben" der eigenen Daten dürfte einige False Positives liefern, also fehlerhaft als verdächtig Erkannte, die dann wieder entgegen der Unschuldsvermutung ihre eigene Unschuld beweisen müssen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Solingen-Polizei-soll-Gesichts-und-Stimmerkennung-im-Netz-durchfuehren-9690314.html
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31.08.2024 "Überwachungsexzess der Bundesregierung"
Müssen wir jetzt alle unsere Bilder löschen?

Selbst wenn wir das machen würden, gäbe es mit Sicherheit irgendwo im Internet Kopien und Kopien der Kopien ...

Der "Biometrischer Überwachungsexzess der Bundesregierung", wie es der Chaos Computer Club jetzt nennt, darf nicht Realität werden. Unsere Bilder im Internet dürfen nicht zu einer anlasslosen Suche mittels Gesichtserkennung nach irgendwelchen "Schurken" verwendet werden. Das ist, wie der CCC richtig feststellt, "ein Angriff auf die Privatsphäre aller – ohne klare Notwendigkeit oder Nutzen."
Recht auf Anonymität

Schon wegen dieser Feststellung ist eine Datenverarbeitung unserer Bilder nach DSGVO verboten, denn es fehlt ein Zweck oder Nutzen. Neben einigen wenigen Übeltätern(?) werden Millionen fälschlicherweise verdächtigt und verfolgt (False Positives).

Nebenbei wollen wir auch weiterhin unser Recht auf anonyme Nutzung des Internets verteidigen - auch und gerade, wenn wir mit unseren biometrischen Daten auf Bildern bisher sorglos umgegangen sind.
Drehen die Politiker jetzt völlig ab?

Hinzu kommt, dass die KI-Verordnung es verbietet, KI-Systeme zu nutzen, um Datenbanken für biometrische Gesichtserkennung durch das massenhafte ziellose Auslesen von Gesichtsfotos aus dem Netz zu erstellen oder zu erweitern. Wie können Politiker, die an unsere Grundrechte und auch jegliches andere Recht und Gesetz gebunden sind, so gesichtslos der AfD hinterher rennen, anstatt die klaren Grenzen von Menschenrechten und Völkerrecht zu verteidigen?

Hoffen wir morgen auf eine klare Mehrheit gegen Hass und Hetze und für Solidarität und Menschenrechte. Die Politik darf uns nicht immer weiter in ein Gegeneinander und in den Überwachungsstaat führen.

Mehr dazu bei https://www.ccc.de/de/updates/2024/biometrischer-uberwachungsexzess-der-bundesregierung
und https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Scharfe-Kritik-an-Plan-fuer-biometrische-Rundum-Ueberwachung-9853072.html
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26.08.2024 Staatsanwaltschaft "überrascht" mit Gesichtserkennung

KI Act wollte Gesichtserkennung eigentlich verbieten

Eigentlich, ja eigentlich sollte die Technologie der Gesichtserkennung Im Rahmen der KI-Verordnung der Europäischen Union sogar verboten werden. Übrig blieb eine windelweiche Formulierung, die immer noch alles irgendwie erlauben kann.

Trotzdem war die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sehr erstaunt als sie vom Einsatz eines Systems zur Gesichtserkennung durch die Staatsanwaltschaft Berlin erfuhr und prüft nun ob dessen Einsatz rechtmäßig war. In mindestens sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft Berlin in durch sie geführten Ermittlungsverfahren diese Software eingesetzt.

Netzpolitik.org zitiert die Berliner Datenschutzbeauftragte:

Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten. Die Erhebung biometrischer Gesichtsdaten zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und birgt die Gefahr einer unverhältnismäßigen Anwendung.

