#freizügigkeit

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10.10.2024 Recht auf Anonymität wieder herstellen

Gesichtserkennung und Vermummungsverbot nicht akzeptabel

Schon einzeln sind beide Vorgänge ein Verstoß gegen die Menschenrechte, auch gegen die bei uns geltenden Grundrechte. Die Gesichtserkennung greift in mein Persönlichkeitsrecht und das Recht auf mein Bild ein. Zusammen mit der Erkennungssoftware werden mein Bild und weitere Daten über meine Person zusammengeführt. Das haben diverse Gerichtsentscheidungen bestätigt und sehen eine anlasslose Gesichtserkennung kritisch.

Für ein Ende des pauschalen Vermummungsverbots gibt es ebenfalls gute Gründe: Filmende Neonazis und Polizist*innen zum Beispiel – und die wachsende Bedrohung durch automatisierte biometrische Identifikation. Amnesty International, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Humanistische Union fordern ein Ende des pauschalen Vermummungsverbotes, schreibt Netzpolitik.org.

Aber im Bundesversammlungsgesetz droht der entsprechende Paragraf bis zu einem Jahr Haft an, wenn man sich zum Schutz der Identität auf Freiluftversammlungen das Gesicht verhüllt. Dazu reicht schon das Tragen einer FFP2 Maske, dessen Nichtnutzung noch vor 2 Jahren auch strafbewährt war und zur jetzigen Herbstzeit auf vielen Grippe- und Corona-Impf-Plakaten wieder empfohlen wird.

Die Polizei müsste also nachweisen, dass ich die Maske zur Vermummung und nicht zum Schutz trage. Oder ist die Unschuldsvermutung auch an dieser Stelle bereits brüchig? Es wird noch unmöglicher: Allein das Mitführen von Vermummungsutensilien kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro nach sich ziehen, stellt Netzpolitik.org fest.

Unabhängig von der Staatsgewalt kann man bereits auf "Feindeslisten" von Neo-Nazis landen, wenn diese aus öffentlichen Bildern von Demos nach Bildern dieser Person im Internet suchen und dabei z.B. den Namen, die Adresse, die Arbeitsstelle oder seine Zugehörigkeit zu einem Verein finden. Auch ausländische Geheimdienste machen dies und Amnesty International sind Fälle bekannt, in denen "Menschen bei der Heimreise in den Iran festgenommen wurden, weil sie hier auf einer Demonstration waren".

Im Zeitalter von Gesichtserkennung sollte das Vermummungsverbot fallen, fordern Juristen, dazu hier 2 Zitate aus dem verlinkten Artikel. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt: „Da ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt, wenn man nicht anonym an Versammlungen teilnehmen kann. Das berührt mittelbar auch die Versammlungsfreiheit ...
Philip Dingeldey von der Humanistischen Union sagt: „Das Recht auf Anonymität von Demonstrierenden oder Versammelten wiegt höher als etwaige polizeiliche Wünsche nach einer erleichterten Strafverfolgung ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-gesichtserkennung-wie-das-vermummungsverbot-menschen-und-grundrechte-gefaehrdet/
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Tags: #Gesichtserkennung #Vermummungsverbot #Polizei #Geheimdienste #Rechtsaußen #Neo-Nazis #Feindeslisten #Faschisten #Rassismus #Datenschutz #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Videoüberwachung #Rasterfahndung

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14.09.2024 Zivilgesellschaft verteidigen!

Kampagne Keine Gesichtserkennung

13 Bürgerrechtsorganisationen wollen mit ihrer Kampagne die Ampelregierung an die Forderungen ihres eigenen Koalitionsvertrags erinnern. Dazu gehören Amnesty International und Chaos Computer Club, .Digitale Freiheit, EDRi (European Digital Rights), Wikimedia Deutschland, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, AlgorithmWatch u.a.

So stellt Matthias Marx, Sprecher des Chaos Computer Club (CCC). auf Heise.de zu den Ideen von Innenministerin Faeser unser aller Gesichter im Internet biometrisch zu überwachen fest: "Die Bundesregierung lässt sich von den Faschisten treiben und schwenkt in Rekordzeit von 'Anonymität wahren' zu 'alle biometrisch überwachen'. Es gibt aber keine technischen Lösungen für soziale Probleme."

Abgesehen von der Unmöglichkeit durch das Überwachen Aller die Tat von Einzeltätern vorauszusehen, werden wieder viele False Positives, also fälschlicherweise Identifizierte verdächtigt.. Diese müssen dann ihre "Unschuld" beweisen.

Außerdem führen automatische Erkennungsmethoden wieder zu Racial Profiling. Nicht "deutsch" aussehende Menschen werden zu allererst verdächtigt.

Christian Mihr, stellvertretender Generalsekretär Amnesty Internationals in Deutschland weist auf den Schlag gegen eine demokratische Zivilgesellschaft hin: "All unsere Fotos oder Tonaufnahmen im Netz soll der Staat künftig mit Technologie für Stimm- und Gesichtserkennung durchsuchen dürfen, ob es nun Fotos vom Kindergeburtstag sind, unsere Urlaubs-Schnappschüsse oder ein selbst aufgenommenes Lied. Das verletzt die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung. Auch das Recht auf Protest ist bedroht, wenn Menschen sich künftig fragen, ob Fotos von Demonstrationen mit Gesichtserkennung ausgewertet werden. Wir brauchen gerade jetzt eine aktive Zivilgesellschaft, die sich im wahrsten Sinne des Wortes traut, Gesicht zu zeigen – keine eingeschüchterte."

Dem ist nichts hinzuzufügen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/CCC-denkt-Anleitung-zu-Sabotage-von-Ueberwachung-an-9865448.html
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Tags: #Kampagne #Überwachungsexzess #Faeser #CCC #Gesichtserkennung #Lauschangriff #KI-Act #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Staatsanwaltschaft #Berlin #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #anlasslos #Hass #Hetze #AfD

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05.09.2024 Mitgegangen - mitgefangen?

