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09.11.2024 Whistleblower aus einem US Geheimdienst

Interview mit Thomas Drake

Seit unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 die weltweite Überwachung der Menschen öffentlich machte, haben wir nur von wenigen Whistleblowern aus den US Geheimdiensten oder dem Militär gehört. Wir erinnern uns noch gut an den 2021 von der US Justiz verfolgten Drohnenpiloten Daniel Hale.

Nun hat die Junge Welt den Whistleblower Thomas Drake interviewt. Darin erzählt Drake die Geschichte der NSA, eines Geheimdienstes, der im Herbst 1952 so geheim allein durch einen Erlass des US Präsidenten gegründet wurde, dass seine Existenz eine ganze Weile lang im Verborgenen blieb.

In seinem Interview gibt er nicht nur Geschichtsunterricht, sondern weist uns auf die bevorstehenden Gefahren durch die allumfassende Überwachung hin. Künftig - und auch bereits jetzt - wird diese Überwachung durch künstliche Intelligenz (KI) - beliebig erweitert.

Seit 9/11 arbeiten die US Geheimdienste nach dem Heuhaufenprinzip - alles wird gesammelt - und dann werden die "Stecknadeln" gesucht. In der Regel weisen wir an dieser Stelle immer auf die False Positives, die fälschlicherweise Verdächtigten, hin, die dann gezwungen sind ihre Unschuld zu beweisen, wenn sie nicht wie bei den Drohnenmorden üblich einfach zu Kollatealschäden erklärt werden.

Insbesondere beunruhigt ihn Überwachungs-KI in Verbindung mit moderner Kriegführung. Zitat: KI ist keine wirkliche Intelligenz, sondern ein großes Sprachmodell. Es sind Algorithmen, die über Rückkopplungsschleifen verfügen, um die Effizienz der Zielerfassung zu erhöhen. Dann werden diese im Feld eingesetzt. Die KI wird Ziele finden. Das Tragische daran ist, dass man eine Menge Unschuldige töten wird. Genau diese Kritik haben wir auch in unserer Reihe zur KI (Teil 1) aufgenommen und werden sie in den folgenden Teilen aus ethischer Sicht betrachten.

Auch Thomas Drake weist bei dieser schrecklichen Tatsache auf den mit dem Daniel-Ellsberg-Preis ausgezeichneten Whistleblower Daniel Hale hin, der enthüllt hatte, dass 90 Prozent der Opfer früher KI-Targeting-Algorithmen völlig unschuldig waren.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/487063.whistleblower-im-us-geheimdienst-das-mantra-war-sammelt-einfach-alles.html
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Tags: #KI #AI #künstlicheIntelligenz #ThomasDrake #NSA #Geheimdienste #USA #Missbrauch #Kollateralschaden #Drohnenkrieg #Lauschangriff #Überwachung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #DataMining #Heuhaufen #Datenbanken

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22.09.2024 Google mächtiger als die EU

Google trickst EU Kommission aus

Der "Wert" der BIG5 oder GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) ist größer als die Haushalte von vielen Staaten. Auch die EU mit 350 Millionen Einwohnern ist nicht mehr in der Lage die Konzerne in die Schranken zu weisen.

Seit Jahren geht die Wettbewerbsbehörde der EU mit Milliarden Bußgeldern gegen Google vor - auch gegen Meta (Facebook). Nun hat aktuell der EuG, das Gericht der EU, die von der EU-Kommission gegen ­Google verhängte Geldstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro kassiert. Die EU hatte festgestellt, dass der Onlinekonzern, bei seinem Dienst "Adsense for Search" die eigene marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte.

Bei diesem Google-Dienst können die Betreiber anderer Internetseiten für einen Anteil an den Anzeigenerlösen Google-Suchmasken einbinden. Bis 2016 hatte Google mit Ausschlussklauseln dafür gesorgt, dass es keine Konkurrenz geben dürfe. Der EuG hatte nun bemängelt, dass dies nur eine "zeitlich befristete Aktion" des Konzerns gewesen sei. Dabei hat Google mit Sicherheit seine Verträge nur deshalb angepasst, weil die EU gegen diesen Mißbrauch vorgegangen ist.

Nun kann die EU Kommission noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehen. Dieser Gang war kürzlich erfolgreich, als ein gegen Google erhobenes Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro vom EuGH bestätigt wurde. Man kann nur hoffen, dass die EU diesen Weg zum Gericht geht. Aber auch das wird den wirtschaftlichen Schaden für die Konkurrenten von Google in dem verhandelten Fall nicht wieder gut machen können.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/484167.eu-gericht-kassiert-milliardenbu%C3%9Fe-google-eins-eu-null.html
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14.09.2024 Zivilgesellschaft verteidigen!

Kampagne Keine Gesichtserkennung

13 Bürgerrechtsorganisationen wollen mit ihrer Kampagne die Ampelregierung an die Forderungen ihres eigenen Koalitionsvertrags erinnern. Dazu gehören Amnesty International und Chaos Computer Club, .Digitale Freiheit, EDRi (European Digital Rights), Wikimedia Deutschland, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, AlgorithmWatch u.a.

So stellt Matthias Marx, Sprecher des Chaos Computer Club (CCC). auf Heise.de zu den Ideen von Innenministerin Faeser unser aller Gesichter im Internet biometrisch zu überwachen fest: "Die Bundesregierung lässt sich von den Faschisten treiben und schwenkt in Rekordzeit von 'Anonymität wahren' zu 'alle biometrisch überwachen'. Es gibt aber keine technischen Lösungen für soziale Probleme."

Abgesehen von der Unmöglichkeit durch das Überwachen Aller die Tat von Einzeltätern vorauszusehen, werden wieder viele False Positives, also fälschlicherweise Identifizierte verdächtigt.. Diese müssen dann ihre "Unschuld" beweisen.

Außerdem führen automatische Erkennungsmethoden wieder zu Racial Profiling. Nicht "deutsch" aussehende Menschen werden zu allererst verdächtigt.

Christian Mihr, stellvertretender Generalsekretär Amnesty Internationals in Deutschland weist auf den Schlag gegen eine demokratische Zivilgesellschaft hin: "All unsere Fotos oder Tonaufnahmen im Netz soll der Staat künftig mit Technologie für Stimm- und Gesichtserkennung durchsuchen dürfen, ob es nun Fotos vom Kindergeburtstag sind, unsere Urlaubs-Schnappschüsse oder ein selbst aufgenommenes Lied. Das verletzt die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung. Auch das Recht auf Protest ist bedroht, wenn Menschen sich künftig fragen, ob Fotos von Demonstrationen mit Gesichtserkennung ausgewertet werden. Wir brauchen gerade jetzt eine aktive Zivilgesellschaft, die sich im wahrsten Sinne des Wortes traut, Gesicht zu zeigen – keine eingeschüchterte."

Dem ist nichts hinzuzufügen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/CCC-denkt-Anleitung-zu-Sabotage-von-Ueberwachung-an-9865448.html
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Tags: #Kampagne #Überwachungsexzess #Faeser #CCC #Gesichtserkennung #Lauschangriff #KI-Act #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Staatsanwaltschaft #Berlin #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #anlasslos #Hass #Hetze #AfD

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31.08.2024 "Überwachungsexzess der Bundesregierung"
Müssen wir jetzt alle unsere Bilder löschen?