Albtraum für unsere Grundrechte

Dem ist nicht viel hinzuzufügen - außer, dass unsere Innenministerin "schon viel weiter" denkt: Sie möchte künftig, dass Polizeibehörden Bilder von Verdächtigen mit dem Internet abgleichen, um sie zu finden. Das "mit dem Internet" ist viel mehr als nur die Videokameras im öffentlichen Raum. Das betrifft praktisch unser ganzes vergangenes Leben. Von den Problemen, die diejenigen bekommen, die fälschlicherweise erkannt (False Positives) wurden, ganz abgesehen. Für sie ist es mit der Unschuldsvermutung vorbei, sie müssen diese dann selbst beweisen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/grundrechte-in-gefahr-datenschutz-behoerde-prueft-gesichtserkennung-durch-berliner-staatsanwaltschaft/
und https://netzpolitik.org/2024/nancy-faeser-was-das-innenministerium-zur-gesichtserkennung-plant/
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08.08.2024 Anlasslose Gesichtserkennung durch Polizei

"Rechtliche Bedenken werden laut"

... dagegen, dass nach Sachsen nun auch die Brandenburger Polizei Gesichtserkennung anlasslos gegen Jede/n einsetzt. Die Behörde weist das anlasslos bisher zurück, denn es wurde in einem "Fall von Eigentumskriminalität" ermittelt. Außerdem wurde ein richterlicher Beschluss erwirkt und die Daten werden nicht auf Vorrat gespeichert.

Die Grünen im Brandenburger Landtag kritisieren jedoch weiterhin, dass ständig Unbeteiligte von dem System erfasst werden. Eine Sprecherin der Polizei betonte laut maz dagegen, dass ohne solche Technologien die Aufklärung schwerwiegender Straftaten wie Raub, Drogenkriminalität und Betrug erheblich erschwert wäre.

Da fragen wir uns, wie man das früher gemacht hat?
Und z.B. welcher Betrug lässt sich durch Gesichtserkennung verfolgen? Schwarzfahrer?
Es sei denn, man geht davon aus, dass die Bewegungen jedes Menschen in der Öffentlichkeit künftig verfolgt werden und auch der Betrüger mal einkaufen gehen muss ...

Mehr dazu bei https://www.maz-online.de/mediabox/brandenburg/polizei-brandenburg-nutzt-gesichtserkennungssystem-kritik-und-rechtliche-bedenken-werden-laut-OQLUJ6JGPZDRNIUYADWN3RLQXU.html
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29.07.2024 KI-Massenüberwachung bei Olympia

Nicht dasselbe, wenn zwei das gleiche tun?

Wo gibt's denn KI-Massenüberwachung?

  • Z.B. bei großen Konzerten,
  • Sportereignissen
  • und in Metrostationen und Bahnhöfen während stark frequentierter Zeiten,
  • bei einem Konzert von Taylor Swift
  • und den Filmfestspielen von Cannes.

Das heißt ja noch nicht, dass es funktioniert, aber die große Datensammlung findet statt. Allerdings sagten laut Telepolis französische Beamte, diese KI-Überwachungsexperimente seien gut verlaufen und es gebe "grünes Licht" für künftige Anwendungen.

Was soll denn die KI im Menschengewusel erkennen?

  • Veränderungen in der Größe und Bewegung von Menschenmengen,
  • zurückgelassene Objekte,
  • das Vorhandensein von Waffen,
  • die Verwendung von Waffen,
  • Körper auf dem Boden,
  • Rauch oder Flammen,
  • bestimmte Verkehrsverstöße.

Wir erinnern uns alle an den Aufschrei und die Sicherheits- und Datenschutzbedenken bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking. Nun zeigt Frankreich, das können wir auch und viel "besser". Dann müssen wir (auch) jetzt die Warnung des FBI an "alle Athleten" ernst nehmen, ihre persönlichen Mobiltelefone zu Hause zu lassen und während ihres Aufenthalts in China in Frankreich nur ein Wegwerfhandy zu benutzen, weil die Überwachung durch die dortige Regierung so extrem ist.

Alle Kritik an solchem Tun wird in der EU mit dem (Schein-) Argument begegnet, dass die DSGVO nur eine personifizierte Sammlung von Daten betrachtet, nicht aber das KI-Scanning großer Menschenmengen ...

Der verlinkte Artikel auf Telepolis ist die Wiederveröffentlichung eines englisch-sprachigen Original-Beitrags der Autorin Anne Toomey McKenna, Juristin, Forscherin und Professorin an der Schnittstelle von Technologie, Datenschutz und Recht ander Richmond Law School. Der Artikel erschien in The Conversation unter einer CC-Lizenz.