Urteile im Rondenbarg-Prozess

7 Jahre nach den G20 Protesten in Hamburg sind nun 2 Teilnehmer der Demo im sogenannten Rondenbarg-Prozess durch das Hamburger Landgericht, die selbst keine Straftaten begangen hatten, wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff auf Polizist:innen und Sachbeschädigung verurteilt worden.

Dieses Urteil darf keinen Bestand haben, denn es würde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stark einschränken. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert das Urteil. Die Richterin versuchte die "Gesinnungsnähe" der Angeklagten durch ihre in schwarzer Kleidung mit Kapuze zu begründen.

Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) argumentiert gegenüber netzpolitik.org: "Die Teilnahme an einer Demonstration in ähnlicher dunkler Kleidung kann für eine Beteiligung an Gewalttaten und Bedrohungen nicht genügen. Eine solche Auslegung beschränkt die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des Grundgesetzes unangemessen."

Weiter führt sie aus: "Die Entscheidung weitet die Strafbarkeit nach § 125 StGB deutlich aus und kann so Menschen von der Teilnahme an Protestveranstaltungen abschrecken." Nun bleibt nach 7 Jahren Prozess nur noch die Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/versammlungsfreiheit-mit-dabei-ist-halb-gefangen/
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Tags: #Urteil #Grundrechte #Menschenrechte #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #G20 #Polizeigewalt #Prozesse #Rondenbarg #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Kapuze #dunkleKleidung #Verhaltensänderung #Vermummung #Gericht

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31.08.2024 "Überwachungsexzess der Bundesregierung"
Müssen wir jetzt alle unsere Bilder löschen?

Selbst wenn wir das machen würden, gäbe es mit Sicherheit irgendwo im Internet Kopien und Kopien der Kopien ...

Der "Biometrischer Überwachungsexzess der Bundesregierung", wie es der Chaos Computer Club jetzt nennt, darf nicht Realität werden. Unsere Bilder im Internet dürfen nicht zu einer anlasslosen Suche mittels Gesichtserkennung nach irgendwelchen "Schurken" verwendet werden. Das ist, wie der CCC richtig feststellt, "ein Angriff auf die Privatsphäre aller – ohne klare Notwendigkeit oder Nutzen."
Recht auf Anonymität

Schon wegen dieser Feststellung ist eine Datenverarbeitung unserer Bilder nach DSGVO verboten, denn es fehlt ein Zweck oder Nutzen. Neben einigen wenigen Übeltätern(?) werden Millionen fälschlicherweise verdächtigt und verfolgt (False Positives).

Nebenbei wollen wir auch weiterhin unser Recht auf anonyme Nutzung des Internets verteidigen - auch und gerade, wenn wir mit unseren biometrischen Daten auf Bildern bisher sorglos umgegangen sind.
Drehen die Politiker jetzt völlig ab?

Hinzu kommt, dass die KI-Verordnung es verbietet, KI-Systeme zu nutzen, um Datenbanken für biometrische Gesichtserkennung durch das massenhafte ziellose Auslesen von Gesichtsfotos aus dem Netz zu erstellen oder zu erweitern. Wie können Politiker, die an unsere Grundrechte und auch jegliches andere Recht und Gesetz gebunden sind, so gesichtslos der AfD hinterher rennen, anstatt die klaren Grenzen von Menschenrechten und Völkerrecht zu verteidigen?

Hoffen wir morgen auf eine klare Mehrheit gegen Hass und Hetze und für Solidarität und Menschenrechte. Die Politik darf uns nicht immer weiter in ein Gegeneinander und in den Überwachungsstaat führen.

Mehr dazu bei https://www.ccc.de/de/updates/2024/biometrischer-uberwachungsexzess-der-bundesregierung
und https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Scharfe-Kritik-an-Plan-fuer-biometrische-Rundum-Ueberwachung-9853072.html
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Tags: #Überwachungsexzess #Faeser #CCC #Gesichtserkennung #Lauschangriff #KI-Act #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Staatsanwaltschaft #Berlin #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #anlasslos #Hass #Hetze #AfD

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26.08.2024 Staatsanwaltschaft "überrascht" mit Gesichtserkennung

KI Act wollte Gesichtserkennung eigentlich verbieten

Eigentlich, ja eigentlich sollte die Technologie der Gesichtserkennung Im Rahmen der KI-Verordnung der Europäischen Union sogar verboten werden. Übrig blieb eine windelweiche Formulierung, die immer noch alles irgendwie erlauben kann.

Trotzdem war die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sehr erstaunt als sie vom Einsatz eines Systems zur Gesichtserkennung durch die Staatsanwaltschaft Berlin erfuhr und prüft nun ob dessen Einsatz rechtmäßig war. In mindestens sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft Berlin in durch sie geführten Ermittlungsverfahren diese Software eingesetzt.

Netzpolitik.org zitiert die Berliner Datenschutzbeauftragte:

Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten. Die Erhebung biometrischer Gesichtsdaten zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und birgt die Gefahr einer unverhältnismäßigen Anwendung.

