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03.01.2023 Zwangsarbeit für unsere digitale Welt II

Pig-Butchering, virtuelles Schweineschlachten als Job

Erst vor 4 Tagen haben wir über die Notwendigkeit eines echten Lieferkettengesetzes berichtet, um die elenden Arbeitsbedingungen in den Zulieferfabriken von Apple, Google und Microsoft zu beenden. Nun stößt uns Tagesschau.de auf einen weiteren Aspekt von Ausbeutung und Menschenhandel, der allein mit einem Lieferkettengesetz nicht aus der Welt zu schaffen ist.

Sklaverei in Betrugsfabriken

Zehntausende arbeiten in sogenannten Betrugsfabriken, um dafür zu sorgen, dass bei uns immer mehr Menschen Opfer von Online-Betrügern werden. Damit werden die Opfer bei uns durch Menschen betrogen, die dort zu Opfern geworden sind.

Tagesschau.de zitiert Salam aus Bangladesch, der als er die Palmen-gesäumten Straßen, die Ferienresorts und das große Spielkasino in Kambodschas Sihanoukville sieht, in dem er bald arbeiten soll, denkt: "Ein absoluter Traumjob". Es wird für ihn, wie für zehntausende Andere zur Hölle. Salam ist Ingenieur und soll statt der 200$ zu Hause bald 850 bis 1200$ im Monat verdienen.

Die sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen (s. Teil I) sorgen dafür, dass ihnen diese Verdienstmöglichkeiten nichts nützen. Ebenso wie den Wanderarbeitern werden ihnen häufig Pass und Handy abgenommen und sie werden kaserniert untergebracht. Ihre Arbeit besteht daraus Fake-Accounts bei Twitter, Facebook und Instagram anzulegen. Damit sollen sie dann Menschen aus den wohlhabenden Ländern Europas, den USA und Kanada überzeugen ihnen Telefon- oder Kontonummern mitzuteilen, ihnen Geld zu überweisen oder in dubiose Kryptowährungen zu investieren. Ob sie ihren Opfern Geld oder Liebe, Reichtum oder Romantik versprechen variiert, das Ziel bleibt immer das Gleiche.

In diesen "Fraud Factories" wird in der Regel nachts gearbeitet, von 17.30 Uhr bis 6.30 Uhr morgens, also 13 Stunden lang. Wer seine verordneten Ziele von z.B. fünf Telefonnummern pro Tag nicht erreicht, muss Überstunden machen. Aber auch körperliche Strafen, wie Liegestütze oder Ausharren im Ellenbogenstütz (Planks) und auch Schläge und Elektroschocks sind üblich. Arbeitskräfte, die dauerhaft die erwartete Leistung nicht bringen, werden wie Sklaven an andere "Firmen" weiter unten in der Hierarchie verkauft.

Gegen dieses Geschäftsmodell wird kaum vorgegangen und es ist nur durchführbar mittels der aktuellen Möglichkeiten der Software, wie KI, automatische Übersetzungsprogramme und natürlich die unbegrenzten Möglichkeiten des Datenklaus bei den (a-) sozialen Netzwerken WhatsApp, Google, Instagram, ...

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/wirtschaft/online-betrug-kambodscha-101.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rH
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Zwangsarbeit für unsere digitale Welt

Warum ein echtes Lieferkettengesetz nötig ist

In allen unseren Medien stöhnen die Arbeitgeberverbände über das deutsche Lieferkettengesetz, das übermorgen in Kraft treten wird. Es ist etwas mehr als ein zahnloser Tiger aber es gibt noch viel Luft nach oben.

Es wird erstens nur wirklich große Betriebe betreffen und wie genau die Recherchen der Betriebe zu den Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferer sein müssen ist schwammig. Spätestens bei den Zulieferern der Zulieferer wird es völlig nebulös. Streng sind erstmal nur die möglichen Strafen von bis zu 2% des Unternehmensumsatzes.

Betriebe, denen es wirklich weh tun würde, haben ihren Firmensitz sowieso in anderen Ländern der Welt. Werner Rügemer berichtet auf Gewerkschaftsforum.de über die Produktionsbedingungen bei der indischen Firma Foxconn in Indien, die für Apple produziert.

Apple's Technik ist meist doppelt so teuer

Daraus müsste man schließen, dass die Arbeitsbedingungen mindestens genauso gut (oder schlecht) sein sollten, wie bei der Konkurrenz. Für die von Apple ausgewählte Firma Foxconn sehen diese so aus:

  • Foxconn ist der weltweit größte Organisator für kasernierte Niedrigstlohnarbeit.
  • Die Arbeitszeit beträgt acht Stunden an sechs Tagen in der Woche, verteilt auf drei Schichten.
  • Es gibt kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern einen jederzeit kündbaren Werkvertrag.
  • Durch Subunternehmer werden aus armen ländlichen Gebieten gezielt junge Frauen angeworben.
  • Jeweils bis zu zehn der Frauen werden in Massenunterkünften in Etagenbetten untergebracht.
  • Die Wohnheime werden von Sicherheitsfirmen bewacht, der Ausgang ist kontrolliert.
  • Der Stundenlohn beträgt 88 Cent.
  • Foxconn behält davon bis zur Hälfte ein für Unterkunft, Essen, einen Mindestbetrag für Sozialversicherung und den Transport.
  • Die Unterkünfte liegen oft bis zu 60 Kilometer von der Fabrik entfernt.
  • Das bedeutet zusätzlich zu den 8 Stunden Arbeitszeit 2+2 Stunden Wegezeit.

