#freizügigkeit

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13.04.2024 Grüne Kameras sind auch nicht besser

Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!

Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:

"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“

Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung

Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt

Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen

  • Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
  • wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
  • ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
  • 2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018) ...

Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
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Tags: #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Südkreuz #Lauschangriff #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Biometrie #Verhaltensvorhersage

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03.04.2024 Ein "False Positive" und die Folgen

Danach ist alles anders ...

Man muss überhaupt nicht geheimnisvoll oder "mafiös" aussehen, manchmal reicht es, dass man jemanden ähnlich sehen könnte, um in große Schwierigkeiten zu kommen. Oder man ist einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Wir kennen solche Fälle u.a. aus dem Buch oder Film "Die verlorene Ehre der Katharina Blum".

Die Folgen für die Betroffenen solcher "False Positives" bewegen sich von "ein paar blauen Flecken", vielen "Scherereien" bis zur Vernichtung der persönlichen Existenz (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler , Gesichtserkennung kann auch zu 98% falsch sein ).

In dem verlinkten Artikel der ZEIT wird beschrieben, wie ein Berliner Musiker in den letzten Wochen mit dem gesuchten Burkhard Garweg verwechselt und wie sein BVG Bus von Polizeiwagen verfolgt wurde. Danach wurde er "zu Boden gebracht" und "erkennungsdienstlich behandelt" und kam mit einer Beule davon.

Danach ist manches anders als zuvor, man fragt sich, wie lange man schon beobachtet wurde, wie man gerade auf ihn gekommen ist, ob vielleicht doch sein Germanistik-Studium an der FU damals damit zusammenhängt ...

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/2024/14/raf-verhaftung-andreas-weiser-verwechslung
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Tags: #FalsePositives #Falschverdächtigung #Datenpannen #Folgen #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Ungleichbehandlung #Polizei #Grundrechte #Menschenrechte #Geheimdienste

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17.01.2024 Wann werden Populisten zu Faschisten?

Trump kündigt Diktatur an

Florian Harms vergleicht auf t-online.de die Kandidatur Donald Trumps mit der Geschichte die Philip Roth in seinem Roman "Verschwörung gegen Amerika" über den Populisten Charles Lindbergh bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 1940 erzählt. Obwohl er "nur" Populist genannt wird, ist Lindberg für uns mit seiner Bewunderung Hitlers ein Nazi. Ähnliches gilt für Trump, wenn man sein "Programm" anschaut. Interessanterweise haben US Präsidentschaftskandidaten stets nur ein eigenes Programm, welches mit dem abstrakten Parteiprogrammen von Republikanern und Demokraten nicht viel gemein haben muss.

Jedenfalls hat Trump damit die 1. Vorwahl im bäuerlichen Iowa mit absoluter Mehrheit von 55% gewonnen. Auch Florian Harms fällt es schwer in dem "infantilen Gebrabbel eines Vierjährigen zu unterscheiden; viele seiner Sätze erschöpfen sich in umgangssprachlichen Endloswiederholungen, anmaßendem Selbstlob, wüsten Beschimpfungen seiner Gegner und dreisten Lügen" ein Programm zu erkennen. Doch was Florian Harms erkennt, ist erschreckend:

  • An Tag eins will er "wie ein Diktator regieren". Er sinniert über "die Aussetzung aller Regeln, Vorschriften und Artikel, sogar derjenigen in der Verfassung".
  • "Der erste Tag des Präsidenten wird eine Abrissbirne für den Verwaltungsstaat sein."
  • Laut seinem Wahlprogramm plant er, die Exekutivgewalt massiv auszuweiten und das Justizsystem drastisch zu beschneiden.
  • Er will bis zu 50.000 Bundesbedienstete entlassen und durch ideologisch gedrillte Anhänger ersetzen.
  • Kritische Journalisten will Trump mundtot machen, liberale Medien "in die Flucht jagen."
  • "Wir werden die Wurzeln der Kommunisten, Marxisten, Faschisten und linksradikalen Gangster herausreißen, die wie Ungeziefer in den Grenzen unseres Landes leben, die lügen, stehlen, bei Wahlen betrügen und alles in ihrer Macht Stehende tun – ob legal oder illegal –, um Amerika und den amerikanischen Traum zu zerstören", sagte er auf einer Wahlkampfveranstaltung.

Das ist nach unserer Meinung schlimmer als Populismus - das ist purer Faschismus. Vielleicht sollte man die Reden unserer "Populisten" vor den diesjährigen Wahlen genauer untersuchen, solange man es noch darf ..., z.B. hier im AfD Programm "Bürger" wählen eigenen Totengräber".

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/tagesanbruch/id_100321944/us-wahl-2024-donald-trump-kuendigt-diktatur-an.html
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27.12.2023 CCC Kongress wieder analog

CCC in Hamburg wieder zum "Anfassen"

So richtig analog und zum Anfassen startet in den letzten Tagen des Jahres wieder der CCC Kongress und diesmal (wieder) in Hamburg. Trotzdem werden die Veranstatungen auch im Stream zu sehen sein. Das Motto des 37. Chaos Communication Congress ist "Unlocked". Mehr als 130 Veranstaltungen finden vom 27. bis 30. Dezember im Congress Center Hamburg (CCH) statt. Netzpolitik.org berichtet über das Programm und die Highlights.

Die Themen sind

  • Gesundheitsdigitalisierung,
  • Online-Werbeindustrie,
  • digitaler Migrationskontrolle
  • KI,
  • Killerroboter,
  • Pushbacks,
  • Chatkontrolle,
  • das Hacken für die Zukunft,
  • und vieles mehr ...