Albtraum für unsere Grundrechte

Dem ist nicht viel hinzuzufügen - außer, dass unsere Innenministerin "schon viel weiter" denkt: Sie möchte künftig, dass Polizeibehörden Bilder von Verdächtigen mit dem Internet abgleichen, um sie zu finden. Das "mit dem Internet" ist viel mehr als nur die Videokameras im öffentlichen Raum. Das betrifft praktisch unser ganzes vergangenes Leben. Von den Problemen, die diejenigen bekommen, die fälschlicherweise erkannt (False Positives) wurden, ganz abgesehen. Für sie ist es mit der Unschuldsvermutung vorbei, sie müssen diese dann selbst beweisen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/grundrechte-in-gefahr-datenschutz-behoerde-prueft-gesichtserkennung-durch-berliner-staatsanwaltschaft/
und https://netzpolitik.org/2024/nancy-faeser-was-das-innenministerium-zur-gesichtserkennung-plant/
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aktionfsa@diasp.eu

08.08.2024 Anlasslose Gesichtserkennung durch Polizei

"Rechtliche Bedenken werden laut"

... dagegen, dass nach Sachsen nun auch die Brandenburger Polizei Gesichtserkennung anlasslos gegen Jede/n einsetzt. Die Behörde weist das anlasslos bisher zurück, denn es wurde in einem "Fall von Eigentumskriminalität" ermittelt. Außerdem wurde ein richterlicher Beschluss erwirkt und die Daten werden nicht auf Vorrat gespeichert.

Die Grünen im Brandenburger Landtag kritisieren jedoch weiterhin, dass ständig Unbeteiligte von dem System erfasst werden. Eine Sprecherin der Polizei betonte laut maz dagegen, dass ohne solche Technologien die Aufklärung schwerwiegender Straftaten wie Raub, Drogenkriminalität und Betrug erheblich erschwert wäre.

Da fragen wir uns, wie man das früher gemacht hat?
Und z.B. welcher Betrug lässt sich durch Gesichtserkennung verfolgen? Schwarzfahrer?
Es sei denn, man geht davon aus, dass die Bewegungen jedes Menschen in der Öffentlichkeit künftig verfolgt werden und auch der Betrüger mal einkaufen gehen muss ...

Mehr dazu bei https://www.maz-online.de/mediabox/brandenburg/polizei-brandenburg-nutzt-gesichtserkennungssystem-kritik-und-rechtliche-bedenken-werden-laut-OQLUJ6JGPZDRNIUYADWN3RLQXU.html
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Forderungen nach Verlängerung der stationären Grenzkontrollen

Innere Sicherheit - Debatte über Beibehaltung stationärer Grenzkontrollen geht weiter

An den Grenzen gab es während der Fußball-EM über 7.700 Feststellungen der unerlaubten Einreise, über 230 Schleuser wurden festgenommen.#GRENZE #Grenzkontollen #Freizügigkeit #EU-Recht #EU-Verträge #Schengen
Forderungen nach Verlängerung der stationären Grenzkontrollen

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09.07.2024 Faustschläge oder "erlernte Technik"

Die angebliche "Humanisierung des Strafens"

Der Verfassungsblog beschäftigt sich in einer tiefer gehenden Analyse mit den bei der Polizei aktuell immer öfter zu beobachtenden Schmerzgriffen. Statt Schlagstockeinsatz oder andere "unschön anzusehende" Szenen zu produzieren, wird mit der Schmerzgriff-Technik das Ziel erreicht ohne vor der Öffentlichkeit Gewalttätigkeit zu demonstrieren.

Der Artikel ordnet diese Veränderung in das Schema von Foucault ein, der über die Jahrhunderte eine "Humanisierung des Strafens" in den sich verändernden Erscheinungsweisen der Macht und der gesellschaftlichen Bedingungen von Herrschaft sah.

Allerdings ist medizinisch gesehen die Gewaltintensität von Schmerzgriffen durchaus groß. Amnesty International Österreich berichtet "über einen Schmerzgriff mit Hebeltechnik,die den davon Betroffenen dazu gebracht, laut zu schreien. Einer der beteiligten Polizisten soll das damit kommentiert haben, er solle sich 'nicht so anstellen' und keine 'Show für die Presse' veranstalten. Bei der Untersuchung des betroffenen wurde ein Bruch des Mittelhandknochens festgestellt."

So wird abschließend festgestellt: Entscheidend ist dann nicht mehr allein, ob die Gewalt tatsächlich reduziert wird, sondern vor allem, ob sie weniger gewaltsam wirkt und die erzeugten Schmerzen erfolgreich verdeckt. Schmerzgriffe bedienen diese Logik des Verbergens von Gewalt, die Foucault als das „Spiel von subtileren, geräuschloseren und prunkloseren Schmerzen“ beschreibt.

Mehr dazu bei https://verfassungsblog.de/versteckte-gewalt/
und weitere Artikel über Polizeigewalt https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigewalt&sel=meta
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08.07.2024 Widerstand gegen Nachhaltigkeit?

Menschenrechtsverletzungen bei Mammutprojekt

Oder ist es eher Widerstand gegen Größenwahn, der in Saudi-Arabien tödlich enden kann? Wer sich im Land gegen die Megastadt „The Line“, das Prestigeprojekt Saudi-Arabiens, wendet lebt gefährlich. "The Line" beschreibt sich auf der Projekt-Website selbst so: "Eine faszinierende Stadt, die sich über 170 Kilometer erstreckt, von den epischen Bergen des NEOM über inspirierende Wüstentäler bis hin zum wunderschönen Roten Meer."

Dabei soll laut Prospekt die Nachhaltigkeit - neben dem Ego des Kronprinzen - im Vordergrund stehen: "Keine Straßen, Autos oder Emissionen, sie wird mit 100 Prozent erneuerbarer Energie betrieben und 95 Prozent des Landes werden als Naturland bewahrt."

Dummerweise leben auch in dem eigentlich dünn besiedelten Gebiet Menschen, die dem Bau im Wege stehen. Die Morgenpost verweist in ihrem Bericht konkret auf zumindest 2 Menschen, denen der Widerstand das Leben gekostet hat. Sie verweist auf einen UN-Bericht , in dem auch konkrete Einzelschicksale behandelt werden. So wurde Shadly Al-Huwaiti bereits 2020 auf der Farm seiner Familie wegen Terrorismusvorwürfen festgenommen und gefoltert. Um ein Geständnis zu erzwingen, soll er unter anderem mit Schlägen, Elektroschocks und Schlafentzug traktiert worden sein. Er wie auch andere in dem UN Bericht wurden zum Tode verurteilt.