Selbst wenn wir das machen würden, gäbe es mit Sicherheit irgendwo im Internet Kopien und Kopien der Kopien ...

Der "Biometrischer Überwachungsexzess der Bundesregierung", wie es der Chaos Computer Club jetzt nennt, darf nicht Realität werden. Unsere Bilder im Internet dürfen nicht zu einer anlasslosen Suche mittels Gesichtserkennung nach irgendwelchen "Schurken" verwendet werden. Das ist, wie der CCC richtig feststellt, "ein Angriff auf die Privatsphäre aller – ohne klare Notwendigkeit oder Nutzen."
Recht auf Anonymität

Schon wegen dieser Feststellung ist eine Datenverarbeitung unserer Bilder nach DSGVO verboten, denn es fehlt ein Zweck oder Nutzen. Neben einigen wenigen Übeltätern(?) werden Millionen fälschlicherweise verdächtigt und verfolgt (False Positives).

Nebenbei wollen wir auch weiterhin unser Recht auf anonyme Nutzung des Internets verteidigen - auch und gerade, wenn wir mit unseren biometrischen Daten auf Bildern bisher sorglos umgegangen sind.
Drehen die Politiker jetzt völlig ab?

Hinzu kommt, dass die KI-Verordnung es verbietet, KI-Systeme zu nutzen, um Datenbanken für biometrische Gesichtserkennung durch das massenhafte ziellose Auslesen von Gesichtsfotos aus dem Netz zu erstellen oder zu erweitern. Wie können Politiker, die an unsere Grundrechte und auch jegliches andere Recht und Gesetz gebunden sind, so gesichtslos der AfD hinterher rennen, anstatt die klaren Grenzen von Menschenrechten und Völkerrecht zu verteidigen?

Hoffen wir morgen auf eine klare Mehrheit gegen Hass und Hetze und für Solidarität und Menschenrechte. Die Politik darf uns nicht immer weiter in ein Gegeneinander und in den Überwachungsstaat führen.

Mehr dazu bei https://www.ccc.de/de/updates/2024/biometrischer-uberwachungsexzess-der-bundesregierung
und https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Scharfe-Kritik-an-Plan-fuer-biometrische-Rundum-Ueberwachung-9853072.html
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26.08.2024 Staatsanwaltschaft "überrascht" mit Gesichtserkennung

KI Act wollte Gesichtserkennung eigentlich verbieten

Eigentlich, ja eigentlich sollte die Technologie der Gesichtserkennung Im Rahmen der KI-Verordnung der Europäischen Union sogar verboten werden. Übrig blieb eine windelweiche Formulierung, die immer noch alles irgendwie erlauben kann.

Trotzdem war die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sehr erstaunt als sie vom Einsatz eines Systems zur Gesichtserkennung durch die Staatsanwaltschaft Berlin erfuhr und prüft nun ob dessen Einsatz rechtmäßig war. In mindestens sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft Berlin in durch sie geführten Ermittlungsverfahren diese Software eingesetzt.

Netzpolitik.org zitiert die Berliner Datenschutzbeauftragte:

Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten. Die Erhebung biometrischer Gesichtsdaten zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und birgt die Gefahr einer unverhältnismäßigen Anwendung.

Albtraum für unsere Grundrechte

Dem ist nicht viel hinzuzufügen - außer, dass unsere Innenministerin "schon viel weiter" denkt: Sie möchte künftig, dass Polizeibehörden Bilder von Verdächtigen mit dem Internet abgleichen, um sie zu finden. Das "mit dem Internet" ist viel mehr als nur die Videokameras im öffentlichen Raum. Das betrifft praktisch unser ganzes vergangenes Leben. Von den Problemen, die diejenigen bekommen, die fälschlicherweise erkannt (False Positives) wurden, ganz abgesehen. Für sie ist es mit der Unschuldsvermutung vorbei, sie müssen diese dann selbst beweisen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/grundrechte-in-gefahr-datenschutz-behoerde-prueft-gesichtserkennung-durch-berliner-staatsanwaltschaft/
und https://netzpolitik.org/2024/nancy-faeser-was-das-innenministerium-zur-gesichtserkennung-plant/
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08.08.2024 Anlasslose Gesichtserkennung durch Polizei

"Rechtliche Bedenken werden laut"

... dagegen, dass nach Sachsen nun auch die Brandenburger Polizei Gesichtserkennung anlasslos gegen Jede/n einsetzt. Die Behörde weist das anlasslos bisher zurück, denn es wurde in einem "Fall von Eigentumskriminalität" ermittelt. Außerdem wurde ein richterlicher Beschluss erwirkt und die Daten werden nicht auf Vorrat gespeichert.

Die Grünen im Brandenburger Landtag kritisieren jedoch weiterhin, dass ständig Unbeteiligte von dem System erfasst werden. Eine Sprecherin der Polizei betonte laut maz dagegen, dass ohne solche Technologien die Aufklärung schwerwiegender Straftaten wie Raub, Drogenkriminalität und Betrug erheblich erschwert wäre.

Da fragen wir uns, wie man das früher gemacht hat?
Und z.B. welcher Betrug lässt sich durch Gesichtserkennung verfolgen? Schwarzfahrer?
Es sei denn, man geht davon aus, dass die Bewegungen jedes Menschen in der Öffentlichkeit künftig verfolgt werden und auch der Betrüger mal einkaufen gehen muss ...

Mehr dazu bei https://www.maz-online.de/mediabox/brandenburg/polizei-brandenburg-nutzt-gesichtserkennungssystem-kritik-und-rechtliche-bedenken-werden-laut-OQLUJ6JGPZDRNIUYADWN3RLQXU.html
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01.07.2024 Junge Welt klagt gegen Verfassungsschutz

Grundrechte verteidigen!

Bereits in 6 Artikeln haben wir uns mit der höchstgerichtlich festgestellten 40-jährigen verfassungswidrigen Beobachtung des Juristen und Publizisten Rolf Gössner beschäftigen müssen. Nun schreibt uns Rolf Gössner über einen ebenso skandalösen Vorgang. Die Tageszeitung Junge Welt wird ebenfalls vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" beobachtet. Dagegen wehrt sich die Zeitung vor Gericht.

Pressefreiheit unter Beschuss

In einem Interview mit der Jungen Welt stellt Rolf Gössner aufgrund seiner eigenen Erfahrung als erstes fest:

Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind staatlicherseits immer wieder in Gefahr. Das ist keine leere Floskel, sondern die Lehre aus der 75-jährigen bundesdeutschen Verfassungsrealität, die sich allzu häufig in Widerspruch zum Grundgesetz entwickelt.

Denken wir nur an zensurierende Auswirkungen

  • der exzessiven Kommunistenverfolgung der 1950/60er Jahre,
  • der einschüchternden Berufsverbotspolitik der 70er/80er Jahre,
  • des nicht erklärten Ausnahmezustands im "Deutschen Herbst" oder
  • der teils ausufernden Sicherheits- und Antiterrorpolitik.