Mehr zu den einzelnen Veranstaltungen entweder direkt auf den Seiten des CCC oder in den verlinkten Artikeln von netzpolitik.org.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chaos-communication-congress-netzpolitik-org-auf-dem-37c3/
und https://netzpolitik.org/2023/37c3-unsere-tipps-fuer-den-chaos-communication-congress/

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Gesundheitsdigitalisierung #KI #AI #Drohnen #Roboter #Cyberwar #Hacking #Trojaner #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Chatkontrolle #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale

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12.12.2023 Kontrolle um jeden Preis

Für einen ungestörten Tanz um das goldene Kalb - das Auto

Das Grundrechtekomitee hat vor wenigen Tagen einen Bericht über die Demonstrationsbeobachtung zur IAA in München vorgelegt. Darin spiegelt sich die Realität eines restriktiven Polizeigesetzes wider. Aktion Freiheit statt Angst war 2018-19 bei den Auseinandersetzungen zu einem Brandenburger Polizeigesetz beteiligt. (Anhörung zum Brandenburger Polizeigesetz , Demo gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz )

Obwohl die von der Klimabewegung angekündigten Aktionen fast alle im Rahmen des Versammlungsgesetzes blieben, hatten bayerische Landesregierung und Polizeiführung wohl mehr auf die Orakel der Medien über bevorstehende Krawalle gehört und unverhältnismäßig eingegriffen.

Der Bericht des Grundrechtekomitees nennt

  • Protestierende werden durch Kontrollen schikaniert,
  • ihnen wird mit Knüppeln begegnet,
  • einige von ihnen werden über Tage eingesperrt,
  • Teilnehmende eines angemeldeten Protestcamps werden flächendeckend aufgehalten und Personalienfeststellungen unterzogen,
  • Personen, die als links-alternativ wahrgenommen werden, werden systematisch auf Ausstellungsflächen von Autokonzernen durch Polizei pauschal überwacht und kontrolliert,
  • protestierende Gruppen werden gestoppt bis Polizist*innen vor Ort die Meldedaten einer versammlungsleitenden Person überprüft haben,
  • nicht angemeldete Versammlungen werden durch sich in den Weg stellenden Polizeiketten gestoppt, obwhl es im Ermessensspielraum der Polizei gewesen wäre, auch unangekündigte Versammlungen zunächst weiterlaufen zu lassen und erst dann regulierend einzugreifen, wenn durch sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung zu erwarten gewesen wäre,
  • bei fast jedem Auftreten der Polizei läuft die Videoüberwachung mit,
  • dagegen werden selbst Journalist*innen, parlamentarische Beobachter*innen und einige unserer Beobachter*innen teils mehrfach aufgehalten und kontrolliert. Dies wurde bereits in einem Fall später gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.

Der ganze Vorgang war eine Huldigung des Fetisch Auto und ein Testlauf der "Möglichkeiten" des neuen bayerischen Polizeigesetzes.

Als Fazit schreibt das Grundrechtekomitee: Als Zivilgesellschaft sollten wir uns der Gefahr klar werden, die von einer immer weitergehenden Entgrenzung polizeilicher Befugnisse ausgeht zugunsten privater Unternehmen und einer rückwärtsgewandten Mobilitäts- und Klimapolitik und gegen die Überlebensinteressen der globalen Bevölkerung.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/kontrolle-um-jeden-preis
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Tags: #IAA #Auto #Kfz #Klima #Umwelt #letzteGeneration #Demos #München #Polizeigesetze #Überwachung #Vorbeugegewahrsam #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Versammlungsanmeldung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Pressefreiheit #Medien

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Strafverschärfung Paragraf 184b StGB ging voll daneben

Vorwärts, rückwärts, seitwärts ...

Das EU-Überwachungsprojekt Chatkontrolle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst vor 2 Tagen mussten wir berichten, dass Europol bei noch mehr möglichen Straftaten die Überwachung der Inhalte unserer Kommunikation will.

Diesmal nun 2 Gegenstimmen:

  • So hat der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christopher Vajda ein Gutachten zur Chatkontrolle-Verordnung erstellt. In dem 38-seitigen Gutachten (PDF), das der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Webseite veröffentlicht hat, kommt Vajda, wie netzpolitik.org berichtet, zu folgender Einschätzung:
  • Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die in der Verordnung vorgesehene Anordnung zur Detektion von Daten wahrscheinlich gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („die Charta“) verstößt.
  • Die zweite Gegenstimme kommt von Justizminister Buschmann, der die Strafrechtsverschärfung für die „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (§184b StGB) rückgängig machen möchte. Jurist:innen hatten die Verschärfung bereits bei der Reform von 2021 im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisiert.

In der Folge dieser Gesetzesverschärfung sind unzählige Verfahren gegen Minderjährige (etwa 40% der Fälle) entstanden, die sich einvernehmlich gegenseitig Bilder von sich zugeschickt haben. Im Falle von Chatgruppen können sogar alle Mitglieder der Gruppe belangt werden, was den Ermittlungsbehörden einen riesigen Arbeitsaufwand beschert. Die Staatsanwaltschaft muss nach dem Gesetz sogar eine Lehrerin anklagen, die bei einer 13-jährigen Schülerin ein Video vorfand und dies zur Information an die Mutter der Schülerin schickte. Netzpolitik.org nennt weitere ähnliche Beispiele.

JuristInnen, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßen die geplante Reform der Reform.

Wir fragen uns, warum kommen fachlich inkompetente MinisterInnen immer wieder - meist nur weil sie bereitwillig Stammtischparolen und der Hetze in den Medien folgen - mit Gesetzen durch, die von den Gutachtern bereits im Gesetzgebungsprozess als untauglich und schädlich angesehen werden?