Die UN-Berichterstatter zweifeln allerdings an den Terrorismusvorwürfen und schreiben: "Es hat den Anschein, dass sie alle nur für die legitime Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung bestraft werden, weil sie ihren Protest gegen die geplanten Zwangsräumungen im Rahmen des NEOM-Projekts zum Ausdruck gebracht haben."

Auch BBC zitiert einen ehemaligen saudi-arabischen Offizier mit einer Anordnung zur Räumung der Region: "Wer sich weiterhin [der Räumung] widersetzt, sollte getötet werden, weshalb die Anwendung tödlicher Gewalt gegen die in ihrer Wohnung verbliebenen Personen genehmigt wurde."
Zwischen Realität und Wahnsinn

Nach Plan sollen irgendwann 9 Millionen Menschen in "The Line" wohnen, bis 2030 sollten es 1,5 Millionen sein, doch bis 2030 werden es wohl nur rund 300.000 Menschen sein und nur 2,4 der geplanten 170 Kilometer werden vielleicht bis dahin fertig sein. Und auch deutsche Firmen verdienen weiterhin an dem Projekt trotz der Kritik an den alltäglichen Menschenrechtsverletzungen.

Mehr dazu bei https://www.morgenpost.de/politik/article406676989/saudi-arabien-the-line-neom-leichen.html
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EU will Überwachung "perfekt machen"

Happy Birthday Edward Snowden!

Leider haben wir kein gutes Geburtstagsgeschenk für unser Ehrenmitglied. Vor 11 Jahren machte er während seiner Flucht aus den USA öffentlich, wie die NSA den weltweiten Internetverkehr überwacht und alle unsere Bewegungen im Netz registriert. Damals war das "Privileg" der Überwachung bei den Geheimdiensten der USA, noch nicht einmal der "Partnerdienst" BND durfte die Liste der Worte erfahren, die Jedermann zur totalen Überwachung freigab.

Heute ist nichts besser geworden, heute überwachen zusätzlich private Unternehmen, allen voran GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) alle Aktivitäten ihrer Nutzer, um daraus erfolgreich Profit zu generieren.

Nun haben sich gestern EU-Kommission und Rat auf eine Form der "Chatkontrolle" geeinigt, die die freie Meinungsäußerung im Netz praktisch abschafft. Lange hatte wenigstens Frankreich mit seiner Sperrminorität gegen das Vorhaben gesprochen, nun hat auch Frankreich Zustimmung signalisiert. Nach dem Rechtsruck nach den EU-Wahlen wird sich vermutlich auch dort eine Mehrheit für die "Chatkontrolle" finden.

Was ist beschlossen worden?

Uploadfilter sollen maßregeln, was wir auf sozialen Medien schreiben und im Internet teilen dürfen. Entsprechend der DSGVO werden wir natürlich dazu gefragt, ob wir dem zustimmen. Bei Nichtzustimmung werden unsere Möglichkeiten, z.B. das Teilen von Bildern oder Videos unterbunden. Außerdem wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unserer Nachrichten untergraben. Die Diensteanbieter bekommen die Aufgabe der Überwachung (die wenn schon, eigentlich eine Aufgabe der Polizei wäre). Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen ihnen hohe Bußgelder.

Der Exodos hat begonnen

vor dieser Überwachung. Mit dem CCC und anderen Gruppen waren wir auf der Straße. Nun sehen sich auch die vertrauensvollen Provider in Bedrängnis.

Netzpolitik.org berichtet: Der Schweizer Messenger Threema hat sich mit scharfen Worten gegen die in der EU geplante Chatkontrolle gestellt. In einem Blogbeitrag schreibt das Unternehmen, dass mit der Chatkontrolle „ein Massenüberwachungsapparat von orwellschem Ausmaß“ eingerichtet werden solle. Das Projekt müsse gestoppt werden.

Die betreiber des Messengers Threema, der schon seit 2012 verschlüsselte Kommunikationsdienste anbietet, nennt die Folgen einer möglichen Einführung der Chatkontrolle "verheerend": Die massive Verschlechterung der Datensicherheit wäre ein schwerer Schlag für den Standortvorteil des europäischen Marktes, und gewisse Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte und Journalisten könnten ihrer Schweigepflicht bzw. dem Quellenschutz im Internet nicht mehr nachkommen. Und das alles, ohne dass Kinder auch nur ein wenig besser geschützt wären.

Im letzten Satz bezieht sich Threema auf die angebliche Absicht der EU, diese Überwachung zum Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch einzuführen. Wir erinnern uns an "Zensursulas" Stopp-Schild, welches vor 14 Jahren genauso sinnlos in Deutschland eingeführt wurde aber wenigstens nach einigen Monaten wieder abgeschafft wurde. Bei technischen "Lösungen" ist man schnell, während der wirkliche Mißbrauch in Kirchen und Sportvereinen nur zögerlich aufgeklärt wird.

Auch Meredith Whittaker, die Chefin des Signal-Messengers, kritisiert das Vorhaben und warnt vor einer "gefährlichen Schwachstelle in der Kerninfrastruktur", die außerdem über Europa hinaus globale Auswirkungen hätte.

Wir müssen die verbleibenden Sommermonate bis zu einer Abstimmung im EU-Parlament nutzen und alle wohlmeinden Abgeordneten mit Briefen, Petitionen und Aktionen auf der Straße aufrütteln, dieser faktischen Abschaffung der Privatsphäre im Internet entgegenzutreten!