Auch heute drohen Gefahren, kommt es zu pauschalen polizeilichen Verboten sowie Auflösungen von Veranstaltungen und Protestaktionen und damit zu Eingriffen in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch zu Zensur und Selbstzensur – so etwa im Zusammenhang mit "Israel-Kritik" angesichts des Gazakriegs.

Auch Maßnahmen des Verfassungsschutzes führen zu Grundrechtseingriffen, etwa im Fall der legalen, aber angeblich "linksextremistischen" Tageszeitung "junge Welt" sowie mit der Erweiterung des Extremismusbegriffs um die "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Damit kann berechtigte Kritik am Staat stigmatisiert und als "extremistisch" ausgegrenzt werden – eine gefährliche Bedrohung freier Meinungsäußerung und Medienarbeit.
Sonderausgabe

Eine Sonderausgabe der Tageszeitung junge Welt (8 Seiten jW-Extra; www.jungewelt.de) lag am Wochenende 29./30. Juni 2024 in verschiedenen anderen Zeitungen in Deutschland bei, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. Denn wie es auch Rolf Gössner bei seiner persönlichen Verteidigung erlebte, mahlen die Mühlen der Gerichte langsam - bei ihm über mehr als 30 Jahre. Auch der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, musste schon fast drei Jahre allein auf das nun für den 18. Juli angesetzte erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin warten.

Diese lange Zeit erfordert viel Kraft und Geduld, aber auch die reale Chance, der Stigmatisierung und den staatlichen Eingriffen in Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit gerichtlich ein Ende zu bereiten. Darauf weist Rolf Gössner ebenfalls aus eigener Erfahrung hin. Denn nur, wenn man mit "gerichtlichem Segen" aufzeigen und beweisen kann, dass die Mittel des "Verfassungsschutzes", wie Telefonüberwachung, Abhörwanzen, unter Druck setzen von Mitarbeitern und Freunden, Einschleusen von "Agents Provocateurs" nie die wirkliche Realität belegen, sondern die eigentlichen Fake News erzeugen, nur dann kann man hoffen, dass diese Bespitzelungen aufhören.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/prozess/de/article/478526.pdf-download-jw-extra-grundrechte-verteidigen.html
und das Interview von Stefan Huth mit Rolf Gössner https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20240629Interview_zuVS_mit_RolfGoessner-jW.pdf
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EU will Überwachung "perfekt machen"

Happy Birthday Edward Snowden!

Leider haben wir kein gutes Geburtstagsgeschenk für unser Ehrenmitglied. Vor 11 Jahren machte er während seiner Flucht aus den USA öffentlich, wie die NSA den weltweiten Internetverkehr überwacht und alle unsere Bewegungen im Netz registriert. Damals war das "Privileg" der Überwachung bei den Geheimdiensten der USA, noch nicht einmal der "Partnerdienst" BND durfte die Liste der Worte erfahren, die Jedermann zur totalen Überwachung freigab.

Heute ist nichts besser geworden, heute überwachen zusätzlich private Unternehmen, allen voran GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) alle Aktivitäten ihrer Nutzer, um daraus erfolgreich Profit zu generieren.

Nun haben sich gestern EU-Kommission und Rat auf eine Form der "Chatkontrolle" geeinigt, die die freie Meinungsäußerung im Netz praktisch abschafft. Lange hatte wenigstens Frankreich mit seiner Sperrminorität gegen das Vorhaben gesprochen, nun hat auch Frankreich Zustimmung signalisiert. Nach dem Rechtsruck nach den EU-Wahlen wird sich vermutlich auch dort eine Mehrheit für die "Chatkontrolle" finden.

Was ist beschlossen worden?

Uploadfilter sollen maßregeln, was wir auf sozialen Medien schreiben und im Internet teilen dürfen. Entsprechend der DSGVO werden wir natürlich dazu gefragt, ob wir dem zustimmen. Bei Nichtzustimmung werden unsere Möglichkeiten, z.B. das Teilen von Bildern oder Videos unterbunden. Außerdem wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unserer Nachrichten untergraben. Die Diensteanbieter bekommen die Aufgabe der Überwachung (die wenn schon, eigentlich eine Aufgabe der Polizei wäre). Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen ihnen hohe Bußgelder.

Der Exodos hat begonnen

vor dieser Überwachung. Mit dem CCC und anderen Gruppen waren wir auf der Straße. Nun sehen sich auch die vertrauensvollen Provider in Bedrängnis.

Netzpolitik.org berichtet: Der Schweizer Messenger Threema hat sich mit scharfen Worten gegen die in der EU geplante Chatkontrolle gestellt. In einem Blogbeitrag schreibt das Unternehmen, dass mit der Chatkontrolle „ein Massenüberwachungsapparat von orwellschem Ausmaß“ eingerichtet werden solle. Das Projekt müsse gestoppt werden.

Die betreiber des Messengers Threema, der schon seit 2012 verschlüsselte Kommunikationsdienste anbietet, nennt die Folgen einer möglichen Einführung der Chatkontrolle "verheerend": Die massive Verschlechterung der Datensicherheit wäre ein schwerer Schlag für den Standortvorteil des europäischen Marktes, und gewisse Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte und Journalisten könnten ihrer Schweigepflicht bzw. dem Quellenschutz im Internet nicht mehr nachkommen. Und das alles, ohne dass Kinder auch nur ein wenig besser geschützt wären.

Im letzten Satz bezieht sich Threema auf die angebliche Absicht der EU, diese Überwachung zum Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch einzuführen. Wir erinnern uns an "Zensursulas" Stopp-Schild, welches vor 14 Jahren genauso sinnlos in Deutschland eingeführt wurde aber wenigstens nach einigen Monaten wieder abgeschafft wurde. Bei technischen "Lösungen" ist man schnell, während der wirkliche Mißbrauch in Kirchen und Sportvereinen nur zögerlich aufgeklärt wird.

Auch Meredith Whittaker, die Chefin des Signal-Messengers, kritisiert das Vorhaben und warnt vor einer "gefährlichen Schwachstelle in der Kerninfrastruktur", die außerdem über Europa hinaus globale Auswirkungen hätte.

Wir müssen die verbleibenden Sommermonate bis zu einer Abstimmung im EU-Parlament nutzen und alle wohlmeinden Abgeordneten mit Briefen, Petitionen und Aktionen auf der Straße aufrütteln, dieser faktischen Abschaffung der Privatsphäre im Internet entgegenzutreten!

Denn, wie Threema richtig anmerkt, ist der Massenüberwachungsapparat erst einmal implementiert, kann er leicht für das Erkennen anderer Inhalte (als CSAM [erkennbares Mißbrauchsmaterial]) erweitert und genutzt werden, ohne dass dies jemand merkt". Jede politisch unerwünschte Äußerung kann damit unterbunden werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/chatkontrolle-ein-massenueberwachungsapparat-von-orwellschem-ausmass/
und https://chat-kontrolle.eu/
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11.05.2024 Ermittlungen gegen Datenschutz-NGO

Kein Dank für Hacker

In Österreich wurde 2 Jahre gegen die Datenschutz -NGO epicenter.works ermittelt, nachdem diese eine Sicherheitslücke im Epidemiologischen Meldesystems aufgedeckt hatten. Vor der Veröffentlichung der Lücke hatten sie nach den Prinzipien des responsible disclosure dem Gesundheitsministerium das Problem mitgeteilt, damit die es rechtzeitig schließen konnten.