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/KI-Massenueberwachung-bei-den-Olympischen-Spielen-in-Paris-9813296.html
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25.07.2024 UN-Cybercrime-Konvention noch mangelhaft

Offener Brief von NGOs an die UNO

Constanze Kurz (CCC) berichtet auf Netzpolitik.org über die von den Vereinten Nationen geplante Cybercrime-Konvention. Auf den derzeitigen Diskussionsstand reagieren nun internationale Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen mit einem offenen Brief und schlagen Alarm. Ihr "dringender Appell zur Behebung der kritischen Mängel des jüngsten Entwurfs der UN Cybercrime Convention“ an die EU-Delegierten ist hier verlinkt.

Die Kritiker sehen in dem Entwurf praktisch nur einen Überwachungsvertrag mit zu wenig Bestimmungen zum Datenschutz und zu Menschenrechten. Mit diesem Entwurf besteht die Gefahr, dass

  • Befugnisse zur Echtzeitüberwachung geschaffen werden,
  • die Ende-zu-Ende Verschlüsselung geschwächt wird,
  • die Beschlagnahme und Durchsuchung von Daten auf Handys und Laptops erleichtert wird,
  • statt Cyberkriminalität zu bekämpfen, ethische Hacker und IT-Sicherheitsforscher gefährdet werden.

Der letzte Punkt kann die IT-Sicherheitsforschung außerhalb der großen IT-Unternehmen praktisch lahmlegen, weil die (guten) Hacker selbst unter die Konvention fallen können, wenn sie weiterhin den sehr weitgefassten Titel "International Convention on Countering the Use of Information and Communication Technologies for Criminal Purposes" (Konvention zur Bekämpfung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien für kriminelle Zwecke) und viele andere fragwürdige oder mißverständliche Formulierungen beibehält.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/un-cybercrime-konvention-mangelhaft-und-gefaehrlich/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3BR
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8850-20240725-un-cybercrime-konvention-noch-mangelhaft.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8850-20240725-un-cybercrime-konvention-noch-mangelhaft.html
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01.07.2024 Junge Welt klagt gegen Verfassungsschutz

Grundrechte verteidigen!

Bereits in 6 Artikeln haben wir uns mit der höchstgerichtlich festgestellten 40-jährigen verfassungswidrigen Beobachtung des Juristen und Publizisten Rolf Gössner beschäftigen müssen. Nun schreibt uns Rolf Gössner über einen ebenso skandalösen Vorgang. Die Tageszeitung Junge Welt wird ebenfalls vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" beobachtet. Dagegen wehrt sich die Zeitung vor Gericht.

Pressefreiheit unter Beschuss

In einem Interview mit der Jungen Welt stellt Rolf Gössner aufgrund seiner eigenen Erfahrung als erstes fest:

Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind staatlicherseits immer wieder in Gefahr. Das ist keine leere Floskel, sondern die Lehre aus der 75-jährigen bundesdeutschen Verfassungsrealität, die sich allzu häufig in Widerspruch zum Grundgesetz entwickelt.

Denken wir nur an zensurierende Auswirkungen

  • der exzessiven Kommunistenverfolgung der 1950/60er Jahre,
  • der einschüchternden Berufsverbotspolitik der 70er/80er Jahre,
  • des nicht erklärten Ausnahmezustands im "Deutschen Herbst" oder
  • der teils ausufernden Sicherheits- und Antiterrorpolitik.

Auch heute drohen Gefahren, kommt es zu pauschalen polizeilichen Verboten sowie Auflösungen von Veranstaltungen und Protestaktionen und damit zu Eingriffen in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch zu Zensur und Selbstzensur – so etwa im Zusammenhang mit "Israel-Kritik" angesichts des Gazakriegs.

Auch Maßnahmen des Verfassungsschutzes führen zu Grundrechtseingriffen, etwa im Fall der legalen, aber angeblich "linksextremistischen" Tageszeitung "junge Welt" sowie mit der Erweiterung des Extremismusbegriffs um die "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Damit kann berechtigte Kritik am Staat stigmatisiert und als "extremistisch" ausgegrenzt werden – eine gefährliche Bedrohung freier Meinungsäußerung und Medienarbeit.
Sonderausgabe

Eine Sonderausgabe der Tageszeitung junge Welt (8 Seiten jW-Extra; www.jungewelt.de) lag am Wochenende 29./30. Juni 2024 in verschiedenen anderen Zeitungen in Deutschland bei, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. Denn wie es auch Rolf Gössner bei seiner persönlichen Verteidigung erlebte, mahlen die Mühlen der Gerichte langsam - bei ihm über mehr als 30 Jahre. Auch der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, musste schon fast drei Jahre allein auf das nun für den 18. Juli angesetzte erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin warten.