Denn, wie Threema richtig anmerkt, ist der Massenüberwachungsapparat erst einmal implementiert, kann er leicht für das Erkennen anderer Inhalte (als CSAM [erkennbares Mißbrauchsmaterial]) erweitert und genutzt werden, ohne dass dies jemand merkt". Jede politisch unerwünschte Äußerung kann damit unterbunden werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/chatkontrolle-ein-massenueberwachungsapparat-von-orwellschem-ausmass/
und https://chat-kontrolle.eu/
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13.04.2024 Grüne Kameras sind auch nicht besser

Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!

Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:

"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“

Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung

Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt

Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen

  • Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
  • wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
  • ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
  • 2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018) ...

Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
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03.04.2024 Ein "False Positive" und die Folgen

Danach ist alles anders ...

Man muss überhaupt nicht geheimnisvoll oder "mafiös" aussehen, manchmal reicht es, dass man jemanden ähnlich sehen könnte, um in große Schwierigkeiten zu kommen. Oder man ist einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Wir kennen solche Fälle u.a. aus dem Buch oder Film "Die verlorene Ehre der Katharina Blum".

Die Folgen für die Betroffenen solcher "False Positives" bewegen sich von "ein paar blauen Flecken", vielen "Scherereien" bis zur Vernichtung der persönlichen Existenz (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler , Gesichtserkennung kann auch zu 98% falsch sein ).

In dem verlinkten Artikel der ZEIT wird beschrieben, wie ein Berliner Musiker in den letzten Wochen mit dem gesuchten Burkhard Garweg verwechselt und wie sein BVG Bus von Polizeiwagen verfolgt wurde. Danach wurde er "zu Boden gebracht" und "erkennungsdienstlich behandelt" und kam mit einer Beule davon.

Danach ist manches anders als zuvor, man fragt sich, wie lange man schon beobachtet wurde, wie man gerade auf ihn gekommen ist, ob vielleicht doch sein Germanistik-Studium an der FU damals damit zusammenhängt ...

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/2024/14/raf-verhaftung-andreas-weiser-verwechslung
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17.01.2024 Wann werden Populisten zu Faschisten?

Trump kündigt Diktatur an

Florian Harms vergleicht auf t-online.de die Kandidatur Donald Trumps mit der Geschichte die Philip Roth in seinem Roman "Verschwörung gegen Amerika" über den Populisten Charles Lindbergh bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 1940 erzählt. Obwohl er "nur" Populist genannt wird, ist Lindberg für uns mit seiner Bewunderung Hitlers ein Nazi. Ähnliches gilt für Trump, wenn man sein "Programm" anschaut. Interessanterweise haben US Präsidentschaftskandidaten stets nur ein eigenes Programm, welches mit dem abstrakten Parteiprogrammen von Republikanern und Demokraten nicht viel gemein haben muss.

Jedenfalls hat Trump damit die 1. Vorwahl im bäuerlichen Iowa mit absoluter Mehrheit von 55% gewonnen. Auch Florian Harms fällt es schwer in dem "infantilen Gebrabbel eines Vierjährigen zu unterscheiden; viele seiner Sätze erschöpfen sich in umgangssprachlichen Endloswiederholungen, anmaßendem Selbstlob, wüsten Beschimpfungen seiner Gegner und dreisten Lügen" ein Programm zu erkennen. Doch was Florian Harms erkennt, ist erschreckend:

  • An Tag eins will er "wie ein Diktator regieren". Er sinniert über "die Aussetzung aller Regeln, Vorschriften und Artikel, sogar derjenigen in der Verfassung".
  • "Der erste Tag des Präsidenten wird eine Abrissbirne für den Verwaltungsstaat sein."
  • Laut seinem Wahlprogramm plant er, die Exekutivgewalt massiv auszuweiten und das Justizsystem drastisch zu beschneiden.
  • Er will bis zu 50.000 Bundesbedienstete entlassen und durch ideologisch gedrillte Anhänger ersetzen.
  • Kritische Journalisten will Trump mundtot machen, liberale Medien "in die Flucht jagen."
  • "Wir werden die Wurzeln der Kommunisten, Marxisten, Faschisten und linksradikalen Gangster herausreißen, die wie Ungeziefer in den Grenzen unseres Landes leben, die lügen, stehlen, bei Wahlen betrügen und alles in ihrer Macht Stehende tun – ob legal oder illegal –, um Amerika und den amerikanischen Traum zu zerstören", sagte er auf einer Wahlkampfveranstaltung.

Das ist nach unserer Meinung schlimmer als Populismus - das ist purer Faschismus. Vielleicht sollte man die Reden unserer "Populisten" vor den diesjährigen Wahlen genauer untersuchen, solange man es noch darf ..., z.B. hier im AfD Programm "Bürger" wählen eigenen Totengräber".

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/tagesanbruch/id_100321944/us-wahl-2024-donald-trump-kuendigt-diktatur-an.html
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27.12.2023 CCC Kongress wieder analog

CCC in Hamburg wieder zum "Anfassen"

So richtig analog und zum Anfassen startet in den letzten Tagen des Jahres wieder der CCC Kongress und diesmal (wieder) in Hamburg. Trotzdem werden die Veranstatungen auch im Stream zu sehen sein. Das Motto des 37. Chaos Communication Congress ist "Unlocked". Mehr als 130 Veranstaltungen finden vom 27. bis 30. Dezember im Congress Center Hamburg (CCH) statt. Netzpolitik.org berichtet über das Programm und die Highlights.

Die Themen sind

  • Gesundheitsdigitalisierung,
  • Online-Werbeindustrie,
  • digitaler Migrationskontrolle
  • KI,
  • Killerroboter,
  • Pushbacks,
  • Chatkontrolle,
  • das Hacken für die Zukunft,
  • und vieles mehr ...