Die Lücke erlaubte den Zugriff auf die Schnittstelle zum Epidemiologischen Meldesystem (EMS) durch nicht-personalisierte Zertifikate. Damit hätten Corona Daten in Österreich in falsche Hände gelangen können.

Eine Woche nach der Veröffentlichung der Lücke in der Presse stellten nach Angabe von epicenter.works zwei hochrangige Beamte aus dem Gesundheitsministerium Anzeige wegen § 118a StGB (Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem) und ermächtigten so die Strafverfolgung gegen die NGO im Namen des damaligen Ministers, schreibt Netzpolitik.org.

Erst jetzt sind die Ermittlungen nach 2 Jahren eingestellt worden. Datenschützer fordern seit Jahren eine Änderung der entsprechenden Gesetze.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/oesterreich-ermittlungen-gegen-buergerrechtsorganisation-wegen-angeblichen-hackings
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11.03.2024 Flugreisedatenspeicherung wird ausgedehnt

Die Erweiterung von sinnlosem Tun macht nichts besser

Seit Jahren kämpfen wir gegen die anlasslose Speicherung der Daten von Millionen Flugreisenden (PNR-Passenger Name Record) in der EU. Diese Daten werden für 5 Jahre über das Datum der Reise hinaus gespeichert. Wie wir berichten konnten, hat die Speicherung zur Einstellung von zusätzlichen Beamtenstellen bei der Bundespolizei geführt und trotzdem haben die Algorithmen der Analysesysteme zu über 90% False Positves geliefert. Diese müssen dann wieder manuell analysiert und aussortiert werden. False Positives, also falsch Verdächtigte, die "ihre Unschuld beweisen sollen", bekommen in der Regel dafür auch keine Entschädigung (fast 3 1/2 Jahre als deportierbarer Ausländer inhaftiert).

Was wird und was soll gespeichert werden?

Bisher werden bei EU Flugreisen mit den Reisedaten insgesamt 60 Daten aufgenommen und ausgewertet. Den Sicherheitsfanatikern ist das (trotz oder wegen der Ergebnislosigkeit?) immer noch zu wenig. Bisher werden Daten wie Essenwünsche, Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E-Mailadresse und alle Reisedetails bis hin zur Sachbearbeiter:in im Reisebüro an Ermittlungs- oder Grenzbehörden übermittelt.

Die zur Zeit bei der EU diskutierten "erweiterten Fluggastdaten" (Advanced Passenger Information) gehen über den normalen Geschäftsverlauf hinaus und enthalten weitere detaillierte Informationen und sollen ein "Schlüsselinstrument für das Grenzmanagement" sowie ein "wichtiges Instrument für Strafverfolgungszwecke" sein. Gerade diese unscharfen Begriffsbestimmungen sind den Verhandlern im EU Parlament ein Dorn im Auge. Kritiker der PNRs versuchen wenigstens diese Erweiterung nur auf Flüge in oder aus der EU und auf Zeiten mit einer konkreten Terrorlage zu beschränken.

Das System der PNR grundsätzlich in Frage zu stellen, scheint vorbei zu sein. Das erinnert uns wieder an den Frosch im Kochtopf, der sich immer mehr an das wärmer werdende Wasser gewöhnt ...
Bereits 2015 haben wir im damaligen Berliner Flughafen Tegel gegen diesen Eingriff in unser aller Privatsphäre protestiert, leider vergeblich ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/api-verordnung-eu-weitet-ueberwachung-von-fluegen-aus-mit-abstrichen/
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03.02.2024 Alles was (un)recht ist

Bayern testet rechtswidrig Palantir

Heute gibt es nur eine Kurzmeldung, weil die Sache einfach so rechtswidrig ist. Netzpolitik.org schreibt: Der Polizei in Bayern fehlt eine Rechtsgrundlage für den aktuellen Testeinsatz von Palantir-Software. Der bayerische Datenschutzbeauftragte fordert, den Test der Analyse-Software einzustellen.

Selbst das BVerfG hat sich mit dem Thema Palantir schon beschäftigt und in seiner Palantir-Entscheidung vom 16. Februar 2023 festgestellt: Beim Einsatz solcher Software kommt es zu erheblichen Grundrechtseingriffen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-polizeidatenanalyse-bayern-testet-rechtswidrig-palantir-software/
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Tags: #BVerfG # #BLKA #Palantir #Analysesystem #Bayern #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Datenskandale

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31.01.2024 Gemeinsamkeiten bei Fingerabdrücken

KI widerlegt Ansichten der Forensik

Die Forensik war sich sicher: Fingerabdrücke sind stets verschieden und es gibt keine Gemeinsamkeiten bei Verwandtschaftsverhältnissen, nicht einmal beim Fingerabdruck einer Person z.B. bei Mittel- und Zeigefinger. Dies hat nun eine Forschungsgruppe der Columbia University in New York mit KI-Unterstützung widerlegt. Der Artikel konnte erst nach vielen Ablehnungen in einer Fachzeitschrift erscheinen, weil die Redaktionen das Ergebnis nicht glaubten.

Die KI wurde mit 60.000 Fingerabdrücke trainiert. Dabei wurden Paare von Abdrücken derselben Person sowie von verschiedenen Menschen genutzt. Nach einigem Training konnte die KI mit einer Erfolgsrate von 77 Prozent auch bei unbekannten Paaren angeben, ob die Fingerabdrücke zu einer Person gehörten. Damit könnten zukünftig Kriminalfälle aufgeklärt oder der Aufklärung näher gebracht werden, bei denen Teile von Fingerabdrücken oder anderen Fingern als in der Datenbank gefunden wurden.

Als ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projekts wird angenommen, dass die Erkenntnis nicht auf dem Vergleich der Minuzien, das sind die Endungen und Verzweigungen der Rillen, sondern auf dem Vergleich von Winkeln und Krümmungen der Wirbel und Schleifen in der Mitte eines Fingerabdrucks. Das Ergebnis zeigt die Möglichkeiten von KI, wenn man nur die Fragestellung entsprechend variiert.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-KI-ermittelt-Mehrere-Fingerabdruecke-einer-Person-haben-doch-Gemeinsamkeiten-9594962.html
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Tags: #Forensik #Fingerabdruck #Gemeinsamkeiten #AI #KI #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken

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12.12.2023 Kontrolle um jeden Preis

Für einen ungestörten Tanz um das goldene Kalb - das Auto

Das Grundrechtekomitee hat vor wenigen Tagen einen Bericht über die Demonstrationsbeobachtung zur IAA in München vorgelegt. Darin spiegelt sich die Realität eines restriktiven Polizeigesetzes wider. Aktion Freiheit statt Angst war 2018-19 bei den Auseinandersetzungen zu einem Brandenburger Polizeigesetz beteiligt. (Anhörung zum Brandenburger Polizeigesetz , Demo gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz )

Obwohl die von der Klimabewegung angekündigten Aktionen fast alle im Rahmen des Versammlungsgesetzes blieben, hatten bayerische Landesregierung und Polizeiführung wohl mehr auf die Orakel der Medien über bevorstehende Krawalle gehört und unverhältnismäßig eingegriffen.

