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20.11.2022 Dieselgate war kein "Entwicklungsfehler"

Whistleblower stärken Kläger gegen Autokonzerne

Vor sieben Jahren wurde "Dieselgate" bekannt und jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Der Abgasskandal ist kein Fehler einzelner VW-Ingenieurinnen und -Ingenieure, sondern das Ergebnis organisierter Auftragsarbeit seitens deutscher Dieselkonzerne. Das schreibt uns die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Und es gibt dafür auch Belege, wie es weiter heißt: Entsprechendes Beweismaterial – unter anderem interne Protokolle und Präsentationen – haben wir von einem Insider zugespielt bekommen und in dieser Woche veröffentlicht. Demnach gaben Audi, VW, Daimler und BMW bereits 2006 Abschalteinrichtungen in Auftrag, also noch früher als bislang bekannt. Und vor allem: Sie taten das in vollem Bewusstsein über die rechtlichen Probleme, denn darüber wurden sie wiederholt und ausdrücklich informiert.

Erst letzte Woche hat der Europäische Gerichtshof die Genehmigung von Abschalteinrichtungen durch das Kraftfahrtbundesamt für rechtswidrig erklärt und damit wird Millionen betrugsgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern der Rücken gestärkt. Die DUH stellt fest: Das zuständige Verwaltungsgericht Schleswig hat prompt reagiert und angekündigt, im Februar 2023 unsere vorliegenden Klagen zu insgesamt 119 Diesel-Fahrzeugmodellen zu verhandeln. Wir gehen fest davon aus, dass daraufhin alle Diesel-Fahrzeuge mit Abschalteinrichtung behördlich stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen – natürlich auf Kosten der Hersteller.

Das ist eine gute Nachricht, da nach der "Erholung" und den Gewinnen des letzten Halbjahres auch genug Geld für eine angemessene Entschädigung vorhanden ist. Außerdem wächst der Druck auf die Kfz-Hersteller den Umstieg auf alternative Antriebstechnologien zu beschleunigen.

Mehr dazu bei http://www.duh.de/newsletter/neues-kapitel-im-diesel-betrugskrimi-groesster-industrieskandal-der-deutschen-nachkriegszeit-geht-noch-viel-weiter-als-bisher-bekannt/
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Tags: #Whistleblowing #Kfz #Dieselgate #Auto #Gleichheitsgrundsatz #Vorsatz #Entschädigung #Verhaltensänderung #Verbraucherschutz #Transparenz #Informationsfreiheit #klimaneutral #Bosch #VW #Daimler #BMW

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21.08.2022 Tesla kommt Eichgesetz nicht nach

Ale sind gleich, manche sind gleicher

Der Satz ist aus George Orwells Buch "Farm der Tiere" ist bekannt und er gilt scheinbar auch in Deutschland. So ist den Behörden seit langem bekannt, dass die Tesla Ladesäulen für E-Autos nicht rechtskonform sind. Über Tesla Autos mussten wir kürzlich berichten, dass sie eigentlich Video-Überwachungsgeräte sind.

Trotz Aufforderung kommt der Konzern jedoch der Nachrüstung sicher nicht bis Ende 2022 nach.

Jedes Zählgerät, das in Deutschland ein Gut gegen Euro abgibt, muss geeicht sein. Das gilt für Waagen in Supermärkten genauso, wie für Tanksäulen. Mehr als 1.800 Ladestationen von Tesla verstoßen gegen deutsches Eichrecht.

Damit weiß eigentlich kein Kunde dieser Säulen, ob der Preis irgendetwas mit der erhaltenen Stromladung zu tun hat.

T-Online schreibt abschließend: "... die Ämter hoffen derweil auf Besserung der Situation." Also sind wir doch eine Bananenrepublik!

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/auto/elektromobilitaet/id_100038406/alle-tesla-ladesaeulen-sind-illegal-das-ist-der-grund.html
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