Beispiele bei denen es sich lohnt auf unseren Seiten danach zu suchen wären Zensursula und die Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung, die BKA Novelle zum Lauschangriff auf Wohnungen, die Speicherung von Flugreisedaten, stationäre Grenzkontrollen statt Freizügigkeit im Schengenraum, die geplante Chatkontrolle, ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/rechtsgutachten-chatkontrolle-unvereinbar-mit-grundrechte-charta/
und https://netzpolitik.org/2023/reform-der-reform-buschmann-will-strafverschaerfung-bei-kinderpornografie-rueckgaengig-machen/
und unsere Artikel zur EU Chatkontrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chat&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Paragraf184bStGB #Missbrauch #Buschmann #ReformderReform #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Minderjährige #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

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14.11.2023 Europol will mehr Chatkontrolle

Wenn schon, denn schon ...

Das Wort Salamitaktik kennen wir ja schon von vielen Gesetzgebungsvorgängen. Wenn wir schon die Möglichkeit für dieses oder jenes haben, dann können wir doch auch ...

Nun erleben wir das auch bei der noch nicht endgültig beschlossenen EU Chatkontrolle: Die Chatkontrolle soll Internetdienste verpflichten, die Inhalte privater digitaler Kommunikation aller Menschen im Auftrag von Regierungen zu durchleuchten, um Kindesmissbrauch besser aufklären zu können. Merke: Verhindert wird dadurch kein Missbrauch, denn um im Internet übertragen zu werden, hat er bereits stattgefunden.

Wie bei den vor Jahren geplanten Netzsperren wird nun der Katalog der mit der EU Chatkontrolle zu verfolgenden Starftaten ausgeweitet. So fordert Europol eine Ausweitung auf "andere Kriminalitätsbereiche", wie Pornografie, Migration und Drogen und eine Kommissions-Beamte "signalisierte Verständnis für den geäußerten zusätzlichen Wunsch". Auch diese Liste wird sicher nicht abschließend sein.

Damit wird das Überwachungs-Monster Chatkontrolle bereits vor der Entscheidung darüber noch gefährlicher. Die rechtlichen Grenzen sind ja selbst für den Tatbestand Kindesmissbrauch noch nicht klar definiert, da die verschiedenen Rechtssysteme in der EU strafbare Kinderpornografie unterschiedlich definieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ueberwachung-politiker-fordern-ausweitung-der-chatkontrolle-auf-andere-inhalte/
und alle unsere Artikel zur Chatktrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Chatkrontrolle&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Missbrauch #Droge #Kriminalität #Europol #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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21.10.2023 Chatkontrolle ist kein "nationales" Thema

USA, Kanada, Großbritannen und nun auch die EU

Nicht nur in der EU geht das Gespenst der Chatkontrolle um, in Großbritannien ist das entsprechende Gesetz durch und auch in Kanada ist das Thema aktuell. Interessant ist, dass die Diskussionen zu diesem "weitreichenden Versuche westlicher Demokratien, die Online-Sprache zu regulieren" bereits seit fünf Jahren durch die Politik geistert. Damit zeigt sich, dass der Wunsch nach Online-Zensur nicht erst als Reaktion auf COVID entstanden ist.

Seit dem 19. September 2023 gilt das Gesetz zur Zensur von Online-Inhalten im Vereinigten Königreich. Am 29. September 2023, also nur 10 Tage später kündigte die kanadische Radio-, Fernseh- und Telekommunikationskommission (CRTC) an, dass alle Online-Streaming-Dienste, die Podcasts anbieten, sich registrieren lassen und den gesetzlichen Kontrollen unterwerfen müssen. Und in der EU gilt der Digital Services Act (DSA), der Online-Unternehmen verpflichtet, ihre Plattformen aktiv zu überwachen.

Outsourcing der Zensur

Wie die New York Times berichtet, zwingt der Gesetzentwurf Online-Plattformen dazu, "proaktiv nach anstößigem Material zu suchen und zu beurteilen, ob es illegal ist", anstatt sie zu zwingen, erst zu handeln, nachdem sie auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht wurden.

In den USA ist man bereits einen Schritt weiter. Dort haben sich Menschen (und NGOs) gegen solche Maßnahmen gewehrt. Die US-Regierung hat mit der Kennzeichnung von Material, das entfernt werden soll, die verfassungsmäßigen Rechte auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt und dagegen gab es juristische Schritte. Am 8. September 2023 bestätigte das Fifth Circuit Court of Appeals einen Teil der einstweiligen Verfügung der Vorinstanz und verbot dem Weißen Haus, dem Surgeon General, den Centers for Disease Control and Prevention und dem FBI, Social-Media-Unternehmen zu beeinflussen, um „Desinformationen“ zu entfernen. Leider hob das Berufungsgericht wieder Teile der ursprünglichen Verfügung auf.

So ist es Beamten der Agentur für Cybersicherheit und Infrastruktursicherheit (CISA) weiterhin erlaubt den Unternnehmen Anweisungen zur Zensur zu geben und die CISA wird weiter eine zentrale Rolle bei der Zensur der Amerikaner durch die Regierung spielen.
Welche "Desinformationen" sind gemeint?

Das bleibt im einzelnen Auslegungssache, eindeutig festgelegt sind nur wenige Begriffe

  • Pornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern
  • Informationen, die Selbstmord, Selbstbeschädigung oder Essstörungen fördern
  • "Fehlinformationen über Impfstoffe" und andere "gesundheitsschädliche Inhalte"

Bei den "gesundheitsschädlichen Inhalten" können Veganer, Vegetarier und Fleischesser sicher sehr verschiedene Ansichten haben. Die Verantwortung für das Sperren der Informationen obliegt aber nach allen Gesetzen (egal ob in Nordamerika, GB oder EU) stets den privaten Anbietern. Da denen empfindliche Strafen in der Höhe von 4-10% ihres Umsatzes drohen, werden sie sicher vorsichtshalber proaktiv handeln und ihre Zensurbefugnisse mit übermäßiger Härte einsetzen.