Der Bericht des Grundrechtekomitees nennt

  • Protestierende werden durch Kontrollen schikaniert,
  • ihnen wird mit Knüppeln begegnet,
  • einige von ihnen werden über Tage eingesperrt,
  • Teilnehmende eines angemeldeten Protestcamps werden flächendeckend aufgehalten und Personalienfeststellungen unterzogen,
  • Personen, die als links-alternativ wahrgenommen werden, werden systematisch auf Ausstellungsflächen von Autokonzernen durch Polizei pauschal überwacht und kontrolliert,
  • protestierende Gruppen werden gestoppt bis Polizist*innen vor Ort die Meldedaten einer versammlungsleitenden Person überprüft haben,
  • nicht angemeldete Versammlungen werden durch sich in den Weg stellenden Polizeiketten gestoppt, obwhl es im Ermessensspielraum der Polizei gewesen wäre, auch unangekündigte Versammlungen zunächst weiterlaufen zu lassen und erst dann regulierend einzugreifen, wenn durch sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung zu erwarten gewesen wäre,
  • bei fast jedem Auftreten der Polizei läuft die Videoüberwachung mit,
  • dagegen werden selbst Journalist*innen, parlamentarische Beobachter*innen und einige unserer Beobachter*innen teils mehrfach aufgehalten und kontrolliert. Dies wurde bereits in einem Fall später gerichtlich als rechtswidrig eingestuft.

Der ganze Vorgang war eine Huldigung des Fetisch Auto und ein Testlauf der "Möglichkeiten" des neuen bayerischen Polizeigesetzes.

Als Fazit schreibt das Grundrechtekomitee: Als Zivilgesellschaft sollten wir uns der Gefahr klar werden, die von einer immer weitergehenden Entgrenzung polizeilicher Befugnisse ausgeht zugunsten privater Unternehmen und einer rückwärtsgewandten Mobilitäts- und Klimapolitik und gegen die Überlebensinteressen der globalen Bevölkerung.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/kontrolle-um-jeden-preis
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Tags: #IAA #Auto #Kfz #Klima #Umwelt #letzteGeneration #Demos #München #Polizeigesetze #Überwachung #Vorbeugegewahrsam #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Versammlungsanmeldung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Pressefreiheit #Medien

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17.11.2023 Signal legt eigene Kosten offen

Privatsphäre ist nicht umsonst

Die Betreiber des Signal-Messengerdienstes, die Signal Foundation, haben bis ins Detail ihre Kostenzahlen in einem Blog-Post veröffentlicht Damit sind sie weit über die für gemeinnützige Organisationen gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungspflichten hinausgegangen. Sie wollen damit deutlich machen, dass Privatsphäre nicht umsonst ist und bitten gleichzeitig um Spenden.

Heise.de scheibt: Signal ist ein Non-Profit-Projekt, das konkurriert mit gutfinanzierten Messengerdiensten wie Telegram, WhatsApp, Facebook Messenger, Gmail oder iMessage. Die dicken Finanzpolster dieser Unternehmen und vergleichbare Werbeeinnahmen hat Signal nicht.

Meredith Whittaker, die Präsidentin von Signal, sagte gegenüber Wired: "Wir sind der Meinung, dass die Ehrlichkeit, mit der wir über diese Kosten sprechen, dazu beiträgt, einen Blick auf den Motor der Tech-Industrie, das Geschäftsmodell der Überwachung, zu werfen, der für die Menschen nicht immer offensichtlich ist."

Einige der offengelegten Kostenpositionen sind z.B.:

  • 14 Millionen US-Dollar pro Jahr für Server, Bandbreite und Speicherplatz,
  • 1,7 Millionen US-Dollar pro Jahr für Sprach- und Videoanrufe, jährlich etwa 20 Millionen Gigabyte,
  • 6 Millionen US-Dollar pro Jahr gehen an Telekommunikationsunternehmen, etwa für SMS-Nachrichten (2-Wege-Authentifizierung),
  • 19 Millionen US-Dollar pro Jahr Personalkosten für z.Zt. 50 MitarbeiterInnen.

Frau Whittaker weist auch darauf hin, dass Signal für die Sicherheit mehr ausgibt, als vergleichbare Unternehmen, da man nicht nur die Kommunikation verschlüsselt abwickelt, sondern auf den Servern auch die Kundendaten verschlüsselt hält, um sie vor dem Zugriff durch Angreifer oder staatliche Stellen zu schützen.

Neben den Großspendern hofft Signal auch auf kleine regelmäßige Spenden von ca. 3 Dollar pro Monat durch seine Nutzer, die über die App direkt gezahlt werden können. Die realen Kosten sind ein Thema, was wir bei aller Begeisterung für freie Open Source Projekte oft verdrängen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Signal-Messenger-Privatsphaere-kostet-viel-Geld-9531320.html
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Tags: #Signal #Kosten #Non-Profit-Projekt #gemeinnützig #Überwachung #Datenbanken #Anonymisierung #Verschlüsselung #Spenden #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz

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Strafverschärfung Paragraf 184b StGB ging voll daneben

Vorwärts, rückwärts, seitwärts ...

Das EU-Überwachungsprojekt Chatkontrolle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst vor 2 Tagen mussten wir berichten, dass Europol bei noch mehr möglichen Straftaten die Überwachung der Inhalte unserer Kommunikation will.

Diesmal nun 2 Gegenstimmen:

  • So hat der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christopher Vajda ein Gutachten zur Chatkontrolle-Verordnung erstellt. In dem 38-seitigen Gutachten (PDF), das der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Webseite veröffentlicht hat, kommt Vajda, wie netzpolitik.org berichtet, zu folgender Einschätzung:
  • Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die in der Verordnung vorgesehene Anordnung zur Detektion von Daten wahrscheinlich gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („die Charta“) verstößt.
  • Die zweite Gegenstimme kommt von Justizminister Buschmann, der die Strafrechtsverschärfung für die „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (§184b StGB) rückgängig machen möchte. Jurist:innen hatten die Verschärfung bereits bei der Reform von 2021 im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisiert.

In der Folge dieser Gesetzesverschärfung sind unzählige Verfahren gegen Minderjährige (etwa 40% der Fälle) entstanden, die sich einvernehmlich gegenseitig Bilder von sich zugeschickt haben. Im Falle von Chatgruppen können sogar alle Mitglieder der Gruppe belangt werden, was den Ermittlungsbehörden einen riesigen Arbeitsaufwand beschert. Die Staatsanwaltschaft muss nach dem Gesetz sogar eine Lehrerin anklagen, die bei einer 13-jährigen Schülerin ein Video vorfand und dies zur Information an die Mutter der Schülerin schickte. Netzpolitik.org nennt weitere ähnliche Beispiele.

