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15.10.2024 "Sieg über Meta"

Meta verlor vor dem EuGH

Meta hatte sich jahrelang erbittert gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt, die dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt hatte. Das Verfahren ging bis zum EuGH, doch auch dort verlor Meta.

Vor zehn Jahren hatte Facebook zuerst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp gekauft und damit seine Marktmacht erheblich vergrößert. Doch vor allem war der neue Konzern Meta nun in der Lage, die Daten der Kunden der verschiedenen Dienste zusammenzuführen und die Profile seiner Kunden deutlich zu schärfen.

So wurde personalisierte Werbung schließlich zum Kerngeschäft des US-Anbieters. 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, schreibt Netzpolitik.org.

Dagegen ging das Bundeskartellamts 2017 mit einer Entscheidung vor, gegen die Meta klagte und nun verlor. Entscheidend für das Bundeskartellamt war neben dem Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Diensten auch die Tatsache, dass auch massenhaft und ganz ohne Facebook-Account Daten an den Anbieter fließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites.

Nun muss Meta dafür sorgen, dass die Nutzer Meta mitteilen können, dass sie dieses Datensammeln nicht wollen. Wir befürchten, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen den Aufwand betreibt, sich durch die Datenschutzeinstellungen zu Klicken. Außerdem fürchten wir, dass Meta schon Ideen in Vorbereitung hat, um auf den verbliebenen Wegen die Daten seiner Nutzer abzusaugen. So können wir uns zwar über den juristischen Sieg des Bundeskartellamts freuen, aber wir werden weiter vor den Nutzung dieser Datenkrake warnen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-beugt-sich-dem-bundeskartellamt/
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28.11.2021 Anzeige gegen Microsoft beim Kartellamt

Missbrauch von Marktmacht?

"Der Markt regelt das schon." So sagt es ein liberales Sprichwort - und lügt uns die Hucke voll, denn die Marktteilnehmer, insbesondere die sogenannten Beschäftigten - früher Arbeiter genannt, können nicht mitreden bei den Fragen

  • was wird produziert?
  • wie wird produziert?
  • zu welchem Preis wird produziert?
  • mit wem wird zusammengearbeitet?
  • was bekommen wir dafür?

Und sobald sich ein Konzern in der Größe weit von den Anderen entfernt hat, kann er durch Quersubventionen oder andere Tricks diese Anderen entweder verhungern lassen oder einfach schlucken.

Wie Heise aktuell berichtet, wird das deutsche Softwareunternehmen Nextcloud von der Übermactt des Cloudanbieters Microsoft bedrängt und hat sich an das Bundeskartellamt gewandt. Dieses soll überprüfen, ob Microsoft eine marktbeherrschende Stellung hat.

Nextcloud bemängelt, dass Microsoft seine marktbeherrschende Macht ausnutze. Durch den Verkauf von Paketlösungen für Microsoft Office und die Kooperationsplattform Teams habe Microsoft einen erheblichen Marktanteil. Das bevorteile einseitig die Cloud-Lösung OneDrive.

Wer Teams oder Office 365 nutze, komme ohne Aufwand nicht an der Nutzung von Microsoft Cloud-Lösungen herum. Während des Arbeiten mit diesen Softwarepaketen wird der Nutzer ständig "auf die Vorteile der Microsoft Cloud Lösung hingewiesen". Völlig unverständlich ist, warum Microsoft auch bei den Softwarelösungen des Bundes und in der Bundescloud fast einen Alleinvertretungsanspruch besitzt.

Kann Nextcloud nach der Vereidigung der neuen Bundesregierung im Dezember hoffen? Theoretisch:: ja - praktisch: wer weiß?
Laut Koalitionsvertrag sollen bei der Digitalisierung der Wettbewerb und Open Source Lösungen gefördert werden. Hoffentlich nicht so, wie in München, wo sich Microsoft und Open Source seit Jahrzehnten gegenseitig ablösen und die Nutzer hinterher laufen müssen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Nextcloud-reicht-Kartellbeschwerde-gegen-Microsoft-ein-6277848.html
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