Das globale Internet wird fraktioniert

In der EU wurde uns versichert, dass es nur gegen die Großen, z.B. die Big5, ginge, da der DSA von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10 Millionen und mehr spricht. Kanada und Großbritannien zeigen, dass es auch die Kleinen treffen wird. Im verlinkten Artikel lesen wir:

Die staatliche Regulierungsbehörde, die Canadian Radio-Television and Telecommunications Commission (CRTC), kündigte an, dass sie unabhängige Produzenten von Inhalten, darunter Online-Nachrichtenunternehmen und "Einzelpersonen, die Podcasts auf ihren eigenen Websites hosten, zur Registrierung verpflichten werde". Die Registrierung ist der erste Schritt zur Regulierung. ...

Kanadas neues Online-Nachrichtengesetz verpflichtet "marktbeherrschende Plattformen" dazu , "Nachrichtenunternehmen zu entschädigen, wenn deren Inhalte auf ihren Diensten verfügbar gemacht werden" - was an das fehlgeschlagene deutsche Leistungschutzrecht (LSR) erinnert. Darauf erklärte Facebook am 1. Juni 2023: "Um dem Online News Act zu entsprechen, haben wir damit begonnen, die Verfügbarkeit von Nachrichten in Kanada zu beenden ... Nachrichtenlinks und -inhalte, die von Nachrichtenverlagen und Sendern in Kanada gepostet werden, können von Menschen in Kanada nicht mehr eingesehen werden".

Egal ob uns Nachrichten wegen des Geld Verdienens vorenthalten werden oder es um politische Zensur geht - wir setzen uns weiter für Informationsfreiheit und Transparenz ein. Allein das Wissen, dass alle unsere Nachrichten künftig mitgelesen und "überprüft" werden, ist ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/information-compliance-gesetzentwurf-zur-abschaffung-der-freien-meinungsaeusserung-verabschiedet/
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Tags: #Großbritannien #Kanada #EU #Chatkontrolle #scannen #mitlesen #Inhaltskontrolle #Ausweiskontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Smartphone #Handy #Grundrechte

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22.09.2023 EU-Rat vertagt Abstimmung zur Chatkontrolle

Veto Ankündigung durch Justizministerium

Wow, können wir endlich mal die FDP loben? Der FDP Justizminister für Digitales und Justiz zeigte schon frühzeitig rote Linien zu dem Kommissionsentwurf zur Chatkontrolle auf und hat nun in einem Brief an seine europäischen Amtskollegen ein deutsches Veto angekündigt, sollte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) das Dossier zur Chatkontrolle vorgestern besprechen wollen. So wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen.

Die roten Linien sind

  • Keine Maßnahmen, die zu einem Scannen privater verschlüsselter Kommunikation führen,
  • kein Scannen privater Kommunikation auch dann, wenn sie unverschlüsselt ist,
  • keine Altersverifikation für Messenger- und Hosting-Dienste sowie App-Stores durch die Vorlage eines Personalausweises,
  • Streichung der Artikel 7 bis 11 zu Aufdeckungsanordnungen nebst Aspekten wie Client-Side-Scanning (CSS), also dem Durchsuchen und Ausleiten privater Kommunikation direkt auf Endgeräten. Alle diese geplanten Maßnahmen haben nichts mit der angeblichen Absicht des Jugendschutzes zu tun. Nicht nur das Justizministerium wendet sich gegen das geplante Gesetz zur Chatkontrolle - einer Überwachung des Inhalts unser aller Kommunkation - sondern auch die Digitalwirtschaft läuft wegen des Aufwands aktuell Sturm gegen die Chatkontrolle. Vor einer Woche schickten die Initiative European Digital Rights (EDRi) und 81 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen einen offenen Brief an die EU-Regierungen und protestierte gegen diesen orwellschen Überwachungsplan.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Widerstand-aus-Deutschland-Abstimmung-im-EU-Rat-zur-Chatkontrolle-geplatzt-9310335.html
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15.09.2023 Offener Brief gegen EU-Chatkontrolle

80 NGOs gegen EU-Chatkontrolle

Nicht nur in den Staaten der EU, sondern weltweit existiert eine Bewegung gegen die Pläne der EU das Internet mit einer "Chatkontrolle" zu regulieren. Wie netzpolitik.org berichtet, warnt ein internationales Bündnis von Nichtregierungsorganistionen vor den Überwachungsplänen der EU. Die Verordnung gefährde Freiheit und Sicherheit aller Internetnutzer*innen, sagen mehr als 80 NGOs aus Afrika, Asien, Europa, Latein- und Südamerika sowie den USA.

Unter dem Deckmantel einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll künftig die anlasslose Massenüberwachung von Millionen von Menschen in der EU - und darüber hinaus - möglich sein. Der jetzt vorliegende Entwurf könnte

  • Firmen dazu zwingen, die digitale Kommunikation von jedem zu scannen,
  • die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden,
  • zu einer verpflichtenden Ausweiskontrolle vor der Internetnutzung führen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), Mitunterzeichner des Offenen Briefs, hält das Vorhaben auch für unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU. "Sehenden Auges und wider besseres Wissen nehmen die EU-Co-Gesetzgeber in Kauf, eine Verordnung zu verabschieden, die der EuGH sofort wieder einkas­sieren müsste", sagt Rechtsanwalt Dr. David Albrecht gegenüber netzpolitik.org.

EU Kommission bleibt beratungsresistent

Seit den Auseinandersetzungen um die Chatkontrolle in der EU haben neben der Zivilgesellschaft auch renommierte Wissenschaftler:innen und auch auch IT-Wirtschaftsverbände und der juristische Dienst des Rates die EU-Staaten vor einer solchen Verordnung gewarnt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chatkonrolle-weltweite-warnung-vor-ueberwachungsplaenen-der-eu/i
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12.07.2023 Der "Transatlantische Datenschutzrahmen" so schlecht wie seine Vorgänger
EU bleibt treues Hündchen

  • Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens Safe Harbour" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben: Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
  • Im Juli 2020 stellt der EuGH fest, dass Abkommen mit den USA "Privacy Shield" ist nichtig Seitdem jonglieren die EU und die USA mit einem eigentlich nicht mehr gültigen Abkommen über den transatlantischen Datenaustausch am Rande der Legalität. Alle Versuche der EU die USA zu einem der DSGVO ähnlichen Umgang mit unseren persönlichen Daten zu bewegen sind im Nirwana gelandet.