JuristInnen, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßen die geplante Reform der Reform.

Wir fragen uns, warum kommen fachlich inkompetente MinisterInnen immer wieder - meist nur weil sie bereitwillig Stammtischparolen und der Hetze in den Medien folgen - mit Gesetzen durch, die von den Gutachtern bereits im Gesetzgebungsprozess als untauglich und schädlich angesehen werden?

Beispiele bei denen es sich lohnt auf unseren Seiten danach zu suchen wären Zensursula und die Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung, die BKA Novelle zum Lauschangriff auf Wohnungen, die Speicherung von Flugreisedaten, stationäre Grenzkontrollen statt Freizügigkeit im Schengenraum, die geplante Chatkontrolle, ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/rechtsgutachten-chatkontrolle-unvereinbar-mit-grundrechte-charta/
und https://netzpolitik.org/2023/reform-der-reform-buschmann-will-strafverschaerfung-bei-kinderpornografie-rueckgaengig-machen/
und unsere Artikel zur EU Chatkontrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chat&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Paragraf184bStGB #Missbrauch #Buschmann #ReformderReform #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Minderjährige #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

aktionfsa@diasp.eu

14.11.2023 Europol will mehr Chatkontrolle

Wenn schon, denn schon ...

Das Wort Salamitaktik kennen wir ja schon von vielen Gesetzgebungsvorgängen. Wenn wir schon die Möglichkeit für dieses oder jenes haben, dann können wir doch auch ...

Nun erleben wir das auch bei der noch nicht endgültig beschlossenen EU Chatkontrolle: Die Chatkontrolle soll Internetdienste verpflichten, die Inhalte privater digitaler Kommunikation aller Menschen im Auftrag von Regierungen zu durchleuchten, um Kindesmissbrauch besser aufklären zu können. Merke: Verhindert wird dadurch kein Missbrauch, denn um im Internet übertragen zu werden, hat er bereits stattgefunden.

Wie bei den vor Jahren geplanten Netzsperren wird nun der Katalog der mit der EU Chatkontrolle zu verfolgenden Starftaten ausgeweitet. So fordert Europol eine Ausweitung auf "andere Kriminalitätsbereiche", wie Pornografie, Migration und Drogen und eine Kommissions-Beamte "signalisierte Verständnis für den geäußerten zusätzlichen Wunsch". Auch diese Liste wird sicher nicht abschließend sein.

Damit wird das Überwachungs-Monster Chatkontrolle bereits vor der Entscheidung darüber noch gefährlicher. Die rechtlichen Grenzen sind ja selbst für den Tatbestand Kindesmissbrauch noch nicht klar definiert, da die verschiedenen Rechtssysteme in der EU strafbare Kinderpornografie unterschiedlich definieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ueberwachung-politiker-fordern-ausweitung-der-chatkontrolle-auf-andere-inhalte/
und alle unsere Artikel zur Chatktrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Chatkrontrolle&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Missbrauch #Droge #Kriminalität #Europol #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit

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08.10.2023 Datenkapitalismus by Default

Was ist beim Daten-Teilen zu beachten?

Hinter der Überschrift der zweitägigen Konferenz des Forum Privatheit "Datenkapitalismus by Default" am 5. und 6. Oktober in Berlin stand natürlich kein Ausrufezeichen, aber es war auf der anderen Seite auch nicht notwendig ein Fragezeichen dahinter zu setzen. Es ist leider eine Tatsache, dass mit unseren Daten die besten Geschäfte gemacht werden - wir leben im Datenkapitalismus. Dies wurde in allen Vorträgen deutlich.
Überblick

Die Vorträge und Ergebnisse der 9. Jahreskonferenz, an der Aktion Freiheit statt Angst e.V. seit mehr als 6 Jahren teilnimmt, werden demnächst dort im Web sichtbar sein. Wir beschränken uns auf eine Zusammenfassung und danach darauf, was wir gelernt haben. Für das Forum am wichtigsten ist die Tatsache, dass das Forum zu einer Plattform wird. Am Forum waren bisher acht Institutionen beteiligt. Jetzt kommen weitere hinzu und die Förderung durch das Ministerium für Forschung und Bildung wird verstärkt weitergehen.

Der Auftritt in sozialen Netzwerken wird demnächst vollständig auf Mastodon umgestellt. Der Auftritt in Twitter oder X wird dagegen aufgegeben auch wegen des Gebaren seines neuen Besitzers. Am 15. Dezember 2023 wird in Frankfurt am Main das 40-jährige Jubiläum des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Volkszählung gebührend gefeiert werden.

Hervorzuheben sind die drei Keynotes

  • Praktische Konkordanz und Kohärenz von Inividualrechten und öffentlichem Interesse im EU Recht der persönlichen Daten von Paul Nemitz (Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz)
  • Europäische Suche? Vom Datenkapitalismus zur Suchmaschinen-Diversität von Astrid Mager (Österreichische Akademie der Wissenschaften)
  • The winner takes it all? - Selbstbestimmung und Fairness beim Teilen von Daten von Ulrich Kelber (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit)

In allen 3 Vorträgen war es keine Frage ob die Übermacht der Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM), uns wirtschaftlich und bei der Bewahrung unserer Privatsphäre bedroht, sondern welche Möglichkeiten wir haben, dem zu entkommen und welche Maßnahmen dafür auf den jeweiligen Ebenen notwendig sind.

Was gab es Neues?

Für die Inhalte der Vorträge verweisen wir auf die verlinkte Seite. Es gab auch wieder viele Zusammenfassungen der Forschungsergebnisse dieses interdisziplinären Forums, die ebenfalls online zur Verfügung stehen. Die "dickeren" Veröffentlichungen lagen zumindest zur Ansicht vor (s. Fotos).

Neue EU Initiativen

Folgende neue Verordnungen/Richtlinien sind im Entstehen oder gerade verabschiedet worden.

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion, Abstimmung frühstens 2024

DSA: wichtig: die Big Five sollen sich nicht selbst präferieren dürfen. Unsere Erkenntnisse bisher siehe Der Digital Services Act ist nun Gesetz und andererseits DSA birgt Gefahr von Netzsperren .

DA: Daten sind für alle da. Daten teilen kann ein Vorteil sein, muss aber geregelt passieren. Daten sind kein Eigentum der Firmen, die sie (zufälligerweise) haben.

DGA: legt fest, dass öffentliche Daten anonym sein müssen. Es kann Daten-Mittler geben, Eine altruistische Datenspende wird eingeführt. Sie beruht auf DGA Art. 2 (16) Voluntary Sharing

AIA: Im bisherigen Text fehlen die Klagerechte des Einzelnen. Alle anderen bisher festgelegten Vorschriften sind eigentlich sowieso selbstverständlich und beruhen auf unserer Ethik.

Aus der Tatsache, dass der KI Act keine Individualrechte enthält folgt, dass die Datenschutzbeauftragten dringend aktiv werden müssen. Auch die Zivilgesellschaft muss klagen können und die Technik muss das unterstützen können. Das gilt allgemein auch für die anderen Richtlinien. Ein erster Einstieg wäre, dass auch SAP Module vom Unternehmen bereitstellt werden, die der Betriebsrat oder der Datenschutzbeauftragte nutzen können, um die Datenverarbeitung im Unternehmen überhaupt durchblicken zu können.