Mehr zu den einzelnen Veranstaltungen entweder direkt auf den Seiten des CCC oder in den verlinkten Artikeln von netzpolitik.org.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chaos-communication-congress-netzpolitik-org-auf-dem-37c3/
und https://netzpolitik.org/2023/37c3-unsere-tipps-fuer-den-chaos-communication-congress/

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12.12.2023 Kontrolle um jeden Preis

Für einen ungestörten Tanz um das goldene Kalb - das Auto

Das Grundrechtekomitee hat vor wenigen Tagen einen Bericht über die Demonstrationsbeobachtung zur IAA in München vorgelegt. Darin spiegelt sich die Realität eines restriktiven Polizeigesetzes wider. Aktion Freiheit statt Angst war 2018-19 bei den Auseinandersetzungen zu einem Brandenburger Polizeigesetz beteiligt. (Anhörung zum Brandenburger Polizeigesetz , Demo gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz )

Obwohl die von der Klimabewegung angekündigten Aktionen fast alle im Rahmen des Versammlungsgesetzes blieben, hatten bayerische Landesregierung und Polizeiführung wohl mehr auf die Orakel der Medien über bevorstehende Krawalle gehört und unverhältnismäßig eingegriffen.

Der Bericht des Grundrechtekomitees nennt

  • Protestierende werden durch Kontrollen schikaniert,
  • ihnen wird mit Knüppeln begegnet,
  • einige von ihnen werden über Tage eingesperrt,
  • Teilnehmende eines angemeldeten Protestcamps werden flächendeckend aufgehalten und Personalienfeststellungen unterzogen,
  • Personen, die als links-alternativ wahrgenommen werden, werden systematisch auf Ausstellungsflächen von Autokonzernen durch Polizei pauschal überwacht und kontrolliert,
  • protestierende Gruppen werden gestoppt bis Polizist*innen vor Ort die Meldedaten einer versammlungsleitenden Person überprüft haben,
  • nicht angemeldete Versammlungen werden durch sich in den Weg stellenden Polizeiketten gestoppt, obwhl es im Ermessensspielraum der Polizei gewesen wäre, auch unangekündigte Versammlungen zunächst weiterlaufen zu lassen und erst dann regulierend einzugreifen, wenn durch sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung zu erwarten gewesen wäre,
  • bei fast jedem Auftreten der Polizei läuft die Videoüberwachung mit,
  • dagegen werden selbst Journalist*innen, parlamentarische Beobachter*innen und einige unserer Beobachter*innen teils mehrfach aufgehalten und kontrolliert. Dies wurde bereits in einem Fall später gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.

Der ganze Vorgang war eine Huldigung des Fetisch Auto und ein Testlauf der "Möglichkeiten" des neuen bayerischen Polizeigesetzes.

Als Fazit schreibt das Grundrechtekomitee: Als Zivilgesellschaft sollten wir uns der Gefahr klar werden, die von einer immer weitergehenden Entgrenzung polizeilicher Befugnisse ausgeht zugunsten privater Unternehmen und einer rückwärtsgewandten Mobilitäts- und Klimapolitik und gegen die Überlebensinteressen der globalen Bevölkerung.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/kontrolle-um-jeden-preis
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Tags: #IAA #Auto #Kfz #Klima #Umwelt #letzteGeneration #Demos #München #Polizeigesetze #Überwachung #Vorbeugegewahrsam #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Versammlungsanmeldung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Pressefreiheit #Medien

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Strafverschärfung Paragraf 184b StGB ging voll daneben

Vorwärts, rückwärts, seitwärts ...

Das EU-Überwachungsprojekt Chatkontrolle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst vor 2 Tagen mussten wir berichten, dass Europol bei noch mehr möglichen Straftaten die Überwachung der Inhalte unserer Kommunikation will.

Diesmal nun 2 Gegenstimmen:

  • So hat der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christopher Vajda ein Gutachten zur Chatkontrolle-Verordnung erstellt. In dem 38-seitigen Gutachten (PDF), das der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Webseite veröffentlicht hat, kommt Vajda, wie netzpolitik.org berichtet, zu folgender Einschätzung:
  • Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die in der Verordnung vorgesehene Anordnung zur Detektion von Daten wahrscheinlich gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („die Charta“) verstößt.
  • Die zweite Gegenstimme kommt von Justizminister Buschmann, der die Strafrechtsverschärfung für die „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (§184b StGB) rückgängig machen möchte. Jurist:innen hatten die Verschärfung bereits bei der Reform von 2021 im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisiert.

In der Folge dieser Gesetzesverschärfung sind unzählige Verfahren gegen Minderjährige (etwa 40% der Fälle) entstanden, die sich einvernehmlich gegenseitig Bilder von sich zugeschickt haben. Im Falle von Chatgruppen können sogar alle Mitglieder der Gruppe belangt werden, was den Ermittlungsbehörden einen riesigen Arbeitsaufwand beschert. Die Staatsanwaltschaft muss nach dem Gesetz sogar eine Lehrerin anklagen, die bei einer 13-jährigen Schülerin ein Video vorfand und dies zur Information an die Mutter der Schülerin schickte. Netzpolitik.org nennt weitere ähnliche Beispiele.

JuristInnen, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßen die geplante Reform der Reform.

Wir fragen uns, warum kommen fachlich inkompetente MinisterInnen immer wieder - meist nur weil sie bereitwillig Stammtischparolen und der Hetze in den Medien folgen - mit Gesetzen durch, die von den Gutachtern bereits im Gesetzgebungsprozess als untauglich und schädlich angesehen werden?