Nun kam der endgültige Kotau vor dem Großen Bruder. Wie netzpotik.org schreibt: Als US-Präsident Joe Biden Ende März 2022 nach Brüssel kam, gab es ein Freundschaftsgeschenk von seiner Gastgeberin Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hatte für ein leidiges Thema eine Lösung im Angebot: Statt weiter Ärger zu machen wegen der Massenüberwachung der US-Geheimdienste gegen Europäer:innen, sicherte Von der Leyen Biden einen Freifahrtschein zu.

Ein "Transatlantischer Datenschutzrahmen" garantiert US-Konzernen wie Facebook, dass sie weiterhin Nutzer:innendaten aus Europa ungehindert in die USA übertragen können. Der massenhafte und unkontrollierte Zugriff der amerikanischen Behörden auf unsere Daten spielt keine Rolle mehr. Dieser Blankoscheck der EU wird wieder so lange gültig bleiben, bis der EuGH zum 3.Mal ein vernichtendes Urteil fällen wird. Dann beginnt das Spiel mit verteilten Rollen erneut, was wir bereits seit mehr als 10 Jahren zuerst mit den Vorgängern Safe Harbor und Privacy Shield erlebt haben.

Neben den staatlichen US Behörden können sich auch die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) die Hände reiben und ihre Milliardengeschäfte mit unseren Daten ungehindert weiter betreiben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/transatlantische-massenueberwachung-nimm-das-doch-endlich-ernst-ursula/
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Tags: #TransatlantischerDatenschutzrahmen #EuGH #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #Border #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #PrivacyShield #SafeHarbor #EU #USA #GAFAM
Erstellt: 2023-07-12 07:51:16

aktionfsa@diasp.eu

20230i701 ePerso ohne Fingerabdruck!

Urteil des EuGH wird erwartet

Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen haben gegen die Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen vor dem EuGH geklagt. Heute wurden nun die Schlussanträge zu dieser Klage veröffentlicht. Leider sieht die Entscheidungsempfehlung der Generalanwältin nicht so aus, wie wir es erwarten. Zwar haben die Richterinnen und Richter die Freiheit auch noch ganz anders zu entscheiden. Es ist aber zu befürchten, dass das Gericht die Argumente der Kläger nicht ausreichend würdigen will.

Digitalcourage schreibt: Ein zentrales Thema in der mündlichen Verhandlung vor Gericht war eine Lücke in der EU-Verordnung, die der Speicherpflicht zugrunde liegt. Die Fingerabdrücke werden nämlich nicht sofort gelöscht, sobald der Personalausweis hergestellt ist. Sie können bis zu 90 Tagen lang weiter bei den Ämtern gespeichert werden. Und es kommt noch schlimmer: Gibt es ein anderes nationales Gesetz, das hier reingräscht, dann darf sogar auf diese zwischengelagerten Fingerabdrücke zugegriffen werden. Das könnte zum Beispiel im Rahmen von Durchsuchungsparagrafen bei den Polizeigesetzen oder der Strafprozessordnung brisant werden.

Auf diese weit offen stehende Hintertür zur Zweckentfremdung der sensiblen biometrischen Daten geht die Generalanwältin nur unzureichend ein. Ein weiteres heißes Thema bei der mündlichen Verhandlung war die Frage, ob die Fingerabdrucks-Daten gestohlen werden könnten, während sie noch bei den Bürgerämtern liegen. In der Verhandlung gab es dazu keine beruhigende Antwort.

Das Urteil wird demnächst verkündet und wir können momentan nur hoffen ...
Digitalcourage schreibt: Wir geben die Hoffnung nicht auf, denn in der mündlichen Anhörung haben sich die Richter.innen sehr viel kritischer mit den Problemen der Fingerabdruckpflicht auseinandergesetzt, als sich das jetzt in den Schlussanträgen der Generalanwältin wiederfindet.

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/newsletter/2023/schlussantraege-generalanwaeltin-perso-ohne-finger

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Tags: #ePerso #Fingerabdruck #Hacking #Diebstahl #Klage #EuGH #Schlussanträge #Urteil #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Anonymisierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #sensibleDaten #Biometrie

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24.04.2023 Konservative wollen EU-Chatkontrolle verschärfen

Unendliche Geschichte der Chatkontrolle geht weiter

Nach 2-jähriger Diskussion geht es in Brüssel nicht mehr um das "Ob" einer EU-Chatkontrolle sondern um das "Wie". Obwohl inzwischen beliebig viele Argumente gegen mehr Überwachung auf dem Tisch liegen, hat die Fraktion der konservativen Parteien im EU-Parlament im federführenden LIBE-Ausschuss einen Entwurf vorgelegt der auf scharfe Kritik trifft.

Wieder wird das sogenannte Client-Side-Scanning (CSS) gefordert. Damit sollen Nachrichten vor dem verschlüsselten Versand überprüft werden. Der Piratenabgeordneten Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt, verurteilt diese Inhaltskontrolle persönlicher Nachrichten in einer ersten Analyse des Entwurfs.

"Was bringt das Briefgeheimnis, wenn man es im Briefkasten abschafft?"

... urteilt der EU Parlamentarier Erik Marquardt. Wie netzpolitik.org schreibt, haben der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Überwachungspläne der EU-Kommission scharf kritisiert und auch der Justizausschuss des irischen Parlaments bezweifelt, dass das Gesetz mit EU-Recht kompatibel ist.

