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15.11.2024 Meta soll 800 Millionen zahlen

Bußgeld zum Abschied der alten EU-Kommission

Meta soll 798 Millionen Euro zahlen, weil es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace an das weitverbreitete soziale Netzwerk Facebook gekoppelt und Wettbewerber benachteiligt haben soll, schreibt Telepolis. Durch diese Koppelung wurden " anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Nun wird Meta gegen dieses Bußgeld klagen und es werden wieder ca. 10 Jahre vergehen wie in dem genau vor einem Monat beschriebenen Verfahren in Deutschland: "Meta verlor vor dem EuGH". Auch damals wurde endlos geklagt und inzwischen behauptet Meta, dass sie "alles ganz anders" machen als zum Klagezeitpunkt.

Nebenbei wird Meta - und auch die anderen GAFAM-Internetkonzerne - weiter mit seine Lobbyisten in Brüssel dafür sorgen, dass ihre Profitaussichten weiter gut bleiben: "Meta, Lobbyist Nr. 1 bei der EU".

Telepolis erinnert an die Tätigkeit von Frau Vestager: "Für die EU-Wettbewerbskommissarin Vestager dürfte die Rekordstrafe eine ihrer letzten Amtshandlungen sein. In ihrer zehnjährigen Amtszeit war sie eine der schärfsten Kritikerinnen des Silicon Valley. Gegen Google verhängte sie Kartellstrafen von mehr als acht Milliarden Euro."

Das gestrige Scheitern des EU-Entwaldungsgesetzes durch die gemeinsame Abstimmung von EVP und Rechtsaußen macht schon mal deutlich, dass wir uns noch an die letzten EU-Parlamente und einzelne EU-KommissarInnen zurücksehnen werden ...

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/EU-Rekordstrafe-fuer-Meta-Facebook-Marketplace-missbrauchte-Marktmacht-10035801.html
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15.10.2024 "Sieg über Meta"

Meta verlor vor dem EuGH

Meta hatte sich jahrelang erbittert gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt, die dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt hatte. Das Verfahren ging bis zum EuGH, doch auch dort verlor Meta.

Vor zehn Jahren hatte Facebook zuerst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp gekauft und damit seine Marktmacht erheblich vergrößert. Doch vor allem war der neue Konzern Meta nun in der Lage, die Daten der Kunden der verschiedenen Dienste zusammenzuführen und die Profile seiner Kunden deutlich zu schärfen.

So wurde personalisierte Werbung schließlich zum Kerngeschäft des US-Anbieters. 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, schreibt Netzpolitik.org.

Dagegen ging das Bundeskartellamts 2017 mit einer Entscheidung vor, gegen die Meta klagte und nun verlor. Entscheidend für das Bundeskartellamt war neben dem Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Diensten auch die Tatsache, dass auch massenhaft und ganz ohne Facebook-Account Daten an den Anbieter fließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites.

Nun muss Meta dafür sorgen, dass die Nutzer Meta mitteilen können, dass sie dieses Datensammeln nicht wollen. Wir befürchten, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen den Aufwand betreibt, sich durch die Datenschutzeinstellungen zu Klicken. Außerdem fürchten wir, dass Meta schon Ideen in Vorbereitung hat, um auf den verbliebenen Wegen die Daten seiner Nutzer abzusaugen. So können wir uns zwar über den juristischen Sieg des Bundeskartellamts freuen, aber wir werden weiter vor den Nutzung dieser Datenkrake warnen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-beugt-sich-dem-bundeskartellamt/
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