Beispiele bei denen es sich lohnt auf unseren Seiten danach zu suchen wären Zensursula und die Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung, die BKA Novelle zum Lauschangriff auf Wohnungen, die Speicherung von Flugreisedaten, stationäre Grenzkontrollen statt Freizügigkeit im Schengenraum, die geplante Chatkontrolle, ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/rechtsgutachten-chatkontrolle-unvereinbar-mit-grundrechte-charta/
und https://netzpolitik.org/2023/reform-der-reform-buschmann-will-strafverschaerfung-bei-kinderpornografie-rueckgaengig-machen/
und unsere Artikel zur EU Chatkontrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chat&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Paragraf184bStGB #Missbrauch #Buschmann #ReformderReform #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Minderjährige #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

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14.11.2023 Europol will mehr Chatkontrolle

Wenn schon, denn schon ...

Das Wort Salamitaktik kennen wir ja schon von vielen Gesetzgebungsvorgängen. Wenn wir schon die Möglichkeit für dieses oder jenes haben, dann können wir doch auch ...

Nun erleben wir das auch bei der noch nicht endgültig beschlossenen EU Chatkontrolle: Die Chatkontrolle soll Internetdienste verpflichten, die Inhalte privater digitaler Kommunikation aller Menschen im Auftrag von Regierungen zu durchleuchten, um Kindesmissbrauch besser aufklären zu können. Merke: Verhindert wird dadurch kein Missbrauch, denn um im Internet übertragen zu werden, hat er bereits stattgefunden.

Wie bei den vor Jahren geplanten Netzsperren wird nun der Katalog der mit der EU Chatkontrolle zu verfolgenden Starftaten ausgeweitet. So fordert Europol eine Ausweitung auf "andere Kriminalitätsbereiche", wie Pornografie, Migration und Drogen und eine Kommissions-Beamte "signalisierte Verständnis für den geäußerten zusätzlichen Wunsch". Auch diese Liste wird sicher nicht abschließend sein.

Damit wird das Überwachungs-Monster Chatkontrolle bereits vor der Entscheidung darüber noch gefährlicher. Die rechtlichen Grenzen sind ja selbst für den Tatbestand Kindesmissbrauch noch nicht klar definiert, da die verschiedenen Rechtssysteme in der EU strafbare Kinderpornografie unterschiedlich definieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ueberwachung-politiker-fordern-ausweitung-der-chatkontrolle-auf-andere-inhalte/
und alle unsere Artikel zur Chatktrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Chatkrontrolle&sel=meta
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21.10.2023 Chatkontrolle ist kein "nationales" Thema

USA, Kanada, Großbritannen und nun auch die EU

Nicht nur in der EU geht das Gespenst der Chatkontrolle um, in Großbritannien ist das entsprechende Gesetz durch und auch in Kanada ist das Thema aktuell. Interessant ist, dass die Diskussionen zu diesem "weitreichenden Versuche westlicher Demokratien, die Online-Sprache zu regulieren" bereits seit fünf Jahren durch die Politik geistert. Damit zeigt sich, dass der Wunsch nach Online-Zensur nicht erst als Reaktion auf COVID entstanden ist.

Seit dem 19. September 2023 gilt das Gesetz zur Zensur von Online-Inhalten im Vereinigten Königreich. Am 29. September 2023, also nur 10 Tage später kündigte die kanadische Radio-, Fernseh- und Telekommunikationskommission (CRTC) an, dass alle Online-Streaming-Dienste, die Podcasts anbieten, sich registrieren lassen und den gesetzlichen Kontrollen unterwerfen müssen. Und in der EU gilt der Digital Services Act (DSA), der Online-Unternehmen verpflichtet, ihre Plattformen aktiv zu überwachen.

Outsourcing der Zensur

Wie die New York Times berichtet, zwingt der Gesetzentwurf Online-Plattformen dazu, "proaktiv nach anstößigem Material zu suchen und zu beurteilen, ob es illegal ist", anstatt sie zu zwingen, erst zu handeln, nachdem sie auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht wurden.

In den USA ist man bereits einen Schritt weiter. Dort haben sich Menschen (und NGOs) gegen solche Maßnahmen gewehrt. Die US-Regierung hat mit der Kennzeichnung von Material, das entfernt werden soll, die verfassungsmäßigen Rechte auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt und dagegen gab es juristische Schritte. Am 8. September 2023 bestätigte das Fifth Circuit Court of Appeals einen Teil der einstweiligen Verfügung der Vorinstanz und verbot dem Weißen Haus, dem Surgeon General, den Centers for Disease Control and Prevention und dem FBI, Social-Media-Unternehmen zu beeinflussen, um „Desinformationen“ zu entfernen. Leider hob das Berufungsgericht wieder Teile der ursprünglichen Verfügung auf.

So ist es Beamten der Agentur für Cybersicherheit und Infrastruktursicherheit (CISA) weiterhin erlaubt den Unternnehmen Anweisungen zur Zensur zu geben und die CISA wird weiter eine zentrale Rolle bei der Zensur der Amerikaner durch die Regierung spielen.
Welche "Desinformationen" sind gemeint?

Das bleibt im einzelnen Auslegungssache, eindeutig festgelegt sind nur wenige Begriffe

  • Pornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Informationen, die Selbstmord, Selbstbeschädigung oder Essstörungen fördern
  • "Fehlinformationen über Impfstoffe" und andere "gesundheitsschädliche Inhalte"

Bei den "gesundheitsschädlichen Inhalten" können Veganer, Vegetarier und Fleischesser sicher sehr verschiedene Ansichten haben. Die Verantwortung für das Sperren der Informationen obliegt aber nach allen Gesetzen (egal ob in Nordamerika, GB oder EU) stets den privaten Anbietern. Da denen empfindliche Strafen in der Höhe von 4-10% ihres Umsatzes drohen, werden sie sicher vorsichtshalber proaktiv handeln und ihre Zensurbefugnisse mit übermäßiger Härte einsetzen.