Auch 2 weitere bereits bekannte Argumente sind wieder in den Vordergrund getreten. Das sind die Alterskontrolle und damit zusammenhängend die problematische *Identitätsfeststellung von Menschen im Netz. Die "Alterssicherung" - das ist leider keine Internetrente - soll festlegen, dass Minderjährige als risikohaft eingestufte Software nicht installieren dürfen. Damit wäre eine anonyme Nutzung von Messenger-Diensten in der EU nicht mehr möglich.

Eine weitere Folge aus der Alterskontrolle ist eine Verdrehung des offiziell verkündeten Sinns der Chatkontrolle. Denn eigentlich wurde die Chat-Kontrolle aus der Taufe gehoben, um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz zu bekämpfen. Nebenbei sollte auch gegen Hass-Kriminalität vorgegangen werden. Der erste Zweck wird nun nach Ansicht von WissenschaftlerInnen konterkariert.

Weder die menschlichen Kontrolleure noch erst recht nicht die KI-basierten Programme können richtig entscheiden, ob jemand im Netz pornografische Inhalte sucht oder sich wissenschaftlich darüber informieren möchte. Die wissenschaftlichen oder medizinischen Begriffe werden wie die umgangssprachlichen verfolgt. Über den Fall einer Familie, die ihrem Arzt Fotos zugeschickt hatte und Besuch von der Polizei bekamen, hatten wir berichtet.

Selbst wenn es sich um den Austausch von sexuellen Darstellungen handelt, können diese auch einvernehmich erstellt oder getauscht werden. Wie netzpolitik.org schreibt, hat sich die EU-Kommission unzureichend mit der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen befasst. Sie sollte einvernehmliches Sexting von Jugendlichen besser schützen, fordert Sabine K. Witting von der Universität Leiden.

Jugendliche versuchen mehr über ihre Identität oder sexuelle Orientierung herauszufinden und nehmen daher einvernehmlich, oft mit der momentanen Beziehungsperson, am Sexting teil. Es ist wichtig klarzustellen, dass solch einvernehmliches Sexting an sich nicht schädlich ist, sondern – wie auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und der Europarat anerkennen – für viele Jugendliche ein natürlicher Ausdruck ihrer Sexualität ist.

Folge der geplanten EU-Chatkontrolle wäre Abmahnungen, Befragungen und eventuell sogar Bestrafungen von Jugendlichen, weil die Inhaltskontrollen die Motivation der Betroffenen nicht im Blick haben. So könnten sich Jugendliche unter 18 Jahren in vielen EU-Staaten bereits strafbar machen, selbst wenn sie z.B. einvernehmlich nur untereinander Fotos oder Texte austauschen.

Die Privatsphäre im Netz wäre dahin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/csam-verordnung-chatkontrolle-verletzt-sexuelle-selbstbestimmung-von-jugendlichen/
und https://netzpolitik.org/2023/ziemlich-frech-enttaeuschung-ueber-positionsentwurf-zur-chatkontrolle/
und alle unsere Artikel zur Chatkontrolle https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eu+chat&sel=meta
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Tags: #Alterskontrolle #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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Tags: #Ausreiseverbot #BRD #DDR #Bulgarien #EU #Antifaschisten #VVN #BdA #PNR #Flugreisedaten #VDS #Vorratsdatenspeicherung #FalsePositives #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Datenschutz #Ungleichbehandlung

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09.03.2023 UN Bericht zur Überwachung

UN verurteilt vorgeschobenen "Kampf gegen den Terror"

Den "Kampf gegen den Terror" als Vorstufe des von den USA in die Welt getragenen "Kriegs gegen den Terror" haben wir in den letzten 30 Jahren auch oft genug erlebt. Mehr Kontrolle, mehr Überwachung, einhegen von anderen Meinungen und bei Widerstand werden diese je nach Mode als "Ökoterroristen" oder "linke Spinner" diffamiert und mit Berufsverboten oder präventiver Vorbeugehaft behandelt.

Angereichert wird der "Kampf gegen den Terror" mit technischen Spielereien, die unser Leben sicherer und besser machen sollen, wie z.B.

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Chat-Kontrolle
  • Gesichtserkennung
  • Lauschangriff auf Wohnungen und im öffentlichen Raum
  • "intelligente" Videoüberwachung (INDECT)
  • Speicherung unserer Reisedaten
  • Drohnen zur Überwachung und zur Abwehr
  • Zwangsdigitalisierung auf vielen Gebieten des Lebens
  • ...

UN-Bericht prangert an

Der Jahresbericht des Rats für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) stellt nun fest, dass der "Kampf gegen Terrorismus" oft nur als ein Vorwand benutzt wird, um Menschenrechte durch Überwachung zu beschneiden. Technologien wie biometrische Überwachung oder Drohnen würden "weltweit zur Einschränkung und Verletzung der Menschenrechte missbraucht", zitiert Netzpolitik.org die irische Sonderberichterstatterin Fionnuala D. Ní Aoláin aus ihrem Bericht (docx/PDF).

Statt ein mehr an Sicherheit bereiten solche Überwachungsgesetze und -maßnahmen jedoch nur die Einschränkung der Freiheiten vor, in dem sie mit ihren Technologien stark in die Privatsphäre der Menschen eingreifen. Die Folgen für die Privatsphäre, die freie Meinungsäußerung, die Vereinigungsfreiheit und die politische Partizipation bezeichnet der Bericht als "verheerend".

Verbindliche Defintion fehlt

Dem "Kampf gegen den Terror" mangelt es vor allem an einer internationalen Definition von Terrorismus oder Extremismus. Damit könnten die Staaten die Begriffe selbst definieren, wie es ihren eigenen Interessen dient. Dadurch werden Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in vielen Ländern schwer beschädigt.

Einsatz von Drohnen und KI Systemen ächten!

