#persönlichkeitsprofile

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15.10.2024 "Sieg über Meta"

Meta verlor vor dem EuGH

Meta hatte sich jahrelang erbittert gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt, die dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt hatte. Das Verfahren ging bis zum EuGH, doch auch dort verlor Meta.

Vor zehn Jahren hatte Facebook zuerst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp gekauft und damit seine Marktmacht erheblich vergrößert. Doch vor allem war der neue Konzern Meta nun in der Lage, die Daten der Kunden der verschiedenen Dienste zusammenzuführen und die Profile seiner Kunden deutlich zu schärfen.

So wurde personalisierte Werbung schließlich zum Kerngeschäft des US-Anbieters. 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, schreibt Netzpolitik.org.

Dagegen ging das Bundeskartellamts 2017 mit einer Entscheidung vor, gegen die Meta klagte und nun verlor. Entscheidend für das Bundeskartellamt war neben dem Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Diensten auch die Tatsache, dass auch massenhaft und ganz ohne Facebook-Account Daten an den Anbieter fließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites.

Nun muss Meta dafür sorgen, dass die Nutzer Meta mitteilen können, dass sie dieses Datensammeln nicht wollen. Wir befürchten, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen den Aufwand betreibt, sich durch die Datenschutzeinstellungen zu Klicken. Außerdem fürchten wir, dass Meta schon Ideen in Vorbereitung hat, um auf den verbliebenen Wegen die Daten seiner Nutzer abzusaugen. So können wir uns zwar über den juristischen Sieg des Bundeskartellamts freuen, aber wir werden weiter vor den Nutzung dieser Datenkrake warnen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-beugt-sich-dem-bundeskartellamt/
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Tags: #Bundeskartellamt #EuGH #Meta #Facebook #Instagram #WhatsApp #Datenklau #Persönlichkeitsprofile #Einwilligung #freiwillig #informiert #Datenkraken #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #OpenSource #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datenzusammenführung #Diskriminierung

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23.07.2024 Nigerias Datenschützer gegen Meta

Meta soll Bußgeld von 220 Millionen $ zahlen

Reuters berichtet, dass nachdem die nigerianische Wettbewerbsbehörde festgestellt hatte, dass die gemeinsame Nutzung von Daten auf sozialen Plattformen gegen lokale Verbraucher-, Datenschutz- und Privatsphäregesetze verstößt, hat sie gegen den Meta Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 220 Millionen Dollar verhängt.

Die Federal Competition and Consumer Protection Commission, FCCPC, die nigerianische Bundeskommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz, beschuldigt Meta, sich die Daten nigerianischer Nutzer auf seinen Plattformen ohne deren Zustimmung angeeignet zu haben.

Besonders schwer wiegt dabei, dass Meta den Nutzern ausbeuterische Datenschutzrichtlinien aufzwungen hat, welche die Nigerianer diskriminiert und ungleich behandelt, verglichen mit anderen Ländern mit ähnlichen Vorschriften.

Da sich die Untersuchungen der FCCPC insgesamt über 38 Monate hingezogen haben, kann auch nicht von einem "spontanen Fehler" ausgegangen werden. Es handele sich um "mehrfache und wiederholte sowie fortgesetzte Verstöße" sagte der Leiter der FCCPC, Adamu Abdullahi.

Mehr dazu bei https://www.reuters.com/technology/nigerias-consumer-watchdog-fines-meta-220-million-violating-local-consumer-data-2024-07-19/
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07.07.2024 Massentest der Überwachung

Grundsätze des Datenschutzes werden Makulatur

Makulatur (lateinisch maculatura „beflecktes Ding“) ist nutzlos gewordenes, in der Regel wertloses Papier, schreibt Wikipedia. So sieht scheinbar die UEFA die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Diese stellt Grundsätze für die Datenverarbeitung in der EU auf und bewehrt Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern. Drei wichtige Grundsätze dabei sind

  • die freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung,
  • die Zweckbindung, d.h. es dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, für die es einen vorher vereinbarten Zweck gibt,
  • die Datensparsamkeit, d.h. es dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind.

Gegen alle diese drei Regeln wurde scheinbar beim Ticketverkauf für die UEFA Fußballspiele verstoßen. Um an einem Spiel der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland teilzunehmen, benötigen Besucher zwingend eine digitale Eintrittskarte, die über die offizielle Ticket-App der UEFA bereitgestellt und verwaltet wird. Nun berichtet Netzpolitik.org, dass in den App-Stores von Apple und Google nicht erwähnt wird, dass die App den Standort der Ticketbesitzer mit den Polizeibehörden teilt.

So schreibt Netzpolitik.org: Demnach sendet die Ticket-App der UEFA jederzeit anonymisierte Standortdaten der Nutzer an die lokalen Behörden, damit diese die Bewegungen etwa größerer Fangruppen überwachen können, vorwiegend zu Sicherheitszwecken.

Die Formulierung "vorwiegend zu Sicherheitszwecken" müssen wir uns im Hinblick auf den Grundsatz der Zweckbindung auf der Zunge zergehen lassen. Über die "freiwillige und informierte Einwilligung" brauchen wir nicht mehr nachzudenken, da die Käufer überhaupt nicht nach ihrer Einwilligung gefragt wurden.
Fußballsommer mit Massentest zur Überwachung

Dieser Massentest zur Uninformiertheit wurde sogar mit vielen kleinen "Sahnehäubchen" weiter auf die Spitze getrieben. So

  • gab es keine Eintrittskarten auf Papierbasis,
  • ein Ausdrucken des digitalen Tickets ist nicht möglich,
  • die Smartphone-App unterbindet sogar auch Screenshots des Tickets,
  • beim Weg ins Stadion muss Bluetooth aktiviert sein,
  • neben dem QR-Code auf dem Ticket wird laut UEFA "die Bluetooth-Technologie verwendet, um die Echtheit ... zu überprüfen".