Diese lange Zeit erfordert viel Kraft und Geduld, aber auch die reale Chance, der Stigmatisierung und den staatlichen Eingriffen in Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit gerichtlich ein Ende zu bereiten. Darauf weist Rolf Gössner ebenfalls aus eigener Erfahrung hin. Denn nur, wenn man mit "gerichtlichem Segen" aufzeigen und beweisen kann, dass die Mittel des "Verfassungsschutzes", wie Telefonüberwachung, Abhörwanzen, unter Druck setzen von Mitarbeitern und Freunden, Einschleusen von "Agents Provocateurs" nie die wirkliche Realität belegen, sondern die eigentlichen Fake News erzeugen, nur dann kann man hoffen, dass diese Bespitzelungen aufhören.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/prozess/de/article/478526.pdf-download-jw-extra-grundrechte-verteidigen.html
und das Interview von Stefan Huth mit Rolf Gössner https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20240629Interview_zuVS_mit_RolfGoessner-jW.pdf
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/77
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aktionfsa@diasp.eu

EU will Überwachung "perfekt machen"

Happy Birthday Edward Snowden!

Leider haben wir kein gutes Geburtstagsgeschenk für unser Ehrenmitglied. Vor 11 Jahren machte er während seiner Flucht aus den USA öffentlich, wie die NSA den weltweiten Internetverkehr überwacht und alle unsere Bewegungen im Netz registriert. Damals war das "Privileg" der Überwachung bei den Geheimdiensten der USA, noch nicht einmal der "Partnerdienst" BND durfte die Liste der Worte erfahren, die Jedermann zur totalen Überwachung freigab.

Heute ist nichts besser geworden, heute überwachen zusätzlich private Unternehmen, allen voran GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) alle Aktivitäten ihrer Nutzer, um daraus erfolgreich Profit zu generieren.

Nun haben sich gestern EU-Kommission und Rat auf eine Form der "Chatkontrolle" geeinigt, die die freie Meinungsäußerung im Netz praktisch abschafft. Lange hatte wenigstens Frankreich mit seiner Sperrminorität gegen das Vorhaben gesprochen, nun hat auch Frankreich Zustimmung signalisiert. Nach dem Rechtsruck nach den EU-Wahlen wird sich vermutlich auch dort eine Mehrheit für die "Chatkontrolle" finden.

Was ist beschlossen worden?

Uploadfilter sollen maßregeln, was wir auf sozialen Medien schreiben und im Internet teilen dürfen. Entsprechend der DSGVO werden wir natürlich dazu gefragt, ob wir dem zustimmen. Bei Nichtzustimmung werden unsere Möglichkeiten, z.B. das Teilen von Bildern oder Videos unterbunden. Außerdem wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unserer Nachrichten untergraben. Die Diensteanbieter bekommen die Aufgabe der Überwachung (die wenn schon, eigentlich eine Aufgabe der Polizei wäre). Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen ihnen hohe Bußgelder.

Der Exodos hat begonnen

vor dieser Überwachung. Mit dem CCC und anderen Gruppen waren wir auf der Straße. Nun sehen sich auch die vertrauensvollen Provider in Bedrängnis.

Netzpolitik.org berichtet: Der Schweizer Messenger Threema hat sich mit scharfen Worten gegen die in der EU geplante Chatkontrolle gestellt. In einem Blogbeitrag schreibt das Unternehmen, dass mit der Chatkontrolle „ein Massenüberwachungsapparat von orwellschem Ausmaß“ eingerichtet werden solle. Das Projekt müsse gestoppt werden.

Die betreiber des Messengers Threema, der schon seit 2012 verschlüsselte Kommunikationsdienste anbietet, nennt die Folgen einer möglichen Einführung der Chatkontrolle "verheerend": Die massive Verschlechterung der Datensicherheit wäre ein schwerer Schlag für den Standortvorteil des europäischen Marktes, und gewisse Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte und Journalisten könnten ihrer Schweigepflicht bzw. dem Quellenschutz im Internet nicht mehr nachkommen. Und das alles, ohne dass Kinder auch nur ein wenig besser geschützt wären.

