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15.11.2024 Meta soll 800 Millionen zahlen

Bußgeld zum Abschied der alten EU-Kommission

Meta soll 798 Millionen Euro zahlen, weil es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace an das weitverbreitete soziale Netzwerk Facebook gekoppelt und Wettbewerber benachteiligt haben soll, schreibt Telepolis. Durch diese Koppelung wurden " anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Nun wird Meta gegen dieses Bußgeld klagen und es werden wieder ca. 10 Jahre vergehen wie in dem genau vor einem Monat beschriebenen Verfahren in Deutschland: "Meta verlor vor dem EuGH". Auch damals wurde endlos geklagt und inzwischen behauptet Meta, dass sie "alles ganz anders" machen als zum Klagezeitpunkt.

Nebenbei wird Meta - und auch die anderen GAFAM-Internetkonzerne - weiter mit seine Lobbyisten in Brüssel dafür sorgen, dass ihre Profitaussichten weiter gut bleiben: "Meta, Lobbyist Nr. 1 bei der EU".

Telepolis erinnert an die Tätigkeit von Frau Vestager: "Für die EU-Wettbewerbskommissarin Vestager dürfte die Rekordstrafe eine ihrer letzten Amtshandlungen sein. In ihrer zehnjährigen Amtszeit war sie eine der schärfsten Kritikerinnen des Silicon Valley. Gegen Google verhängte sie Kartellstrafen von mehr als acht Milliarden Euro."

Das gestrige Scheitern des EU-Entwaldungsgesetzes durch die gemeinsame Abstimmung von EVP und Rechtsaußen macht schon mal deutlich, dass wir uns noch an die letzten EU-Parlamente und einzelne EU-KommissarInnen zurücksehnen werden ...

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/EU-Rekordstrafe-fuer-Meta-Facebook-Marketplace-missbrauchte-Marktmacht-10035801.html
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23.07.2024 Nigerias Datenschützer gegen Meta

Meta soll Bußgeld von 220 Millionen $ zahlen

Reuters berichtet, dass nachdem die nigerianische Wettbewerbsbehörde festgestellt hatte, dass die gemeinsame Nutzung von Daten auf sozialen Plattformen gegen lokale Verbraucher-, Datenschutz- und Privatsphäregesetze verstößt, hat sie gegen den Meta Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 220 Millionen Dollar verhängt.

Die Federal Competition and Consumer Protection Commission, FCCPC, die nigerianische Bundeskommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz, beschuldigt Meta, sich die Daten nigerianischer Nutzer auf seinen Plattformen ohne deren Zustimmung angeeignet zu haben.

Besonders schwer wiegt dabei, dass Meta den Nutzern ausbeuterische Datenschutzrichtlinien aufzwungen hat, welche die Nigerianer diskriminiert und ungleich behandelt, verglichen mit anderen Ländern mit ähnlichen Vorschriften.

Da sich die Untersuchungen der FCCPC insgesamt über 38 Monate hingezogen haben, kann auch nicht von einem "spontanen Fehler" ausgegangen werden. Es handele sich um "mehrfache und wiederholte sowie fortgesetzte Verstöße" sagte der Leiter der FCCPC, Adamu Abdullahi.

Mehr dazu bei https://www.reuters.com/technology/nigerias-consumer-watchdog-fines-meta-220-million-violating-local-consumer-data-2024-07-19/
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03.08.2023 Bußgeld wegen Liste mit sensiblen Daten

Was darf eine Arbeitgeberin?

In unserem Wirtschaftssystem ist das eine ganze Menge: Sie hat ein Weisungsrecht, kann die Arbeit verteilen und anordnen, aber sie darf dazu keine Listen mit sensiblen Daten der Beschäftigten anlegen - besonders dann nicht, wenn diese Daten dazu genutzt werden sollen ArbeitnehmerInnen zu diskriminieren oder gar auszusortieren.

Deshalb hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp nun ein Bußgeld über 215.000 Euro gegen den Dienstleister Humboldt Forum Service GmbH in der Stiftung Humboldt Forum verhängt. Diese Firma soll eine Art schwarze Liste über Mitarbeiter in der Probezeit geführt haben.

Darin wurde für mögliche Kündigungen zum Ende der Probezeit unzulässigerweise vermerkt:

  • sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter,
  • ob gesundheitliche und außerbetriebliche Gründe einer flexiblen Schichteinteilung entgegenstehen,
  • die regelmäßige Teilnahme an einer Psychotherapie,
  • das Interesse der KollegInnen an einer Betriebsratsgründung.

Hätte in der Firma schon ein Betriebsrat bestanden, hätte dieser die Geschäftsführung auf seine illegale Handlung aufmerksam machen und diese unterbinden können. Ob der Bußgeldbescheid in dieser Höhe rechtskräftig wird, muss sich noch zeigen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Berliner Datenschutzbehörde tätig geworden ist. Auch wichtig ist, dass der Vorgang überhaupt bekannt geworden ist. Er wurde von der Stiftung Humboldt Forum an die Datenschutzbeauftragte gemeldet. Danke den Whistleblowern!

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2023/08/datenschuetzerin-verhaengt-bussgeld-wegen-liste-zu-mitarbeitern-.html
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