Da hatte mich doch vor 2 Monaten jemand scherzhaft mit Blick auf die Erfahrungen der Fußball-Weltmeisterschaft und der Corona-Pandemie gefragt, welche Sauereien die Politik bei diesem "Sommermärchen" hinter unserem Rücken oder einfach abseits der medialen Aufmerksamkeit durchdrücken wird. Bisher waren mir dazu nur das Rentenpaket II und die geplante Wiedereinführung der Wehrpflicht eingefallen, nun kennen wir ein weiteres Projekt ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Ticket-App-der-UEFA-teilt-Standortdaten-der-Nutzer-mit-Polizeibehoerden-9790495.html
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Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta ab

Wir sollen Versuchskaninchen für KI-Tools werden

Haben wir nun eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der EU oder nicht? Der US Internetkonzern Meta mit Facebook, Instagram und WhatsApp will diese scheinbar weiter ignorieren. Kürzlich hatte das Unternehmen angekündigt, dass die Inhalte von Millionen von Nutzern seiner Plattformen Facebook, Instagram und Threads für das Training von KI-Modellen genutzt werden sollen.

Das sollte schon ab dem 26. Juni passieren. Nun hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Konzern deshalb abgemahnt. Damit ist die Absicht aufgeschoben aber nicht aufgehoben.

Warum ist das Vorgehen von Meta eine Gefahr?

Erst einmal ist es nach der DSGVO verboten, die Daten der Nutzer ohne deren "informierte und freiwillige Einwilligung" zu nutzen. "Informiert" heißt, der Nutzer muss auf die Tatsache und die Gründe und Folgen der Speicherung hingewiesen werden und "freiwillig" heißt wirklich freiwillig und nicht im Tausch für die Nutzung des angebotenen Dienstes.

Außerdem und ganz wichtig: Es handelt sich um Informationen, die massenhaft geschützte personenbezogene Daten enthalten und sogar um sehr sensible, wie etwa zur sexuellen Orientierung oder ethnischen Herkunft. Darüber hinaus können mit diesen Daten Persönlichkeitsprofile angelegt werden. Und genau dies soll ja mit KI-Tools trainiert werden.

Wie geht es weiter?

Die Abmahnung richtet sich gegen Meta Platforms Ireland Limited, die Meta in der EU vertritt. Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW sagt im Interview mit der JW: Meta hat angekündigt, seine Datenschutzrichtlinie zu ändern, und stützt das auf "das berechtigtes Interesse". Dem tritt die Verbraucherzentrale entgegen.

Die Möglichkeiten der Nutzer gegen die Absichten des Konzerns vorzugehen sind schwer zu finden und kompliziert einzustellen. Teilweise ist eine "Erlaubnis" schon voreingestellt und der Nutzer muss dann erst den Schalter zum Ausschalten finden. Die Verbraucherzentrale hat auch bereits jetzt vor dem 26.6. Einstellungen gefunden, die scheinbar testweise schon online sind.

Wir schlagen seit mehr als 10 Jahren allen Nutzern von Facebook, Instagram und WhatsApp vor, auf die Dienste dieser Datenkraken zu verzichten. Es gibt so viele freie und kostenlose offene Programme, die eine ähnliche Funktionalität bieten, ohne dass sie auf unsere persönlichen Daten zugreifen ...

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/477463.datenschutz-versus-ki-training-meta-stellt-die-nutzer-vor-vollendete-tatsachen.html
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15.08.2023 Wer hat die Daten von 40 Mio Briten?

Hacker hatten Zugriff auf britisches Wählerverzeichnis

Vor mehr als einem Jahr gelangten die Daten von 40 Millionen britischen Wähler:innen in den Händen von Unbekannten. Nun, nach einem Jahr, erfahren es auch die Betroffenen selbst. Da in Großbritannien Personalausweise lange unbekannt waren, müssen sich Briten für die Teilnahme an einer Wahl registrieren.

In diese Wahldatenbank kann man die eigenen Daten überprüfen, sollte aber in der Regel keine Downloads von Daten machen können. Dies ist jedoch unbekannten Hackern gelungen. Ungefähr klar ist, auf welche Systeme die Angreifer Zugriff hatten. Man weiß jedoch nicht mit Sicherheit, welche Daten sie tatsächlich abgegriffen haben.

Es ist zu befürchten, dass die Daten dazu genutzt oder zum Verkauf angeboten werden, bestimmte Wählergruppen zu manipulieren. Zusammen mit anderen Persönlichkeitsdaten, etwa dem Kaufverhalten, können Persönlichkeitsprofile erstellt werden.

Die Manipulation kann ganz profan mit speziell auf diese Gruppen ausgerichtetes "Informationsmaterial" geschehen. Der IT-Rechtler Michael Veale vom University College London verweist aber auch auf einen Vorfall aus dem Jahr 2011 in Kanada. Dort hatte ein Mitarbeiter der konservativen Partei Wähler:innendaten genutzt, um Menschen an der Wahl zu hindern. Bürger:innen erhielten automatisierte Anrufe von vermeintlichen Regierungsbeamten, die sie davon überzeugen sollten, dass ihre Wahllokale verlegt worden seien, beschreibt netzpolitik.org die Möglichkeiten der Manipulation.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/vereinigtes-koenigreich-hack-von-wahlregister-schuert-sorgen-vor-manipulation/
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