12.09.2022 Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am Ende
Was will die Innenministerin denn eigentlich?
Laut Koalitionsvertrag der Ampel soll es keine anlasslose Datenspeicherung unserer Telefon- und Internetkommunikation mehr geben. Das ist auch nur logisch, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 20. September sein Urteil zur bisherigen deutschen Vorratsdatenspeicherungsregelung VDS 2.0 verkünden.
Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts am EuGH ist zu erwarten, dass das Urteil dem entsprechen wird, wie der EuGH in den vergangenen Jahren bei mehreren entsprechenden Urteilen zu ähnlichen Regelungen in anderen EU-Staaten geurteilt hat. Eine anlasslose Überwachung unserer Kommunikation ist nicht zulässig.
Aus diesem Wissen war das Gesetz zur VDS 2.0 in Deutschland seit einigen Jahren "ausgesetzt", d.h. die Provider waren nicht gezwungen die Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern. Warum äußert sich dann Innenministerin Faeser so zweideutig?
In den neun Monaten im Amt hat sie sich in den Medien bereits mehrmals zu Äußerungen hinreißen lassen, die dann ihre Koalitionspartner aufregen mussten: Im Januar dachte sie in den Medien darüber nach Telegram abschalten zu wollen. Im Zusammenhang mir der Cybersicherheitseinheit meinte sie, dass man vielleicht doch Hackbacks bräuchte. Aktuell titelt Zeit Online: "Nancy Faeser will Vorratsdatenspeicherung wieder einführen." Damit kann sie in der Öffentlichkeit kein Profil zeigen und verärgert auf die Dauer nicht nur ihre Koalitionspartner.
In 10 Tagen werden wir sicher über das EuGH Urteil zur VDS in Deutschland berichten können - und hoffentlich nur Positives.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-faesers-verwirrender-vorstoss/
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