Das globale Internet wird fraktioniert

In der EU wurde uns versichert, dass es nur gegen die Großen, z.B. die Big5, ginge, da der DSA von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10 Millionen und mehr spricht. Kanada und Großbritannien zeigen, dass es auch die Kleinen treffen wird. Im verlinkten Artikel lesen wir:

Die staatliche Regulierungsbehörde, die Canadian Radio-Television and Telecommunications Commission (CRTC), kündigte an, dass sie unabhängige Produzenten von Inhalten, darunter Online-Nachrichtenunternehmen und "Einzelpersonen, die Podcasts auf ihren eigenen Websites hosten, zur Registrierung verpflichten werde". Die Registrierung ist der erste Schritt zur Regulierung. ...

Kanadas neues Online-Nachrichtengesetz verpflichtet "marktbeherrschende Plattformen" dazu , "Nachrichtenunternehmen zu entschädigen, wenn deren Inhalte auf ihren Diensten verfügbar gemacht werden" - was an das fehlgeschlagene deutsche Leistungschutzrecht (LSR) erinnert. Darauf erklärte Facebook am 1. Juni 2023: "Um dem Online News Act zu entsprechen, haben wir damit begonnen, die Verfügbarkeit von Nachrichten in Kanada zu beenden ... Nachrichtenlinks und -inhalte, die von Nachrichtenverlagen und Sendern in Kanada gepostet werden, können von Menschen in Kanada nicht mehr eingesehen werden".

Egal ob uns Nachrichten wegen des Geld Verdienens vorenthalten werden oder es um politische Zensur geht - wir setzen uns weiter für Informationsfreiheit und Transparenz ein. Allein das Wissen, dass alle unsere Nachrichten künftig mitgelesen und "überprüft" werden, ist ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/information-compliance-gesetzentwurf-zur-abschaffung-der-freien-meinungsaeusserung-verabschiedet/
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22.09.2023 EU-Rat vertagt Abstimmung zur Chatkontrolle

Veto Ankündigung durch Justizministerium

Wow, können wir endlich mal die FDP loben? Der FDP Justizminister für Digitales und Justiz zeigte schon frühzeitig rote Linien zu dem Kommissionsentwurf zur Chatkontrolle auf und hat nun in einem Brief an seine europäischen Amtskollegen ein deutsches Veto angekündigt, sollte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) das Dossier zur Chatkontrolle vorgestern besprechen wollen. So wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen.

Die roten Linien sind

  • Keine Maßnahmen, die zu einem Scannen privater verschlüsselter Kommunikation führen,
  • kein Scannen privater Kommunikation auch dann, wenn sie unverschlüsselt ist,
  • keine Altersverifikation für Messenger- und Hosting-Dienste sowie App-Stores durch die Vorlage eines Personalausweises,
  • Streichung der Artikel 7 bis 11 zu Aufdeckungsanordnungen nebst Aspekten wie Client-Side-Scanning (CSS), also dem Durchsuchen und Ausleiten privater Kommunikation direkt auf Endgeräten. Alle diese geplanten Maßnahmen haben nichts mit der angeblichen Absicht des Jugendschutzes zu tun. Nicht nur das Justizministerium wendet sich gegen das geplante Gesetz zur Chatkontrolle - einer Überwachung des Inhalts unser aller Kommunkation - sondern auch die Digitalwirtschaft läuft wegen des Aufwands aktuell Sturm gegen die Chatkontrolle. Vor einer Woche schickten die Initiative European Digital Rights (EDRi) und 81 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen einen offenen Brief an die EU-Regierungen und protestierte gegen diesen orwellschen Überwachungsplan.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Widerstand-aus-Deutschland-Abstimmung-im-EU-Rat-zur-Chatkontrolle-geplatzt-9310335.html
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Tags: #FDP #EU #Chatkontrolle #Buschmann #E2E #scannen #mitlesen #Inhaltskontrolle #Ausweiskontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Smartphone #Handy #Grundrechtecharta #EuGH

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15.09.2023 Offener Brief gegen EU-Chatkontrolle

80 NGOs gegen EU-Chatkontrolle

Nicht nur in den Staaten der EU, sondern weltweit existiert eine Bewegung gegen die Pläne der EU das Internet mit einer "Chatkontrolle" zu regulieren. Wie netzpolitik.org berichtet, warnt ein internationales Bündnis von Nichtregierungsorganistionen vor den Überwachungsplänen der EU. Die Verordnung gefährde Freiheit und Sicherheit aller Internetnutzer*innen, sagen mehr als 80 NGOs aus Afrika, Asien, Europa, Latein- und Südamerika sowie den USA.

Unter dem Deckmantel einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll künftig die anlasslose Massenüberwachung von Millionen von Menschen in der EU - und darüber hinaus - möglich sein. Der jetzt vorliegende Entwurf könnte

  • Firmen dazu zwingen, die digitale Kommunikation von jedem zu scannen,
  • die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden,
  • zu einer verpflichtenden Ausweiskontrolle vor der Internetnutzung führen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), Mitunterzeichner des Offenen Briefs, hält das Vorhaben auch für unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU. "Sehenden Auges und wider besseres Wissen nehmen die EU-Co-Gesetzgeber in Kauf, eine Verordnung zu verabschieden, die der EuGH sofort wieder einkas­sieren müsste", sagt Rechtsanwalt Dr. David Albrecht gegenüber netzpolitik.org.

EU Kommission bleibt beratungsresistent

Seit den Auseinandersetzungen um die Chatkontrolle in der EU haben neben der Zivilgesellschaft auch renommierte Wissenschaftler:innen und auch auch IT-Wirtschaftsverbände und der juristische Dienst des Rates die EU-Staaten vor einer solchen Verordnung gewarnt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkonrolle-weltweite-warnung-vor-ueberwachungsplaenen-der-eu/i
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