Im letzten Satz bezieht sich Threema auf die angebliche Absicht der EU, diese Überwachung zum Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch einzuführen. Wir erinnern uns an "Zensursulas" Stopp-Schild, welches vor 14 Jahren genauso sinnlos in Deutschland eingeführt wurde aber wenigstens nach einigen Monaten wieder abgeschafft wurde. Bei technischen "Lösungen" ist man schnell, während der wirkliche Mißbrauch in Kirchen und Sportvereinen nur zögerlich aufgeklärt wird.

Auch Meredith Whittaker, die Chefin des Signal-Messengers, kritisiert das Vorhaben und warnt vor einer "gefährlichen Schwachstelle in der Kerninfrastruktur", die außerdem über Europa hinaus globale Auswirkungen hätte.

Wir müssen die verbleibenden Sommermonate bis zu einer Abstimmung im EU-Parlament nutzen und alle wohlmeinden Abgeordneten mit Briefen, Petitionen und Aktionen auf der Straße aufrütteln, dieser faktischen Abschaffung der Privatsphäre im Internet entgegenzutreten!

Denn, wie Threema richtig anmerkt, ist der Massenüberwachungsapparat erst einmal implementiert, kann er leicht für das Erkennen anderer Inhalte (als CSAM [erkennbares Mißbrauchsmaterial]) erweitert und genutzt werden, ohne dass dies jemand merkt". Jede politisch unerwünschte Äußerung kann damit unterbunden werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/chatkontrolle-ein-massenueberwachungsapparat-von-orwellschem-ausmass/
und https://chat-kontrolle.eu/
Kategorie[24]: Zensur & Informationsfreiheit Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Bf
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aktionfsa@diasp.eu

21.05.2024 Anlasslose Kameraüberwachung nicht hinnehmbar

Gegen Gesichtserkennungssysteme in Sachsen

Vor fast 3 Wochen berichteten wir über stationäre Gesichtserkennungssysteme, die stationär an Straßen in Sachsen aufgestellt werden. Diese können sowohl Kfz Kennzeichen als auch Gesichter erkennen und speichern. Auch die CDU/SPD Regierung in Berlin will davon Gebrauch machen.

Zur "rechtlichen Würdigung" solcher Eingriffe in unsere Privatsphäre und um deutlich zu machen, dass nicht wir als übertriebene Datenschützer auf dem Holzweg sind, sondern dass die Regierenden jeglichen Bezug zu den Menschen- und Persönlichkeitsrechten verlieren, hier im folgenden die Einschätzung des Deutsche Anwalt­vereins (DAV).

DAV warnt vor biometrischer Überwachung - Intrans­pa­renter Einsatz von Observa­ti­ons­technik nicht hinnehmbar

Berlin (DAV). Nach Sachsen werden nun auch in Berlin Observa­ti­ons­systeme mit Gesichts­er­kennung eingesetzt. Die mobil sowie stationär einsetzbaren Geräte können Kennzeichen und Gesichter aufnehmen und werden durch die Behörden mit Informa­tionen aus anderen Datenbanken abgeglichen. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) kritisiert die Intrans­parenz beim Einsatz der Technik und warnt vor biometrischer Überwachung.

„Über die konkrete Verwendung der Observa­ti­ons­technik schweigen sich die Behörden in Sachsen und Berlin aus – das ist bedenklich, denn wir reden hier über ein System, das in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung zahlreicher Personen eingreift“, warnt Rechts­anwalt Dr. Saleh R. Ihwas, Mitglied des Ausschusses Gefahren­ab­wehrrecht des DAV. Ein derartiges Kamera­system erfasse nicht nur gesuchte Personen, sondern alle, die es passieren. Die Staats­an­walt­schaft Berlin sieht darin dennoch „keine flächen­de­ckende Überwachung“.

„Gerade unter diesem Gesichtspunkt muss transparent damit umgegangen werden, wie die Technik eingesetzt und welche Person wie betroffen wird“, fordert der Rechts­anwalt. Denn bereits im Jahr 2018 habe das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in der zweiten Entscheidung zur automa­ti­sierten Kennzei­chen­kon­trolle festge­stellt, dass ein Eingriff in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung auch dann vorliege, wenn das Ergebnis des behörd­lichen Abgleichs zu einem „Nichttreffer“ führe. Bei den mit der hiesigen Observa­ti­ons­technik ebenfalls aufgenommenen Personen handele es sich um solche „Nichttreffer“. Diese betroffenen Personen könnten zudem mangels Identi­fi­kation auch nicht über die Verarbeitung informiert werden. Darüber hinaus führe die sächsische Polizei keine Statistik zu Häufigkeit und Erfolg der Technik, sodass deren tatsäch­licher Nutzen offensichtlich nicht einmal überprüft werde.

