26.08.2024 Staatsanwaltschaft "überrascht" mit Gesichtserkennung
KI Act wollte Gesichtserkennung eigentlich verbieten
Eigentlich, ja eigentlich sollte die Technologie der Gesichtserkennung Im Rahmen der KI-Verordnung der Europäischen Union sogar verboten werden. Übrig blieb eine windelweiche Formulierung, die immer noch alles irgendwie erlauben kann.
Trotzdem war die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sehr erstaunt als sie vom Einsatz eines Systems zur Gesichtserkennung durch die Staatsanwaltschaft Berlin erfuhr und prüft nun ob dessen Einsatz rechtmäßig war. In mindestens sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft Berlin in durch sie geführten Ermittlungsverfahren diese Software eingesetzt.
Netzpolitik.org zitiert die Berliner Datenschutzbeauftragte:
Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten. Die Erhebung biometrischer Gesichtsdaten zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und birgt die Gefahr einer unverhältnismäßigen Anwendung.
Albtraum für unsere Grundrechte
Dem ist nicht viel hinzuzufügen - außer, dass unsere Innenministerin "schon viel weiter" denkt: Sie möchte künftig, dass Polizeibehörden Bilder von Verdächtigen mit dem Internet abgleichen, um sie zu finden. Das "mit dem Internet" ist viel mehr als nur die Videokameras im öffentlichen Raum. Das betrifft praktisch unser ganzes vergangenes Leben. Von den Problemen, die diejenigen bekommen, die fälschlicherweise erkannt (False Positives) wurden, ganz abgesehen. Für sie ist es mit der Unschuldsvermutung vorbei, sie müssen diese dann selbst beweisen.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/grundrechte-in-gefahr-datenschutz-behoerde-prueft-gesichtserkennung-durch-berliner-staatsanwaltschaft/
und https://netzpolitik.org/2024/nancy-faeser-was-das-innenministerium-zur-gesichtserkennung-plant/
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