Wie wir bereits mehrfach gefordert haben, spricht sich auch der Bericht gegen den inzwischen alltäglichen Einsatz von Drohnen aus. Beim Einsatz bei poltischen Protesten können damit Menschen identifiziert und später verhaftet werden. Diese Bedrohung für ihr Leben geht weit über die Verletzung ihrer Privatsphäre, Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinaus.

Darüber hinaus werden die Daten aller Überwachungsmittel in KI-Systemen nach nicht nachvollziehbaren Algorithmen verarbeitet und Menschen können allein auf Grundlage von KI-Empfehlungen verfolgt oder verhaftet werden. Hier kritisiert der Bericht auch die Nutzung privater Unternehmen, wie Cambridge Analytics, Biometrics Institute oder den Hersteller des Staatstrojaners Pegasus, die NSO Group, ohne diese namentlich zu erwähnen.

Im Fazit des Berichts sieht die UN eine "erhebliche Bedrohung für demokratische Gesellschaften" durch die "Eskalation der geheimen Überwachung" und warnt vor der rasanten Entwicklung durch unzureichend regulierte neue Technologien auf diesem Gebiet. Die Empfehlungen des Berichts sollte sich auch die EU genau ansehen und dann hoffentlich zu dem Ergebnis kommen, dass auch der in Diskussion sehende AI Act der EU an vielen Stellen schärfer formuliert werden müsste.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/un-bericht-prangert-an-kampf-gegen-terror-nur-vorwand-fuer-mehr-ueberwachung/
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Tags: #Kampf #Krieg #Terror #Defintion #UNO #Bericht #EU #AI #KI #Drohnen #Kontrolle #Lauschangriff #DataMining #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Grundrechte #Menschenrechte #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Willkür #VDS

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02.03.2023 Internetabschaltungen aus poltischen Gründen

Internet gibt es nur solange es genehm ist

Auch wenn wir es inzwischen mit einem kapitalistischen werbegeilen Internet zu tun haben, so gibt es immer noch Möglichkeiten das Internet für sinnvolle Recherchen, den Austausch zwischen Menschen und den Aufbau von regimekritischen Strukturen zu nutzen. Letzteres wird immer schwieriger, je mehr die Herrschenden jeden Mucks beobachten und darauf reagieren können.

Seit dem Jahr 2016 erfasst die Kampagne „KeepItOn“, in der dutzende Organisationen mitarbeiten Fälle, in denen national Internetverbindungen abgeschaltet oder gedrosselt werden. Im Jahr 2022 wurde in 35 Ländern das Internet 187 Mal meist aus politischen Gründen abgeschaltet.

2016  75
2017 106
2018 196
2019 203
2020 159
2021 184
2022 187

Spitzenreiter 2022 war, wie netzpolitik.org berichtet, Indien (84), gefolgt von Iran (18), Myanmar (7), Bangladesch (6), Jordanien, Libyen, Sudan und Turkmenistan (jeweils 4). 22 Abschaltungen in der Ukraine sollen durch Russland verursacht worden sein.

Mehr als einem Viertel aller Abschaltungen (48) gab es laut dem Bericht zeitgleich mit schweren Menschenrechtsverletzungen durch Regierungen, Militärs sowie Polizei- und Sicherheitskräfte. In einem Drittel der Fälle waren starke Protestbewegungen in dem Land der Grund für die Abschaltung. Abgeschaltet wurde auch vor Wahlen (5) oder um Betrug bei jährlichen Schulprüfungen (8) zu vermeiden.

Während diese Abschaltungen meist nur kruzfristig sind, so hat Äthiopien die Region Tigray seit mittlerweile zwei Jahren vom Internet abgeklemmt. Teile Myanmars sollen mehr als 500 Tage vom Netz sein. Darüber hinaus gibt es noch Sperren für bestimmte Dienste, die für die Kommunkation der Menschen untereinander genutzt werden. Diese Sperren betreffen vor allem Facebook, Twitter, Instagram, Google.

Der Bericht von „KeepItOn“ zeigt, dass es wichtig ist, sich vor Internetabschaltungen Gedanken zu machen, wie man in solchen Fälle eine gut verschlüsselte Kommunikation aufrecht erhalten kann, z.B. in Demos über Bluetooth mit Messengern wie z.B. Briar u.v.a.m.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/jahresbericht-von-keepiton-immer-mehr-laender-nutzen-internetabschaltungen-zur-unterdrueckung/
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Tags: #Internetabschaltungen #KeepItOn #Statistik #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freizügigkeit #Verhaltensänderung #Gewerkschaft

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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
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Tags: #Urteil #BVerfG #Grundrechte #Vorpommern #Staatstrojaner #Q-TKÜ #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Schleierfahndung #Polizeigesetz #MV #Mecklenburg

aktionfsa@diasp.eu

10.01.2023 Polizisten beim Lügen erwischt II
Gelöschtes Überwachungsvideo wieder hergestellt

Vor recht genau einem Monat hatten wir berichten müssen, wie falsche Beschuldigungen durch Polizeibeamte gegenüber einem Feuerwehrmann durch eine Videoaufnahme aufgeklärt werden konnten (Siehe Polizisten beim Lügen erwischt ). In dem heute beschriebenen Fall war die Wahrheitsfindung durch die Löschung des Überwachungsvideos noch schwieriger.

Die Kameras vor der Polizeiwache in Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) nehmen den Platz vor dem Haus dauerhaft auf und werden automatisch nach 21 Tagen durch neue Aufnahmen überschrieben. Nachdem dort ein Mensch von 2 Polizisten und einer Polizistin begleitet aus dem Haus tritt, wird dieser von den Polizisten wegen angeblichen Widerstands zu Boden gebracht, geschlagen, über den Boden geschleift und ein Beamter/ eine Beamtin drückt das Knie in seinen Hals - so zeigt es das gelöschte und wieder hergestellte Video.