Merksätze

Die Big Five machen uns eine kostenlose Kultur vor, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Deren Machtkonzentration ist negativ für Innovation und natürlich auch für die Individualrechte des Einzelnen.

Bürger sind Grundrechtsträger und nicht Wirtschaftsgut.

Die Überwachungsgesamtrechnung steigt auch in den letzten Jahren ständig weiter an.

Google ist gelebte Ideologie des Kapitalismus, eine Realisierung von Profit.

Wichtig ist das Primat der Politik über die jeweiligen Geschäftsmodelle, zum Beispiel das der Big5.

Bei den Big5 liegen ungefähr 500-1000 Daten pro Person. Damit ist mehr möglich als eine Vorhersage des Verhalten des Einzelnen. Es ist ein Einstieg zu optimaler Manipulation der Menschen. Damit wird eine freie Gesellschaft ad absurdum geführt. Der EuGH hat bereits einen solchen Chilling Effect festgestellt, der im Ergebnis die Menschen daran hindert für ihre Rechte einzustehen.
Daten-Treuhänder und Datengenossenschaften

Der DGA reguliert Daten-Vermittlungsdienste. Menschen oder Unternehmen einigen sich per Vertrag darauf ihre Daten dem Dienst für bestimmte Zwecke zur Verfügung zu stellen. Können dadurch künftig auch andere für mich in eine Datenverarbeitung/-nutzung einwilligen?

Eine Einwilligung kann nach DSGVO jederzeit widerrufen werden, Verträge jedoch nicht. Was ergibt sich daraus?

Ein Projekt berichtete über Daten-Treuhänder im Journalismus. Für einen solchen "Fair"-dienst ist das Vertrauen der Nutzer das wichtigste. Wahre und falsche Nachrichten müssen unterschieden werden können. Das Teilen von Daten ist nicht nur ein Problem für den Datenschutz. Weitere Probleme können durch Diskriminierung, Verzerrung, oder Copyright Ansprüche entstehen. Hier sind die großen Verlage, z.B. Elsvier oder Springer maßgebende Hindernisse.

Aufgrund der DSGVO wurden in der EU bisher Strafen in Höhe von 2,8 Milliarden € verhängt. Es stellt sich die Frage, ob mit diesen Strafen gemeinnützige Daten-Vermittlungsdienste finanziert werden können. Eine solche Finanzierung wäre zu unzuverlässig, da gegen die Strafen oft über Jahre geklagt wird.

Gefahren bei Gesundheitsdaten

Die Anonymisierung von Gesundheitsdaten im geplanten EU-Gesundheitsdatenraum und der Richtlinie 2016/679 soll mit "vertretbarem Aufwand" erfolgen. Dies kann im Einzelfall unzuverlässig oder nicht ausreichend sein. Der DGA verpflichtet zum Teilen von Daten sofern daraus ein sozialer Mehrwert entsteht. Art. 40 DSA behandelt Forschungsdaten. Trotzdem ist das Opt-Out Modell, welches für die ePA geplant ist, falsch. Das für die ePA geplante Opt-Out aus einer Zwangs-ePA ist nicht rechtskonform und wird sicher im weiteren Klageverfahren als unzulässig gekippt.
Interoperabilität und Portabilität

Nach Art. 20 DSGVO besteht das Recht die eigenen Daten aus einem sozialen Netzwerk in ein anderes zu portieren. Die Vorschrift legt als mögliche Formate dafür fest: CSV, XML, JSON. Die Firmen müssen die Daten eines anfragenden Nutzers innerhalb eines Monats liefern. Nur 26 % der Menschen kennen dieses Recht, nur 7 % haben es bisher genutzt, aber 63 % der Menschen haben in ihrem Leben bereits zu einem anderen sozialen Netzwerk gewechselt.

Diejenigen, die ihre Daten angefragt haben, waren erstaunt über die Menge der gelieferten Daten. Allerdings fehlen für den Import in fast allen Fällen die Tools um die Daten in das neue Netzwerk zu importieren. Hier muss nachgearbeitet werden. Der Druck dazu kann nur über mehr nachfragende Nutzer entstehen.

Digitale Nachweise in der öffentlichen Verwaltung

Es gibt bereits folgende Möglichkeiten, um sich im Netz für Dienste zu identifizieren:

  • Die EU Digital Wallet
  • Der ePerso
  • Die Bund-ID
  • Die Möglichkeiten von Facebook, Apple oder Google, die am meisten genutzt werden, die aber eigentlich niemand nutzen sollte.

Alternative Suchmaschinen

Die Suchmaschine ist der Zugang zu Wissen. Im Durchschnitt nutzen in Deutschland 94 % Google als Suchmaschine. Selbst im Kreis der Teilnehmer dieser Konferenz sind es noch 52 %.

  • Ecosia nutzt als Suchmaschine Bing von Microsoft.
  • Startpage nutzt als Suchmaschine Google.
  • Yacy ist eine dezentrale Suchmaschine
  • Open Web Index (EU Projekt)

Open Web Web Index der EU

Der Fokus liegt in der Katalogisierung des Wissens in der Forschung. Für die Entwicklung des EU-Index müssen täglich etwa 1000 Entscheidungen getroffen werden. Deshalb geht die Entwicklung nur langsam voran.

Daten als Währung

Beim Bezahlen eines Dienstes durch meine persönlichen Daten - wie es tagtäglich im Netz geschieht - entsteht ein Widerspruch zwischen der digitalen Inhalte-Richtlinie aus dem Jahr 2022, die im BGB §312 und §327 in deutsches Recht gegossen wurde, gegenüber der DSGVO. Diese verlangt jederzeit

  • die Möglichkeit der Einwilligung und des Widerrufs,
  • eine strikte Zweckbindung,
  • die Datenminimierung,
  • ein Kopplungsverbot.

Also sprechen 4 Tatbestände aus einem Grundrecht (Informationelle Selbstbestimmung) gegen jede Erwägung, das das Bezahlen mit persönlichen Daten überhaupt angedacht wird. Schon allein die Voraussetzung der Informiertheit bei einer Einwilligung würde verlangen, dass der Einzelne den Preis seiner Daten kennt. Die Unmöglichkeit eines Widerrufs wäre das zweite Hindernis, welches nicht beseitigt werden kann.

Sprachassistenten

In diesem Projekt wurden Menschen mit Sprachassistenten nach ihren Vorkehrungen zum Datenschutz gefragt. Die (falschen) Antworten waren wie üblich

  • Ich habe nichts zu verbergen.
  • Meine Daten sind sowieso irrelevant.

Es entstehen dann in den Entschuldigungen die kleinen Fluchten:

  • wenn ich allein sein will, ziehe ich den Stecker,
  • vertrauliche Gespräche führe ich nur noch im Freien.