Generell sei die Intrans­parenz bei einem rechts­staatlich derart heiklen Thema nicht hinnehmbar, so Ihwas: „Die Verfas­sungs­mä­ßigkeit solcher Maßnahmen ist zu bezweifeln. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat nicht umsonst hohe Hürden für staatliche Maßnahmen gesetzt, die eine Vielzahl von unbetei­ligten Personen betreffen. Zudem sorgen solche Maßnahmen bei betroffenen Personen in der Regel für ein ungutes Gefühl des Überwacht­werdens.“ Nicht zuletzt deshalb hatte der Deutsche Anwalt­verein schon in der Vergan­genheit stets vor Vorstößen zu Gesichts­er­kennung und biometrischer Überwachung gewarnt.

Presse­mit­tei­lungen - Rechts­politik vom 10.05.2024 08:00

Aktion FsA: Kämpfen wir weiter gegen anlasslose Überwachung unseres Lebens - auf unseren digitalen Geräten genauso wie im tägliche Leben auf der Straße!

Mehr dazu bei https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-21-24-gesichtserkennung-dav-warnt-vor-biometrischer-ueberwachung
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3AG
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05.05.2024 Dreißig Jahre Videoüberwachung

Jetzt beobachten mit automatischer Gesichtserkennung

Die sächsische Polizei tut es und auch die Berliner sollen PerlS, das Gesichtserkennungssystem mit Echtzeit-Funktion, bereits genutzt haben. Manchmal tun sie es so offensichtlich, wie auf dem Bild in dem verlinkten Artikel, dass man vermuten könnte, demnächst müssten auch Fußgänger Mautgebühren zahlen und in anderen Fällen sind die Kameras nicht so schnell zu erkennen.

  • Ergebnis 1: Jede/r soll wissen, dass die Erkennung technisch funktioniert und dass sie angewendet wird. Das erzeugt Angst und Unterordnung.

  • Ergebnis 2: Niemand soll sicher sein, dass man im aktuellen Augenblick nicht auch gerade beobachtet und anschließend zur Rechenschaft gezogen wird. Das ist 1984.

Funktionsweise unterliegt der Geheimhaltung

Man kann es nicht glauben oder man kann nicht mehr an den transparentem demokratischen Rechtsstaat glauben. Ein Polizeisprecher sagt auf Nachfrage des nd: Details zur Funktionsweise unterliegen in Sachsen gemäß einer Polizeidienstvorschrift der Geheimhaltung.

Und was sagt die Justiz? Die, das ist hier die Berliner Staatsanwaltschaft, stellt in einer ersten "Meinung" fest, dass die rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung der Paragraf 98a der Strafprozessordnung ist. Er erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Methoden "erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich schwerer durchführbar" wären.

So können nach diesem Paragrafen alle von der Technik erfassten Personen "mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden". 30 Jahre nach den ersten Einsätzen von Kameras auf öffentlichen Plätzen geht es längst nicht mehr um das "ob", sondern im Effektivität. Vor 30 Jahren war das auch Sachsen, denn wie netzpolitik.org schreibt: Leipzig war die erste deutsche Stadt, in der seit dem Jahr 1996 ein öffentlicher Platz am Bahnhof rund um die Uhr mit Kameras beobachtet wird.

Etwas Licht ins Dunkel des Systems konnte nun durch den Einsatz in Berlin von dem innenpolitischen Sprecher der Linken, Niklas Schrader erreicht werden. Netzpolitik.org schreibt: Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können. ... Bei den Observationen mit Videokameras geraten sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht darin "keine flächendeckende Überwachung".

Eine richterliche Überprüfung solcher Behauptungen ist dringend angesagt ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/
und bei uns https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Aq
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aktionfsa@diasp.eu

13.04.2024 Grüne Kameras sind auch nicht besser

Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!

Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:

"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“

Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung

Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt

Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen

  • Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
  • wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
  • ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
  • 2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018) ...

Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A3
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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yM
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31.01.2024 Gemeinsamkeiten bei Fingerabdrücken

KI widerlegt Ansichten der Forensik

Die Forensik war sich sicher: Fingerabdrücke sind stets verschieden und es gibt keine Gemeinsamkeiten bei Verwandtschaftsverhältnissen, nicht einmal beim Fingerabdruck einer Person z.B. bei Mittel- und Zeigefinger. Dies hat nun eine Forschungsgruppe der Columbia University in New York mit KI-Unterstützung widerlegt. Der Artikel konnte erst nach vielen Ablehnungen in einer Fachzeitschrift erscheinen, weil die Redaktionen das Ergebnis nicht glaubten.

Die KI wurde mit 60.000 Fingerabdrücke trainiert. Dabei wurden Paare von Abdrücken derselben Person sowie von verschiedenen Menschen genutzt. Nach einigem Training konnte die KI mit einer Erfolgsrate von 77 Prozent auch bei unbekannten Paaren angeben, ob die Fingerabdrücke zu einer Person gehörten. Damit könnten zukünftig Kriminalfälle aufgeklärt oder der Aufklärung näher gebracht werden, bei denen Teile von Fingerabdrücken oder anderen Fingern als in der Datenbank gefunden wurden.

Als ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projekts wird angenommen, dass die Erkenntnis nicht auf dem Vergleich der Minuzien, das sind die Endungen und Verzweigungen der Rillen, sondern auf dem Vergleich von Winkeln und Krümmungen der Wirbel und Schleifen in der Mitte eines Fingerabdrucks. Das Ergebnis zeigt die Möglichkeiten von KI, wenn man nur die Fragestellung entsprechend variiert.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-KI-ermittelt-Mehrere-Fingerabdruecke-einer-Person-haben-doch-Gemeinsamkeiten-9594962.html
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30.12.2023 Data Mining auf US Telefondaten

Wozu können Telefondaten genutzt werden?

Nach 15 Jahren in unserem Verein - wir feiern am 18.1.24 den 15 Gründungsgeburtstag - ist das eine unnötige Frage. Jahrelang haben wir bis zum Verbot durch BVerfG und EuGH gegen die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) gekämpft. Die Speicherung allein von Metadaten - wer hat wann, wie oft, wie lange mit wem telefoniert - macht uns alle gläsern. Aus solchen Daten können auch leicht falsche Schlüsse gezogen werden und wir müssen dann als sogenannte False Positives "beweisen". dass wir etwas nicht getan haben. Das führt zu einer Umkehr der Unschuldvermutung, die eigentlich ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats sein sollte.

Nun berichtet Heise.de, dass ein geheimes Programm US-Strafverfolgungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ermöglicht auf die Telefondaten Millionen Unverdächtiger zuzugreifen.

  • Erstens: Wie kann es für normale Polizeibehörden überhaupt ein geheimes Programm geben?
  • Zweitens: Warum bringen die Telefonprovider solche Programme nicht sofort an die Öffentlichkeit, wenn sie dazu angefragt werden?

Denn heraus kam das Vorgehen nur durch die Analyse von durchgesickerten Polizeidokumenten durch das US-Magazin Wired. Man hatte mit der Hilfe des Telekommunikationsunternehmens AT&T eine Analyse von Anrufdetails durchgeführt. Solche Kettenanalysen sollten helfen, Kontaktnetzwerke aufzudecken, die über direkte Verbindungen zu Verdächtigen hinausgehen. Das ist weit mehr als nur die Speicherung von VDS-Daten, das ist Data Mining also die bei uns weitgehend verbotene Rasterfahnung.

So hat auch US-Senator Ron Wyden in einem von Wired veröffentlichten Brief an das Justizministerium "ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit", schreibt Heise.de. Dabei ist das DAS genannte Programm (Data Analytical Services) nicht neu, sondern wurde bereits erstmals von der New York Times im Jahr 2013 öffentlich gemacht. In diesem Programm werden täglich vier Milliarden Einträge gespeichert. Skandalös ist, dass dieses Programm seit Jahren verdeckt finanziert wird und auch Präsident Joe Biden dafür erneut eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 6 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt hat.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/US-Polizei-hatte-Zugriff-auf-Telefondaten-Millionen-Unverdaechtiger-9539654.html
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