Obwohl dieses Video sicher(?) auch von den Polizisten angesehen wurde, behaupteten diese, dass der Widerstand gegen die Beamten geleistet hätte und zeigten ihn an. Sein Anwalt forderte sofort die Beschlagnahme der Videoüberwachung. Das wurde in den besagten 21 Tagen nicht durchgeführt.

Es ist der Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zu danken, dass die Videoaufnahmen aufwendig rekonstruiert worden sind. Interessant wird nun, ob die Beamten ihre Aussagen und ihre Anzeige gegen das Opfer zurückziehen und welche Konsequenzen ihre gemeinsame Falschaussage für sie haben wird.

Mehr dazu bei https://www.fr.de/rhein-main/videos-ueberfuehren-polizisten-92008374.html
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Tags: #Polizeigewalt #Grundrechte #Menschenrechte #Versammlungsrecht #Diskriminierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Polizei #Lügen #Polizei #Körperverletzung #Parteilichkeit #Gegenanzeige #Videoüberwachung #Rekonstruktion #Hessen

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09.12.2022 Schüsse auf Flüchtling(e) nach Europa

Auch ohne Schießbefehl ...

... sind die Grenzen in die EU gefährlich geworden. Monitor berichtete gestern über Gewalt und schwere Misshandlungen gegen Flüchtende an den Außengrenzen der EU. In einem Handyvideo ist zu sehen, wie bulgarische "Grenzschützer" über die Grenze in die Türkei hinein auf einen Flüchtling schießen und ihn verletzen. Im Rahmen einer internationalen Recherchekooperation enthüllt MONITOR eine neue Dimension des menschenunwürdigen Umgangs mit Menschen, denen jede Chance auf einen Asylantrag systematisch verwehrt wird.

Unter den Augen von FRONTEX

Dies alles geschieht mit Wissen der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX - über die wir bereits 2013 eine Dokumentation gedreht haben. Monitor zeigt die Wagen von FRONTEX auf dem Gelände einer Polizeistation, wo auch Flüchtlinge ohne Nahrung und ohne Toiletten gefangen gehalten werden. Ihr Recht einen Asylantrag zu stellen wird ihnen verwehrt. Sie werden in der Regel nach einigen Tage wieder illegal in die Türkei abgeschoben.

Pro Asyl schreibt dazu: Ohne Flüchtlingsschutz? Nicht mit uns!

187 Kilometer, 49.000 Tonnen Stahl, messerscharfer Stacheldraht - auch der neue Zaun an der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus steht. Schutzsuchenden sendet er die Botschaft: Achtung! Niemand sollte versuchen, diese Grenze zu überwinden! Auch während der Weihnachtszeit sitzen verzweifelte Flüchtlinge vor dieser und den vielen anderen hochgerüsteten EU-Grenzen in Elend, Hunger und Kälte fest.

Manche von Ihnen hatten es bereits in die EU geschafft. Sie hofften, nun endlich in Sicherheit zu sein. Aber sie wurden - häufig unter Anwendung schwerer Gewalt - wieder auf die andere Seite der Grenze verschleppt. Das Stellen eines Asylantrags wurde ihnen verwehrt, ihre Bitte um Schutz missachtet. Ihre Menschenrechte wurden brutal verletzt. Das Unrecht an den europäischen Außengrenzen gegenüber Schutzsuchenden muss ein Ende haben.

Auch PRO ASYL recherchiert und dokumentiert vor Ort. Und wir geben den betroffenen Menschen eine Stimme.

Mehr dazu bei https://www.ardmediathek.de/video/monitor/verbotene-orte-europas-duestere-fluechtlingspolitik/das-erste/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLTk1YTQ5ZjZmLTcyNWItNDA5My04MDk3LTg4OGFlYWViMWNiOA
und https://www.proasyl.de
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Tags: #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #EU #Bulgarien #Türkei #Polen #Belarus #Grundrechte #Menschenrechte #Freizügigkeit #Polizeigewalt #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

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08.12.2022 Polizisten beim Lügen erwischt

Beamte beschuldigen Beamten

Leider gibt es wieder einen Fall, in dem Polizisten eine Beschuldigung erfanden, um ihre Gewaltanwendung gegen Unbeteiligte zu rechtfertigen. Mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichkeit und Körperverletzung - bei Verurteilung Gefängnis für 3-5 Jahre - waren Polizeibeamte in Hamburg gegen einen Feuerwehrmann, ebenfalls Beamter, vorgegangen.

Dabei hatten eben diese Polizisten den Beschuldigten und seine Freunde Ende Dezember 2021 im Vorfeld der Corona-Spaziergänge eingekreist und ihnen den Weg versperrt. Im Zuge der verbalen Ansprache soll der Feuerwehrmann einen Faustschlag gegen einen Polizisten ausgeführt haben und wird "zu Boden gebracht". Er trägt eine Reihe von Verletzungen davon.

Am letzten Prozesstag legt der Verteidiger des Feuerwehrmann ein Video vor, welches die Anschuldigungen der Polizei widerlegt. Der Feuerwehrmann wird freigespochen und die taz schreibt abschließend: Die Staatsanwältin kündigte an, nun gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht und gefährlicher Körperverletzung im Amt zu ermitteln.

Neben der ungrechtfertigten Gewaltanwendung und dem Lügengebäude der üblichen Gegenanzeigen verweist der Fall auch auf eine mögliche Mitverantwortung der Innenbehörde von Hamburg, die die Protest-„Spaziergänge“ gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu anmeldepflichtigen Demonstrationen erklärt hatte. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte im Vorfeld erklärt, sich nicht [zum Spazierengehen?] anzumelden, sei eine Straftat. So war der Auftrag der Polizei Menschen dahingehend anzusprechen und Ansammlungen zu zerstreuen. Ob 3-4 Menschen schon eine Ansammlung darstellen?

Mehr dazu bei https://taz.de/Angeblicher-Angriff-auf-Beamte/!5895590/
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