Vergessen wird dabei stets das Handy in der Tasche, welches die gleiche Funktion wie Alexa haben kann. Das Negativ-Super Beispiel war der Nutzer, der über Alexa sein Passwort für seine Smart Home Einstellungen setzt. Vergessen wir nicht, auch wenn, um ein Passwort mit 14 Zeichen zu knacken im Jahr 2020 noch 2 Millionen Jahre notwendig waren, so sind es 2023 lediglich noch 3000 Jahre. Alle Passworte unter 12 Zeichen kann man vergessen, sie sind mit Brute Force (Ausprobieren) innerhalb von Minuten zu knacken.

Fazit

Allen vorgestellten Projekten war gemeinsam der Versuch einen fairen Datenhandel als Gegenmodell zu den Big5 zu entwickeln. Die meisten Initiativen haben jedoch keine Durchsetzungskraft. Der Grund dafür ist, dass der Staat entweder abwartend bleibt oder die Absprachen innerhalb der EU nicht zeitnah getroffen werden.
... und die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam, so dass selbst die offensichtlichsten Verstöße gegen unsere Grundrechte erst nach Jahren geahndet werden. (Vorratsdatenseicherung, BKA Novelle, Schrems gegen Facebook, ...)

Mehr dazu bei https://www.forum-privatheit.de/jahreskonferenz-2023/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wD
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Tags: #Konferenz #ForumPrivatheit #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Datenteilen #DSA #DA #AIA #DGA #OWI #Big5 #GAFAM #Datengenossenschaft #Portabilität #Forschungsdaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken

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03.10.2023 Cybercrime-Gang AlphV hat wieder zugeschlagen

Terabytes von Hotelkette Motel One gestohlen

Wie Heise.de brichtet hat die Cybercrime-Gang AlphV sich Zutritt zum Netzwerk der Hotelkette MotelOne verschafft. Die Gang behauptet auf ihrer Darknet-Seite insgesamt über 6 Terabyte Daten erbeutet zu haben. Darunter sind Finanz- und Kundendaten sowie Korrespondenz der Firma, darunter auch Buchungsbestätigungen aus den vergangen drei Jahren.

In 2 Tagen, am Donnerstag läuft die Frist ab, die die Erpresser dem Unternehmen gegeben haben, um ihre Bedingungen zu erfüllen. Ob sie dann tatsächlich alle Daten ins Netz stellen ist fraglich, wäre für das Unternehmen aber eine Katastrophe.

Wenn darunter auch die Kundendaten mit den zugehörigen Adress- und Kontodaten wären, könnten auch die ein Problem bekommen. Alle Betroffenen sollen nach Angaben von Motel One vom Unternehmen über den Vorfall informiert worden sein.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Cybercrime-Erpressergang-greift-Hotelkette-MotelOne-an-9322397.html
Kategorie[32]: Datenverluste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wy
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Tags: #MotelOne #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Verluste #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Cookies #Verschlüsselung #Datenbanken #Kundendaten #Ransomware #Erpressung

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01.10.2023 Der Grundrechtseingriff liegt im Speichern
"Nein, der Grundrechtseingriff liegt im Zugriff"

... meinte Thomas de Maizière (CDU) als er noch Innenminister war in einem Gespräch über die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung. Solange man nur alles mögliche speichert war seiner Meinung nach alles in Ordnung, lediglich der darauf folgende Zugriff müsste rechtlich geregelt werden.

GAFAM (Google, Amazon, Facbook, Apple und Microsoft), die sogenannten Big5, beweisen seit Jahren, dass dies eine irrige Ansicht ist. Sie sammeln über Jede/n alles was sie bekommen können und ihre Gewinne steigen ins Unermeßliche. Zumindest verfügen sie inzwischen über Gelder, die den Staatshaushalten mittlerer Industriestaaten entsprechen.

Das war 2013 als der verlinkte Artikel im Spiegel erschien noch etwas gemäßigter, doch die Analogie zu de Maiziere's Ansicht war auch damals sichtbar. "... wir speichern lediglich und wir geben nur Auskunft, wenn wir - juristisch einwandfrei! - nach bestimmten Daten gefragt werden." Und damit war für die betroffenen Firmen klar, dass es gar kein flächendeckendes Überwachungsprogramm gibt.

Die Veröffentlichungen unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden ließen 2013 die Welt aufhorchen - eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse ist z.B. "Was ist neu an PRISM & Tempora?" - und dann wurde wieder weltweit abgewiegelt. In Deutschland taten sich dabei der (selbst betroffene) BND und die Bundesregierung hervor.
Rechtlicher Schutz ist eine Lachnummer

Auch die betroffenen oben genannten IT Konzerne verwiesen, wie Herr de Maiziere, auf die rechtliche Absicherung ihrer Datenweitergabe. In den USA befindet das FISA Gericht welche Daten die Firmen den anfragenden Behörden - meist Geheimdienste - auszuhändigen haben. Wie man in den Jahresberichten des Fisa-Gerichtes mehr oder weniger leicht nachvollziehen kann, betrachtet es dieser Gerichtshof offenbar nicht als seine Aufgabe, Datenabrufen einen Riegel vorzuschieben. Er bewilligt, was ihm vorgelegt wird, schrieb der Spiegel.

Auch sein Fazit ist so aktuell, als sei es von heute: Der Prism-Skandal ist also in erster Linie ein Weckruf für alle Internetnutzer: Die Bedrohung durch eine digitale Totalüberwachung entsteht eben nicht erst durch den Zugriff. Die gewaltige Sammlung personenbezogener und persönlichster Daten an sich ist das Problem.

Dies gilt um so mehr, als die speichernden Konzerne mit ihren inzwischen entwickelten KI-Tools aus den gespeicherten Datenbergen noch immens viel mehr an Kenntnissen über uns extrahieren können.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/was-prism-in-wahrheit-ueber-google-facebook-und-co-sagt-a-905351.html
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30.09.2023 Sony komplett gehackt?

Hacker behaupten "alle Daten des Unternehmens" zu haben

Die "Hintermänner von Ransomedvc" behaupten auf ihrer Webseite erfolgreich die IT-Systeme von Sony attackiert zu haben. Sie hätten "alle Daten des Unternehmens" erbeutet und verlangen nun eine "Entschädigung" für ihren Aufwand, da sie als Pentester für den Einbruch in IT-Systeme bezahlt werden wollen.

Außerdem wollen sie Sony wegen Verletzung des Datenschutzrechts bei der europäischen Datenschutzbehörde General Data Protection Regulation (GDPR) melden, da das Unternehmen die Daten seiner Kunden nicht sicher speichere.

Wenn Sony sie nicht bezahle, wollen sie sämtliche Daten verkaufen. Auf ihrer Webseite sind einige Beispiele der erbeuteten Daten zu sehen. Wie viele Daten sie wirklich erbeutet haben ist unbekannt, denn Sony hat sich bislang nicht zu dem Vorgang geäußert.

Sony war bereits in der Vergangenheit mehrmals Opfer von Datendiebstählen. Heise.de zählt auf:

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Cyberkriminelle-von-Ransomedvc-behaupten-Sony-komplett-gehackt-zu-haben-9316488.html
Kategorie[32]: Datenverluste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wu
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