Es ist klar, dass eine solche pysische und psychische Belastung nicht lange auszuhalten ist. "Verbrauchte" Arbeitskräfte werden aus dem Überangebot in Indien ersetzt. Trotzdem haben es tausende Frauen bei Foxconn im Dezember 2021 gewagt gegen die Arbeitsbedingungen zu protestierten. Sie blockierten stundenlang eine Autobahn zwischen Chennai und Bangalore. Das Entgegenkommen von Foxconn waren einige kleine Verbesserungen. So müssen die Frauen in den Unterkünften nicht mehr auf dem Boden schlafen, sie haben fließendes Wasser statt des Wassertanks im Hof bekommen. Würden tausende Apple-Kunden in einen Käuferstreik treten, würde sich die Arbeitsbedingungen wesentlich schneller verbessern!
Foxconn - (k)ein Einzelfall?

Ebenfalls interessant ist die Geschichte der Firma Foxconn, die unter dem bis 1987 geltenden Kriegsrecht auf Taiwan entstand und heute der weltweit größte Arbeitgeber kasernierter Leiharbeit ist (siehe im verlinkten Artikel). Seit den 1980er Jahren arbeitet Foxconn für Apple, Microsoft, Intel, u.a.Damals waren täglich drei bis vier Überstunden ohne Bezahlung üblich. Erst 1997 durfte der gewerkschaftliche Dachverband TCTU gegründet werden und erst 2000 wurde er staatlich anerkannt. Bei Foxconn ist sein Einfluss weiterhin gering, denn die Firma rühmt sich auch im Jahre 2022 öffentlich, im eigenen Unternehmen keine Gewerkschaft zu haben.

Dies gelingt auch durch den permanenten Wechsel der Beschäftigten und das Abschieben Älterer oder gesundheitlich Beeinträchtigter. Ein weiteres Merkmal ist die Durchmischung der Beschäftigten (zumindest auf Taiwan) durch Kontingente aus anderen Billiglohnländern, wie Vietnam, Philippinen, Thailand, Indonesien, Malaysia, die bei Problemen einfach wieder entsorgt werden können.

Mehr dazu bei https://gewerkschaftsforum.de/apple-zwangsarbeit-in-indien-mit-foxconn/#more-15426
und zu hören bei https://blackrocktribunal.de/vortraege-der-konferenz-2022
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aktionfsa@diasp.eu

16.11.2021 Deutliche Nachbesserungen ins Lieferkettengesetz!

Das muss rein ins LkSG

Das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" (LkSG) haben wir schon vor seiner Beschlussfassung im Juli als unzureichend kritisiert. FIDH und die Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR) haben die von Unternehmerverbänden in das Gesetz hineinformulierten Schwachpunkte analysiert und Vorschläge gemacht, was zu ändern ist.

So wurden einige Bezüge zu internationalen Arbeits- und Arten- und Umweltschutzabkommen aufgenommen, aber die Abkommen, die wirklich "Biss" hätten, wurden beiseite gelassen. Abgesehen davon sind diese Abkommen natürlich auch nur die Minimalstandards auf die sich die Staatengemeinschaft verständigt hat.

Berücksichtigte internationale Abkommen:

  • Vermeidung von langlebigen Schadstoffen nach der Stockholmer POP-Konvention,
  • Freisetzung von Quecksilber-Emissionen nach dem Minamata-Übereinkommen,
  • grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung nach dem Basler Übereinkommen,
  • Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als einziges rechtsverbindliches internationales Instrument zum Schutz der Rechte indigener Völker.

Es fehlen Bezüge und vor allem Konsequenzen bei folgenden Verstößen

  • Risiken im Bereich der Schutzgüter Boden, Wasser und Luft für die Menschen, vor allem am Beginn der Lieferkette,
  • zivilrechtliche Haftung von Unternehmen, die durch die Nichteinhaltung ihrer Sorgfaltspflichten Schaden verursachen,
  • Artikel 3 und 21 des Lissabon-Vertrags verpflichten im Rahmen der Handels- und Investitionspolitik die Menschenrechte im In- und Ausland zu achten und zu fördern und damit geht es über die Ansprüche des deutschen LkSG deutlich hinaus,

FIDH und die Internationale Liga für Menschenrechte kritisieren diese Unzulänglichkeiten des LkSG und fordern deshalb, dass mindestens die Standards dieser internationalen Konventionen respektiert werden durch

  • die Verpflichtung aller Unternehmen,
  • die Erfassung aller mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer der Liefer- und Wertschöpfungskette eines Unternehmens,
  • die zivilrechtliche Haftungsregelung für geschädigte Personen und verursachte Umweltschäden,
  • die Garantie und den Schutz des Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Völker,
  • das Verbot und die Verfolgung von geschlechtsbezogener Gewalt und Diskriminierung entlang der Lieferketten,
  • die Schaffung eines neutralen Kontrollorgans außerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums.

Mehr dazu bei https://ilmr.de/2021/deutsches-lieferkettengesetz-nicht-effektiv-genug
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